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Wegleitung IPA - markusarn.ch

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Automatiker/in EFZ<br />

Elektroniker/in EFZ<br />

Konstrukteur/in EFZ<br />

Polyme<strong>ch</strong>aniker/in EFZ<br />

Automatikmonteur/in EFZ<br />

Produktionsme<strong>ch</strong>aniker/in EFZ<br />

Me<strong>ch</strong>anikpraktiker/in EBA<br />

Qualifikationsberei<strong>ch</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />

Ausführungsbestimmungen<br />

Ausgabe 01. Januar 2013<br />

Inhaltsverzei<strong>ch</strong>nis<br />

1. Vorgaben aus der «Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung» ............................................ 2<br />

2. Vorgaben aus dem «Bildungsplan zur Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung» ............ 4<br />

3. Vorgaben aus der «BBT-<strong>Wegleitung</strong> über individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeiten (<strong>IPA</strong>) vom<br />

22. Oktober 2007» .............................................................................................................................. 10<br />

4. Umsetzung der Vorgaben aus Bildungsverordnung, Bildungsplan und BBT-<strong>Wegleitung</strong> ....... 13<br />

Glossar<br />

4.1 Information und Anmeldung .......................................................................................................................... 14<br />

4.2 Aufgabenstellung und Freigabe der Aufgabe ................................................................................................ 14<br />

4.3 Aufgabenbearbeitung .................................................................................................................................... 16<br />

4.4 Beurteilung der Arbeit .................................................................................................................................... 19<br />

4.5 Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>, Beurteilung, Abs<strong>ch</strong>luss ............................................................................... 19<br />

5. Formulare ........................................................................................................................................... 22<br />

Bezugsquelle:<br />

SWISSMECHANIC<br />

Da<strong>ch</strong>organisation<br />

Felsenstrasse 6 / Marktstrasse 1<br />

CH-8570 Weinfelden<br />

Telefon +41 71 626 28 00<br />

Telefax +41 71 626 82 09<br />

Bezugsquelle:<br />

Swissmem Berufsbildung<br />

Brühlbergstrasse 4<br />

CH-8400 Winterthur<br />

Telefon +41 52 260 55 55<br />

Telefax +41 52 260 55 59<br />

info@swissme<strong>ch</strong>anic.<strong>ch</strong> Vertrieb.berufsbildung@swissmem.<strong>ch</strong><br />

vertrieb.berufsbildung@swissmem.<strong>ch</strong><br />

www.swissme<strong>ch</strong>anic.<strong>ch</strong><br />

www.swissmem-berufsbildung.<strong>ch</strong><br />

© by SWISSMECHANIC Berufsbildung, 8570 Weinfelden<br />

Art. – Nr. : 228030 Art. – Nr. : ABQV <strong>IPA</strong><br />

© by Swissmem Berufsbildung, 8400 Winterthur


1. Vorgaben aus der «Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung»<br />

Auszug aus der «Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung»:<br />

8. Abs<strong>ch</strong>nitt: Qualifikationsverfahren<br />

Art. 17 Gegenstand, Umfang und Dur<strong>ch</strong>führung des Qualifikationsverfahrens<br />

1 Im Qualifikationsverfahren ist na<strong>ch</strong>zuweisen, dass die Handlungskompetenzen und Ressourcen na<strong>ch</strong><br />

den Artikeln 4–5 erworben worden sind.<br />

3 In der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung werden die na<strong>ch</strong>stehenden Qualifikationsberei<strong>ch</strong>e wie folgt geprüft:<br />

4-jährige Ausbildungen<br />

a. Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit als individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit (<strong>IPA</strong>) im Umfang von 36–120 Stunden oder als<br />

vorgegebene praktis<strong>ch</strong>e Arbeit (VPA) im Umfang von 12–16 Stunden. Die zuständige kantonale Behörde<br />

ents<strong>ch</strong>eidet über die Prüfungsform. Die Prüfung umfasst eine Handlungskompetenz der<br />

S<strong>ch</strong>werpunktausbildung. Die lernende Person muss zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten<br />

fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> korrekt sowie bedarfs- und situationsgere<strong>ch</strong>t auszuführen. Die Lerndokumentation, die Unterlagen der<br />

überbetriebli<strong>ch</strong>en Kurse und die Fa<strong>ch</strong>literatur dürfen als Hilfsmittel verwendet werden.<br />

2- und 3-jährige Ausbildungen<br />

a. Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit als individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit (<strong>IPA</strong>) im Umfang von 16–40 Stunden. Die Prüfung<br />

umfasst eine Handlungskompetenz der S<strong>ch</strong>werpunktausbildung. Die lernende Person muss zeigen, dass sie<br />

fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> korrekt sowie bedarfs- und situationsgere<strong>ch</strong>t auszuführen. Die<br />

Lerndokumentation, die Unterlagen der überbetriebli<strong>ch</strong>en Kurse und die Fa<strong>ch</strong>literatur dürfen als Hilfsmittel<br />

verwendet werden.<br />

Art. 18 Bestehen, Notenbere<strong>ch</strong>nung, Notengewi<strong>ch</strong>tung<br />

4-jährige Ausbildungen<br />

1 Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:<br />

a. die Teilprüfung mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird;<br />

b. der Qualifikationsberei<strong>ch</strong> «praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird;<br />

c. das Mittel der Note des Qualifikationsberei<strong>ch</strong>s «Berufskenntnisse» und der Erfahrungsnote<br />

mindestens 4.0 beträgt; und<br />

d. die Gesamtnote 4.0 oder höher errei<strong>ch</strong>t wird.<br />

2 Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Note der Teilprüfung, den Noten der<br />

einzelnen Qualifikationsberei<strong>ch</strong>e der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung sowie der Erfahrungsnote.<br />

Dabei gilt folgende Gewi<strong>ch</strong>tung:<br />

a. Teilprüfung: 25%;<br />

b. praktis<strong>ch</strong>e Arbeit: 25%;<br />

c. Berufskenntnisse: 15%;<br />

d. Allgemeinbildung: 20%;<br />

e. Erfahrungsnote: 15%.<br />

3-jährige Ausbildungen<br />

1 Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:<br />

a. die Teilprüfung mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />

b. der Qualifikationsberei<strong>ch</strong> «praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />

c. die Gesamtnote 4.0 oder höher errei<strong>ch</strong>t wird.<br />

2 Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Note der Teilprüfung, den Noten der<br />

einzelnen Qualifikationsberei<strong>ch</strong>e der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung sowie der Erfahrungsnote.<br />

Dabei gilt folgende Gewi<strong>ch</strong>tung:<br />

a. Teilprüfung: 25%;<br />

b. praktis<strong>ch</strong>e Arbeit: 25%;<br />

c. Berufskenntnisse: 15%;<br />

d. Allgemeinbildung: 20%;<br />

e. Erfahrungsnote: 15%.<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 2 von 36


2-jährige Ausbildung<br />

1 Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn die Gesamtnote 4.0 oder höher errei<strong>ch</strong>t wird.<br />

2 Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus den Noten der einzelnen<br />

Qualifikationsberei<strong>ch</strong>e der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung sowie der Erfahrungsnoten.<br />

Dabei gilt folgende Gewi<strong>ch</strong>tung:<br />

a. praktis<strong>ch</strong>e Arbeit: 40%;<br />

b. Allgemeinbildung: 20%;<br />

c. Erfahrungsnote berufskundli<strong>ch</strong>er Unterri<strong>ch</strong>t: 20%;<br />

d. Erfahrungsnote überbetriebli<strong>ch</strong>e Kurse: 20%.<br />

Art. 19 Wiederholungen<br />

1 Die Wiederholung des Qualifikationsverfahrens ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Artikel 33 BBV.<br />

Muss ein Qualifikationsberei<strong>ch</strong> wiederholt werden, so ist er in seiner Gesamtheit zu wiederholen.<br />

Art. 20 Spezialfall<br />

3- und 4-jährige Ausbildungen<br />

1 Hat eine lernende Person die Vorbildung ausserhalb der geregelten berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung erworben und<br />

das Qualifikationsverfahren na<strong>ch</strong> dieser Verordnung absolviert, so entfällt die Erfahrungsnote.<br />

2 Für die Bere<strong>ch</strong>nung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewi<strong>ch</strong>tet:<br />

a. Teilprüfung: 25%;<br />

b. praktis<strong>ch</strong>e Arbeit: 25%;<br />

c. Berufskenntnisse: 30%;<br />

d. Allgemeinbildung: 20%.<br />

2-jährige Ausbildung<br />

1 Hat eine lernende Person die Vorbildung ausserhalb der geregelten berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung erworben und<br />

das Qualifikationsverfahren na<strong>ch</strong> dieser Verordnung absolviert, so entfallen die Erfahrungsnoten<br />

berufskundli<strong>ch</strong>er Unterri<strong>ch</strong>t und überbetriebli<strong>ch</strong>e Kurse.<br />

2 Für die Bere<strong>ch</strong>nung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewi<strong>ch</strong>tet:<br />

a. praktis<strong>ch</strong>e Arbeit: 70%;<br />

b. Allgemeinbildung: 30%.<br />

9. Abs<strong>ch</strong>nitt: Ausweise und Titel<br />

Art. 21<br />

3- und 4-jährige Ausbildungen<br />

1 Wer das Qualifikationsverfahren erfolgrei<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>laufen hat, erhält das eidgenössis<strong>ch</strong>e Fähigkeitszeugnis<br />

EFZ.<br />

3<br />

Im Notenausweis werden aufgeführt:<br />

a. die Gesamtnote;<br />

b. die Note der Teilprüfung, die Noten jedes Qualifikationsberei<strong>ch</strong>s der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung sowie die<br />

Erfahrungsnote.<br />

2-jährige Ausbildung<br />

1 Wer das Qualifikationsverfahren erfolgrei<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>laufen hat, erhält das eidgenössis<strong>ch</strong>e Berufsattest EBA.<br />

3<br />

Im Notenausweis werden aufgeführt:<br />

a. die Gesamtnote;<br />

b. die Noten jedes Qualifikationsberei<strong>ch</strong>s der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung sowie die Erfahrungsnoten.<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 3 von 36


2. Vorgaben aus dem «Bildungsplan zur Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung»<br />

Auszug aus dem «Bildungsplan zur Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung»:<br />

3. Qualifikationsverfahren<br />

Im Qualifikationsverfahren weisen die Lernenden na<strong>ch</strong>, dass sie über die im Kompetenzen-Ressourcen-<br />

Katalog bes<strong>ch</strong>riebenen Handlungskompetenzen und Ressourcen verfügen.<br />

In allen Qualifikationsberei<strong>ch</strong>en werden die fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en, methodis<strong>ch</strong>en und sozialen Ressourcen sowie die<br />

Ressourcen der Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit und des Gesundheits- und Umwelts<strong>ch</strong>utzes geprüft.<br />

Die Details zur Dur<strong>ch</strong>führung und Bewertung des Qualifikationsverfahrens werden in separaten<br />

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren festgelegt.<br />

3.1 Übersi<strong>ch</strong>t<br />

4-jährige Ausbildungen<br />

Abb. Qualifikationsverfahren 4-jährige Ausbildungen (ergänzt mit Stundenangaben)<br />

<strong>IPA</strong> Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit<br />

VPA Vorgegebene praktis<strong>ch</strong>e Arbeit<br />

VA Vertiefungsarbeit<br />

SP S<strong>ch</strong>lussprüfung<br />

1)<br />

Automatiker/in EFZ 8 h<br />

Elektroniker/in EFZ 9 h<br />

Konstrukteur/in EFZ 8 h<br />

Polyme<strong>ch</strong>aniker/in EFZ 12 h<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 4 von 36


3-jährige Ausbildungen<br />

Abb. Qualifikationsverfahren 3-jährige Ausbildungen (ergänzt mit Stundenangaben)<br />

<strong>IPA</strong> Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit<br />

VA Vertiefungsarbeit<br />

SP S<strong>ch</strong>lussprüfung<br />

1)<br />

Automatikmonteur/in EFZ 8 h<br />

Produktionsme<strong>ch</strong>aniker/in EFZ 7 h<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 5 von 36


2-jährige Ausbildung «Me<strong>ch</strong>anikpraktiker/in EBA»<br />

Abb. Qualifikationsverfahren 2-jährige Ausbildung (ergänzt mit Stundenangaben)<br />

ÜK Kompetenzna<strong>ch</strong>weis aus den überbetriebli<strong>ch</strong>en Kursen (ÜK):<br />

Pfli<strong>ch</strong>tkurs ÜK1: Manuelle Fertigungste<strong>ch</strong>nik; Wahlpfli<strong>ch</strong>tkurs ÜK2: Drehen oder Fräsen oder Fügen<br />

oder Montieren oder Instandhalten<br />

<strong>IPA</strong> Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit<br />

VA Vertiefungsarbeit<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 6 von 36


3.1.2 Qualifikationsberei<strong>ch</strong> Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit<br />

Als individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit (<strong>IPA</strong>)<br />

