07.06.2013 Aufrufe

Wegleitung IPA - markusarn.ch

Wegleitung IPA - markusarn.ch

Wegleitung IPA - markusarn.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1.2.3 Die zu qualifizierende Person (Lernende/Lernender) führt an ihrem betriebli<strong>ch</strong>en Arbeitsplatz mit den<br />

gewohnten Mitteln und Methoden einen Auftrag aus. Der Auftrag hat einen praktis<strong>ch</strong>en Nutzen zum Ziel. Der<br />

Auftrag kann die Form eines Projektes oder klar abgegrenzter Teile von Projekten haben, kann ein Produkt<br />

oder Teile von Produkten zum Ziel haben, kann einen Prozess oder Teilprozesse beleu<strong>ch</strong>ten, kann eine<br />

Dienstleistung oder Auss<strong>ch</strong>nitte aus Dienstleistungsprozessen beinhalten. Das heisst, dass während einer<br />

festgelegten Zeitspanne konkrete Praxisaufträge speziell beoba<strong>ch</strong>tet und beurteilt werden.<br />

1.2.4 Die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft beurteilt die Auftragserfüllung und die erstellte Dokumentation.<br />

1.2.5 Die Lernende/der Lernende präsentiert dem Expertenteam die Ausführung und das Ergebnis der <strong>IPA</strong><br />

unter Einbezug der Dokumentation und stellt si<strong>ch</strong> in einem Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> den Fragen im Zusammenhang mit<br />

der ausgeführten <strong>IPA</strong>.<br />

2 Rahmenbedingungen<br />

2.1 Zeitrahmen und Ablauf<br />

2.1.1 Die <strong>IPA</strong> wird in der Regel im letzten Semester der berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung ausgeführt. Die<br />

Prüfungsbehörde legt den Zeitraum der Ausführung fest.<br />

2.1.2 Das im Auftrag der zuständigen Prüfungsbehörde eingesetzte Mitglied des Expertenteams vereinbart mit<br />

der vorgesetzten Fa<strong>ch</strong>kraft den genauen Zeitraum der Ausführung.<br />

2.1.3 Die <strong>IPA</strong> soll in der vorges<strong>ch</strong>lagenen und akzeptierten Ausführungszeit abges<strong>ch</strong>lossen werden. Zei<strong>ch</strong>net<br />

si<strong>ch</strong> ab, dass die Einhaltung der festgelegten Ausführungszeit z.B. wegen ni<strong>ch</strong>t voraussehbaren betriebli<strong>ch</strong>en<br />

Einflüssen oder wegen fals<strong>ch</strong>er Eins<strong>ch</strong>ätzung ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong> ist, einigen si<strong>ch</strong> die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft und das<br />

zugewiesene Mitglied des Expertenteams über den Zeitpunkt des Abbru<strong>ch</strong>s der <strong>IPA</strong>. Die in der jeweiligen<br />

Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung festgelegte maximale Dauer für die <strong>IPA</strong> darf ni<strong>ch</strong>t übers<strong>ch</strong>ritten<br />

werden.<br />

2.2 Aufgabenstellung<br />

2.2.1 Die Lernende/der Lernende löst Aufgaben aus dem normalen Auftragsspektrum ihres/seines aktuellen<br />

Arbeitsgebietes in der berufli<strong>ch</strong>en Praxis. Die Aufgabe entspri<strong>ch</strong>t den Leistungsanforderungen gemäss<br />

Bildungsplan.<br />

2.2.2 Aufgabenstellung, Zielsetzung und erwartete Resultate sind eindeutig bes<strong>ch</strong>rieben und überprüfbar. Der<br />

Lösungsweg bleibt mögli<strong>ch</strong>st offen.<br />

2.2.3 Seriearbeit bzw. das Aneinanderreihen si<strong>ch</strong> wiederholender Arbeitsabläufe zur Errei<strong>ch</strong>ung der minimal<br />

angesetzten Ausführungszeitspanne bleibt ausges<strong>ch</strong>lossen.<br />

2.2.4 Die Aufgabe soll mit den gängigen Mitteln und Methoden gelöst werden, wel<strong>ch</strong>e die Lernende/der<br />

Lernende im Verlaufe der Bildung in der berufli<strong>ch</strong>en Praxis kennen gelernt und angewandt hat. Der Einsatz<br />

neuer Mittel und Methoden und das damit verbundene Einarbeiten sind in vertretbarem Rahmen mögli<strong>ch</strong>.<br />

2.3 Dur<strong>ch</strong>führung<br />

2.3.1 Der Auftrag wird als Einzelarbeit und weitgehend selbstständig ausgeführt. Teamarbeit ist zulässig,<br />

sofern es Teile des Auftrags erlauben, die Leistung jedes einzelnen Teammitglieds zu beurteilen.<br />

2.3.2 Die Lernende/der Lernende führt ein Arbeitsjournal. Sie oder er dokumentiert darin regelmässig,<br />

mindestens tägli<strong>ch</strong>, das Vorgehen, den Stand der Prüfungsarbeit im Sinne der Auftragserfüllung und des<br />

Arbeitsforts<strong>ch</strong>rittes, sämtli<strong>ch</strong>e fremde Hilfestellungen und besondere Vorkommnisse wie z.B. Stellvertretungen<br />

der vorgesetzten Fa<strong>ch</strong>kraft, Arbeitsunterbrü<strong>ch</strong>e, organisatoris<strong>ch</strong>e Probleme, Abwei<strong>ch</strong>ungen von der Soll-<br />

Planung.<br />

2.3.3 Ausführung und Form der Dokumentation entspre<strong>ch</strong>en den dur<strong>ch</strong> die Prüfungskommission erlassenen<br />

Regelungen. Das Erstellen der Dokumentation ist zeitli<strong>ch</strong>er und inhaltli<strong>ch</strong>er Bestandteil der <strong>IPA</strong>. Die<br />

vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft leitet die Dokumentation na<strong>ch</strong> der Auftragserfüllung weiter an das Expertenteam zur<br />

Vorbereitung des Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>s.<br />

2.3.4 Die Dokumentation umfasst minimal die Aufgabenstellung, die Planung der Auftragserfüllung, das<br />

Arbeitsjournal und jene Unterlagen, wel<strong>ch</strong>e für die Na<strong>ch</strong>vollziehbarkeit der Ausführung unentbehrli<strong>ch</strong> sind.<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 11 von 36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!