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Thema Sind Abschreibungen in Liechtenstein abgeschrieben?<br />

Hingegen wurde der Abschreibungs-<br />

Grundsatz in Art. 1 sogar verschärft. So<br />

gelten die Abschreibungen künftig nur<br />

noch dann als geschäftsmässig begründet,<br />

wenn sie für die Geschäftstätigkeit<br />

notwendig sind. Bisher waren sie geschäftsmässig<br />

begründet, wenn sie der<br />

Geschäftstätigkeit dienten. Diese Neuformulierung<br />

bringt zusätzlichen Interpretationsspielraum<br />

und damit Unsicherheit.<br />

Die Schweizer Kantone orientieren sich<br />

mehrheitlich an der Abschreibungstabelle<br />

der Eidgenössischen Steuerverwaltung<br />

(Merkblatt A 1995, Ausgabe 2001), welche<br />

deutlich höhere Prozentsätze als die Liechtensteinische<br />

Lösung vorsieht. Die Kantone<br />

Graubünden und Bern sehen noch innovativere<br />

Abschreibungssätze vor. Österreich<br />

und Deutschland wenden die AfA-Tabellen<br />

(Absetzung für Abnutzung) an und<br />

Italien führt unterschiedliche Abschreibungstabellen<br />

pro Branche. Die Ansätze in<br />

Italien sind ähnlich wie diejenigen in Österreich<br />

und Deutschland gestaltet.<br />

Durch die aktuellen Änderungen verspricht<br />

sich die Regierung nach eigenen Angaben<br />

nicht zuletzt eine Stärkung des Unternehmensstandorts<br />

Liechtenstein. Die vorliegende<br />

zaghafte Anpassung der 40 Jahre<br />

alten Abschreibungsverordnung wirkt aber<br />

eher als Abschreibungskosmetik und vermag<br />

wenig zur Wirtschaftsförderung beizutragen.<br />

Will Liechtenstein im globalen<br />

Steuerwettbewerb bestehen, müssen geeignete<br />

Instrumente zur Verfügung stehen.<br />

In diesem Sinne bleibt insbesondere die<br />

Diskussion und Forderung nach der Möglichkeit<br />

zu Sofortabschreibungen weiterhin<br />

bestehen. Abschreibungen im Einmalerledigungsverfahren<br />

führen im ersten Jahr<br />

zwar zu einer Erschütterung des steuerlichen<br />

Seismographen, der sich in den Folgejahren<br />

aber wieder ausgleicht. Ob eine<br />

Investition der Buchhaltung auf Jahre verteilt<br />

belastet wird oder in einem Jahr,<br />

macht steuerlich keinen nennenswerten<br />

Unterschied. Für ein Unternehmen kann<br />

die Steuermilderung einer Sofortabschreibung<br />

jedoch ausschlaggebend sein, eine<br />

grössere Investition überhaupt tätigen zu<br />

können. Die Sofortabschreibung hat den<br />

Vorteil eines zeitlichen Aufschubs der Gewinnsteuer<br />

und damit eines positiven<br />

Zinseffektes, was bei der Steuerplanung<br />

eine gewichtige Rolle spielt und somit<br />

auch die Standortwahl eines Unternehmens<br />

beeinflussen kann.<br />

Sofortabschreibungen bieten einen klaren<br />

Anreiz für Investitionen. Jede Investition<br />

zielt auf künftige Gewinne ab. Diese werden<br />

versteuert und führen letztendlich zu<br />

höheren Steuereinnahmen.<br />

Wenn mit der Verordnung über die steuerlichen<br />

Abschreibungen die Wirtschaft<br />

wirklich gestärkt und der Standort Liechtenstein<br />

attraktiver gestaltet werden soll,<br />

so muss die Verordnung mit einem fortschrittlichen<br />

Ansatz neu verfasst werden.<br />

Der erste wichtige Schritt dazu hat die Regierung<br />

im September 2009 unternommen.<br />

Der nächste Schritt sollte innovativ<br />

sein und Mut zu Veränderungen zeigen.<br />

Anje Thöny<br />

Mandatsleiterin<br />

Steuerberatung, Schaan<br />

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