4-jährige Ausbildungen<br />

Die individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit führt die lernende Person während des letzten Semesters der berufli<strong>ch</strong>en<br />

Grundbildung an ihrem betriebli<strong>ch</strong>en Arbeitsplatz aus. Die <strong>IPA</strong> prüft eine Handlungskompetenz, die zum<br />

Zeitpunkt der Prüfung aufgebaut ist. Der Aufbau dieser Handlungskompetenz im Rahmen der<br />

S<strong>ch</strong>werpunktausbildung hat mindestens vier Monate gedauert. Ri<strong>ch</strong>tlinien zur Aufgabenstellung,<br />

Dur<strong>ch</strong>führung und Beurteilung sind in den Ausführungsbestimmungen zur individuellen praktis<strong>ch</strong>en<br />

Arbeit zusammengestellt.<br />

Position Dauer Inhalt Positionsnote<br />

Methodis<strong>ch</strong>e und<br />

soziale Ressourcen<br />

(Berufsübergreifende<br />

Fähigkeiten)<br />

Resultat und Effizienz<br />

Präsentation und<br />

Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />

3-jährige Ausbildungen<br />

36 – 120 h <strong>IPA</strong><br />

Dur<strong>ch</strong> Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte<br />

formulierte Prüfungs-<br />

aufgabe zur Überprüfung<br />

einer Handlungskompetenz<br />

Ganze oder halbe<br />

Note;<br />

zählt einfa<strong>ch</strong><br />

Ganze oder halbe<br />

Note;<br />

zählt doppelt<br />

Ganze oder halbe<br />

Note;<br />

zählt einfa<strong>ch</strong><br />

Note Praktis<strong>ch</strong>e<br />

Arbeit<br />

Gewi<strong>ch</strong>teter<br />

Mittelwert der<br />

Positionsnoten, auf<br />

eine Dezimalstelle<br />

gerundet<br />

Die individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit führt die lernende Person während des letzten Semesters der berufli<strong>ch</strong>en<br />

Grundbildung an ihrem betriebli<strong>ch</strong>en Arbeitsplatz aus. Die <strong>IPA</strong> prüft eine Handlungskompetenz, die zum<br />

Zeitpunkt der Prüfung aufgebaut ist. Der Aufbau dieser Handlungskompetenz im Rahmen der<br />

S<strong>ch</strong>werpunktausbildung hat mindestens se<strong>ch</strong>s Monate gedauert. Ri<strong>ch</strong>tlinien zur Aufgabenstellung,<br />

Dur<strong>ch</strong>führung und Beurteilung sind in den Ausführungsbestimmungen zur individuellen praktis<strong>ch</strong>en<br />

Arbeit zusammengestellt.<br />

Position Dauer Inhalt Positionsnote<br />

Methodis<strong>ch</strong>e und<br />

soziale Ressourcen<br />

(Berufsübergreifende<br />

Fähigkeiten)<br />

Resultat und Effizienz<br />

Präsentation und<br />

Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />

16 – 40 h <strong>IPA</strong><br />

Dur<strong>ch</strong> Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte<br />

formulierte Prüfungs-<br />

aufgabe zur Überprüfung<br />

einer Handlungskompetenz<br />

Ganze oder halbe<br />

Note;<br />

zählt einfa<strong>ch</strong><br />

Ganze oder halbe<br />

Note;<br />

zählt doppelt<br />

Ganze oder halbe<br />

Note;<br />

zählt einfa<strong>ch</strong><br />

Note Praktis<strong>ch</strong>e<br />

Arbeit<br />

Gewi<strong>ch</strong>teter<br />

Mittelwert der<br />

Positionsnoten, auf<br />

eine Dezimalstelle<br />

gerundet<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 7 von 36


2-jährige Ausbildung<br />

Die individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit führt die lernende Person während des letzten Semesters der berufli<strong>ch</strong>en<br />

Grundbildung an ihrem betriebli<strong>ch</strong>en Arbeitsplatz aus. Die <strong>IPA</strong> prüft eine Handlungskompetenz, die zum<br />

Zeitpunkt der Prüfung aufgebaut ist. Der Aufbau dieser Handlungskompetenz im Rahmen der<br />

S<strong>ch</strong>werpunktausbildung hat mindestens 12 Monate gedauert. Ri<strong>ch</strong>tlinien zur Aufgabenstellung,<br />

Dur<strong>ch</strong>führung und Beurteilung sind in den Ausführungsbestimmungen zur individuellen praktis<strong>ch</strong>en<br />

Arbeit zusammengestellt.<br />

Position Dauer Inhalt Positionsnote<br />

Methodis<strong>ch</strong>e und<br />

soziale Ressourcen<br />

(Berufsübergreifende<br />

Fähigkeiten)<br />

Resultat und Effizienz<br />

Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />

16 – 40 h <strong>IPA</strong><br />

3.2 Beurteilung und Notengebung<br />

2-, 3- und 4-jährige Ausbildungen<br />

Dur<strong>ch</strong> Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte<br />

formulierte Prüfungs-<br />

aufgabe zur Überprüfung<br />

einer Handlungskompetenz<br />

Ganze oder halbe<br />

Note;<br />

zählt einfa<strong>ch</strong><br />

Ganze oder halbe<br />

Note;<br />

zählt doppelt<br />

Ganze oder halbe<br />

Note;<br />

zählt einfa<strong>ch</strong><br />

Die Leistungen im Qualifikationsverfahren werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet.<br />

Note<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

Eigens<strong>ch</strong>aften der Leistungen<br />

Sehr gut<br />

Gut<br />

Genügend<br />

S<strong>ch</strong>wa<strong>ch</strong><br />

Sehr s<strong>ch</strong>wa<strong>ch</strong><br />

Unbrau<strong>ch</strong>bar<br />

3.3 Gesamtnote<br />

3- und 4-jährige Ausbildungen<br />

Note Praktis<strong>ch</strong>e<br />

Arbeit<br />

Gewi<strong>ch</strong>teter<br />

Mittelwert der<br />

Positionsnoten, auf<br />

eine Dezimalstelle<br />

gerundet<br />

Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Note der Teilprüfung, den Noten der<br />

einzelnen Qualifikationsberei<strong>ch</strong>e der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung sowie der Erfahrungsnote.<br />

Für die Bere<strong>ch</strong>nung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewi<strong>ch</strong>tet:<br />

Lernort Gewi<strong>ch</strong>tung mit<br />

Allgemeinbildung<br />

Gewi<strong>ch</strong>tung ohne<br />

Allgemeinbildung 1)<br />

Spezialfall 2)<br />

Teilprüfung Betrieb/ÜK 25 % 31.25 % 25 %<br />

Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit Betrieb 25 % 31.25 % 25 %<br />

Berufskenntnisse Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule<br />

Betrieb/ÜK<br />

15 % 18.75 % 30 %<br />

Allgemeinbildung Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule 20 % Dispensiert 20 %<br />

Erfahrungsnote Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule 15 % 18.75 % Dispensiert<br />

1) Gilt z.B. für Absolventinnen und Absolventen von Berufsmaturitätss<strong>ch</strong>ulen oder Zusatzlehren.<br />

2) Gilt für Personen, wel<strong>ch</strong>e die Vorbildung ausserhalb der geregelten berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung<br />

erworben haben.<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 8 von 36


2-jährige Ausbildung<br />

Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus den Noten der einzelnen<br />

Qualifikationsberei<strong>ch</strong>e der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung sowie der Erfahrungsnoten.<br />

Für die Bere<strong>ch</strong>nung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewi<strong>ch</strong>tet:<br />

Qualifikationsberei<strong>ch</strong> Lernort Gewi<strong>ch</strong>tung mit<br />

Allgemeinbildung<br />

Spezialfall 1)<br />

Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit Betrieb 40 % 70 %<br />

Allgemeinbildung Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule 20 % 30 %<br />

Erfahrungsnote berufskundli<strong>ch</strong>er<br />

Unterri<strong>ch</strong>t<br />

Erfahrungsnote überbetriebli<strong>ch</strong>e<br />

Kurse<br />

Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule 20 % Dispensiert<br />

ÜK 20 % Dispensiert<br />

1) Gilt für Personen, wel<strong>ch</strong>e die Vorbildung ausserhalb der geregelten berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung<br />

erworben haben.<br />

3.4 Qualifikationsbedingungen<br />

4-jährige Ausbildungen<br />

Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:<br />

a. die Teilprüfung mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />

b. der Qualifikationsberei<strong>ch</strong> «praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />

c. das Mittel der Note des Qualifikationsberei<strong>ch</strong>s «Berufskenntnisse» und der Erfahrungsnote<br />

mindestens 4.0 beträgt; und<br />

d. die Gesamtnote 4.0 oder höher errei<strong>ch</strong>t wird.<br />

Wer das Qualifikationsverfahren erfolgrei<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>laufen hat, erhält das eidgenössis<strong>ch</strong>e Fähigkeitszeugnis<br />

(EFZ).<br />

3-jährige Ausbildungen<br />

Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:<br />

a. die Teilprüfung mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />

b. der Qualifikationsberei<strong>ch</strong> «praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />

c. die Gesamtnote 4.0 oder höher errei<strong>ch</strong>t wird.<br />

Wer das Qualifikationsverfahren erfolgrei<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>laufen hat, erhält das eidgenössis<strong>ch</strong>e Fähigkeitszeugnis<br />

(EFZ).<br />

2-jährige Ausbildung<br />

Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn die Gesamtnote 4.0 oder höher errei<strong>ch</strong>t wird.<br />

Wer das Qualifikationsverfahren erfolgrei<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>laufen hat, erhält das eidgenössis<strong>ch</strong>e Berufsattest (EBA).<br />

3.5 Notenausweis<br />

3- und 4-jährige Ausbildungen<br />

Im Notenausweis werden die Gesamtnote, die Note der Teilprüfung, die Noten jedes Qualifikationsberei<strong>ch</strong>s<br />

der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung und die Erfahrungsnote der s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>en Bildung aufgeführt.<br />

Beim Polyme<strong>ch</strong>aniker/in EFZ zusätzli<strong>ch</strong> das Profil der s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>en Bildung.<br />

2-jährige Ausbildung<br />

Im Notenausweis werden die Gesamtnote, die Noten der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung und die Erfahrungsnoten<br />

aufgeführt.<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 9 von 36


3. Vorgaben aus der «BBT-<strong>Wegleitung</strong> über individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeiten (<strong>IPA</strong>)<br />

vom 22. Oktober 2007»<br />

Ausgangslage<br />

Die stetigen Veränderungen in der Arbeitswelt, verbunden mit steigenden Ansprü<strong>ch</strong>en an die<br />

Auftragserfüllung, können nur von gut ausgebildeten und vernetzt denkenden und handelnden Berufsleuten<br />

bewältigt werden. In einer zeitgemässen berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung werden mit den fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Kenntnissen<br />

und Fertigkeiten immer au<strong>ch</strong> Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen als sogenannte<br />

S<strong>ch</strong>lüsselqualifikationen vermittelt. Zusammen mit dem Grundauftrag erlauben berufsübergreifend vermittelte<br />

Fähigkeiten, dass si<strong>ch</strong> Lernende bereits während der berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung über einen längeren Zeitraum<br />

mit anspru<strong>ch</strong>svollen Aufgabenstellungen in ihrem Beruf zielorientiert bes<strong>ch</strong>äftigen und sol<strong>ch</strong>ermassen<br />

erworbene Kompetenzen im Rahmen abs<strong>ch</strong>liessender Qualifikationsverfahren unter Beweis stellen.<br />

Eine «individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» (<strong>IPA</strong>) bildet einen Teil oder das Ganze im Qualifikationsberei<strong>ch</strong><br />

«Praktis<strong>ch</strong>e Arbeiten» und stellt auf die betriebli<strong>ch</strong>en Eigenheiten innerhalb eines Berufes oder Berufsfeldes<br />

ab.<br />

1 Allgemeines<br />

1.1 Grundlagen<br />

1.1.1 Die <strong>Wegleitung</strong> regelt das Prinzip und die Rahmenbedingungen für Qualifikationsverfahren, in denen in<br />

der zugehörigen Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung im massgebenden Artikel «Gegenstand,<br />

Umfang und Dur<strong>ch</strong>führung des Qualifikationsverfahrens» eine individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit (<strong>IPA</strong>) vorgesehen<br />

ist.<br />

Als <strong>IPA</strong> können Teile oder das Ganze des Qualifikationsberei<strong>ch</strong>s «Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» gestaltet sein.<br />

Unter <strong>IPA</strong> werden verstanden:<br />

individuelle Produktivarbeiten oder<br />

individuelle Projektarbeiten oder<br />

individuelle prozess- und dienstleistungsorientierte Arbeit.<br />

1.1.2 Die kantonale Behörde stellt si<strong>ch</strong>er, dass die von ihr eingesetzten Prüfungsbehörde, die Anbieter<br />

berufli<strong>ch</strong>er Praxis und die Lernenden über die Modalitäten und Fristen für die Ausführung der <strong>IPA</strong> ausrei<strong>ch</strong>end<br />

und re<strong>ch</strong>tzeitig informiert sind. Sie unterstützt die S<strong>ch</strong>ulung der vorgesetzten Fa<strong>ch</strong>kräfte dur<strong>ch</strong> die zuständigen<br />

