Deckblatt EPLR - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
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92<br />
Anlage 13<br />
Beschreibung der Lebensräume bzw. Lebensstätten gefährdeter Arten<br />
Die hier aufgeführten Lebensräume bzw. Lebensstätten gefährdeter Arten dienen zur territorialen<br />
und inhaltlichen Abgrenzung von Maßnahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes im Rahmen <strong>des</strong> sächsischen<br />
Agrarumweltprogramms. Sie unterliegen einer ständigen fachlichen Fortschreibung seitens<br />
<strong>des</strong> Sächsischen Lan<strong>des</strong>amtes für Umwelt und Geologie. Mit den Übersichten zu den geschützten<br />
Lebensräumen bzw. Lebensstätten soll die Funktionsweise <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes anhand<br />
<strong>des</strong> derzeitigen Sachstan<strong>des</strong> veranschaulicht werden. Die Verträge können dem Schutzziel entsprechend<br />
individuell ausgestaltet werden. Die Vertragsdauer beträgt min<strong>des</strong>tens 5 Jahre.<br />
A Geschützte Biotope (§ 26 SächsNatSchG)<br />
Die <strong>bis</strong>her durchgeführte Kartierung ergab im Freistaat Sachsen insgesamt 22.040 ha geschützte<br />
Biotope. Diese unterteilen sich in folgende Biotoptypen:<br />
Biotoptypen Flächenumfang<br />
1. Feuchtgrünland-Niedermoor<br />
2. Feuchtgrünland inkl. Sumpfdotterblumenwiese; Seggen- und bin-<br />
1.580 ha<br />
senreiche-Nasswiese; Großseggenried<br />
6.360 ha<br />
3. Grünland-mesophil a) Magere Frischwiese 4.340 ha<br />
b) Bergwiese 1.500 ha<br />
c) Streuobstwiese 1.300 ha<br />
4. Brache/Saum (Hochstaudenfluren) 1.600 ha<br />
5. Borstgrasrasen 540 ha<br />
6. Sand- und Silikatmagerrasen, Halbtrockenrasen 1.730 ha<br />
7. Zwergstrauchheiden 2.800 ha<br />
8. Steinrücken, Trockenmauern 290 ha<br />
Summe: 22.040 ha<br />
Alle aufgeführten Biotoptypen können sowohl als Biotopkomplex als auch als Biotopmosaik<br />
ausgebildet sein. Deswegen können angrenzende Flächen (Saumflächen) bei Bedarf in den Vertrag<br />
einbezogen werden.<br />
Aufgrund standörtlich differenzierter Bedingungen können keine allgemeingültigen Pflege- und<br />
Nutzungshinweise für die verschiedenen Biotoptypen bzw. Lebensräume der einzelnen Arten<br />
gegeben werden. Deshalb sind zunächst vorhandene Grundlagen (Pflege- und Entwicklungsplan,<br />
Behandlungsrichtlinien) und konkrete Behandlungshinweise ortskundiger Naturschutzfachleute<br />
bei der Gestaltung <strong>des</strong> Nutzungsregimes (Pflege- und Nutzungstermine/Besatzdichten) zu berücksichtigen.<br />
Die Vorgaben werden durch die untere Naturschutzbehörde vertraglich fixiert.<br />
Jahresspezifisch unterschiedlichen Abläufen in der Vegetationsentwicklung sollte dabei in Form<br />
flexibel handhabbarer Vereinbarungen entsprochen werden. Die in der Tabelle 56 genannten<br />
Termine dienen lediglich als Anhaltspunkte für die konkrete Gestaltung <strong>des</strong> Einzelvertrages.<br />
Grundsätzliche Beschränkungen in allen Verträgen sind:<br />
- Verzicht auf die Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland im gesamten Betrieb.<br />
- Verzicht auf die Neuanlage bzw. Wiederherstellung nicht funktionsfähiger Be- und Entwässerungssysteme,<br />
Reliefmeliorationen, Ablagerung von Materialien (z. B. Kies, Steine, Erde...)<br />
auf den einbezogenen Flächen.<br />
- Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Düngemittel.<br />
- Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer PSM.<br />
- Führung von schlagbezogenen Aufzeichnungen über die auf den einbezogenen Flächen<br />
durchgeführten Maßnahmen (z. B. Schlagkartei).
Tabelle 56 Beschreibung der biotoptypspezifischen Beschränkungen<br />
Düngung und Pflanzenschutz<br />
1. Feuchtgrünland-Niedermoor (Pfeifengraswiese)<br />
Bewirtschaftungsweise<br />
- keine Düngung,<br />
- keine Pflegemaßnahmen (walzen, schleppen) zwischen dem<br />
- keine Kalkung,<br />
31.3. <strong>bis</strong> zum ersten Nutzungstermin<br />
- kein Pflanzenschutz<br />
- Nutzungsintensität (Schnittanzahl) in Abhängigkeit von der<br />
Produktivität <strong>des</strong> Standortes<br />
- Staffelmahd<br />
- Mahd mit Messerbalkenmähwerk<br />
- Bei klassischer Pfeifengraswiese (Streugewinnung) 1 x<br />
Mahd ab Oktober<br />
- grundsätzlich keine Beweidung, nur in Ausnahmefällen<br />
(trockene Jahre) und in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde<br />
- Befahrung der Flächen nur bei Ausschluss von Verdichtung<br />
(Einsatz leichter Technik)<br />
- Belassen eines 2-5 m breiten Saumes im Randbereich der<br />
Fläche, hier alle 2-3 Jahre späte Mahd ab Mitte September<br />
2. Feuchtgrünland (inkl. Sumpfdotterblumenwiese, Seggen- und binsenreiche-Nasswiese,<br />
Großseggenried)<br />
- keine N-Düngung/Gülle und - keine Pflegemaßnahmen nach dem 31.3. <strong>bis</strong> zum ersten<br />
Kalkung<br />
Nutzungs-termin<br />
- P u. K nur im Einvernehmen - nur in Ausnahmefällen Beweidung mit einer Besatzdichte<br />
mit der Behörde<br />
von max. 2 GV/ha. In Wiesenbrütergebieten max. 1 Rind<br />
- kein Pflanzenschutz<br />
bzw. 2 Schafe/ha<br />
- 1-2 malige Mahd i.d.R. Mitte - Besatzdichte-Festlegung und eventueller Einsatz von Fest-<br />
<strong>bis</strong> Ende Juni<br />
mist nur im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde<br />
- Staffelmahd<br />
3 a) Grünland-mesophil – Magere Frischwiese<br />
- keinen Einsatz von Gülle auf<br />
Überflutungsflächen u. in an<br />
Gewässer grenzenden Schlägen<br />
Abstand zu Gewässern<br />
mind. 20 m<br />
3 b) Grünland-mesophil – Bergwiese<br />
- keine mineralische N-<br />
Düngung<br />
- org. Düngung nur in Form von<br />
Festmist sowie P und K und<br />
ggf. Kalk nach vorheriger Bodenuntersuchung<br />
nur in Abstimmung<br />
mit der Naturschutzbehörde<br />
- kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />
- 2malige Mahd (in Abhängigkeit von der Produktivität <strong>des</strong><br />
Standortes). Zur Ausmagerung ggf. vorrübergehend auch 3x<br />
pro Jahr<br />
- bei geringer Produktivität ggf. auch nur 1 x Mahd<br />
- ggf. Nachbeweidung, (Besatzdichte dabei in Abhängigkeit<br />
von der Produktivität <strong>des</strong> Standortes in Einvernehmen mit<br />
der Naturschutzbehörde)<br />
- 1-2 malige Mahd<br />
- Verwertung <strong>des</strong> 1. Schnittes möglichst als Heu<br />
- Terminfestlegungen in Abhängigkeit von Höhenlage/ Witterung<br />
durch die Naturschutzbehörde (Mitte Juni – Ende Juli<br />
ggf auch später)<br />
- ggf. Nachbeweidung (Besatzdichte dabei in Abhängigkeit<br />
von der Produktivität <strong>des</strong> Standortes im Einvernehmen mit<br />
der Naturschutzbehörde)<br />
- Veränderungen <strong>des</strong> Nutzungsgebotes je nach Standort im<br />
Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde<br />
93
Düngung und Pflanzenschutz<br />
3 c) Grünland-mesophil – Streuobstwiese<br />
Bewirtschaftungsweise<br />
- keine mineralische N-<br />
- Unternutzung entsprechend mesophilem Grünland<br />
Düngung<br />
- Baumschnitt min<strong>des</strong>tens einmal innerhalb der Vertragslauf-<br />
- organische Düngung nur in zeit (ausserhalb der Brutzeit, i. d. R. spätestens <strong>bis</strong> Anfang<br />
Form von Festmist sowie P März abschließen)<br />
und K und ggf. Kalk nach - Belassen von Totholzanteilen im Bestand (Entnahme von<br />
vorheriger Bodenuntersuchung<br />
nur in Abstimmung mit<br />
der Naturschutzbehörde<br />
Totholz nur im Einvernehmen mit der Naturschutzbörde)<br />
- kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />
4. Brache/Saum (Hochstaudenfluren) Zwischenstrukturen<br />
- keine Düngung<br />
- 1-2 malige Mahd innerhalb <strong>des</strong> Vertragszeitraumes mit Ab-<br />
- kein Einsatz von Pflanzentransport <strong>des</strong> Mähgutes jeweils im Juni wenn Aushagerung<br />
schutzmitteln<br />
angestrebt wird, ansonsten ab Ende September<br />
- nicht auf Flächen, die gefährdete Ackerwildkräuter beherbergen<br />
- bei zweimaliger Mahd sollte die Nutzungspause min<strong>des</strong>tens<br />
2 Jahre betragen<br />
5. Borstgrasrasen<br />
- keine Düngung<br />
- 1 x Mahd in Abhängigkeit von Klima, Höhenlage und<br />
- kein Einsatz von Pflanzen- Trophie im Zeitraum Mitte Juni <strong>bis</strong> Ende August<br />
schutzmitteln<br />
- bei Hüteschafhaltung Vorlage eines Beweidungsplanes<br />
- keine Zufütterung<br />
- keine Pferchung auf der Vertragsfläche<br />
6. Sand- und Silikatmagerrasen, Halbtrockenrasen<br />
- Keine Düngung<br />
a) Sand- und Silikatmagerrasen<br />
- kein Einsatz von Pflanzen- - Pflege primär über Hüteschafhaltung durch kurzeitige<br />
schutzmitteln<br />
"scharfe" Beweidung (enges Gehüt) Ende Juni Anfang Juli<br />
bzw. nach Vorgabe der Naturschutzbehörde<br />
Alternativen:<br />
- extensive Rinderbeweidung (max. 1 GVE/ha)<br />
- 1x Mahd zwischen Mitte Juni und Mitte Juli<br />
Bei Hüteschafhaltung:<br />
- Vorlage eines Beweidungsplanes<br />
- keine Zufütterung<br />
- keine Pferchung auf der Vertragsfläche<br />
- ausreichender Abstand der Pferchflächen zur Vertragsfläche<br />
und Gewässern<br />
- bei notwendiger Gehölzbekämpfung beifügen von Ziegen<br />
b) Halbtrockenrasen<br />
- 1 x Mahd in Abhängigkeit von Klima u. Höhenlage im Zeitraum<br />
Ende Juli Anfang August; wenn Ausmagerung erforderlich<br />
ist bereits ab Anfang Juni<br />
- Beweidung mit Schafen (2x) Ende Mai/Ende August. Besatzdichte<br />
in Abhängigkeit <strong>des</strong> Trophiegra<strong>des</strong> im Einvernehmen<br />
mit der Naturschutzbehörde<br />
Düngung und Pflanzenschutz Bewirtschaftungsweise<br />
7. Zwergstrauchheiden<br />
94
- keine Düngung<br />
- kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />
8. Steinrücken (inkl. Saumbereich), Weinberg -Trockenmauer<br />
- keine Düngung<br />
- kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />
- Beweidung mit Schnucken in engem Gehüt<br />
- Mahd bei vergrasten Heiden im Juli<br />
Bei Hüteschafhaltung:<br />
- Vorlage eines Beweidungsplanes<br />
- keine Zufütterung; keine Pferchung auf der Vertragsfläche<br />
Einsatz von Heid- bzw. Moorschnucken<br />
- auf den Stocksetzen der Gehölze nach Bedarf (Bestimmung<br />
durch Naturschutzbehörde)<br />
- 2 (3) malige Spätmahd (Ende September/Anfang Oktober)<br />
<strong>des</strong> Saumes innerhalb <strong>des</strong> Vertragszeitraumes. Ggf. Frühschnitt<br />
(Ende Mai/Anfang Juni) zur Beseitigung von Grasfilz<br />
im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde<br />
- Max. 40% eines Rückens im Vertragszeitraum, wobei die<br />
Hälfte nach 3 jähriger Pause zu pflegen ist<br />
In Abhängigkeit von den Einzelmaßnahmen können Vorgaben<br />
- zur Räumung <strong>des</strong> Mähgutes von der Fläche und <strong>des</strong>sen Entsorgung,<br />
- zu Mähverfahren auf den Flächen (z. B. von innen nach außen),<br />
- zur Bodenuntersuchung zu Beginn der Vertragslaufzeit,<br />
- zum Schutz der Wiesenbrüter (ggf. Schnittzeitpunktverschiebung)<br />
in die Verträge aufgenommen werden.<br />
B Schutzbedürftige Arten<br />
Auf dem Territorium <strong>des</strong> Freistaates Sachsen sind die in Tabelle 57 aufgeführten schutzbedürftigen<br />
Arten vorzufinden. Aufschluss über deren Verbreitung geben Nachweiskarten in der einschlägigen<br />
Fachliteratur 1 . Tabelle 58 gibt einen Überblick über die im Freistaat Sachsen vorzufindenden<br />
schutzbedürftige Arten ihre Verbreitungsgebiete, geeignete Schutzmaßnahmen und<br />
daraus resultierende Nutzungseinschränkungen für den Landwirt.<br />
1 ENTOMOFAUNISTISCHE GESELLSCHAFT E.V., LV SACHSEN (1999): Abschlußbericht zum F.u.E.-Projekt<br />
"Lan<strong>des</strong>weite repräsentative, ortsgenaue Erfassung ausgewählter, naturschutzrelevanter Inse ktengruppen<br />
sowie Benennung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Entomofauna in<br />
Sachsen" (Entomofauna Saxonica, Teil II). – Bericht im Auftrage <strong>des</strong> LfUG, unveröff. Mskr.<br />
MEYER, M. (1998): Zum Vorkommen <strong>des</strong> Feldhamsters Cricetus cricetus L., 1758 in Sachsen (Ein<br />
Beitrag zur Säugetierfauna Sachsens). – Veröff. Naturkundemuseum Leipzig (16): S. 30-40.<br />
SCHIEMENZ, H.; GÜNTHER, R. (1994): Verbreitungsatlas der Amphibien und Reptilien Ostdeutsc hlands<br />
(Gebiet der ehemaligen DDR). – Natur und Text, Rangsdorf, 143 S.<br />
95
Tabelle 57 Schutzbedürftige Arten im Rahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes in Freistaat Sachsen<br />
SPA FFH<br />
Anhang Anhang<br />
1. Feldhamster (Cricetus cricetus) IV besonders geschützt<br />
2. Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) II, IV streng geschützt<br />
3. Großes Mausohr (Myotis myotis) II, IV streng geschützt<br />
4. Weißstorch (Ciconia ciconia) I streng geschützt<br />
5. Knäkente (Anas querquedula) II/1<br />
6. Rohrweihe (Circus aeruginosus) I<br />
7. Kornweihe (Circus cyaneus) I<br />
8. Wiesenweihe (Circus pygargus I<br />
9. Baumfalke (Falco subbuteo) besonders bedroht in Sachsen<br />
10. Birkhuhn (Tetrao tetrix) I, II/2<br />
11. Rebhuhn (Perdix perdix) II/1, III/1<br />
12. Wachtel (Coturnix coturnix) II/2<br />
13. Kranich (Grus grus) I besonders geschützt<br />
14. Wachtelkönig (Crex crex) I streng geschützt<br />
15. Austernfischer (Haematopus ostralegus) II/2 besonders geschützt<br />
16. Kiebitz (Vanellus vanellus) II/2 besonders geschützt<br />
17. Bekassine (Gallinago gallinago) II/1, III/3 besonders geschützt<br />
18. Großer Brachvogel (Numenius arquata) II/2 streng geschützt<br />
19. Steinkauz (Athene noctua) besonders geschützt<br />
20. Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) I streng geschützt<br />
21. Wiedehopf (Upupa epops) streng geschützt<br />
22. Heidelerche (Lullula arborea) I streng geschützt<br />
23. Haubenlerche (Galerida cristata) besonders geschützt<br />
24. Brachpieper (Anthus campestris) I streng geschützt<br />
25. Raubwürger (Lanius excubitor) streng geschützt<br />
26. Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) besonders geschützt<br />
27. Braunkehlchen (Saxicola rubetra) besonders geschützt<br />
28. Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) besonders geschützt<br />
29. Grauammer (Miliaria calandra) besonders geschützt<br />
30. Ortolan (Emberiza hortulana) I streng geschützt<br />
31. Kreuzotter (Vipera berus) streng geschützt<br />
32. Flußperlmuschel (M. margaritifera) II, V streng geschützt<br />
33. Skabiosen-<br />
Scheckenfalter<br />
(Euphydryas aurinia) II besonders geschützt<br />
34. Großer Moorbläuling (Glaucopsyche teleius)<br />
Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />
II, IV besonders geschützt<br />
35. Schwarzblauer Bläuling (Glaucopsyche nausithous)<br />
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />
II, IV streng geschützt<br />
36. Sumpfwiesen-<br />
Scheckenfalter<br />
(Melitaea diamina) besonders geschützt<br />
37. Gemeiner Scheckenfalter (Melitea cinxia) besonders geschützt<br />
38. Sumpfschrecke (Mecostethus grossus = Stethophyma<br />
grossum)<br />
besonders bedroht in Sachsen<br />
39. Warzenbeißer (Decticus verrucivorus)<br />
40. Östliches Heupferd (Tettigonia caudata)<br />
2 Fassung vom 18.09.1989<br />
96<br />
BartSchV 2
Tabelle 58 Schutzbedürftige Arten - Verbreitungsgebiete, Schutzmaßnahmen und Nutzungseinschränkungen für den Landwirt<br />
Art vorrangige Verbreitungsgebiete 3<br />
1. Feldhamster<br />
(Cricetus cricetus)<br />
2. Kleine Hufeisennase<br />
(Rhinolophus hipposideros)<br />
zwischen Glesien-Zwochau-Wiedemar-<br />
Klitschmar-Delitzsch [Leipziger Land], sowie<br />
zwischen Wurzen-Nischwitz-Lüptitz-<br />
Großzschepa [Nordsächsisches Platten- und<br />
Hügelland], zwischen Delitzsch-Brinnis-<br />
Krensitz-Rackwitz (Hohenrodaer Platte) [Leipziger<br />
Land] und zwischen Markranstädt-<br />
Zwenkau-Kitzen-Lan<strong>des</strong>grenze (Lützener Platte)<br />
[Leipziger Land]<br />
Raum Dresden [Mittelsächsisches Lößhügelland,<br />
Dresdener Elbtalweitung, Osterzgebirge,<br />
Sächsische Schweiz], 2 km-Radius um die aktuellen/potentiellen<br />
Wochenstubenquartiere<br />
(Miltitz, Bockwen-Siebeneichen, Scharfenberg,<br />
Maxen, Friedrichswalde-Ottendorf, Cotta,<br />
Berggießhübel, Bad Gottleuba, Meißen-<br />
Trie<strong>bis</strong>chtal, ehem.: Leuben, Zuschendorf,<br />
Lauenstein, Bad Schandau, Stadt Wehlen,<br />
Klingenberg, Oberschlottwitz, Kreischa)<br />
97<br />
Geeignete Schutzmaßnahmen<br />
vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />
9 und 15 später Stoppelumbruch und verspätete Ernte, breite<br />
Ackerrandstreifen/ Altgrasraine<br />
Beachtung geeigneter Fruchtfolge, hoher Anteil von<br />
Sommer- und Wintergetreide (außer Mais) und Futterfrüchten,<br />
relativ geringer Anteil von Raps, Rüben,<br />
Mais, später Stoppelumbruch, Langstoppeln, kein<br />
Tiefpflügen, Bodenbearbeitung bevorzugt während der<br />
inaktiven Phase (Oktober <strong>bis</strong> März), kein Einsatz von<br />
Rodentiziden, reduzierter Einsatz von sonstigen Agrochemikalien,<br />
verspätete/ keine Nutzung unmittelbarer<br />
Baubereiche<br />
7, 9 und 13 Ackerrandstreifen an Gehölzrändern<br />
breite Brachestreifen an Gehölzrändern (magere<br />
Standorte)<br />
Erhaltung von Streuobstwiesen im 2 km-Radius um<br />
die Wochenstubenquartiere<br />
Pflege von Heckenstrukturen im Umfeld (s.o.) um die<br />
Wochenstube als Leitstrukturen und potentielle Jagdhabitate<br />
Art vorrangige Verbreitungsgebiete Geeignete Schutzmaßnahmen<br />
3 mit Bezug auf Naturräume Sachsens nach Bernhardt et al. 1986, Richter 1995
3. Großes Mausohr<br />
(Myotis myotis)<br />
4. Weißstorch<br />
(Ciconia ciconia)<br />
5 km-Radius um alle Wochenstubenquartiere<br />
mit über 30 Tieren, besonders im Hügelland<br />
[Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, Oberlausitzer<br />
Gefilde, Östliche Oberlausitz, Oberlausitzer<br />
Bergland, Osterzgebirge, Mulde-<br />
Lößhügelland, Nordsächsisches Platten- und<br />
Hügelland], (Lohsa, Baruth, Niesky, Herrnhut<br />
OT Berthelsdorf, Sohland/Rotstein, Sebnitz,<br />
Friedrichswalde-Ottendorf, Gauernitz, Glashütte,<br />
Oederan, Steina, Nerchau, Pomßen, Göhren,<br />
Wermsdorf, Authausen, Pomßen)<br />
Sächsisch Niederlausitzer Heideland, Nordsächsisches<br />
Platten- und Hügelland, Großenhainer<br />
Pflege, Westlausitzer Hügel- und Bergland,<br />
Dresdener Elbtalweitung, Östliche Oberlausitz,<br />
Leipziger Land südl. Linie Naunhof-<br />
Zwenkau. Vorkommen in Leipzig; Eschefeld,<br />
Syhra, Geithain und Nauenhain (Kr. Leipziger<br />
Land); Wallengrün/Pausa und Weischlitz<br />
(Vogtlandkreis); Mosel und Cunersdorf (Zwickau-Land);<br />
Penna (Mittweida); Glauchau,<br />
Schlunzig, Meinsdorf, Falken, Callenberg<br />
(Chemnitz-Land); Dörnthal (Mittlerer Erzgebirgskreis);<br />
Großhartmannsdorf (Freiberg);<br />
Limbach, Possendorf, Dippoldiswalde, Höckendorf,<br />
Reinholdshain (Weißeritzkreis);<br />
Großpostwitz, Wilthen, Sohland/Spree (Bautzen)<br />
98<br />
vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />
5 und 6 zeitlich gestaffelte extensive Beweidung im Umfeld<br />
der Quartiere<br />
Staffelmahd in der Umgebung der Quartiere<br />
in der Umgebung der Wochenstuben (5 km-Radius)<br />
sollten zwischen April und September jeweils artenreiche,<br />
kurzgrasige Wiesen und Weiden verfügbar sein<br />
Jagdhabitate in Gebieten mit niedriger bzw. wenig<br />
ausgeprägter Bodenvegetation (Hallenwald, Grünland)<br />
4, 5, 6, 11<br />
und 15<br />
zeitlich gestaffelte Nutzung April <strong>bis</strong> August. Im Nahrungsgebiet<br />
ausgewogene Anteile an Grünland, Futter-<br />
, Getreide- und Hackfruchtschlägen (Raps, Sonnenblumen<br />
usw. ungünstig).<br />
Art vorrangige Verbreitungsgebiete Geeignete Schutzmaßnahmen
5. Knäkente<br />
(Anas querquedula)<br />
6. Rohrweihe<br />
(Circus aeruginosus)<br />
7. Kornweihe<br />
(Circus cyaneus)<br />
8. Wiesenweihe<br />
(Circus pygargus)<br />
9. Baumfalke<br />
(Falco subbuteo)<br />
10. Birkhuhn<br />
(Tetrao tetrix)<br />
Riesa-Torgauer Elbtal (außer Teiche), Muldenaue<br />
von Wurzen <strong>bis</strong> Lan<strong>des</strong>grenze<br />
Leipziger Land nördl. Linie Schkeuditz-<br />
Taucha, Düben-Dahlener Heide westl. Linie<br />
Bad Düben-Eilenburg, Großenhainer Pflege,<br />
Nordsächsisches Platten- und Hügelland, Mittelsächsisches<br />
Lößhügelland, Mulde-<br />
Lößhügelland, Erzgebirgsbecken, Osterzgebirge,<br />
Oberlausitzer Gefilde, Östliche Oberlausitz;<br />
Vorkommen Schleife-Halbendorf-Groß Düben<br />
Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, Großenhainer<br />
Pflege, Elsterwerda-Herzberger Elsterniederung,<br />
Königsbrück-Ruhlander Heiden,<br />
Düben-Dahlener Heide, Leipziger Land, Östliche<br />
Oberlausitz, Mittelerzgebirge, Vogtland,<br />
Erzgebirgsbecken westl. Linie Hohenstein-<br />
Ernstthal – Hartenstein<br />
Hoch- und Kammlagen von Ost- und Mittelerzgebirge;<br />
Muskauer Heide<br />
99<br />
vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />
4, 5, 6 und 10 Nährstoffzufuhr zu (flachen) Standgewässern durch<br />
angepasste Nutzung <strong>des</strong> Umlan<strong>des</strong> einschränken. Ausreichend<br />
große Randbereiche auskoppeln (4) bzw.<br />
festgelegte Bereiche erst Ende August mähen/beweiden<br />
(4,5,10).<br />
7, 8, 9 und 14 Bei Ansiedlung zunächst großräumiges Nichtbeernten<br />
der Kulturen (Futter, Getreide u. a.), nach Nestfund im<br />
Radius von 50 m Nestschutzzone <strong>bis</strong> zum Ausfliegen<br />
der Jungen einhalten (keinerlei Störungen). Erhaltung<br />
wenig zerschnittener Agrarräume.<br />
4, 5, 6, 7, 8,<br />
14 und 15<br />
4, 5, 6, 7, 8,<br />
9, 10, 11, 12<br />
und 14<br />
Erhaltung und Entwicklung vielfältig ausgestatteter,<br />
strukturreicher, wenig zerschnittener und störungsarmer<br />
Agrarräume. Hohe Bedeutung haben u. a. Gehölze,<br />
extensiv genutztes Grünland, Gewässer und<br />
Feuchtgebiete.<br />
Störungsminimierung in den Jahreslebensräumen! In<br />
Gehölzen <strong>Förderung</strong> von Weichholzarten (Eberesche,<br />
Weide, Birke, Aspe). Insgesamt drastische Senkung<br />
der Stoffbelastungen (v. a. Nährstoffe). Pflege und<br />
<strong>Förderung</strong> von Zwergstrauchbeständen (Besenheide,<br />
Heidel- und Preiselbeere u. a.) sowie der Moor-<br />
Vegetation (Wollgras). Haferanbau auf ausgewählten<br />
Flächen.<br />
Art vorrangige Verbreitungsgebiete Geeignete Schutzmaßnahmen
11. Rebhuhn<br />
(Perdix perdix)<br />
12. Wachtel<br />
(Coturnix coturnix)<br />
13. Kranich<br />
(Grus grus)<br />
14. Wachtelkönig<br />
(Crex crex)<br />
Leipziger Land, Düben-Dahlener Heide, Riesa-<br />
Torgauer Elbtal, Dresdener Elbtalweitung,<br />
Großenhainer Pflege, Mittelsächsisches und<br />
Mulde-Lößhügelland, Oberlausitzer Gefilde,<br />
Östliche Oberlausitz, Vogtland, Erzgebirgsbecken<br />
Leipziger Land, Düben-Dahlener Heide, Großenhainer<br />
Pflege, Westlausitzer Hügel- und<br />
Bergland westl. Linie Pulsnitz-Radeberg, Mittelsächsisches<br />
und Mulde-Lößhügelland, Oberlausitzer<br />
Gefilde, Östliche Oberlausitz, Vogtland,<br />
Erzgebirgsbecken, Osterzgebirge<br />
100<br />
vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />
4, 5, 6, 7, 8,<br />
9, 14 und 15<br />
4, 5, 6, 8, 9<br />
und 14<br />
Extensivierung! Anteiliges Wiederherstellen reich<br />
strukturierter, kleinparzelliger Grünland-Acker-<br />
Komplexe mit Rainen und Brach-/Ruderalflächen;<br />
<strong>Förderung</strong> von Hecken; Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes<br />
von Düngemitteln und Bioziden; vermehrter Anbau<br />
von Sommergetreide und/oder höherer Anteil an Win-<br />
terbrachen und spät umgebrochenen Äckern.<br />
Extensivierung! Anteiliges Wiederherstellen reich<br />
strukturierter Ackerlandschaften mit ausgewogenen<br />
Anteilen extensiv genutzter Grünländer auf nährstoffarmen<br />
Flächen. Anteilig extensiver Getreideanbau<br />
(Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes von Düngern und Bioziden,<br />
lockere Einsaat), Verlegung der Mahd und <strong>des</strong><br />
Umpflügens auf außerbrutzeitliche Perioden.<br />
Sächsisch-Niederlausitzer Heideland 4, 5, 6 und 12 Erhöhung <strong>des</strong> Anteiles extensiv genutzten Graslan<strong>des</strong>.<br />
Belassen von Stoppeläckern (v. a. auch Mais) <strong>bis</strong> in<br />
Riesa-Torgauer Elbtal, Dresdener Elbtalweitung,<br />
Sächsische Schweiz, Westlausitzer Hügel-<br />
und Bergland westl. Linie Pulsnitz-<br />
Arnsdorf-Eschdorf, Muldenaue von Wurzen <strong>bis</strong><br />
Lan<strong>des</strong>grenze, Erzgebirgsbecken, Erzgebirge,<br />
Vogtland<br />
4, 5, 6, 8, 9<br />
und 11<br />
den Spätherbst (ggf. Winter).<br />
Erhaltung, Wiederherstellung und pflegliche Nutzung/Pflege<br />
intakter, extensiv genutzter, ungedüngter<br />
oder ausgemagerter mesophiler bzw. feuchter Grünländer.<br />
Grünlandbewirtschaftung: Mahd – gestaffelte<br />
Mähtermine, kleinparzellige, vorsichtige Mahd, Belassen<br />
von ausreichend großen Flächen/Streifen <strong>bis</strong> zum<br />
Spätsommer, nur Balkenmähereinsatz, Mahd von innen<br />
nach außen. Beweidung – analog. Schaffung/Erhalt<br />
von erhöhten Vegetationsstrukturen (ca. ≥<br />
40 cm hoch), die von den Vögeln bei ihrer Ankunft als<br />
Rufplätze genutzt werden können.<br />
Art vorrangige Verbreitungsgebiete<br />
Geeignete Schutzmaßnahmen<br />
vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />
15. Austernfischer Riesa-Torgauer Elbtal 4, 5, 6 und 14 Erhalten/Schaffen ungestörter/störungsarmer Flächen
(Haematopus ostralegus) mit niedriger/lückiger Vegetation in der Elbaue. Besondere<br />
Bedeutung für eine Ansiedlung besitzt dieser<br />
16. Kiebitz<br />
(Vanellus vanellus)<br />
17. Bekassine<br />
(Gallinago gallinago)<br />
18. Großer Brachvogel<br />
(Numenius arquata)<br />
Sächsisch-Niederlausitzer Heideland, Leipziger<br />
Land, Düben-Dahlener Heide östl. Linie Falkenberg-Mockrehna,<br />
Großenhainer Pflege,<br />
Nordsächsisches Platten- und Hügelland, Mulde-Lößhügelland,<br />
Vogtland, Erzgebirgsbecken<br />
westl. Linie Hohenstein-Ernstthal-Hartenstein,<br />
Mittel- und Osterzgebirge, Östliche Oberlausitz<br />
Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, Düben-<br />
Dahlener Heide, Riesa-Torgauer Elbtal, vorwiegend<br />
obere Lagen <strong>des</strong> Erzgebirges, Vogt-<br />
land<br />
101<br />
4, 5, 6, 7, 9,<br />
10, 11, 12<br />
und 15<br />
Riesa-Torgauer Elbtal 4, 5, 6, 10<br />
und 11<br />
Art vorrangige Verbreitungsgebiete<br />
19. Steinkauz<br />
(Athene noctua)<br />
Zittauer Becken; Großenhainer Pflege; Nordsächsisches<br />
Platten- und Hügelland; Mittelsächsisches<br />
Lößhügelland; Mulde-<br />
Lößhügelland; Erzgebirgsbecken; Altenburg-<br />
Zustand <strong>des</strong> Lebensraumes von März <strong>bis</strong> Mai.<br />
Extensivierung - Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes von Düngemitteln<br />
und Bioziden. Belassen/Schaffen von in Kulturflächen<br />
integrierten nährstoffarmen, min<strong>des</strong>tens<br />
teilweise feuchten Sonderflächen mit schütterer/ niedriger<br />
Vegetation (Ruderalstellen u. ä.) in ruhiger Lage.<br />
Erhöhung <strong>des</strong> Anteils extensiv genutzter Grünländer<br />
und Äcker.<br />
4, 5, 6 und 10 auf geeigneten Flächen ehemaliger Brutorte. Minimierung<br />
von Stoffeinträgen (z. B. auch durch 4 in Umgebung<br />
von Lebensräumen). Verlegung von Pflege bzw.<br />
Mahd und Beweidung auf Termine nach der Brutzeit.<br />
Erhaltung/Pflege/Restaurierung großflächiger Komplexe<br />
von frischem/feuchtem/nassem Grünland. Reduzierung<br />
von Stoffeinträgen und Entwässerungen. Keine<br />
Einsaat hochproduktiver Grassorten. Walzen/Eggen<br />
vor Anfang März. Gestaffelte/späte Mahd-<br />
/Beweidungstermine. Erhaltung/Restaurierung <strong>des</strong><br />
Mikroreliefs und der Ausstattung mit Kleinstrukturen/Einzelelementen<br />
(Einzelbäume/Büsche, Pfähle)<br />
Geeignete Schutzmaßnahmen<br />
vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />
4, 5, 6, 8, 9, Extensive Nutzung und Pflege von Mähwiesen, Streu-<br />
12, 13 und 14 obstwiesen (nicht nur § 26) und Weiden. Reduzierung<br />
<strong>des</strong> Düngemittel- und Biozideinsatzes. Räumlichzeitliche<br />
Staffelung von Mahd/Beweidung. Erhaltung
20. Ziegenmelker<br />
(Caprimulgus europaeus)<br />
21. Wiedehopf<br />
(Upupa epops)<br />
22. Heidelerche<br />
(Lullula arborea)<br />
23. Haubenlerche<br />
(Galerida cristata)<br />
24. Brachpieper<br />
(Anthus campestris)<br />
Zeitzer Lößhügelland und Entwicklung reichstrukturierter Lebensraummosaike,<br />
u. a. mit störungsarmen Rainen, Feldwegsäumen,<br />
Ödlandstreifen, Kopfbäumen usw.; attraktive Nahrungsflächen<br />
nicht an Verkehrswegen schaffen bzw.<br />
102<br />
unterhalten.<br />
Sächsisch-Niederlausitzer Heideland 4, 8, 9 und 10 Erhaltung/Pflege/Restaurierung von Offenflächen mit<br />
niedriger, lückiger Vegetation auf mageren Standorten<br />
(z. B. Besenheide, auch über § 26 hinausgehend). Re-<br />
Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet,<br />
Muskauer Heide, Elsterwerda-Herzberger Elsterniederung<br />
4, 5, 9, 10,<br />
12, 13 und 14<br />
Sächsisch-Niederlausitzer Heideland 4, 5, 6, 9, 10<br />
und 12<br />
Leipziger Land, Düben-Dahlener Heide, Nordsächsisches<br />
Platten- und Hügelland, Königsbrück-Ruhlander<br />
Heiden, Muskauer Heide<br />
Leipziger Land, Elsterwerda-Herzberger Elsterniederung,<br />
Königsbrück-Ruhlander Heiden,<br />
Muskauer Heide, Oberlausitzer Heide- und<br />
Teichgebiet nördl. Linie Bernsdorf-Weißkollm<br />
sowie innerhalb der Linien Neudorf-<br />
Halbendorf-Wartha-Dauban-Tauer<br />
Art vorrangige Verbreitungsgebiete<br />
25. Raubwürger<br />
(Lanius excubitor)<br />
Sächsisch-Niederlausitzer Heideland, Großenhainer<br />
Pflege, Leipziger Land<br />
duzierung von Stoffeinträgen.<br />
Erhaltung/Pflege/Restaurierung von Ruderalflächen,<br />
extensiv genutztem Grünland, Streuobstwiesen usw.,<br />
vor allem auf Sandstandorten, Reduzierung <strong>des</strong> Einsat-<br />
zes von Düngemitteln und Bioziden.<br />
Erhaltung/Pflege/Restaurierung von Offenflächen mit<br />
niedriger, lückiger Vegetation auf mageren Standorten.<br />
Reduzierung von Stoffeinträgen.<br />
7, 8, 9 und 12 Erhalt, Pflege und Ergänzung <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> an größeren<br />
Ruderal-, Öd- und Brachflächen an Siedlungsrändern.<br />
Reduzierung <strong>des</strong> Einsatzes von Düngemitteln<br />
4, 9, 10 und<br />
12<br />
und Bioziden.<br />
Erhaltung/Pflege/Restaurierung von Offenflächen mit<br />
niedriger, lückiger Vegetation auf mageren<br />
Standorten. Reduzierung von<br />
Stoffeinträgen.<br />
Geeignete Schutzmaßnahmen<br />
vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />
4, 6, 7, 8, 9, Erhaltung/Pflege/Restaurierung von Offenflächen mit<br />
10 und 12 niedriger, lückiger Vegetation auf mageren Standorten.<br />
Reduzierung von Stoffeinträgen.
