Wegleitung IPA - markusarn.ch
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Automatiker/in EFZ<br />
Elektroniker/in EFZ<br />
Konstrukteur/in EFZ<br />
Polyme<strong>ch</strong>aniker/in EFZ<br />
Automatikmonteur/in EFZ<br />
Produktionsme<strong>ch</strong>aniker/in EFZ<br />
Me<strong>ch</strong>anikpraktiker/in EBA<br />
Qualifikationsberei<strong>ch</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />
Ausführungsbestimmungen<br />
Ausgabe 01. Januar 2013<br />
Inhaltsverzei<strong>ch</strong>nis<br />
1. Vorgaben aus der «Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung» ............................................ 2<br />
2. Vorgaben aus dem «Bildungsplan zur Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung» ............ 4<br />
3. Vorgaben aus der «BBT-<strong>Wegleitung</strong> über individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeiten (<strong>IPA</strong>) vom<br />
22. Oktober 2007» .............................................................................................................................. 10<br />
4. Umsetzung der Vorgaben aus Bildungsverordnung, Bildungsplan und BBT-<strong>Wegleitung</strong> ....... 13<br />
Glossar<br />
4.1 Information und Anmeldung .......................................................................................................................... 14<br />
4.2 Aufgabenstellung und Freigabe der Aufgabe ................................................................................................ 14<br />
4.3 Aufgabenbearbeitung .................................................................................................................................... 16<br />
4.4 Beurteilung der Arbeit .................................................................................................................................... 19<br />
4.5 Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>, Beurteilung, Abs<strong>ch</strong>luss ............................................................................... 19<br />
5. Formulare ........................................................................................................................................... 22<br />
Bezugsquelle:<br />
SWISSMECHANIC<br />
Da<strong>ch</strong>organisation<br />
Felsenstrasse 6 / Marktstrasse 1<br />
CH-8570 Weinfelden<br />
Telefon +41 71 626 28 00<br />
Telefax +41 71 626 82 09<br />
Bezugsquelle:<br />
Swissmem Berufsbildung<br />
Brühlbergstrasse 4<br />
CH-8400 Winterthur<br />
Telefon +41 52 260 55 55<br />
Telefax +41 52 260 55 59<br />
info@swissme<strong>ch</strong>anic.<strong>ch</strong> Vertrieb.berufsbildung@swissmem.<strong>ch</strong><br />
vertrieb.berufsbildung@swissmem.<strong>ch</strong><br />
www.swissme<strong>ch</strong>anic.<strong>ch</strong><br />
www.swissmem-berufsbildung.<strong>ch</strong><br />
© by SWISSMECHANIC Berufsbildung, 8570 Weinfelden<br />
Art. – Nr. : 228030 Art. – Nr. : ABQV <strong>IPA</strong><br />
© by Swissmem Berufsbildung, 8400 Winterthur
1. Vorgaben aus der «Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung»<br />
Auszug aus der «Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung»:<br />
8. Abs<strong>ch</strong>nitt: Qualifikationsverfahren<br />
Art. 17 Gegenstand, Umfang und Dur<strong>ch</strong>führung des Qualifikationsverfahrens<br />
1 Im Qualifikationsverfahren ist na<strong>ch</strong>zuweisen, dass die Handlungskompetenzen und Ressourcen na<strong>ch</strong><br />
den Artikeln 4–5 erworben worden sind.<br />
3 In der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung werden die na<strong>ch</strong>stehenden Qualifikationsberei<strong>ch</strong>e wie folgt geprüft:<br />
4-jährige Ausbildungen<br />
a. Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit als individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit (<strong>IPA</strong>) im Umfang von 36–120 Stunden oder als<br />
vorgegebene praktis<strong>ch</strong>e Arbeit (VPA) im Umfang von 12–16 Stunden. Die zuständige kantonale Behörde<br />
ents<strong>ch</strong>eidet über die Prüfungsform. Die Prüfung umfasst eine Handlungskompetenz der<br />
S<strong>ch</strong>werpunktausbildung. Die lernende Person muss zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten<br />
fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> korrekt sowie bedarfs- und situationsgere<strong>ch</strong>t auszuführen. Die Lerndokumentation, die Unterlagen der<br />
überbetriebli<strong>ch</strong>en Kurse und die Fa<strong>ch</strong>literatur dürfen als Hilfsmittel verwendet werden.<br />
2- und 3-jährige Ausbildungen<br />
a. Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit als individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit (<strong>IPA</strong>) im Umfang von 16–40 Stunden. Die Prüfung<br />
umfasst eine Handlungskompetenz der S<strong>ch</strong>werpunktausbildung. Die lernende Person muss zeigen, dass sie<br />
fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> korrekt sowie bedarfs- und situationsgere<strong>ch</strong>t auszuführen. Die<br />
Lerndokumentation, die Unterlagen der überbetriebli<strong>ch</strong>en Kurse und die Fa<strong>ch</strong>literatur dürfen als Hilfsmittel<br />
verwendet werden.<br />
Art. 18 Bestehen, Notenbere<strong>ch</strong>nung, Notengewi<strong>ch</strong>tung<br />
4-jährige Ausbildungen<br />
1 Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:<br />
a. die Teilprüfung mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird;<br />
b. der Qualifikationsberei<strong>ch</strong> «praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird;<br />
c. das Mittel der Note des Qualifikationsberei<strong>ch</strong>s «Berufskenntnisse» und der Erfahrungsnote<br />
mindestens 4.0 beträgt; und<br />
d. die Gesamtnote 4.0 oder höher errei<strong>ch</strong>t wird.<br />
2 Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Note der Teilprüfung, den Noten der<br />
einzelnen Qualifikationsberei<strong>ch</strong>e der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung sowie der Erfahrungsnote.<br />
Dabei gilt folgende Gewi<strong>ch</strong>tung:<br />
a. Teilprüfung: 25%;<br />
b. praktis<strong>ch</strong>e Arbeit: 25%;<br />
c. Berufskenntnisse: 15%;<br />
d. Allgemeinbildung: 20%;<br />
e. Erfahrungsnote: 15%.<br />
3-jährige Ausbildungen<br />
1 Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:<br />
a. die Teilprüfung mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />
b. der Qualifikationsberei<strong>ch</strong> «praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />
c. die Gesamtnote 4.0 oder höher errei<strong>ch</strong>t wird.<br />
2 Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Note der Teilprüfung, den Noten der<br />
einzelnen Qualifikationsberei<strong>ch</strong>e der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung sowie der Erfahrungsnote.<br />
Dabei gilt folgende Gewi<strong>ch</strong>tung:<br />
a. Teilprüfung: 25%;<br />
b. praktis<strong>ch</strong>e Arbeit: 25%;<br />
c. Berufskenntnisse: 15%;<br />
d. Allgemeinbildung: 20%;<br />
e. Erfahrungsnote: 15%.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 2 von 36
2-jährige Ausbildung<br />
1 Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn die Gesamtnote 4.0 oder höher errei<strong>ch</strong>t wird.<br />
2 Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus den Noten der einzelnen<br />
Qualifikationsberei<strong>ch</strong>e der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung sowie der Erfahrungsnoten.<br />
Dabei gilt folgende Gewi<strong>ch</strong>tung:<br />
a. praktis<strong>ch</strong>e Arbeit: 40%;<br />
b. Allgemeinbildung: 20%;<br />
c. Erfahrungsnote berufskundli<strong>ch</strong>er Unterri<strong>ch</strong>t: 20%;<br />
d. Erfahrungsnote überbetriebli<strong>ch</strong>e Kurse: 20%.<br />
Art. 19 Wiederholungen<br />
1 Die Wiederholung des Qualifikationsverfahrens ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Artikel 33 BBV.<br />
Muss ein Qualifikationsberei<strong>ch</strong> wiederholt werden, so ist er in seiner Gesamtheit zu wiederholen.<br />
Art. 20 Spezialfall<br />
3- und 4-jährige Ausbildungen<br />
1 Hat eine lernende Person die Vorbildung ausserhalb der geregelten berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung erworben und<br />
das Qualifikationsverfahren na<strong>ch</strong> dieser Verordnung absolviert, so entfällt die Erfahrungsnote.<br />
2 Für die Bere<strong>ch</strong>nung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewi<strong>ch</strong>tet:<br />
a. Teilprüfung: 25%;<br />
b. praktis<strong>ch</strong>e Arbeit: 25%;<br />
c. Berufskenntnisse: 30%;<br />
d. Allgemeinbildung: 20%.<br />
2-jährige Ausbildung<br />
1 Hat eine lernende Person die Vorbildung ausserhalb der geregelten berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung erworben und<br />
das Qualifikationsverfahren na<strong>ch</strong> dieser Verordnung absolviert, so entfallen die Erfahrungsnoten<br />
berufskundli<strong>ch</strong>er Unterri<strong>ch</strong>t und überbetriebli<strong>ch</strong>e Kurse.<br />
2 Für die Bere<strong>ch</strong>nung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewi<strong>ch</strong>tet:<br />
a. praktis<strong>ch</strong>e Arbeit: 70%;<br />
b. Allgemeinbildung: 30%.<br />
9. Abs<strong>ch</strong>nitt: Ausweise und Titel<br />
Art. 21<br />
3- und 4-jährige Ausbildungen<br />
1 Wer das Qualifikationsverfahren erfolgrei<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>laufen hat, erhält das eidgenössis<strong>ch</strong>e Fähigkeitszeugnis<br />
EFZ.<br />
3<br />
Im Notenausweis werden aufgeführt:<br />
a. die Gesamtnote;<br />
b. die Note der Teilprüfung, die Noten jedes Qualifikationsberei<strong>ch</strong>s der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung sowie die<br />
Erfahrungsnote.<br />
2-jährige Ausbildung<br />
1 Wer das Qualifikationsverfahren erfolgrei<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>laufen hat, erhält das eidgenössis<strong>ch</strong>e Berufsattest EBA.<br />
3<br />
Im Notenausweis werden aufgeführt:<br />
a. die Gesamtnote;<br />
b. die Noten jedes Qualifikationsberei<strong>ch</strong>s der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung sowie die Erfahrungsnoten.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 3 von 36
2. Vorgaben aus dem «Bildungsplan zur Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung»<br />
Auszug aus dem «Bildungsplan zur Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung»:<br />
3. Qualifikationsverfahren<br />
Im Qualifikationsverfahren weisen die Lernenden na<strong>ch</strong>, dass sie über die im Kompetenzen-Ressourcen-<br />
Katalog bes<strong>ch</strong>riebenen Handlungskompetenzen und Ressourcen verfügen.<br />
In allen Qualifikationsberei<strong>ch</strong>en werden die fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en, methodis<strong>ch</strong>en und sozialen Ressourcen sowie die<br />
Ressourcen der Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit und des Gesundheits- und Umwelts<strong>ch</strong>utzes geprüft.<br />
Die Details zur Dur<strong>ch</strong>führung und Bewertung des Qualifikationsverfahrens werden in separaten<br />
Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren festgelegt.<br />
3.1 Übersi<strong>ch</strong>t<br />
4-jährige Ausbildungen<br />
Abb. Qualifikationsverfahren 4-jährige Ausbildungen (ergänzt mit Stundenangaben)<br />
<strong>IPA</strong> Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit<br />
VPA Vorgegebene praktis<strong>ch</strong>e Arbeit<br />
VA Vertiefungsarbeit<br />
SP S<strong>ch</strong>lussprüfung<br />
1)<br />
Automatiker/in EFZ 8 h<br />
Elektroniker/in EFZ 9 h<br />
Konstrukteur/in EFZ 8 h<br />
Polyme<strong>ch</strong>aniker/in EFZ 12 h<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 4 von 36
3-jährige Ausbildungen<br />
Abb. Qualifikationsverfahren 3-jährige Ausbildungen (ergänzt mit Stundenangaben)<br />
<strong>IPA</strong> Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit<br />
VA Vertiefungsarbeit<br />
SP S<strong>ch</strong>lussprüfung<br />
1)<br />
Automatikmonteur/in EFZ 8 h<br />
Produktionsme<strong>ch</strong>aniker/in EFZ 7 h<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 5 von 36