Organisationen der Arbeitswelt und setzt entspre<strong>ch</strong>end ges<strong>ch</strong>ulte Prüfungsexpertinnen und -experten ein.<br />

1.1.3 Das dur<strong>ch</strong> die Trägers<strong>ch</strong>aft des entspre<strong>ch</strong>enden Berufes eingesetzte Gremium, na<strong>ch</strong>folgend<br />

Prüfungskommission, erlässt auf der Grundlage dieser <strong>Wegleitung</strong> eine ergänzende, berufsspezifis<strong>ch</strong>e<br />

<strong>Wegleitung</strong>, insbesondere zur Dokumentation der <strong>IPA</strong> und zur Beurteilung und Bewertung der erbra<strong>ch</strong>ten<br />

Leistungen.<br />

1.2 Regeln für die Ausführung der <strong>IPA</strong><br />

1.2.1 Die zum Zeitpunkt des Prüfungsverfahrens direkt vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft formuliert die<br />

Aufgabenstellung und rei<strong>ch</strong>t diese der Prüfungsbehörde fristgere<strong>ch</strong>t ein. Mit der Aufgabenstellung zusammen<br />

sind folgende Angaben einzurei<strong>ch</strong>en:<br />

die verans<strong>ch</strong>lagte Ausführungsdauer;<br />

der geplante Ausführungszeitraum;<br />

der vorgesehene und mit der Lernenden/dem Lernenden bespro<strong>ch</strong>ene Beurteilungs- und Bewertungsraster;<br />

sowie<br />

ergänzende Informationen.<br />

Die Aufgabenstellung und die ergänzenden Angaben werden von der Lernenden/dem Lernenden<br />

mitunterzei<strong>ch</strong>net. Mit der Unters<strong>ch</strong>rift bestätigt sie/er die Kenntnisnahme der Aufgabenstellung.<br />

1.2.2 Mindestens ein von der Prüfungsbehörde eingesetztes Mitglied des Expertenteams<br />

prüft die Eingabe auf formelle Vollständigkeit und die Konformität der Aufgabenstellung mit<br />

den Leistungsanforderungen gemäss Bildungsplan. Die Expertin oder der Experte orientiert die vorgesetzte<br />

Fa<strong>ch</strong>kraft über deren Aufgaben, Re<strong>ch</strong>te und Pfli<strong>ch</strong>ten und gibt die Ausführung frei oder weist sie zur<br />

Bereinigung zurück.<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 10 von 36


1.2.3 Die zu qualifizierende Person (Lernende/Lernender) führt an ihrem betriebli<strong>ch</strong>en Arbeitsplatz mit den<br />

gewohnten Mitteln und Methoden einen Auftrag aus. Der Auftrag hat einen praktis<strong>ch</strong>en Nutzen zum Ziel. Der<br />

Auftrag kann die Form eines Projektes oder klar abgegrenzter Teile von Projekten haben, kann ein Produkt<br />

oder Teile von Produkten zum Ziel haben, kann einen Prozess oder Teilprozesse beleu<strong>ch</strong>ten, kann eine<br />

Dienstleistung oder Auss<strong>ch</strong>nitte aus Dienstleistungsprozessen beinhalten. Das heisst, dass während einer<br />

festgelegten Zeitspanne konkrete Praxisaufträge speziell beoba<strong>ch</strong>tet und beurteilt werden.<br />

1.2.4 Die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft beurteilt die Auftragserfüllung und die erstellte Dokumentation.<br />

1.2.5 Die Lernende/der Lernende präsentiert dem Expertenteam die Ausführung und das Ergebnis der <strong>IPA</strong><br />

unter Einbezug der Dokumentation und stellt si<strong>ch</strong> in einem Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> den Fragen im Zusammenhang mit<br />

der ausgeführten <strong>IPA</strong>.<br />

2 Rahmenbedingungen<br />

2.1 Zeitrahmen und Ablauf<br />

2.1.1 Die <strong>IPA</strong> wird in der Regel im letzten Semester der berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung ausgeführt. Die<br />

Prüfungsbehörde legt den Zeitraum der Ausführung fest.<br />

2.1.2 Das im Auftrag der zuständigen Prüfungsbehörde eingesetzte Mitglied des Expertenteams vereinbart mit<br />

der vorgesetzten Fa<strong>ch</strong>kraft den genauen Zeitraum der Ausführung.<br />

2.1.3 Die <strong>IPA</strong> soll in der vorges<strong>ch</strong>lagenen und akzeptierten Ausführungszeit abges<strong>ch</strong>lossen werden. Zei<strong>ch</strong>net<br />

si<strong>ch</strong> ab, dass die Einhaltung der festgelegten Ausführungszeit z.B. wegen ni<strong>ch</strong>t voraussehbaren betriebli<strong>ch</strong>en<br />

Einflüssen oder wegen fals<strong>ch</strong>er Eins<strong>ch</strong>ätzung ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong> ist, einigen si<strong>ch</strong> die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft und das<br />

zugewiesene Mitglied des Expertenteams über den Zeitpunkt des Abbru<strong>ch</strong>s der <strong>IPA</strong>. Die in der jeweiligen<br />

Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung festgelegte maximale Dauer für die <strong>IPA</strong> darf ni<strong>ch</strong>t übers<strong>ch</strong>ritten<br />

werden.<br />

2.2 Aufgabenstellung<br />

2.2.1 Die Lernende/der Lernende löst Aufgaben aus dem normalen Auftragsspektrum ihres/seines aktuellen<br />

Arbeitsgebietes in der berufli<strong>ch</strong>en Praxis. Die Aufgabe entspri<strong>ch</strong>t den Leistungsanforderungen gemäss<br />

Bildungsplan.<br />

2.2.2 Aufgabenstellung, Zielsetzung und erwartete Resultate sind eindeutig bes<strong>ch</strong>rieben und überprüfbar. Der<br />

Lösungsweg bleibt mögli<strong>ch</strong>st offen.<br />

2.2.3 Seriearbeit bzw. das Aneinanderreihen si<strong>ch</strong> wiederholender Arbeitsabläufe zur Errei<strong>ch</strong>ung der minimal<br />

angesetzten Ausführungszeitspanne bleibt ausges<strong>ch</strong>lossen.<br />

2.2.4 Die Aufgabe soll mit den gängigen Mitteln und Methoden gelöst werden, wel<strong>ch</strong>e die Lernende/der<br />

Lernende im Verlaufe der Bildung in der berufli<strong>ch</strong>en Praxis kennen gelernt und angewandt hat. Der Einsatz<br />

neuer Mittel und Methoden und das damit verbundene Einarbeiten sind in vertretbarem Rahmen mögli<strong>ch</strong>.<br />

2.3 Dur<strong>ch</strong>führung<br />

2.3.1 Der Auftrag wird als Einzelarbeit und weitgehend selbstständig ausgeführt. Teamarbeit ist zulässig,<br />

sofern es Teile des Auftrags erlauben, die Leistung jedes einzelnen Teammitglieds zu beurteilen.<br />

2.3.2 Die Lernende/der Lernende führt ein Arbeitsjournal. Sie oder er dokumentiert darin regelmässig,<br />

mindestens tägli<strong>ch</strong>, das Vorgehen, den Stand der Prüfungsarbeit im Sinne der Auftragserfüllung und des<br />

Arbeitsforts<strong>ch</strong>rittes, sämtli<strong>ch</strong>e fremde Hilfestellungen und besondere Vorkommnisse wie z.B. Stellvertretungen<br />

der vorgesetzten Fa<strong>ch</strong>kraft, Arbeitsunterbrü<strong>ch</strong>e, organisatoris<strong>ch</strong>e Probleme, Abwei<strong>ch</strong>ungen von der Soll-<br />

Planung.<br />

2.3.3 Ausführung und Form der Dokumentation entspre<strong>ch</strong>en den dur<strong>ch</strong> die Prüfungskommission erlassenen<br />

Regelungen. Das Erstellen der Dokumentation ist zeitli<strong>ch</strong>er und inhaltli<strong>ch</strong>er Bestandteil der <strong>IPA</strong>. Die<br />

vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft leitet die Dokumentation na<strong>ch</strong> der Auftragserfüllung weiter an das Expertenteam zur<br />

Vorbereitung des Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>s.<br />

2.3.4 Die Dokumentation umfasst minimal die Aufgabenstellung, die Planung der Auftragserfüllung, das<br />

Arbeitsjournal und jene Unterlagen, wel<strong>ch</strong>e für die Na<strong>ch</strong>vollziehbarkeit der Ausführung unentbehrli<strong>ch</strong> sind.<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 11 von 36


2.3.5 Mindestens ein Mitglied des Expertenteams begleitet die Ausführung des Auftrags sti<strong>ch</strong>probenweise und<br />

hält die Beoba<strong>ch</strong>tungen s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> fest. Die Prüfungsbesu<strong>ch</strong>e bes<strong>ch</strong>ränken si<strong>ch</strong> auf das<br />

ausführungsabhängige nötige Mass und dienen in erster Linie der Vertrauensbildung und den ergänzenden<br />

Beoba<strong>ch</strong>tungen für die Gesamtbeurteilung. Der Zutritt zum Prüfungsort während der Ausführung bleibt dem<br />

Expertenteam garantiert.<br />

2.3.6 Der Besu<strong>ch</strong> des Pfli<strong>ch</strong>tunterri<strong>ch</strong>ts in s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>er Bildung während der Ausführungsdauer der <strong>IPA</strong> muss<br />

gewährleistet sein. Abwei<strong>ch</strong>ungen regelt die kantonale Behörde.<br />

2.4 Abs<strong>ch</strong>luss und Beurteilungsverfahren<br />

2.4.1 Die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft beurteilt die Ausführung des Auftrags und das Resultat der Arbeit und s<strong>ch</strong>lägt<br />

die Bewertung na<strong>ch</strong> der berufsspezifis<strong>ch</strong>en <strong>Wegleitung</strong> vor.<br />

2.4.2 Die Beurteilung der <strong>IPA</strong> ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> der für den Beruf massgebli<strong>ch</strong>en Verordnung über die<br />

berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung und na<strong>ch</strong> dem Bildungsplan. Die Beurteilungskriterien, deren Gewi<strong>ch</strong>tung und<br />

Messung sowie die Zuständigkeiten zur Beurteilung der einzelnen Kriterien sind in der berufsspezifis<strong>ch</strong>en<br />

<strong>Wegleitung</strong> festgelegt.<br />

2.4.3 Mindestens ein Mitglied des Expertenteams überprüft die dur<strong>ch</strong> die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft<br />

vorgenommene Beurteilung der Auftragserfüllung und die Plausibilität der vorges<strong>ch</strong>lagenen Bewertung.<br />

2.4.4 Die Lernende/der Lernende präsentiert auf Grundlage der Dokumentation die <strong>IPA</strong> dem Expertenteam<br />

und stellt si<strong>ch</strong> den auftragsbezogenen Fragen. Das Expertenteam beurteilt die Präsentation und das<br />

Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>. Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> dauern zusammen hö<strong>ch</strong>stens eine Stunde.<br />

Das Expertenteam prüft primär, wieweit die Kompetenzen der Lernenden/des Lernenden mit dem<br />

ausgeführten Prüfungsauftrag übereinstimmen. Es vermeidet Fragen, die im Rahmen eines anderen<br />

Qualifikationsberei<strong>ch</strong>es geprüft werden und beurteilt insbesondere die Fa<strong>ch</strong>kompetenzen und die<br />

ausgewählten Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen.<br />

Die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft kann diesem Prüfungsteil im Einverständnis mit der/dem Lernenden als<br />

Zuhörerin/Zuhörer beiwohnen.<br />

2.4.5 Das Expertenteam und die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft einigen si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Vorliegen des<br />

Bewertungsvors<strong>ch</strong>lags für den ausgeführten Prüfungsauftrag über die abs<strong>ch</strong>liessende Bewertung. Diese<br />

Bereinigung erfolgt na<strong>ch</strong> der Präsentation und dem Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>. Kommt keine Einigung zustande,<br />

ents<strong>ch</strong>eidet die von der kantonalen Behörde bezei<strong>ch</strong>nete Prüfungsbehörde.<br />

2.4.6 Die Aufbewahrung der Prüfungsakten ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> kantonalem Re<strong>ch</strong>t.<br />

3 S<strong>ch</strong>lussbestimmungen<br />

3.1 Aufhebung der bisherigen <strong>Wegleitung</strong><br />

Die <strong>Wegleitung</strong> des BBT vom 27. August 2001 über individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeiten (<strong>IPA</strong>) an<br />

Lehrabs<strong>ch</strong>lussprüfungen wird aufgehoben.<br />

3.2 Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Wegleitung</strong> tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.<br />