26. Schilfrohrsänger<br />
(Acrocephalus schoeno-<br />
baenus)<br />
27. Braunkehlchen<br />
(Saxicola rubetra)<br />
28. Steinschmätzer<br />
(Oenanthe oenanthe)<br />
29. Grauammer<br />
(Miliaria calandra)<br />
Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, Düben-<br />
Dahlener Heide und Riesa-Torgauer Elbtal<br />
Erzgebirge und Vogtland, Düben-Dahlener<br />
Heide, Riesa-Torgauer Elbtal<br />
Leipziger Land, Düben-Dahlener Heide, Nordsächsisches<br />
Platten- und Hügelland, Riesa-<br />
Torgauer Elbtal, Königsbrück-Ruhlander Heiden,<br />
Muskauer Heide, Oberlausitzer Heide-<br />
und Teichgebiet nördl. Linie Bernsdorf-<br />
Weißkollm<br />
Leipziger Land, Riesa-Torgauer Elbtal, Großenhainer<br />
Pflege, Königsbrück-Ruhlander Heiden,<br />
Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet,<br />
Östliche Oberlausitz<br />
Art vorrangige Verbreitungsgebiete<br />
30. Ortolan<br />
(Emberiza hortulana)<br />
Düben-Dahlener Heide, Großenhainer Pflege,<br />
Westlausitzer Hügel- und Bergland, Oberlausitzer<br />
Heide- und Teichgebiet, Östliche Oberlausitz<br />
103<br />
4, 6 und 11 Bedarfsweise Pflege/Mahd von Übergangsbereichen<br />
Grünland – Röhricht. Reduzierung von Nährstoffein-<br />
4, 5, 6, 7, 9,<br />
10, 11 und 12<br />
4, 5, 6, 7, 9,<br />
10 und 12<br />
4, 5, 6, 8, 9,<br />
14 und 15<br />
trägen (z. B. durch 4 in angrenzenden Bereichen).<br />
Anpassung von Mahd-/Beweidungsterminen. Reduzierung<br />
von Düngemittel- und Biozideinsatz. <strong>Förderung</strong><br />
von Säumen, Rainen einschließlich Kleinstrukturen<br />
(Pfähle u. ä.) sowie Altgrasstreifen. Extensive Grün-<br />
landnutzung.<br />
Extensivierung der Bewirtschaftung von Grünländern<br />
auf mageren, trockenen Standorten. Erhaltung und<br />
Entwicklung von Ödland- und Brachflächen mit Lesesteinhaufen,<br />
Mauer- und Gebäuderesten u. ä.<br />
Erhalt/Restaurierung extensiv genutzten Grünlan<strong>des</strong><br />
mit erstem Mahdtermin nach Mitte Juli. Ausweisung<br />
von Brachflächen. Unbehandelte Stoppelbrachen überwintern,<br />
Anpflanzung von Hecken und Flurgehölzen,<br />
Belassen von nur in größeren Zeitabständen zu<br />
pflegenden Rainen, Säumen, Böschungen. Reduzierung<br />
und teilweise Einstellung <strong>des</strong> Einsatzes von Düngemitteln<br />
und Bioziden.<br />
Geeignete Schutzmaßnahmen<br />
vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />
4, 5, 8, 9, 14 In entsprechenden Bereichen Kleinparzellierung von<br />
und 15 Anbauflächen und Gewährleistung einer hohen Diversität<br />
der Kulturen. Reduzierung <strong>des</strong> Düngemittel- und<br />
Biozideinsatzes. Gezielt angeordnete Anlage von Stillegungsflächen<br />
an Gehölzrändern.
31. Kreuzotter<br />
(Vipera berus)<br />
32. Flußperlmuschel<br />
(M. margaritifera)<br />
Oberlausitzer Gefilde, Östliche Oberlausitz,<br />
Oberlausitzer Bergland, Zittauer Gebirge,<br />
Sächsische Schweiz, Vogtland und Erzgebirge<br />
[Westerzgebirge, Mittelerzgebirge, Osterzgebirge]<br />
Einzugsgebiete von Wolfsbach, Triebelbach <strong>bis</strong><br />
Schönbrunn, Raunerbach <strong>bis</strong> Mühlhausen,<br />
[Vogtland]<br />
Art vorrangige Verbreitungsgebiete<br />
104<br />
6, 8, 11 und<br />
14<br />
4, 6, 7, 8 und<br />
11<br />
keine organische Düngung<br />
bevorzugt als Randzonen zu Wäldern und Mooren,<br />
Entwicklung gestufter Waldränder und Gebüschzonen<br />
mit kleinen Offenbereichen<br />
bevorzugt im Randbereich zu Wäldern und Heiden,<br />
versetzte Mahd im zweijährigem Abstand<br />
Mahd und bei fortgeschrittener Sukzession lokale Entbuschung,<br />
Erhaltung von Waldwiesen<br />
Erhalt von Totholz, Trockenmauern, Steinrücken,<br />
Felsblöcken, Gebüschen<br />
wechselfeuchte offene und halboffene Bereiche<br />
kleinflächig Acker-Grünland-Umwidmung<br />
Verzicht auf jegliche Düngung und (weitgehend) auf<br />
Kalkung, Auskopplung von mind. 30 m-breiten Uferrandstreifen<br />
(Mahdnutzung möglich)<br />
Verzicht auf jegliche Düngung und (weitgehend) auf<br />
Kalkung<br />
bevorzugt die 30 m-Randstreifen betreffend<br />
keine Ausbringung von Silosickersäften<br />
Geeignete Schutzmaßnahmen<br />
vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen
33. Großer Moorbläuling<br />
(Glaucopsyche teleius) =<br />
Heller Wiesenknopf-<br />
Ameisenbläuling<br />
34. Schwarzblauer Bläuling<br />
(Glaucopsyche nausithous)<br />
= Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />
35. Skabiosen-<br />
Scheckenfalter<br />
(Euphydryas aurinia)<br />
zwischen Böhlen-Großpösna-Schkeuditz im<br />
Raum Leipzig, entlang der Pleißeaue zwischen<br />
Markkleeberg und Regis-Breitingen [Leipziger<br />
Land, Altenburg-Zeitzer Lößhügelland], Neiße<br />
bei Görlitz [Östliche Oberlausitz]<br />
zwischen Schkeuditz-Krostitz-Brandis-<br />
Naunhof-Rötha-Zwenkau [Leipziger Land];<br />
weiterhin Elsterwerda-Herzberger-<br />
Elsterniederung [Elsterwerda-Herzberger Elsterniederung],<br />
zwischen Crimmitschau-<br />
Lichtenstein-Hartenstein-Ebersbrunn [Erzgebirgsbecken]<br />
und im Oberlausitzer Heide- und<br />
Teichgebiet sowie Gefilde [Oberlausitzer Heide-<br />
und Teichgebiet, Oberlausitzer Gefilde]<br />
Vogtland südlich der Linie Pausa-Oelsnitz-<br />
Erlbach [Vogtland] sowie zwischen Schwarzenberg,<br />
Annaberg-Buchholz, Ehrenfriedersdorf<br />
und Zwönitz [Mittelerzgebirge, Erzgebirgsbecken]<br />
105<br />
4, 5, 6 und 11 extensive Beweidung, Auskoppeln breiter Säume<br />
bspw. zu Gewässerrändern mit einschüriger Mahd<br />
nach Mitte September, keine Beweidung zwischen<br />
Mitte Juni und Mitte September, keine organischen<br />
Dünger oder Silosickersäfte<br />
Mahd einschürig oder zweischürig (nicht zwischen<br />
Mitte Juni und Mitte September), relativ große<br />
Schnitthöhe, keine Ausbringung von Silosickersäften<br />
und organischen Düngern, Verzicht auf Pflanzenschutzmittel<br />
entsprechend den Vorgaben zu 5<br />
generell: Wiedervernässung geeigneter Standorte, Belassen<br />
von Randstreifen an geeigneten Grabenrändern<br />
(Mahd jährlich oder im 2 <strong>bis</strong>3-Jahres-Turnus ab etwa<br />
Mitte September)<br />
Feuchtwiesen, (G. nausithous: insbesondere deren trockenere<br />
Randbereiche), Futterpflanze: Sanguisorba<br />
officinalis. Raupen- und Puppenentwicklung in Symbiose<br />
mit Knotenameisen-Arten]<br />
Bestände von G. nausithous im Bereich <strong>des</strong> Leipziger<br />
Auwal<strong>des</strong> zählen zu größten deutschen Populationen!<br />
6 und 11 späte Mahd (ab Mitte September), Belassen ungemähter<br />
Säume zu Gehölzen und Gewässern<br />
späte Mahd (ab Mitte September), Belassen ungemähter<br />
Säume zu Gewässern<br />
Wiedervernässung geeigneter Standorte<br />
2 Ökotypen: Feuchtgrünland (am Rand von Mooren, Feuchtstellen)<br />
(in SN nur), auch Trockenrasen (in TH nur), feuchte, offene<br />
Heiden; Futterpflanze: Succisa pratensis (Teufelsabbiß)<br />
Art vorrangige Verbreitungsgebiete<br />
Geeignete Schutzmaßnahmen<br />
vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />
36. Sumpfwiesen- Vogtland südlich der Linie Reuth-Oelsnitz- 6 und 11 keine Pflanzenschutzmittel, einschürige Mahd (evtl.
Scheckenfalter<br />
(Melitaea diamina)<br />
37. Gemeiner Scheckenfalter<br />
(Melitea cinxia)<br />
Markneukirchen [Vogtland]<br />
zwischen Falkenberg-Authausen-Lan<strong>des</strong>grenze<br />
[Düben-Dahlener Heide], in der Elsterwerda-<br />
Herzberger Elsterniederung [Elsterwerda-<br />
Herzberger Elsterniederung], im NSG Königsbrücker<br />
Heide [Königsbrücker-Ruhlander Heiden]<br />
sowie in Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet,<br />
Muskauer Heide, im Vogtland südlich<br />
der Linie Raun-Landwüst [Vogtland]<br />
Art vorrangige Verbreitungsgebiete<br />
38. Sumpfschrecke<br />
(Mecostethus grossus =<br />
Stethophyma grossum)<br />
südlich der Linie Pausa-Schöneck-Erlbach<br />
[Vogtland], zwischen Reichenbach-Auerbach-<br />
Schneeberg [Vogtland, Erzgebirgsbecken,<br />
106<br />
4, 5, 6, 7 und<br />
9<br />
nur im 2-3jährigen Abstand) ab Mitte August, Belassen<br />
von randlichen ungemähten Säumen<br />
einschürige Mahd (evtl. nur im 2-3jährigen Abstand)<br />
ab Mitte August, jährliches Belassen von ungemähten<br />
Flächen<br />
feuchte, gras- und blütenreiche Stellen, auch in Waldnähe;<br />
Futterpflanzen: insbesondere Valeriana-Arten<br />
kein Ausbringen von Silosickersäften oder organ.<br />
Dünger, Auskoppeln unbeweideter Teilflächen, Pferchen<br />
außerhalb der Fläche<br />
einschürige Mahd ab Mitte September (evtl. zusätzlicher<br />
Aushagerungsschnitt im Juli), keine PSM, kein<br />
Ausbringen von Silosickersäften oder organ. Dünger<br />
Verzicht auf organ. Dünger, Belassen unbeweideter<br />
Teilflächen <strong>bis</strong> zum Herbst<br />
trockene, magere Habitate, Saumbereiche, Futterpflanzen:<br />
Plantago-Arten<br />
Geeignete Schutzmaßnahmen<br />
vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />
4, 5, 6 und 11 weiträumige Auskopplung von Gewässerrändern und<br />
Feuchtstellen mit Verzicht auf jegliche Düngung<br />
Belassen von breiten ungemähten Säumen an Gewäs-
39. Warzenbeißer<br />
(Decticus verrucivorus)<br />
40. Östliches Heupferd<br />
(Tettigonia caudata)<br />
Westerzgebirge], im Röder-Pulsnitz-<br />
Einzugsgebiet zwischen Gröditz-Bernsdorf-<br />
Radeberg-Radebeul [Großenhainer Pflege, Königsbrücker-Ruhlander<br />
Heiden, Elsterwerda-<br />
Herzberger Elsterniederung, Westlausitzer Hügel-<br />
und Bergland, Dresdener Elbtalweitung],<br />
im Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, im<br />
Gebiet <strong>des</strong> geplanten Naturparks Dübener Heide<br />
[Düben-Dahlener Heide]<br />
im Vogtland südlich der Linie Pausa-Plauen-<br />
Oelsnitz-Klingenthal [Vogtland], zwischen<br />
Schneeberg-Schwarzenberg-<br />
Johanngeorgenstadt-Eibenstock [Westerzgebirge]<br />
sowie nördlich der Linie Weißkollm-<br />
Rietschen [Muskauer Heide]<br />
Dresdener Elbtalweitung zwischen Meißen und<br />
Coswig, Westlausitzer Hügel- und Bergland,<br />
Oberlausitzer Gefilde, Östliche Oberlausitz<br />
möglich<br />
107<br />
serrändern und um Feuchtstellen, Verzicht auf PSM<br />
und organ. Dünger<br />
Mahd in mehrjährigem Turnus nur auf Teilflächen<br />
Wiedervernässung (z.T. auch kurzzeitig Staunässe)<br />
räumliche Nähe oder Vernetzung der vorhandenen<br />
oder durch VNS geschaffenen Teillebensräume<br />
Reliktvorkommen in Auen; auf nassen Wiesen, feuchten<br />
Senken u.ä. im Wirtschaftsgrünland bzw. an Rand-<br />
strukturen<br />
4, 5, 6 und 10 Verzicht auf jegliche Düngung<br />
Verzicht auf jegliche Düngung und auf PSM<br />
regelmäßige Beweidung ohne Pferchung auf der Fläche<br />
räumliche Nähe oder Vernetzung der vorhandenen<br />
oder durch VNS geschaffenen Teillebensräume<br />
typischer Bodenbewohner, der am häufigsten auf<br />
kurzgrasigen Bergwiesen vorkommt, daneben auf<br />
Feuchtwiesen und Trockenrasen<br />
7, 9 und 15 Verzicht auf Düngung und Silosickersäfte<br />
kein Ausbringen von Silosickersäften, keine Mahd der<br />
Ackerstreifen<br />
Vorkommen in Getreidefeldern und auf Ödlandstreifen
EX-ANTE-BEWERTUNG<br />
zum<br />
Entwicklungsplan<br />
für den<br />
ländlichen Raum<br />
<strong>des</strong><br />
FREISTAATES SACHSEN<br />
2000 - 2006<br />
Freistaat<br />
109<br />
Sachsen<br />
Sächsische Lan<strong>des</strong>anstalt für Landwirtschaft<br />
Anlage 14
Analyse der Disparitäten, Rückstände und Möglichkeiten der derzeitigen Situation<br />
Der Freistaat Sachsen liegt im Dreiländereck Deutschland-Polen-Tschechische Republik. Für die<br />
Europäische Union übernimmt Sachsen eine wichtige Brückenfunktion zu den Märkten Osteuropas.<br />
Es ist das einzige Bun<strong>des</strong>land mit zwei Anrainerstaaten, die nicht Mitglied der Europäischen<br />
Gemeinschaften sind. Nachdem sich die wirtschaftliche Leistungskraft je Einwohner in der ersten<br />
Hälfte der 90er Jahre sprunghaft verbesserte, hat sich der Konvergenzprozess in den letzten<br />
Jahren zunehmend verlangsamt. Das in Kaufkraftparitäten gemessene BIP je Einwohner stieg<br />
zwischen 1991 und 1996 von 36,9 % auf 64 % <strong>des</strong> Durchschnittsniveaus in der <strong>EU</strong>. Seitdem hat<br />
sich das Wohlstandsgefälle nicht weiter verringert, wegen <strong>des</strong> schwachen Wachstums ist es 1998<br />
sogar wieder etwas größer geworden.<br />
Situation im Agrarsektor: Im Prozess der Umstrukturierung der sächsischen Landwirtschaft<br />
bildeten sich in den letzten Jahren bäuerliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe sowie Unternehmen<br />
verschiedenster Rechtsformen gleichberechtigt nebeneinander heraus (Tabelle 1). Als<br />
juristische Personen haben sich hauptsächlich eingetragene Genossenschaften (e. G.) und Gesellschaften<br />
mit beschränkter Haftung (GmbH) etabliert. Diese Unternehmen bewirtschaften im<br />
Durchschnitt 1.067 ha LF. Von den Einzelunternehmen bearbeiten die Haupterwerbsbetriebe<br />
durchschnittlich rund 105 ha LF, während die Nebenerwerbsbetriebe mit <strong>bis</strong> zu 50 ha LF ausgestattet<br />
sind. Hinsichtlich der Betriebsformen dominieren in Sachsen die Futterbau- und Marktfruchtbetriebe,<br />
wobei in den letzten Jahren eine weitere Verschiebung zugunsten <strong>des</strong> Marktfruchtbaus<br />
anhielt.<br />
Tabelle 1 Anzahl der mit der Agrarförderung erfassten landwirtschaftlichen Betriebe in<br />
Sachsen nach Rechtsformen<br />
Rechtsformen 1994 1995 1996 1997 1998<br />
Juristische Personen gesamt 560 548 511 521 529<br />
Personengesellschaften 277 323 319 333 356<br />
Einzelunternehmen 5.591 5.752 5.842 5.694 5.711<br />
davon: im Haupterwerb 1.606 1.662 1.683 1.698 1.709<br />
im Nebenerwerb 3.985 4.090 4.159 3.996 4.062<br />
Summe aller Betriebe 6.428 6.623 6.672 6.548 6.656<br />
Quelle: Agrarförderung<br />
Die tierische Erzeugung im Freistaat Sachsen ist seit dem Jahr 1990 durch einen starken Abbau<br />
der Viehbestände gekennzeichnet. Im Vergleich zu 1990 sind die Rinderbestände fast halbiert<br />
worden. Die Schweinebestände sind auf ca. ein Drittel <strong>des</strong> ursprünglichen Bestan<strong>des</strong> zurückgegangen.<br />
Die Ausschöpfung der Milchreferenzmenge zieht einen zusätzlichen Abbau <strong>des</strong> Milchkuhbestan<strong>des</strong><br />
nach sich. Erst in den letzten Jahren konnten die Tierbestände auf niedrigem Niveau<br />
stabilisiert werden. Mit dem Bestandsabbau der Tierproduktion sank auch der Viehbesatz<br />
auf der Fläche deutlich. Nicht mehr benötigte Arbeitskräfte, Stallgebäude sowie Futterflächen<br />
wurden in erheblichem Umfang freigesetzt. Aus dieser Tatsache leitet sich der anhaltende Druck<br />
zur Umwandlung von Grünland in Ackerland ab. Vor allem in den benachteiligten Gebieten<br />
werden immer mehr absolute Grünlandflächen freigesetzt, die zur Futtergewinnung nicht mehr<br />
notwendig sind. Können diese Flächen nicht anderweitig landwirtschaftlich genutzt bzw. gepflegt<br />
werden, besteht zunehmend die Gefahr <strong>des</strong> Verlustes natur- und landschaftsschutzbedeutsamer<br />
Offenlandbereiche (z.B. Bergwiesen).<br />
Die landwirtschaftliche Produktion im Freistaat Sachsen findet zum überwiegenden Teil auf gepachteten<br />
Flächen (80,5 %) statt, wobei deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen<br />
bestehen. Erfahrungsgemäß ist der Pachtflächenanteil bei den Einzelunternehmen im<br />
Haupt- und Nebenerwerb am geringsten, da diese Unternehmen in der Regel über Eigentumsflächen<br />
verfügen. Dagegen wirtschaften die juristischen Personen zu nahezu 90 % auf angepachte-<br />
110
ten Flächen. Der relativ hohe Pachtflächenanteil und die teilweise noch ungenügende Eigenkapitalausstattung<br />
erschweren nach wie vor die weitere Entwicklung der Landwirtschaftsbetriebe.<br />
Die Altschuldenbelastung der landwirtschaftlichen Unternehmen ist fast ausschließlich bei juristischen<br />
Personen vorzufinden. Die Schulden liegen in planwirtschaftlich veranlassten Kreditaufnahmen<br />
vor 1990 begründet. Die betroffenen Unternehmen bewirtschaften in Sachsen etwa 40 %<br />
der LF (ca. 370.000 ha). Sie beschäftigen ca. 13.000 Vollarbeitskräfte, das sind etwa 42 % aller<br />
in der Landwirtschaft tätigen Personen.<br />
Demographische Situation/Humanressourcen/Beschäftigungssituation: Unter den fünf neuen<br />
Bun<strong>des</strong>ländern ist Sachsen das bevölkerungsreichste und mit 246 Einwohnern pro km 2 das am<br />
dichtesten besiedelte Bun<strong>des</strong>land und gleichzeitig die am stärksten industrialisierte Wirtschaftsregion<br />
Ostdeutschlands. Zwischen 1991 und 1998 erfolgte jedoch ein Rückgang der Einwohnerzahl<br />
um 4,0 %.<br />
Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung in Sachsen 1991 <strong>bis</strong> 1998<br />
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998<br />
Geborenenüberschuß(+) bzw.<br />
Gestorbenenüberschuß(-)<br />
Überschuß der Zuzüge(+)<br />
-34.573 -36.267 -36.477 -35.500 -33.564 -28.750 -24.475 -21.693<br />
bzw. Fortzüge(-) -50.851 -12.854 3.140 11.672 15.468 8.524 1.097 -11.246<br />
Bevölkerung am 31.12. j.J. 4.678.877 4.640.997 4.607.660 4.584.345 4.566.603 4.545.702 4.522.412 4.489.415<br />
Quelle: Statistisches Lan<strong>des</strong>amt Sachsen.<br />
In Ostdeutschland fehlt es nach wie vor an einer breiten Absicherung von Arbeitsplätzen. Die altersspezifische<br />
Erwerbsquote (Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung im arbeitsfähigen<br />
Alter) ist in Sachsen seit 1993 wieder angestiegen (+1,7 Prozent) und lag 1998 bei 77,3 %; bei<br />
den Männern belief sie sich auf 81,1 %, bei den Frauen auf 73,4 %. Die ansteigende Erwerbsquote<br />
wurde insbesondere durch eine gewachsene Erwerbsbeteiligung älterer Menschen (55 Jahre<br />
und älter) verursacht, welche wiederum eine Folge <strong>des</strong> Auslaufens von Regelungen für ältere<br />
Arbeitnehmer (Vorruhestands- bzw. Altersübergangsgeld) ohne einen adäquaten Ersatz ist. Die<br />
Erwerbsneigung in Sachsen ist seit 1994 mit dem Durchschnittsniveau der neuen Bun<strong>des</strong>länder<br />
weitgehend identisch, liegt jedoch deutlich über dem Mittelwert der alten Bun<strong>des</strong>länder. Ursache<br />
dafür ist die in Sachsen und in den neuen Ländern nach wie vor deutlich höhere Erwerbsbeteiligung<br />
der Frauen. Eine Angleichung <strong>des</strong> Erwerbsverhaltens ostdeutscher Frauen an das westdeutsche<br />
Erwerbsmuster ist mittelfristig nicht zu erwarten. Das Qualifikationsniveau der in Sachsen<br />
Beschäftigten ist höher als im bun<strong>des</strong>deutschen Durchschnitt. So lag der Anteil der sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten, welche einen Hochschulabschluss besaßen, zur Jahresmitte<br />
1997 im Freistaat bei 7,4 %, einen Fachhochschulabschluss konnten zudem 4,4 % der Beschäftigten<br />
vorweisen. Im gesamtdeutschen Durchschnitt beliefen sich diese Anteilswerte nur auf<br />
4,9 % bzw. 3,2 %. Auch der Anteil der Beschäftigten mit Haupt- bzw. Realschulabschluss und<br />
einer abgeschlossenen Berufsausbildung lag in Sachsen mit 67,3 % über dem Mittelwert der<br />
Bun<strong>des</strong>republik insgesamt (61,7 %).<br />
Die Entwicklung der Beschäftigungszahlen in der Landwirtschaft weist eine rückläufige Tendenz<br />
auf, wobei sowohl Fremd- als auch Familienarbeitskräfte gleichermaßen betroffen sind.<br />
Insbesondere im Fremdarbeitskräftebereich hat sich seit 1991 ein drastischer Stellenabbau vollzogen.<br />
Von 66.717 in der Landwirtschaft beschäftigten Lohnarbeitern im Jahre 1991 ist diese<br />
Zahl auf 23.690 Personen im Jahr 1997 gesunken. Damit sind fast zwei Drittel der in der Landwirtschaft<br />
beschäftigten Lohnarbeitskräfte ausgeschieden. Die Ausgangssituation stellt sich anhand<br />
von Daten <strong>des</strong> Statistischen Lan<strong>des</strong>amtes Kamenz (Stand 31.12.97) bzw. der Agrarförderung<br />
1998 für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft wie folgt dar:<br />
55.715 Erwerbstätige (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) insgesamt, darunter<br />
37.969 Personen als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, davon<br />
15.575 Vollbeschäftigte in Landwirtschaftsbetrieben in der Rechtsform juristischer Personen.<br />
111
Situation der Umwelt: Die Umwelt im Freistaat Sachsen befindet sich heute in einer wesentlich<br />
besseren Verfassung als noch vor wenigen Jahren. Die nach der Wiedervereinigung gesetzten<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Preisgestaltung für Energie, Wasser und Abfall<br />
haben dazu geführt, dass der Umgang mit den knappen natürlichen Ressourcen sorgsamer erfolgt<br />
als in der Vergangenheit. Der Schutz der Ressourcen hat sich in den meisten Bereichen verbessert.<br />
Was die Hinterlassenschaften der planwirtschaftlich veranlassten "industriemäßigen Pflanzen-<br />
und Tierproduktion" angeht, sind immer noch erhebliche Defizite zu verzeichnen. Regional<br />
unterschiedlich ausgeprägt leisten ausgeräumte Agrarlandschaften Wind- und Wassererosion<br />
Vorschub. Mit der breiten Anwendung der sächsischen Agrarumweltprogramme konnte jedoch<br />
gegengesteuert werden und im Bereich der Entlastung der Oberflächengewässer konnten Fortschritte<br />
erzielt werden. Nach wie vor ist die Problematik der Grundwasserreinheit aufgrund der<br />
langfristigen Dynamik von Nitrat und PSM-Metaboliten noch nicht als zufriedenstellend einzustufen.<br />
Im einzelnen ist im Freistaat Sachsen folgender Stand zu verzeichnen:<br />
Wassergüte: Die Wasserbeschaffenheit hat sich seit 1995 deutlich verbessert, was auf den Neubau<br />
und die Rekonstruktion kommunaler Abwasserbeseitigungsanlagen und die Reduzierung<br />
von Abwassereinleitungen durch die Industrie zurückzuführen ist. Waren 1991 noch 50 % der<br />
Hauptfließgewässer stark verschmutzt, so sind es 1997 nur noch 6 %. Allerdings entsprechen 73<br />
% Gewässerstrecke der Hauptfließgewässer noch nicht der angestrebten Güteklasse II. Bei der<br />
Trinkwasseraufbereitung konnten Überschreitungen der Grenzwerte wichtiger Parameter der<br />
Trinkwasserverordnung (organische Chlorverbindungen, Nitrat, Mangan, Eisen etc.) weiter abgebaut,<br />
allerdings noch nicht beseitigt werden. 1997 waren z.B. noch rd. 400.000 Einwohner von<br />
zu hohen Konzentrationen organischer Chlorverbindungen betroffen. Auch bei Mangan, Eisen,<br />
mikrobiologischen Parametern, Nitrat sowie beim ph-Wert konnten die Richtlinien der Trinkwasserverordnung<br />
für einen Teil der Bevölkerung nicht eingehalten werden.<br />
Brach- und Konversionsflächen: Eine Erfassung aller Brach- und Konversionsflächen (ab 1000<br />
qm) im Freistaat Sachsen ergab mit Stand März 1999 eine Gesamtfläche von 17.893 ha und folgende<br />
Situation bezüglich ehemaliger Nutzung und Verteilung der Flächen:<br />
Tabelle 3: Brachflächen nach ihrer ehemaligen Nutzung<br />
Anzahl ha %<br />
Gesamt 6.271 17.893<br />
ohne Angaben zur ehemaligen Nutzung 2.626 1.877<br />
mit Angaben zur ehemaligen Nutzung 3.645 16.016 100<br />
Militär 183 7.601 47<br />
Gewerbe/Industrie 1.425 3.947 25<br />
Landwirtschaft 985 1.948 12<br />
Bergbau 65 1.335 8<br />
Wohnraum 256 312 2<br />
Erholung/ Freizeit 165 199 1<br />
Verkehr 56 127 1<br />
Sonstiges 510 547 3<br />
Bodennutzung: Die sächsische Land- und Forstwirtschaft nutzt die vorhandenen Flächen wie<br />
folgt: 917.400 ha landwirtschaftlich, 508.000 ha Wald, 8.400 ha bewirtschaftete Gewässer. Zwischen<br />
1990 und 1996 wurden rd. 12.800 ha landwirtschaftliche Nutzfläche für andere Nutzzwecke<br />
entzogen, während die Forstflächen nahezu konstant blieben. Im Freistaat sind 27,4 % der<br />
Fläche bewaldet, ca. die Hälfte davon ist als geschützte Landschaft und als Erholungswald eingestuft.<br />
40 % <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> haben eine Wasserschutzfunktion und ca. 14 % eine besondere Schutzfunktion<br />
für die Luft. Weitere 16 % üben eine Naturschutzfunktion aus. In verschiedenen Gebieten<br />
Sachsens herrschen großflächige, kaum strukturierte Landschaftsformen mit negativen Begleiterscheinungen<br />
(Wind- und Wassererosion, eintöniges Landschaftsbild) vor. Durch verstärkte<br />
<strong>Förderung</strong> der naturschutzgerechten Bewirtschaftung sowie Renaturierung und Neuanlage von<br />
112
Biotopen könnten bessere Voraussetzungen für die Sicherung von Lebensräumen bedrohter Tier-<br />
und Pflanzenarten geschaffen werden. Gezielte Aufforstungen könnten einer Wind- und Wassererosion<br />
sowie Überschwemmungen entgegenwirken.<br />