2-jährige Ausbildung «Me<strong>ch</strong>anikpraktiker/in EBA»<br />
Abb. Qualifikationsverfahren 2-jährige Ausbildung (ergänzt mit Stundenangaben)<br />
ÜK Kompetenzna<strong>ch</strong>weis aus den überbetriebli<strong>ch</strong>en Kursen (ÜK):<br />
Pfli<strong>ch</strong>tkurs ÜK1: Manuelle Fertigungste<strong>ch</strong>nik; Wahlpfli<strong>ch</strong>tkurs ÜK2: Drehen oder Fräsen oder Fügen<br />
oder Montieren oder Instandhalten<br />
<strong>IPA</strong> Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit<br />
VA Vertiefungsarbeit<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 6 von 36
3.1.2 Qualifikationsberei<strong>ch</strong> Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit<br />
Als individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit (<strong>IPA</strong>)<br />
4-jährige Ausbildungen<br />
Die individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit führt die lernende Person während des letzten Semesters der berufli<strong>ch</strong>en<br />
Grundbildung an ihrem betriebli<strong>ch</strong>en Arbeitsplatz aus. Die <strong>IPA</strong> prüft eine Handlungskompetenz, die zum<br />
Zeitpunkt der Prüfung aufgebaut ist. Der Aufbau dieser Handlungskompetenz im Rahmen der<br />
S<strong>ch</strong>werpunktausbildung hat mindestens vier Monate gedauert. Ri<strong>ch</strong>tlinien zur Aufgabenstellung,<br />
Dur<strong>ch</strong>führung und Beurteilung sind in den Ausführungsbestimmungen zur individuellen praktis<strong>ch</strong>en<br />
Arbeit zusammengestellt.<br />
Position Dauer Inhalt Positionsnote<br />
Methodis<strong>ch</strong>e und<br />
soziale Ressourcen<br />
(Berufsübergreifende<br />
Fähigkeiten)<br />
Resultat und Effizienz<br />
Präsentation und<br />
Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />
3-jährige Ausbildungen<br />
36 – 120 h <strong>IPA</strong><br />
Dur<strong>ch</strong> Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte<br />
formulierte Prüfungs-<br />
aufgabe zur Überprüfung<br />
einer Handlungskompetenz<br />
Ganze oder halbe<br />
Note;<br />
zählt einfa<strong>ch</strong><br />
Ganze oder halbe<br />
Note;<br />
zählt doppelt<br />
Ganze oder halbe<br />
Note;<br />
zählt einfa<strong>ch</strong><br />
Note Praktis<strong>ch</strong>e<br />
Arbeit<br />
Gewi<strong>ch</strong>teter<br />
Mittelwert der<br />
Positionsnoten, auf<br />
eine Dezimalstelle<br />
gerundet<br />
Die individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit führt die lernende Person während des letzten Semesters der berufli<strong>ch</strong>en<br />
Grundbildung an ihrem betriebli<strong>ch</strong>en Arbeitsplatz aus. Die <strong>IPA</strong> prüft eine Handlungskompetenz, die zum<br />
Zeitpunkt der Prüfung aufgebaut ist. Der Aufbau dieser Handlungskompetenz im Rahmen der<br />
S<strong>ch</strong>werpunktausbildung hat mindestens se<strong>ch</strong>s Monate gedauert. Ri<strong>ch</strong>tlinien zur Aufgabenstellung,<br />
Dur<strong>ch</strong>führung und Beurteilung sind in den Ausführungsbestimmungen zur individuellen praktis<strong>ch</strong>en<br />
Arbeit zusammengestellt.<br />
Position Dauer Inhalt Positionsnote<br />
Methodis<strong>ch</strong>e und<br />
soziale Ressourcen<br />
(Berufsübergreifende<br />
Fähigkeiten)<br />
Resultat und Effizienz<br />
Präsentation und<br />
Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />
16 – 40 h <strong>IPA</strong><br />
Dur<strong>ch</strong> Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte<br />
formulierte Prüfungs-<br />
aufgabe zur Überprüfung<br />
einer Handlungskompetenz<br />
Ganze oder halbe<br />
Note;<br />
zählt einfa<strong>ch</strong><br />
Ganze oder halbe<br />
Note;<br />
zählt doppelt<br />
Ganze oder halbe<br />
Note;<br />
zählt einfa<strong>ch</strong><br />
Note Praktis<strong>ch</strong>e<br />
Arbeit<br />
Gewi<strong>ch</strong>teter<br />
Mittelwert der<br />
Positionsnoten, auf<br />
eine Dezimalstelle<br />
gerundet<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 7 von 36
2-jährige Ausbildung<br />
Die individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit führt die lernende Person während des letzten Semesters der berufli<strong>ch</strong>en<br />
Grundbildung an ihrem betriebli<strong>ch</strong>en Arbeitsplatz aus. Die <strong>IPA</strong> prüft eine Handlungskompetenz, die zum<br />
Zeitpunkt der Prüfung aufgebaut ist. Der Aufbau dieser Handlungskompetenz im Rahmen der<br />
S<strong>ch</strong>werpunktausbildung hat mindestens 12 Monate gedauert. Ri<strong>ch</strong>tlinien zur Aufgabenstellung,<br />
Dur<strong>ch</strong>führung und Beurteilung sind in den Ausführungsbestimmungen zur individuellen praktis<strong>ch</strong>en<br />
Arbeit zusammengestellt.<br />
Position Dauer Inhalt Positionsnote<br />
Methodis<strong>ch</strong>e und<br />
soziale Ressourcen<br />
(Berufsübergreifende<br />
Fähigkeiten)<br />
Resultat und Effizienz<br />
Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />
16 – 40 h <strong>IPA</strong><br />
3.2 Beurteilung und Notengebung<br />
2-, 3- und 4-jährige Ausbildungen<br />
Dur<strong>ch</strong> Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte<br />
formulierte Prüfungs-<br />
aufgabe zur Überprüfung<br />
einer Handlungskompetenz<br />
Ganze oder halbe<br />
Note;<br />
zählt einfa<strong>ch</strong><br />
Ganze oder halbe<br />
Note;<br />
zählt doppelt<br />
Ganze oder halbe<br />
Note;<br />
zählt einfa<strong>ch</strong><br />
Die Leistungen im Qualifikationsverfahren werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet.<br />
Note<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
Eigens<strong>ch</strong>aften der Leistungen<br />
Sehr gut<br />
Gut<br />
Genügend<br />
S<strong>ch</strong>wa<strong>ch</strong><br />
Sehr s<strong>ch</strong>wa<strong>ch</strong><br />
Unbrau<strong>ch</strong>bar<br />
3.3 Gesamtnote<br />
3- und 4-jährige Ausbildungen<br />
Note Praktis<strong>ch</strong>e<br />
Arbeit<br />
Gewi<strong>ch</strong>teter<br />
Mittelwert der<br />
Positionsnoten, auf<br />
eine Dezimalstelle<br />
gerundet<br />
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Note der Teilprüfung, den Noten der<br />
einzelnen Qualifikationsberei<strong>ch</strong>e der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung sowie der Erfahrungsnote.<br />
Für die Bere<strong>ch</strong>nung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewi<strong>ch</strong>tet:<br />
Lernort Gewi<strong>ch</strong>tung mit<br />
Allgemeinbildung<br />
Gewi<strong>ch</strong>tung ohne<br />
Allgemeinbildung 1)<br />
Spezialfall 2)<br />
Teilprüfung Betrieb/ÜK 25 % 31.25 % 25 %<br />
Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit Betrieb 25 % 31.25 % 25 %<br />
Berufskenntnisse Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule<br />
Betrieb/ÜK<br />
15 % 18.75 % 30 %<br />
Allgemeinbildung Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule 20 % Dispensiert 20 %<br />
Erfahrungsnote Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule 15 % 18.75 % Dispensiert<br />
1) Gilt z.B. für Absolventinnen und Absolventen von Berufsmaturitätss<strong>ch</strong>ulen oder Zusatzlehren.<br />
2) Gilt für Personen, wel<strong>ch</strong>e die Vorbildung ausserhalb der geregelten berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung<br />
erworben haben.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 8 von 36
2-jährige Ausbildung<br />
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus den Noten der einzelnen<br />
Qualifikationsberei<strong>ch</strong>e der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung sowie der Erfahrungsnoten.<br />
Für die Bere<strong>ch</strong>nung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewi<strong>ch</strong>tet:<br />
Qualifikationsberei<strong>ch</strong> Lernort Gewi<strong>ch</strong>tung mit<br />
Allgemeinbildung<br />
Spezialfall 1)<br />
Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit Betrieb 40 % 70 %<br />
Allgemeinbildung Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule 20 % 30 %<br />
Erfahrungsnote berufskundli<strong>ch</strong>er<br />
Unterri<strong>ch</strong>t<br />
Erfahrungsnote überbetriebli<strong>ch</strong>e<br />
Kurse<br />
Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule 20 % Dispensiert<br />
ÜK 20 % Dispensiert<br />
1) Gilt für Personen, wel<strong>ch</strong>e die Vorbildung ausserhalb der geregelten berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung<br />
erworben haben.<br />
3.4 Qualifikationsbedingungen<br />
4-jährige Ausbildungen<br />
Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:<br />
a. die Teilprüfung mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />
b. der Qualifikationsberei<strong>ch</strong> «praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />
c. das Mittel der Note des Qualifikationsberei<strong>ch</strong>s «Berufskenntnisse» und der Erfahrungsnote<br />
mindestens 4.0 beträgt; und<br />
d. die Gesamtnote 4.0 oder höher errei<strong>ch</strong>t wird.<br />
Wer das Qualifikationsverfahren erfolgrei<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>laufen hat, erhält das eidgenössis<strong>ch</strong>e Fähigkeitszeugnis<br />
(EFZ).<br />
3-jährige Ausbildungen<br />
Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:<br />
a. die Teilprüfung mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />
b. der Qualifikationsberei<strong>ch</strong> «praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» mit der Note 4.0 oder höher bewertet wird; und<br />
c. die Gesamtnote 4.0 oder höher errei<strong>ch</strong>t wird.<br />
Wer das Qualifikationsverfahren erfolgrei<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>laufen hat, erhält das eidgenössis<strong>ch</strong>e Fähigkeitszeugnis<br />
(EFZ).<br />
2-jährige Ausbildung<br />
Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn die Gesamtnote 4.0 oder höher errei<strong>ch</strong>t wird.<br />
Wer das Qualifikationsverfahren erfolgrei<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>laufen hat, erhält das eidgenössis<strong>ch</strong>e Berufsattest (EBA).<br />
3.5 Notenausweis<br />
3- und 4-jährige Ausbildungen<br />
Im Notenausweis werden die Gesamtnote, die Note der Teilprüfung, die Noten jedes Qualifikationsberei<strong>ch</strong>s<br />
der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung und die Erfahrungsnote der s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>en Bildung aufgeführt.<br />
Beim Polyme<strong>ch</strong>aniker/in EFZ zusätzli<strong>ch</strong> das Profil der s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>en Bildung.<br />
2-jährige Ausbildung<br />
Im Notenausweis werden die Gesamtnote, die Noten der Abs<strong>ch</strong>lussprüfung und die Erfahrungsnoten<br />
aufgeführt.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 9 von 36
3. Vorgaben aus der «BBT-<strong>Wegleitung</strong> über individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeiten (<strong>IPA</strong>)<br />
vom 22. Oktober 2007»<br />
Ausgangslage<br />
Die stetigen Veränderungen in der Arbeitswelt, verbunden mit steigenden Ansprü<strong>ch</strong>en an die<br />
Auftragserfüllung, können nur von gut ausgebildeten und vernetzt denkenden und handelnden Berufsleuten<br />
bewältigt werden. In einer zeitgemässen berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung werden mit den fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Kenntnissen<br />
und Fertigkeiten immer au<strong>ch</strong> Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen als sogenannte<br />
S<strong>ch</strong>lüsselqualifikationen vermittelt. Zusammen mit dem Grundauftrag erlauben berufsübergreifend vermittelte<br />
Fähigkeiten, dass si<strong>ch</strong> Lernende bereits während der berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung über einen längeren Zeitraum<br />
mit anspru<strong>ch</strong>svollen Aufgabenstellungen in ihrem Beruf zielorientiert bes<strong>ch</strong>äftigen und sol<strong>ch</strong>ermassen<br />
erworbene Kompetenzen im Rahmen abs<strong>ch</strong>liessender Qualifikationsverfahren unter Beweis stellen.<br />
Eine «individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» (<strong>IPA</strong>) bildet einen Teil oder das Ganze im Qualifikationsberei<strong>ch</strong><br />
