Schadstoffe in Gebäuden – Überblick über die ... - BZR-Institut Bonn
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Asbest<br />
VDSI 22.05.2006 Folie 37/102<br />
Bekanntmachung des BMWA zur Anwendung der TRGS<br />
vor dem H<strong>in</strong>tergrund der neuen Gefahrstoffverordnung<br />
ke<strong>in</strong>e Übergangsbestimmungen für das technische<br />
Regelwerk (TRGS)<br />
Der AGS hat <strong>die</strong> Aufgabe festzustellen, welche der bisherigen<br />
TRGS - ggf. nach redaktioneller Anpassung weiter gelten können<br />
und welche e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>haltlichen Überarbeitung bedürfen.<br />
Die bisherigen technischen Regeln können jedoch<br />
auch künftig als Auslegungs- und Anwendungshilfe<br />
für <strong>die</strong> neue Verordnung herangezogen werden.<br />
Dabei ist jedoch zu beachten, dass <strong>die</strong> noch nicht <strong>über</strong>arbeiteten<br />
Technischen Regeln nicht im Widerspruch zu der neuen<br />
Verordnung stehen dürfen. In solchen Fällen s<strong>in</strong>d <strong>die</strong><br />
entsprechenden Festlegungen im technischen Regelwerk als<br />
gegenstandslos zu betrachten.