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Brunnenfest Bildhauer- symposium - Kurstadt Bad Berka

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§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden nicht geändert:<br />

§ 5<br />

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 1.000.000,00 EUR um<br />

0,00 EUR erhöht - vermindert- und damit auf 1.000.000,00 EUR neu<br />

festgesetzt.<br />

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für den Eigenbetrieb Kommunale<br />

Wohnungen von 200.000,00 EUR um 0,00 EUR erhöht - vermindert-<br />

und damit auf 200.000,00 EUR neu festgesetzt.<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, den 14.05.2013<br />

gez. Dr. Volker Schaedel<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

Hinweis:<br />

Der Erste Nachtragshaushaltsplan 2013 liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO<br />

bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses<br />

Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme<br />

in der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Am Markt 10, Zimmer 202 (Kämmerei)<br />

zu den allgemeinen Dienstzeiten aus.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen<br />

über Ausschließungsgründe und die Einberufung und Tagesordnung<br />

von Sitzungen des Stadtrates unbeachtlich ist, wenn nicht innerhalb<br />

eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung<br />

schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung<br />

begründen können, gegenüber der Stadtverwaltung geltend<br />

gemacht worden sind.<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, den 14.05.2013<br />

gez. Dr. Volker Schaedel<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Genehmigung der Änderung des Bebauungsplans<br />

„Am Hundehügel“ der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

Der vom Stadtrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> mit Beschluss Nr. 97-08/2000 am<br />

13.03.2000 als Satzung beschlossene Änderung des Bebauungsplans<br />

„Am Hundehügel“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen,<br />

wurde mit Verfügung des Thüringer Landesverwaltungsamtes<br />

vom 15.03.2000, AZ 210-4621.20-APD-003 WA „Am Hundehügel“,<br />

genehmigt.<br />

Der Bebauungsplan wird hiermit erneut bekannt gemacht und tritt am<br />

Tag nach seiner Bekanntmachung in Kraft.<br />

Der geänderte Bebauungsplan sowie die zugehörige Begründung können<br />

im Rathaus der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Bauamt, während der Dienststunden<br />

von jedermann eingesehen werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1<br />

Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in<br />

der zuletzt geltenden Fassung bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften<br />

dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres<br />

seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend<br />

gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung<br />

gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der<br />

Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist gem. § 215 Abs. 1<br />

BauGB, darzulegen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des<br />

Baugesetzbuches vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt geltenden<br />

Fassung über Entschädigungen von durch den Bebauungsplan<br />

eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das<br />

Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, den 06.05.2013<br />

gez. Dr. Volker Schaedel<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

- 5 - 25.05.2013 - Amtsblatt 5/2013<br />

Erste Satzung zur Änderung<br />

der Satzung über die Erhebung von Gebühren im<br />

Marktwesen in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

(Marktgebührensatzung)<br />

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501), zuletzt geändert durch das<br />

Dritte Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Thür-<br />

KAG) vom 18.07.2000 (GVBl.S.177, der §§ 1, 2 und 10 ff des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes vom 07.08.1991 (GVBl. S. 285,<br />

329), zuletzt geändert durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes vom 19.12.2000 (GVBl. S. 418)<br />

und des § 17 der örtlichen Satzung zur Regelung des Marktwesens<br />

vom 26.06.2009, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> am<br />

04.07.2009 erlässt die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> folgende Satzung:<br />

Artikel 1<br />

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> vom 24.06.2009 (veröffentlicht im Amtsblatt am<br />

04.07.2009) wird wie folgt geändert:<br />

1. § 3 Abs. 4 wird wie folgt geändert und erhält folgende Fassung:<br />

(4) Für Verkaufsstände mit Speisenangebot und/oder Getränkeausschank<br />

und Festzelte betragen die Gebühren pro qm in Anspruch genommene<br />

Fläche 5,00 EUR pro Tag.<br />

2. § 3 Abs. 5 wird wie folgt neu aufgenommen:<br />

(5) Für Fahr- und Schaustellergeschäfte betragen die Gebühren pro qm<br />

in Anspruch genommener Fläche 2,50 EUR pro Tag.<br />

Artikel 2<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 14.05.2013<br />

gez. Dr. Volker Schaedel<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

Hinweis:<br />

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können<br />

gegenüber der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Am Markt 10, 99438 <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe<br />

geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist<br />

von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind<br />

diese Verstöße unbeachtlich.<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 14.05.2013<br />

gez. Dr. Volker Schaedel<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

Bekanntmachung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

Die Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> gibt bekannt, dass es in der Zeit vom<br />

07.06.2013 - 09.06.2013 aufgrund des diesjährigen <strong>Brunnenfest</strong>es zu<br />

Einschränkungen und Behinderungen des Verkehrs kommen kann. Wir<br />

bitten um Ihr Verständnis.<br />

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit bei der Durchführung<br />

des <strong>Brunnenfest</strong>es wird nachfolgende Platzordnung bekanntgegeben:<br />

<strong>Brunnenfest</strong> 2013<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters/<br />

Platzordnung<br />

1. Das Veranstaltungsgelände umfasst folgende Bereiche:<br />

- den Kurpark<br />

- die öffentlichen Flächen rund um den Goethebrunnen<br />

- die Wiesen rechts und links der Ilm zwischen der Brücke Blankenhainer<br />

Straße und der Fußgängerbrücke Höhe Grundstück<br />

Bröse<br />

- die Ilmstraße zwischen der Parkstraße bis Fußgängerbrücke<br />

Höhe Grundstück Bröse<br />

2. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist nur auf den dafür vorgesehenen<br />

Wegen zu den Parkflächen erlaubt. Ausnahmen erteilt<br />

der Veranstalter in Form von Sondergenehmigungen.<br />

3. Es ist untersagt, Glasflaschen, PET-Flaschen, Glasbehälter, Flaschen,<br />

Dosen, Plastikkanister und/ oder sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen,<br />

Kühltaschen oder sonstige schwere Behältnisse sowie

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