«Praktis<strong>ch</strong>e Arbeiten» und stellt auf die betriebli<strong>ch</strong>en Eigenheiten innerhalb eines Berufes oder Berufsfeldes<br />
ab.<br />
1 Allgemeines<br />
1.1 Grundlagen<br />
1.1.1 Die <strong>Wegleitung</strong> regelt das Prinzip und die Rahmenbedingungen für Qualifikationsverfahren, in denen in<br />
der zugehörigen Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung im massgebenden Artikel «Gegenstand,<br />
Umfang und Dur<strong>ch</strong>führung des Qualifikationsverfahrens» eine individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit (<strong>IPA</strong>) vorgesehen<br />
ist.<br />
Als <strong>IPA</strong> können Teile oder das Ganze des Qualifikationsberei<strong>ch</strong>s «Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» gestaltet sein.<br />
Unter <strong>IPA</strong> werden verstanden:<br />
individuelle Produktivarbeiten oder<br />
individuelle Projektarbeiten oder<br />
individuelle prozess- und dienstleistungsorientierte Arbeit.<br />
1.1.2 Die kantonale Behörde stellt si<strong>ch</strong>er, dass die von ihr eingesetzten Prüfungsbehörde, die Anbieter<br />
berufli<strong>ch</strong>er Praxis und die Lernenden über die Modalitäten und Fristen für die Ausführung der <strong>IPA</strong> ausrei<strong>ch</strong>end<br />
und re<strong>ch</strong>tzeitig informiert sind. Sie unterstützt die S<strong>ch</strong>ulung der vorgesetzten Fa<strong>ch</strong>kräfte dur<strong>ch</strong> die zuständigen<br />
Organisationen der Arbeitswelt und setzt entspre<strong>ch</strong>end ges<strong>ch</strong>ulte Prüfungsexpertinnen und -experten ein.<br />
1.1.3 Das dur<strong>ch</strong> die Trägers<strong>ch</strong>aft des entspre<strong>ch</strong>enden Berufes eingesetzte Gremium, na<strong>ch</strong>folgend<br />
Prüfungskommission, erlässt auf der Grundlage dieser <strong>Wegleitung</strong> eine ergänzende, berufsspezifis<strong>ch</strong>e<br />
<strong>Wegleitung</strong>, insbesondere zur Dokumentation der <strong>IPA</strong> und zur Beurteilung und Bewertung der erbra<strong>ch</strong>ten<br />
Leistungen.<br />
1.2 Regeln für die Ausführung der <strong>IPA</strong><br />
1.2.1 Die zum Zeitpunkt des Prüfungsverfahrens direkt vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft formuliert die<br />
Aufgabenstellung und rei<strong>ch</strong>t diese der Prüfungsbehörde fristgere<strong>ch</strong>t ein. Mit der Aufgabenstellung zusammen<br />
sind folgende Angaben einzurei<strong>ch</strong>en:<br />
die verans<strong>ch</strong>lagte Ausführungsdauer;<br />
der geplante Ausführungszeitraum;<br />
der vorgesehene und mit der Lernenden/dem Lernenden bespro<strong>ch</strong>ene Beurteilungs- und Bewertungsraster;<br />
sowie<br />
ergänzende Informationen.<br />
Die Aufgabenstellung und die ergänzenden Angaben werden von der Lernenden/dem Lernenden<br />
mitunterzei<strong>ch</strong>net. Mit der Unters<strong>ch</strong>rift bestätigt sie/er die Kenntnisnahme der Aufgabenstellung.<br />
1.2.2 Mindestens ein von der Prüfungsbehörde eingesetztes Mitglied des Expertenteams<br />
prüft die Eingabe auf formelle Vollständigkeit und die Konformität der Aufgabenstellung mit<br />
den Leistungsanforderungen gemäss Bildungsplan. Die Expertin oder der Experte orientiert die vorgesetzte<br />
Fa<strong>ch</strong>kraft über deren Aufgaben, Re<strong>ch</strong>te und Pfli<strong>ch</strong>ten und gibt die Ausführung frei oder weist sie zur<br />
Bereinigung zurück.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 10 von 36
1.2.3 Die zu qualifizierende Person (Lernende/Lernender) führt an ihrem betriebli<strong>ch</strong>en Arbeitsplatz mit den<br />
gewohnten Mitteln und Methoden einen Auftrag aus. Der Auftrag hat einen praktis<strong>ch</strong>en Nutzen zum Ziel. Der<br />
Auftrag kann die Form eines Projektes oder klar abgegrenzter Teile von Projekten haben, kann ein Produkt<br />
oder Teile von Produkten zum Ziel haben, kann einen Prozess oder Teilprozesse beleu<strong>ch</strong>ten, kann eine<br />
Dienstleistung oder Auss<strong>ch</strong>nitte aus Dienstleistungsprozessen beinhalten. Das heisst, dass während einer<br />
festgelegten Zeitspanne konkrete Praxisaufträge speziell beoba<strong>ch</strong>tet und beurteilt werden.<br />
1.2.4 Die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft beurteilt die Auftragserfüllung und die erstellte Dokumentation.<br />
1.2.5 Die Lernende/der Lernende präsentiert dem Expertenteam die Ausführung und das Ergebnis der <strong>IPA</strong><br />
unter Einbezug der Dokumentation und stellt si<strong>ch</strong> in einem Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> den Fragen im Zusammenhang mit<br />
der ausgeführten <strong>IPA</strong>.<br />
2 Rahmenbedingungen<br />
2.1 Zeitrahmen und Ablauf<br />
2.1.1 Die <strong>IPA</strong> wird in der Regel im letzten Semester der berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung ausgeführt. Die<br />
Prüfungsbehörde legt den Zeitraum der Ausführung fest.<br />
2.1.2 Das im Auftrag der zuständigen Prüfungsbehörde eingesetzte Mitglied des Expertenteams vereinbart mit<br />
der vorgesetzten Fa<strong>ch</strong>kraft den genauen Zeitraum der Ausführung.<br />
2.1.3 Die <strong>IPA</strong> soll in der vorges<strong>ch</strong>lagenen und akzeptierten Ausführungszeit abges<strong>ch</strong>lossen werden. Zei<strong>ch</strong>net<br />
si<strong>ch</strong> ab, dass die Einhaltung der festgelegten Ausführungszeit z.B. wegen ni<strong>ch</strong>t voraussehbaren betriebli<strong>ch</strong>en<br />
Einflüssen oder wegen fals<strong>ch</strong>er Eins<strong>ch</strong>ätzung ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong> ist, einigen si<strong>ch</strong> die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft und das<br />
zugewiesene Mitglied des Expertenteams über den Zeitpunkt des Abbru<strong>ch</strong>s der <strong>IPA</strong>. Die in der jeweiligen<br />
Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung festgelegte maximale Dauer für die <strong>IPA</strong> darf ni<strong>ch</strong>t übers<strong>ch</strong>ritten<br />
werden.<br />
2.2 Aufgabenstellung<br />
2.2.1 Die Lernende/der Lernende löst Aufgaben aus dem normalen Auftragsspektrum ihres/seines aktuellen<br />
Arbeitsgebietes in der berufli<strong>ch</strong>en Praxis. Die Aufgabe entspri<strong>ch</strong>t den Leistungsanforderungen gemäss<br />
Bildungsplan.<br />
2.2.2 Aufgabenstellung, Zielsetzung und erwartete Resultate sind eindeutig bes<strong>ch</strong>rieben und überprüfbar. Der<br />
Lösungsweg bleibt mögli<strong>ch</strong>st offen.<br />
2.2.3 Seriearbeit bzw. das Aneinanderreihen si<strong>ch</strong> wiederholender Arbeitsabläufe zur Errei<strong>ch</strong>ung der minimal<br />
angesetzten Ausführungszeitspanne bleibt ausges<strong>ch</strong>lossen.<br />
2.2.4 Die Aufgabe soll mit den gängigen Mitteln und Methoden gelöst werden, wel<strong>ch</strong>e die Lernende/der<br />
Lernende im Verlaufe der Bildung in der berufli<strong>ch</strong>en Praxis kennen gelernt und angewandt hat. Der Einsatz<br />
neuer Mittel und Methoden und das damit verbundene Einarbeiten sind in vertretbarem Rahmen mögli<strong>ch</strong>.<br />
2.3 Dur<strong>ch</strong>führung<br />
2.3.1 Der Auftrag wird als Einzelarbeit und weitgehend selbstständig ausgeführt. Teamarbeit ist zulässig,<br />
sofern es Teile des Auftrags erlauben, die Leistung jedes einzelnen Teammitglieds zu beurteilen.<br />
2.3.2 Die Lernende/der Lernende führt ein Arbeitsjournal. Sie oder er dokumentiert darin regelmässig,<br />
mindestens tägli<strong>ch</strong>, das Vorgehen, den Stand der Prüfungsarbeit im Sinne der Auftragserfüllung und des<br />
Arbeitsforts<strong>ch</strong>rittes, sämtli<strong>ch</strong>e fremde Hilfestellungen und besondere Vorkommnisse wie z.B. Stellvertretungen<br />
der vorgesetzten Fa<strong>ch</strong>kraft, Arbeitsunterbrü<strong>ch</strong>e, organisatoris<strong>ch</strong>e Probleme, Abwei<strong>ch</strong>ungen von der Soll-<br />
Planung.<br />
2.3.3 Ausführung und Form der Dokumentation entspre<strong>ch</strong>en den dur<strong>ch</strong> die Prüfungskommission erlassenen<br />
Regelungen. Das Erstellen der Dokumentation ist zeitli<strong>ch</strong>er und inhaltli<strong>ch</strong>er Bestandteil der <strong>IPA</strong>. Die<br />
vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft leitet die Dokumentation na<strong>ch</strong> der Auftragserfüllung weiter an das Expertenteam zur<br />
Vorbereitung des Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>s.<br />
2.3.4 Die Dokumentation umfasst minimal die Aufgabenstellung, die Planung der Auftragserfüllung, das<br />
Arbeitsjournal und jene Unterlagen, wel<strong>ch</strong>e für die Na<strong>ch</strong>vollziehbarkeit der Ausführung unentbehrli<strong>ch</strong> sind.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 11 von 36
2.3.5 Mindestens ein Mitglied des Expertenteams begleitet die Ausführung des Auftrags sti<strong>ch</strong>probenweise und<br />
hält die Beoba<strong>ch</strong>tungen s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> fest. Die Prüfungsbesu<strong>ch</strong>e bes<strong>ch</strong>ränken si<strong>ch</strong> auf das<br />
ausführungsabhängige nötige Mass und dienen in erster Linie der Vertrauensbildung und den ergänzenden<br />
Beoba<strong>ch</strong>tungen für die Gesamtbeurteilung. Der Zutritt zum Prüfungsort während der Ausführung bleibt dem<br />
Expertenteam garantiert.<br />
2.3.6 Der Besu<strong>ch</strong> des Pfli<strong>ch</strong>tunterri<strong>ch</strong>ts in s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>er Bildung während der Ausführungsdauer der <strong>IPA</strong> muss<br />
gewährleistet sein. Abwei<strong>ch</strong>ungen regelt die kantonale Behörde.<br />
2.4 Abs<strong>ch</strong>luss und Beurteilungsverfahren<br />
2.4.1 Die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft beurteilt die Ausführung des Auftrags und das Resultat der Arbeit und s<strong>ch</strong>lägt<br />
die Bewertung na<strong>ch</strong> der berufsspezifis<strong>ch</strong>en <strong>Wegleitung</strong> vor.<br />
2.4.2 Die Beurteilung der <strong>IPA</strong> ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> der für den Beruf massgebli<strong>ch</strong>en Verordnung über die<br />
berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung und na<strong>ch</strong> dem Bildungsplan. Die Beurteilungskriterien, deren Gewi<strong>ch</strong>tung und<br />
Messung sowie die Zuständigkeiten zur Beurteilung der einzelnen Kriterien sind in der berufsspezifis<strong>ch</strong>en<br />
<strong>Wegleitung</strong> festgelegt.<br />
2.4.3 Mindestens ein Mitglied des Expertenteams überprüft die dur<strong>ch</strong> die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft<br />
vorgenommene Beurteilung der Auftragserfüllung und die Plausibilität der vorges<strong>ch</strong>lagenen Bewertung.<br />
2.4.4 Die Lernende/der Lernende präsentiert auf Grundlage der Dokumentation die <strong>IPA</strong> dem Expertenteam<br />
und stellt si<strong>ch</strong> den auftragsbezogenen Fragen. Das Expertenteam beurteilt die Präsentation und das<br />
Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>. Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> dauern zusammen hö<strong>ch</strong>stens eine Stunde.<br />
Das Expertenteam prüft primär, wieweit die Kompetenzen der Lernenden/des Lernenden mit dem<br />
ausgeführten Prüfungsauftrag übereinstimmen. Es vermeidet Fragen, die im Rahmen eines anderen<br />
Qualifikationsberei<strong>ch</strong>es geprüft werden und beurteilt insbesondere die Fa<strong>ch</strong>kompetenzen und die<br />
ausgewählten Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen.<br />
Die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft kann diesem Prüfungsteil im Einverständnis mit der/dem Lernenden als<br />
Zuhörerin/Zuhörer beiwohnen.<br />
2.4.5 Das Expertenteam und die vorgesetzte Fa<strong>ch</strong>kraft einigen si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Vorliegen des<br />
Bewertungsvors<strong>ch</strong>lags für den ausgeführten Prüfungsauftrag über die abs<strong>ch</strong>liessende Bewertung. Diese<br />
Bereinigung erfolgt na<strong>ch</strong> der Präsentation und dem Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>. Kommt keine Einigung zustande,<br />
