Wegleitung IPA - markusarn.ch
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4.3.5 Expertenbesu<strong>ch</strong>(e) dur<strong>ch</strong>führen<br />
Verantwortung: Experte<br />
In der Regel besu<strong>ch</strong>t ein Experte den Lernenden. Der erste Besu<strong>ch</strong> findet mögli<strong>ch</strong>st unmittelbar na<strong>ch</strong> dem<br />
<strong>IPA</strong>-Start statt. Der Experte ents<strong>ch</strong>eidet aufgrund der <strong>IPA</strong>-Dauer, ob er sti<strong>ch</strong>probenweise weitere Besu<strong>ch</strong>e<br />
vorsieht. Er hält den Aufwand an Expertenstunden mögli<strong>ch</strong>st klein.<br />
Der Experte spri<strong>ch</strong>t alle Besu<strong>ch</strong>stermine mit dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten ab. Dieser muss dann anwesend sein.<br />
Diese Besu<strong>ch</strong>e dienen in erster Linie der Vertrauensbildung und den ergänzenden Beoba<strong>ch</strong>tungen für die<br />
Gesamtbeurteilung. Er hält die Beoba<strong>ch</strong>tungen sti<strong>ch</strong>wortartig s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> fest. Der Zutritt zum Prüfungsort<br />
während der <strong>IPA</strong> bleibt dem Expertenteam garantiert.<br />
Die Expertenbesu<strong>ch</strong>e verfolgen insbesondere folgende Ziele:<br />
Der Experte ma<strong>ch</strong>t si<strong>ch</strong> ein Bild vom Lernenden und seiner Arbeitsumgebung und erhält einen konkreten<br />
Einblick in Art und Anforderung der Arbeit. Dies erlei<strong>ch</strong>tert ihm das Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Abs<strong>ch</strong>luss der Arbeit.<br />
Der Experte konsultiert den Terminplan und das Tagesjournal.<br />
Der Experte stellt si<strong>ch</strong>er, dass allen Beteiligten sämtli<strong>ch</strong>e Abläufe klar sind.<br />
Der Experte berät den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten und den Lernenden bei Fragen zur Dur<strong>ch</strong>führung, Präsentation<br />
und Bewertung der Arbeit.<br />
Während der Besu<strong>ch</strong>e festgestellte Mängel und Fehler werden in der Regel ni<strong>ch</strong>t direkt in die Bewertung<br />
einbezogen. Das Protokollieren sol<strong>ch</strong>er Feststellungen ist jedo<strong>ch</strong> sinnvoll, um bei der Korrektur und beim<br />
Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> zu prüfen, ob und wie diese Mängel behoben wurden.<br />
4.3.6 Dauer unter- oder übers<strong>ch</strong>ritten / <strong>IPA</strong> unterbre<strong>ch</strong>en oder abbre<strong>ch</strong>en<br />
Verantwortung: Lernender/Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
<strong>IPA</strong> Dauer<br />
Die in der Aufgabenstellung festgehaltene Vorgabezeit beruht auf einer S<strong>ch</strong>ätzung. Je na<strong>ch</strong> Aufgabe kann<br />
diese mit relativ grosser Unsi<strong>ch</strong>erheit behaftet sein. Wird die Vorgabezeit ni<strong>ch</strong>t eingehalten, führt dies ni<strong>ch</strong>t<br />
automatis<strong>ch</strong> zu einer s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>teren Beurteilung des Lernenden.<br />
Folgendes Vorgehen wird zur Vermeidung von Problemen empfohlen:<br />
Zeit im Arbeitsjournal erfassen.<br />
Kleinere Abwei<strong>ch</strong>ungen im Rahmen von 10% innerhalb der in der «Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e<br />
Grundbildung» angegebenen Zeitspanne erfordern keine Massnahmen.<br />
Sobald während der Dur<strong>ch</strong>führung der Arbeit grössere Zeitabwei<strong>ch</strong>ungen voraussehbar sind, ist dies im<br />
Arbeitsjournal festzuhalten, die Ursa<strong>ch</strong>e ist zu begründen und der Experte zu informieren.<br />
Dauer unters<strong>ch</strong>ritten<br />
Die in der «Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung» festgelegte minimale Dauer für die <strong>IPA</strong> darf ni<strong>ch</strong>t<br />
unters<strong>ch</strong>ritten werden. Sobald erkennbar ist, dass die Aufgabe vor Ablauf der Minimaldauer abges<strong>ch</strong>lossen<br />
werden kann, ist das Vorgehen mit den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten und dem Experten festzulegen. Der Ents<strong>ch</strong>eid wird<br />
dem Lernenden mitgeteilt und im Arbeitsjournal festgehalten.<br />
Dauer übers<strong>ch</strong>ritten<br />
Die in der «Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung» festgelegte maximale Dauer für die <strong>IPA</strong> darf ni<strong>ch</strong>t<br />
übers<strong>ch</strong>ritten werden. Sobald erkennbar ist, dass die Aufgabe innerhalb der Maximaldauer ni<strong>ch</strong>t<br />
abges<strong>ch</strong>lossen werden kann, ist das Vorgehen für einen «geordneten Abbru<strong>ch</strong>» der Prüfungsarbeit dur<strong>ch</strong> den<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten und den Experten festzulegen. Der Ents<strong>ch</strong>eid wird dem Lernenden mitgeteilt und im<br />
Arbeitsjournal festgehalten. Die Arbeit und die Dokumentation sind dabei auf einen Stand zu bringen, der trotz<br />
Abbru<strong>ch</strong> der Arbeit eine mögli<strong>ch</strong>st zuverlässige Beurteilung ermögli<strong>ch</strong>t.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 17 von 36