22. Oktober 2007 Bundesamt für Berufsbildung und Te<strong>ch</strong>nologie<br />

Die Direktorin: Ursula Renold<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 12 von 36


4. Umsetzung der Vorgaben aus Bildungsverordnung,<br />

Bildungsplan und BBT-<strong>Wegleitung</strong><br />

Aktivitätenliste: Beispielhaft für eine 4-jährige Ausbildung (Annahme: <strong>IPA</strong>-Dauer = 96 h, etwa 3 Arbeitswo<strong>ch</strong>en)<br />

Die Prüfungsorgane legen den Detailablauf, die Bekanntgabe der Note und die Aufbewahrung<br />

der Dokumente fest.<br />

Glossar:<br />

Aktivität Verantwortung KW<br />

4.1. Information und Anmeldung<br />

4.1.1 Lernenden anmelden Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

4.1.2 Lernende und Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte informieren Prüfungsbehörde<br />

4.1.3 Experten zuteilen Prüfungsbehörde<br />

4.1.4 Neuer Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter besu<strong>ch</strong>t OdA-Einführungskurs Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

4.2. Aufgabenstellung und Freigabe der Aufgabe<br />

4.2.1 Aufgabenstellung einrei<strong>ch</strong>en Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

4.2.2 Aufgabenstellung prüfen, bereinigen Experte<br />

4.2.3 Aufgabenstellung freigeben Experte<br />

4.3. Aufgabenbearbeitung<br />

4.3.1 Aufgabenbearbeitung beginnen Lernender<br />

4.3.2 Terminplan erstellen Lernender<br />

4.3.3 Arbeitsjournal führen Lernender<br />

4.3.4 Dokumentation führen Lernender<br />

4.3.5 Expertenbesu<strong>ch</strong>(e) dur<strong>ch</strong>führen Experte<br />

4.3.6 Dauer unter- oder übers<strong>ch</strong>ritten / <strong>IPA</strong> unterbre<strong>ch</strong>en<br />

Lernender/Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

oder abbre<strong>ch</strong>en<br />

4.3.7 Arbeit abs<strong>ch</strong>liessen Lernender/Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

4.4. Beurteilung der Arbeit<br />

4.4.1 Berufsübergreifende Fähigkeiten (BüF) sowie Resultat und<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

Effizienz beurteilen<br />

4.4.2 Korrigierte Original-Dokumentation(en) an Experte(n)<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

übergeben<br />

4.5. Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>, Beurteilung, Abs<strong>ch</strong>luss<br />

4.5.1 Original-Dokumentation studieren, Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> vorbereiten Experte<br />

4.5.2 <strong>IPA</strong> den Experten präsentieren Lernender<br />

4.5.3 Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> führen sowie «Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>»<br />

Expertenteam<br />

bewerten<br />

4.5.4 Dur<strong>ch</strong> Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten vorgenommene Beurteilung überprüfen Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter/Expertenteam<br />

4.5.5 Note «Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» bilden Expertenteam<br />

4.5.6 Original-Dokumentation an Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten zurückgeben Expertenteam<br />

Januar Februar März April Mai Juni<br />

ABQV Ausführungsbestimmungen für das Qualifikationsverfahren<br />

BBT Bundesamt für Berufsbildung und Te<strong>ch</strong>nologie. Zuständige eidgenössis<strong>ch</strong>e Behörde des<br />

Bundes für die Berufsbildung.<br />

BüF Berufsübergreifende Fähigkeiten<br />

EBA Eidgenössis<strong>ch</strong>es Berufsattest<br />

EFZ Eidgenössis<strong>ch</strong>es Fähigkeitszeugnis<br />

<strong>IPA</strong> Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit<br />

OdA Organisation der Arbeitswelt wie z. B. ein Berufsverband, eine Lehrmeistervereinigung<br />

oder eine ähnli<strong>ch</strong>e Institution, die si<strong>ch</strong> mit Berufsbildungsfragen befasst.<br />

SKOBEQ-MEM S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für die Grundbildungen der<br />

Mas<strong>ch</strong>inen-, Elektro- und Metallindustrie<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 13 von 36<br />

Dez.<br />

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26<br />

Mögli<strong>ch</strong>er Zeitraum<br />

Etw a 1 Wo<strong>ch</strong>e na<strong>ch</strong> dem Einrei<strong>ch</strong>en der Aufgabe<br />

Etw a 1 Wo<strong>ch</strong>e na<strong>ch</strong> dem Einrei<strong>ch</strong>en der Aufgabe<br />

Mögli<strong>ch</strong>er Zeitraum<br />

Sofort na<strong>ch</strong> Freigabe<br />

Mindestens tägli<strong>ch</strong><br />

Gemäss Ausführungsbestimmung oder Betrieb<br />

Unmittelbar na<strong>ch</strong> dem <strong>IPA</strong> Start<br />

Mögli<strong>ch</strong>er Zeitraum<br />

Mögli<strong>ch</strong>er Zeitraum


4.1 Information und Anmeldung<br />

4.1.1 Lernenden anmelden<br />

Verantwortung: Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

Der Lehrbetrieb meldet seine(n) Lernenden gemäss Weisungen der Prüfungsbehörde re<strong>ch</strong>tzeitig an.<br />

4.1.2 Lernende und Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte informieren<br />

Verantwortung: Prüfungsbehörde<br />

Die Prüfungsbehörde informiert die Lernenden und die Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten re<strong>ch</strong>tzeitig über die Aufgaben und<br />

den Ablauf mit Terminangaben. Sie gibt die notwendigen Dokumente ab.<br />

4.1.3 Experten zuteilen<br />

Verantwortung: Prüfungsbehörde<br />

Aufgrund der Anmeldungen teilt die Prüfungsbehörde die Experten zu. Ist der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte mit der<br />

Zuteilung eines Experten ni<strong>ch</strong>t einverstanden, meldet er dies umgehend s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> mit kurzer Begründung der<br />

Prüfungsbehörde. Als sa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e Gründe gelten insbesondere Vorbehalte betreffend Geheimhaltung von<br />

Prüfungsinhalten gegenüber Experten aus Konkurrenzbetrieben.<br />

4.1.4 Neuer Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter besu<strong>ch</strong>t OdA-Einführungskurs<br />

Verantwortung: Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

Damit alle Lernenden dieselben Voraussetzungen über die Modalitäten, Fristen und Beurteilung erhalten,<br />

empfehlen die OdA den neuen Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten, re<strong>ch</strong>tzeitig einen Einführungskurs zu besu<strong>ch</strong>en.<br />

4.2 Aufgabenstellung und Freigabe der Aufgabe<br />

4.2.1 Aufgabenstellung einrei<strong>ch</strong>en<br />

Verantwortung: Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte rei<strong>ch</strong>t die Aufgabenstellung gemäss den Weisungen des Chefexperten bis spätestens 10<br />

Arbeitstage vor Prüfungsbeginn dem zugeteilten Experten ein. Kann dieser Termin ni<strong>ch</strong>t eingehalten werden,<br />

muss dies mit dem Experten oder der Prüfungsbehörde bespro<strong>ch</strong>en werden.<br />

Ein grober Soll-Terminplan muss vom Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten erstellt und der Aufgabenstellung beigelegt werden.<br />

Die Zeit zum Erstellen der Dokumentation ist Bestandteil des Terminplans.<br />

Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte formuliert die Aufgabenstellung auf dem entspre<strong>ch</strong>enden Formular. Er legt die zu<br />

beurteilenden Kriterien auf dem Beurteilungsblatt in den Positionen «Berufsübergreifende Fähigkeiten» und<br />

«Resultat und Effizienz» fest. Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte kann ni<strong>ch</strong>trelevante Kriterien strei<strong>ch</strong>en und/oder fehlende<br />

Kriterien ergänzen. Die vorgegebene Anzahl Kriterien ist einzuhalten. Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte informiert den<br />

Lernenden über die gewählten Kriterien.<br />

Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte überprüft anhand der Kriterien in 2.2 die Aufgabenstellung und unterzei<strong>ch</strong>net diese.<br />

Diese wird vom Lernenden unterzei<strong>ch</strong>net. Er bestätigt damit die Kenntnisnahme der Aufgabenstellung.<br />

Der Besu<strong>ch</strong> des Pfli<strong>ch</strong>tunterri<strong>ch</strong>ts in s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>er Bildung muss während der <strong>IPA</strong> gewährleistet sein.<br />

Abwei<strong>ch</strong>ungen regelt die Prüfungsbehörde.<br />

Formulieren der Aufgabenstellung<br />

Handlungskompetenz der S<strong>ch</strong>werpunktausbildung<br />

Angabe einer Handlungskompetenz gemäss Bildungsplan.<br />

Bes<strong>ch</strong>reibung der Aufgabe<br />

Ausgangslage, wi<strong>ch</strong>tige Randbedingungen, Teilarbeiten, erwartetes Resultat.<br />

Infrastruktur<br />

Wi<strong>ch</strong>tigste Tools, Mas<strong>ch</strong>inen, Einri<strong>ch</strong>tungen und Anlagen, mit denen der Lernende voraussi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> arbeitet.<br />

Spezielle Anforderungen an die Dokumentation<br />

Spezielle Randbedingungen wie das Einhalten von firmeninternen Ri<strong>ch</strong>tlinien oder die Anpassung an<br />

vorhandene Musterdokumentationen sind zu vermerken.<br />

Start- und Endtermin<br />

Zeigt den geplanten Ausführungszeitraum und das Zeitfenster für Expertenbesu<strong>ch</strong>e an.<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 14 von 36


Vorgabezeit<br />

Zeit, in der eine qualifizierte Fa<strong>ch</strong>person die Aufgabe bearbeiten kann. Allenfalls Vorgaben aus der<br />

Arbeitsvorbereitung (AVOR).<br />

Ergänzende Informationen<br />

Die Aufgabe ist für den Betrieb typis<strong>ch</strong>, einmalig oder wiederkehrend.<br />

4.2.2 Aufgabenstellung prüfen, bereinigen<br />

Verantwortung: Experte<br />

Rahmenbedingungen für die Aufgabenstellung<br />

Seriearbeit oder das Aneinanderreihen si<strong>ch</strong> wiederholender Arbeitsabläufe zur Errei<strong>ch</strong>ung der minimal<br />

angesetzten Ausführungszeitspanne bleibt ausges<strong>ch</strong>lossen.<br />

Sofern die Aufgabenstellung projektorientierte Arbeiten oder klar abgegrenzte Teile von Projekten<br />

(Planen, Einri<strong>ch</strong>ten, Prüfen, Dienstleistung oder Auss<strong>ch</strong>nitte aus Dienstleistungsprozessen) beinhaltet,<br />

können glei<strong>ch</strong>wertige, aber andersartig Aufträge dur<strong>ch</strong>aus im Umfang der Prüfungsdauer aneinander gereiht<br />

werden.<br />

Sofern die Aufgabenstellung Fertigungsarbeiten oder klar abgegrenzte Teile von Fertigungsaufträgen<br />

(Einri<strong>ch</strong>ten, Montieren, Vorserie fertigen, Optimierung) beinhaltet, können glei<strong>ch</strong>wertige, aber andersartige<br />

Aufträge dur<strong>ch</strong>aus im Umfang der Prüfungsdauer enthalten sein. Neue Aufträge müssen das Neuerstellen<br />

der Programme und das Neueinri<strong>ch</strong>ten der Mas<strong>ch</strong>ine beinhalten. Dazu ein Beispiel:<br />

Darstellung «<strong>IPA</strong>» integriert in die Fertigung:<br />

Betriebli<strong>ch</strong>e Fertigung ausserhalb <strong>IPA</strong> Arbeiten<br />

<strong>IPA</strong> Arbeiten<br />

<strong>IPA</strong> Arbeiten können beinhalten:<br />

Auftragsanalyse Programmierung Einri<strong>ch</strong>ten Fertigung der Teile Optimierung Vorserie<br />

Mindestens ein von der Prüfungsbehörde eingesetztes Mitglied des Expertenteams prüft die Aufgabenstellung<br />

anhand des Formulars «Beurteilung der Aufgabenstellung» auf formelle Vollständigkeit und auf Konformität.<br />

Die Lehrbetriebe sind je na<strong>ch</strong> Art des Auftrages auf kurzfristiges Erteilen der Freigabe angewiesen. Die<br />

Dringli<strong>ch</strong>keit ist in der Aufgabenstellung im Feld «Starttermin» ersi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>. Kann die Freigabe ni<strong>ch</strong>t<br />

termingere<strong>ch</strong>t erfolgen, nimmt der Experte re<strong>ch</strong>tzeitig Kontakt mit dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten auf.<br />

4.2.3 Aufgabenstellung freigeben<br />

Verantwortung: Experte<br />

Entspri<strong>ch</strong>t die Aufgabenstellung den in Formular «Beurteilung der Aufgabenstellung»<br />

aufgeführten Kriterien, unters<strong>ch</strong>reiben die Experten und senden das Formular «Aufgabenstellung» gemäss<br />

den Weisungen der Prüfungsbehörde an den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten. Die Experten behalten eine Kopie. Der<br />