ents<strong>ch</strong>eidet die von der kantonalen Behörde bezei<strong>ch</strong>nete Prüfungsbehörde.<br />
2.4.6 Die Aufbewahrung der Prüfungsakten ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> kantonalem Re<strong>ch</strong>t.<br />
3 S<strong>ch</strong>lussbestimmungen<br />
3.1 Aufhebung der bisherigen <strong>Wegleitung</strong><br />
Die <strong>Wegleitung</strong> des BBT vom 27. August 2001 über individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeiten (<strong>IPA</strong>) an<br />
Lehrabs<strong>ch</strong>lussprüfungen wird aufgehoben.<br />
3.2 Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Wegleitung</strong> tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.<br />
22. Oktober 2007 Bundesamt für Berufsbildung und Te<strong>ch</strong>nologie<br />
Die Direktorin: Ursula Renold<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 12 von 36
4. Umsetzung der Vorgaben aus Bildungsverordnung,<br />
Bildungsplan und BBT-<strong>Wegleitung</strong><br />
Aktivitätenliste: Beispielhaft für eine 4-jährige Ausbildung (Annahme: <strong>IPA</strong>-Dauer = 96 h, etwa 3 Arbeitswo<strong>ch</strong>en)<br />
Die Prüfungsorgane legen den Detailablauf, die Bekanntgabe der Note und die Aufbewahrung<br />
der Dokumente fest.<br />
Glossar:<br />
Aktivität Verantwortung KW<br />
4.1. Information und Anmeldung<br />
4.1.1 Lernenden anmelden Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
4.1.2 Lernende und Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte informieren Prüfungsbehörde<br />
4.1.3 Experten zuteilen Prüfungsbehörde<br />
4.1.4 Neuer Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter besu<strong>ch</strong>t OdA-Einführungskurs Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
4.2. Aufgabenstellung und Freigabe der Aufgabe<br />
4.2.1 Aufgabenstellung einrei<strong>ch</strong>en Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
4.2.2 Aufgabenstellung prüfen, bereinigen Experte<br />
4.2.3 Aufgabenstellung freigeben Experte<br />
4.3. Aufgabenbearbeitung<br />
4.3.1 Aufgabenbearbeitung beginnen Lernender<br />
4.3.2 Terminplan erstellen Lernender<br />
4.3.3 Arbeitsjournal führen Lernender<br />
4.3.4 Dokumentation führen Lernender<br />
4.3.5 Expertenbesu<strong>ch</strong>(e) dur<strong>ch</strong>führen Experte<br />
4.3.6 Dauer unter- oder übers<strong>ch</strong>ritten / <strong>IPA</strong> unterbre<strong>ch</strong>en<br />
Lernender/Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
oder abbre<strong>ch</strong>en<br />
4.3.7 Arbeit abs<strong>ch</strong>liessen Lernender/Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
4.4. Beurteilung der Arbeit<br />
4.4.1 Berufsübergreifende Fähigkeiten (BüF) sowie Resultat und<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
Effizienz beurteilen<br />
4.4.2 Korrigierte Original-Dokumentation(en) an Experte(n)<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
übergeben<br />
4.5. Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>, Beurteilung, Abs<strong>ch</strong>luss<br />
4.5.1 Original-Dokumentation studieren, Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> vorbereiten Experte<br />
4.5.2 <strong>IPA</strong> den Experten präsentieren Lernender<br />
4.5.3 Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> führen sowie «Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>»<br />
Expertenteam<br />
bewerten<br />
4.5.4 Dur<strong>ch</strong> Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten vorgenommene Beurteilung überprüfen Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter/Expertenteam<br />
4.5.5 Note «Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» bilden Expertenteam<br />
4.5.6 Original-Dokumentation an Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten zurückgeben Expertenteam<br />
Januar Februar März April Mai Juni<br />
ABQV Ausführungsbestimmungen für das Qualifikationsverfahren<br />
BBT Bundesamt für Berufsbildung und Te<strong>ch</strong>nologie. Zuständige eidgenössis<strong>ch</strong>e Behörde des<br />
Bundes für die Berufsbildung.<br />
BüF Berufsübergreifende Fähigkeiten<br />
EBA Eidgenössis<strong>ch</strong>es Berufsattest<br />
EFZ Eidgenössis<strong>ch</strong>es Fähigkeitszeugnis<br />
<strong>IPA</strong> Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit<br />
OdA Organisation der Arbeitswelt wie z. B. ein Berufsverband, eine Lehrmeistervereinigung<br />
oder eine ähnli<strong>ch</strong>e Institution, die si<strong>ch</strong> mit Berufsbildungsfragen befasst.<br />
SKOBEQ-MEM S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für die Grundbildungen der<br />
Mas<strong>ch</strong>inen-, Elektro- und Metallindustrie<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 13 von 36<br />
Dez.<br />
49<br />
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123<br />
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8<br />
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21<br />
22<br />
23<br />
24<br />
25<br />
26<br />
Mögli<strong>ch</strong>er Zeitraum<br />
Etw a 1 Wo<strong>ch</strong>e na<strong>ch</strong> dem Einrei<strong>ch</strong>en der Aufgabe<br />
Etw a 1 Wo<strong>ch</strong>e na<strong>ch</strong> dem Einrei<strong>ch</strong>en der Aufgabe<br />
Mögli<strong>ch</strong>er Zeitraum<br />
Sofort na<strong>ch</strong> Freigabe<br />
Mindestens tägli<strong>ch</strong><br />
Gemäss Ausführungsbestimmung oder Betrieb<br />
Unmittelbar na<strong>ch</strong> dem <strong>IPA</strong> Start<br />
Mögli<strong>ch</strong>er Zeitraum<br />
Mögli<strong>ch</strong>er Zeitraum
4.1 Information und Anmeldung<br />
4.1.1 Lernenden anmelden<br />
Verantwortung: Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
Der Lehrbetrieb meldet seine(n) Lernenden gemäss Weisungen der Prüfungsbehörde re<strong>ch</strong>tzeitig an.<br />
4.1.2 Lernende und Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte informieren<br />
Verantwortung: Prüfungsbehörde<br />
Die Prüfungsbehörde informiert die Lernenden und die Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten re<strong>ch</strong>tzeitig über die Aufgaben und<br />
den Ablauf mit Terminangaben. Sie gibt die notwendigen Dokumente ab.<br />
4.1.3 Experten zuteilen<br />
Verantwortung: Prüfungsbehörde<br />
Aufgrund der Anmeldungen teilt die Prüfungsbehörde die Experten zu. Ist der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte mit der<br />
Zuteilung eines Experten ni<strong>ch</strong>t einverstanden, meldet er dies umgehend s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> mit kurzer Begründung der<br />
Prüfungsbehörde. Als sa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e Gründe gelten insbesondere Vorbehalte betreffend Geheimhaltung von<br />
Prüfungsinhalten gegenüber Experten aus Konkurrenzbetrieben.<br />
4.1.4 Neuer Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter besu<strong>ch</strong>t OdA-Einführungskurs<br />
Verantwortung: Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
Damit alle Lernenden dieselben Voraussetzungen über die Modalitäten, Fristen und Beurteilung erhalten,<br />
empfehlen die OdA den neuen Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten, re<strong>ch</strong>tzeitig einen Einführungskurs zu besu<strong>ch</strong>en.<br />
4.2 Aufgabenstellung und Freigabe der Aufgabe<br />
4.2.1 Aufgabenstellung einrei<strong>ch</strong>en<br />
Verantwortung: Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte rei<strong>ch</strong>t die Aufgabenstellung gemäss den Weisungen des Chefexperten bis spätestens 10<br />
Arbeitstage vor Prüfungsbeginn dem zugeteilten Experten ein. Kann dieser Termin ni<strong>ch</strong>t eingehalten werden,<br />
muss dies mit dem Experten oder der Prüfungsbehörde bespro<strong>ch</strong>en werden.<br />
Ein grober Soll-Terminplan muss vom Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten erstellt und der Aufgabenstellung beigelegt werden.<br />
Die Zeit zum Erstellen der Dokumentation ist Bestandteil des Terminplans.<br />
Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte formuliert die Aufgabenstellung auf dem entspre<strong>ch</strong>enden Formular. Er legt die zu<br />
beurteilenden Kriterien auf dem Beurteilungsblatt in den Positionen «Berufsübergreifende Fähigkeiten» und<br />
«Resultat und Effizienz» fest. Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte kann ni<strong>ch</strong>trelevante Kriterien strei<strong>ch</strong>en und/oder fehlende<br />
Kriterien ergänzen. Die vorgegebene Anzahl Kriterien ist einzuhalten. Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte informiert den<br />
Lernenden über die gewählten Kriterien.<br />
Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte überprüft anhand der Kriterien in 2.2 die Aufgabenstellung und unterzei<strong>ch</strong>net diese.<br />
Diese wird vom Lernenden unterzei<strong>ch</strong>net. Er bestätigt damit die Kenntnisnahme der Aufgabenstellung.<br />
Der Besu<strong>ch</strong> des Pfli<strong>ch</strong>tunterri<strong>ch</strong>ts in s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>er Bildung muss während der <strong>IPA</strong> gewährleistet sein.<br />
Abwei<strong>ch</strong>ungen regelt die Prüfungsbehörde.<br />
Formulieren der Aufgabenstellung<br />
Handlungskompetenz der S<strong>ch</strong>werpunktausbildung<br />
Angabe einer Handlungskompetenz gemäss Bildungsplan.<br />
Bes<strong>ch</strong>reibung der Aufgabe<br />
Ausgangslage, wi<strong>ch</strong>tige Randbedingungen, Teilarbeiten, erwartetes Resultat.<br />
Infrastruktur<br />
Wi<strong>ch</strong>tigste Tools, Mas<strong>ch</strong>inen, Einri<strong>ch</strong>tungen und Anlagen, mit denen der Lernende voraussi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> arbeitet.<br />
Spezielle Anforderungen an die Dokumentation<br />
Spezielle Randbedingungen wie das Einhalten von firmeninternen Ri<strong>ch</strong>tlinien oder die Anpassung an<br />
vorhandene Musterdokumentationen sind zu vermerken.<br />
Start- und Endtermin<br />
Zeigt den geplanten Ausführungszeitraum und das Zeitfenster für Expertenbesu<strong>ch</strong>e an.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 14 von 36
Vorgabezeit<br />
Zeit, in der eine qualifizierte Fa<strong>ch</strong>person die Aufgabe bearbeiten kann. Allenfalls Vorgaben aus der<br />
Arbeitsvorbereitung (AVOR).<br />
Ergänzende Informationen<br />
Die Aufgabe ist für den Betrieb typis<strong>ch</strong>, einmalig oder wiederkehrend.<br />
4.2.2 Aufgabenstellung prüfen, bereinigen<br />
Verantwortung: Experte<br />
Rahmenbedingungen für die Aufgabenstellung<br />
Seriearbeit oder das Aneinanderreihen si<strong>ch</strong> wiederholender Arbeitsabläufe zur Errei<strong>ch</strong>ung der minimal<br />
angesetzten Ausführungszeitspanne bleibt ausges<strong>ch</strong>lossen.<br />
Sofern die Aufgabenstellung projektorientierte Arbeiten oder klar abgegrenzte Teile von Projekten<br />
(Planen, Einri<strong>ch</strong>ten, Prüfen, Dienstleistung oder Auss<strong>ch</strong>nitte aus Dienstleistungsprozessen) beinhaltet,<br />
können glei<strong>ch</strong>wertige, aber andersartig Aufträge dur<strong>ch</strong>aus im Umfang der Prüfungsdauer aneinander gereiht<br />
werden.<br />
Sofern die Aufgabenstellung Fertigungsarbeiten oder klar abgegrenzte Teile von Fertigungsaufträgen<br />
(Einri<strong>ch</strong>ten, Montieren, Vorserie fertigen, Optimierung) beinhaltet, können glei<strong>ch</strong>wertige, aber andersartige<br />
Aufträge dur<strong>ch</strong>aus im Umfang der Prüfungsdauer enthalten sein. Neue Aufträge müssen das Neuerstellen<br />
der Programme und das Neueinri<strong>ch</strong>ten der Mas<strong>ch</strong>ine beinhalten. Dazu ein Beispiel:<br />
Darstellung «<strong>IPA</strong>» integriert in die Fertigung:<br />
Betriebli<strong>ch</strong>e Fertigung ausserhalb <strong>IPA</strong> Arbeiten<br />
<strong>IPA</strong> Arbeiten<br />
<strong>IPA</strong> Arbeiten können beinhalten:<br />
Auftragsanalyse Programmierung Einri<strong>ch</strong>ten Fertigung der Teile Optimierung Vorserie<br />
Mindestens ein von der Prüfungsbehörde eingesetztes Mitglied des Expertenteams prüft die Aufgabenstellung<br />