Klimaschutz: In Sachsen haben nach 1990 vor allem der Rückgang der Industrieproduktion und<br />
die Stillegung zahlreicher Altindustrieanlagen zu einer Reduzierung der Emission klimarelevanter<br />
Gase geführt. An der Emission klimarelevanter Spurengase waren mit 69,4 % die Wärme-<br />
und Stromerzeugung, mit 12,8 % der Verkehr, mit 9,9 % Haushalte und Kleinverbraucher, mit<br />
4,9 % die Landwirtschaft und mit 3,0 % die Industrie beteiligt. In der Landwirtschaft konnte eine<br />
Emissionsminderung von CO2 durch reduzierte N-P-K-Mineraldüngung und reduzierten PSM-<br />
Einsatz sowie ein vermindertes Entweichen von N2O-N und NH3-N durch reduzierte N-<br />
Mineraldüngung gegenüber konventioneller Bewirtschaftung (Bezugsjahr 1996/97), bedingt<br />
durch die Anwendung entsprechender Agrarumweltmaßnahmen erreicht werden.<br />
Stärken bzw. Schwächen im Agrarsektor Sachsens sowie Entwicklungsmöglichkeiten<br />
Nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über dementsprechende Potentiale bzw. Probleme<br />
Stärken Entwicklungsmöglichkeiten<br />
vielfältige Eigentumsformen bei landwirtschaftlichen<br />
Betrieben (Einzelunternehmen,<br />
Mehrfamilienbetriebe)<br />
113<br />
- keine Einflussnahme durch Maßnahmen<br />
<strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> möglich und notwendig<br />
hohes Qualifikationsniveau der Betriebsleiter - keine Einflussnahme durch Maßnahmen<br />
<strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> möglich und notwendig<br />
überwiegend günstige Standortbedingungen für<br />
landwirtschaftliche und gartenbauliche Produktion<br />
(Bonität der Böden, ausreichende Niederschlagsmengen,<br />
Globalstrahlung)<br />
- hohe Flächenerträge möglich,<br />
- keine Beeinflussung durch Maßnahmen <strong>des</strong><br />
<strong>EPLR</strong> notwendig<br />
weitgehend attraktive Kulturlandschaft - Bestand muss langfristig gesichert werden<br />
- es müssen außer für Landwirte auch Fördermaßnahmen<br />
für Verbände und Privatpersonen<br />
im Bereich der Landschaftspflege-<br />
und <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> zugänglich sein,<br />
- Teilnahme an den spezifischen dazu angebotenen<br />
Agrarumweltmaßnahmen<br />
flächendeckende Offizialberatung - Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> können wirksam<br />
den potentiellen Teilnehmern nahegebracht<br />
werden<br />
- Beratung zum biotischen Ressourcenschutz<br />
muss verbessern
Schwächen Entwicklungsmöglichkeiten<br />
geringe Eigenkapitalbasis der Betriebe - geringe Einflussnahme durch Maßnahmen<br />
<strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> möglich<br />
- eventuell durch Vorruhestandsregelung<br />
Wirtschaftlichkeit weiterbestehender Betriebe<br />
verbessern<br />
standortbedingte Hochwasser- und Erosionsgefahr<br />
Grünlandflächen bleiben zunehmend ungenutzt<br />
Orientierung auf Marktordnungsfrüchte führt<br />
zum Rückgang der Fruchtartendiversität und<br />
zu einseitigen Fruchtfolgen<br />
auf ca. einem Drittel der LN natürliche Standortnachteile<br />
große Einkommensunterschiede zwischen den<br />
Betrieben<br />
Der Einsatz von Düngemitteln und PSM in<br />
Baumschulbetrieben ist ausschließlich auf<br />
hohen Ertrag und Qualität ausgerichtet<br />
- Mehrung der Wal<strong>des</strong> in spezieller Funktion<br />
als Hochwasserschutzwald oder Windbrecher<br />
durch gezielte Erstaufforstung<br />
möglich<br />
- Teilnahme an den spezifisch dazu angebotenen<br />
Agrarumweltmaßnahmen<br />
- Renaturierung von Fließgewässern<br />
- Beeinflussung der Produktionsstruktur der<br />
Betriebe durch Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong><br />
nicht möglich<br />
- Teilnahme an den spezifischen Angeboten<br />
zur Extensivierung bzw. naturschutzgerechten<br />
Bewirtschaftung innerhalb der Agrarumweltmaßnahmen<br />
- Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen<br />
sichert Einkommensausgleich für eingegangene<br />
Verpflichtungen in diesem Bereich<br />
- Zahlung einer Ausgleichszulage in benachteiligten<br />
Gebieten<br />
- geringe Einflussnahme durch Maßnahmen<br />
<strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> gegeben,<br />
- eventuell durch Übernahme von Landschaftspflege-<br />
und Naturschutzmaßnahmen<br />
oder Erstaufforstung alternative Einkommensquellen<br />
- Zahlung einer Ausgleichszulage zur Sicherung<br />
<strong>des</strong> Überlebens der Betriebe im<br />
benachteiligten Gebiet<br />
- Teilnahme an den spezifisch dazu angebotenen<br />
Agrarumweltmaßnahmen<br />
Gefahr der Aufgabe der Nutzung von Teichen - Teilnahme an den spezifisch dazu angebotenen<br />
Agrarumweltmaßnahmen<br />
nichtchemischer Pflanzenschutz würde ohne<br />
<strong>Förderung</strong> nicht angewandt werden (Mehrkosten!)<br />
- Teilnahme an den spezifisch dazu angebotenen<br />
Agrarumweltmaßnahmen<br />
Analyse früherer Ergebnisse: Zu den einzelnen flankierenden Maßnahmen liegen unterschiedlich<br />
umfangreiche Bewertungsergebnisse vor. Die zusammenfassenden Darstellung unter Punkt<br />
114
1.2 <strong>des</strong> Entwicklungsplanes enthält dementsprechend verfügbare Angaben. Den Einschätzungen<br />
über die Wirksamkeit ist insgesamt zuzustimmen.<br />
Beurteilung der Kohärenz der vorgeschlagenen Strategie mit der Situation und den Zielen<br />
Die Entwicklung <strong>des</strong> Freistaates Sachsen wird seit 1991 durch Mittel aus der Strukturfondsförderung<br />
unterstützt. Die Erhaltung und Sanierung der landwirtschaftlichen Bausubstanz, Investitionen<br />
in moderne, umweltgerechte Produktionsverfahren, die beachtlichen Fortschritte bei der<br />
Entwicklung und Modernisierung der Infrastruktur und die vielfältigen soziokulturellen Initiativen<br />
im ländlichen Raum belegen den Erfolg der Agrarstrukturförderung. Mit der Einführung der<br />
flankierenden Maßnahmen im Rahmen der GAP-Reform 1992, insbesondere der VO (EWG) Nr.<br />
2078/92, wurde der entscheidende Impuls zur Bekämpfung bzw. Begrenzung von Agrar-<br />
Umweltproblemen gegeben. Folgerichtig gehörte Sachsen mit zu den ersten Bun<strong>des</strong>ländern, die<br />
ein speziell darauf gerichtetes Programm „Umweltgerechte Landwirtschaft (UL)“ auflegten.<br />
Damit sollten die Kardinalprobleme, wie Bodenerosion durch Wasser und Wind sowie Belastung<br />
<strong>des</strong> Grundwassers durch Nitrat, eine Hinterlassenschaft der vormals auf Eigenversorgung und<br />
Höchsterträge ausgerichteten sozialistischen Landwirtschaft, entschärft werden. Die modulare<br />
Programmgestaltung bewirkte eine ausgesprochen hohe Akzeptanz bei den Landwirten und trug<br />
somit hochgradig zur Zielerreichung bei. Außerdem waren nicht unerhebliche Sekundäreffekte<br />
wie Marktentlastung und Einkommenssicherung bei den Betrieben zu verzeichnen. Aufgrund der<br />
natürlichen Standortbedingungen, wie Hangneigung, traditioneller Armut an Strukturelementen<br />
in der Landschaft (Lößstandorte) oder gering ausgeprägter Sorptionskapazität der Böden (Diluvialstandorte)<br />
können die genannten Kardinalprobleme jedoch nicht als gelöst betrachtet werden,<br />
bzw. sie entstehen z.T. neu. Deshalb ist es folgerichtig, im Programmplanungszeitraum 2000-<br />
2006 den Agrarumweltmaßnahmen innerhalb der flankierenden Maßnahmen Priorität einzuräumen.<br />
Ebenso trägt die verstärkte Einbindung von direkt dem Naturschutz dienenden Maßnahmen<br />
in das Programm UL zur Verwirklichung <strong>des</strong> Schutzes der Umwelt und der Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen<br />
Kulturerbes in Europa bei.<br />
Das europäische Landwirtschaftsmodell setzt maßgeblich auf wettbewerbsfähige Betriebe. Dabei<br />
wird schnell deutlich, das alle Rahmenbedingungen, die zur Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
führen, möglichst verändert werden müssen. Dazu gehören in entscheidendem Maße<br />
auch die Benachteiligungen aufgrund natürlicher Gegebenheiten. Zur Aufrechterhaltung der<br />
Landbewirtschaftung in derartig beeinträchtigten Gebieten und zur Wahrung eines funktionierenden<br />
Sozialgefüges in den betroffenen Dörfern hat sich die Ausgleichszulage zu einem bewährten<br />
Instrument entwickelt. Daher ist das Bekenntnis zur Fortführung grundsätzlich zu begrüßen.<br />
Obgleich die Ausgleichszulage nachweislich zum Erhalt von Landwirtschaftsbetrieben<br />
beigetragen hat, konnte in keiner Weise eine „Gleichstellung“ mit standörtlich begünstigten Betrieben<br />
erfolgen. Aufgrund der absolut objektiven Einstufung als Benachteiligtes Gebiet ist die<br />
Fehlallokation von Fördermitteln nahezu ausgeschlossen. Der geplante finanzielle Ansatz im<br />
Entwicklungsplan für die Ausgleichszulage, die in Ergänzung zu den Fördersätzen der GAK<br />
gezahlt werden soll, ist vor dem Hintergrund der beabsichtigten Wirkung möglicherweise zu<br />
niedrig bemessen, jedoch unter dem Gesichtspunkt begrenzt verfügbarer Mittel verständlich.<br />
Bei der Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen hat Sachsen ein ehrgeiziges Programm zur<br />
ökologischen Waldmehrung erarbeitet. Hierbei wurden die Erfahrungen mit Vorgängerprogrammen,<br />
insbesondere der zu niedrig bemessenen Aufforstungsprämie beachtet. Der räumlich<br />
differenzierte Bedarf zur Aufforstung besteht auch weiterhin. Dies gilt insbesondere vor dem<br />
Hintergrund <strong>des</strong> Hochwasserschutzes. Die Übereinstimmung mit der GAP und der europäischen<br />
Forstpolitik ist vorbildlich gewährleistet und auch im Hinblick auf die internationalen Verpflichtungen<br />
Deutschlands und der <strong>EU</strong> zur Klimapolitik als zielführend zu sehen.<br />
Bedingt durch die strukturellen Besonderheiten einer ehemals kollektivistisch organisierten<br />
Landwirtschaft haben sich erst in nach der politischen Wende in der ehemaligen DDR Einzelbe-<br />
115
triebe etablieren können. Aufgrund dieses erst in der jüngsten Vergangenheit abgelaufenen Prozesses<br />
ist <strong>des</strong> Problem einer Hofübergabe aus Altersgründen vergleichsweise gering ausgeprägt.<br />
Vielmehr ist die Freisetzung von Arbeitskräften aus größer strukturierten Landwirtschaftsbetrieben<br />
das eigentliche Problem im ländlichen Raum. Innerhalb der Fördermöglichkeiten der<br />
EAGFL-Verordnung ist hierfür jedoch keine Lösung möglich. Folglich wird die Inanspruchnahme<br />
einer Vorruhestandsregelung beschränkt sein. Dennoch ist die Absicht Sachsens, eine derartige<br />
<strong>Förderung</strong> einzurichten, als positiv und im Einklang mit den Zielen einer multifunktionalen<br />
Landwirtschaft zu bewerten. Die vorgesehene Größenordnung erscheint aufgrund der besonderen<br />
Situation Sachsen angemessen.<br />
Prüfung der Kohärenz mit der Gemeinsamen Agrarpolitik und anderen Politiken<br />
Durch das Zusammenwirken von „Operationellem Programm zur Strukturfondsförderung im<br />
Freistaat Sachsen“ und Entwicklungsplan Programme sind Synergieeffekte absehbar. Dieser<br />
Gesamtansatz sichert eine integrierte Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes ab. Die Programmierung<br />
beider Teile <strong>des</strong> EAGFL erfolgte in enger Abstimmung, so dass die Kohärenz der Maßnahmen<br />
im Entwicklungsplan zu denen <strong>des</strong> Operationellen Programms gewährleistet ist.<br />
Die Ziele der GAP, nämlich<br />
- Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft,<br />
- Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der Landbevölkerung,<br />
- Stabilisierung der Märkte<br />
- Sicherstellung der Versorgung der Verbraucher zu angemessenen Preisen<br />
sowie die Ziele der Umweltpolitik,<br />
- Erhaltung und Schutz sowie Verbesserung der Umwelt,<br />
- Schutz der menschlichen Gesundheit,<br />
- umsichtige und rationelle Verwendung natürlicher Ressourcen,<br />
- <strong>Förderung</strong> von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler<br />
Umweltprobleme,<br />
werden in unterschiedlicher Intensität durch alle geplanten Maßnahmen unterstützt. Insbesondere<br />
bei den Agrarumweltmaßnahmen können sich vorteilhafte Wirkungen im Sinne der gemeinschaftlichen<br />
Umweltpolitik entfalten. Die von den Landwirten eingegangenen Verpflichtungen<br />
innerhalb <strong>des</strong> Programms "Umweltgerechte Landwirtschaft" und die Gewährung anderer Ausgleichszahlungen<br />
im Rahmen <strong>des</strong> Entwicklungsplans stimmen mit allen einschlägigen Gemeinschaftsverordnungen<br />
über Produktqualität, das Wohlbefinden der Tiere und den Schutz der Umwelt,<br />
der natürlichen Ressourcen und der Landschaft sowie mit den gemeinsamen Marktorganisationen<br />
für landwirtschaftliche Erzeugnisse überein. Eine Kürzung der Direktzahlungen in Abhängigkeit<br />
der in der Horizontalen Verordnung genannten Kriterien und ein Einsatz auf diese<br />
Weise eingesparter Mittel in Programmen zur ländlichen Entwicklung findet in Deutschland insgesamt<br />
keine Anwendung. Bei den Maßnahmen der Forstwirtschaft werden inhaltliche Überschneidungen<br />
zwischen beiden Plänen ausgeschlossen, indem im Entwicklungsplan nur die im<br />
Artikel 31 der VO (EG) Nr. 1257/99 aufgeführten Maßnahmen umgesetzt werden.<br />
Hinsichtlich der Wettbewerbspolitik ist der "Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im<br />
Agrarsektor" zu beachten. Die in dieser Hinsicht relevanten Angaben sind vollständig im Entwicklungsplan<br />
enthalten und geben beispielsweise Aufschluss über reine staatliche Beihilfen, die<br />
im Rahmen der geplanten Maßnahmen an Nichtlandwirte gezahlt werden sollen.<br />
Mit den anderen Gemeinschaftspolitiken und Instrumenten der GAP wird die Kohärenz insbesondere<br />
im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen dadurch hergestellt, dass außer der Ausgleichszulage<br />
für benachteiligte Gebiete alle dort geförderten Teilmaßnahmen über dem Niveau<br />
der guten fachlichen Praxis liegen. Die Direktzahlungen innerhalb der gemeinsamen Marktorganisationen<br />
(GMO) hingegen sollen in Deutschland an die Einhaltung der „guten landwirtschaftli-<br />
116
chen Praxis im üblichen Sinne“ gebunden werden. Bereits in den GMO gesetzlich fixierte Standards<br />
stellen keinen Ausgleichstatbestand für die Maßnahmen <strong>des</strong> Entwicklungsplanes dar. Die<br />
Kohärenz zu anderen Politikbereichen ist in Tabelle 4 dargestellt.<br />
Durch die Maßnahmen <strong>des</strong> Entwicklungsplanes, insbesondere durch die Ausgleichszulage für<br />
benachteiligte Gebiete werden auch die Ziele anderer Gemeinschaftspolitiken unterstützt. Zu<br />
nennen ist hier vor allem die Sicherung der Beschäftigung in den landwirtschaftlichen Betrieben,<br />
die zur ganzheitlichen ländlichen Entwicklung und zur Belebung regionaler Wirtschaftskreisläufe<br />
beiträgt. Hinsichtlich der <strong>Förderung</strong> der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist zu bemerken,<br />
dass sich die flankierenden Maßnahmen nicht dazu eignen, diesbezügliche Defizite abzubauen.<br />
Andererseits ist aus den vorliegenden Maßnahmen keine einseitige Benachteiligung erkennbar.<br />
Tabelle 4: Kohärenz mit anderen Politikbereichen<br />
Maßnahmen GAP Umwelt Erweiterung Verbraucher Wettbewerb Chancengleichheit<br />
Vorruhestand + 0 0 0 0 0<br />
benachteiligte Gebiete + + 0 0 0 0<br />
Agrarumweltmaßnahmen<br />
+ + 0 + 0 0<br />
Erstaufforstung + + 0 0 0 0<br />
+ gegeben 0 neutral - behindert<br />
Beurteilung der voraussichtlichen Wirkung der gewählten Prioritäten<br />
Aufgrund der zu lösenden Probleme in den Bereichen Boden- und Wasserschutz, Erhaltung und<br />
Pflege wertvoller Biotope und Schutz bedrohter Arten genießen die Agrarumweltmaßnahmen<br />
innerhalb der flankierenden Maßnahmen Priorität. Dies wird durch den geplanten Einsatz finanzieller<br />
Mittel, deren Anteil 68,5 % der öffentlichen Kosten beträgt, unterstrichen. An zweiter<br />
Stelle folgen die benachteiligten Gebiete mit einem 19,7 %-igen Anteil. Aufgrund der begrenzt<br />
verfügbaren europäischen Kofinanzierungsmittel, ist eine Auslagerung der Finanzierung in die<br />
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes empfehlenswert.<br />
Anderenfalls würde ggf. der Ausbau <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes insgesamt in Frage<br />
gestellt werden. Dies würde jedoch der Zielstellung eines umfassenden Arten- und Biotopschutzes<br />
zuwider laufen. An dritter Stelle steht die Erstaufforstung mit 8,8 % im Mittelansatz. Die<br />
Anwendung der Vorruhestandsregelung wird durch die eher restriktive Auslegung der Artikel 10<br />
<strong>bis</strong> 12 der VO (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates von vornherein begrenzt. Deren Anteil beträgt somit<br />
nur 2,9 %. Der finanzielle Ansatz stimmt mit der inhaltlichen Prioritätensetzung überein.<br />
Nach den <strong>bis</strong>herigen Erfahrungen sowie der wissenschaftlichen Begleitung und Bewertung wurden<br />
signifikante Verbesserungen im Vergleich der Bewirtschaftungsweisen nach dem sächsischen<br />
Programm UL mit Bewirtschaftungsweisen nach den Regeln der guten landwirtschaftlichen<br />
Praxis erzielt. Die Verminderung der Bodenerosion, die deutliche Reduzierung <strong>des</strong> Restnitratgehaltes,<br />
der verminderte Aufwand an Pflanzenschutzmitteln sind Auswirkungen, die ebenso<br />
im kommenden Programmplanungszeitraum zu erwarten sind. Es ist prinzipiell richtig an Maßnahmen,<br />
die <strong>bis</strong>lang positive Umwelteffekte erbracht haben, festzuhalten (z.B. Zwischenfruchtanbau).<br />
Unabhängig davon war es notwendig, die Erfahrungen der auf der Rechtsgrundlage VO<br />
(EWG) Nr. 2078/92 fußenden UL-Programme zu nutzen und bei der Konzeption der nunmehr<br />
dritten Programmgeneration einfließen zu lassen. Von den berufsständischen Verbänden wurde<br />
wiederholt vorgebracht, dass die Akzeptanz bestimmter Einzelmaßnahmen verbessert werden<br />
könnte, wenn eine günstigere Einordnung in die Betriebsorganisation ermöglicht würde. Der<br />
117
Programmaufbau wurde daraufhin überprüft. Bei den weithin akzeptierten Programmteilen (z.B.<br />
beim Umweltgerechten Ackerbau und der extensiven Grünlandwirtschaft) blieb der modulare<br />
Aufbau erhalten, an den Stellen mit Akzeptanzproblemen (Naturschutzmaßnahmen als ZF II)<br />
wurde davon Abstand genommen. Von der Verankerung der Naturschutzmaßnahmen als selbständige<br />
Einzelmaßnahmen, die auf beliebigen Schlägen der Betriebsfläche, sofern naturschutzfachlich<br />
begründet, durchgeführt werden können, wird zukünftig eine höhere Akzeptanz erwartet.<br />
Der unterstellte Wirkungsansatz der Grundförderung, durch „light green measures“ auf großen,<br />
zusammenhängenden Flächen deutliche Umwelteffekt zu erzielen, wird durch zielgerichtete,<br />
schlagbezogene Erbringung von „dark green measures“ durch die Zusatzförderungen oder bei<br />
den Naturschutzmaßnahmen ergänzt. Das neu eingeführte betriebliche Erosionsschutzkonzept<br />
bedarf zur besseren Beurteilung einer weiteren Untersetzung. Insbesondere werden Kriterien zu<br />
definieren sein, die die zuständige Landwirtschaftsbehörde bei der Genehmigung <strong>des</strong> einzelbetrieblichen<br />
Konzeptes heranziehen soll. Durch die verstärkte Integration von Naturschutzmaßnahmen<br />
in das Programm UL sind positive Effekte im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz<br />
zu erwarten. Hierbei wird es auf die kooperative Arbeitsweise der Umwelt- und Agrarverwaltung<br />
ankommen, um diesbezügliche Fördermaßnahmen zum Erfolg zu führen. Grundsätzlich sind<br />
Biotopvielfalt, wertvolle Landschaftselemente (Teiche, Steinrücken) und intakte Agrarökosysteme<br />
wichtige Bausteine sowohl für die touristische Attraktivität einer Region als auch für die<br />
Lebensqualität seiner Bewohner. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Betriebe<br />
ist aufgrund der fundierten Prämienkalkulationen mit einer ausgeglichenen Bilanz zu rechnen.<br />
Mit der Gewährung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten soll ein Min<strong>des</strong>teinkommen<br />
aus landwirtschaftlicher Tätigkeit gesichert werden. Dieses Min<strong>des</strong>teinkommen stellt<br />
die wirtschaftliche Voraussetzung für eine nachhaltige und standortgerechte Landbewirtschaftung<br />
dar. Die Ausgleichszulage ist aufgrund der ständigen natürlichen Benachteiligung und damit<br />
in Zusammenhang stehend auch meist strukturellen Benachteiligung für die Fortführung der<br />
landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit eine essenzielle Voraussetzung. Die ernste Situation lässt<br />
sich anhand der Buchführungsergebnisse für Betriebe in benachteiligten Gebieten und deren<br />
niedrigeren Gewinne im Vergleich zu Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten ablesen. Mit<br />
der Gewährleistung <strong>des</strong> Fortbestan<strong>des</strong> der landwirtschaftlichen Bodennutzung sind Sekundär-<br />
bzw. Folgeeffekte verbunden. Durch die Erhaltung von landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen wird<br />
ein Beitrag zur Erhaltung einer funktionsfähigen Sozialstruktur im ländlichen Raum geleistet.<br />
Die Bewahrung der Landbewirtschaftung durch bodenständige Betriebe und ortsansässige Bauern<br />
ist eine wesentliche Voraussetzung für die Lebensfähigkeit der Dörfer. Das schlägt sich darin<br />
nieder, dass Betriebsschließungen, die ursächlich mit den erschwerten Wirtschaftsbedingungen<br />
in benachteiligten Gebieten zusammenhängen, vermieden werden und damit die im ländlichen<br />
Raum ohnehin höhere Arbeitslosigkeit nicht noch zusätzlich ansteigt. Durch die Sicherung eines<br />
ausreichenden Einkommens aus landwirtschaftlicher Tätigkeit werden die Betriebe in die Lage<br />
versetzt, die Kulturlandschaft zu pflegen und zu erhalten. Ohne diese Leistungen bestünde zunehmend<br />
die Gefahr <strong>des</strong> Verlustes der sowohl für das Landschaftsbild als auch für den Naturschutz<br />
wichtigen Offenlandbereiche. Die Ausgleichszulage hat in der Vergangenheit zu einer<br />
Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe beigetragen. Ausdruck dafür ist deren über mehrere<br />
Jahre nahezu konstant gebliebene Anzahl und Flächenbewirtschaftung. Diese Wirkung der Ausgleichszulage<br />
wird auch in Zukunft erwartet.<br />
Mit der Erstaufforstung von jährlich etwa 1.000 ha landwirtschaftlicher Flächen werden<br />
gleichzeitig mehrere Effekte erreicht. Einerseits werden zur Verringerung überschüssigen landwirtschaftlichen<br />
Produktionspotenzials Flächen einer anderen Nutzung zugeführt. Gleichzeitig<br />
entstehen neue Flächen für die Erzeugung <strong>des</strong> nachwachsenden Rohstoffes Holz. Im Zusammenhang<br />
mit der zunehmenden Substituierung anderer Rohstoffe ist bereits jetzt erkennbar, dass<br />
in Deutschland eine Verknappung der zur Verfügung stehenden Holzressourcen stattfindet. Dem<br />
steht ein ständig wachsen<strong>des</strong> Produktionspotenzial auf der Seite der Holzverarbeitung gegenüber.<br />
Als Beispiele seien hier starke Steigerungen <strong>des</strong> Holzeinsatzes in der Bauindustrie und<br />
118
expandierende Kapazitäten bei der Holzwerkstoff- und Zellstoffindustrie genannt. Weiterhin ist<br />
insgesamt ein zunehmender Anteil von nachwachsenden Rohstoffen an der Energieerzeugung zu<br />
verzeichnen. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, nicht nur das bestehende forstliche Produktionspotenzial<br />
zu erhalten, sondern es auszudehnen. Damit leistet Sachsen auch einen Beitrag zur<br />
globalen Zielsetzung der CO2-Bindung. Die Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen flankiert<br />
andere Förderprogramme im ländlichen Raum. So trägt sie im besonderen Maß dazu bei, Nährstoffe<br />
zu binden und aufgrund naturnaher Bewirtschaftungsweisen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> Schadstoffeinträge<br />
durch Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen zu vermeiden. Damit kann ein entscheidender<br />
Beitrag zur Verbesserung <strong>des</strong> Grundwassers, insbesondere der Verringerung der Nitratbelastung,<br />
geleistet werden. Für die waldarmen Regionen Nordsachsens und einige Teile <strong>des</strong> Erzgebirges<br />
würde eine deutliche Erhöhung <strong>des</strong> Waldanteils insbesondere ökologische Verbesserungen<br />
mit sich bringen. Dabei kann durch gezielte Aufforstung die bestehende Erosionsgefahr verringert<br />
und der Hochwasserschutz verbessert werden. In den intensiv landwirtschaftlich genutzten<br />
Gebieten Sachsens sind durch Meliorationsmaßnahmen, Flurholzbeseitigungen und Gewässerregulierungen<br />