Lernende kann eine Kopie der Aufgabenstellung, der festgelegten Bewertungskriterien (BüF und Resultat &<br />

Effizienz) und des groben Terminplans verlangen.<br />

Ist der Experte ni<strong>ch</strong>t einverstanden, weist er die Aufgabenstellung mit einer Begründung zur Bereinigung an<br />

den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten zurück.<br />

Die Aufgabenstellung kann au<strong>ch</strong> freigegeben werden unter der Bedingung, dass die dur<strong>ch</strong> den Experten<br />

beanstandeten Punkte bis spätestens zu Beginn der <strong>IPA</strong> bereinigt sind.<br />

Der Experte legt mit dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten sofort na<strong>ch</strong> der Freigabe den Termin für den ersten Besu<strong>ch</strong> fest.<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 15 von 36


4.3 Aufgabenbearbeitung<br />

4.3.1 Aufgabenbearbeitung beginnen<br />

Verantwortung: Lernender<br />

Der Start der Aufgabenbearbeitung erfolgt gemäss Angaben in der Aufgabenstellung und wird zwis<strong>ch</strong>en dem<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten, dem Lernenden und dem Experten abgespro<strong>ch</strong>en.<br />

4.3.2 Terminplan erstellen<br />

Verantwortung: Lernender<br />

Der Lernende erstellt aufgrund des groben «SOLL-Terminplans» eine gültige SOLL- / IST-Planung vom Start<br />

bis zum Endtermin. Die Zeit zum Erstellen der Dokumentation ist Bestandteil der SOLL- / IST-Planung.<br />

4.3.3 Arbeitsjournal führen<br />

Verantwortung: Lernender<br />

Der Lernende führt tägli<strong>ch</strong> das Arbeitsjournal während der regulären <strong>IPA</strong>-Arbeitszeit. Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte<br />

und der Lernende visieren das Arbeitsjournal tägli<strong>ch</strong>.<br />

Der Lernende protokolliert mindestens Folgendes:<br />

Datum, Anzahl Arbeitsstunden, wel<strong>ch</strong>e an diesem Tag für die Bearbeitung der Aufgabe geleistet wurden<br />

Bisher aufgelaufene Summe der Arbeitsstunden<br />

Arbeitsforts<strong>ch</strong>ritt (ausgeführte Arbeiten, wo sinnvoll mit wi<strong>ch</strong>tigen Skizzen, Bere<strong>ch</strong>nungen und Ents<strong>ch</strong>eiden<br />

ergänzt)<br />

Sämtli<strong>ch</strong>e Hilfestellungen<br />

Besondere Vorkommnisse<br />

Der Experte unters<strong>ch</strong>reibt beim Besu<strong>ch</strong> die eingesehenen Journale.<br />

Auf unnötig detaillierte Aufzei<strong>ch</strong>nungen und «minutenweises» Protokollieren ist zu verzi<strong>ch</strong>ten!<br />

Das Arbeitsjournal kann au<strong>ch</strong> in hands<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>er, lesbarer Form geführt werden.<br />

4.3.4 Dokumentation führen<br />

Verantwortung: Lernender<br />

Das Erstellen der Dokumentation ist zeitli<strong>ch</strong>er und inhaltli<strong>ch</strong>er Bestandteil der <strong>IPA</strong> und wird während der<br />

Arbeitszeit erstellt.<br />

Mithilfe dieser Dokumentation soll si<strong>ch</strong> eine fa<strong>ch</strong>kundige Drittperson selbstständig in die <strong>IPA</strong>-Arbeit<br />

einarbeiten und si<strong>ch</strong> einen Einblick in den Ablauf vers<strong>ch</strong>affen können.<br />

Minimale Anforderungen:<br />

Die Dokumentation umfasst minimal Titelblatt, Inhaltsverzei<strong>ch</strong>nis, Aufgabenstellung, den Terminplan, das<br />

Arbeitsjournal und jene Unterlagen, wel<strong>ch</strong>e für die Na<strong>ch</strong>vollziehbarkeit der Ausführung unentbehrli<strong>ch</strong> sind<br />

(z.B. S<strong>ch</strong>emas/Zei<strong>ch</strong>nungen/Unterlagen/Quellenna<strong>ch</strong>weis[Plagiat]), und<br />

Analysenberi<strong>ch</strong>t über die Lösungsvariante mit Begründung für die Umsetzung, und<br />

Bei vordefinierten Prozessen, Konsequenzen bei ni<strong>ch</strong>t einhalten der Vorgaben.<br />

Form und Ausführung dieser Dokumentation sind grundsätzli<strong>ch</strong> frei. Bestehen im Lehrbetrieb Ri<strong>ch</strong>tlinien für<br />

das Erstellen dieser Dokumentation, so sind diese anzuwenden. Der Aufwand für die Erstellung dieser<br />

Dokumentation soll etwa 15% der Prüfungsdauer betragen. Auftragsspezifis<strong>ch</strong> kann dieser Anteil abwei<strong>ch</strong>en.<br />

Die 2-jährige Grundbildung führt keine Dokumentation.<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 16 von 36


4.3.5 Expertenbesu<strong>ch</strong>(e) dur<strong>ch</strong>führen<br />

Verantwortung: Experte<br />

In der Regel besu<strong>ch</strong>t ein Experte den Lernenden. Der erste Besu<strong>ch</strong> findet mögli<strong>ch</strong>st unmittelbar na<strong>ch</strong> dem<br />

<strong>IPA</strong>-Start statt. Der Experte ents<strong>ch</strong>eidet aufgrund der <strong>IPA</strong>-Dauer, ob er sti<strong>ch</strong>probenweise weitere Besu<strong>ch</strong>e<br />

vorsieht. Er hält den Aufwand an Expertenstunden mögli<strong>ch</strong>st klein.<br />

Der Experte spri<strong>ch</strong>t alle Besu<strong>ch</strong>stermine mit dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten ab. Dieser muss dann anwesend sein.<br />

Diese Besu<strong>ch</strong>e dienen in erster Linie der Vertrauensbildung und den ergänzenden Beoba<strong>ch</strong>tungen für die<br />

Gesamtbeurteilung. Er hält die Beoba<strong>ch</strong>tungen sti<strong>ch</strong>wortartig s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> fest. Der Zutritt zum Prüfungsort<br />

während der <strong>IPA</strong> bleibt dem Expertenteam garantiert.<br />

Die Expertenbesu<strong>ch</strong>e verfolgen insbesondere folgende Ziele:<br />

Der Experte ma<strong>ch</strong>t si<strong>ch</strong> ein Bild vom Lernenden und seiner Arbeitsumgebung und erhält einen konkreten<br />

Einblick in Art und Anforderung der Arbeit. Dies erlei<strong>ch</strong>tert ihm das Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Abs<strong>ch</strong>luss der Arbeit.<br />

Der Experte konsultiert den Terminplan und das Tagesjournal.<br />

Der Experte stellt si<strong>ch</strong>er, dass allen Beteiligten sämtli<strong>ch</strong>e Abläufe klar sind.<br />

Der Experte berät den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten und den Lernenden bei Fragen zur Dur<strong>ch</strong>führung, Präsentation<br />

und Bewertung der Arbeit.<br />

Während der Besu<strong>ch</strong>e festgestellte Mängel und Fehler werden in der Regel ni<strong>ch</strong>t direkt in die Bewertung<br />

einbezogen. Das Protokollieren sol<strong>ch</strong>er Feststellungen ist jedo<strong>ch</strong> sinnvoll, um bei der Korrektur und beim<br />

Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> zu prüfen, ob und wie diese Mängel behoben wurden.<br />

4.3.6 Dauer unter- oder übers<strong>ch</strong>ritten / <strong>IPA</strong> unterbre<strong>ch</strong>en oder abbre<strong>ch</strong>en<br />

Verantwortung: Lernender/Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

<strong>IPA</strong> Dauer<br />

Die in der Aufgabenstellung festgehaltene Vorgabezeit beruht auf einer S<strong>ch</strong>ätzung. Je na<strong>ch</strong> Aufgabe kann<br />

diese mit relativ grosser Unsi<strong>ch</strong>erheit behaftet sein. Wird die Vorgabezeit ni<strong>ch</strong>t eingehalten, führt dies ni<strong>ch</strong>t<br />

automatis<strong>ch</strong> zu einer s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>teren Beurteilung des Lernenden.<br />

Folgendes Vorgehen wird zur Vermeidung von Problemen empfohlen:<br />

Zeit im Arbeitsjournal erfassen.<br />

Kleinere Abwei<strong>ch</strong>ungen im Rahmen von 10% innerhalb der in der «Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e<br />

Grundbildung» angegebenen Zeitspanne erfordern keine Massnahmen.<br />

Sobald während der Dur<strong>ch</strong>führung der Arbeit grössere Zeitabwei<strong>ch</strong>ungen voraussehbar sind, ist dies im<br />

Arbeitsjournal festzuhalten, die Ursa<strong>ch</strong>e ist zu begründen und der Experte zu informieren.<br />

Dauer unters<strong>ch</strong>ritten<br />

Die in der «Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung» festgelegte minimale Dauer für die <strong>IPA</strong> darf ni<strong>ch</strong>t<br />

unters<strong>ch</strong>ritten werden. Sobald erkennbar ist, dass die Aufgabe vor Ablauf der Minimaldauer abges<strong>ch</strong>lossen<br />

werden kann, ist das Vorgehen mit den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten und dem Experten festzulegen. Der Ents<strong>ch</strong>eid wird<br />

dem Lernenden mitgeteilt und im Arbeitsjournal festgehalten.<br />

Dauer übers<strong>ch</strong>ritten<br />

Die in der «Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung» festgelegte maximale Dauer für die <strong>IPA</strong> darf ni<strong>ch</strong>t<br />

übers<strong>ch</strong>ritten werden. Sobald erkennbar ist, dass die Aufgabe innerhalb der Maximaldauer ni<strong>ch</strong>t<br />

abges<strong>ch</strong>lossen werden kann, ist das Vorgehen für einen «geordneten Abbru<strong>ch</strong>» der Prüfungsarbeit dur<strong>ch</strong> den<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten und den Experten festzulegen. Der Ents<strong>ch</strong>eid wird dem Lernenden mitgeteilt und im<br />

Arbeitsjournal festgehalten. Die Arbeit und die Dokumentation sind dabei auf einen Stand zu bringen, der trotz<br />

Abbru<strong>ch</strong> der Arbeit eine mögli<strong>ch</strong>st zuverlässige Beurteilung ermögli<strong>ch</strong>t.<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 17 von 36


Prüfung unterbre<strong>ch</strong>en<br />

Die Prüfung kann wegen Krankheit oder Unfall unterbro<strong>ch</strong>en werden. Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte informiert<br />

unverzügli<strong>ch</strong> den Experten und bestätigt diesem, dass ein Arztzeugnis vorliegt.<br />

Falls Mas<strong>ch</strong>inen defekt sind, oder während des S<strong>ch</strong>ulbesu<strong>ch</strong>s und darüber hinaus für andere dringende<br />

Aufträge eingesetzt werden, muss der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte den Lernenden und den Experten re<strong>ch</strong>tzeitig<br />

informieren.<br />

Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte meldet dem Experten relevante Unterbrü<strong>ch</strong>e, wie beispielsweise den Ausfall von<br />

Infrastrukturen (Mas<strong>ch</strong>inen, Computersysteme etc.), sofern der Abgabetermin ni<strong>ch</strong>t eingehalten werden kann.<br />

Prüfung abbre<strong>ch</strong>en<br />

Die Prüfung kann wegen Krankheit, Unfall oder wegen Übers<strong>ch</strong>reitens der maximalen Dauer der <strong>IPA</strong><br />

abgebro<strong>ch</strong>en werden. Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte informiert den Experten. Der Grund des Abbru<strong>ch</strong>s wird im<br />

Arbeitsjournal festgehalten und vom Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten, vom Experten und vom Lernenden visiert. Falls die bis<br />

zum Abbru<strong>ch</strong> der <strong>IPA</strong> geleistete Arbeit keine abs<strong>ch</strong>liessende Bewertung ergibt oder si<strong>ch</strong> die drei Parteien<br />

ni<strong>ch</strong>t einigen können, kann die ganze <strong>IPA</strong> mit einer neuen Aufgabenstellung bis Ende Mai wiederholt werden.<br />

Für einen späteren Termin ents<strong>ch</strong>eidet die Prüfungsbehörde.<br />

4.3.7 Arbeit abs<strong>ch</strong>liessen<br />

Verantwortung: Lernender/Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

Der Lernende s<strong>ch</strong>liesst seine Arbeit na<strong>ch</strong> den Weisungen des Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten termingere<strong>ch</strong>t ab.<br />

Wenn nötig, können die gefertigten Produkte na<strong>ch</strong> Abs<strong>ch</strong>luss der Arbeit dur<strong>ch</strong> den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten<br />

unverzügli<strong>ch</strong> an den Kunden geliefert werden. Das Zurückhalten von Produkten für die Präsentation und das<br />

Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> ist in der Regel ni<strong>ch</strong>t notwendig. Ausnahmen werden zwis<strong>ch</strong>en dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten und<br />

dem Experten abgespro<strong>ch</strong>en.<br />

Der Lernende liefert die Original-Dokumentation in Papierform mit dem Abs<strong>ch</strong>luss der <strong>IPA</strong> dem<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten ab.<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 18 von 36


4.4 Beurteilung der Arbeit<br />

4.4.1 Berufsübergreifende Fähigkeiten (BüF) sowie Resultat und Effizienz beurteilen<br />

Verantwortung: Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte beurteilt die Positionen «BüF» sowie «Resultat und Effizienz». Er bewertet die mit der<br />

Aufgabenstellung festgelegten Kriterien und trägt die Punkte als Vors<strong>ch</strong>lag in die jeweilige Spalte ein.<br />

Als Anhaltspunkt gilt folgende Definition:<br />

+2 über den Erwartungen<br />

-0 entspri<strong>ch</strong>t den Erwartungen beim Abs<strong>ch</strong>luss der Grundbildung<br />

-1 no<strong>ch</strong> brau<strong>ch</strong>bar/kleinere Mängel<br />

-3 unbrau<strong>ch</strong>bar/ni<strong>ch</strong>t akzeptabel<br />

Positive und negative Aspekte sind immer zu begründen. Wo für die Na<strong>ch</strong>vollziehbarkeit und die Plausibilität<br />

der Beurteilung angebra<strong>ch</strong>t, kann dur<strong>ch</strong> die Prüfungsbehörde au<strong>ch</strong> bei «keine Beanstandung» eine<br />

Begründung verlangt werden.<br />

● Sind beim Arbeitsjournal alle Angaben vorhanden und vom Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten visiert?<br />

● Das Verhalten und die Leistung ausserhalb des <strong>IPA</strong>-Zeitfensters dürfen ni<strong>ch</strong>t mit einfliessen.<br />

Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte korrigiert die Original-Dokumentation. Damit die Na<strong>ch</strong>vollziehbarkeit gewährleistet ist,<br />

visiert er alle Korrekturen mit Datum und Unters<strong>ch</strong>rift. Die vom Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten korrigierten und visierten<br />

Zei<strong>ch</strong>nungen/S<strong>ch</strong>emas/Unterlagen müssen in der Dokumentation enthalten sein.<br />

Die Dokumentation wird bezügli<strong>ch</strong> folgender Kriterien beurteilt:<br />

Ausführung<br />

Was ohnehin als «Computerausdruck» vorliegt, ist in dieser Form zu verwenden. Für zusätzli<strong>ch</strong> erstellte<br />

Dokumente genügt eine gut lesbare, hands<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>e Ausführung. Das Erstellen der Dokumente mit dem<br />

Computer wird bei der Bewertung ni<strong>ch</strong>t speziell honoriert.<br />

Bezei<strong>ch</strong>nung<br />

Jedes Dokument, das vom Lernenden erstellt oder bearbeitet wird, ist mit Datum und Name zu versehen.<br />

Relevanz<br />

Die Dokumentation enthält keine überflüssigen (ni<strong>ch</strong>t relevanten) Unterlagen.<br />

Ordnung<br />

Die Dokumentation ist klar gegliedert und enthält ein Inhaltsverzei<strong>ch</strong>nis.<br />

Verlässli<strong>ch</strong>keit<br />

Der Inhalt ist auf dem aktuellen Stand.<br />

Verständli<strong>ch</strong>keit<br />

Die Dokumentation ist für Fa<strong>ch</strong>leute des entspre<strong>ch</strong>enden Gebietes verständli<strong>ch</strong> und eindeutig.<br />

Dem Lernenden darf kein Einblick in die Bewertung der Arbeit gewährt werden.<br />

4.4.2 Korrigierte Original-Dokumentation(en) an Experte(n) übergeben<br />

Verantwortung: Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte leitet die sauber korrigierte Original-Dokumentation(en) und das Beurteilungsblatt zur<br />

vereinbarten Zeit dem Experten weiter. Mit dieser Dokumentation bereitet si<strong>ch</strong> der Experte auf das<br />

Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> vor.<br />

Dem Lehrbetrieb ist es freigestellt, weitere Exemplare der Dokumentation zu erstellen, um allenfalls<br />

weiterarbeiten zu können.<br />

4.5 Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>, Beurteilung, Abs<strong>ch</strong>luss<br />

4.5.1 Original-Dokumentation studieren, Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> vorbereiten<br />

Verantwortung: Experte<br />

Mindestens ein Experte studiert die dur<strong>ch</strong> den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten korrigierte Original-Dokumentation. Der<br />

Experte bereitet die Fragen für das Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> vor. Diese beziehen si<strong>ch</strong> auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> auf die <strong>IPA</strong>.<br />

Die korrigierte Original-Dokumentation wird dur<strong>ch</strong> den Experten vertrauli<strong>ch</strong> behandelt.<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 19 von 36


Grundsätze zu vorbereiteten und spontanen Fragen:<br />

An den Anfang des Satzes W-Fragen oder eine Tätigkeit stellen<br />

Die Fragen eindeutig, kurz und präzis formulieren<br />

Keine vers<strong>ch</strong>a<strong>ch</strong>telte Fragestellung (Mehrfa<strong>ch</strong>fragen)<br />

Bestätigungsfragen (ja/nein) begründen lassen, na<strong>ch</strong>fragen<br />

Keine Suggestivfragen («Sind Sie ni<strong>ch</strong>t der Meinung, ...»)<br />

Fragen zur Hilfestellung (Frage wiederholen, Antwort zusammenfassen und weiterführende Frage stellen)<br />

Vors<strong>ch</strong>lag Themen:<br />

Informationsbes<strong>ch</strong>affung<br />

Planung, Vorgehen, besondere Vorkommnisse<br />

Ents<strong>ch</strong>eidungsfindung, Lösungsvarianten, Erkenntnisse<br />

Ausführung, Funktion<br />

Ressourcen, Kosten<br />

Werkzeuge, Mas<strong>ch</strong>inen, Hilfsmittel<br />

Dokumentation<br />

Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Fragen zur <strong>IPA</strong> (Hardware, Software, S<strong>ch</strong>nittstellen, S<strong>ch</strong>ema, Layout)<br />

4.5.2 <strong>IPA</strong> den Experten präsentieren<br />

Verantwortung: Lernender<br />

Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte stellt dem Lernenden eine der <strong>IPA</strong>-Dauer angemessene Zeit für die Vorbereitung der<br />

Präsentation zur Verfügung.<br />

Die Präsentation und das Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> dauern zusammen maximal eine Stunde. Das Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> dauert<br />

etwa 20 – 30 Minuten.<br />

Der Lernende, bespri<strong>ch</strong>t mit dem Experten und dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten re<strong>ch</strong>tzeitig den definitiven Termin und<br />

den Ort der Präsentation.<br />

Die Präsentation und das Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> finden mögli<strong>ch</strong>st bald na<strong>ch</strong> Abs<strong>ch</strong>luss und Korrektur der <strong>IPA</strong> statt, in<br />

der Regel na<strong>ch</strong> einer Arbeitswo<strong>ch</strong>e.<br />

In Abspra<strong>ch</strong>e zwis<strong>ch</strong>en den beiden Experten und dem Lernenden wird vor der Präsentation festgelegt, ob<br />

diese dur<strong>ch</strong> Fragen der Experten unterbro<strong>ch</strong>en werden darf. Im Normalfall wird die Präsentation ni<strong>ch</strong>t<br />

unterbro<strong>ch</strong>en<br />

Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte kann mit Einverständnis des Lernenden an der Präsentation und am Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> als<br />

Zuhörer beiwohnen. Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte enthält si<strong>ch</strong> jedo<strong>ch</strong> jegli<strong>ch</strong>er Einmis<strong>ch</strong>ung. In der Regel sind keine<br />

weiteren Personen zugelassen.<br />

Der Lernende präsentiert seine <strong>IPA</strong> dem Expertenteam.<br />

Die Form der Präsentation ist grundsätzli<strong>ch</strong> frei.<br />

Auf zeit- und materialaufwendige «Show-Veranstaltungen» ist zu verzi<strong>ch</strong>ten. Sie werden von den Experten<br />

ni<strong>ch</strong>t honoriert.<br />

Bei der 2-jährigen Grundbildung findet keine Präsentation statt.<br />

4.5.3 Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> führen sowie «Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» bewerten<br />

Verantwortung: Expertenteam<br />

Die Experten prüfen, inwieweit die Kompetenz des Lernenden mit der ausgeführten Arbeit übereinstimmt.<br />

Das Expertenteam stellt nur <strong>IPA</strong>-bezogene Fragen.<br />

Für die Bewertung der Präsentation ist das Protokoll «Präsentation» zu verwenden.<br />

Für die Vorbereitung und Bewertung des Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>s ist das Protokoll «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» zu verwenden.<br />

Beide Dokumente sind ein integrierter Bestandteil der Bewertung.<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 20 von 36


4.5.4 Dur<strong>ch</strong> Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten vorgenommene Beurteilung überprüfen<br />

Verantwortung: Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter/Expertenteam<br />

Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte stellt den Experten anhand des provisoris<strong>ch</strong> ausgefüllten Bewertungsblattes der<br />

Positionen «Berufsübergreifende Fähigkeiten» und «Resultat und Effizienz» den Punktevors<strong>ch</strong>lag vor. Die<br />

Experten überprüfen diesen anhand der Beoba<strong>ch</strong>tungen während der <strong>IPA</strong> und stellen die Qualitätssi<strong>ch</strong>erung<br />

der Bewertung si<strong>ch</strong>er.<br />

Folgende Punkte sind zu überprüfen:<br />

Sind alle gemäss Bewertungsblatt verlangten Kriterien bewertet und die positiven und negativen Aspekte<br />

plausibel begründet?<br />

Sind die zusätzli<strong>ch</strong> formulierten Kriterien selbstredend und sinnvoll?<br />

Sind die ni<strong>ch</strong>t beurteilten Aspekte plausibel?<br />

Erfolgt der Punktevors<strong>ch</strong>lag gemäss Vorgabe auf dem Bewertungsblatt?<br />

Sind die erteilten Punkte der beiden Positionen «Berufsübergreifende Fähigkeiten» und «Resultat und<br />

Effizienz» angemessen und na<strong>ch</strong>vollziehbar?<br />

Die Experten und der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte einigen si<strong>ch</strong> über die abs<strong>ch</strong>liessende Punktvergabe in den beiden<br />

Positionen. Die Experten tragen in beiden Positionen die definitiv errei<strong>ch</strong>ten Punkte ein.<br />

Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte und der Experte unters<strong>ch</strong>reiben das Bewertungsblatt.<br />

Kommt keine Einigung zustande, ents<strong>ch</strong>eidet die von der kantonalen Behörde bezei<strong>ch</strong>nete Prüfungsbehörde.<br />

Die dur<strong>ch</strong> den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten erstellte Beurteilung wird dur<strong>ch</strong> das Expertenteam am Ende des<br />

Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>s mit dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten bespro<strong>ch</strong>en.<br />

4.5.5 Note «Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» bilden<br />

Verantwortung: Expertenteam<br />

Die Experten erteilen die Positionsnote «Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» und bilden die Note «Praktis<strong>ch</strong>e<br />

Arbeit». Sie unters<strong>ch</strong>reiben die Notengebung.<br />

Die Experten sind verantwortli<strong>ch</strong> für das Gesamtergebnis.<br />

Die Bekanntgabe der Note und die Aufbewahrung der Dokumente legen die Prüfungsbehörden fest.<br />

4.5.6 Original-Dokumentation<br />

Verantwortung: Expertenteam<br />

Die kantonale Prüfungsbehörde ents<strong>ch</strong>eidet über die Aufbewahrung der Original-Dokumentation.<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 21 von 36


5. Formulare<br />

Die Inhalte der Formulare sind verbindli<strong>ch</strong>:<br />

Aufgabenstellung<br />

Beurteilung der Aufgabenstellung<br />

Arbeitsjournal<br />

Protokoll der Beoba<strong>ch</strong>tungen «Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter»<br />

Protokoll der Beoba<strong>ch</strong>tungen «Expertenbesu<strong>ch</strong>e»<br />

Protokoll «Präsentation»<br />

Protokoll «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>»<br />

Bewertung<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 22 von 36


Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />

Aufgabenstellung<br />

Beruf<br />

Geprüft wird die Handlungskompetenz der S<strong>ch</strong>werpunktausbildung: 1)<br />

Bezei<strong>ch</strong>nung der Handlungskompetenz:<br />

Lernender Name Vorname<br />

E-Mail<br />

Lehrbetrieb Name<br />

Adresse<br />

(Arbeitsort)<br />

PLZ, Ort<br />

S<strong>ch</strong>ultage Mo Di Mi Do Fr<br />

Vormittag<br />

Na<strong>ch</strong>mittag<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter Name Vorname<br />