anhand des Formulars «Beurteilung der Aufgabenstellung» auf formelle Vollständigkeit und auf Konformität.<br />
Die Lehrbetriebe sind je na<strong>ch</strong> Art des Auftrages auf kurzfristiges Erteilen der Freigabe angewiesen. Die<br />
Dringli<strong>ch</strong>keit ist in der Aufgabenstellung im Feld «Starttermin» ersi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>. Kann die Freigabe ni<strong>ch</strong>t<br />
termingere<strong>ch</strong>t erfolgen, nimmt der Experte re<strong>ch</strong>tzeitig Kontakt mit dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten auf.<br />
4.2.3 Aufgabenstellung freigeben<br />
Verantwortung: Experte<br />
Entspri<strong>ch</strong>t die Aufgabenstellung den in Formular «Beurteilung der Aufgabenstellung»<br />
aufgeführten Kriterien, unters<strong>ch</strong>reiben die Experten und senden das Formular «Aufgabenstellung» gemäss<br />
den Weisungen der Prüfungsbehörde an den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten. Die Experten behalten eine Kopie. Der<br />
Lernende kann eine Kopie der Aufgabenstellung, der festgelegten Bewertungskriterien (BüF und Resultat &<br />
Effizienz) und des groben Terminplans verlangen.<br />
Ist der Experte ni<strong>ch</strong>t einverstanden, weist er die Aufgabenstellung mit einer Begründung zur Bereinigung an<br />
den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten zurück.<br />
Die Aufgabenstellung kann au<strong>ch</strong> freigegeben werden unter der Bedingung, dass die dur<strong>ch</strong> den Experten<br />
beanstandeten Punkte bis spätestens zu Beginn der <strong>IPA</strong> bereinigt sind.<br />
Der Experte legt mit dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten sofort na<strong>ch</strong> der Freigabe den Termin für den ersten Besu<strong>ch</strong> fest.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 15 von 36
4.3 Aufgabenbearbeitung<br />
4.3.1 Aufgabenbearbeitung beginnen<br />
Verantwortung: Lernender<br />
Der Start der Aufgabenbearbeitung erfolgt gemäss Angaben in der Aufgabenstellung und wird zwis<strong>ch</strong>en dem<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten, dem Lernenden und dem Experten abgespro<strong>ch</strong>en.<br />
4.3.2 Terminplan erstellen<br />
Verantwortung: Lernender<br />
Der Lernende erstellt aufgrund des groben «SOLL-Terminplans» eine gültige SOLL- / IST-Planung vom Start<br />
bis zum Endtermin. Die Zeit zum Erstellen der Dokumentation ist Bestandteil der SOLL- / IST-Planung.<br />
4.3.3 Arbeitsjournal führen<br />
Verantwortung: Lernender<br />
Der Lernende führt tägli<strong>ch</strong> das Arbeitsjournal während der regulären <strong>IPA</strong>-Arbeitszeit. Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte<br />
und der Lernende visieren das Arbeitsjournal tägli<strong>ch</strong>.<br />
Der Lernende protokolliert mindestens Folgendes:<br />
Datum, Anzahl Arbeitsstunden, wel<strong>ch</strong>e an diesem Tag für die Bearbeitung der Aufgabe geleistet wurden<br />
Bisher aufgelaufene Summe der Arbeitsstunden<br />
Arbeitsforts<strong>ch</strong>ritt (ausgeführte Arbeiten, wo sinnvoll mit wi<strong>ch</strong>tigen Skizzen, Bere<strong>ch</strong>nungen und Ents<strong>ch</strong>eiden<br />
ergänzt)<br />
Sämtli<strong>ch</strong>e Hilfestellungen<br />
Besondere Vorkommnisse<br />
Der Experte unters<strong>ch</strong>reibt beim Besu<strong>ch</strong> die eingesehenen Journale.<br />
Auf unnötig detaillierte Aufzei<strong>ch</strong>nungen und «minutenweises» Protokollieren ist zu verzi<strong>ch</strong>ten!<br />
Das Arbeitsjournal kann au<strong>ch</strong> in hands<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>er, lesbarer Form geführt werden.<br />
4.3.4 Dokumentation führen<br />
Verantwortung: Lernender<br />
Das Erstellen der Dokumentation ist zeitli<strong>ch</strong>er und inhaltli<strong>ch</strong>er Bestandteil der <strong>IPA</strong> und wird während der<br />
Arbeitszeit erstellt.<br />
Mithilfe dieser Dokumentation soll si<strong>ch</strong> eine fa<strong>ch</strong>kundige Drittperson selbstständig in die <strong>IPA</strong>-Arbeit<br />
einarbeiten und si<strong>ch</strong> einen Einblick in den Ablauf vers<strong>ch</strong>affen können.<br />
Minimale Anforderungen:<br />
Die Dokumentation umfasst minimal Titelblatt, Inhaltsverzei<strong>ch</strong>nis, Aufgabenstellung, den Terminplan, das<br />
Arbeitsjournal und jene Unterlagen, wel<strong>ch</strong>e für die Na<strong>ch</strong>vollziehbarkeit der Ausführung unentbehrli<strong>ch</strong> sind<br />
(z.B. S<strong>ch</strong>emas/Zei<strong>ch</strong>nungen/Unterlagen/Quellenna<strong>ch</strong>weis[Plagiat]), und<br />
Analysenberi<strong>ch</strong>t über die Lösungsvariante mit Begründung für die Umsetzung, und<br />
Bei vordefinierten Prozessen, Konsequenzen bei ni<strong>ch</strong>t einhalten der Vorgaben.<br />
Form und Ausführung dieser Dokumentation sind grundsätzli<strong>ch</strong> frei. Bestehen im Lehrbetrieb Ri<strong>ch</strong>tlinien für<br />
das Erstellen dieser Dokumentation, so sind diese anzuwenden. Der Aufwand für die Erstellung dieser<br />
Dokumentation soll etwa 15% der Prüfungsdauer betragen. Auftragsspezifis<strong>ch</strong> kann dieser Anteil abwei<strong>ch</strong>en.<br />
Die 2-jährige Grundbildung führt keine Dokumentation.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 16 von 36
4.3.5 Expertenbesu<strong>ch</strong>(e) dur<strong>ch</strong>führen<br />
Verantwortung: Experte<br />
In der Regel besu<strong>ch</strong>t ein Experte den Lernenden. Der erste Besu<strong>ch</strong> findet mögli<strong>ch</strong>st unmittelbar na<strong>ch</strong> dem<br />
<strong>IPA</strong>-Start statt. Der Experte ents<strong>ch</strong>eidet aufgrund der <strong>IPA</strong>-Dauer, ob er sti<strong>ch</strong>probenweise weitere Besu<strong>ch</strong>e<br />
vorsieht. Er hält den Aufwand an Expertenstunden mögli<strong>ch</strong>st klein.<br />
Der Experte spri<strong>ch</strong>t alle Besu<strong>ch</strong>stermine mit dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten ab. Dieser muss dann anwesend sein.<br />
Diese Besu<strong>ch</strong>e dienen in erster Linie der Vertrauensbildung und den ergänzenden Beoba<strong>ch</strong>tungen für die<br />
Gesamtbeurteilung. Er hält die Beoba<strong>ch</strong>tungen sti<strong>ch</strong>wortartig s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> fest. Der Zutritt zum Prüfungsort<br />
während der <strong>IPA</strong> bleibt dem Expertenteam garantiert.<br />
Die Expertenbesu<strong>ch</strong>e verfolgen insbesondere folgende Ziele:<br />
Der Experte ma<strong>ch</strong>t si<strong>ch</strong> ein Bild vom Lernenden und seiner Arbeitsumgebung und erhält einen konkreten<br />
Einblick in Art und Anforderung der Arbeit. Dies erlei<strong>ch</strong>tert ihm das Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Abs<strong>ch</strong>luss der Arbeit.<br />
Der Experte konsultiert den Terminplan und das Tagesjournal.<br />
Der Experte stellt si<strong>ch</strong>er, dass allen Beteiligten sämtli<strong>ch</strong>e Abläufe klar sind.<br />
Der Experte berät den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten und den Lernenden bei Fragen zur Dur<strong>ch</strong>führung, Präsentation<br />
und Bewertung der Arbeit.<br />
Während der Besu<strong>ch</strong>e festgestellte Mängel und Fehler werden in der Regel ni<strong>ch</strong>t direkt in die Bewertung<br />
einbezogen. Das Protokollieren sol<strong>ch</strong>er Feststellungen ist jedo<strong>ch</strong> sinnvoll, um bei der Korrektur und beim<br />
Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> zu prüfen, ob und wie diese Mängel behoben wurden.<br />
4.3.6 Dauer unter- oder übers<strong>ch</strong>ritten / <strong>IPA</strong> unterbre<strong>ch</strong>en oder abbre<strong>ch</strong>en<br />
Verantwortung: Lernender/Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
<strong>IPA</strong> Dauer<br />
Die in der Aufgabenstellung festgehaltene Vorgabezeit beruht auf einer S<strong>ch</strong>ätzung. Je na<strong>ch</strong> Aufgabe kann<br />
diese mit relativ grosser Unsi<strong>ch</strong>erheit behaftet sein. Wird die Vorgabezeit ni<strong>ch</strong>t eingehalten, führt dies ni<strong>ch</strong>t<br />
automatis<strong>ch</strong> zu einer s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>teren Beurteilung des Lernenden.<br />
Folgendes Vorgehen wird zur Vermeidung von Problemen empfohlen:<br />
Zeit im Arbeitsjournal erfassen.<br />
Kleinere Abwei<strong>ch</strong>ungen im Rahmen von 10% innerhalb der in der «Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e<br />
Grundbildung» angegebenen Zeitspanne erfordern keine Massnahmen.<br />
Sobald während der Dur<strong>ch</strong>führung der Arbeit grössere Zeitabwei<strong>ch</strong>ungen voraussehbar sind, ist dies im<br />
Arbeitsjournal festzuhalten, die Ursa<strong>ch</strong>e ist zu begründen und der Experte zu informieren.<br />
Dauer unters<strong>ch</strong>ritten<br />
Die in der «Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung» festgelegte minimale Dauer für die <strong>IPA</strong> darf ni<strong>ch</strong>t<br />
unters<strong>ch</strong>ritten werden. Sobald erkennbar ist, dass die Aufgabe vor Ablauf der Minimaldauer abges<strong>ch</strong>lossen<br />
werden kann, ist das Vorgehen mit den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten und dem Experten festzulegen. Der Ents<strong>ch</strong>eid wird<br />
dem Lernenden mitgeteilt und im Arbeitsjournal festgehalten.<br />
Dauer übers<strong>ch</strong>ritten<br />
Die in der «Verordnung über die berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung» festgelegte maximale Dauer für die <strong>IPA</strong> darf ni<strong>ch</strong>t<br />
übers<strong>ch</strong>ritten werden. Sobald erkennbar ist, dass die Aufgabe innerhalb der Maximaldauer ni<strong>ch</strong>t<br />
abges<strong>ch</strong>lossen werden kann, ist das Vorgehen für einen «geordneten Abbru<strong>ch</strong>» der Prüfungsarbeit dur<strong>ch</strong> den<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten und den Experten festzulegen. Der Ents<strong>ch</strong>eid wird dem Lernenden mitgeteilt und im<br />
Arbeitsjournal festgehalten. Die Arbeit und die Dokumentation sind dabei auf einen Stand zu bringen, der trotz<br />
Abbru<strong>ch</strong> der Arbeit eine mögli<strong>ch</strong>st zuverlässige Beurteilung ermögli<strong>ch</strong>t.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 17 von 36
Prüfung unterbre<strong>ch</strong>en<br />
Die Prüfung kann wegen Krankheit oder Unfall unterbro<strong>ch</strong>en werden. Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte informiert<br />
unverzügli<strong>ch</strong> den Experten und bestätigt diesem, dass ein Arztzeugnis vorliegt.<br />
Falls Mas<strong>ch</strong>inen defekt sind, oder während des S<strong>ch</strong>ulbesu<strong>ch</strong>s und darüber hinaus für andere dringende<br />
Aufträge eingesetzt werden, muss der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte den Lernenden und den Experten re<strong>ch</strong>tzeitig<br />
informieren.<br />
Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte meldet dem Experten relevante Unterbrü<strong>ch</strong>e, wie beispielsweise den Ausfall von<br />
Infrastrukturen (Mas<strong>ch</strong>inen, Computersysteme etc.), sofern der Abgabetermin ni<strong>ch</strong>t eingehalten werden kann.<br />
Prüfung abbre<strong>ch</strong>en<br />
Die Prüfung kann wegen Krankheit, Unfall oder wegen Übers<strong>ch</strong>reitens der maximalen Dauer der <strong>IPA</strong><br />
abgebro<strong>ch</strong>en werden. Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte informiert den Experten. Der Grund des Abbru<strong>ch</strong>s wird im<br />
Arbeitsjournal festgehalten und vom Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten, vom Experten und vom Lernenden visiert. Falls die bis<br />
zum Abbru<strong>ch</strong> der <strong>IPA</strong> geleistete Arbeit keine abs<strong>ch</strong>liessende Bewertung ergibt oder si<strong>ch</strong> die drei Parteien<br />
ni<strong>ch</strong>t einigen können, kann die ganze <strong>IPA</strong> mit einer neuen Aufgabenstellung bis Ende Mai wiederholt werden.<br />
Für einen späteren Termin ents<strong>ch</strong>eidet die Prüfungsbehörde.<br />
