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Vortrag Ralph Beckert.pdf - Der VdK

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Kündigungsschutz §85 SGB IX<br />

• wirksame Kündigung nur nach vorheriger Zustimmung durch<br />

das Integrationsamt<br />

ordentliche und außerordentliche Kündigung sowie die<br />

Änderungskündigung.<br />

auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines<br />

schwerbehinderten Mitarbeiters bei<br />

Gewährung einer Rente wegen Berufs‐ bzw.<br />

Erwerbsunfähigkeit auf Zeit sowie teilweiser<br />

oder voller Erwerbsminderung auf Zeit<br />

www.vdk.de/sachsen<br />

<strong>Ralph</strong> <strong>Beckert</strong><br />

Leipzig<br />

16.04.2013<br />

Zusatzurlaub § 125 SGB IX<br />

Elisenstraße 12, 09111 Chemnitz<br />

sachsen@vdk.de<br />

Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Zusatz‐<br />

urlaub von einer Arbeitswoche im Jahr<br />

5‐Tage Woche 5 Tage Zusatzurlaub<br />

4‐Tage Woche 4 Tage Zusatzurlaub<br />

nicht ihtaber b bei biGl Gleichstellung i h t ll ‐ bhid behinderte t<br />

Menschen mit einem GdB von 30 oder 40<br />

www.vdk.de/sachsen<br />

<strong>Ralph</strong> <strong>Beckert</strong><br />

Leipzig<br />

16.04.2013<br />

Elisenstraße 12, 09111 Chemnitz<br />

sachsen@vdk.de<br />

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