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Wegleitung IPA - markusarn.ch

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2.3.5 Mindestens ein Mitglied des Expertenteams begleitet die Ausführung des Auftrags sti<strong>ch</strong>probenweise und<br />

hält die Beoba<strong>ch</strong>tungen s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> fest. Die Prüfungsbesu<strong>ch</strong>e bes<strong>ch</strong>ränken si<strong>ch</strong> auf das<br />

ausführungsabhängige nötige Mass und dienen in erster Linie der Vertrauensbildung und den ergänzenden<br />

Beoba<strong>ch</strong>tungen für die Gesamtbeurteilung. Der Zutritt zum Prüfungsort während der Ausführung bleibt dem<br />

Expertenteam garantiert.<br />

2.3.6 Der Besu<strong>ch</strong> des Pfli<strong>ch</strong>tunterri<strong>ch</strong>ts in s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>er Bildung während der Ausführungsdauer der <strong>IPA</strong> muss<br />

gewährleistet sein. Abwei<strong>ch</strong>ungen regelt die kantonale Behörde.<br />

2.4 Abs<strong>ch</strong>luss und Beurteilungsverfahren<br />

2.4.1 Die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft beurteilt die Ausführung des Auftrags und das Resultat der Arbeit und s<strong>ch</strong>lägt<br />

die Bewertung na<strong>ch</strong> der berufsspezifis<strong>ch</strong>en <strong>Wegleitung</strong> vor.<br />

2.4.2 Die Beurteilung der <strong>IPA</strong> ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> der für den Beruf massgebli<strong>ch</strong>en Verordnung über die<br />

berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung und na<strong>ch</strong> dem Bildungsplan. Die Beurteilungskriterien, deren Gewi<strong>ch</strong>tung und<br />

Messung sowie die Zuständigkeiten zur Beurteilung der einzelnen Kriterien sind in der berufsspezifis<strong>ch</strong>en<br />

<strong>Wegleitung</strong> festgelegt.<br />

2.4.3 Mindestens ein Mitglied des Expertenteams überprüft die dur<strong>ch</strong> die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft<br />

vorgenommene Beurteilung der Auftragserfüllung und die Plausibilität der vorges<strong>ch</strong>lagenen Bewertung.<br />

2.4.4 Die Lernende/der Lernende präsentiert auf Grundlage der Dokumentation die <strong>IPA</strong> dem Expertenteam<br />

und stellt si<strong>ch</strong> den auftragsbezogenen Fragen. Das Expertenteam beurteilt die Präsentation und das<br />

Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>. Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> dauern zusammen hö<strong>ch</strong>stens eine Stunde.<br />

Das Expertenteam prüft primär, wieweit die Kompetenzen der Lernenden/des Lernenden mit dem<br />

ausgeführten Prüfungsauftrag übereinstimmen. Es vermeidet Fragen, die im Rahmen eines anderen<br />

Qualifikationsberei<strong>ch</strong>es geprüft werden und beurteilt insbesondere die Fa<strong>ch</strong>kompetenzen und die<br />

ausgewählten Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen.<br />

Die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft kann diesem Prüfungsteil im Einverständnis mit der/dem Lernenden als<br />

Zuhörerin/Zuhörer beiwohnen.<br />

2.4.5 Das Expertenteam und die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft einigen si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Vorliegen des<br />

Bewertungsvors<strong>ch</strong>lags für den ausgeführten Prüfungsauftrag über die abs<strong>ch</strong>liessende Bewertung. Diese<br />

Bereinigung erfolgt na<strong>ch</strong> der Präsentation und dem Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>. Kommt keine Einigung zustande,<br />

ents<strong>ch</strong>eidet die von der kantonalen Behörde bezei<strong>ch</strong>nete Prüfungsbehörde.<br />

2.4.6 Die Aufbewahrung der Prüfungsakten ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> kantonalem Re<strong>ch</strong>t.<br />

3 S<strong>ch</strong>lussbestimmungen<br />

3.1 Aufhebung der bisherigen <strong>Wegleitung</strong><br />

Die <strong>Wegleitung</strong> des BBT vom 27. August 2001 über individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeiten (<strong>IPA</strong>) an<br />

Lehrabs<strong>ch</strong>lussprüfungen wird aufgehoben.<br />

3.2 Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Wegleitung</strong> tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.<br />

22. Oktober 2007 Bundesamt für Berufsbildung und Te<strong>ch</strong>nologie<br />

Die Direktorin: Ursula Renold<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 12 von 36

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