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Brunnenfest Bildhauer- symposium - Kurstadt Bad Berka

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schließlich der Heiz- und Betriebskosten sowie der Reinigungskosten.<br />

Die Regelung des § 8 Abs. 9 bleibt hiervon unberührt.<br />

§ 7 Befreiung vom Benutzungsentgelt<br />

Den unter § 2 genannten ortsansässigen Nutzern, mit Ausnahme von<br />

Privatpersonen, kann einmal im Jahr eine Räumlichkeit kostenfrei für<br />

die Jahreshauptversammlung zur Verfügung gestellt werden, außer an<br />

Freitagen, Samstagen und Sonntagen.<br />

§ 8 Pflichten der Benutzer<br />

(1) Der Nutzer ist verpflichtet allen Richtlinien der Versammlungsstättenverordnung<br />

vom Februar 2010 Folge zu leisten.<br />

(2) Der Nutzer hat einen Verantwortlichen (Veranstaltungsleiter) zu benennen,<br />

der während der Benutzung der Räumlichkeiten anwesend und<br />

für die Vermieterin erreichbar sein muss.<br />

(3) Die Räumlichkeiten und das städtische Inventar sind pfleglich zu<br />

behandeln.<br />

(4) Der Nutzer hat Weisungen des Beauftragten der Stadtverwaltung<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> zu befolgen.<br />

(5) Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der öffentlichen<br />

Sicherheit und Ordnung. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung<br />

nachbarschaftsrechtlicher Vorschriften; Lärmbelästigungen der Nachbarn<br />

sind zu vermeiden.<br />

(6) Park- oder Halteverbote auf städtischen Flächen sind vom Mieter<br />

oder Pächter wie von Besuchern der Einrichtung einzuhalten. Rettungsfahrzeuge<br />

müssen das Gebäude ungehindert erreichen können.<br />

(7) Im gesamten Gebäude ist das Rauchen gesetzlich verboten.<br />

(8) Die Verwendung elektrischer Anlagen in den Veranstaltungsräumen<br />

ist nur nach vertraglicher Vereinbarung zulässig. Dies gilt auch<br />

für vom Nutzer selbst mitgebrachte elektrische Anlagen. Vorhandene<br />

elektrische Anlagen dürfen nur nach vorheriger Einweisung durch den<br />

Beauftragten der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> benutzt werden.<br />

(9) Der Nutzer hat darauf zu achten, dass Strom, Gas und Wasser nicht<br />

unnötig verbraucht werden.<br />

(10) Der Abschluss eines Mietvertrages entbindet den Nutzer nicht von<br />

der Pflicht, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen<br />

Genehmigungen zu beantragen und die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften<br />

anfallenden Gebühren zu entrichten. Bei Verwendung urheberrechtlich<br />

geschützter Werke, insbesondere bei der Aufführung von<br />

Musik, hat der Nutzer die GEMA-Gebühr abzuführen.<br />

(11) Die Räumlichkeiten sind der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> vom Nutzer in besenreinem<br />

Zustand zurückzugeben. Die Kosten der anschließenden<br />

Reinigung sind im Mietpreis enthalten.<br />

(12) Der Nutzer ist verpflichtet, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.<br />

(13) Der Nutzer ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für<br />

die Sicherheit der Räumlichkeiten notwendige Anlagen, Einrichtungen<br />

oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften<br />

nicht eingehalten werden können<br />

§ 9 Haftung<br />

(1) Die Benutzer stellen die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> von etwaigen Haftpflichtansprüchen<br />

ihrer Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, den Veranstaltungsbesuchern<br />

und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im<br />

Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Einrichtungsgegenstände<br />

sowie der Zugänge zu diesen stehen. Die Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> übernimmt keine Haftung für Unfälle oder den Diebstahl<br />

von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen.<br />

(2) Die Benutzer haben sich über eine ausreichende Haftpflichtversicherung<br />

abzusichern, durch die auch Freistellungsansprüche nach Abs. 1 abgedeckt<br />

sind.<br />

(3) Die Haftung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> als Grundstückseigentümerin für<br />

den sicheren Bauzustand des Gebäudes nach § 836 des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches (BGB) bleibt hiervon unberührt.<br />

