Brunnenfest Bildhauer- symposium - Kurstadt Bad Berka
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schließlich der Heiz- und Betriebskosten sowie der Reinigungskosten.<br />
Die Regelung des § 8 Abs. 9 bleibt hiervon unberührt.<br />
§ 7 Befreiung vom Benutzungsentgelt<br />
Den unter § 2 genannten ortsansässigen Nutzern, mit Ausnahme von<br />
Privatpersonen, kann einmal im Jahr eine Räumlichkeit kostenfrei für<br />
die Jahreshauptversammlung zur Verfügung gestellt werden, außer an<br />
Freitagen, Samstagen und Sonntagen.<br />
§ 8 Pflichten der Benutzer<br />
(1) Der Nutzer ist verpflichtet allen Richtlinien der Versammlungsstättenverordnung<br />
vom Februar 2010 Folge zu leisten.<br />
(2) Der Nutzer hat einen Verantwortlichen (Veranstaltungsleiter) zu benennen,<br />
der während der Benutzung der Räumlichkeiten anwesend und<br />
für die Vermieterin erreichbar sein muss.<br />
(3) Die Räumlichkeiten und das städtische Inventar sind pfleglich zu<br />
behandeln.<br />
(4) Der Nutzer hat Weisungen des Beauftragten der Stadtverwaltung<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> zu befolgen.<br />
(5) Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der öffentlichen<br />
Sicherheit und Ordnung. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung<br />
nachbarschaftsrechtlicher Vorschriften; Lärmbelästigungen der Nachbarn<br />
sind zu vermeiden.<br />
(6) Park- oder Halteverbote auf städtischen Flächen sind vom Mieter<br />
oder Pächter wie von Besuchern der Einrichtung einzuhalten. Rettungsfahrzeuge<br />
müssen das Gebäude ungehindert erreichen können.<br />
(7) Im gesamten Gebäude ist das Rauchen gesetzlich verboten.<br />
(8) Die Verwendung elektrischer Anlagen in den Veranstaltungsräumen<br />
ist nur nach vertraglicher Vereinbarung zulässig. Dies gilt auch<br />
für vom Nutzer selbst mitgebrachte elektrische Anlagen. Vorhandene<br />
elektrische Anlagen dürfen nur nach vorheriger Einweisung durch den<br />
Beauftragten der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> benutzt werden.<br />
(9) Der Nutzer hat darauf zu achten, dass Strom, Gas und Wasser nicht<br />
unnötig verbraucht werden.<br />
(10) Der Abschluss eines Mietvertrages entbindet den Nutzer nicht von<br />
der Pflicht, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen<br />
Genehmigungen zu beantragen und die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften<br />
anfallenden Gebühren zu entrichten. Bei Verwendung urheberrechtlich<br />
geschützter Werke, insbesondere bei der Aufführung von<br />
Musik, hat der Nutzer die GEMA-Gebühr abzuführen.<br />
(11) Die Räumlichkeiten sind der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> vom Nutzer in besenreinem<br />
Zustand zurückzugeben. Die Kosten der anschließenden<br />
Reinigung sind im Mietpreis enthalten.<br />
(12) Der Nutzer ist verpflichtet, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.<br />
(13) Der Nutzer ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für<br />
die Sicherheit der Räumlichkeiten notwendige Anlagen, Einrichtungen<br />
oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften<br />
nicht eingehalten werden können<br />
§ 9 Haftung<br />
(1) Die Benutzer stellen die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> von etwaigen Haftpflichtansprüchen<br />
ihrer Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, den Veranstaltungsbesuchern<br />
und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im<br />
Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Einrichtungsgegenstände<br />
sowie der Zugänge zu diesen stehen. Die Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> übernimmt keine Haftung für Unfälle oder den Diebstahl<br />
von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen.<br />
(2) Die Benutzer haben sich über eine ausreichende Haftpflichtversicherung<br />
abzusichern, durch die auch Freistellungsansprüche nach Abs. 1 abgedeckt<br />
sind.<br />