in den vergangen Jahrzehnten eine Vielzahl von Lebensräumen und Strukturen<br />
beseitigt worden. Mit der Neubegründung ökologisch stabiler, artenreicher Mischbestände können<br />
hier gleichzeitig neue Lebensräume und Verbindungen zwischen bestehenden Waldökosystemen<br />
geschaffen werden. Das mit der Aufforstung verbundene Arbeitspotenzial kann wie folgt<br />
eingeschätzt werden: Die Durchführung einer Erstaufforstung von 1.000 ha entspricht einer Jahresarbeitsleistung<br />
von etwa 30 Arbeitskräften. Langfristig werden für die Bewirtschaftung von<br />
1.000 ha Wald einschließlich notwendiger Verwaltungsstrukturen etwa vier Arbeitskräfte gebunden.<br />
Waldflächen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben stellen in der Regel<br />
einen Ausgleich <strong>des</strong> saisonal schwankenden Arbeitsanfalls und ein zusätzliches Einkommen dar.<br />
Mit der Neubegründung von Wald und der Verbesserung der ökologischen Bedingungen in der<br />
offenen Landschaft erhöht sich auch in den intensiv landwirtschaftlichen Gebieten die Attraktivität<br />
touristischer Angebote, die mittlerweile zur wirtschaftlichen Basis einer zunehmenden Zahl<br />
landwirtschaftlicher Betriebe werden. Betrachtet man die Effektivität <strong>des</strong> Einsatzes der Fördermittel<br />
für die Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen im Rahmen der GAP, so kann bilanzierend<br />
festgestellt werden, dass mit den Zahlungen keinerlei wertschaffendeEffekte verbunden sind. Die<br />
Aufforstung einer Fläche mit nachfolgend langfristiger Bewirtschaftung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> hingegen<br />
erzeugt den Rohstoff Holz einschließlich Sozialfunktionen mit einem sehr geringen Einsatz an<br />
Energie. Auf der Abnehmerseite ist die langfristige Sicherung der Versorgung der Holzindustrie<br />
Voraussetzung für die Beschäftigungssicherung in diesem Bereich.<br />
Die Vorruhestandsregelung der EAGFL-VO wird im Freistaat Sachsen im Gegensatz zu den<br />
alten Bun<strong>des</strong>ländern nur zu unwesentlichen Strukturveränderungen in der Landwirtschaft führen.<br />
Bei den Unternehmen, die an der Vorruhestandsregelung partizipieren können, wird dadurch ein<br />
wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit geleistet. Durch den zu erwartenden<br />
Preisverfall der landwirtschaftlichen Produkte im Rahmen der AGENDA 2000 und die verstärkte<br />
Konkurrenz um Pachtflächen sind die landwirtschaftlichen Unternehmen gezwungen, weitere<br />
Kosteneinsparungen vorzunehmen. Voraussichtlich kommt es im Freistaat Sachsen zu einem<br />
Abbau <strong>bis</strong> zu 5.000 Arbeitsplätzen. Das Problem der Freisetzung von älteren Arbeitnehmern in<br />
juristischen Personen der Landwirtschaft Sachsens (siehe Punkt 1.1.2) kann durch die Vorruhestandsregelung<br />
keinesfalls gelöst werden. Selbst wenn man davon ausgeht, dass für 3.369 Arbeitnehmer,<br />
die über 50 Jahre alt sind, eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Anpassungshilfe<br />
für ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmer möglich ist, verbleibt immer noch eine<br />
Differenz von 1.631 Personen, für die es keinen rechtlichen Ansatz gibt. Diese Arbeitnehmer<br />
werden, im Falle der Freisetzung, die Zahl der Arbeitslosen im ländlichen Raum weiter ansteigen<br />
lassen.<br />
Untersuchung der in den Bewertungsfragen angesprochenen Punkte<br />
119
Die im Leitfaden zur Bewertung von Programmen zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums vorgegebenen<br />
spezifischen Bewertungsfragen sind in die Zukunft gerichtet und demnach erst nach<br />
einer Intervention <strong>des</strong> EAGFL-Abteilung Garantie frühestens im Zuge der Halbzeitbewertung zu<br />
erörtern. Mit Blick auf die erwarteten Wirkungen erscheinen die im Entwicklungsplan vorgeschlagenen<br />
Maßnahmen als grundsätzlich geeignet, sämtliche Bewertungsfragen positiv im Sinne<br />
einer Verbesserung der derzeitigen Situation bzw. eines derzeitigen Zustan<strong>des</strong> zu beantworten.<br />
Die erwarteten positiven Wirkungen der Maßnahmen werden in Tabelle ? vergleichend dargestellt.<br />
Tabelle 5: Erwartete positive Wirkungen der Einzelmaßnahmen<br />
Maßnahmen<br />
Erwartete positive Wirkungen auf<br />
Beschäftigung Einkommen Sozial Umwelt<br />
Vorruhestand + + + 0<br />
benachteiligte Gebiete ++ + ++ +<br />
Agrarumweltmaßnahmen 0 0 0 +++<br />
Erstaufforstung + + 0 ++<br />
Quantifizierung der Ziele<br />
+++ stark ++ mittel + schwach 0 neutral<br />
Die Quantifizierung der Ziele ist im Entwicklungsplan <strong>bis</strong>her nur ansatzweise nachvollziehbar.<br />
Dazu ist eine weitere Untersetzung anzuraten. Es wird vorgeschlagen die weitere Konkretisierung<br />
auf Grundlage der Ansätze in den Tabellen 6 und 7 vorzunehmen. Die im Entwicklungsplan<br />
aufgeführten Programmindikatoren sind plausibel, sollten jedoch noch um Kontextindikatoren<br />
ergänzt werden. Für einige Maßnahmen sind im Planungsdokument noch keine Indikatoren vorgeschlagen<br />
worden. Der Bearbeitungsstand ist aus Tabelle 8 ersichtlich.<br />
120
Tabelle 6 Matrix repräsentativer Indikatoren<br />
Sektoren Realisierung Ergebnis Auswirkung<br />
Vorruhestand Anzahl der unterstützten<br />
Landwirte und Arbeitnehmer<br />
benachteiligte<br />
Gebiete<br />
Agrarumweltmaßnahmen<br />
strukturverbessernd abgegebene<br />
Fläche<br />
Anzahl der geförderte Betriebe<br />
Teilnahme der landwirtschaftlichen<br />
Unternehmen<br />
an Einzelmaßnahmen<br />
(Anzahl und Fläche)<br />
Leistungen zum Ressourcenschutz<br />
(Boden, Wasser)<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Familieneinkommens<br />
im Vergleich<br />
zur Ausgangssituation<br />
verbessertes Betriebseinkommen<br />
<strong>des</strong> aufnehmenden<br />
Betriebes<br />
Anteil der <strong>Förderung</strong> am<br />
Betriebseinkommen<br />
Umwelteffekte<br />
Einkommenseffekt<br />
Markteffekt<br />
verringerter Eintrag von<br />
Nitrat (kt NO 3-N)<br />
verringerter Eintrag von<br />
Pflanzenschutzmitteln (t<br />
bzw. m³)<br />
Erosionsminderung (kt)<br />
Biodiversität Erhalt besonders geschützter<br />
Arten<br />
Erhaltung der Kulturlandschaft<br />
Erstaufforstung aufgeforstete landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche<br />
(Art und Population)<br />
Entlohnung der Leistung<br />
(€/h bzw. ha)<br />
Kompensationseffekt (%)<br />
durchschnittlicher Beihilfebetrag<br />
(DM/ha)<br />
121<br />
abgesicherter Übergang in<br />
die Rente (durchschnittliche<br />
Dauer der Unterstützung)<br />
mittelfristig verbesserter<br />
Standarddeckungsbeitrag<br />
nach zwei Jahren noch bestehender<br />
Agrarbetrieb<br />
Erhalt der betrieblichen Arbeitsplätze<br />
nachhaltige Wirkung<br />
keine Verschlechterung<br />
neutral bzw. Verringerung<br />
der Produktion<br />
Verbesserung der Grundwasserqualität<br />
im Vergleich zur<br />
Ausgangssituation<br />
Artenvielfalt vergrößerte sich<br />
gegenüber der Ausgangssituation<br />
Entwicklung in den erhaltenden<br />
Kulturlandschaften<br />
(Gesamtfläche, Diversifizierung,<br />
Tourismus)<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Waldanteils<br />
in der Region (%)<br />
Steigerung <strong>des</strong> Betriebsvermögens<br />
(Wertzuwachs <strong>des</strong><br />
Bestan<strong>des</strong> innerhalb von 20<br />
Jahren)
Tabelle 7: Quantifizierung der Ziele<br />
Maßnahme quantitative Ziele<br />
Vorruhestand zwischen 30 und 80 Förderfälle pro Jahr, sofern geschätzter Bedarf der gewünschten<br />
Inanspruchnahme entspricht (Verringerung der Anzahl landwirtschaftlicher<br />
Betriebe jährlich um 0,8 %)<br />
durchschnittliche Verbesserung <strong>des</strong> Standardbetriebseinkommens <strong>des</strong> Flächeaufnehmenden<br />
Betriebes um min<strong>des</strong>tens 4 %<br />
durchschnittliche freigesetzte Fläche je Unternehmen > 10 ha<br />
Altersdifferenz zwischen Abgebenden und Aufnehmenden > 15 Jahre<br />
benachteiligte Gebiete Anteil der Ausgleichszulage am Betrieblichen Gewinn < 100%<br />
Gewinn der Betriebe innerhalb der benachteiligten Gebiete soll 50 % <strong>des</strong><br />
durchschnittlichen Gewinns der Betriebe innerhalb <strong>des</strong> jeweiligen Regierungsbezirks<br />
nicht unterschreiten<br />
Agrarumweltmaßnahmen Reduzierung <strong>des</strong> Nitrateintrags durchschnittlich 6 kt NO3-N<br />
Erosionsminderung um jährlich 210 kt im Vergleich zur Ausgangssituation<br />
durchschnittliche Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes an Pflanzenschutzmitteln um 10<br />
% gegenüber dem Niveau der guten landwirtschaftlichen Praxis<br />
Reduzierung <strong>des</strong> Gefährdungspotentials bedrohter Arten bzw. Biotope<br />
Sicherung der biologischen Vielfalt auf geförderten Flächen bezogen auf die<br />
Ausgangssituation<br />
Erstaufforstung Aufforstung von 5.800 ha <strong>bis</strong> zum Jahr 2006<br />
über 70 % der geförderten Flächen sollen in den Regierungsbezirken Leipzig<br />
und Chemnitz liegen<br />
Tabelle 8 Quantifizierung der Ziele und Indikatoren (Bearbeitungsstand)<br />
Maßnahmen Quantifizierte Ziele Begleit- und Wirkungsindikatoren<br />
Vorruhestand 0 0<br />
benachteiligte Gebiete - 0<br />
Agrarumweltmaßnahmen - 0<br />
Erstaufforstung 0 0<br />
+ ausreichend; 0 noch ergänzungsbedürftig; - fehlen<br />
Prüfung der vorgesehenen Durchführungsmodalitäten<br />
Der Entwicklungsplan enthält Angaben zu den in die Umsetzung eingebundenen Verwaltungsbehörden,<br />
zum Finanzierungsverfahren und den Kontrollen und Sanktionen. Die Verwaltung der<br />
im Entwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt unabhängig von der Umsetzung der Gemeinsamen<br />
Marktorganisationen innerhalb <strong>des</strong> EAGFL-Garantie. Für eine effiziente verwaltungstechnische<br />
Abwicklung bildet das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)<br />
die gemeinsame Grundlage. Auf <strong>des</strong>sen Basis findet die Antragstellung, Bewilligung der Zahlungen<br />
<strong>bis</strong> hin zur Kontrolle vor Ort statt. Innerhalb <strong>des</strong> Gesamtsystems werden die Flächen abgeglichen,<br />
wodurch die wiederholte <strong>Förderung</strong> ein und <strong>des</strong>selben Fördertatbestan<strong>des</strong> ausgeschlossen<br />
werden kann. Die europäische Rahmenverordnung wird über nationale Verordnungen<br />
und sächsische Verwaltungsvorschriften in nationales Recht umgesetzt. Außer beim Vorruhe-<br />
122
stand gibt es bereits vielfältige Erfahrungen bei der Abwicklung der <strong>Förderung</strong> in vergangenen<br />
Jahren. Die Begleitung und Bewertung von Förderprogrammen stellt für die sächsischen Behörden<br />
somit keine neue Aufgabe dar. Hierzu wurden in den letzten Jahren umfangreiche Erfahrungen<br />
im Rahmen der Ziel-1-Region gesammelt. Der Begleitausschuss auf Bun<strong>des</strong>ebene stellt die<br />
geeignete Ebene zur Koordinierung und Zusammenfassung aller Aktivitäten zur Umsetzung der<br />
Maßnahmen dar. Bei der Erarbeitung <strong>des</strong> Entwicklungsplanes wurden die Fachverbände im Bereich<br />
der Landwirtschaft sowie <strong>des</strong> Umwelt- und <strong>Naturschutzes</strong> konsultiert. Die umfänglichen<br />
Beratungen sichern eine breite Basis für die Anwendung der künftig angebotenen Maßnahmen.<br />
Zusammenfassung<br />
Grundsätzlich sind alle im Entwicklungsplan genannten Ziele sinnvoll und unterstützen eine<br />
nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft und <strong>des</strong> ländlichen Raumes. Dabei ist zu beachten,<br />
dass bei der Gesamtbetrachtung die hier aufgeführten Ziele und Teilziele immer im Zusammenhang<br />
mit der Strukturfondsintervention aus dem EAGFL, Abteilung Ausrichtung, gesehen<br />
wird. Diese Ziele der Maßnahmen stimmen mit den Zielen der <strong>Förderung</strong> durch den<br />
EAGFL, Abteilung Garantie, überein. Die Zuordnung der Fördermaßnahmen zu den Haupt- und<br />
Teilzielen ist in sich schlüssig (vgl. Pkt. 2 <strong>des</strong> Entwicklungsplanes). Im Entwicklungsplan sind<br />
eindeutige Aussagen zur Einhaltung der weiteren Rahmenbedingungen bei der Umsetzung <strong>des</strong><br />
Programms enthalten. Sachsen trägt im Rahmen der Richtlinien bzw. weiterführenden Bestimmungen<br />
der sächsischen Haushaltsordnung sowie <strong>des</strong> Verwaltungsverfahrensgesetzes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
in den jeweils gültigen Verfahrensbestimmungen Sorge, dass die von den Landwirten eingegangenen<br />
Verpflichtungen mit allen einschlägigen Gemeinschaftsverordnungen über Produktqualität,<br />
das Wohlbefinden der Tiere und den Schutz der Umwelt, der natürlichen Ressourcen<br />
und der Landschaft sowie mit den Gemeinschaftsverordnungen über die gemeinsamen Marktorganisationen<br />
für landwirtschaftliche Erzeugnisse übereinstimmen. Insgesamt wird ein fundiertes<br />
Planungsdokument als Arbeitsgrundlage für eine integrierte und nachhaltige Entwicklung <strong>des</strong><br />
ländlichen Raumes vorgelegt.<br />
123
Bestätigte Listen der vom Aussterben bedrohten Nutztierrassen<br />
ERFASSUNGSBOGEN (A)<br />
Land: Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, Freistaat Sachsen<br />
Art: Rind Rasse: Vogtländisches Rotvieh<br />
Die Erhebungsdaten beziehen sich auf das Jahr 1999<br />
1.1.1.1 A) DEMOGRAPHISCHE ANGABEN<br />
1. Gesamtzahl weiblicher Tiere<br />
Internationaler Name: Rotes Höhenvieh<br />
2. Gesamtzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem weiblichen Tier<br />
3. Gesamtzahl der Bestände sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />
4. Anzahl der im Zuchtbuch eingetragenen weiblichen Zuchttiere 58<br />
5. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />
Zuchttier<br />
6. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />
Zuchttier, die sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />
7. Prozentsatz weiblicher Tiere (1), die von einem Vatertier derselben Rasse<br />
gedeckt oder besamt wurden<br />
8. Prozentsatz der eingetragenen weiblichen Zuchttiere (4), die von einem<br />
Vatertier derselben Rasse gedeckt oder besamt wurden.<br />
9. Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden<br />
a) aktiven Vatertiere, die im Natursprung eingesetzt werden 2<br />
b) aktiven Vatertiere im KB-Einsatz 3<br />
∅ Anzahl der ausgelieferten Portionen je Vatertier und Jahr (b) 69<br />
c) inaktiven Vatertiere als Genreserve -<br />
∅ Anzahl der eingelagerten Portionen je Vatertier (c)<br />
10. Anzahl der tiefgefrorenen Embryonen -<br />
124<br />
Anlage 15<br />
7<br />
6<br />
100
B) ANGABEN ZUR RASSE<br />
1. Kurze Beschreibung der Rasse (Standard)<br />
Zuchtziel ist ein einfarbig rotes <strong>bis</strong> rot-braunes Zweinutzungsrind im mittleren Rahmen mit kurzem<br />
<strong>bis</strong> mittellangem Kopf, kurzem festem Hals, mit ausgeprägter Wamme sowie tiefer Brust.<br />
Der mittellange und gerade Rücken sollte eine gute Rippenwölbung bei tiefer Flanke zeigen.<br />
Angestrebt wird eine volle Bemuskelung, kräftige feste Gliedmaßen mit korrekter Stellung und<br />
dunklen harten Klauen. Das Flotzmaul und die Hörner sollten hell, letztere mit dunklen Spitzen<br />
versehen sein. Die Schwanzquaste ist hell. Das Rote Höhenvieh soll sich besonders für die Haltung<br />
auf der Weide eignen und auch in der Landschaftspflege verwendet werden können. Kühe<br />
und Bullen sollen sich durch beste Fruchtbarkeit, hohe Widerstandskraft und Vitalität auszeichnen.<br />
Bei guter Mast- und Schlachtleistung, insbesondere Fleischqualität wird eine Milchleistung<br />
von 4000 kg aus dem Grundfutter bei 4,5 % Fett und 3,5 % Eiweiß angestrebt. Das Gewicht der<br />
ausgewachsenen Bullen beträgt 750 - 950 kg, bei einer Widerristhöhe von 135 - 145 cm. Das<br />
Gewicht der Kühe beträgt 550 -700 kg bei einer Widerristhöhe von 130 - 140 cm.<br />
2. Geographische Verbreitung<br />
Bun<strong>des</strong>land Sachsen, Region Vogtland<br />
3. Hauptzuchteignung<br />
Mutterkuhhaltung und Milchproduktion in der Vorgebirgslage<br />
4. Genetische Merkmale (Phylogenie, Gen-Marker)<br />
n.n. (F/E-Projekt zur genetischen Standortbestimmung läuft z.Z.noch)<br />
5. Kurze Beschreibung <strong>des</strong> Haltungssystems<br />
vor allem Weidehaltung<br />
6. Besondere Erzeugnisse der Rasse und ihres traditionellen Handlungsgebiets<br />
ursprünglich Drei-Nutzungsrasse (Milch-Fleisch-Zugkraft), heute vor allem Fleischproduktion in<br />
Mutterkuhhaltung (qualitativ hochwertiges Fleisch), in einigen wenigen Beständen auch Milchproduktion<br />
Für die Betreuung der Rasse zuständige Stelle (n)<br />
Name: Sächsischer Rinderzuchtverband e.G.<br />
Anschrift: Winterbergstraße 98, 01237 Dresden<br />
Tel.: 0351 2527300 Fax.: 0351 2527306<br />
125
ERFASSUNGSBOGEN (B)<br />
Land: Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, Freistaat Sachsen<br />
Art: Pferd Rasse: Kaltblut<br />
Die Erhebungsdaten beziehen sich auf das Jahr 1999<br />
A) DEMOGRAPHISCHE ANGABEN<br />
1. Gesamtzahl weiblicher Tiere<br />
Internationaler Name: Sächsisch-Thüringisches Kaltblut<br />
2. Gesamtzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem weiblichen Tier<br />
3. Gesamtzahl der Bestände sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />
4. Anzahl der im Zuchtbuch eingetragenen weiblichen Zuchttiere 125<br />
5. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />
Zuchttier<br />
6. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />
Zuchttier, die sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />
7. Prozentsatz weiblicher Tiere (1), die von einem Vatertier derselben Rasse<br />
gedeckt oder besamt wurden<br />
8. Prozentsatz der eingetragenen weiblichen Zuchttiere (4), die von einem<br />
Vatertier derselben Rasse gedeckt oder besamt wurden.<br />
9. Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden<br />
a) aktiven Vatertiere, die im Natursprung eingesetzt werden 10<br />
b) aktiven Vatertiere im KB-Einsatz<br />
∅ Anzahl der Portionen je Vatertier und Jahr (b)<br />
c) inaktiven Vatertiere als Genreserve<br />
∅ Anzahl der eingelagerten Portionen je Vatertier (c)<br />
10. Anzahl der tiefgefrorenen Embryonen -<br />
126<br />
76
B) ANGABEN ZUR RASSE<br />
2. Kurze Beschreibung der Rasse (Standard)<br />
Herkunft: Belgien<br />
Größe <strong>bis</strong> 165<br />
Farbe: Braune, Füchse, Rappen, Rapp-, Braun- und Fuchsschimmel<br />
Gebäude: harmonische Typen<br />
Kopf: schönes Gesicht mit freundlichen Augen<br />
Hals: kräftig, gut aufgesetzt<br />
Körper: mittelschwer, schräge, muskulöse Schulter, gut bemuskelte Kruppe<br />
Fundament: trocken, korrekt, feste Hufe<br />
Bewegungsablauf: raumgreifende Gänge<br />
Einsatzmöglichkeiten: land- und forstwirtschaftliches Arbeitspferd, Kutschpferd, Werbegespanne<br />
Besondere Merkmale: leichtfuttrig, guter Charakter, gutes Temperament, arbeitswillig<br />
2. Geographische Verbreitung<br />
Bun<strong>des</strong>land Sachsen, Region<br />
3. Hauptzuchteignung<br />
4. Genetische Merkmale (Phylogenie, Gen-Marker)<br />
5. Kurze Beschreibung <strong>des</strong> Haltungssystems<br />
6. Besondere Erzeugnisse der Rasse und ihres traditionellen Handlungsgebiets<br />
Für die Betreuung der Rasse zuständige Stelle (n)<br />
Name: Pferdezuchtverband Sachsen e.V.<br />
Anschrift: Winterbergstr. 98<br />
01237 Dresden<br />
Tel.: 0351/2579631 Fax.: 0351/2579640<br />
127
ERFASSUNGSBOGEN (C1)<br />
Land: Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, Freistaat Sachsen<br />
Art: Ziege Rasse: Thüringer Wald Ziege<br />
Die Erhebungsdaten beziehen sich auf das Jahr 1999<br />
A) DEMOGRAPHISCHE ANGABEN<br />
1. Gesamtzahl weiblicher Tiere<br />
Internationaler Name: ---<br />
2. Gesamtzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem weiblichen Tier 4<br />
3. Gesamtzahl der Bestände sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />
4. Anzahl der im Zuchtbuch eingetragenen weiblichen Zuchttiere 24<br />
5. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />
Zuchttier<br />
6. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />
Zuchttier, die sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />
7. Prozentsatz weiblicher Tiere (1), die von einem Vatertier derselben Rasse<br />
gedeckt oder besamt wurden<br />
8. Prozentsatz der eingetragenen weiblichen Zuchttiere (4), die von einem<br />
Vatertier derselben Rasse gedeckt oder besamt wurden.<br />
9. Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden<br />
a) aktiven Vatertiere, die im Natursprung eingesetzt werden 9<br />
b) aktiven Vatertiere im KB-Einsatz -<br />
∅ Anzahl der Portionen je Vatertier und Jahr (b) -<br />
c) inaktiven Vatertiere als Genreserve -<br />
∅ Anzahl der eingelagerten Portionen je Vatertier (c) -<br />
10. Anzahl der tiefgefrorenen Embryonen -<br />
128<br />
4<br />
-<br />
100
B) ANGABEN ZUR RASSE<br />
3. Kurze Beschreibung der Rasse (Standard)<br />
Mittelgroß, sowohl kräftige als ach feingliedrige Typen, gehörnte Tiere, Kurzhaarung, hell- <strong>bis</strong><br />
dunkelschokoladenbraun, ausgeprägte Gesichtsmaske<br />
2. Geographische Verbreitung<br />
Entstand um die Jahrhundertwende aus bodenständigen thüringischen Landschlägen, in die Toggenburger<br />
Ziegen eingekreuzt wurden. Hauptverbreitungsgebiet Thüringen, nennenswerte Bestände<br />
in ganz Deutschland.<br />
3. Hauptzuchteignung<br />
Reinzucht<br />
Milchleistung 700 <strong>bis</strong> 1000 kg, durchschnittl. 3,5 % Fett<br />
4. Genetische Merkmale (Phylogenie, Gen-Marker)<br />
5. Kurze Beschreibung <strong>des</strong> Haltungssystems<br />
Kleintierhaltung<br />
6. Besondere Erzeugnisse der Rasse und ihres traditionellen Handlungsgebiets<br />
Milch<br />
Für die Betreuung der Rasse zuständige Stelle (n)<br />
Name: Sächsischer Schaf- und Ziegenzuchtverband e.V.<br />
Anschrift: Lausicker Str. 26<br />
04668 Grimma<br />
Tel.: 03437/ 942280 Fax.: 03437/ 942281<br />
129
ERFASSUNGSBOGEN (C2)<br />
Land: Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, Freistaat Sachsen<br />
Art: Schaf Rasse: Skudde<br />
Die Erhebungsdaten beziehen sich auf das Jahr 1999<br />
A) DEMOGRAPHISCHE ANGABEN<br />
1. Gesamtzahl weiblicher Tiere<br />
Internationaler Name: ---<br />
2. Gesamtzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem weiblichen Tier 10<br />
3. Gesamtzahl der Bestände sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />
4. Anzahl der im Zuchtbuch eingetragenen weiblichen Zuchttiere 159<br />
5. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />
Zuchttier<br />
6. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />
Zuchttier, die sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />
7. Prozentsatz weiblicher Tiere (1), die von einem Vatertier derselben Rasse<br />
gedeckt oder besamt wurden<br />
8. Prozentsatz der eingetragenen weiblichen Zuchttiere (4), die von einem<br />
Vatertier derselben Rasse gedeckt oder besamt wurden.<br />
9. Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden<br />
a) aktiven Vatertiere, die im Natursprung eingesetzt werden 25<br />
b) aktiven Vatertiere im KB-Einsatz -<br />
∅ Anzahl der Portionen je Vatertier und Jahr (b) -<br />
c) inaktiven Vatertiere als Genreserve -<br />
∅ Anzahl der eingelagerten Portionen je Vatertier (c) -<br />
10. Anzahl der tiefgefrorenen Embryonen -<br />
130<br />
-<br />
-<br />
100
B) ANGABEN ZUR RASSE<br />
4. Kurze Beschreibung der Rasse (Standard)<br />
Mittelwollige Landschafrasse, die zu den kurzschwänzigen, nordischen Herdenschafen zählt,<br />
kleinstes dt. Schaf<br />
2. Geographische Verbreitung<br />
Ursprünglich Ostpreußen und im Baltikum, heute in ganz Deutschland – im Ursprungsgebiet<br />
ausgestorben<br />
3. Hauptzuchteignung<br />
Reinzucht<br />
4. Genetische Merkmale (Phylogenie, Gen-Marker)<br />
nicht erforscht<br />
5. Kurze Beschreibung <strong>des</strong> Haltungssystems<br />
Extensive Haltung zur Landschaftspflege in kleinen Gruppen, Koppelschafhaltung<br />
6. Besondere Erzeugnisse der Rasse und ihres traditionellen Handlungsgebiets<br />
Landschaftspflege, Mischwolle<br />
Für die Betreuung der Rasse zuständige Stelle (n)<br />
Name: Sächsischer Schaf- und Ziegenzuchtverband e.V.<br />
Anschrift: Lausicker Str. 26<br />
04668 Grimma<br />
Tel.: 03437/ 942280 Fax.: 03437/ 942281<br />
131
Kombinationsmöglichkeiten im Programm<br />
„Umweltgerechte Landwirtschaft (UL)“<br />
132<br />
Anlage 16<br />
In den folgenden Abbildungen und Tabellen sind alle möglichen Kombinationen der Grundförderung<br />
sowie die einzelnen Maßnahmen der Zusatzförderung dargestellt.