4.3.7 Arbeit abs<strong>ch</strong>liessen<br />
Verantwortung: Lernender/Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
Der Lernende s<strong>ch</strong>liesst seine Arbeit na<strong>ch</strong> den Weisungen des Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten termingere<strong>ch</strong>t ab.<br />
Wenn nötig, können die gefertigten Produkte na<strong>ch</strong> Abs<strong>ch</strong>luss der Arbeit dur<strong>ch</strong> den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten<br />
unverzügli<strong>ch</strong> an den Kunden geliefert werden. Das Zurückhalten von Produkten für die Präsentation und das<br />
Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> ist in der Regel ni<strong>ch</strong>t notwendig. Ausnahmen werden zwis<strong>ch</strong>en dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten und<br />
dem Experten abgespro<strong>ch</strong>en.<br />
Der Lernende liefert die Original-Dokumentation in Papierform mit dem Abs<strong>ch</strong>luss der <strong>IPA</strong> dem<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten ab.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 18 von 36
4.4 Beurteilung der Arbeit<br />
4.4.1 Berufsübergreifende Fähigkeiten (BüF) sowie Resultat und Effizienz beurteilen<br />
Verantwortung: Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte beurteilt die Positionen «BüF» sowie «Resultat und Effizienz». Er bewertet die mit der<br />
Aufgabenstellung festgelegten Kriterien und trägt die Punkte als Vors<strong>ch</strong>lag in die jeweilige Spalte ein.<br />
Als Anhaltspunkt gilt folgende Definition:<br />
+2 über den Erwartungen<br />
-0 entspri<strong>ch</strong>t den Erwartungen beim Abs<strong>ch</strong>luss der Grundbildung<br />
-1 no<strong>ch</strong> brau<strong>ch</strong>bar/kleinere Mängel<br />
-3 unbrau<strong>ch</strong>bar/ni<strong>ch</strong>t akzeptabel<br />
Positive und negative Aspekte sind immer zu begründen. Wo für die Na<strong>ch</strong>vollziehbarkeit und die Plausibilität<br />
der Beurteilung angebra<strong>ch</strong>t, kann dur<strong>ch</strong> die Prüfungsbehörde au<strong>ch</strong> bei «keine Beanstandung» eine<br />
Begründung verlangt werden.<br />
● Sind beim Arbeitsjournal alle Angaben vorhanden und vom Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten visiert?<br />
● Das Verhalten und die Leistung ausserhalb des <strong>IPA</strong>-Zeitfensters dürfen ni<strong>ch</strong>t mit einfliessen.<br />
Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte korrigiert die Original-Dokumentation. Damit die Na<strong>ch</strong>vollziehbarkeit gewährleistet ist,<br />
visiert er alle Korrekturen mit Datum und Unters<strong>ch</strong>rift. Die vom Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten korrigierten und visierten<br />
Zei<strong>ch</strong>nungen/S<strong>ch</strong>emas/Unterlagen müssen in der Dokumentation enthalten sein.<br />
Die Dokumentation wird bezügli<strong>ch</strong> folgender Kriterien beurteilt:<br />
Ausführung<br />
Was ohnehin als «Computerausdruck» vorliegt, ist in dieser Form zu verwenden. Für zusätzli<strong>ch</strong> erstellte<br />
Dokumente genügt eine gut lesbare, hands<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>e Ausführung. Das Erstellen der Dokumente mit dem<br />
Computer wird bei der Bewertung ni<strong>ch</strong>t speziell honoriert.<br />
Bezei<strong>ch</strong>nung<br />
Jedes Dokument, das vom Lernenden erstellt oder bearbeitet wird, ist mit Datum und Name zu versehen.<br />
Relevanz<br />
Die Dokumentation enthält keine überflüssigen (ni<strong>ch</strong>t relevanten) Unterlagen.<br />
Ordnung<br />
Die Dokumentation ist klar gegliedert und enthält ein Inhaltsverzei<strong>ch</strong>nis.<br />
Verlässli<strong>ch</strong>keit<br />
Der Inhalt ist auf dem aktuellen Stand.<br />
Verständli<strong>ch</strong>keit<br />
Die Dokumentation ist für Fa<strong>ch</strong>leute des entspre<strong>ch</strong>enden Gebietes verständli<strong>ch</strong> und eindeutig.<br />
Dem Lernenden darf kein Einblick in die Bewertung der Arbeit gewährt werden.<br />
4.4.2 Korrigierte Original-Dokumentation(en) an Experte(n) übergeben<br />
Verantwortung: Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte leitet die sauber korrigierte Original-Dokumentation(en) und das Beurteilungsblatt zur<br />
vereinbarten Zeit dem Experten weiter. Mit dieser Dokumentation bereitet si<strong>ch</strong> der Experte auf das<br />
Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> vor.<br />
Dem Lehrbetrieb ist es freigestellt, weitere Exemplare der Dokumentation zu erstellen, um allenfalls<br />
weiterarbeiten zu können.<br />
4.5 Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>, Beurteilung, Abs<strong>ch</strong>luss<br />
4.5.1 Original-Dokumentation studieren, Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> vorbereiten<br />
Verantwortung: Experte<br />
Mindestens ein Experte studiert die dur<strong>ch</strong> den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten korrigierte Original-Dokumentation. Der<br />
Experte bereitet die Fragen für das Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> vor. Diese beziehen si<strong>ch</strong> auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> auf die <strong>IPA</strong>.<br />
Die korrigierte Original-Dokumentation wird dur<strong>ch</strong> den Experten vertrauli<strong>ch</strong> behandelt.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 19 von 36
Grundsätze zu vorbereiteten und spontanen Fragen:<br />
An den Anfang des Satzes W-Fragen oder eine Tätigkeit stellen<br />
Die Fragen eindeutig, kurz und präzis formulieren<br />
Keine vers<strong>ch</strong>a<strong>ch</strong>telte Fragestellung (Mehrfa<strong>ch</strong>fragen)<br />
Bestätigungsfragen (ja/nein) begründen lassen, na<strong>ch</strong>fragen<br />
Keine Suggestivfragen («Sind Sie ni<strong>ch</strong>t der Meinung, ...»)<br />
Fragen zur Hilfestellung (Frage wiederholen, Antwort zusammenfassen und weiterführende Frage stellen)<br />
Vors<strong>ch</strong>lag Themen:<br />
Informationsbes<strong>ch</strong>affung<br />
Planung, Vorgehen, besondere Vorkommnisse<br />
Ents<strong>ch</strong>eidungsfindung, Lösungsvarianten, Erkenntnisse<br />
Ausführung, Funktion<br />
Ressourcen, Kosten<br />
Werkzeuge, Mas<strong>ch</strong>inen, Hilfsmittel<br />
Dokumentation<br />
Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Fragen zur <strong>IPA</strong> (Hardware, Software, S<strong>ch</strong>nittstellen, S<strong>ch</strong>ema, Layout)<br />
4.5.2 <strong>IPA</strong> den Experten präsentieren<br />
Verantwortung: Lernender<br />
Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte stellt dem Lernenden eine der <strong>IPA</strong>-Dauer angemessene Zeit für die Vorbereitung der<br />
Präsentation zur Verfügung.<br />
Die Präsentation und das Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> dauern zusammen maximal eine Stunde. Das Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> dauert<br />
etwa 20 – 30 Minuten.<br />
Der Lernende, bespri<strong>ch</strong>t mit dem Experten und dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten re<strong>ch</strong>tzeitig den definitiven Termin und<br />
den Ort der Präsentation.<br />
Die Präsentation und das Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> finden mögli<strong>ch</strong>st bald na<strong>ch</strong> Abs<strong>ch</strong>luss und Korrektur der <strong>IPA</strong> statt, in<br />
der Regel na<strong>ch</strong> einer Arbeitswo<strong>ch</strong>e.<br />
In Abspra<strong>ch</strong>e zwis<strong>ch</strong>en den beiden Experten und dem Lernenden wird vor der Präsentation festgelegt, ob<br />
diese dur<strong>ch</strong> Fragen der Experten unterbro<strong>ch</strong>en werden darf. Im Normalfall wird die Präsentation ni<strong>ch</strong>t<br />
unterbro<strong>ch</strong>en<br />
Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte kann mit Einverständnis des Lernenden an der Präsentation und am Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> als<br />
Zuhörer beiwohnen. Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte enthält si<strong>ch</strong> jedo<strong>ch</strong> jegli<strong>ch</strong>er Einmis<strong>ch</strong>ung. In der Regel sind keine<br />
weiteren Personen zugelassen.<br />
Der Lernende präsentiert seine <strong>IPA</strong> dem Expertenteam.<br />
Die Form der Präsentation ist grundsätzli<strong>ch</strong> frei.<br />
Auf zeit- und materialaufwendige «Show-Veranstaltungen» ist zu verzi<strong>ch</strong>ten. Sie werden von den Experten<br />
ni<strong>ch</strong>t honoriert.<br />
Bei der 2-jährigen Grundbildung findet keine Präsentation statt.<br />
4.5.3 Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> führen sowie «Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» bewerten<br />
Verantwortung: Expertenteam<br />
Die Experten prüfen, inwieweit die Kompetenz des Lernenden mit der ausgeführten Arbeit übereinstimmt.<br />
Das Expertenteam stellt nur <strong>IPA</strong>-bezogene Fragen.<br />
Für die Bewertung der Präsentation ist das Protokoll «Präsentation» zu verwenden.<br />
Für die Vorbereitung und Bewertung des Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>s ist das Protokoll «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» zu verwenden.<br />
Beide Dokumente sind ein integrierter Bestandteil der Bewertung.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 20 von 36
4.5.4 Dur<strong>ch</strong> Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten vorgenommene Beurteilung überprüfen<br />
Verantwortung: Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter/Expertenteam<br />
Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte stellt den Experten anhand des provisoris<strong>ch</strong> ausgefüllten Bewertungsblattes der<br />
Positionen «Berufsübergreifende Fähigkeiten» und «Resultat und Effizienz» den Punktevors<strong>ch</strong>lag vor. Die<br />
Experten überprüfen diesen anhand der Beoba<strong>ch</strong>tungen während der <strong>IPA</strong> und stellen die Qualitätssi<strong>ch</strong>erung<br />
der Bewertung si<strong>ch</strong>er.<br />
Folgende Punkte sind zu überprüfen:<br />
Sind alle gemäss Bewertungsblatt verlangten Kriterien bewertet und die positiven und negativen Aspekte<br />
plausibel begründet?<br />
Sind die zusätzli<strong>ch</strong> formulierten Kriterien selbstredend und sinnvoll?<br />
Sind die ni<strong>ch</strong>t beurteilten Aspekte plausibel?<br />
Erfolgt der Punktevors<strong>ch</strong>lag gemäss Vorgabe auf dem Bewertungsblatt?<br />
Sind die erteilten Punkte der beiden Positionen «Berufsübergreifende Fähigkeiten» und «Resultat und<br />
Effizienz» angemessen und na<strong>ch</strong>vollziehbar?<br />
Die Experten und der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte einigen si<strong>ch</strong> über die abs<strong>ch</strong>liessende Punktvergabe in den beiden<br />
Positionen. Die Experten tragen in beiden Positionen die definitiv errei<strong>ch</strong>ten Punkte ein.<br />
Der Fa<strong>ch</strong>vorgesetzte und der Experte unters<strong>ch</strong>reiben das Bewertungsblatt.<br />
Kommt keine Einigung zustande, ents<strong>ch</strong>eidet die von der kantonalen Behörde bezei<strong>ch</strong>nete Prüfungsbehörde.<br />
Die dur<strong>ch</strong> den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten erstellte Beurteilung wird dur<strong>ch</strong> das Expertenteam am Ende des<br />
Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>s mit dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten bespro<strong>ch</strong>en.<br />
4.5.5 Note «Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» bilden<br />
Verantwortung: Expertenteam<br />
Die Experten erteilen die Positionsnote «Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» und bilden die Note «Praktis<strong>ch</strong>e<br />
Arbeit». Sie unters<strong>ch</strong>reiben die Notengebung.<br />
Die Experten sind verantwortli<strong>ch</strong> für das Gesamtergebnis.<br />
Die Bekanntgabe der Note und die Aufbewahrung der Dokumente legen die Prüfungsbehörden fest.<br />
4.5.6 Original-Dokumentation<br />
Verantwortung: Expertenteam<br />