(3) Die Haftung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> als Grundstückseigentümerin für<br />
den sicheren Bauzustand des Gebäudes nach § 836 des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches (BGB) bleibt hiervon unberührt.<br />
(4) Die Benutzer haften für alle Schäden, die der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />
durch die Benutzung an den überlassenen Räumen, am Gebäude, den<br />
Zugangswegen, baulichen Anlagen, Ausrüstungen und Gebrauchsgegenständen<br />
entstehen.<br />
(5) Der Veranstalter ist verpflichtet bei Schnee- und Eisglätte, die während<br />
der Veranstaltung eintreten können, die Zugangswege jederzeit in<br />
einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für Unfälle, die auf mangelhafter<br />
Durchführung dieser Verpflichtung beruhen, trägt der Nutzer<br />
die Verantwortung.<br />
- 7 - 25.05.2013 - Amtsblatt 5/2013<br />
§ 10 Besondere Benutzungsbestimmungen<br />
(1) Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag auf<br />
andere zu übertragen.<br />
(2) Die Stadt behält sich vor, aus dem Vertrag jederzeit zurückzutreten,<br />
wenn die Benutzung der Räume durch höhere Gewalt oder sonstigen<br />
unvorhergesehenen, im öffentlichen Interesse stehenden Gründen zu<br />
der vorgesehenen Zeit nicht möglich ist. Dem Nutzer steht in diesem<br />
Fall kein Anspruch auf Entschädigung für den Ausfall oder die Verlegung<br />
der Veranstaltung zu.<br />
§ 11 Hausrecht<br />
Das Hausrecht nehmen der Bürgermeister oder die von ihm mit der<br />
Wahrnehmung des Hausrechtes beauftragten Personen wahr. Sofern<br />
keine der in Satz 1 genannten Personen anwesend ist, übernimmt der<br />
Veranstalter das Hausrecht.<br />
§ 12 Inkrafttreten<br />
Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt mit sofortiger Wirkung in<br />
Kraft.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, den 13. Mai 2013<br />
gez. Dr. Volker Schaedel<br />
Bürgermeister<br />
Anlage: Entgeltordnung für das Zeughaus <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />
Veranstaltungen Veranstaltungen Gewerbliche<br />
von <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>er von <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>er Veran-<br />
Nutzern (§ 2 Abs. 1) Nutzern (§ 2 Abs. 1) staltungen<br />
ohne Eintritt mit Eintritt<br />
Zeughaussaal<br />
bis 4 Std.<br />
über 4 Std.<br />
75,00 EUR 120,00 EUR 240,00 EUR<br />
(max. 1 Tag)<br />
Klubraum<br />
150,00 EUR 240,00 EUR 480,00 EUR<br />
bis 4 Std.<br />
über 4 Std.<br />
25,00 EUR 40,00 EUR 80,00 EUR<br />
(max. 1 Tag)<br />
Küche<br />
50,00 EUR 80,00 EUR 160,00 EUR<br />
bis 4 Std.<br />
über 4 Std.<br />
15,00 EUR 20,00 EUR 40,00 EUR<br />
(max. 1 Tag)<br />
Lesesaal<br />
25,00 EUR 40,00 EUR 80,00 EUR<br />
bis 4 Std.<br />
über 4 Std.<br />
20,00 EUR 20,00 EUR 40,00 EUR<br />
(max. 1 Tag) 40,00 EUR 40,00 EUR 80,00 EUR<br />
Kaution: + 50 EUR + 50 EUR + 100 EUR<br />
Parkplatz Weimarische Straße /<br />
Erweiterung Fußgängerzone<br />
Am Parkplatz Weimarische Straße wurde der Parkautomat außer Betrieb<br />
genommen. Damit kann dort jetzt kostenfrei mit Parkkarte max.<br />
eine Stunde geparkt werden.<br />
Diese Maßnahme ist der erste Schritt zur Erweiterung der Fußgängerzone<br />
„Am Markt“. Diese beginnt dann an der Ecke Heinrich-Schütz-<br />
Straße / Weimarische Straße. In diesem Zusammenhang werden auch<br />
die Poller dahin versetzt. Damit endet auch das verkehrswidrige Parken<br />
vor der Sparkasse. Wir bitten um Beachtung.<br />
gez. Ordnungsamt<br />
Dankeschön für die Beteiligung<br />
am Frühjahrsputz<br />
Ich bedanke mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an den<br />
Aufrufen zum Frühjahrsputz in <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> und den Ortsteilen beteiligt<br />
haben, noch einmal ganz herzlich. Besonderen Dank an die Akteure vor<br />
Ort, die die Organisation in der Hand hatten. Wir haben wieder eine<br />
ganze Menge geschafft.<br />
gez. Dr. Volker Schaedel<br />
Bürgermeister