Umweltgerechter Ackerbau (UA)<br />
Maßnahmen <strong>des</strong> integrierten und ökologischen Landbaus schließen sich in ein und demselben<br />
Unternehmen aus. Die Maßnahme "Grundförderung" ist auf der gesamten Ackerfläche <strong>des</strong><br />
Betriebes durchzuführen. Zusätzlich zur "Grundförderung" können Maßnahmen der "Zusatzförderung<br />
I", welche ebenfalls auf der gesamten Ackerfläche <strong>des</strong> Betriebes durchzuführen<br />
sind, gewählt werden. Maßnahmen der "Zusatzförderung II" können zusätzlich zur "Grundförderung"<br />
oder zur "Grundförderung" + "Zusatzförderung I" durchgeführt werden. Sie sind<br />
schlagbezogen wählbar.<br />
Zusatzförderung II<br />
(bodenschonende<br />
Maßnahmen)<br />
Zusatzförderung I<br />
Pfluglose Bodenbearbeitung (3C)<br />
- Mulchsaat im Frühjahr<br />
25 <strong>EU</strong>R/ha<br />
- Mulchsaat im Herbst<br />
25 <strong>EU</strong>R/ha Pfluglose Bodenbearbeitung (3C)<br />
Untersaat (3B) - Mulchsaat im Frühjahr<br />
51 <strong>EU</strong>R/ha 25 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Ansaat von Zwischenfrüchten (3A) - Mulchsaat im Herbst<br />
66 <strong>EU</strong>R/ha 25 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Untersaat (3B)<br />
Umweltentlastende Maßnahme (2) 51 <strong>EU</strong>R/ha<br />
66<strong>EU</strong>R€/ha Ansaat von Zwischenfrüchten (3A)<br />
66 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Grundförderung (1) Ökologischer Ackerbau (4)<br />
40 <strong>EU</strong>R/ha 281 bzw. 230 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Kombinationsmöglichkeiten im "Umweltgerechten Ackerbau" (UA)<br />
1 GF 40 <strong>EU</strong>R/ha<br />
2 GF + ZF II (US) 91 <strong>EU</strong>R/ha<br />
3 GF + ZF II (MSF) 65 <strong>EU</strong>R/ha<br />
4 GF + ZF II (MSF + US) 116 <strong>EU</strong>R/ha<br />
5 GF + ZF II (ZWFR) 106 <strong>EU</strong>R/ha<br />
6 GF + ZF II (ZWFR + US) 157 <strong>EU</strong>R/ha<br />
7 GF + ZF II (ZWFR + MSF) 131 <strong>EU</strong>R/ha<br />
8 GF + ZF II (ZWFR + MSF + US) 182 <strong>EU</strong>R/ha<br />
9 GF + ZF II (MSH) 65 <strong>EU</strong>R/ha<br />
10 GF + ZF II (MSH + MSF) 90 <strong>EU</strong>R/ha<br />
11 GF + ZF II (MSH + US) 116 <strong>EU</strong>R/ha<br />
12 GF + ZF II (MSH + ZWFR) 131 <strong>EU</strong>R/ha<br />
13 GF + ZF II (MSH + ZWFR + US) 182 <strong>EU</strong>R/ha<br />
14 GF + ZF II (MSH + ZWFR + MSF) 156 <strong>EU</strong>R/ha<br />
15 GF + ZF II (MSH + ZWFR + MSF + US) 207 <strong>EU</strong>R/ha<br />
16 GF + ZF II (US + MSH + MSF) 141 <strong>EU</strong>R/ha<br />
17 GF + ZF I 106 <strong>EU</strong>R/ha<br />
18 GF + ZF I + ZF II (US) 157 <strong>EU</strong>R/ha<br />
19 GF + ZF I + ZF II (MSF) 131 <strong>EU</strong>R/ha<br />
20 GF + ZF I + ZF II (MSF + US) 182 <strong>EU</strong>R/ha<br />
21 GF + ZF I + ZF II (ZWFR) 172 <strong>EU</strong>R/ha<br />
22 GF + ZF I + ZF II (ZWFR + US) 223 <strong>EU</strong>R/ha<br />
23 GF + ZF I + ZF II (ZWFR + MSF) 197 <strong>EU</strong>R/ha<br />
24 GF + ZF I + ZF II (ZWFR + MSF + US) 248 <strong>EU</strong>R/ha<br />
25 GF + ZF I + ZF II (MSH) 131 <strong>EU</strong>R/ha<br />
26 GF + ZF I + ZF II (MSH + MSF) 156 <strong>EU</strong>R/ha<br />
27 GF + ZF I + ZF II (MSH + US) 182 <strong>EU</strong>R/ha<br />
28 GF + ZF I + ZF II (MSH + ZWFR) 197 <strong>EU</strong>R/ha<br />
29 GF + ZF I + ZF II (MSH + ZWFR + US) 248 <strong>EU</strong>R/ha<br />
30 GF + ZF I + ZF II (MSH + ZWFR + MSF) 222 <strong>EU</strong>R/ha<br />
31 GF + ZF I + ZF II (MSH + ZWFR + MSF + US) 273 <strong>EU</strong>R/ha<br />
32 GF + ZF I + ZF II (US + MSH + MSF) 207 <strong>EU</strong>R/ha<br />
33 Ökologischer Ackerbau - ökologisch wirtschaftender Betrieb 230 <strong>EU</strong>R/ha<br />
34 Ökologischer Ackerbau - Betrieb in Umstellung (max. 2 Jahre) 281 <strong>EU</strong>R/ha<br />
GF... Grundförderung<br />
ZF I ... Zusatzförderung I<br />
ZF II ZWFR ... Zusatzförderung II - Ansaat von Zwischenfrüchten<br />
ZF II US ... Zusatzförderung II - Untersaat<br />
ZF II MSF ... Zusatzförderung II - Mulchsaat im Frühjahr<br />
ZF II MSH ... Zusatzförderung II - Mulchsaat im Herbst<br />
133<br />
Zusatzförderung II<br />
(bodenschonende Maßnahmen)
Extensive Grünlandwirtschaft (KULAP)<br />
Die gleichzeitige Teilnahme an der Maßnahme "reduzierter Mitteleinsatz - Grundförderung"<br />
und an der Maßnahmen "Ökologische Grünlandwirtschaft" ist nicht möglich<br />
Die Maßnahme "reduzierter Mitteleinsatz - Grundförderung" ist auf der gesamten Grünlandfläche<br />
<strong>des</strong> Betriebes durchzuführen.<br />
Zusätzlich zur "Grundförderung" kann die Maßnahmen der "Zusatzförderung - Verzicht auf<br />
chem.-synth. N-Düngemittel" durchgeführt werden. Sie ist schlagbezogen wählbar.<br />
Maßnahmen der "Zusatzförderung - extensive Weide" bzw. "Zusatzförderung - extensive<br />
Wiese" setzen die Maßnahme "Zusatzförderung - Verzicht auf chem.-synth. N-Düngemittel"<br />
voraus. Sie sind schlagbezogen wählbar.<br />
Zusatzförderung<br />
(Extensivierungsmaßnahmen)<br />
Grundförderung<br />
Extensive Weide (2B) Extensive Wiese (2C)<br />
102 <strong>EU</strong>R/ha 102 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Verzicht auf chem.-synth. N-Düngemittel (2A)<br />
51 <strong>EU</strong>R/ha<br />
reduzierter Mitteleinsatz (1) Ökologische Grünlandwirtschaft (3)<br />
51 <strong>EU</strong>R/ha 204 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Kombinationsmöglichkeiten in der "Extensive Grünlandwirtschaft" (KULAP)<br />
1 reduzierter Mitteleinsatz - Grundförderung (GF) 51 <strong>EU</strong>R/ha<br />
2 GF + Zusatzförd. (Verzicht N-Düngemittel) 102 <strong>EU</strong>R/ha<br />
3 GF + Zusatzförd. (Verzicht N-Düngemittel + extensive Weide) 204 <strong>EU</strong>R/ha<br />
4 GF + Zusatzförd. (Verzicht N-Düngemittel + extensive Wiese) 204 <strong>EU</strong>R/ha<br />
5 Ökologischer Grünlandwirtschaft 204 <strong>EU</strong>R/ha<br />
134
Kombinationsmöglichkeiten der Leistungen naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung<br />
Zuschläge (B <strong>bis</strong> F) je Zeile nur alternativ, sonst summarische Festlegung möglich.<br />
Kombinationsmöglichkeiten für begründete Einzelfälle (ohne Basisleistung):<br />
E, FI, FII, FIII, F IV, E+F I, E+F II, E+F III, E+F IV<br />
Mit der vorgegebenen Struktur (Zuschläge je Zeile nur alternativ) wird sichergestellt, dass nur<br />
fachlich wünschenswerte Kombinationen vereinbart werden können.<br />
Zusatzleistun<br />
g F I (103<br />
€/ha)<br />
(C) Verzicht<br />
auf<br />
Fischbesatz<br />
154 €/ha<br />
Zusatzleistung F VII (103 €/ha)<br />
oder Zusatzleistung F II (52 €/ha) oder<br />
(D) Verzicht auf Zufütterung<br />
oder oder<br />
154 €/ha<br />
135<br />
+<br />
Zusatzleistung F VI (26 €/ha)<br />
+<br />
Zusatzleistung F V (26 €/ha)<br />
+<br />
+<br />
+<br />
(B) Strukturausprägung I (52 €/ha) oder II (103 €/ha)<br />
+<br />
Zusatzleistung F III (52 €/ha)<br />
(E) Erhalt Nahrungshabitat<br />
(103 €/ha)<br />
(A) Naturschutzfachliche Basisleistung 200 €/ha
Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau (UGA)<br />
Anbau von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen<br />
Die gleichzeitige Teilnahme am integrierten und ökologischen Anbau ist nicht möglich.<br />
Die Maßnahme "Grundförderung" ist auf der gesamten betrieblichen Freilandfläche <strong>des</strong> Gemüses<br />
sowie der Heil- und Gewürzpflanzen durchzuführen.<br />
Zusätzlich zur "Grundförderung - Gemüse (unter Glas/Folie)" kann die Maßnahmen der "Zusatzförderung<br />
- Gemüse (unter Glas/Folie)" durchgeführt werden. Sie ist teilflächenbezogen<br />
wählbar.<br />
Anbau von Gemüse (im Freiland), Heil- und Gewürzpflanzen<br />
Grundförderung (1) Ökol. Gemüsebau, Heil- u. Gewürzpfl.(11)<br />
306 bzw. 245 <strong>EU</strong>R/ha 409 bzw. 357 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Anbau von Gemüse (unter Glas/Folie)<br />
Zusatzförderung (3)<br />
2.556 bzw. 2.045 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Grundförderung (2) Ökol. Gemüsebau (11)<br />
153 bzw. 122 <strong>EU</strong>R/ha 3.579 bzw. 3.068 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Kombinationsmöglichkeiten im "Umweltgerechten Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau" (UGA)<br />
Anbau von Gemüsebau, Heil- und Gewürzpflanzen<br />
Einführung Beibehaltung<br />
1 GF Gemüsebau (Freiland), Heil- und Gewürzpflanzen 306 245 <strong>EU</strong>R/ha<br />
2 GF Gemüsebau (Glas/Folie) 153 122 <strong>EU</strong>R/ha<br />
3 GF Gemüsebau (Glas/Folie) + ZF Gemüsebau (Glas/Folie) 2.709 2.167 <strong>EU</strong>R/ha<br />
4 Ökologischer Gemüsebau (Freiland), Heil- u. Gewürzpflanzen<br />
- ökologisch wirtschaftender Betrieb 357 <strong>EU</strong>R/ha<br />
5 Ökologischer Gemüsebau (Freiland), Heil- u. Gewürzpflanze<br />
- Betrieb in Umstellung (max. 2 Jahre) 409 <strong>EU</strong>R/ha<br />
6 Ökologischer Gemüsebau (Glas/Folie), Heil- u. Gewürzpflanz en<br />
- ökologisch wirtschaftender Betrieb 3.068 <strong>EU</strong>R/ha<br />
7 Ökologischer Gemüsebau (Glas/Folie), Heil- u. Gewürzpflanzen<br />
- Betrieb in Umstellung (max. 2 Jahre) 3.579 <strong>EU</strong>R/ha<br />
GF... Grundförderung<br />
ZF... Zusatzförderung<br />
136
Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau (UGA)<br />
Obstbau und Baumschulproduktion<br />
Die gleichzeitige Teilnahme am integrierten und ökologischen Anbau ist nicht möglich.<br />
Die Maßnahme "Grundförderung" ist auf der gesamten betrieblichen Baumobstfläche sowie<br />
der Baumschulfläche im Freiland durchzuführen.<br />
Zusätzlich zur "Grundförderung - Obstbau" können die Maßnahmen der "Zusatzförderung -<br />
Obstbau" durchgeführt werden. Sie sind schlagbezogen wählbar.<br />
Baumschulproduktion<br />
Obstbau<br />
Zusatzförderung<br />
Grundförderung (4) Ökol. Baumschulproduktion (12)<br />
306 bzw. 245 <strong>EU</strong>R/ha 766 bzw. 664 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Verzicht auf Herbizideinsatz (6C)<br />
76 bzw. 61 <strong>EU</strong>R/ha<br />
biotechnische Maßnahmen (6B)<br />
127 bzw. 102 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Prognoseverfahren (6A)<br />
51 bzw. 40 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Grundförderung (5) Ökol. Obstbau (12)<br />
306 bzw. 245 <strong>EU</strong>R/ha 766 bzw. 664 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Kombinationsmöglichkeiten im "Umweltgerechten Gartenbau, Weinbau und Hopfenanba u" (UGA)<br />
Obstbau und Baumschulproduktion<br />
Einführung Beibehaltung<br />
1 GF Baumschulproduktion 306 245 <strong>EU</strong>R/ha<br />
2 GF Obstbau 306 245 <strong>EU</strong>R/ha<br />
3 GF Obstbau + ZF (Prog) 357 285 <strong>EU</strong>R/ha<br />
4 GF Obstbau + ZF (Prog + Biotech) 484 387 <strong>EU</strong>R/ha<br />
5 GF Obstbau + ZF (Prog + Biotech + Herbizid) 560 448 <strong>EU</strong>R/ha<br />
6 GF Obstbau + ZF (Prog + Herbizid) 433 346 <strong>EU</strong>R/ha<br />
7 GF Obstbau + ZF (Biotech) 433 347 <strong>EU</strong>R/ha<br />
8 GF Obstbau + ZF (Biotech + Herbizid) 509 408 <strong>EU</strong>R/ha<br />
9 GF Obstbau + ZF (Herbizid) 382 306 <strong>EU</strong>R/ha<br />
10 Ökologischer Obstbau / Baumschulproduktion<br />
- ökologisch wirtschaftender Betrieb 664 <strong>EU</strong>R/ha<br />
11 Ökologischer Obstbau / Baumschulproduktion<br />
- Betrieb in Umstellung (max. 3 Jahre) 766 <strong>EU</strong>R/ha<br />
GF... Grundförderung<br />
ZF... Zusatzförderung<br />
Prog ... Zusatzförderung - Prognoseverfahren<br />
Biotech ... Zusatzförderung - biotechnische Maßnahmen<br />
Herbizid ... Zusatzförderung - Verzicht auf Herbizideinsatz<br />
137
Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau (UGA)<br />
Weinbau<br />
Die gleichzeitige Teilnahme am integrierten und ökologischen Anbau ist nicht möglich.<br />
Die Maßnahme "Grundförderung" ist auf der gesamten bestockten Rebfläche <strong>des</strong> Betriebes<br />
durchzuführen.<br />
Zusätzlich zur "Grundförderung" können die Maßnahmen der "Zusatzförderung - Weinbau<br />
durchgeführt werden. Sie sind schlagbezogen wählbar.<br />
Weinbau<br />
Zusatzförderung<br />
Verminderung von Erosionsgefährdung (8C)<br />
153 bzw. 122 <strong>EU</strong>R/ha (in Steillage)<br />
51 bzw. 40 <strong>EU</strong>R/ha (in Direktzuglage)<br />
Verzicht auf Herbizideinsatz (8B)<br />
153 bzw. 122 <strong>EU</strong>R/ha (in Steillage)<br />
102 bzw. 81 <strong>EU</strong>R/ha (in Direktzuglage)<br />
biotechnische Maßnahmen (8A)<br />
102 bzw. 81 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Grundförderung (7) Ökol. Weinbau (13)<br />
255 bzw. 204 <strong>EU</strong>R/ha 869 bzw. 766 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Kombinationsmöglichkeiten im "Umweltgerechten Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau" (UGA)<br />
Weinbau<br />
Einführung Beibehaltung<br />
1 GF Weinbau 255 204 <strong>EU</strong>R/ha<br />
2 GF Weinbau + ZF (Biotech) 357 285 <strong>EU</strong>R/ha<br />
3 GF Weinbau + ZF (Biotech + Herbizid) 510 366 <strong>EU</strong>R/ha<br />
4 GF Weinbau + ZF (Biotech + Herbizid + Erosion) 663 406 <strong>EU</strong>R/ha<br />
5 GF Weinbau + ZF (Biotech + Erosion) 510 325 <strong>EU</strong>R/ha<br />
6 GF Weinbau + ZF (Herbizid) 408 285 <strong>EU</strong>R/ha<br />
7 GF Weinbau + ZF (Herbizid + Erosion) 561 325 <strong>EU</strong>R/ha<br />
8 GF Weinbau + ZF (Erosion) 408 244 <strong>EU</strong>R/ha<br />
9 Ökologischer Weinbau - ökologisch wirtschaftender Betrieb 766 <strong>EU</strong>R/ha<br />
10 Ökologischer Weinbau - Betrieb in Umstellung (max. 3 Jahre) 869 <strong>EU</strong>R/ha<br />
GF... Grundförderung<br />
ZF... Zusatzförderung<br />
Erosion ... Zusatzförderung - Verminderung der Erosionsgefährdung<br />
Biotech ... Zusatzförderung - biotechnische Maßnahmen<br />
Herbizid ... Zusatzförderung - Verzicht auf Herbizideinsatz<br />
138
Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau (UGA)<br />
Hopfenanbau<br />
Die Maßnahme "Grundförderung" ist auf der gesamten Hopfenanbaufläche <strong>des</strong> Betriebes durchzuführen.<br />
Zusätzlich zur "Grundförderung" kann die Maßnahme der "Zusatzförderung", welche ebenfalls<br />
auf der gesamten Hopfenanbaufläche <strong>des</strong> Betriebes durchzuführen ist, gewählt werden.<br />
Zusatzförderung (10)<br />
51 bzw. 40 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Grundförderung (9)<br />
255 bzw. 204 <strong>EU</strong>R/ha<br />
Kombinationsmöglichkeiten im "Umweltgerechten Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau" (UGA)<br />
Hopfenanbau<br />
Einführung Beibehaltung<br />
1 GF Hopfenanbau 255 204 <strong>EU</strong>R/ha<br />
2 GF Hopfenanbau + ZF Hopfenanbau 306 244 <strong>EU</strong>R/ha<br />
GF... Grundförderung<br />
ZF... Zusatzförderung<br />
139
140<br />
Anlage 17<br />
GENEHMIGUNGSVERFAHREN ERSTAUFFORSTUNG GEMÄß § 10 DES SÄCHSISCHEN WALDGESETZES<br />
Anhörung Gemeinde<br />
Antragsteller: Antrag auf <strong>Förderung</strong><br />
Antragsteller<br />
Erstaufforstungsantrag<br />
Amt für Landwirtschaft<br />
Beteiligung Forstamt<br />
Fachliche Prüfung<br />
Standortgerechte<br />
Baumartenwahl<br />
Zustimmung/Ablehnung<br />
ggf. Erteilung von<br />
forstlichen Auflagen<br />
Beteiligung untere<br />
Naturschutzbehörde<br />
Naturschutzfachliche<br />
Prüfung<br />
u.a. Prüfung auf Schutzgebiete,<br />
z.B. Natura<br />
2000-Flächen<br />
Einvernehmen der Behörden Kein Einvernehmen<br />
Eventuell Auflagen<br />
Amt für Landwirtschaft<br />
Zustimmung/Ablehnung<br />
ggf. Erteilung von naturschutzfachlichen<br />
Auflagen<br />
Prüfung Erfordernisse der Raumordnung und<br />
Lan<strong>des</strong>planung<br />
Prüfung der Auswirkung auf Agrarstruktur<br />
Genehmigung Ablehnung<br />
ggf. Widerspruchsverfahren
Beträge der Ausgleichszulage nach GAK und Höhe <strong>des</strong> sächsischen Ergänzungsbetrages Anlage 18<br />
Ausgleichszulage aus GA für Ergänzungsbetrag für Möglicher Gesamt-<br />
GEBIET NACH GRAD DER BENACHTEILIGUNG Acker Grünland Ackerfutter Mais betrag je ha<br />
Berggebiet 77 €/ha 154 €/ha 77 €/ha 154 €/ha 154 €/ha<br />
Gemeinden über 600 Meter Höhe sowie Gemeinden unter 600 Meter<br />
Höhe und einer LVZ unter 25<br />
64 €/ha 128 €/ha 64 €/ha 128 €/ha 128 €/ha<br />
Gemeinden unter 600 Meter Höhe und einer LVZ zwischen 25 und 28 48 €/ha 96 €/ha 48 €/ha 96 €/ha 96 €/ha<br />
Gemeinden mit einer LVZ von 28 und mehr 25 €/ha 50 €/ha 25 €/ha 50 €/ha 50 €/ha<br />
KULTUR HKCODE<br />
lt. InVe-<br />
KoS-<br />
Antrag<br />
141<br />
Ausgleichszulage<br />
<strong>bis</strong> 1999 als<br />
A = Acker<br />
F = Futter für GV-<br />
Berechnung<br />
AZ aus GA<br />
Sätze für<br />
AL = Ackerland<br />
GL = Grünland<br />
Ergänz.-Betrag<br />
Sätze für<br />
AL = Ackerland<br />
GL = Grünland<br />
Gesamtbetrag aus GA<br />
und Ergänz.-Betrag<br />
entspricht den Sätzen<br />
für AL bzw. GL lt. GA<br />
Hartweizen 113<br />
Dinkel 114<br />
Winterweizen (Weichweizen) 115<br />
Sommerweizen (Weichweizen) 116<br />
Winterroggen 121 A AL AL<br />
Sommerroggen 122 A AL AL<br />
Wintermenggetreide 125 A AL AL<br />
Wintergerste 131 A AL AL<br />
Sommergerste 132 A AL AL<br />
Winterhafer 142 A AL AL<br />
Sommerhafer 143 A AL AL<br />
Sommermenggetreide zur Körnergewinnung 145 A AL AL<br />
Triticale 155 A AL AL<br />
Körnermais 171 A<br />
Corn-Cob-Mix 172 F<br />
Silomais als Getreide 173 F Mais GL<br />
Zuckermais 174 A<br />
Hirse 181 A AL AL<br />
Buchweizen 182 A AL AL<br />
sonstige Getreide 190 A AL AL
KULTUR HKCODE<br />
lt. InVe-<br />
KoS-<br />
Antrag<br />
142<br />
Ausgleichszulage<br />
<strong>bis</strong> 1999 als<br />
A = Acker<br />
F = Futter für GV-<br />
Berechnung<br />
AZ aus GA<br />
Sätze für<br />
AL = Ackerland<br />
GL = Grünland<br />
Ergänz.-Betrag<br />
Sätze für<br />
AL = Ackerland<br />
GL = Grünland<br />
Gesamtbetrag aus GA<br />
und Ergänz.-Betrag<br />
entspricht den Sätzen<br />
für AL bzw. GL lt. GA<br />
Erbsen zur Körnergewinnung 210 A AL AL<br />
Ackerbohnen zur Körnergewinnung 220 A AL AL<br />
Süßlupinen zur Körnergewinnung 230 A AL AL<br />
alle anderen Hülsenfrüchte 290 A AL AL<br />
Wicken 291 A AL AL<br />
Linsen zur Körnergewinnung (bei Beantragung v. Anlage L) 292 A AL AL<br />
Kichererbsen zur Körnergewinnung (bei Beantragung v. Anlage L) 293 A AL AL<br />
Wicken zur Körnergewinnung (bei Beantragung v. Anlage L) 294 A AL AL<br />
Winterraps (OO) zur Körnergewinnung 311 A AL AL<br />
Sommerraps (00) zur Körnergewinnung 314 A AL AL<br />
Winterrübsen zur Körnergewinnung 315 A AL AL<br />
Sommerrübsen zur Körnergewinnung 316 A AL AL<br />
Vertags-0-Raps 317 A AL AL<br />
Wintererucaraps zur Körnergewinnung 318 A AL AL<br />
Sommererucaraps zur Körnergewinnung 319 A AL AL<br />
Sonnenblumen zur Körnergewinnung 320 A AL AL<br />
Sojabohnen als Hauptfrucht 330 A AL AL<br />
Öllein zur Körnergewinnung 341 A AL AL<br />
Lein zur Fasergewinnung 342 A AL AL<br />
sonstige Ölfrüchte 390 A AL AL<br />
Körnersenf 391 A AL AL<br />
Silomais (als Hauptfutter) 411 F Mais GL<br />
Futterhackfrüchte ohne Futterkartoffeln 412 F AL AL<br />
Kohlrüben 414 F AL AL<br />
Klee 421 F AL Ackerfutter GL<br />
Kleegras 422 F AL Ackerfutter GL<br />
Luzerne 423 F AL Ackerfutter GL<br />
Gras 424 F AL Ackerfutter GL<br />
Ganzpflanzensilage 426 F AL Ackerfutter GL<br />
Wechselgrünland 428 F GL GL<br />
sonstige Hauptfutterpflanzen 429 F AL Ackerfutter GL<br />
Wiesen 451 F GL GL
KULTUR HKCODE<br />
lt. InVe-<br />
KoS-<br />
Antrag<br />
143<br />
Ausgleichszulage<br />
<strong>bis</strong> 1999 als<br />
A = Acker<br />
F = Futter für GV-<br />
Berechnung<br />
AZ aus GA<br />
Sätze für<br />
AL = Ackerland<br />
GL = Grünland<br />
Ergänz.-Betrag<br />
Sätze für<br />
AL = Ackerland<br />
GL = Grünland<br />
Gesamtbetrag aus GA<br />
und Ergänz.-Betrag<br />
entspricht den Sätzen<br />
für AL bzw. GL lt. GA<br />
Mähweiden 452 F GL GL<br />
Weiden und Almen 453 F GL GL<br />
Hutungen und Streuwiesen 454 F GL GL<br />
Streuwiesen 458 F GL GL<br />
sonstige Grünlandflächen 459 F GL GL<br />
einfache Stilllegung ohne nachwachsende Rohstoffe 511 A AL AL<br />
einfache Stilllegung mit einjährig nachwachsenden Rohstoffen 516 A AL AL<br />
einfache Stilllegung mit mehrjährig nachwachsenden Rohstoffen 517 A AL AL<br />
sonstige stillgelegte Fläche gem. flankierender Maßnahmen (20- jähr.) 555<br />
Stillegung für Naturschutz und Landschaftspflege (5-Jahresprogramm) 559<br />
Stillegung im Rahmen der Erstaufforstung 563<br />
Stillegung im Rahmen der Biotopentwicklung 564<br />
Frühkartoffeln 611 A AL AL<br />
Speisekartoffeln (mittel, frühe u. späte zum Direktverzehr) 612 A AL AL<br />
sonstige Industriekartoffeln 613 A AL AL<br />
Futterkartoffeln 614 A AL AL<br />
Pflanzkartoffeln (mittel, frühe und späte) 615 A AL AL<br />
Stärkekartoffeln 616 A AL AL<br />
Zuckerrüben 620<br />
sonstige Hackfrüchte (außer Futterhackfrüchte) 690 A AL AL<br />
Feldgemüse (Ackerland) 710<br />
Spargel 715<br />
Gartenbauerzeugnisse im Freiland - Zierpflanzen 722<br />
Gartenbauerzeugnisse im Freiland - Erdbeeren 723<br />
Gartenbauerzeugnisse im Freiland - Gemüse 724<br />
Gartenbauerzeugnisse unter Glas/Folie - Gemüse und sonst. Garten- 731<br />
gewächse<br />
Gartenbauerzeugnisse unter Glas/Folie - Zierpflanzen 732<br />
Gartenbauerzeugnisse unter Glas/Folie - Pilzbeetflächen 733<br />
Hopfen 750<br />
vorrübergehende Stilllegung von Hopfenflächen 753<br />
Tabak 760
KULTUR HKCODE<br />
lt. InVe-<br />
KoS-<br />
Antrag<br />
144<br />
Ausgleichszulage<br />
<strong>bis</strong> 1999 als<br />
A = Acker<br />
F = Futter für GV-<br />
Berechnung<br />
AZ aus GA<br />
Sätze für<br />
AL = Ackerland<br />
GL = Grünland<br />
Ergänz.-Betrag<br />
Sätze für<br />
AL = Ackerland<br />
GL = Grünland<br />
Gesamtbetrag aus GA<br />
und Ergänz.-Betrag<br />
entspricht den Sätzen<br />
für AL bzw. GL lt. GA<br />
Heil- und Gewürzpflanzen 770 A AL AL<br />
Kamille 774 A AL AL<br />
alle anderen Handelsgewächse 790 A AL AL<br />
Gartenbausämerei 791 A AL AL<br />
Hanf 793 A AL AL<br />
Obstanlagen - Vollanbau (Apfel, Birne, Pfirsich) 811 A AL AL<br />
Obstanlagen - Streuobst / Streuobstwiese 812 F AL AL<br />
sonstige Obstanlagen 819 A AL AL<br />
Baumschulen 830<br />
Korbweiden 845<br />
Weihnachtsbäume 846<br />
Rebland 850<br />
sonstige Dauerkulturen 890 A AL AL<br />
Pappeln 891<br />
Miscanthus (Chinaschilf) 895 A AL AL<br />
sonstige Ackerkulturen 910 A AL AL<br />
Rübensamenvermehrung 911 A AL AL<br />
Grassamenvermehrung 912 A AL AL<br />
Haus - und Nutzgärten 920<br />
Flächen für Vertragsnaturschutz nach Lan<strong>des</strong>richtlinien 926<br />
Forellenteich 931<br />
Karpfenteich 932<br />
sonstige bewirtschaftete Gewässer 939<br />
Forstfläche für Ausgleichszulage 950<br />
Pflege aufgegebener landwirtschaftlicher Flächen 961<br />
alle anderen Flächen 990
145<br />
Anlage 19<br />
Darstellung der im sächsischen Entwicklungsplan enthaltenen "top ups"<br />
Nr. Maßnahmen<br />
Prämie €/ha<br />
im Plan Kofinanzierung <strong>bis</strong> top up<br />
AGRARUMWELTMAßNAHMEN<br />
• Erhaltung der Kulturlandschaft und Naturschutz<br />
Naturschutzmaßnahmen<br />
7 Anlage von Ackerrandstreifen<br />
b) 50 % verringerte Saatstärke<br />
8 Langfristige Stillegung landwirtschaftlicher Nutz-<br />
630 450 180<br />
fläche zur Biotopentwicklung<br />
<strong>bis</strong> 630<br />
11 Nasswiesenpflege 480 450 30<br />
15 Naturschutzgerechter Ackerbewirtschaftung<br />
Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller<br />
Teiche<br />
17 Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung<br />
<strong>bis</strong> 700 600 100<br />
Variante 7 509 450 59<br />
Variante 8 560 450 110<br />
Variante 9 664 450 214<br />
Variante 10 561 450 111<br />
Variante 11 560 450 110<br />
Variante 12 458 450 8<br />
Variante 13 715 450 265<br />
Variante 14 562 450 112<br />
Variante 15 613 450 163<br />
Variante 17 484 450 34<br />
Variante 18 613 450 163<br />
Variante 19 664 450 214<br />
Variante 24 484 450 34<br />
Variante 25 484 450 34<br />
Variante 26 561 450 111<br />
Variante 29 509 450 59<br />
• Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau<br />
Anbau von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen<br />
3 Zusatzförderung Gemüse unter Glas/Folie (Beibehaltung)<br />
2.045 600 1.445<br />
Zusatzförderung Gemüse unter Glas/Folie (Einfüh- 2.556 600 1.956<br />
rung)<br />
Ökologischer Anbau<br />
11 b) Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen<br />
unter Glas und Folie (Beibehaltung) 3.068 600 2.468<br />
unter Glas und Folie (Einführung) 3.579 600 2.979<br />
AUFFORSTUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER FLÄCHEN<br />
3 Erstaufforstungsprämie<br />
b) natürliche und juristische Personen 205 185 20<br />
450<br />
180
Kontrollen von wesentlichen landwirtschaftlichen Praktiken im Rahmen der „guten landwirtschaftlichen Praxis“<br />
146<br />
Anlage 20<br />
Wesentliche landwirtschaftliche Praktiken, deren Einhaltung nach Maßgabe von Art. 47 der VO (EG) Nr. 1750/1999 sowie der Leitlinie der Kommission<br />
zu den Art. 46-48 der VO (EG) Nr. 1750/1999 bei 5 % der Begünstigten einmal jährlich vor Ort überprüft werden müssen:<br />
Fachlicher Prüfbereich<br />
Wesentliche Praktik<br />
Düngung Durchführung der Düngebedarfsermittlung<br />
Verdachtsmomente<br />
gegen wesentliche Praktiken<br />
oder bei besonderen Gefahren<br />
Unterlagen über Werte für Stickstoff<br />
liegen nicht vor<br />
Ab 2001: Bodenuntersuchungen für die<br />
Grundnährstoffe Phosphat und Kali liegen<br />
nicht vor<br />
Fragestellung bei der<br />
Vor -Ort-Kontrolle<br />
Liegen Unterlagen über die für die Düngebedarfsermittlung<br />
notwendigen Werte für Stick-<br />
stoff vor?<br />
Ab 2001: Liegen für die Grundnährstoffe<br />
Phosphat und Kali Bodenuntersuchungen vor?<br />
Sanktion<br />
Verstöße gegen<br />
bestimmte Vorschriften<br />
<strong>des</strong> Fachrechts:<br />
- Behandlung als<br />
Ordnungswidrigkeit<br />
nach den<br />
Vorgaben <strong>des</strong><br />
Fachrechts und<br />
ggf. Ahndung<br />
als Ordnungswid<br />
rigkeit<br />
(durch Geldbuße<br />
<strong>bis</strong> zu 30.000<br />
DM)<br />
- Sanktionen entsprechend<br />
den<br />
Entwicklungsplänen<br />
der Länder
Fachlicher Prüfbereich<br />
Wesentliche Praktik<br />
Durchführung von Nährstoffvergleichen<br />
(nur durchzuführen von Betrieben<br />
ab 10 Hektar landwirtschaftlich<br />
genutzter Fläche oder mehr als 1<br />
Hektar Anbau von Gemüse, Hopfen,<br />
Reben, Erdbeeren, Gehölzen oder<br />
Tabak)<br />
Unverzügliche Einarbeitung von<br />
Gülle, Jauche, Geflügelkot oder<br />
flüssigen Sekundärrohstoffdüngern<br />
auf unbestelltem Ackerland<br />
Verdachtsmomente<br />
gegen wesentliche Praktiken<br />
oder bei besonderen Gefahren<br />
Aufzeichnungen über die Nährstoffvergleiche<br />
und deren Ergebnisse liegen nicht<br />
vor<br />
Unbestellte Ackerflächen, auf denen Gü lle,<br />
Jauche, Geflügelkot oder flüssige Sekundärrohstoffdünger<br />
nicht eingearbeitet<br />
sind, vorgefunden<br />
147<br />
Fragestellung bei der<br />
Vor -Ort-Kontrolle<br />
Liegen Aufzeichnungen über Nährstoffvergleiche<br />
vor?<br />
Gibt es zum Zeitpunkt der Prüfung Hinweise<br />
auf eine nicht unverzügliche Einarbeitung von<br />
Gülle, Jauche, Geflügelkot oder flüssigen Sekundärrohstoffdüngern<br />
auf unbestelltem Ackerland<br />
Sanktion<br />
Verstöße gegen<br />
bestimmte Vorschriften<br />
<strong>des</strong> Fachrechts:<br />
- Behandlung als<br />
Ordnungswidrigkeit<br />
nach den<br />
Vorgaben <strong>des</strong><br />
Fachrechts und<br />
ggf. Ahndung<br />
als Ordnungswid<br />
rigkeit<br />
(durch Geldbuße<br />
<strong>bis</strong> zu 30.000<br />
DM)<br />
- Sanktionen<br />
entsprechend<br />
den Entwicklungsplänen<br />
der<br />
Länder
Fachlicher Prüfbereich<br />
PFLANZENSCHUTZ<br />
Wesentliche Praktik<br />
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />
nur durch sachkundige Anwen-<br />
der<br />
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />
nur mit amtlich geprüften<br />
Geräten<br />
Verdachtsmomente<br />
gegen wesentliche Praktiken<br />
oder bei besonderen Gefahren<br />
148<br />
Fragestellung bei der<br />
Vor -Ort-Kontrolle<br />
Sachkundenachweis fehlt Liegt der Sachkundenachweis vor?<br />
Amtliche Prüfplakette fehlt Trägt das Pflanzenschutzgerät die amtliche<br />
Prüfplakette oder liegt Prüfbeleg vor?<br />
Sanktion<br />
Verstöße gegen<br />
bestimmte Vorschriften<br />
<strong>des</strong> Fachrechts:<br />
- Behandlung als<br />
Ordnungswidrigkeit<br />
nach den<br />
Vorgaben <strong>des</strong><br />
Fachrechts und<br />
ggf. Ahndung<br />
als Ordnungswidrigkeit<br />
(durch Geldbuße<br />
<strong>bis</strong> zu 100.000<br />
DM)
149<br />
Anlage 21<br />
Vorschriften im landwirtschaftlichen Fachrecht in den Bereichen<br />
Düngung (Anlage 21 A) und<br />
Pflanzenschutz (Anlage 21 B)
150<br />
Anlage 21 A<br />
Vorschriften im landwirtschaftlichen Fachrecht - Düngemittelrecht -<br />
bezüglich der Düngemittelanwendung<br />
Düngemittelgesetz<br />
Das Düngemittelgesetz schreibt seit 1989 vor, dass die Düngung nur nach guter fachlicher Praxis<br />
erfolgen darf. Die Düngung nach guter fachlicher Praxis dient der Versorgung der Pflanzen mit<br />
notwendigen Nährstoffen sowie der Erhaltung und <strong>Förderung</strong> der Bodenfruchtbarkeit.<br />
Zur guten fachlichen Praxis der Düngung gehört, dass sie nach Art, Menge und Zeit auf den Bedarf<br />
der Pflanzen und <strong>des</strong> Bodens unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe<br />
und organischen Substanz sowie der Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet wird.<br />
Düngeverordnung<br />
Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen sind seit 1996 für landwirtschaftlich<br />
(einschließlich gartenbaulich) genutzte Flächen in der Düngeverordnung näher bestimmt. Neben<br />
allgemeinen Vorgaben für die Anwendung von Düngemitteln enthält die Verordnung auch spezielle<br />
Vorschriften für die Anwendung von Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdüngern. Die<br />
Grundsätze der guten fachlichen Praxis zielen auf den pflanzenbedarfs- und standortgerechten<br />
Einsatz von Düngemitteln ab, um dabei soweit wie möglich sowohl eine Über- als auch eine<br />
Unterdüngung zu vermeiden. Damit werden auch Nährstoffverluste und Nährstoffeinträge in Gewässer<br />
und andere Ökosysteme verringert bzw. vermieden.<br />
In der Düngeverordnung sind im Wesentlichen festgelegt<br />
- allgemeine Grundsätze der Düngemittelanwendung und besondere Grundsätze für die Verwendung<br />
von Wirtschaftsdüngern,<br />
- Grundsätze der Düngebedarfsermittlung,<br />
- Ausbringungsverbote, sofern der Boden Nährstoffe nicht aufnehmen kann,<br />
- ein zeitlich befristetes Ausbringungsverbot für Gülle, Jauche, Geflügelkot und flüssigen Sekundärrohstoffdünger,<br />
- besondere Auflagen für die Ausbringung dieser Düngemittel,<br />
- Aufzeichnungen über Vergleiche der Nährstoffzu- und abfuhren.<br />
Regelungen im Einzelnen:<br />
Anwendungsbereich<br />
- Der Anwendungsbereich der Verordnung erstreckt sich grundsätzlich auf alle landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen (einschließlich Garten- und Weinbau sowie Sonderkulturen).<br />
Geschlossene bodenunabhängige Verfahren, z. B. unter Glas, werden nicht erfasst, weil hierbei<br />
Nährstoffausträge systembedingt ausgeschlossen werden können.<br />
Auch Haus- und Nutzgärten in landwirtschaftlichen Betrieben sind nicht einbezogen, weil<br />
dies zu unverhältnismäßigem Aufwand bei der Anwendung und Überwachung führen würde.