Die kantonale Prüfungsbehörde ents<strong>ch</strong>eidet über die Aufbewahrung der Original-Dokumentation.<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 21 von 36
5. Formulare<br />
Die Inhalte der Formulare sind verbindli<strong>ch</strong>:<br />
Aufgabenstellung<br />
Beurteilung der Aufgabenstellung<br />
Arbeitsjournal<br />
Protokoll der Beoba<strong>ch</strong>tungen «Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter»<br />
Protokoll der Beoba<strong>ch</strong>tungen «Expertenbesu<strong>ch</strong>e»<br />
Protokoll «Präsentation»<br />
Protokoll «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>»<br />
Bewertung<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 22 von 36
Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />
Aufgabenstellung<br />
Beruf<br />
Geprüft wird die Handlungskompetenz der S<strong>ch</strong>werpunktausbildung: 1)<br />
Bezei<strong>ch</strong>nung der Handlungskompetenz:<br />
Lernender Name Vorname<br />
E-Mail<br />
Lehrbetrieb Name<br />
Adresse<br />
(Arbeitsort)<br />
PLZ, Ort<br />
S<strong>ch</strong>ultage Mo Di Mi Do Fr<br />
Vormittag<br />
Na<strong>ch</strong>mittag<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter Name Vorname<br />
Tel. G Mobile<br />
E-Mail<br />
Neu in dieser Funktion<br />
Stellvertreter Name Vorname<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter Tel. G Mobile<br />
E-Mail<br />
Experte 1 Name Vorname<br />
Tel. G Mobile<br />
E-Mail<br />
Experte 2 2) Name Vorname<br />
Tel. G Mobile<br />
E-Mail<br />
Starttermin Endtermin<br />
Lernender<br />
Vorgabezeit Total: Anteil praktis<strong>ch</strong>e Arbeit Anteil Dokumentation<br />
Termin «Präsentation» und «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» 3) Datum Zeit<br />
Laufweg Datum Unters<strong>ch</strong>rift<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
Ausführungsbestimmungen gelesen und Aufgabe definiert<br />
Lernender<br />
Aufgabenstellung und Bewertung zur Kenntnis genommen<br />
Experte<br />
Aufgabe freigegeben<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
Freigegebene Aufgabenstellung zurückerhalten<br />
oder<br />
Beanstandung des Experten bereinigt<br />
Lernender<br />
Beanstandungen des Experten zur Kenntnis genommen<br />
1)<br />
Eine Handlungskompetenz der S<strong>ch</strong>werpunktausbildung gemäss Bildungsplan eintragen<br />
2)<br />
3)<br />
Allenfalls kann au<strong>ch</strong> der 2.Experte aufgeführt werden<br />
2-jährige Ausbildung nur «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» Seite 1 von 2<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 23 von 36
Titel der Aufgabe<br />
1. Bes<strong>ch</strong>reibung der Aufgabe<br />
Als Basis für die Bes<strong>ch</strong>reibung der Aufgabe dient der Handlungsbogen zur gewählten S<strong>ch</strong>werpunktausbildung<br />
aus dem Bildungsplan.<br />
2. Spezielle Anforderungen und Infrastrukturen<br />
3. Ergänzende Informationen<br />
Die Aufgabe ist im Betrieb erstmalig.<br />
wiederkehrend.<br />
Lernender führt Aufgabe das 1. Mal aus. das 2. oder x-te Mal aus.<br />
Einzelarbeit Teamarbeit<br />
4. Beilage<br />
Mit dem Lernenden bespro<strong>ch</strong>enes Bewertungsblatt mit festgelegten Kriterien<br />
Grober «SOLL-Terminplan»<br />
Weitere te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Dokumente:<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Seite 2 von 2<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 24 von 36
Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />
Beurteilung der Aufgabenstellung<br />
Bezei<strong>ch</strong>nung der Handlungskompetenz:<br />
Titel der Aufgabe<br />
Experte Name Vorname<br />
Kriterien<br />
Formelles<br />
Sind die Personalangaben vollständig?<br />
Sind alle Termine, Zeitdauer und S<strong>ch</strong>ultage bekannt?<br />
Aufgabenstellung vollständig und Unters<strong>ch</strong>riften<br />
vorhanden?<br />
Sind die Bewertungskriterien festgelegt und bekannt?<br />
Sind alle Dokumente verfügbar für eine Beurteilung der<br />
Aufgabenstellung?<br />
Aufgabe<br />
Bezieht si<strong>ch</strong> die Aufgabe auf Inhalte der aufgeführten<br />
Handlungskompetenz und hat sie einen praktis<strong>ch</strong>en<br />
Nutzen? Sind die notwendigen Dokumente beigelegt?<br />
Sind bei mehreren glei<strong>ch</strong>wertigen Aufträgen, diese<br />
andersartig und Seriearbeiten ausges<strong>ch</strong>lossen?<br />
Ist die Aufgabe im Verglei<strong>ch</strong> zur normalen Mitarbeiter-<br />
anforderung lösbar?<br />
Sind die Ziele, Ents<strong>ch</strong>eidungen und Erwartungen klar und<br />
verständli<strong>ch</strong> bes<strong>ch</strong>rieben, überprüf- oder messbar. Ist der<br />
Lösungsweg mögli<strong>ch</strong>st offen formuliert?<br />
Kann die Aufgabe mit gängigen Mitteln und Methoden<br />
gelöst werden, die der Lernende im Verlaufe der Bildung<br />
in berufli<strong>ch</strong>er Praxis kennengelernt und angewandt hat?<br />
Werden der Einsatz neuer Mittel und Methoden und das<br />
damit verbundene Einarbeiten in vertretbarem Rahmen<br />
eingehalten?<br />
Bei Einzelarbeit, kann der Auftrag weitgehend selbstständig<br />
ausgeführt werden?<br />
Bei Teamarbeit, sind die Lernenden mit der Zusammenarbeit<br />
einverstanden? Sind die Teilaufgaben klar<br />
abgegrenzt und die Einzelleistungen bewertbar? Sind<br />
Zuständigkeiten und S<strong>ch</strong>nittstellen klar?<br />
erfüllt?<br />
JA NEIN<br />
Lernender<br />
Bemerkungen<br />
Aufgabenstellung als individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit freigegeben. Ja Nein<br />
Die Aufgabenstellung wird freigegeben unter den Voraussetzungen, dass die<br />
Beanstandungen des Experten bis spätestens beim Start der <strong>IPA</strong> bereinigt sind.<br />
Spezielles (z.B. Begründung bei Ablehnung oder Na<strong>ch</strong>bearbeitung der Aufgabenstellung)<br />
Experte<br />
Datum Unters<strong>ch</strong>rift<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 25 von 36<br />
Ja
Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />
Arbeitsjournal<br />
Beruf<br />
Titel der Aufgabe<br />
Lernender<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
Experte<br />
Lehrbetrieb<br />
Datum Beginn Ende Std. Tätigkeiten<br />
Lernender<br />
Name Vorname Visum<br />
Summe h <strong>IPA</strong> Übertrag von Seite/Datum<br />
Summe h <strong>IPA</strong>, Übertrag auf na<strong>ch</strong>folgende Seite<br />
(Seite ..… von ..... )<br />
Besonderes/<br />
Bemerkungen<br />
Seite 1 von 1<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 26 von 36
Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />
Protokoll der Beoba<strong>ch</strong>tungen<br />
«Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter»<br />
Titel der Aufgabe<br />
1. Fa<strong>ch</strong>themen, Probleme, Fragestellungen<br />
2. Vorgehensweise, Methodik und Systematik<br />
3. Umgang, Teamfähigkeit<br />
Datum Unters<strong>ch</strong>rift<br />
Lernender<br />
(Seite ..... von …..)<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 27 von 36
Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />
Protokoll der Beoba<strong>ch</strong>tungen<br />
«Expertenbesu<strong>ch</strong>e»<br />
Titel der Aufgabe<br />
1. Besu<strong>ch</strong><br />
2. Besu<strong>ch</strong><br />
a. Checkpunkte mit Lernendem<br />
Stand der Arbeiten, Übereinstimmung<br />
mit der Planung?<br />
Arbeitsjournal geführt, aktuell und<br />
Aussagekräftig?<br />
Lernender<br />
Datum, Zeit Vorname, Name Visum<br />
Ja<br />
Nein<br />
Ja Nein<br />
Sind Probleme aufgetreten? Ja Nein<br />
Weiterer Ablauf der <strong>IPA</strong> klar (inkl.<br />
allfällige Probleme und Präsentation)?<br />
Ja Nein<br />
Zusätzli<strong>ch</strong>e Gesprä<strong>ch</strong>snotizen mit dem Lernenden<br />
b. Checkpunkte mit Fa<strong>ch</strong>vorgesetztem<br />
Kann die Vorgabezeit eingehalten<br />
werden?<br />
Muss mit einem Unterbu<strong>ch</strong>/Abbru<strong>ch</strong><br />
gere<strong>ch</strong>net werden?<br />
Weiterer Ablauf mit den Dokumenten<br />
klar?<br />
Bewertung/Bewertungsunterlagen<br />
klar?<br />
Präsentationstermin bekannt resp.<br />
abgespro<strong>ch</strong>en?<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Zusätzli<strong>ch</strong>e Gesprä<strong>ch</strong>snotizen mit dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten<br />
Seite 1 von 1<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 28 von 36
Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />
Protokoll «Präsentation»<br />
Titel der Aufgabe<br />
Experte 1 Name Vorname<br />
Experte 2 Name Vorname<br />
Weitere Person(en) an Präsentation anwesend? Nein<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter Name Vorname<br />
Datum Zeit Dauer<br />
Bewertungskriterien 1) Begründungen 2)<br />
Einstieg<br />
Wählt einen passenden Einstieg<br />
(z.B. Aktualität, Erlebnis, Frage)<br />
Gibt eine kurze Übersi<strong>ch</strong>t über<br />
den Ablauf<br />
Inhalt<br />
Geht systematis<strong>ch</strong> vor<br />
Erklärt verständli<strong>ch</strong>, verwendet<br />
Fa<strong>ch</strong>begriffe korrekt<br />
Vortragen<br />
Tritt wirkungsvoll auf (Spra<strong>ch</strong>e,<br />
Körperhaltung, Blickkontakt)<br />
Setzt Hilfsmittel situationsgere<strong>ch</strong>t<br />
und zweckmässig ein<br />
Abs<strong>ch</strong>luss<br />
Wählt einen passenden<br />
Abs<strong>ch</strong>luss<br />
Persönli<strong>ch</strong>e Stellungnahme<br />
Experte 1 Experte 2<br />
Lernender<br />
Datum Unters<strong>ch</strong>rift Datum Unters<strong>ch</strong>rift<br />
1)<br />
Alle Bewertungskriterien sind zu beurteilen<br />
2)<br />
Positive und negative Aspekte sind immer zu begründen<br />
3)<br />
-3: Gravierende negative Aspekte / -1: Ni<strong>ch</strong>t gravierende negative Aspekte<br />
0: Keine Beanstandungen, entspri<strong>ch</strong>t Note 5.0 / +2: Speziell positive Aspekte<br />
4)<br />
Summe «Präsentation» in Dokument «Bewertung» übertragen<br />
Punkte 3)<br />
-3 -1 0 +2<br />
4)<br />
Summe - - 0 +<br />
Seite 1 von 1<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 29 von 36
Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />
Protokoll «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>»<br />
Titel der Aufgabe<br />
Experte 1 Name Vorname<br />
Experte 2 Name Vorname<br />
Weitere Person(en) an Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> anwesend? Nein<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter Name Vorname<br />
Lernender<br />
Datum Zeit Dauer<br />
Vorbereitete Fragen<br />
(5 bis 7 Fragen)<br />
Frage 1, zum Thema:<br />
Antwort Lernender<br />
Frage 2, zum Thema:<br />
Antwort Lernender<br />
Frage 3, zum Thema:<br />
Antwort Lernender<br />
Punkte 1)<br />
-3 -1 0 +2<br />
Übertrag auf Seite 2 Summe - - 0 +<br />
1) -3: Gravierende negative Aspekte / -1: Ni<strong>ch</strong>t gravierende negative Aspekte<br />
0: Keine Beanstandungen, entspri<strong>ch</strong>t Note 5.0 / +2: Speziell positive Aspekte<br />
Seite 1 von 3<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 30 von 36
Vorbereitete Fragen<br />
Punkte 1)<br />
-3 -1 0 +2<br />
Übertrag von Seite 1 Summe - - 0 +<br />
Frage 4, zum Thema:<br />
Antwort Lernender<br />
Frage 5, zum Thema:<br />
Antwort Lernender<br />
Frage 6, zum Thema:<br />
Antwort Lernender<br />
Frage 7, zum Thema:<br />
Antwort Lernender<br />
Summe vorbereitete Fragen -<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 31 von 36<br />
-<br />
0 +<br />
Seite 2 von 3
Spontane Fragen<br />
(3 bis 4 Fragen)<br />
Frage 1, zum Thema:<br />
Antwort Lernender<br />
Frage 2, zum Thema:<br />
Antwort Lernender<br />
Frage 3, zum Thema:<br />
Antwort Lernender<br />
Frage 4, zum Thema:<br />
Antwort Lernender<br />
Gesamteindruck aller Fragen<br />
Verwendet korrekte Fa<strong>ch</strong>spra<strong>ch</strong>e<br />
Kommuniziert klar und verständli<strong>ch</strong><br />
Zusammenzug:<br />
Summe spontane Fragen -<br />
Summe vorbereitete Fragen -<br />
Punkte 1)<br />
-3 -1 0 +2<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 32 von 36<br />
-<br />
-<br />
0 +<br />
0 +<br />
Summe spontane Fragen - - 0 +<br />
Summe Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> 2) -<br />
Experte 1 Experte 2<br />
Datum Unters<strong>ch</strong>rift Datum Unters<strong>ch</strong>rift<br />