(4) Die Benutzer haften für alle Schäden, die der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

durch die Benutzung an den überlassenen Räumen, am Gebäude, den<br />

Zugangswegen, baulichen Anlagen, Ausrüstungen und Gebrauchsgegenständen<br />

entstehen.<br />

(5) Der Veranstalter ist verpflichtet bei Schnee- und Eisglätte, die während<br />

der Veranstaltung eintreten können, die Zugangswege jederzeit in<br />

einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für Unfälle, die auf mangelhafter<br />

Durchführung dieser Verpflichtung beruhen, trägt der Nutzer<br />

die Verantwortung.<br />

- 7 - 25.05.2013 - Amtsblatt 5/2013<br />

§ 10 Besondere Benutzungsbestimmungen<br />

(1) Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag auf<br />

andere zu übertragen.<br />

(2) Die Stadt behält sich vor, aus dem Vertrag jederzeit zurückzutreten,<br />

wenn die Benutzung der Räume durch höhere Gewalt oder sonstigen<br />

unvorhergesehenen, im öffentlichen Interesse stehenden Gründen zu<br />

der vorgesehenen Zeit nicht möglich ist. Dem Nutzer steht in diesem<br />

Fall kein Anspruch auf Entschädigung für den Ausfall oder die Verlegung<br />

der Veranstaltung zu.<br />

§ 11 Hausrecht<br />

Das Hausrecht nehmen der Bürgermeister oder die von ihm mit der<br />

Wahrnehmung des Hausrechtes beauftragten Personen wahr. Sofern<br />

keine der in Satz 1 genannten Personen anwesend ist, übernimmt der<br />

Veranstalter das Hausrecht.<br />

§ 12 Inkrafttreten<br />

Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt mit sofortiger Wirkung in<br />

Kraft.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, den 13. Mai 2013<br />

gez. Dr. Volker Schaedel<br />

Bürgermeister<br />

Anlage: Entgeltordnung für das Zeughaus <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

Veranstaltungen Veranstaltungen Gewerbliche<br />

von <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>er von <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>er Veran-<br />

Nutzern (§ 2 Abs. 1) Nutzern (§ 2 Abs. 1) staltungen<br />

ohne Eintritt mit Eintritt<br />

Zeughaussaal<br />

bis 4 Std.<br />

über 4 Std.<br />

75,00 EUR 120,00 EUR 240,00 EUR<br />

(max. 1 Tag)<br />

Klubraum<br />

150,00 EUR 240,00 EUR 480,00 EUR<br />

bis 4 Std.<br />

über 4 Std.<br />

25,00 EUR 40,00 EUR 80,00 EUR<br />

(max. 1 Tag)<br />

Küche<br />

50,00 EUR 80,00 EUR 160,00 EUR<br />

bis 4 Std.<br />

über 4 Std.<br />

15,00 EUR 20,00 EUR 40,00 EUR<br />

(max. 1 Tag)<br />

Lesesaal<br />

25,00 EUR 40,00 EUR 80,00 EUR<br />

bis 4 Std.<br />

über 4 Std.<br />

20,00 EUR 20,00 EUR 40,00 EUR<br />

(max. 1 Tag) 40,00 EUR 40,00 EUR 80,00 EUR<br />

Kaution: + 50 EUR + 50 EUR + 100 EUR<br />

Parkplatz Weimarische Straße /<br />

Erweiterung Fußgängerzone<br />

Am Parkplatz Weimarische Straße wurde der Parkautomat außer Betrieb<br />

genommen. Damit kann dort jetzt kostenfrei mit Parkkarte max.<br />

eine Stunde geparkt werden.<br />

Diese Maßnahme ist der erste Schritt zur Erweiterung der Fußgängerzone<br />

„Am Markt“. Diese beginnt dann an der Ecke Heinrich-Schütz-<br />

Straße / Weimarische Straße. In diesem Zusammenhang werden auch<br />

die Poller dahin versetzt. Damit endet auch das verkehrswidrige Parken<br />

vor der Sparkasse. Wir bitten um Beachtung.<br />

gez. Ordnungsamt<br />

Dankeschön für die Beteiligung<br />

am Frühjahrsputz<br />

Ich bedanke mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an den<br />

Aufrufen zum Frühjahrsputz in <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> und den Ortsteilen beteiligt<br />

haben, noch einmal ganz herzlich. Besonderen Dank an die Akteure vor<br />

Ort, die die Organisation in der Hand hatten. Wir haben wieder eine<br />

ganze Menge geschafft.<br />

gez. Dr. Volker Schaedel<br />

Bürgermeister

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