Düngemittelanwendung<br />
- Nach der Verordnung müssen Düngemittel grundsätzlich so ausgebracht werden, dass die in<br />
ihnen enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend für ihr Wachstum ausgenutzt<br />
werden können. Das hängt ab von der Höhe und vom zeitlichen Verlauf <strong>des</strong> Düngebedarfs<br />
der angebauten Kulturen; außerdem müssen die Standort- und Anbaubedingungen beachtet<br />
werden. Die auf dieses Ziel ausgerichteten Düngungsmaßnahmen führen gleichzeitig dazu,<br />
dass Nährstoffverluste und damit verbundene Einträge in Gewässer durch Auswaschung oder<br />
oberflächlichen Abtrag weitestgehend vermieden werden.<br />
Stickstoffhaltige Düngemittel, also auch Wirtschaftsdünger, dürfen nur so aufgebracht werden,<br />
dass die enthaltenen Nährstoffe im Wesentlichen während der Vegetationszeit für die<br />
Pflanzen verfügbar werden.<br />
- Beim Ausbringen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft entstehen je nach technischer<br />
Ausstattung unvermeidliche Verluste in unterschiedlicher Höhe. Dafür räumt die Verordnung<br />
allerdings höchstens 20 Prozent der vor der Ausbringung in den Wirtschaftsdüngern ermittelten<br />
Mengen an Gesamtstickstoff ein und schafft damit einen Zwang zur Verbesserung der<br />
technischen Ausstattung. Um Ammoniakverluste und damit Stickstoffeinträge in nichtlandwirtschaftliche<br />
Ökosysteme weiter zu verringern, sollen nämlich schrittweise moderne Geräte<br />
mit verlustarmer Ausbringungstechnik zum Einsatz kommen.<br />
Sachgerechte Ausbringung<br />
- Um eine sachgerechte Ausbringung zu erreichen, ist vorgeschrieben, dass die Ausbringungsgeräte<br />
den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, eine sachgerechte Mengenbemessung<br />
und Verteilung sowie eine verlustarme Ausbringung erlauben.<br />
Bei der Auswahl der Technik sind auch Gelände- und Bodenbeschaffenheit angemessen zu<br />
berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz schwerer Technik oder für Geräte mit<br />
einem hohen Zugkraftbedarf auf leichten Standorten oder in Hanglagen.<br />
Abstand zu Gewässern und Nachbarflächen<br />
- Im Interesse <strong>des</strong> Gewässerschutzes dürfen durch die Düngung keine Nährstoffe unmittelbar<br />
in die Oberflächengewässer gelangen. Bei der Ausbringung muss <strong>des</strong>halb ein angemessener<br />
Abstand zu den Gewässern eingehalten werden; dieser hat sich wiederum nach den jeweiligen<br />
Gegebenheiten wie z. B. Geländebeschaffenheit, Bodenverhältnisse, Pflanzenbewuchs,<br />
Art <strong>des</strong> Düngemittels, Ausbringungsgerät usw. zu richten. Vorsicht ist auch gegenüber benachbarten<br />
Flächen notwendig, insbesondere wenn es sich dabei um Flächen handelt, die als<br />
natürlicher Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten von besonderer Bedeutung sind (z. B.<br />
Naturschutzflächen). Um dies zu gewährleisten, können die zuständigen Behörden der Länder<br />
Anordnungen treffen und dabei im Einzelfall insbesondere Abstände zu Gewässern festlegen.<br />
N-Düngung nur bei aufnahmefähigen Böden<br />
- Um Nährstoffverlusten und einer Gewässerbelastung durch Abschwemmung vorzubeugen,<br />
dürfen stickstoffhaltige Düngemittel nur dann ausgebracht werden, wenn die Böden für den<br />
Dünger aufnahmefähig sind.<br />
151
Aufnahmefähig sind Böden nicht, wenn sie wassergesättigt, tiefgefroren oder stark schneebedeckt<br />
sind.<br />
Besondere Grundsätze bei Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdünger<br />
- Wirtschaftdünger und Sekundärrohstoffdünger sind hinsichtlich Ihrer Zusammensetzung<br />
grundsätzlich wie vergleichbare Mehrnährstoffdünger anzuwenden.<br />
- Auf Grund ihrer Eigenschaften können Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und Sekundärrohstoffdünger<br />
in der Regel im Vergleich zu Mineraldüngern nicht so gezielt angewendet<br />
werden. Mit ihrer Ausbringung sind somit größere Risiken für eventuelle Umweltbelastungen<br />
durch Nährstoffverluste verbunden. Deshalb sind bei ihrer Anwendung neben den allgemein<br />
geltenden Grundsätzen weitere Anforderungen zu befolgen.<br />
Maßnahmen zur Verringerung von Ammoniakverlusten<br />
- Gewisse Ammoniakverflüchtigungen sind beim Ausbringen von Gülle, Jauche, Geflügelkot<br />
oder stickstoffhaltigen flüssigen Sekundärrohstoffdüngern unvermeidbar. Sie müssen jedoch<br />
im Interesse der Umwelt und im Interesse <strong>des</strong> Landwirtes soweit wie möglich verringert werden.<br />
Dazu gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. So verringert z. B. die Ausbringung bei<br />
niedrigen Temperaturen, trübem Wetter oder Windstille die Verluste. Weiterhin kann die<br />
Verdünnung mit Wasser, insbesondere bei Rindergülle, zu einer geringeren Ammoniakverflüchtigung<br />
beitragen. Drillverfahren auf Grünland oder der Einsatz von Schleppschläuchen<br />
sind ebenfalls wirksame Techniken und sollten künftig verstärkt eingesetzt werden. Unter bestimmten<br />
Bedingungen ist auch die Zugabe von Nitrifikationshemmern von Nutzen. Auf unbestellten<br />
Ackerflächen ist die umgehende Einarbeitung mit gut mischenden Bodenbearbeitungsgeräten<br />
wichtigste Voraussetzung für die Reduzierung von Ammoniakverlusten.<br />
N-Düngung nach der Ernte zur Folgefrucht<br />
- In den Herbst- und Wintermonaten kann ungenutzter Stickstoff aus flüssigen Wirtschaftsdüngern<br />
nach Umwandlung in Nitrat besonders leicht ausgewaschen werden. Auf Ackerland darf<br />
<strong>des</strong>halb Gülle, Jauche, Geflügelkot oder flüssiger stickstoffhaltiger Sekundärrohstoffdünger<br />
nach der Ernte nur dann ausgebracht werden, wenn ein aktueller Stickstoffbedarf der angebauten<br />
Kulturen ermittelt wurde oder der ausgebrachte Stickstoff zur Strohrotte beitragen<br />
soll. Auf Erfahrungswerte gestützt, ist die Gesamtmenge auf 80 kg Gesamtstickstoff je Hektar<br />
begrenzt worden.<br />
Ausbringungs-Sperrfrist<br />
- Gülle, Jauche, Geflügelkot oder stickstoffhaltiger Sekundärrohstoffdünger dürfen in der Zeit<br />
vom 15. November <strong>bis</strong> 15. Januar grundsätzlich nicht ausgebracht werden.<br />
Die zuständige Behörde kann unter Berücksichtigung der besonderen Eigenschaften der Düngemittel,<br />
der Standortverhältnisse und der landwirtschaftlichen Nutzung Ausnahmen zulassen<br />
oder weitergehende zeitliche Ausbringungsverbote anordnen.<br />
Besonderheit von Moorböden<br />
- Wegen der besonderen Beschaffenheit von Moorböden ist bei der Ausbringung von Gülle,<br />
Jauche, Geflügelkot und stickstoffhaltigen flüssigen Sekundärrohstoffdüngern auf Moorböden<br />
besondere Vorsicht geboten, da diese Dünger hier besonders rasch in tiefere Boden-<br />
152
schichten gelangen und damit Nährstoffanreicherungen im Grundwasser herbeiführen können.<br />
Phosphat- und Kalidüngung bei hochversorgten Böden<br />
- Auf Böden, die sehr hoch mit Phosphat oder Kali versorgt sind – insbesondere trifft dies in<br />
Betrieben mit intensiver Tierhaltung zu – dürfen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nur<br />
<strong>bis</strong> in Höhe <strong>des</strong> Phosphat- oder Kalientzuges <strong>des</strong> Pflanzenbestan<strong>des</strong> unter Berücksichtigung<br />
der unter den jeweiligen Standortbedingungen zu erwartenden Erträge und Qualitäten ausgebracht<br />
werden, wenn schädliche Auswirkungen auf Gewässer nicht zu erwarten sind.<br />
Obergrenzen für die Stickstoffdüngung aus Wirtschaftsdünger<br />
- Zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie werden auf Betriebsebene flächenbezogene Obergrenzen<br />
für das Aufbringen von Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft eingeführt<br />
(170 kg/ha auf Ackerland). Da Stickstoff auf Grünlandstandorten in der Regel geringer<br />
auswaschungsgefährdet ist, wurde die Möglichkeit der EG-Nitratrichtlinie genutzt und für<br />
Grünland abweichend von der allgemein geltenden Obergrenze von 170 kg Stickstoff (N) je<br />
Hektar ein Wert von 210 kg N je Hektar festgesetzt. Die Obergrenzen beziehen sich auf den<br />
Durchschnitt <strong>des</strong> Betriebes.<br />
Düngungsbedarfsermittlung<br />
- Der Düngungsbedarf wird in der Regel schlagbezogen – u.a. durch Bodenuntersuchungen -<br />
ermittelt. Bei der Ermittlung <strong>des</strong> Stickstoffbedarfs können jedoch kleinere Schläge <strong>bis</strong> zu einer<br />
Fläche von insgesamt 5 Hektar auch als Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst werden.<br />
Da der Düngebedarf einer Fläche von zahlreichen Faktoren abhängt, lässt sich eine fachlich<br />
vertretbare generelle Mengenvorgabe nicht festlegen. Vielmehr gilt es, neben den Nährstoffentzügen<br />
durch die Pflanzen auch eine Vielzahl von Standorteigenschaften in Rechnung zu<br />
stellen. Die Einschätzung der Nährstoffentzüge muss dabei auf Erträge und Qualitäten ausgerichtet<br />
werden, die unter den jeweiligen Standort- und Anbaudingungen realistischerweise erwartet<br />
werden können.<br />
Um den konkreten Düngebedarf einer bestimmten Kultur möglichst genau ermitteln zu können,<br />
ist es wichtig, den Nährstoffvorrat <strong>des</strong> Bodens zu kennen und die Nährstoffmengen abzuschätzen,<br />
die voraussichtlich im jeweiligen Zeitraum für die Pflanzen verfügbar sind.<br />
Weiterhin sind die durch Bewirtschaftung zugeführten und pflanzenverfügbaren Nährstoffmengen<br />
zu berücksichtigen. Dazu gehören u. a. auch die Nährstoffmengen, die durch Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />
zu einem früheren Zeitpunkt zugeführt wurden oder die mit Bodenhilfsstoffen,<br />
Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln aufgebracht werden.<br />
Da Anbaubedingungen wie Kulturart, Vorfrucht, Bodenbearbeitung und Bewässerung die<br />
Nährstoffverfügbarkeit im Boden stark beeinflussen, sind diese bei der Düngebedarfsermittlung<br />
ebenfalls einzubeziehen.<br />
Ermittlung der Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdünger<br />
- Die richtige Bemessung der Düngergaben setzt voraus, dass auch die Nährstoffgehalte der<br />
Wirtschaftsdünger bekannt sind. Nur dann kann unter Berücksichtigung der Ausbringungs-<br />
153
menge die gesamte Nährstoffzufuhr richtig kalkuliert werden. Die Nährstoffgehalte können<br />
durch Untersuchung, aber auch durch Berechnungs- und Schätzverfahren oder durch Richtwerte<br />
der Beratung in Erfahrung gebracht werden.<br />
- Da im Stall und bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern Stickstoffverluste in gewissem<br />
Umfang unvermeidbar sind, muss dies bei der Düngebemessung und beim Vergleich über<br />
Nährstoffzu- und -abfuhren beachtet werden. Bei Gülle und Jauche wird ein Abzug in Höhe<br />
von 10 Prozent, bei Festmist in Höhe von 25 Prozent eingeräumt, um auf einen möglichst<br />
verlustarmen Umgang mit Wirtschaftsdüngern hinzuwirken.<br />
Nährstoffvergleiche<br />
- Zusätzlich zu der Bewertung der kurzfristigen schlag- und bestandsbezogenen Düngungsmaßnahmen<br />
können die Landwirte nur im langfristigen Überblick erkennen, ob die durchgeführten<br />
Düngungsmaßnahmen auf Dauer ökonomisch und auch ökologisch sachgerecht sind.<br />
Hierzu sind Vergleiche über Nährstoffzu- und -abfuhr im Betrieb unabdingbar. Das Erstellen<br />
der Nährstoffvergleiche ist jedoch nur auf Betriebsebene vorgesehen, um die Betriebe nicht<br />
unverhältnismäßig mit Verwaltungsaufwand zu belasten. Die Ergebnisse der Vergleiche werden<br />
den Landwirten und der landwirtschaftlichen Beratung wichtige Hinweise für die künftigen<br />
Düngungsmaßnahmen geben, da Reserven in Form von vermeidbaren Nährstoffverlusten,<br />
aber auch eine zu geringe Nährstoffzufuhr und die damit verbundene Erschöpfung der<br />
Bodenvorräte aufgedeckt werden können.<br />
Betriebe unter 10 Hektar sind wegen ihres geringen Flächenanteils grundsätzlich von der<br />
Verpflichtung zum Erstellen von Nährstoffvergleichen ausgenommen. Für Betriebe mit<br />
Wein- oder Gemüsebau sowie mit Anbau von Hopfen, Erdbeeren, Gehölzen oder Tabak ist<br />
jedoch wegen der bei diesen Kulturen häufig höheren Düngungsintensität die Flächengrenze<br />
niedriger angesetzt worden. Der mit jährlichen Vergleichen abzudeckende Zeitraum soll sich<br />
mit dem betriebstypischen Wirtschaftsjahr decken.<br />
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen<br />
- Da den Landwirten nur aus einem längerfristigen Vergleich Vorteile für die Düngebedarfsermittlung<br />
erwachsen, sind die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen, der angewandten Berechnungs-<br />
und Schätzverfahren oder der Berechnungen mit Hilfe von Richtwerten sowie die<br />
Nährstoffvergleiche aufzuzeichnen und min<strong>des</strong>tens 9 Jahre aufzubewahren.<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
- Ordnungswidrigkeiten können laut Düngemittelgesetz mit einer Geldstrafe <strong>bis</strong> zu 30.000 DM<br />
geahndet werden.<br />
154
Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz<br />
155<br />
Anlage 21 B<br />
Das zuletzt 1998 geänderte Pflanzenschutzgesetz und die darauf gestützten Verordnungen enthalten<br />
vielfältige Vorschriften zum Pflanzenschutz und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.<br />
Pflanzenschutz, nicht nur die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, darf danach nur nach<br />
guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Hierzu enthält das Gesetz allgemeine Zielvorgaben.<br />
Zur näheren Beschreibung der guten fachlichen Praxis erarbeitete BML gemäß § 2a <strong>des</strong> Pflanzenschutzgesetzes<br />
„Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz“,<br />
die im November 1998 im Bun<strong>des</strong>anzeiger veröffentlicht wurden (vgl. S. 10 ff.).<br />
Die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz wird ferner maßgeblich geprägt durch die Bestimmungen<br />
<strong>des</strong> Pflanzenschutzrechts zur<br />
- Zulassung von Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Festsetzung von Anwendungsgebieten<br />
(Kultur und Schadorganismus) und Anwendungsbestimmungen,<br />
- Ausbildung der Anwender von Pflanzenschutzmitteln (Sachkunde),<br />
- Prüfung von Feldspritzgeräten.<br />
Die Grundsätze sind nicht unmittelbar bußgeldbewehrt. Jedoch im Einzelfall kann die zuständige<br />
Behörde <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf der Grundlage<br />
von § 6 Abs. 1 PflSchG bußgeldbewehrte Anordnungen zur Einhaltung der guten fachlichen Praxis<br />
treffen.<br />
Dieses System (Rechtsrahmen, Grundsätze, bußgeldbewehrte Anordnungen im Einzelfall) wurde<br />
aus der Erkenntnis heraus geschaffen, dass allgemein rechtsverbindliche und bußgeldbewehrte<br />
Regelungen zur guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz aufgrund der vielen unterschiedlichen<br />
Situationen und Gegebenheiten vor Ort (z.B. Kulturen, Schadorganismen, Witterung, Standorte,<br />
verfügbare Pflanzenschutzmaßnahmen, betriebliche Voraussetzungen) nicht mit hinreichender<br />
Bestimmtheit festgelegt werden können.<br />
Die Grundsätze werden regelmäßig überprüft und nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />
und der Technik angepasst. Mit den Ländern ist vereinbart, dass Diskussionen hierzu<br />
bereits zwei Jahre nach der Veröffentlichung vor dem Hintergrund erster Erfahrungen erfolgen<br />
sollen. Die Vorbereitungen durch eine Befragung der Länder zu ihren Erfahrungen hierzu laufen<br />
bereits.
Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz<br />
Wortlaut der gemäß dem Pflanzenschutzgesetz erstellten und im Bun<strong>des</strong>anzeiger Nr. 220a vom<br />
21.11.1998 bekannt gegebenen Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis<br />
im Pflanzenschutz<br />
1. Zielstellung und Rahmen<br />
Bereits seit geraumer Zeit wird gefordert, den Begriff „Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz“<br />
näher zu definieren, um sachgerechtes Handeln von nicht sachgerechtem Handeln unterscheiden<br />
zu können. Eine solche Unterscheidung ist nicht nur von Belang für den Fachbereich, d.h. den<br />
Pflanzenschutz, sondern gleichermaßen im Hinblick auf andere Bereiche, wie z.B. den Gesundheitsschutz,<br />
den Naturschutz, den Bodenschutz oder den Schutz <strong>des</strong> Wassers.<br />
Rechtliche Regelungen bei Pflanzenschutzmitteln<br />
Bei der Formulierung solcher Grundsätze ist zu berücksichtigen,<br />
dass ein Teil <strong>des</strong> Pflanzenschutzes, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,<br />
bereits vielfältig geregelt ist. So besteht seit 1986<br />
die generelle Verpflichtung, dass Pflanzenschutzmittel nur nach<br />
guter fachlicher Praxis anzuwenden sind und dabei die Grundsätze<br />
<strong>des</strong> integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden müssen.<br />
Hinzu kommen die besondere Sorgfaltspflicht (§ 6 Abs. 1 Satz 2<br />
PflSchG), das Erfordernis der personenbezogenen Sachkunde bei<br />
der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Betrieben der<br />
Landwirtschaft, <strong>des</strong> Gartenbaus und der Forstwirtschaft (§ 10<br />
PflSchG), insbesondere aber auch die Detailvorschriften der sachgerechten<br />
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die von der<br />
Biologischen Bun<strong>des</strong>anstalt für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen<br />
mit dem Bun<strong>des</strong>institut für gesundheitlichen Verbraucherschutz<br />
und Veterinärmedizin und dem Umweltbun<strong>des</strong>amt bei<br />
der Zulassung <strong>des</strong> Pflanzenschutzmittels festgelegt werden. Weitere<br />
mittel- und flächenbezogene Anwendungsbeschränkungen<br />
sind in speziellen Verordnungen auf Bun<strong>des</strong>ebene festgelegt, wie<br />
z. B. der Bienenschutzverordnung und der Pflanzenschutz-<br />
Anwendungsverordnung oder bereits durch das Pflanzenschutzgesetz<br />
(§ 6 Abs. 2 PflSchG). Darüber hinaus bestehen auf Lan<strong>des</strong>oder<br />
Gemeindeebene Bestimmungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,<br />
z.B. zum Schutz <strong>des</strong> Wassers oder aus Gründen<br />
<strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>, die einzuhalten sind. Hinzu kommen Vorschriften<br />
in weiteren Rechtsbereichen, die den Erwerb, den Transport,<br />
den Umgang und die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln<br />
betreffen. Weitaus weniger detailliert sind die rechtlichen Regelungen<br />
zur Durchführung nichtchemischer Pflanzenschutzmaßnahmen<br />
und zum Einsatz von Pflanzenschutzgeräten.<br />
156
Pflanzenschutz vollzieht sich in dynamischen biologischen Systemen, die von einer Vielzahl von<br />
Variablen bestimmt werden. Viele dieser Variablen sind von denjenigen, die die Pflanzenschutzmaßnahmen<br />
durchführen, weder exakt vorhersehbar noch gestaltbar. Die gute fachliche Praxis<br />
im Pflanzenschutz ist somit stets von der speziellen Situation vor Ort abhängig und daher auch<br />
nur im Hinblick auf den Einzelfall beurteilbar. Es lassen sich jedoch allgemeine Grundsätze für<br />
die Durchführung der guten fachlichen Praxis formulieren, wie nach heutigem gesichertem Wissen<br />
die generelle Ausrichtung <strong>des</strong> Pflanzenschutzes erfolgen sollte. Die gute fachliche Praxis im<br />
Pflanzenschutz umfasst mehr als nur die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Als machbare<br />
und zumutbare Handlungsanforderung für jeden, der Pflanzenschutzmaßnahmen durchführt,<br />
müssen auch vorbeugende acker- und pflanzenbauliche oder andere nichtchemische Maßnahmen<br />
eingeschlossen werden.<br />
Die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz ist Ausdruck <strong>des</strong> Status quo. Sie stellt damit die<br />
Summe der positiven und negativen Erfahrungen, die <strong>bis</strong>her im Pflanzenschutz gesammelt wurden,<br />
dar. Sie ist gleichzeitig das umgesetzte und bewährte Ergebnis der Forschungsarbeit. Somit<br />
ändern und entwickeln sich, u.a. auch bestimmt von den jeweiligen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen, im Zeitablauf Inhalt und Durchführung der guten fachlichen<br />
Praxis im Pflanzenschutz. Nicht bewährte und nicht mehr akzeptable Methoden werden verworfen,<br />
neue Elemente in das Instrumentarium <strong>des</strong> praktischen Pflanzenschutzes eingefügt. Die<br />
Mannigfaltigkeit der angebauten Kulturpflanzen und ihrer Schadorganismen, aber auch der unterschiedliche<br />
Wissensstand über ihre wechselseitigen Beziehungen führen dazu, dass die im<br />
konkreten Fall zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Schadensabwehr und -reduzierung<br />
nach Art und Wirksamkeit verschieden sind.<br />
Die gute fachliche Praxis ist Basisstrategie im Pflanzenschutz und beinhaltet die Durchführung<br />
von Pflanzenschutzmaßnahmen, die<br />
? in der Wissenschaft als gesichert gelten,<br />
? aufgrund praktischer Erfahrungen als geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind,<br />
? von der amtlichen Beratung empfohlen werden und<br />
? den sachkundigen Anwendern bekannt sind.<br />
Zwischen der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, die den fachlich anerkannten Status<br />
quo widerspiegelt, und dem integrierten Pflanzenschutz, der das Leitbild <strong>des</strong> praktischen Pflanzenschutzes<br />
darstellt, existieren aufgrund der dynamischen Entwicklung fließende Übergänge.<br />
Diese unscharfen Konturen erschweren allerdings die Formulierung von Handlungsempfehlungen<br />
für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz. So sind z.B. bei Dauerkulturen<br />
die natürlichen Regelmechanismen besser auszunutzen als bei jährlich wechselndem<br />
Anbau. Auf längere Sicht wird sich der Standard der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz,<br />
wenn auch in unterschiedlichem Maße, bei entsprechenden Rahmenbedingungen immer mehr<br />
dem heutigen Bild <strong>des</strong> integrierten Pflanzenschutzes annähern.<br />
Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis bilden einen Handlungsrahmen<br />
und gelten für jeden, der in der Landwirtschaft, im Gartenbau (Landwirtschaft und Gartenbau<br />
werden hier in einem umfassenden Sinne verwendet und schließen Sonderkulturen wie Hopfen,<br />
den Weinbau und alle Sparten <strong>des</strong> Produktions- und Dienstleistungsgartenbaus ein.)<br />
oder in der Forstwirtschaft Pflanzenschutzmaßnahmen durchführt. Die nachfolgend näher beschriebenen<br />
Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz<br />
gewährleisten in Verbindung mit den anspruchsvollen rechtlichen Regelungen zur<br />
? Zulassung von Pflanzenschutzmitteln,<br />
? Prüfung von Pflanzenschutzgeräten und<br />
? Sachkunde<br />
eine Sicherung der Pflanzenproduktion in Qualität und Quantität durch Pflanzenschutzmaßnahmen.<br />
Gleichzeitig werden mögliche Risiken für Mensch und Tier und für den Naturhaushalt auf<br />
157
ein Minimum reduziert.<br />
„Gute fachliche Praxis“<br />
und „integrierter Pflanzenschutz“<br />
In § 2a Absatz 1 <strong>des</strong> Pflanzenschutzgesetzes wird ein direkter Bezug<br />
zwischen der Durchführung <strong>des</strong> Pflanzenschutzes nach guter<br />
fachlicher Praxis und dem integrierten Pflanzenschutz hergestellt:<br />
„Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze <strong>des</strong> integrierten<br />
Pflanzenschutzes und der Schutz <strong>des</strong> Grundwassers berücksichtigt<br />
werden."<br />
Solche Grundsätze <strong>des</strong> integrierten Pflanzenschutzes werden in<br />
einer Reihe von Veröffentlichungen beschrieben. Sie dokumentieren<br />
den hohen Anspruch <strong>des</strong> Konzeptes <strong>des</strong> integrierten Pflanzenschutzes,<br />
das sich von den derzeitigen Anforderungen der guten<br />
fachlichen Praxis im Pflanzenschutz abhebt. Das Konzept <strong>des</strong> integrierten<br />
Pflanzenschutzes wird weltweit, wie auch in der Agenda<br />
21 der UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 formuliert,<br />
als Leitbild <strong>des</strong> praktischen Pflanzenschutzes herausgestellt.<br />
Der integrierte Pflanzenschutz ist gekennzeichnet durch:<br />
? ein komplexes Vorgehen im Einklang mit den Zielen <strong>des</strong> integrierten<br />
Pflanzenbaues und unter besonderer Berücksichtigung<br />
der Nachhaltigkeit der Produktion von Pflanzen,<br />
? die Einbeziehung ökologischer Forderungen und Wirkungen,<br />
insbesondere der <strong>Förderung</strong> natürlicher Regelmechanismen und<br />
? die gezielte und sparsame Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel<br />
unter Einbeziehung aller Möglichkeiten vorbeugender<br />
Maßnahmen und der nichtchemischen Schadensabwehr.<br />
Für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft heißt dies, die „Gute fachliche Praxis" tagtäglich<br />
unter Beweis zu stellen und insbesondere im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln eigenverantwortlich<br />
gesundheitsbewusst und ökologisch zu handeln und dennoch ökonomisch vertretbar<br />
zu wirtschaften. Die Entwicklung von Pflanzenschutzmitteln mit verbesserten Eigenschaften,<br />
eine hochwertige Zulassung sowie umfassende Informations- und Beratungsmöglichkeiten helfen<br />
dem Anwender dabei, seiner Verantwortung gegenüber Dritten, Verbrauchern und dem Naturhaushalt<br />
gerecht zu werden. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Minimierung von Pflanzenschutzmittelrückständen<br />
in Lebensmitteln und den Schutz <strong>des</strong> Grund- und Trinkwassers.<br />
Die Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis berücksichtigen alle dem<br />
Standort und der Situation angepassten Möglichkeiten zur Schadensabwehr und schließen nur<br />
Methoden ein, die praktikabel (Praktikabel wird hier im Sinne von wirtschaftlich, wirksam und<br />
bewährt verwendet.) und unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte anwendbar sind.<br />
2. Allgemeine Grundsätze<br />
Die gute fachliche Praxis dient insbesondere der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von<br />
Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen durch vorbeugende Maßnahmen, Verhütung der Einschleppung<br />
oder Verschleppung von Schadorganismen und Abwehr oder Bekämpfung von Schadorganismen<br />
sowie der Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung, das Lagern und den sonstigen<br />
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen <strong>des</strong> Pflanzenschutzes,<br />
insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen<br />
können.<br />
Folgende allgemeine Grundsätze gelten:<br />
158
? Alle Pflanzenschutzmaßnahmen standort-, kultur- und situationsbezogen durchführen<br />
und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß beschränken.<br />
? Bewährte kulturtechnische und andere nichtchemische Maßnahmen zur Schadensminderung<br />
nutzen, sofern sie praktikabel und wirtschaftlich sind.<br />
? Der Befall ist durch geeignete Maßnahmen so zu reduzieren, dass kein wirtschaftlicher<br />
Schaden entsteht. Dabei ist keine Vernichtung der Schadorganismen anzustreben. In<br />
Einzelfällen kann aus anderen Gründen eine regionale oder punktuelle Eliminierung<br />
angezeigt sein.<br />
? Die vielfältigen Angebote der amtlichen und sonstigen Beratung sowie Weiterbildung<br />
und andere Entscheidungshilfen nutzen.<br />
3. Grundsätze für Maßnahmen, die einem Befall durch Schadorganismen<br />
vorbeugen<br />
Anbausysteme, Kulturarten und Fruchtfolgen (Hierzu zählen auch Baumarten.)<br />
Grundsätzlich sollte der Standort so genutzt werden, dass er den Ansprüchen der Kulturarten an<br />
Bodengüte und Klima genügt, um den Pflanzen ein optimales Wachstum zu ermöglichen und das<br />
Risiko <strong>des</strong> Befalls mit Schadorganismen niedrig zu halten. Ungünstige oder ungünstig gestaltete<br />
Standorte schwächen die Vitalität und damit die Widerstands- und Konkurrenzkraft der Pflanzen.<br />
Enge Fruchtfolgen können zur Anreicherung <strong>des</strong> Schadorganismenpotenzials führen, das<br />
einen weiteren Anbau gefährden kann. Bei einer Reihe von Kulturen sollten Anbaupausen eingehalten<br />
werden, um eine Anreicherung von Schadorganismen zu vermeiden. Beispielsweise<br />
sind bei Zuckerrüben und Kartoffeln Anbaupausen erforderlich, um den Befall durch Nematoden<br />
in Grenzen zu halten oder abzuwenden.<br />
Anbausysteme, Kulturarten und Fruchtfolgen sollten standortgerecht<br />
und so ausgewählt und gestaltet werden, dass der Befall<br />
durch Schadorganismen nicht gefördert wird.<br />
Den Möglichkeiten <strong>des</strong> Praktikers (Als Praktiker wird nachfolgend der sachkundige Anwender<br />
von Pflanzenschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Forstwirtschaft<br />
bezeichnet.), Kulturarten und Fruchtfolgen unter dem Gesichtspunkt der Pflanzengesundheit<br />
auszuwählen, sind allerdings Grenzen gesetzt. An vielen Standorten ist aufgrund der Boden- und<br />
Klimaverhältnisse nur ein sehr spezifisches Kulturartenspektrum anbauwürdig, aus dem die Kulturen<br />
ausgewählt werden müssen, die zur Wirtschaftlichkeit der Betriebe beitragen. Die Kosten<br />
für die Mechanisierung der Produktion können ebenfalls die Kulturartengruppen einengen.<br />
Die Nachfrage und die agrarpolitischen Rahmenbedingungen bestimmen auch weitgehend die<br />
Möglichkeiten der Fruchtfolgegestaltung. Ungeachtet dieser Einschränkungen sollte eine erweiterte<br />
Fruchtfolge auch durch den Anbau von Zwischenfrüchten oder die Einordnung der Stillegungsfläche<br />
angestrebt werden, obwohl die hierdurch zu erreichende Verringerung <strong>des</strong> Befalls-<br />
bzw. Infektionsdruckes auf die Pflanzen nur ausnahmsweise den Verzicht auf sonst notwendige<br />
Pflanzenschutzmaßnahmen erlaubt.<br />
Die Auswahl der Kulturen im Gartenbau wird in noch stärkerem Maße durch den Markt und die<br />
Marktnähe bestimmt. Wenn auch die Vielfalt der gartenbaulichen Kulturen zunächst bessere<br />
Voraussetzungen für einen Kulturwechsel bietet, der von hygienischen Erwägungen bestimmt<br />
wird, so werden die Möglichkeiten durch betriebsspezifische Gegebenheiten und regionale Vermarktungsbedingungen<br />
doch eingeschränkt.<br />
In der Forstwirtschaft sind standortgerechte, gemischte Wälder seit langem eine wichtige Maßnahme<br />
zur Erhöhung der natürlichen Widerstandskraft der Wälder.<br />
Bodenbearbeitung<br />
Eine schonende, dem Standort, der Kultur und der phytosanitären Situation angepasste Bodenbearbeitung<br />
kann dazu beitragen, den Aufwand an chemischen Pflanzenschutzmitteln zu reduzie-<br />
159
en. Die Bodenbearbeitung wird vor allem von den Bodeneigenschaften, der Bodenfeuchte, der<br />
Vorfrucht und den Ansprüchen der Kulturpflanzen bestimmt. Dabei sind die Auswirkungen auf<br />
die Mineralisierung sowie die Gefahren der Bodenerosion durch Wasser und Wind zu beachten.<br />