1) -3: Gravierende negative Aspekte / -1: Ni<strong>ch</strong>t gravierende negative Aspekte<br />
0: Keine Beanstandungen, entspri<strong>ch</strong>t Note 5.0 / +2: Speziell positive Aspekte<br />
2) Summe «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» in Dokument «Bewertung» übertragen<br />
-<br />
0 +<br />
Seite 3 von 3
Qualifikationsberei<strong>ch</strong> <strong>IPA</strong> «Individuelle praktis<strong>ch</strong>e Arbeit»<br />
Bewertung<br />
Beruf<br />
Geprüft wird die Handlungskompetenz der S<strong>ch</strong>werpunktausbildung: 2)<br />
Bezei<strong>ch</strong>nung der Handlungskompetenz:<br />
Titel der Aufgabe<br />
Lernender Name Vorname<br />
Datum 3)<br />
Betrieb Name<br />
Adresse<br />
PLZ, Ort<br />
E-Mail<br />
Visum 3)<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter Name Vorname<br />
Tel. G Mobile<br />
E-Mail<br />
Experte 1 Name Vorname<br />
Tel. G Mobile<br />
E-Mail<br />
Experte 2 4)<br />
Vorgaben<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
Expertenteam<br />
Bewertung<br />
Protokoll «Präsentation»<br />
und «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>»<br />
Name Vorname<br />
Tel. G Mobile<br />
E-Mail<br />
Diese beiden Protokolle sind integrierter Bestandteil der Bewertung.<br />
1) Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männli<strong>ch</strong>e Form verwendet.<br />
2) Handlungskompetenz der S<strong>ch</strong>werpunktausbildung gemäss Bildungsplan eintragen<br />
3) Die dur<strong>ch</strong> den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten festgelegten Bewertungskriterien eingesehen<br />
4) Zusätzli<strong>ch</strong>er Experte für «Präsentation» und «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>»<br />
Art. - Nr. 228032<br />
Lernender 1)<br />
• Mit der Erstellung der Aufgabenstellung definiert er die zu bewertenden Kriterien<br />
für die Positionen «Berufsübergreifende Fähigkeiten» und «Resultat und<br />
Effizienz».<br />
• Informiert den Lernenden und den Experten vor Prüfungsbeginn über die<br />
festgelegten Kriterien.<br />
• Beurteilt die Positionen «Berufsübergreifende Fähigkeiten» und<br />
«Resultat und Effizienz».<br />
• Bespri<strong>ch</strong>t den Vors<strong>ch</strong>lag der Punktebewertung mit dem Expertenteam.<br />
Mindestens ein Mitglied des Expertenteams überprüft auf Grund der<br />
Beoba<strong>ch</strong>tungen an den Besu<strong>ch</strong>en die dur<strong>ch</strong> den Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten<br />
vorgenommene Beurteilung. In Abspra<strong>ch</strong>e mit dem Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten können<br />
Korrekturen vorgenommen werden. Das Expertenteam beurteilt die Position<br />
«Präsentation» und «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» und erteilt die definitive Note.<br />
Die Anzahl Bewertungskriterien sind für die einzelnen Positionen vorgegeben und<br />
müssen eingehalten werden.<br />
Ausgabe 01. Januar 2013 Seite 1 von 4<br />
ABQV_<strong>IPA</strong>_Ausgabe_130101 Seite 33 von 36
1. Berufsübergreifende Fähigkeiten<br />
Genau 15 Kriterien werden bewertet<br />
(Alle ni<strong>ch</strong>t bewerteten Kriterien und leer gelassenen Felder sind zu strei<strong>ch</strong>en, maximal 5 Kriterien im vorgesehenen Freiraum ergänzbar)<br />
Ni<strong>ch</strong>t gravierende negative Aspekte (-1) Keine Beanstandung: 0 Pkte; entspri<strong>ch</strong>t Note 5.0 2)<br />
Gravierende negative Aspekte (-3) Speziell positive Aspekte (+2)<br />
Nr. Bewertungskriterien Begründung (Positive und negative Aspekte sind immer zu begründen)<br />
Wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>es Denken und Handeln<br />
Kennt die betriebli<strong>ch</strong>e Organisation<br />
Kennt den firmenspezifis<strong>ch</strong>en Datens<strong>ch</strong>utz<br />
1)<br />
Systematis<strong>ch</strong>es Arbeiten<br />
Bes<strong>ch</strong>afft Informationen gezielt und selbstständig<br />
Terminplan erstellt und aktualisiert<br />
Erarbeitet selbstständig Lösungsvarianten, prüft und<br />
begründet sie<br />
Trifft Ents<strong>ch</strong>eidungen und setzt Prioritäten<br />
Kann mehrere Aufgaben parallel bearbeiten<br />
Plant Gesprä<strong>ch</strong>e re<strong>ch</strong>tzeitig und informiert den<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzten tägli<strong>ch</strong> über Kritis<strong>ch</strong>es<br />
Dokumentiert ausgeführte Teilarbeiten und S<strong>ch</strong>lussresultat<br />
Wertet Arbeitsablauf und Resultat aus<br />
1)<br />
1)<br />
Kommunikation<br />
Kommuniziert offen, sa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> und verständli<strong>ch</strong><br />
Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit<br />
Arbeitet, wo notwendig mit anderen Fa<strong>ch</strong>leuten, beanspru<strong>ch</strong>t<br />
Unterstützung massvoll, arbeitet sonst selbstständig<br />
Akzeptiert getroffene Ents<strong>ch</strong>eide<br />
Geht mit Kritik konstruktiv, ruhig und überlegt um<br />
Lernfähigkeit, Umgang mit Wandel<br />
Setzt neue Fertigkeiten und Kenntnisse selbstständig oder<br />
im Team um, nimmt Veränderungen an<br />
Reagiert bei entdeckten Fehlern ri<strong>ch</strong>tig<br />
Ist engagiert, arbeitet speditiv<br />
Umgangsformen<br />
Verhält si<strong>ch</strong> gegenüber Personen aus dem Arbeitsumfeld<br />
anständig und respektvoll<br />
Ist pünktli<strong>ch</strong>, ordentli<strong>ch</strong> und zuverlässig<br />
Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit und Gesundheitss<strong>ch</strong>utz<br />
Kennt die Vors<strong>ch</strong>riften der Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit und wendet die<br />
persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstung fa<strong>ch</strong>gere<strong>ch</strong>t an<br />
Erkennt Gefahren und trifft Massnahmen<br />
Ri<strong>ch</strong>tet Arbeitsplatz körpergere<strong>ch</strong>t ein<br />
1)<br />
Umwelts<strong>ch</strong>utz<br />
Setzt Ressourcen effizient und kostenbewusst ein<br />
Entsorgt Reststoffe umweltgere<strong>ch</strong>t<br />
1)<br />
Zwis<strong>ch</strong>ensumme - - 0 +<br />
Summe - + + =<br />
Punkte dur<strong>ch</strong><br />
Expertenteam 3)<br />
1) zusätzli<strong>ch</strong> wählbare Kriterien<br />
2) Positive und negative Aspekte sind immer zu begründen. Wo für die Na<strong>ch</strong>vollziehbarkeit und die Plausibilität der Beurteilung angebra<strong>ch</strong>t, kann<br />
die Prüfungsbehörde bei „keine Beanstandung" au<strong>ch</strong> eine Begründung verlangen.<br />
3) Übertrag der Punkte in Notenskala «Berufsübergreifende Fähigkeiten»<br />
Punktevors<strong>ch</strong>lag<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
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2. Resultat und Effizienz<br />
Geanu 12 Kriterien werden bei 3- und 4-jährigen Ausbildungen bewertet, genau 6 Kriterien bei 2-jähriger Ausbildung<br />
(Alle ni<strong>ch</strong>t bewerteten Kriterien und leer gelassenen Felder sind zu strei<strong>ch</strong>en, maximal 3 Kriterien im vorgesehenen Freiraum ergänzbar)<br />
Ni<strong>ch</strong>t gravierende negative Aspekte (-1) Keine Beanstandung: 0 Pkte; entspri<strong>ch</strong>t Note 5.0 2)<br />
Gravierende negative Aspekte (-3) Speziell positive Aspekte (+2)<br />
Nr. Bewertungskriterien Begründung (Positive und negative Aspekte sind immer zu begründen)<br />
Auftragserfüllung (3- und 4-jährige Bildungen 9 Kriterien, 2-jährige Bildung 6 Kriterien)<br />
Führt Auftrag kostenbewusst aus<br />
Führt Auftrag fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> ri<strong>ch</strong>tig und fertigungste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong><br />
na<strong>ch</strong> Vorgaben aus<br />
Führt Auftrag zeitli<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Vorgaben aus<br />
Hält die betriebli<strong>ch</strong>en Weisungen ein<br />
Hält vorgegebene Normen (Si<strong>ch</strong>erheitsri<strong>ch</strong>tlinen,<br />
Ri<strong>ch</strong>tlinien) ein<br />
Setzt Ents<strong>ch</strong>eidungen und erkannnte Optimierungen<br />
um<br />
Erarbeitet zweckmässige, angemessene Lösung<br />
Setzt die Qualitätsvorgaben um<br />
Dokumentiert Änderungen na<strong>ch</strong>vollziehbar<br />
1)<br />
1)<br />
Dokumentation (3- und 4-jährige Bildungen 3 Kriterien, bei 2-jährige Bildung keine Bewertung)<br />
Führt Arbeitsjournal tägli<strong>ch</strong> und na<strong>ch</strong>vollziehbar,<br />
sind Hilfestellungen aufgeführt<br />
Führt Dokumentation gemäss Ausführungsbestimmungen<br />
fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> ri<strong>ch</strong>tig aus<br />
Verfasst Dokumentation sauber und korrekt<br />
1)<br />
Zwis<strong>ch</strong>ensumme - - 0 +<br />
Summe - + + =<br />
Punkte dur<strong>ch</strong><br />
Expertenteam 4)<br />
Datum ......................... Unters<strong>ch</strong>rift ...................................... Datum ………………………..……….. ………………………………………..<br />
Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
3. Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />
Präsentation 3)<br />
Summe aus Protokoll «Präsentation» übernehmen<br />
Summe aus Protokoll «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>» übernehmen<br />
Experte 1<br />
Zwis<strong>ch</strong>ensumme - - 0 +<br />
Summe - + + =<br />
Punktevors<strong>ch</strong>lag<br />
Fa<strong>ch</strong>vorgesetzter<br />
Experte 1<br />
Unters<strong>ch</strong>rift ….…………...………………… ……………………….……………<br />
Punkte des Gesamteindrucks in Dokument «Bewertung» übertragen<br />
Punkte dur<strong>ch</strong><br />
Expertenteam 5)<br />
Experte 2<br />
Datum ....................... Unters<strong>ch</strong>rift ..................................................... Datum ...................... Unters<strong>ch</strong>rift ..................................................................<br />
1) zusätzli<strong>ch</strong> wählbare Kriterien<br />
2) Positive und negative Aspekte sind immer zu begründen. Wo für die Na<strong>ch</strong>vollziehbarkeit und die Plausibilität der Beurteilung angebra<strong>ch</strong>t, kann<br />
die Prüfungsbehörde bei „keine Beanstandung" au<strong>ch</strong> eine Begründung verlangen.<br />
3) 2-jährige Ausbildung nur Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />
4) Übertrag der Punkte in Notenskala «Resultat und Effizenz»<br />
5) Übertrag der Punkte in Notenskala «Präsentation» und «Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong>»<br />
Experte 2<br />
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4. Notenbere<strong>ch</strong>nung<br />
Notenskalen<br />
Berufsübergreifende<br />
Fähigkeiten<br />
Errei<strong>ch</strong>te<br />
Punkte:<br />
Errei<strong>ch</strong>te Punkte Note Errei<strong>ch</strong>te Punkte Note Errei<strong>ch</strong>te Punkte Note<br />
11 bis +.... 6 11 bis +.... 6 11 bis +.... 6<br />
+4 bis +10 5.5 +4 bis +10 5.5 +4 bis +10 5.5<br />
-2 0 +3 5 -2 0 +3 5 -2 0 +3 5<br />
-5 bis -3 4.5 -5 bis -3 4.5 -5 bis -3 4.5<br />
-8 bis -6 4 -8 bis -6 4 -8 bis -6 4<br />
-11 bis -9 3.5 -11 bis -9 3.5 -11 bis -9 3.5<br />
-14 bis -12 3 -14 bis -12 3 -14 bis -12 3<br />
-17 bis -15 2.5 -17 bis -15 2.5 -17 bis -15 2.5<br />
-20 bis -18 2 -20 bis -18 2 -20 bis -18 2<br />
-23 bis -21 1.5 -23 bis -21 1.5 -23 bis -21 1.5<br />
-... bis -24 1 -... bis -24 1 -... bis -24 1<br />
Zusammenfassung der Noten<br />
1. Berufsübergreifende Fähigkeiten<br />
2. Resultat und Effizienz<br />
3. Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />
Bemerkungen<br />
Berufsübergreifenden Fähigkeiten<br />
Resultat und Effizienz<br />
Präsentation und Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />
: 4 =<br />
Note «Praktis<strong>ch</strong>e Arbeit» (Gewi<strong>ch</strong>teter Mittelwert, auf 1/10-Note gerundet)<br />
Datum Datum<br />
Unters<strong>ch</strong>rift Unters<strong>ch</strong>rift<br />
1) 2-jährige Ausbildung nur Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong><br />
Resultat und Effizienz<br />
Gewi<strong>ch</strong>tung<br />
1<br />
2<br />
(zweimal eintragen)<br />
1<br />
Präsentation und<br />
Fa<strong>ch</strong>gesprä<strong>ch</strong> 1)<br />
Note<br />
(1/2-Note)<br />
Experte 1 Experte 2<br />
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