Wegleitung IPA - markusarn.ch
Wegleitung IPA - markusarn.ch
Wegleitung IPA - markusarn.ch
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2-jährige Ausbildung<br />
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus den Noten der einzelnen<br />
Qualifikationsberei<strong>ch</strong>e der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung sowie der Erfahrungsnoten.<br />
Für die Bere<strong>ch</strong>nung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewi<strong>ch</strong>tet:<br />
Qualifikationsberei<strong>ch</strong> Lernort Gewi<strong>ch</strong>tung mit<br />
Allgemeinbildung<br />
Spezialfall 1)<br />
Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit Betrieb 40 % 70 %<br />
Allgemeinbildung Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule 20 % 30 %<br />
Erfahrungsnote berufskundli<strong>ch</strong>er<br />
Unterri<strong>ch</strong>t<br />
Erfahrungsnote überbetriebli<strong>ch</strong>e<br />
Kurse<br />
Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule 20 % Dispensiert<br />
ÜK 20 % Dispensiert<br />
1) Gilt für Personen, wel<strong>ch</strong>e die Vorbildung ausserhalb der geregelten berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung<br />
erworben haben.<br />
3.4 Qualifikationsbedingungen<br />
4-jährige Ausbildungen<br />
Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:<br />
a. die Teilprüfung mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />
b. der Qualifikationsberei<strong>ch</strong> «praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />
c. das Mittel der Note des Qualifikationsberei<strong>ch</strong>s «Berufskenntnisse» und der Erfahrungsnote<br />
mindestens 4.0 beträgt; und<br />
d. die Gesamtnote 4.0 oder höher errei<strong>ch</strong>t wird.<br />
Wer das Qualifikationsverfahren erfolgrei<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>laufen hat, erhält das eidgenössis<strong>ch</strong>e Fähigkeitszeugnis<br />
(EFZ).<br />
3-jährige Ausbildungen<br />
Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:<br />
a. die Teilprüfung mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />
b. der Qualifikationsberei<strong>ch</strong> «praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />
c. die Gesamtnote 4.0 oder höher errei<strong>ch</strong>t wird.<br />
Wer das Qualifikationsverfahren erfolgrei<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>laufen hat, erhält das eidgenössis<strong>ch</strong>e Fähigkeitszeugnis<br />
(EFZ).<br />
2-jährige Ausbildung<br />
Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn die Gesamtnote 4.0 oder höher errei<strong>ch</strong>t wird.<br />
Wer das Qualifikationsverfahren erfolgrei<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>laufen hat, erhält das eidgenössis<strong>ch</strong>e Berufsattest (EBA).<br />
3.5 Notenausweis<br />
3- und 4-jährige Ausbildungen<br />
Im Notenausweis werden die Gesamtnote, die Note der Teilprüfung, die Noten jedes Qualifikationsberei<strong>ch</strong>s<br />
der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung und die Erfahrungsnote der s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>en Bildung aufgeführt.<br />
Beim Polyme<strong>ch</strong>aniker/in EFZ zusätzli<strong>ch</strong> das Profil der s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>en Bildung.<br />
2-jährige Ausbildung<br />
Im Notenausweis werden die Gesamtnote, die Noten der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung und die Erfahrungsnoten<br />
aufgeführt.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 9 von 36