Bodenschonende Bearbeitungsverfahren setzen einen hinreichenden Kulturzustand <strong>des</strong> Bodens<br />
voraus und sind nicht in allen Boden-Klima-Regionen möglich. Eine Entscheidung über das jeweils<br />
angemessene Bodenbearbeitungsverfahren kann nur vor Ort und unter Beachtung von Erfahrungswerten<br />
situationsbezogen durch den Praktiker erfolgen. Die Bodenbearbeitung ist an den<br />
Ansprüchen der Kulturpflanzen auszurichten und häufig eine unverzichtbare Maßnahme im<br />
Rahmen der Unkrautregulierung. In der Regel sollte in der Forstwirtschaft keine bzw. nur selten<br />
und in geringem Umfang eine Bodenbearbeitung durchgeführt werden.<br />
Die Bodenbearbeitung sollte standortgerecht und situationsbezogen so gestaltet<br />
werden, dass der Befall durch Schadorganismen nicht gefördert wird.<br />
Der Praktiker hat zu beachten, dass die Bodenbearbeitung erhebliche Auswirkungen vor allem<br />
auf die Verunkrautung der Kulturpflanzenbestände oder auch z.B. auf den Befall <strong>des</strong> Getrei<strong>des</strong><br />
durch Halmbasiserkrankungen hat. Durch sachgerechte Bodenbearbeitung kann er z. B. die Verunkrautung<br />
durch die Quecke mindern. Pfluglose Bodenbearbeitung hemmt die Erosion, ist jedoch<br />
häufig mit einem insgesamt erhöhten Aufwand an Pflanzenschutzmaßnahmen verbunden.<br />
Hier gilt es im Einzelfall abzuwägen, welche Art der Bodenbearbeitung sowohl den Belangen<br />
<strong>des</strong> Bodenschutzes als auch der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz am besten gerecht<br />
wird.<br />
Auswahl von Sorten und Herkünften<br />
Die Pflanzenzüchtung leistet mit der Bereitstellung von Kulturpflanzensorten, die wichtige Resistenz-<br />
oder Toleranzeigenschaften besitzen, einen Beitrag zur Entwicklung eines umweltschonenden<br />
Pflanzenschutzes. Zu diesen Sorten können solche mit Resistenz oder Toleranz gegenüber<br />
Schadorganismen ebenso gehören wie Sorten mit einer erhöhten Konkurrenzfähigkeit<br />
gegenüber Unkräutern oder mit Toleranzen gegenüber Pflanzenschutzmitteln. Zum Beispiel bei<br />
Getreide stehen dem Landwirt Hochleistungssorten zur Verfügung, die gegen Mehltau- und<br />
Rosterkrankungen eine nur noch geringe <strong>bis</strong> mittlere Anfälligkeit aufweisen und so eine deutliche<br />
Verringerung <strong>des</strong> Fungizidaufwan<strong>des</strong> erlauben. Dies gilt u.a. auch für wichtige Obst- und<br />
Gemüsearten sowie für Reben, bei denen ertragreiche Sorten mit Mehrfachresistenz gegen verschiedene<br />
Schadorganismen zur Verfügung stehen. Die Resistenz ist <strong>des</strong>halb neben der Leistungsfähigkeit<br />
und der regionalen und betriebswirtschaftlichen Eignung der Sorten und ihrer<br />
Nachfrage am Markt ein wichtiges Auswahlkriterium. Die Resistenz einer Sorte ist keine stabile<br />
Größe. Schon innerhalb weniger Jahre können aufgrund von natürlichen Selektionen oder Modifikationen<br />
der Schadorganismen Resistenzen überwunden und resistente Sorten wieder anfällig<br />
werden. Diese Gefahr steigt, wenn einzelne Sorten längere Zeit im Anbau dominieren. Zudem<br />
wird die Resistenz stark durch standörtliche Gegebenheiten beeinflusst.<br />
Es sind vorzugsweise solche Sorten und Herkünfte auszuwählen,<br />
die Toleranz- oder Resistenzeigenschaften gegenüber wichtigen<br />
standortspezifischen Schadorganismen aufweisen.<br />
Unter Einbeziehung der Beratung und von Informationsmaterial, z.B. beschreibende Sortenlisten<br />
und Hinweise durch die Saatguthändler, informiert sich der Praktiker über die Resistenzeigenschaften<br />
der Sorten und wählt die geeignetsten aus. Allerdings ist zu beachten, dass nicht alle<br />
Schadorganismengruppen gleichermaßen der Resistenzzüchtung zugänglich sind. Vollständig<br />
oder teilweise resistent sind landwirtschaftliche und gartenbauliche Kulturpflanzensorten gegenüber<br />
einigen Krankheiten, die durch Pilze und Viren verursacht werden, oder gegenüber Nematodenbefall.<br />
Insektenresistente Sorten sind <strong>bis</strong>her nur ausnahmsweise verfügbar. Da Resistenzen<br />
von den Schadorganismen überwunden werden können, ist auch beim Anbau resistenter Sorten<br />
160
der Gesundheitszustand der Pflanzen sorgfältig zu beobachten, um gegebenenfalls rechtzeitig<br />
Abwehrmaßnahmen einleiten zu können. Die natürliche Verjüngung örtlich bewährter Bestände<br />
und die Wahl herkunftsgesicherten Vermehrungsgutes auf der Grundlage <strong>des</strong> Gesetzes über<br />
forstliches Saat- und Pflanzgut und der Herkunftsempfehlungen von verschiedenen Bun<strong>des</strong>ländern<br />
sind die Voraussetzung für gut an den Standort angepasste Bestände. Auch eine hohe biologische<br />
Vielfalt erhöht die Widerstandskraft der Wälder.<br />
Hygiene<br />
In der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Forstwirtschaft ist es das Ziel hygienischer Maßnahmen,<br />
das Schadorganismenpotential zu reduzieren und die Erstinfektion durch Schadorganismen<br />
möglichst weit hinauszuschieben oder auszuschließen. Das geschieht über das Verhindern<br />
der Einschleppung und Verschleppung von Schadorganismen, wie z.B. Nematoden, Rizomania<br />
an Zuckerrüben und Ringfäule an Kartoffeln, durch das Saat- und Pflanzgut und der Einschleppung<br />
über verseuchte Erde, Substrate, Anzuchtgefäße, Geräte oder kranke Pflanzen.<br />
Durch Maßnahmen der Hygiene sind die Voraussetzungen für<br />
gesunde und leistungsfähige Pflanzenbestände zu schaffen.<br />
Für den Praktiker ist die wichtigste hygienische Maßnahme die Verwendung gesunden Saat- und<br />
Pflanzgutes. Ein regelmäßiger Bezug zertifizierten Saat- und Pflanzgutes und die Einschränkung<br />
<strong>des</strong> Nachbaus auf Saat- und Pflanzgut aus gesunden und leistungsfähigen Beständen ist dafür die<br />
Grundlage. Bei gemeinsamer Nutzung durch mehrere Betriebe sind Ackergeräte und -maschinen<br />
von anhaftender Erde zu säubern. Auch der Mähdrescher kann zur Verbreitung von Unkräutern,<br />
z.B. <strong>des</strong> Flughafers, beitragen. Durch Einarbeiten von Pflanzenresten und Ernterückständen kann<br />
im Feldbau in der Regel eine Verminderung <strong>des</strong> Schadensrisikos erreicht werden, z.B. bei Befall<br />
durch den Maiszünsler oder zur Verringerung <strong>des</strong> Fusariumbefalls bei Weizen nach Maisvorfrucht.<br />
In Gewächshäusern sind die regelmäßige Reinigung, die Substratdämpfung und gegebenenfalls<br />
die Desinfektion der Kultureinrichtungen sowie die Beseitigung von Unkraut und überständigen<br />
Pflanzen wichtige Hygienemaßnahmen. Pflanzliche Abfälle sind so zu behandeln und wiederzuverwerten<br />
bzw. erforderlichenfalls zu beseitigen, dass eine Übertragung von Schadorganismen<br />
verhindert wird. Neu erworbene Pflanzen sind ggf. zeitweise unter Quarantäne zu stellen.<br />
In der Forstwirtschaft werden Hygienemaßnahmen im Rahmen der sauberen Waldwirtschaft<br />
durchgeführt. Dazu gehört auch die Abfuhr von mit Borkenkäfern befallenem Holz aus dem<br />
Wald.<br />
Saat- und Pflanzzeiten<br />
Die Saat- und Pflanzzeiten richten sich nach den Erfordernissen der Kulturpflanzenarten. Sie<br />
sind in Abhängigkeit vom Klimagebiet, Bodenzustand und von der Witterung festzulegen. Im<br />
Gartenbau haben darüber hinaus die ökonomischen Rahmenbedingungen einen großen Einfluss.<br />
Die Optimierung der für Standort und Betrieb spezifischen Saat- und Pflanzzeit ist eine wichtige<br />
Voraussetzung für die Entwicklung gesunder und leistungsfähiger Kulturpflanzenbestände.<br />
Durch die Wahl der Saat- und Pflanzzeit lässt sich das Auftreten bestimmter Schadorganismen<br />
beeinflussen.<br />
Die Saat- und Pflanzzeiten sollten so gewählt werden, dass der<br />
Befall durch Schadorganismen nicht gefördert wird.<br />
Frühe Saat von Wintergetreide kann den Befall durch Pilzkrankheiten, Viruskrankheiten und<br />
Unkräuter fördern, sie bringt jedoch meistens Pflanzen hervor, die den Winter besser überstehen,<br />
gegen andere Schadorganismen widerstandsfähiger sind und bei Bekämpfung dieser Organismen<br />
in aller Regel höhere Erträge erwarten lassen. Darüber hinaus erleichtert die frühere Ernte den<br />
Anbau von Zwischenfrüchten. Bei einigen Schadorganismen, z.B. Gelbverzwergungsvirus der<br />
Gerste und Fritfliege, kann durch eine nicht zu zeitige Aussaat <strong>des</strong> Wintergetrei<strong>des</strong> und mög-<br />
161
lichst frühe Aussaat <strong>des</strong> Sommergetrei<strong>des</strong> der Befall so weit verringert werden, dass sich sonst<br />
notwendige Pflanzenschutzmaßnahmen erübrigen können. Über die Nutzung dieser Möglichkeiten,<br />
die zu Lasten der Bestan<strong>des</strong>entwicklung gehen können, muss der Praktiker unter Abwägung<br />
aller Umstände vor Ort entscheiden.<br />
Kultur- und Pflegemaßnahmen<br />
Geeignete Kultur- und Pflegemaßnahmen sind bei allen Kulturpflanzenarten Voraussetzung für<br />
die Entwicklung gesunder und leistungsfähiger Bestände. Darüber hinaus sind Pflegemaßnahmen<br />
in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Forstwirtschaft unverzichtbarer Bestandteil<br />
<strong>des</strong> Pflanzenschutzes.<br />
Die Kultur- und Pflegemaßnahmen sind standortgerecht und<br />
situationsbezogen durchzuführen.<br />
Zum Beispiel in landwirtschaftlichen Kulturen und in Freilandkulturen <strong>des</strong> Gartenbaus sind Pflegemaßnahmen<br />
vor allem auf die Lockerung <strong>des</strong> Bodens und die Beseitigung <strong>des</strong> Unkrauts gerichtet.<br />
Mechanische Maßnahmen können aber die Erosion fördern oder zur Virusübertragung<br />
beitragen. Notwendigkeit und Umfang sind daher im Einzelfall vor Ort abzuwägen und zu entscheiden.<br />
Im Gartenbau ist der Schnitt bei Gehölzen eine wichtige Maßnahme sowohl zur Erhaltung <strong>des</strong><br />
physiologischen Gleichgewichtes und damit <strong>des</strong> Gesundheitszustan<strong>des</strong> der Pflanzen als auch zur<br />
Abwehr von Schadorganismen. Er ist in Abhängigkeit von Pflanzenart, Wuchsform, Pflanzenalter<br />
und Kulturverfahren durchzuführen und kann nur unmittelbar am Standort entschieden werden.<br />
In Gewächshauskulturen üben Faktoren wie Bestandsdichte, Klimatisierung und Bewässerungstechnik<br />
einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung von Schadorganismen aus. Ihre richtige<br />
Kombination in Abhängigkeit von Kulturart, Kulturstadium und technischen Einrichtungen kann<br />
die Infektionsgefahr durch bedeutsame Schadpilze vermindern und in einigen Kulturen die Anwendung<br />
von Wachstumsreglern teilweise ersetzen.<br />
Waldbauliche Pflegemaßnahmen sind insbesondere auf die Regulierung <strong>des</strong> Standraumes der<br />
Bäume gerichtet. So bewirken Läuterungen und Durchforstungen u.a., dass die Widerstandskraft<br />
der verbleibenden Bäume gegen blatt- und nadelfressende Insekten durch Vergrößerung <strong>des</strong><br />
Wuchsraumes und der Vitalität der Bäume verbessert wird.<br />
Nährstoffversorgung<br />
Eine über die gesamte Vegetationszeit der Kulturpflanzen andauernde ausgewogene und bedarfsgerechte<br />
Nährstoffversorgung ist Voraussetzung für die Entwicklung gesunder und leistungsfähiger<br />
Kulturpflanzenbestände.<br />
Die Nährstoffversorgung der Pflanzen einschließlich der Düngung<br />
ist ausgewogen und bedarfsgerecht zu gestalten. Im Rahmen<br />
einer bedarfsgerechten Düngung sollte die Nährstoffversorgung<br />
so ausgeführt werden, dass der Befall durch Schadorganismen<br />
nicht gefördert wird.<br />
Der Praktiker muss sich nach den Regelungen der guten fachlichen Praxis in der Düngeverordnung<br />
richten. Damit soll Überdüngungen vorgebeugt werden.<br />
Es ist zu berücksichtigen, dass auch Nährstoffmangel und ein unausgewogenes Verhältnis zwischen<br />
den Einzelnährstoffen die Kulturpflanzen schwächen, ihre Anfälligkeit gegenüber Krankheiten<br />
und Schädlingen erhöhen und die Konkurrenzkraft gegenüber Unkräutern in der Regel<br />
verringern.<br />
162
Auch bei Waldbeständen kommt einer ausgewogenen Nährstoffversorgung für die Stabilität und<br />
die Widerstandsfähigkeit <strong>des</strong> Ökosystems eine besondere Rolle zu. Nährstoffungleichgewichte<br />
werden in Wäldern nur bedingt, z.B. durch Kompensationskalkungen, ausgeglichen.<br />
4. Grundsätze für die Einschätzung und Bewertung <strong>des</strong> Schadens, der durch<br />
Krankheitserreger, Schädlinge und Unkräuter hervorgerufen werden kann<br />
Beobachtung der Pflanzenbestände und Einschätzung <strong>des</strong> Befalls<br />
(Hierzu zählen auch Wälder.)<br />
Zur guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz gehört, dass Schadorganismen grundsätzlich nur<br />
dann abgewehrt oder bekämpft werden, wenn ein wirtschaftlicher Schaden droht. Es ist jedoch<br />
keine Vernichtung der Schadorganismen anzustreben, und ein Befall, der keinen wirtschaftlichen<br />
Schaden verursacht, ist zu tolerieren. Eine Eliminierung von Schadorganismen ist nur unter bestimmten<br />
Bedingungen angezeigt, insbesondere bei der Saat- und Pflanzgutproduktion, bei der<br />
Pflanzenquarantäne, bei besonderen Qualitätsanforderungen und zur Vermeidung von Virusübertragungen.<br />
Die Pflanzenbestände sind hinsichtlich ihrer Entwicklung und<br />
ihres Gesundheitszustan<strong>des</strong> zu beobachten. Der Befall mit<br />
Schadorganismen ist nach der Notwendigkeit einer Bekämpfung<br />
einzuschätzen und einzustufen in:<br />
? nichtbekämpfungswürdiger Befall oder<br />
? bekämpfungswürdiger Befall.<br />
Die Einschätzung der Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme kann nicht generell getroffen<br />
werden. Bei der Einschätzung der Notwendigkeit müssen stets die standort-, situations- und<br />
kulturpflanzenbezogenen sowie die schadorganismusspezifischen Bedingungen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Zur Einschätzung der Entwicklung und <strong>des</strong> Gesundheitszustan<strong>des</strong> von Pflanzenbeständen sind<br />
solide Kenntnisse erforderlich, vor allem zu Befalls- und Schadbildern der wichtigsten Schadorganismen.<br />
Der Praktiker benötigt darüber hinaus ausreichende Kenntnisse zur Bewertung eines<br />
bekämpfungswürdigen Befalls.<br />
Für eine Reihe von Schadorganismen kann der Praktiker Bekämpfungsschwellen nutzen, die<br />
jedoch voraussetzen, dass im Rahmen einer Stichprobe der Befall eines Fel<strong>des</strong> oder Bestan<strong>des</strong><br />
quantifiziert wird. Beispiele sind nach heutigem Wissensstand<br />
? Verunkrautung in Getreide, insbesondere Winterweizen, und Raps,<br />
? Mehltau an Winterweizen,<br />
? Getreideblattläuse an Winterweizen,<br />
? Schmetterlingslarven und Blattläuse an Kohlarten sowie<br />
? Larven von Forstschädlingen an Kiefer, Eiche oder Fichte.<br />
Für einzelne Schadorganismen stehen auch indirekte Methoden der Befallseinschätzung zur Verfügung,<br />
beispielsweise<br />
? Gelbschalen für Rapsschädlinge (Rapserdfloh und Stengelrüßler),<br />
? geleimte Farbtafeln im Obstbau und in Gewächshäusern,<br />
? Pheromonfallen für Schadschmetterlinge (Wintersaateule, Erbsenwickler, Apfelwickler, Apfelschalenwickler,<br />
Traubenwickler, Nonne, Forleule u.a.) und Borkenkäfer sowie<br />
? elektronische Warngeräte für Apfelschorf und Peronospora im Weinbau.<br />
Für einige Krankheiten, z.B. Halmbruchkrankheit <strong>des</strong> Weizens, Kraut- und Braunfäule an der<br />
Kartoffel und Feuerbrand an Kernobst, ist keine visuelle Früherkennung und Einschätzung der<br />
163
Bekämpfungsnotwendigkeit möglich. Hier hilft die Pflanzenschutzberatung mit Prognosehinweisen,<br />
die mit Hilfe von Computermodellen und anderen indirekten Methoden erstellt werden.<br />
Erfahrungen und Entscheidungshilfen<br />
Die Entscheidung gegen oder für eine Abwehrmaßnahme muss der Praktiker stets allein treffen<br />
und verantworten. Er hat die Kosten für die Maßnahmen – sie können im Ackerbau <strong>bis</strong> zu 600<br />
DM/ha betragen und im Gartenbau auch wesentlich höher liegen – zu tragen und ist <strong>des</strong>halb auch<br />
aus betriebswirtschaftlichen Gründen bemüht, keine unnötigen Maßnahmen durchzuführen. Andererseits<br />
trägt er aber auch das Risiko bei Unterlassung einer notwendigen Pflanzenschutzmaßnahme,<br />
die zu hohen Verlusten, bei Obst, Reben, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen und Waldbäumen<br />
sogar zum Totalverlust, führen kann. Dies kann nicht nur alle finanziellen Vorleistungen für<br />
gute Erträge zunichte machen, sondern auch betriebswirtschaftliche und ökologische Folgen haben.<br />
Bei der Einschätzung der Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme<br />
sind die Erfahrungen und Beobachtungen der Vorjahre<br />
einzubeziehen, die Hinweise der amtlichen Pflanzenschutzberatung<br />
zu berücksichtigen und, soweit verfügbar und<br />
praktikabel, weitere Entscheidungshilfen zu nutzen.<br />
Der Praktiker nutzt auch seine langjährigen Erfahrungen und Beobachtungen, um eine standort-<br />
und situationsbezogene Einschätzung <strong>des</strong> Gesundheitszustan<strong>des</strong> der Pflanzenbestände zu sichern<br />
oder sich auf drohende Befallsentwicklungen einzustellen. Zur Einschätzung der Notwendigkeit<br />
einer Bekämpfungsmaßnahme sind alle zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Entscheidungshilfen,<br />
insbesondere Informationsschriften, Warndiensthinweise, Beratungsveranstaltungen<br />
und Auskunftsdienste der Pflanzenschutzberatung der Länder, heranzuziehen. Wenn in den Ländern<br />
oder Regionen für die Praxis geeignete computergestützte Prognoseverfahren oder Expertensysteme<br />
angeboten werden, sollten diese genutzt werden. Auch Informationen von Pflanzenschutzexperten<br />
der privaten Beratung, <strong>des</strong> Handels, der Anbauverbände und der Industrie können<br />
zur Entscheidungssicherheit beitragen.<br />
5. Grundsätze für die Auswahl der Abwehr- und Bekämpfungsmaßnahmen<br />
Nichtchemische Abwehr- und Bekämpfungsverfahren<br />
Nichtchemische Abwehr- und Bekämpfungsverfahren leiten sich in vielen Fällen aus der acker-<br />
und pflanzenbaulichen Tradition ab oder berücksichtigen Mechanismen der biologischen Regulation.<br />
Sie gelten oft als besonders umweltverträglich.<br />
Sofern praktikable und umweltverträgliche nichtchemische<br />
Abwehr- und Bekämpfungsverfahren zur Verfügung stehen,<br />
sind diese zu bevorzugen.<br />
Die Entscheidung für eine nichtchemische Pflanzenschutzmaßnahme ist unter Abwägung der<br />
Wirksamkeit, der Umweltverträglichkeit, <strong>des</strong> Risikos und der Kosten standort-, situations- und<br />
kulturpflanzenbezogen zu treffen. Dabei ist auch auf besondere Anforderungen <strong>des</strong> Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutzes zu achten. Es sind alle zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Entscheidungshilfen,<br />
insbesondere Informationsschriften, Warndiensthinweise, Beratungsveranstaltungen<br />
und Auskunftsdienste der Pflanzenschutzberatung der Bun<strong>des</strong>länder, zu nutzen.<br />
Anwendung geeigneter Pflanzenschutzmittel<br />
Die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz schließt die bestimmungsgemäße<br />
und sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ein. Da in vielen Bereichen der<br />
Pflanzenproduktion keine geeigneten nichtchemischen Verfahren verfügbar sind, gibt es zur<br />
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vielfach keine Alternative.<br />
164
Stehen keine anderen praktikablen Möglichkeiten der Schadensabwehr<br />
zur Verfügung, so ist die Anwendung eines geeigneten<br />
zugelassenen Pflanzenschutzmittels vorzusehen.<br />
Die Entscheidung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist unter Abwägung der Wirksamkeit,<br />
<strong>des</strong> Risikos und der Kosten standort-, situations- und kulturpflanzenbezogen zu treffen.<br />
Dabei sind die Hinweise auf der Gebrauchsanleitung zu berücksichtigen. Hierzu gehören z.B.<br />
notwendige Anwenderschutzmaßnahmen, bestimmte Anwendungsbedingungen oder der Grad<br />
möglicher Schädigungen von Nutzorganismen oder Regenwürmern. Bei der Anwendung von<br />
Herbiziden und Nematiziden sind die möglichen Auswirkungen auf die Folgekultur zu beachten.<br />
Es sind auch die zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Entscheidungshilfen, insbesondere<br />
Informationsschriften, computergestützte Expertensysteme, Warndiensthinweise, Beratungsveranstaltungen<br />
und Auskunftsdienste der Pflanzenschutzberatung der Bun<strong>des</strong>länder, zu nutzen.<br />
Zusätzliche Informationen auch von anderen Experten über chemische Pflanzenschutzmaßnahmen,<br />
z.B. Berater der Pflanzenschutzmittelhersteller, <strong>des</strong> Handels und private Pflanzenschutzberater,<br />
können zur Entscheidungssicherheit beitragen.<br />
6. Grundsätze für die sachgerechte Anwendung nichtchemischer Pflanzenschutzmaßnahmen<br />
Anwendung nichtchemischer Pflanzenschutzmaßnahmen<br />
Nichtchemische Pflanzenschutzmaßnahmen sind sehr spezielle, zuweilen nicht einfach zu handhabende<br />
und aufwendige Verfahren, die standort- und situationsbezogen angewendet werden<br />
müssen. Auch sie können durchaus unerwünschte Nebenwirkungen haben, wie die <strong>Förderung</strong><br />
der Erosion durch Wind und Wasser nach mechanischer Unkrautbekämpfung oder die Schädigung<br />
von Nützlingen beim Abflammen von Unkräutern. Selektiv wirkende und umweltverträgliche<br />
biologische Verfahren im engeren Sinne stehen nur für relativ wenige Schadorganismen zur<br />
Verfügung, sind oftmals relativ teuer und <strong>des</strong>halb nur ausnahmsweise und unter besonderen Bedingungen,<br />
z.B. im ökologischen Landbau oder bei Einsatz von Fördermitteln, praktikabel.<br />
Nichtchemische Maßnahmen sind anzuwenden, wenn die gewählten<br />
Verfahren praktikabel und umweltverträglich sind.<br />
In der Landwirtschaft, im Gartenbau und der Forstwirtschaft stehen die mechanische Beseitigung<br />
oder Zurückdrängung <strong>des</strong> Unkrautes durch Hacken, Striegeln und Mähen oder andere Techniken<br />
im Mittelpunkt nichtchemischer Pflanzenschutzmaßnahmen. Der Praktiker hat zu berücksichtigen,<br />
dass die Effizienz der mechanischen Unkrautbekämpfung vom Bodenzustand, von der Entwicklung<br />
<strong>des</strong> Kulturpflanzenbestan<strong>des</strong> und der Verunkrautung sowie von der Witterung abhängig<br />
ist. Im Getreide kann sie zwischen 30 und 70% Unkrautbeseitigung liegen und in Kartoffeln<br />
und Mais auch darüber. Nach Erfahrungswerten können in landwirtschaftlichen Kulturen etwa<br />
10 <strong>bis</strong> 20 % der notwendigen Maßnahmen zur Unkrautbekämpfung mittels mechanischer Verfahren,<br />
vorzugsweise in Kartoffeln und Rüben auf leichten Böden und bei geringer Verunkrautung,<br />
durchgeführt werden. Auch die Kombination mechanischer mit chemischen Verfahren<br />
trägt zur verminderten Anwendung von Herbiziden bei.<br />
Im Ackerbau eignen sich mechanische Verfahren lokal auch für die Bekämpfung schädlicher<br />
Bodeninsekten, wobei allerdings auch Nützlinge und indifferente Arten beeinträchtigt werden<br />
können. Eine Entscheidung über das zu wählende Verfahren kann nur unter Abwägung aller<br />
Umstände standort- und situationsbezogen erfolgen. Weitere nichtchemische Pflanzenschutzmaßnahmen,<br />
wie Abflammen der Unkräuter oder Einsatz von Kollektoren zum Absammeln von<br />
Kartoffelkäfern, sind teuer, oft sehr energieaufwendig und zum Teil ungenügend wirksam. Von<br />
den biologischen Verfahren hat sich im Ackerbau die finanziell geförderte Anwendung z.B. von<br />
Trichogramma-Eiparasiten gegen den Maiszünsler bewährt. Darüber hinaus können auch Bacil-<br />
165
lus thuringiensis-Präparate gegen Kartoffelkäfer, Maiszünsler, Nonne und andere Schädlinge<br />
angewandt werden.<br />
Im Gartenbau bestehen in vielen Fällen bessere Voraussetzungen für die Anwendung vielfältiger<br />
nichtchemischer Maßnahmen, die neben der Unkrautbeseitigung und dem Einsatz von Nützlingen<br />
Netze zum Schutz gegen Insekten und Vögel, Fallen, Lock- und Abschreckstoffe etc. umfassen.<br />
Folien zum Abdecken der Bodenoberfläche und andere Mulchverfahren gewährleisten in<br />
bestimmten Kulturen einen wirksamen Schutz gegen die Verunkrautung. Schutznetze können auf<br />
kleineren Flächen <strong>des</strong> Rettichanbaus vor Rettichfliegenbefall oder im Obstbau gegen den Maikäfer<br />
schützen. Auf großen Anbauflächen allerdings ist die Handhabung der Netze schwierig oder<br />
nicht möglich. In bestimmten Gewächshauskulturen ist der Einsatz von Nützlingen bereits so<br />
weit entwickelt, dass ganz oder teilweise auf die Anwendung von Akariziden oder Insektiziden<br />
verzichtet werden kann. Die Entscheidung über den Nützlingseinsatz kann nur situationsbezogen<br />
vor Ort und gegebenenfalls unter Einbeziehung einer Spezialberatung getroffen werden und<br />
muss begleitende Maßnahmen, z.B. die Gestaltung <strong>des</strong> Raumklimas, einbeziehen.<br />
Im Weinbau können in bestimmten Situationen umweltverträgliche Bacillus thuringiensis-Präparate<br />
gegen Traubenwickler, in der Forstwirtschaft gegen einige Schmetterlingsraupen angewandt<br />
werden. Auch im Gartenbau, in der Forstwirtschaft und im öffentlichen Grün stehen mikrobiologische<br />
Methoden (insektenpathogene Bakterien und Viren) zur Verfügung.<br />
In der Forstwirtschaft sind mechanische Bekämpfungsmaßnahmen wie das Entrinden befallenen<br />
Holzes z.B. durch Borken- oder Prachtkäfer übliche Standardmaßnahmen. Als biotechnische<br />
Maßnahmen hat sich der Einsatz von Fallen mit Aggregationspheromonen zur kleinörtlichen<br />
Borkenkäferbekämpfung bewährt.<br />
Beim Nützlingseinsatz ist die Gefahr der Faunenverfälschung durch Nützlinge zu beachten, behördliche<br />
Beratung ist unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage vor dem Einsatz gebietsfremder<br />
Nützlinge einzuholen. Im Gartenbau richten sich die Möglichkeiten <strong>des</strong> Einsatzes von<br />
Nützlingen nach der jeweiligen einzelbetrieblichen Situation, insbesondere im Hinblick auf Kulturfolgen,<br />
Kulturarten, technische Einrichtungen und die Vermarktungsstruktur. Dabei ist zu<br />
beachten, dass der Nützlingseinsatz in Kulturen mit relativ hohem potentiellem Schaderregerauftreten<br />
oft hinsichtlich der gesamten Verfahrenskosten deutlich teurer ist als chemische Maßnahmen<br />
<strong>des</strong> Pflanzenschutzes und es aufgrund der spezifischen Ansprüche und Potentiale der einzelnen<br />
Nützlinge eines speziellen Nützlingsmanagements bedarf.<br />
Umgang mit Nützlingen<br />
Im Rahmen der biologischen Bekämpfung besteht die Möglichkeit, die vorhandene Nützlingsfauna<br />
zu schonen oder zu fördern. Darüber hinaus werden bestimmte Nützlinge in speziellen<br />
Betrieben kommerziell vermehrt und vermarktet, so dass sie von den Anwendern im Freiland<br />
oder im Gewächshaus in der notwendigen Dichte ausgebracht werden können.<br />
Nützlinge sind als lebende Organismen im Rahmen der biologischen<br />
Bekämpfung sorgfältig und verantwortungsbewusst zu handhaben.<br />
Beim Einsatz von Nützlingen ist in besonderer Weise darauf zu achten, dass die Beschaffung<br />
und die Anwendung sorgfältig vorbereitet und durchgeführt werden. In den Wäldern ist besonderer<br />
Wert auf Selbstregulationsprozesse unter Ausnutzung und <strong>Förderung</strong> von vorhandenen Nützlingen<br />
(z.B. Ameisen) zu legen.<br />
Beratung zu nichtchemischen Verfahren<br />
Die Wirkung nichtchemischer Pflanzenschutzmaßnahmen ist in höherem Maße als bei Anwendung<br />
von Pflanzenschutzmitteln von den standörtlichen Gegebenheiten und der jeweiligen aktuellen<br />
Situation abhängig. Sie erfordern oftmals einen erheblichen zeitlichen und finanziellen<br />
Aufwand, und es sind besondere Kenntnisse erforderlich.<br />
Beim Einsatz von nichtchemischen Verfahren, insbesondere bei<br />
der Anwendung von Nutzorganismen, ist auf die Hinweise der<br />
166
der Anwendung von Nutzorganismen, ist auf die Hinweise der<br />
Produzenten und der Beratung besonders zu achten.<br />
Der Praktiker muss über die einzelnen Methoden gute Kenntnisse besitzen und alle zur Verfügung<br />
stehenden Informationen und die Beratung nutzen, damit die notwendige Effizienz dieser<br />
Verfahren erreicht und nicht durch unerwünschte Nebenwirkungen in Frage gestellt wird. Insbesondere<br />
beim Einsatz von Nützlingen ist eine Beachtung der Hinweise der Züchter und Berater<br />
und eine kontinuierliche Überwachung der Anwendung für den Erfolg unverzichtbar.<br />
7. Grundsätze für die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung von<br />
Pflanzenschutzmitteln<br />
Zugelassene Pflanzenschutzmittel<br />
Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich nur eingeführt, in den Verkehr gebracht und angewendet<br />
werden, wenn sie in Deutschland nach eingehender Prüfung durch die Biologische Bun<strong>des</strong>anstalt<br />
für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bun<strong>des</strong>institut für gesundheitlichen<br />
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und dem Umweltbun<strong>des</strong>amt zugelassen und entsprechend<br />
gekennzeichnet sind. Die drei Eckpfeiler - zugelassenes Pflanzenschutzmittel, geprüftes<br />
Pflanzenschutzgerät und sachkundiger Anwender – bilden die Grundlage dafür, dass die bestimmungsgemäße<br />
und sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine schädlichen<br />
Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser und keine<br />
sonstigen nicht vertretbaren Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt, hat.<br />
Zugelassene Pflanzenschutzmittel sowie geprüfte Geräte und<br />
sachkundige Anwender sind die Grundvoraussetzungen für die<br />
bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.<br />
Die Prüfung und Bewertung der Pflanzenschutzmittel im Zulassungsverfahren erstreckt sich auf<br />
die belebte und auf die unbelebte Umwelt. Prüfung und Zulassung werden nach den einheitlichen<br />
Grundsätzen für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln der Europäischen<br />
Union auf hohem Niveau vorgenommen. Durch regelmäßige Neubewertung innerhalb von zehn<br />
Jahren wird der neueste Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse im Rahmen der Zulassung<br />
berücksichtigt.<br />
Im einzelnen sind dies folgende Prüfbereiche:<br />
1. Chemische und physikalische Eigenschaften.<br />
2. Wirksamkeit der Pflanzenschutzmittel einschließlich möglicher Schäden für die angebaute<br />
oder nachgebaute Kulturpflanze.<br />
3. Toxizität für Mensch und Tier. Verbleib bzw. Ausscheidungswege bei tierischen Organismen,<br />
Akkumulationsgefahr.<br />