Tel. G Mobile<br />

E-Mail<br />

Neu in dieser Funktion<br />

Stellvertreter Name Vorname<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter Tel. G Mobile<br />

E-Mail<br />

Experte 1 Name Vorname<br />

Tel. G Mobile<br />

E-Mail<br />

Experte 2 2) Name Vorname<br />

Tel. G Mobile<br />

E-Mail<br />

Starttermin Endtermin<br />

Lernender<br />

Vorgabezeit Total: Anteil praktis<strong>ch</strong>e Arbeit Anteil Dokumentation<br />

Termin «Präsentation» und «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» 3) Datum Zeit<br />

Laufweg Datum Unters<strong>ch</strong>rift<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

Ausführungsbestimmungen gelesen und Aufgabe definiert<br />

Lernender<br />

Aufgabenstellung und Bewertung zur Kenntnis genommen<br />

Experte<br />

Aufgabe freigegeben<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

Freigegebene Aufgabenstellung zurückerhalten<br />

oder<br />

Beanstandung des Experten bereinigt<br />

Lernender<br />

Beanstandungen des Experten zur Kenntnis genommen<br />

1)<br />

Eine Handlungskompetenz der S<strong>ch</strong>werpunktausbildung gemäss Bildungsplan eintragen<br />

2)<br />

3)<br />

Allenfalls kann au<strong>ch</strong> der 2.Experte aufgeführt werden<br />

2-jährige Ausbildung nur «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» Seite 1 von 2<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 23 von 36


Titel der Aufgabe<br />

1. Bes<strong>ch</strong>reibung der Aufgabe<br />

Als Basis für die Bes<strong>ch</strong>reibung der Aufgabe dient der Handlungsbogen zur gewählten S<strong>ch</strong>werpunktausbildung<br />

aus dem Bildungsplan.<br />

2. Spezielle Anforderungen und Infrastrukturen<br />

3. Ergänzende Informationen<br />

Die Aufgabe ist im Betrieb erstmalig.<br />

wiederkehrend.<br />

Lernender führt Aufgabe das 1. Mal aus. das 2. oder x-te Mal aus.<br />

Einzelarbeit Teamarbeit<br />

4. Beilage<br />

Mit dem Lernenden bespro<strong>ch</strong>enes Bewertungsblatt mit festgelegten Kriterien<br />

Grober «SOLL-Terminplan»<br />

Weitere te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Dokumente:<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Seite 2 von 2<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 24 von 36


Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />

Beurteilung der Aufgabenstellung<br />

Bezei<strong>ch</strong>nung der Handlungskompetenz:<br />

Titel der Aufgabe<br />

Experte Name Vorname<br />

Kriterien<br />

Formelles<br />

Sind die Personalangaben vollständig?<br />

Sind alle Termine, Zeitdauer und S<strong>ch</strong>ultage bekannt?<br />

Aufgabenstellung vollständig und Unters<strong>ch</strong>riften<br />

vorhanden?<br />

Sind die Bewertungskriterien festgelegt und bekannt?<br />

Sind alle Dokumente verfügbar für eine Beurteilung der<br />

Aufgabenstellung?<br />

Aufgabe<br />

Bezieht si<strong>ch</strong> die Aufgabe auf Inhalte der aufgeführten<br />

Handlungskompetenz und hat sie einen praktis<strong>ch</strong>en<br />

Nutzen? Sind die notwendigen Dokumente beigelegt?<br />

Sind bei mehreren glei<strong>ch</strong>wertigen Aufträgen, diese<br />

andersartig und Seriearbeiten ausges<strong>ch</strong>lossen?<br />

Ist die Aufgabe im Verglei<strong>ch</strong> zur normalen Mitarbeiter-<br />

anforderung lösbar?<br />

Sind die Ziele, Ents<strong>ch</strong>eidungen und Erwartungen klar und<br />

verständli<strong>ch</strong> bes<strong>ch</strong>rieben, überprüf- oder messbar. Ist der<br />

Lösungsweg mögli<strong>ch</strong>st offen formuliert?<br />

Kann die Aufgabe mit gängigen Mitteln und Methoden<br />

gelöst werden, die der Lernende im Verlaufe der Bildung<br />

in berufli<strong>ch</strong>er Praxis kennengelernt und angewandt hat?<br />

Werden der Einsatz neuer Mittel und Methoden und das<br />

damit verbundene Einarbeiten in vertretbarem Rahmen<br />

eingehalten?<br />

Bei Einzelarbeit, kann der Auftrag weitgehend selbstständig<br />

ausgeführt werden?<br />

Bei Teamarbeit, sind die Lernenden mit der Zusammenarbeit<br />

einverstanden? Sind die Teilaufgaben klar<br />

abgegrenzt und die Einzelleistungen bewertbar? Sind<br />

Zuständigkeiten und S<strong>ch</strong>nittstellen klar?<br />

erfüllt?<br />

JA NEIN<br />

Lernender<br />

Bemerkungen<br />

Aufgabenstellung als individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit freigegeben. Ja Nein<br />

Die Aufgabenstellung wird freigegeben unter den Voraussetzungen, dass die<br />

Beanstandungen des Experten bis spätestens beim Start der <strong>IPA</strong> bereinigt sind.<br />

Spezielles (z.B. Begründung bei Ablehnung oder Na<strong>ch</strong>bearbeitung der Aufgabenstellung)<br />

Experte<br />

Datum Unters<strong>ch</strong>rift<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 25 von 36<br />

Ja


Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />

Arbeitsjournal<br />

Beruf<br />

Titel der Aufgabe<br />

Lernender<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

Experte<br />

Lehrbetrieb<br />

Datum Beginn Ende Std. Tätigkeiten<br />

Lernender<br />

Name Vorname Visum<br />

Summe h <strong>IPA</strong> Übertrag von Seite/Datum<br />

Summe h <strong>IPA</strong>, Übertrag auf na<strong>ch</strong>folgende Seite<br />

(Seite ..… von ..... )<br />

Besonderes/<br />

Bemerkungen<br />

Seite 1 von 1<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 26 von 36


Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />

Protokoll der Beoba<strong>ch</strong>tungen<br />

«Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter»<br />

Titel der Aufgabe<br />

1. Fa<strong>ch</strong>themen, Probleme, Fragestellungen<br />

2. Vorgehensweise, Methodik und Systematik<br />

3. Umgang, Teamfähigkeit<br />

Datum Unters<strong>ch</strong>rift<br />

Lernender<br />

(Seite ..... von …..)<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 27 von 36


Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />

Protokoll der Beoba<strong>ch</strong>tungen<br />

«Expertenbesu<strong>ch</strong>e»<br />

Titel der Aufgabe<br />

1. Besu<strong>ch</strong><br />

2. Besu<strong>ch</strong><br />

a. Checkpunkte mit Lernendem<br />

Stand der Arbeiten, Übereinstimmung<br />

mit der Planung?<br />

Arbeitsjournal geführt, aktuell und<br />

Aussagekräftig?<br />

Lernender<br />

Datum, Zeit Vorname, Name Visum<br />

Ja<br />

Nein<br />

Ja Nein<br />

Sind Probleme aufgetreten? Ja Nein<br />

Weiterer Ablauf der <strong>IPA</strong> klar (inkl.<br />

allfällige Probleme und Präsentation)?<br />

Ja Nein<br />

Zusätzli<strong>ch</strong>e Gesprä<strong>ch</strong>snotizen mit dem Lernenden<br />

b. Checkpunkte mit Fa<strong>ch</strong>vorgesetztem<br />

Kann die Vorgabezeit eingehalten<br />

werden?<br />

Muss mit einem Unterbu<strong>ch</strong>/Abbru<strong>ch</strong><br />

gere<strong>ch</strong>net werden?<br />

Weiterer Ablauf mit den Dokumenten<br />

klar?<br />

Bewertung/Bewertungsunterlagen<br />

klar?<br />

Präsentationstermin bekannt resp.<br />

abgespro<strong>ch</strong>en?<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Zusätzli<strong>ch</strong>e Gesprä<strong>ch</strong>snotizen mit dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten<br />

Seite 1 von 1<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 28 von 36


Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />

Protokoll «Präsentation»<br />

Titel der Aufgabe<br />

Experte 1 Name Vorname<br />

Experte 2 Name Vorname<br />

Weitere Person(en) an Präsentation anwesend? Nein<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter Name Vorname<br />

Datum Zeit Dauer<br />

Bewertungskriterien 1) Begründungen 2)<br />

Einstieg<br />

Wählt einen passenden Einstieg<br />

(z.B. Aktualität, Erlebnis, Frage)<br />

Gibt eine kurze Übersi<strong>ch</strong>t über<br />

den Ablauf<br />

Inhalt<br />

Geht systematis<strong>ch</strong> vor<br />

Erklärt verständli<strong>ch</strong>, verwendet<br />

Fa<strong>ch</strong>begriffe korrekt<br />

Vortragen<br />

Tritt wirkungsvoll auf (Spra<strong>ch</strong>e,<br />

Körperhaltung, Blickkontakt)<br />

Setzt Hilfsmittel situationsgere<strong>ch</strong>t<br />

und zweckmässig ein<br />

Abs<strong>ch</strong>luss<br />

Wählt einen passenden<br />

Abs<strong>ch</strong>luss<br />

Persönli<strong>ch</strong>e Stellungnahme<br />

Experte 1 Experte 2<br />

Lernender<br />

Datum Unters<strong>ch</strong>rift Datum Unters<strong>ch</strong>rift<br />

1)<br />

Alle Bewertungskriterien sind zu beurteilen<br />

2)<br />

Positive und negative Aspekte sind immer zu begründen<br />

3)<br />

-3: Gravierende negative Aspekte / -1: Ni<strong>ch</strong>t gravierende negative Aspekte<br />

0: Keine Beanstandungen, entspri<strong>ch</strong>t Note 5.0 / +2: Speziell positive Aspekte<br />

4)<br />

Summe «Präsentation» in Dokument «Bewertung» übertragen<br />

Punkte 3)<br />

-3 -1 0 +2<br />

4)<br />

Summe - - 0 +<br />

Seite 1 von 1<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 29 von 36


Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />

Protokoll «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>»<br />

Titel der Aufgabe<br />

Experte 1 Name Vorname<br />

Experte 2 Name Vorname<br />

Weitere Person(en) an Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> anwesend? Nein<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter Name Vorname<br />

Lernender<br />

Datum Zeit Dauer<br />

Vorbereitete Fragen<br />

(5 bis 7 Fragen)<br />

Frage 1, zum Thema:<br />

Antwort Lernender<br />

Frage 2, zum Thema:<br />

Antwort Lernender<br />

Frage 3, zum Thema:<br />

Antwort Lernender<br />

Punkte 1)<br />

-3 -1 0 +2<br />

Übertrag auf Seite 2 Summe - - 0 +<br />

1) -3: Gravierende negative Aspekte / -1: Ni<strong>ch</strong>t gravierende negative Aspekte<br />

0: Keine Beanstandungen, entspri<strong>ch</strong>t Note 5.0 / +2: Speziell positive Aspekte<br />

Seite 1 von 3<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 30 von 36


Vorbereitete Fragen<br />

Punkte 1)<br />

-3 -1 0 +2<br />

Übertrag von Seite 1 Summe - - 0 +<br />

Frage 4, zum Thema:<br />

Antwort Lernender<br />

Frage 5, zum Thema:<br />

Antwort Lernender<br />

Frage 6, zum Thema:<br />

Antwort Lernender<br />

Frage 7, zum Thema:<br />

Antwort Lernender<br />

Summe vorbereitete Fragen -<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 31 von 36<br />

-<br />

0 +<br />

Seite 2 von 3


Spontane Fragen<br />

(3 bis 4 Fragen)<br />

Frage 1, zum Thema:<br />

Antwort Lernender<br />

Frage 2, zum Thema:<br />

Antwort Lernender<br />

Frage 3, zum Thema:<br />

Antwort Lernender<br />

Frage 4, zum Thema:<br />

Antwort Lernender<br />

Gesamteindruck aller Fragen<br />

Verwendet korrekte Fa<strong>ch</strong>spra<strong>ch</strong>e<br />

Kommuniziert klar und verständli<strong>ch</strong><br />

Zusammenzug:<br />

Summe spontane Fragen -<br />

Summe vorbereitete Fragen -<br />

Punkte 1)<br />

-3 -1 0 +2<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 32 von 36<br />

-<br />

-<br />

0 +<br />

0 +<br />

Summe spontane Fragen - - 0 +<br />

Summe Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> 2) -<br />

Experte 1 Experte 2<br />

Datum Unters<strong>ch</strong>rift Datum Unters<strong>ch</strong>rift<br />

1) -3: Gravierende negative Aspekte / -1: Ni<strong>ch</strong>t gravierende negative Aspekte<br />

0: Keine Beanstandungen, entspri<strong>ch</strong>t Note 5.0 / +2: Speziell positive Aspekte<br />

2) Summe «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» in Dokument «Bewertung» übertragen<br />

-<br />

0 +<br />

Seite 3 von 3


Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />

Bewertung<br />

Beruf<br />

Geprüft wird die Handlungskompetenz der S<strong>ch</strong>werpunktausbildung: 2)<br />

Bezei<strong>ch</strong>nung der Handlungskompetenz:<br />

Titel der Aufgabe<br />

Lernender Name Vorname<br />

Datum 3)<br />

Betrieb Name<br />

Adresse<br />

PLZ, Ort<br />

E-Mail<br />

Visum 3)<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter Name Vorname<br />

Tel. G Mobile<br />

E-Mail<br />

Experte 1 Name Vorname<br />

Tel. G Mobile<br />

E-Mail<br />

Experte 2 4)<br />

Vorgaben<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

Expertenteam<br />

Bewertung<br />

Protokoll «Präsentation»<br />

und «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>»<br />

Name Vorname<br />

Tel. G Mobile<br />

E-Mail<br />

Diese beiden Protokolle sind integrierter Bestandteil der Bewertung.<br />

1) Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männli<strong>ch</strong>e Form verwendet.<br />

2) Handlungskompetenz der S<strong>ch</strong>werpunktausbildung gemäss Bildungsplan eintragen<br />

3) Die dur<strong>ch</strong> den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten festgelegten Bewertungskriterien eingesehen<br />

4) Zusätzli<strong>ch</strong>er Experte für «Präsentation» und «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>»<br />

Art. - Nr. 228032<br />

Lernender 1)<br />

• Mit der Erstellung der Aufgabenstellung definiert er die zu bewertenden Kriterien<br />

für die Positionen «Berufsübergreifende Fähigkeiten» und «Resultat und<br />

Effizienz».<br />

• Informiert den Lernenden und den Experten vor Prüfungsbeginn über die<br />

festgelegten Kriterien.<br />

• Beurteilt die Positionen «Berufsübergreifende Fähigkeiten» und<br />

«Resultat und Effizienz».<br />

• Bespri<strong>ch</strong>t den Vors<strong>ch</strong>lag der Punktebewertung mit dem Expertenteam.<br />

Mindestens ein Mitglied des Expertenteams überprüft auf Grund der<br />

Beoba<strong>ch</strong>tungen an den Besu<strong>ch</strong>en die dur<strong>ch</strong> den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten<br />

vorgenommene Beurteilung. In Abspra<strong>ch</strong>e mit dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten können<br />

Korrekturen vorgenommen werden. Das Expertenteam beurteilt die Position<br />

«Präsentation» und «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» und erteilt die definitive Note.<br />

Die Anzahl Bewertungskriterien sind für die einzelnen Positionen vorgegeben und<br />

müssen eingehalten werden.<br />

Ausgabe 01. Januar 2013 Seite 1 von 4<br />

ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 33 von 36


1. Berufsübergreifende Fähigkeiten<br />

Genau 15 Kriterien werden bewertet<br />

(Alle ni<strong>ch</strong>t bewerteten Kriterien und leer gelassenen Felder sind zu strei<strong>ch</strong>en, maximal 5 Kriterien im vorgesehenen Freiraum ergänzbar)<br />

Ni<strong>ch</strong>t gravierende negative Aspekte (-1) Keine Beanstandung: 0 Pkte; entspri<strong>ch</strong>t Note 5.0 2)<br />

Gravierende negative Aspekte (-3) Speziell positive Aspekte (+2)<br />

Nr. Bewertungskriterien Begründung (Positive und negative Aspekte sind immer zu begründen)<br />

Wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>es Denken und Handeln<br />

Kennt die betriebli<strong>ch</strong>e Organisation<br />

Kennt den firmenspezifis<strong>ch</strong>en Datens<strong>ch</strong>utz<br />

1)<br />

Systematis<strong>ch</strong>es Arbeiten<br />

Bes<strong>ch</strong>afft Informationen gezielt und selbstständig<br />

Terminplan erstellt und aktualisiert<br />

Erarbeitet selbstständig Lösungsvarianten, prüft und<br />

begründet sie<br />

Trifft Ents<strong>ch</strong>eidungen und setzt Prioritäten<br />

Kann mehrere Aufgaben parallel bearbeiten<br />

Plant Gesprä<strong>ch</strong>e re<strong>ch</strong>tzeitig und informiert den<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten tägli<strong>ch</strong> über Kritis<strong>ch</strong>es<br />

Dokumentiert ausgeführte Teilarbeiten und S<strong>ch</strong>lussresultat<br />

Wertet Arbeitsablauf und Resultat aus<br />

1)<br />

1)<br />

Kommunikation<br />

Kommuniziert offen, sa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> und verständli<strong>ch</strong><br />

Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit<br />

Arbeitet, wo notwendig mit anderen Fa<strong>ch</strong>leuten, beanspru<strong>ch</strong>t<br />

Unterstützung massvoll, arbeitet sonst selbstständig<br />

Akzeptiert getroffene Ents<strong>ch</strong>eide<br />

Geht mit Kritik konstruktiv, ruhig und überlegt um<br />

Lernfähigkeit, Umgang mit Wandel<br />

Setzt neue Fertigkeiten und Kenntnisse selbstständig oder<br />

im Team um, nimmt Veränderungen an<br />

Reagiert bei entdeckten Fehlern ri<strong>ch</strong>tig<br />

Ist engagiert, arbeitet speditiv<br />

Umgangsformen<br />

Verhält si<strong>ch</strong> gegenüber Personen aus dem Arbeitsumfeld<br />

anständig und respektvoll<br />

Ist pünktli<strong>ch</strong>, ordentli<strong>ch</strong> und zuverlässig<br />

Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit und Gesundheitss<strong>ch</strong>utz<br />

Kennt die Vors<strong>ch</strong>riften der Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit und wendet die<br />

persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstung fa<strong>ch</strong>gere<strong>ch</strong>t an<br />

Erkennt Gefahren und trifft Massnahmen<br />

Ri<strong>ch</strong>tet Arbeitsplatz körpergere<strong>ch</strong>t ein<br />

1)<br />

Umwelts<strong>ch</strong>utz<br />

Setzt Ressourcen effizient und kostenbewusst ein<br />

Entsorgt Reststoffe umweltgere<strong>ch</strong>t<br />

1)<br />

Zwis<strong>ch</strong>ensumme - - 0 +<br />

Summe - + + =<br />

Punkte dur<strong>ch</strong><br />

Expertenteam 3)<br />

1) zusätzli<strong>ch</strong> wählbare Kriterien<br />

2) Positive und negative Aspekte sind immer zu begründen. Wo für die Na<strong>ch</strong>vollziehbarkeit und die Plausibilität der Beurteilung angebra<strong>ch</strong>t, kann<br />

die Prüfungsbehörde bei „keine Beanstandung" au<strong>ch</strong> eine Begründung verlangen.<br />

3) Übertrag der Punkte in Notenskala «Berufsübergreifende Fähigkeiten»<br />

Punktevors<strong>ch</strong>lag<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

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2. Resultat und Effizienz<br />

Geanu 12 Kriterien werden bei 3- und 4-jährigen Ausbildungen bewertet, genau 6 Kriterien bei 2-jähriger Ausbildung<br />

(Alle ni<strong>ch</strong>t bewerteten Kriterien und leer gelassenen Felder sind zu strei<strong>ch</strong>en, maximal 3 Kriterien im vorgesehenen Freiraum ergänzbar)<br />

Ni<strong>ch</strong>t gravierende negative Aspekte (-1) Keine Beanstandung: 0 Pkte; entspri<strong>ch</strong>t Note 5.0 2)<br />

Gravierende negative Aspekte (-3) Speziell positive Aspekte (+2)<br />

Nr. Bewertungskriterien Begründung (Positive und negative Aspekte sind immer zu begründen)<br />

Auftragserfüllung (3- und 4-jährige Bildungen 9 Kriterien, 2-jährige Bildung 6 Kriterien)<br />

Führt Auftrag kostenbewusst aus<br />

Führt Auftrag fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> ri<strong>ch</strong>tig und fertigungste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong><br />

na<strong>ch</strong> Vorgaben aus<br />

Führt Auftrag zeitli<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Vorgaben aus<br />

Hält die betriebli<strong>ch</strong>en Weisungen ein<br />

Hält vorgegebene Normen (Si<strong>ch</strong>erheitsri<strong>ch</strong>tlinen,<br />

Ri<strong>ch</strong>tlinien) ein<br />

Setzt Ents<strong>ch</strong>eidungen und erkannnte Optimierungen<br />

um<br />

Erarbeitet zweckmässige, angemessene Lösung<br />

Setzt die Qualitätsvorgaben um<br />

Dokumentiert Änderungen na<strong>ch</strong>vollziehbar<br />

1)<br />

1)<br />

Dokumentation (3- und 4-jährige Bildungen 3 Kriterien, bei 2-jährige Bildung keine Bewertung)<br />

Führt Arbeitsjournal tägli<strong>ch</strong> und na<strong>ch</strong>vollziehbar,<br />

sind Hilfestellungen aufgeführt<br />

Führt Dokumentation gemäss Ausführungsbestimmungen<br />

fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> ri<strong>ch</strong>tig aus<br />

Verfasst Dokumentation sauber und korrekt<br />

1)<br />

Zwis<strong>ch</strong>ensumme - - 0 +<br />

Summe - + + =<br />

Punkte dur<strong>ch</strong><br />

Expertenteam 4)<br />

Datum ......................... Unters<strong>ch</strong>rift ...................................... Datum ………………………..……….. ………………………………………..<br />

Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

3. Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />

Präsentation 3)<br />

Summe aus Protokoll «Präsentation» übernehmen<br />

Summe aus Protokoll «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» übernehmen<br />

Experte 1<br />

Zwis<strong>ch</strong>ensumme - - 0 +<br />

Summe - + + =<br />

Punktevors<strong>ch</strong>lag<br />

Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />

Experte 1<br />

Unters<strong>ch</strong>rift ….…………...………………… ……………………….……………<br />

Punkte des Gesamteindrucks in Dokument «Bewertung» übertragen<br />

Punkte dur<strong>ch</strong><br />

Expertenteam 5)<br />

Experte 2<br />

Datum ....................... Unters<strong>ch</strong>rift ..................................................... Datum ...................... Unters<strong>ch</strong>rift ..................................................................<br />

1) zusätzli<strong>ch</strong> wählbare Kriterien<br />

2) Positive und negative Aspekte sind immer zu begründen. Wo für die Na<strong>ch</strong>vollziehbarkeit und die Plausibilität der Beurteilung angebra<strong>ch</strong>t, kann<br />

die Prüfungsbehörde bei „keine Beanstandung" au<strong>ch</strong> eine Begründung verlangen.<br />

3) 2-jährige Ausbildung nur Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />

4) Übertrag der Punkte in Notenskala «Resultat und Effizenz»<br />

5) Übertrag der Punkte in Notenskala «Präsentation» und «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>»<br />

Experte 2<br />

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4. Notenbere<strong>ch</strong>nung<br />

Notenskalen<br />

Berufsübergreifende<br />

Fähigkeiten<br />

Errei<strong>ch</strong>te<br />

Punkte:<br />

Errei<strong>ch</strong>te Punkte Note Errei<strong>ch</strong>te Punkte Note Errei<strong>ch</strong>te Punkte Note<br />

11 bis +.... 6 11 bis +.... 6 11 bis +.... 6<br />

+4 bis +10 5.5 +4 bis +10 5.5 +4 bis +10 5.5<br />

-2 0 +3 5 -2 0 +3 5 -2 0 +3 5<br />

-5 bis -3 4.5 -5 bis -3 4.5 -5 bis -3 4.5<br />

-8 bis -6 4 -8 bis -6 4 -8 bis -6 4<br />

-11 bis -9 3.5 -11 bis -9 3.5 -11 bis -9 3.5<br />

-14 bis -12 3 -14 bis -12 3 -14 bis -12 3<br />

-17 bis -15 2.5 -17 bis -15 2.5 -17 bis -15 2.5<br />

-20 bis -18 2 -20 bis -18 2 -20 bis -18 2<br />

-23 bis -21 1.5 -23 bis -21 1.5 -23 bis -21 1.5<br />

-... bis -24 1 -... bis -24 1 -... bis -24 1<br />

Zusammenfassung der Noten<br />

1. Berufsübergreifende Fähigkeiten<br />

2. Resultat und Effizienz<br />

3. Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />

Bemerkungen<br />

Berufsübergreifenden Fähigkeiten<br />

Resultat und Effizienz<br />

Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />

: 4 =<br />

Note «Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» (Gewi<strong>ch</strong>teter Mittelwert, auf 1/10-Note gerundet)<br />

Datum Datum<br />

Unters<strong>ch</strong>rift Unters<strong>ch</strong>rift<br />

1) 2-jährige Ausbildung nur Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />

Resultat und Effizienz<br />

Gewi<strong>ch</strong>tung<br />

1<br />

2<br />

(zweimal eintragen)<br />

1<br />

Präsentation und<br />

Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> 1)<br />

Note<br />

(1/2-Note)<br />

Experte 1 Experte 2<br />

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