4. Rückstände in den behandelten Pflanzen und Pflanzenteilen sowie bei Futtermitteln,<br />
Rückstände in tierischen Erzeugnissen wie Milch, Eiern und Fleisch. Bewertung der<br />
Rückstände für die menschliche Gesundheit bei lebenslanger Aufnahme.<br />
5. Abbauverhalten im Boden, Auswirkungen auf<br />
6. Bodenorganismen. Abschätzung der Versickerungsneigung in das Grundwasser.<br />
7. Verbleib und Abbauverhalten in Oberflächengewässern, Auswirkungen auf Wasserorganismen<br />
sowie die Regelung durch Abstandsauflagen, die eine Gefährdung ausschließen.<br />
8. Entweichen in die Luft und dortiger Abbau.<br />
9. Auswirkungen auf Bienen, Nützlinge und andere freilebende terrestrische Tiere.<br />
Mit der Zulassung verbindet die Biologische Bun<strong>des</strong>anstalt für Land- und Forstwirtschaft die<br />
zum Schutz von Mensch, Tier und Naturhaushalt erforderlichen Anwendungsbestimmungen und<br />
167
Auflagen, so dass die Erfordernisse für eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung<br />
nach guter fachlicher Praxis aus der Gebrauchsanleitung ersichtlich sind.<br />
Neben den geprüften Pflanzenschutzmitteln bieten Pflanzenschutzgeräte, die in die Pflanzenschutzgeräteliste<br />
eingetragen sind, und die regelmäßige Überprüfung der im Gebrauch befindlichen<br />
Geräte sowie sachkundige Anwender die Gewähr für eine sachgerechte Anwendung. In<br />
Publikationen der Pflanzenschutzdienste der Länder zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung<br />
sind alle wesentlichen Punkte der guten fachlichen Praxis im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln<br />
enthalten.<br />
Dem Anwender obliegt darüber hinaus eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Anwendung von<br />
Pflanzenschutzmitteln. Anwendern, die Pflanzenschutzmittel nicht bestimmungsgemäß und<br />
sachgerecht anwenden, kann die Anwendung untersagt und nicht ordnungsgemäß arbeitende<br />
Pflanzenschutzgeräte können stillgelegt werden.<br />
Mittelauswahl<br />
Die Auswahl <strong>des</strong> Pflanzenschutzmittels ist unter Abwägung der Wirksamkeit und der Kosten<br />
standort-, situations- und kulturpflanzenbezogen zu treffen.<br />
Bei der Mittelauswahl sind die für die jeweilige Situation geeignetsten<br />
Präparate zu bevorzugen.<br />
Die zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind dem jeweils gültigen Pflanzenschutzmittelverzeichnis<br />
zu entnehmen oder bei der Beratung zu erfragen. Bei gleicher Eignung für das jeweilige Anwendungsgebiet<br />
sollten mindertoxische, nützlingsschonende und bienenungefährliche Pflanzenschutzmittel<br />
ohne besondere Auflagen bevorzugt zur Anwendung kommen. Selektive Pflanzenschutzmittel<br />
sind breitwirksamen vorzuziehen, es sei denn, dass mehrere Schadorganismen<br />
gleichzeitig auftreten bzw. eine hohe Wahrscheinlichkeit für deren Auftreten besteht oder entsprechend<br />
breitwirksame Mittel ökologische Vorteile bieten. Probebehandlungen, z.B. zur Prüfung<br />
der Verträglichkeit bei neuen Sorten, sind im Vorfeld der Bestandsbehandlung für den Gartenbau<br />
häufig unerlässlich.<br />
Anwendungen und Aufwandmengen<br />
Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln ohne Prüfung der Bekämpfungsnotwendigkeit aus allgemeinem<br />
Vorsorgedenken heraus entsprechen nicht der guten fachlichen Praxis. Die für den<br />
Schadorganismus und die Kultur am besten geeigneten Pflanzenschutzmittel sind daher situationsbezogen<br />
anzuwenden, um mit möglichst wenig Wirkstoffaufwand auszukommen. Darüber<br />
hinaus sind die standörtlichen Gegebenheiten und die Witterungsbedingungen zu beachten, um<br />
die Gefahr der Abtrift und der Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln zu vermeiden. In besonderen<br />
Fällen kann durch die Anwendung wirkungsverbessernder Zusatzstoffe die Effizienz<br />
der Pflanzenschutzmittel erhöht und damit der Aufwand verringert werden. Maßnahmen zur Reduzierung<br />
der Anwendungshäufigkeit und der Aufwandmenge senken gleichzeitig die Kosten für<br />
den Pflanzenschutz und tragen zur allgemeinen Risikominderung bei.<br />
Die Anwendungen und die Aufwandmengen sind den Gegebenheiten anzupassen.<br />
Soweit es im Einzelfall vertretbar ist, sollten die in der Gebrauchsanleitung vorgesehenen maximalen<br />
Anwendungshäufigkeiten und Aufwandmengen unterschritten werden.<br />
Voraussetzung ist, dass die Kontrolle der Schaderreger mit vertretbarem Aufwand und eine Einschätzung<br />
der Befallssituation möglich sind. Dazu sind alle verfügbaren Entscheidungshilfen zu<br />
nutzen. Darüber hinaus kann die Beratung Hilfestellung geben. Die Einhaltung der richtigen Bekämpfungstermine<br />
stellt eine wichtige Voraussetzung dar, um den Pflanzenschutzmittelaufwand<br />
zu begrenzen und eine hinreichende Wirkung zu erzielen. Bei bestimmten Schadorganismen<br />
kann, auch unter den oben genannten Voraussetzungen, bei rechtzeitigem Einsatz kurz vor oder<br />
bei Befallsbeginn eine Epidemie besser und mit einer geringeren Anzahl von Anwendungen<br />
168
zw. geringerer Aufwandmenge bekämpft werden als zu einem späteren Zeitpunkt, da die Erreger<br />
im Jugendstadium häufig empfindlicher reagieren. Andererseits gibt es Unkräuter, wie die<br />
sogenannten Wurzelunkräuter, und Schadinsekten, die im ausgewachsenen Stadium leichter zu<br />
bekämpfen sind. So sind z.B. Disteln und Quecken mit geeigneten Wirkstoffen in größeren Stadien<br />
besser zu bekämpfen als im Jugendstadium. Je nach Schadorganismus und Wirkstoff sind<br />
daher differenzierte Vorgehensweisen zur Reduzierung der Aufwandmenge nötig. Auch die Witterungsbedingungen<br />
spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, wie weit man die Aufwandmenge<br />
zurücknehmen kann. Morpholine verlieren z.B. ihre Wirkung bei Wärme eher als<br />
Azolfungizide. Wuchsstoffe zur Unkrautbekämpfung benötigen Wärme, während diese bei bestimmten<br />
Bodenherbiziden kaum eine Bedeutung hat. Diese wiederum brauchen vor allem Bodenfeuchtigkeit,<br />
um ihre volle Wirkung zu entfalten. Die Aufwandmenge dieser Mittel ist außerdem<br />
vom Humus- und Tongehalt <strong>des</strong> Bodens abhängig.<br />
Teilflächen-, Rand- und Einzelpflanzenbehandlung<br />
Da Unkräuter, Insekten und Pilze häufig vom Rand her einwandern, sind oftmals Behandlungen<br />
von Teilen der Kulturfläche oder von Einzelpflanzen ausreichend. Bei großen Schlägen ist dies<br />
eher der Fall als bei kleinen. Es kann auch sinnvoll sein, bei den ersten Anzeichen eines Befalls<br />
auf Teilflächen zu bekämpfen, um später nicht den ganzen Schlag oder das ganze Waldgebiet<br />
behandeln zu müssen.<br />
Durch Teilflächen-, Rand- und Einzelpflanzenbehandlungen lassen sich<br />
in vielen Fällen großflächige Bekämpfungsmaßnahmen vermeiden.<br />
Die Eingrenzung von Bekämpfungsmaßnahmen auf den Rand der Kulturfläche bietet sich z.B.<br />
bei der Abwehr von Rapsschädlingen und <strong>des</strong> Erbsenwicklers an. Teilflächenbehandlungen sind<br />
z.B. bei unterschiedlich anfälligen Kulturpflanzensorten und bei ungleichmäßigem Auftreten von<br />
Unkräutern sinnvoll. Auch im Wald kann einer Massenvermehrung bestimmter Schadorganismen<br />
mit einer Rand- oder Teilflächenbehandlung entgegengewirkt werden.<br />
Darüber hinaus kann die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an Einzelpflanzen (z.B. Ampferbekämpfung<br />
im Grünland oder Wildver<strong>bis</strong>sschutz) oder an zu schützenden Pflanzenerzeugnissen<br />
ausreichen.<br />
Tankmischungen<br />
Tankmischungen dienen der Reduzierung der Aufwandmenge, der Verminderung der Eingriffshäufigkeit<br />
und der Vermeidung von Resistenzentwicklungen. Die gemeinsame Ausbringung<br />
spart darüber hinaus Überfahrten und damit Kosten. Es wird weniger Wasser und Energie verbraucht<br />
und Bodendruck gemindert.<br />
Durch Tankmischungen kann der Aufwand an Pflanzenschutzmitteln verringert<br />
werden. Ihre Anwendung unterliegt einer besonderen Sorgfaltspflicht.<br />
Zugelassene Tankmischungen bieten die höchste Sicherheit. Bei allen anderen Tankmischungen<br />
ist zu berücksichtigen, dass die Eigenschaften der einzelnen Pflanzenschutzmittel hinsichtlich<br />
Phytotoxizität oder möglicher Schädigung von z.B. Nutzorganismen in Mischungen ungünstiger<br />
ausfallen können. Mischungen mit drei und mehr Pflanzenschutzmitteln sollten <strong>des</strong>halb vermieden<br />
werden. Sofern nicht auf bewährte Tankmischungen zurückgegriffen werden kann, sind Informationen<br />
der Hersteller der Pflanzenschutzmittel oder der amtlichen Beratung über Erfahrungen<br />
mit der vorgesehenen Tankmischung einzuholen. Sind diese Informationen nicht verfügbar,<br />
ist es unverzichtbar, vor der Ausbringung die technische Mischbarkeit, die Verträglichkeit<br />
für die Kulturpflanzen und eine mögliche Gefährdung von z.B. Nutzorganismen auf geeignete<br />
Weise abzuklären.<br />
169
Resistenzen gegenüber Pflanzenschutzmitteln<br />
Resistente Schadorganismenpopulationen entstehen durch den Selektionsdruck, der durch wiederholte<br />
Anwendung einer Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffgruppe hervorgerufen wird. Häufigkeit<br />
und Geschwindigkeit der Entwicklung resistenter Schadorganismenpopulationen hängen<br />
vom Wirkungsmechanismus der Substanz und vom Schadorganismus (Generationsfolge, Rassenbildung)<br />
ab.<br />
Durch geeignete Resistenzmanagementstrategien, wie z.B. Wechsel von<br />
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen, Reduzierung der Behandlungshäufigkeit,<br />
ist der Entwicklung von Resistenzen vorzubeugen.<br />
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf der Basis von Wirkstoffen unterschiedlicher<br />
Wirkungsmechanismen während der Vegetationszeit und bei Herbiziden auch in den folgenden<br />
Vegetationsperioden kann eine geeignete Maßnahme sein, um der Entwicklung resistenter Schadorganismenpopulationen<br />
zu begegnen. Welche Maßnahmen im konkreten Fall anzuwenden<br />
sind, ist ggf. mit der amtlichen Beratung zu klären.<br />
8. Grundsätze und Hinweise für den bestimmungsgemäßen und sachgerechten<br />
Einsatz von Pflanzenschutzgeräten<br />
Pflanzenschutzmittel können in Abhängigkeit von Anwendungsgebiet und -zweck mit unterschiedlichen<br />
Pflanzenschutzgeräten in verschiedenen Formen und Verfahren ausgebracht werden.<br />
Schätzungsweise 95% der im Pflanzenbau zur Anwendung gelangenden Pflanzenschutzmittel<br />
werden im Spritzverfahren mit Hilfe von Feldspritzgeräten und dem Trägerstoff Wasser ausgebracht.<br />
In den Raumkulturen Wein, Obst, Hopfen und im Forst kommen überwiegend Sprühgeräte zum<br />
Einsatz, die die Spritzflüssigkeitstropfen mit Hilfe eines Gebläseluftstroms zum Zielobjekt transportieren.<br />
In geschlossenen Gewächshäusern wird neben dem Spritzverfahren auch das Nebelverfahren<br />
praktiziert. Nebelgeräte erzeugen sehr feine Tropfen, die z.T. durch Zusatzgebläse im Gewächshaus<br />
verteilt werden und sich auf den Zielflächen niederschlagen.<br />
Schließlich sind noch das Streichverfahren und die Saatgutbehandlung zu nennen. Letztere ist an<br />
spezielle Beizgeräte gebunden, die gerätetechnisch auf die Verarbeitung von zugelassenen Saatgutbehandlungsmitteln<br />
ausgerichtet sind. Ihr bestimmungsgemäßer Einsatz lässt sich mit Hilfe<br />
der thematisch einfachen und begrenzten Vorgaben in den Geräte-Gebrauchsanleitungen relativ<br />
einfach gewährleisten und wird in der Regel stationär von Fachpersonal durchgeführt. Eine Ausbringung<br />
von Pflanzenschutzmitteln durch Luftfahrzeuge ist z.B. im Wald oft unverzichtbar.<br />
Geeignete und funktionssichere Pflanzenschutzgeräte<br />
Pflanzenschutzgeräte dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie so beschaffen sind,<br />
dass ihre bestimmungsgemäße und sachgerechte Verwendung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln<br />
keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf<br />
den Naturhaushalt hat, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Die Hersteller, Einführer<br />
oder Vertriebsunternehmer von neuen Pflanzenschutzgeräten müssen die Einhaltung der bestehenden<br />
technischen Min<strong>des</strong>tanforderungen gegenüber der Biologischen Bun<strong>des</strong>anstalt für<br />
Land- und Forstwirtschaft durch Abgabe einer Erklärung bestätigen. Die Biologische Bun<strong>des</strong>anstalt<br />
führt und veröffentlicht eine Liste, die sogenannte Pflanzenschutzgeräteliste, in der nur die<br />
Pflanzenschutzgeräte geführt werden, die diese Anforderungen erfüllen und damit in Deutschland<br />
verkehrsfähig sind.<br />
Im Gebrauch befindliche Feldspritzgeräte müssen im zweijährigen Turnus in amtlich anerkannten<br />
Kontrollstellen geprüft werden. Erfolgreich geprüfte Feldspritzgeräte erhalten eine Prüfplakette,<br />
ohne die die Pflanzenschutzmittelausbringung verboten ist. Der Pflanzenschutzdienst überwacht<br />
diese Vorgaben.<br />
170
Es sind nur geeignete und funktionssichere Pflanzenschutzgeräte einzusetzen.<br />
Beim Einsatz von Feldspritzgeräten sind die folgenden Hinweise zu beachten:<br />
? Pflanzenschutzgeräte dienen dem Zweck, Pflanzenschutzmittel genau dosiert und mit möglichst<br />
geringen Verlusten gleichmäßig auf Zielflächen anzulagern. Nach Möglichkeit sollte<br />
<strong>des</strong>halb verlustmindernde Technik zum Einsatz kommen (abtriftmindernde Düsen, Recyclingtechnik).<br />
Vor Einsatzbeginn muss der Wasseraufwand/Hektar festgelegt werden. Dabei<br />
sind u.a. die anzuwendenden Pflanzenschutzmittel, das Entwicklungsstadium der Kultur und<br />
die Wetterbedingungen zu berücksichtigen.<br />
? Die Geräte-Gebrauchsanleitungen liefern alle notwendigen Hinweise zur Auswahl der Düsen,<br />
zur Einstellung <strong>des</strong> Spritzdruckes und zur Fahrgeschwindigkeit. Auch ist eine Methode beschrieben,<br />
wie die Dosiergenauigkeit vor Einsatzbeginn zu überprüfen ist.<br />
? Beim Ansetzen der Spritzflüssigkeit sind die Vorgaben der Mittel-Gebrauchsanleitung im<br />
Hinblick auf Mittelaufwand, die Mischbarkeit und die erforderlichen Vorsichts- und Anwenderschutzmaßnahmen<br />
zu beachten. Für das Abmessen und die Zugabe von Pflanzenschutzmitteln<br />
in den Gerätebehälter oder die Mitteleinfüllschleuse <strong>des</strong> Gerätes sind ausschließlich<br />
geeignete und diesem Zweck vorbehaltene Messgefäße zu verwenden.<br />
? Das Befüllen von Pflanzenschutzgeräten ist zu beaufsichtigen. Die Gerätebehälter dürfen<br />
nicht über das Nennvolumen hinaus befüllt werden und dürfen nicht überschäumen. Es muss<br />
gewährleistet sein, dass beim Befüllen aus einer Trinkwasserleitung keine Spritzflüssigkeit<br />
zurückgesaugt oder -gedrückt werden kann.<br />
? Pflanzenschutzmittel-Gebinde sind nach der Entleerung sorgfältig zu spülen. Das Spülwasser<br />
ist der Spritzflüssigkeit zuzugeben. Es empfiehlt sich, zu diesem Zweck Mitteleinfüllschleusen<br />
mit integrierter Kanisterspüleinrichtung zu verwenden. Die gereinigten Behälter können<br />
dann der kostenfreien Rücknahme durch die Pflanzenschutzmittelindustrie zugeführt werden.<br />
? Um zu vermeiden, dass am Ende der Behandlung Spritzflüssigkeitsreste übrigbleiben, ist aus<br />
dem Flüssigkeitsaufwand und der Größe der Behandlungsfläche der Bedarf an Spritzflüssigkeit<br />
abzuschätzen. Aus der Behältergröße <strong>des</strong> Pflanzenschutzgerätes ergibt sich die Zahl der<br />
erforderlichen Füllungen. Für die letzte Füllung ist der Bedarf an Spritzflüssigkeit genau zu<br />
berechnen und diese Menge oder sogar etwas weniger einzufüllen. Aufgrund der im Gerät<br />
verbleibenden technischen Restmenge wird eine kleine Teilfläche unbehandelt bleiben, auf<br />
der das bei der Innenreinigung anfallende Spülwasser ausgebracht werden kann.<br />
? Im Interesse einer gleichmäßigen Quer- und Längsverteilung sollte eine Fahrgeschwindigkeit<br />
von 6 km/h gewählt werden. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 8 km/h nehmen<br />
Verteilungsprobleme überproportional zu.<br />
? Spritzeinsätze bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/s, Temperaturen über 25 °C oder relativen<br />
Luftfeuchten unter 30% führen zu erheblichen Mittelverlusten durch Abtrift und Verflüchtigung<br />
und sollten daher unterbleiben.<br />
? Grenzen gefährdete Objekte an die Behandlungsfläche, ist die herrschende Windrichtung zu<br />
berücksichtigen. Für die Behandlung der ersten Spritzbahn entlang von Gewässern und schützenswerten<br />
Biotopen sind neben den in der Zulassung erteilten Auflagen, Anwendungsbestimmungen<br />
und Hinweisen abtriftreduzierende Maßnahmen, wie z.B. geringere Fahrgeschwindigkeit<br />
mit dadurch abnehmendem Betriebsdruck, grobtropfigere Ausbringung und<br />
ggf. Abschaltung der äußeren Düsen, zu treffen. Ferner sind zu Wohngebieten, Gärten, Freizeit-<br />
und Sportflächen sowie Weiden mit Viehaustrieb ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten.<br />
Sollte trotz der Vorsichtsmaßnahmen Abtrift auf Nachbarflächen und -kulturen aufgetreten<br />
sein, ist der Nutzungsberechtigte umgehend zu verständigen und ggf. auf Vorsorgemaßnahmen<br />
(z.B. Einhaltung der Wartezeit oder Verzehrsverbot) hinzuweisen.<br />
? Unmittelbar nach Abschluss der Spritzarbeiten ist die im Gerät verbliebene technisch bedingte<br />
Restmenge min<strong>des</strong>tens im Verhältnis 1:10 mit Klarwasser zu verdünnen und auf der unbehandelt<br />
gebliebenen Restfläche auszubringen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Restmenge,<br />
die sich zwischen Armatur und Düsen befindet, nicht verdünnbar ist und daher beim<br />
171
menge, die sich zwischen Armatur und Düsen befindet, nicht verdünnbar ist und daher beim<br />
Ausspritzen auf den ersten Metern die volle Konzentration ausgebracht wird. Nach Möglichkeit<br />
sollte das Klarwasser z.B. mit Hilfe von Tankreinigungsdüsen zur Reinigung der Behälterinnenwände<br />
genutzt werden.<br />
? Geringe, bereits mehrfach verdünnte Restmengen können, sofern die verwendeten Mittel dies<br />
zulassen, im Gerät verbleiben und beim nächsten Einsatz mit ausgebracht werden.<br />
? Die Außenreinigung <strong>des</strong> Pflanzenschutzgerätes sollte auf einer Anwendungsfläche erfolgen.<br />
? Auch zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollterminen sollte das Pflanzenschutzgerät<br />
sorgfältig gepflegt und gewartet werden, um die Funktionstüchtigkeit sowie die Dosierund<br />
Verteilgenauigkeit zu gewährleisten.<br />
Beim Einsatz von Spritz- und Sprühgeräten für Raumkulturen sind die folgenden Hinweise zusätzlich<br />
oder ersatzweise zu beachten:<br />
? Die Pflanzenschutzgeräte sind entsprechend den amtlichen Empfehlungen für eine gezielte<br />
und verlustarme Applikation auf die Kulturen (z.B. Obst-, Wein- oder Hopfenbau), Entwicklungsstadien,<br />
Anbauformen und Objekte (z.B. berindetes Stammholz) einzustellen. Aufgrund<br />
der räumlichen Ausdehnung der Kulturen und der dadurch gegebenen höheren Abtrift sind die<br />
Maßnahmen zur Reduzierung der Abtrift besonders zu beachten.<br />
? Grundsätzlich ist mit der für eine ausreichende Durchdringung der Kultur notwendigen geringstmöglichen<br />
Gebläseleistung zu arbeiten, wobei jede Fahrgasse auszunutzen ist. Eine Applikation<br />
über mehrere Fahrgassen hinweg führt zu erhöhten Verlusten und sollte daher unterbleiben.<br />
In Kulturen mit engen Reihenabständen, wie z.B. im Weinbau, sind die Pflanzenschutzmittel<br />
in den frühen Entwicklungsstadien, also bei geringer Blattfläche, möglichst<br />
im Spritzverfahren ohne Luftunterstützung auszubringen.<br />
? Der Wasser- und Pflanzenschutzmittelaufwand ist im Obst-, Wein- und Hopfenbau entsprechend<br />
dem Entwicklungsstadium und im Obstbau auch in Abhängigkeit von der Kronenhöhe<br />
einzustellen. Die Fahrgeschwindigkeit im Weinbau sollte nicht mehr als 6 km/h betragen.<br />
? Grenzen gefährdete Objekte an die Behandlungsfläche an, soll die Randbehandlung einseitig<br />
in die Behandlungsfläche hinein erfolgen, soweit die Windverhältnisse dies zulassen.<br />
? Min<strong>des</strong>tens alle zwei Jahre sollen Sprühgeräte in einer amtlich anerkannten Kontrollwerkstatt<br />
überprüft werden.<br />
? Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen sind die einschlägigen<br />
Vorschriften der Länderbehörden zu beachten.<br />
9. Grundsätze für das Lagern, die Entsorgung und den sonstigen Umgang mit<br />
Pflanzenschutzmitteln<br />
Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln<br />
Besondere Anforderungen betreffen die Lagerung und die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln,<br />
um Gefahren für Mensch, Tier und Naturhaushalt auszuschließen. Die Lagerung und Entsorgung<br />
von Pflanzenschutzmitteln beim Anwender ist vielfach unumgänglich. Hierzu existieren<br />
besondere gesetzliche Regelungen.<br />
Die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln ist zeitlich und mengenmäßig<br />
auf das notwendige Minimum zu begrenzen und unterliegt<br />
einer besonderen Sorgfaltspflicht.<br />
Transport von Pflanzenschutzmitteln<br />
Der Transport von Pflanzenschutzmitteln findet vor allem zwischen den Handelseinrichtungen<br />
und dem Lager <strong>des</strong> Anwenders bzw. von dort zum Anwendungsort statt. Da dazu übliche Ver-<br />
172
kehrsmittel und Verkehrswege benutzt werden, ist der Gefahr von Beschädigungen der Behälter<br />
und der Kontamination von Mensch, Tier und Naturhaushalt vorzubeugen.<br />
Beim Transport von Pflanzenschutzmitteln sind Vorkehrungen<br />
zu treffen, um Beschädigungen von Transportbehältern und<br />
Kontaminationen auszuschließen.<br />
Wenn bei einem Unfall Pflanzenschutzmittel aus Transportbehältern austreten, sind die Polizei<br />
und ggf. der Hersteller oder Händler <strong>des</strong> Mittels einzuschalten.<br />
Herstellung der Behandlungsflüssigkeiten<br />
Die Zubereitung von Behandlungsflüssigkeiten und der Umgang mit dem Konzentrat von Pflanzenschutzmitteln<br />
können besondere Gefahren sowohl für den Anwender als auch für den Naturhaushalt<br />
auslösen und sind <strong>des</strong>halb eine kritische Phase beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.<br />
Bei der Herstellung der Behandlungsflüssigkeit sind besondere<br />
Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz <strong>des</strong> Anwenders, Dritter und<br />
<strong>des</strong> Naturhaushaltes zu beachten.<br />
Um Gefahren abzuwenden, sind bei der Zubereitung der Behandlungsflüssigkeit und beim Umgang<br />
mit dem Konzentrat sowie mit der Behandlungsflüssigkeit die in der Gebrauchsanleitung<br />
aufgeführten Schutzvorschriften, insbesondere zum Körper- und Atemschutz, zu beachten. Der<br />
Anwender trägt für die Einhaltung von Schutzmaßnahmen die volle Eigenverantwortung. Bei der<br />
Herstellung der Behandlungsflüssigkeit ist darauf zu achten, dass Leckagen und Kontaminationen<br />
durch sachgerechtes Verhalten und einen entsprechenden Körperschutz vermieden werden.<br />
Angesetzte Behandlungsflüssigkeiten, unverbrauchte Pflanzenschutzmittel, ungereinigte Behälter<br />
und Geräte sind grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt zu lassen, um Gefahren für Dritte abzuwenden.<br />
Verunreinigte Behälter und Geräte sind vor Niederschlag zu schützen. Eine ausreichende<br />
Hygiene bei und nach Abschluss der Arbeit trägt dazu bei, Risiken für den Anwender so gering<br />
wie möglich zu halten (z.B. benutzte Handschuhe vor dem Ausziehen gründlich abwaschen).<br />
10. Grundsätze für die Erfolgskontrolle und Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen<br />
Erfolgskontrolle<br />
Nach jeder Pflanzenschutzmaßnahme ist zu prüfen, ob das Ziel erreicht wurde. Dadurch ergibt<br />
sich die Möglichkeit, weitere Entscheidungen sachkundig zu treffen und Erfahrungen über die<br />
Wirkung von Pflanzenschutzmaßnahmen in bestimmten Situationen zu sammeln.<br />
Der Erfolg der Pflanzenschutzmaßnahmen ist durch geeignete<br />
Methoden zu überprüfen.<br />
Der Praktiker sollte sich in angemessener Zeit nach der Durchführung einer Pflanzenschutzmaßnahme<br />
von deren Wirksamkeit und Verträglichkeit überzeugen, indem er den Befall <strong>des</strong> behandelten<br />
Bestan<strong>des</strong> einschätzt. Hat die Maßnahme unzureichend gewirkt, muss sorgfältig geprüft<br />
werden, wodurch die Minderwirkung oder der Schaden verursacht wurde und ob eine Wiederholungsmaßnahme<br />
möglich und sinnvoll ist. Hierbei sollten die Pflanzenschutzberatung bzw.<br />
Pflanzenschutzmittelspezialisten einbezogen werden.<br />
Bei besonderem Interesse, zur Demonstration der Effizienz von Pflanzenschutzmaßnahmen und<br />
bei unsicheren Pflanzenschutzentscheidungen zugunsten einer Maßnahme wird in landwirtschaftlichen<br />
Kulturen die Anlage von unbehandelten Teilflächen, z.B. in der Größe Gerätebreite<br />
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x 10 m, empfohlen. Dort können in der Zeit nach der Behandlung die ungestörte Befallsentwicklung<br />
verfolgt und die Auswirkung der Maßnahme beurteilt werden. Allerdings ist die Anlage von<br />
unbehandelten Teilflächen nicht bei allen Pflanzenkrankheiten zu empfehlen, da die unbehandelte<br />
Stelle eine Infektionsquelle darstellen kann, die zusätzliche Behandlungen erforderlich macht,<br />
so z.B. bei der Kraut- und Braunfäule an Kartoffeln.<br />
In der Forstwirtschaft wird die Wirkung einer Insektenbekämpfung z.B. anhand von Kotfallkontrollen<br />
und Probezählungen ermittelt.<br />
Dokumentation<br />
Die Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen dient der kritischen Analyse und langfristigen<br />
Optimierung <strong>des</strong> Pflanzenschutzes am jeweiligen Standort.<br />
Pflanzenschutzmaßnahmen sollten so dokumentiert werden, dass standortund<br />
situationsbezogene Erfahrungen gesammelt werden können.<br />
Der Praktiker kann unterschiedliche Formen der Dokumentation im Rahmen der Betriebsführung<br />
anwenden, z.B.<br />
• Betriebsheft,<br />
• schriftliche Schlagkartei/Kulturkartei/Forsteinrichtungswerk und<br />
• PC-Schlagkartei/Kulturkartei.<br />
Min<strong>des</strong>tens folgende Aufzeichnungen sind empfehlenswert:<br />
• Datum,<br />
• Stadium der Kultur, Alter <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong>,<br />
• Art und Ziel der Maßnahme,<br />
• Einschätzung der Wirkung und<br />
• Besonderheiten.<br />
Sofern chemische Pflanzenschutzmittel zur Anwendung kommen, darüber hinaus:<br />
• Pflanzenschutzmittel, Aufwandmenge und Wasseraufwand,<br />
• Witterungsbedingungen (z.B. Temperatur, Windstärke u. -richtung).<br />
11. Glossar<br />
Dieses Glossar erläutert auf der Grundlage von Legaldefinitionen oder anderen Beschreibungen<br />
wichtige Begriffe, die in den Grundsätzen für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im<br />
Pflanzenschutz verwendet werden.<br />
Abtrift Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln durch Luftbewegung.<br />
Akarizide Mittel gegen Milben. Neben spezifischen Akariziden haben auch zahlreiche<br />
Insektizide gleichzeitig akarizide Eigenschaften.<br />
Anwendungsgebiet Bestimmte Pflanzen, Pflanzenarten oder Pflanzenerzeugnisse zusammen<br />
mit denjenigen Schadorganismen, gegen die die Pflanzen und<br />
Pflanzenerzeugnisse geschützt werden sollen, oder der sonstige<br />
Zweck, zu dem das Pflanzenschutzmittel angewandt werden soll.<br />
Aufwandmenge Die Menge eines Pflanzenschutzmittels pro Fläche, Bodenvolumen<br />
oder Raumeinheit, die zur Bekämpfung von Schadorganismen erforderlich<br />
ist.<br />
Bekämpfungsschwelle Befallsdichte bzw. Befallsintensität von Schadorganismen, bei der<br />
eine Bekämpfung aus epidemiologischen, populationsdynamischen<br />
oder technischen Gründen durchgeführt werden muss, um das Erreichen<br />
der wirtschaftlichen Schadensschwelle zu verhindern.<br />
Erosion Transport von Boden durch Wind oder Wasser aus einem Abtragungsgebiet<br />
in ein Anlandungsgebiet. Durch Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />
beeinflussbare wichtigste Ursache für Degradierung und Ver-<br />
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lust von Ackerkrume.<br />
Fungizide Mittel gegen phytopathogene Pilze.<br />
Herbizide Mittel gegen unerwünschten Pflanzenwuchs (Unkräuter, Ungräser).<br />
Insektizide Mittel gegen Schadinsekten.<br />
Integrierter<br />
Pflanzenschutz<br />
Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung<br />
biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer<br />
sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung<br />
chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt<br />
wird.<br />
Nematizide Mittel gegen Nematoden (Fadenwürmer).<br />
Nützlinge Antagonisten von Schädlingen, die entweder als Bestandteil der vorhandenen<br />
Fauna gefördert oder in Zuchten vermehrt und anschließend<br />
ausgebracht werden.<br />
Pflanzenschutzmittel Stoffe, die dazu bestimmt sind,<br />
a. Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu<br />
schützen,<br />
b. Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Tieren,<br />
c. Pflanzen oder Mikroorganismen zu schützen, die nicht Schadorganismen<br />
sind,<br />
d. die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen, ohne ihrer<br />
Ernährung zu dienen (Wachstumsregler),<br />
e. das Keimen von Pflanzenerzeugnissen zu hemmen,<br />
ausgenommen sind Wasser, Düngemittel im Sinne <strong>des</strong> Düngemittelgesetzes<br />
und Pflanzenstärkungsmittel; als Pflanzenschutzmittel gelten<br />
auch Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzen abzutöten oder das<br />
Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder zu verhindern, ohne dass<br />
diese Stoffe unter Buchstabe a oder c fallen.<br />
Pheromone Exohormone, vor allem von Insekten; dienen der intraspezifischen<br />
Kommunikation. Man unterscheidet Sexualpheromone, Aggregationspheromone,<br />
Alarmpheromone, Markierungs- oder Ablenkungspheromone.<br />
Phytotoxizität Schädlichkeit eines Pflanzenschutzmittels gegenüber der zu behandelnden<br />
Kulturpflanze. Die Phytotoxizität ist abhängig von der Dosis.<br />
Resistenz Befähigung eines Organismus, den Angriff von Schadorganismen abzuwehren<br />
oder der Wirkung eines schädigenden Agens zu widerstehen.<br />
Wichtiges Zuchtziel sind Kulturpflanzensorten, die Resistenz<br />
gegen Schadorganismen oder Stress aufweisen. Schadorganismen<br />
können gegen Pflanzenschutzmittel Resistenz entwickeln, die <strong>bis</strong> zur<br />
völligen Unwirksamkeit führt.<br />
Schadensschwelle Befallsdichte bzw. Befallsintensität von Schadorganismen an einem<br />
Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Entwicklungsstadium, bei<br />
der Schäden eintreten.<br />
Schadorganismen Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen in allen Entwicklungsstadien,<br />
die erhebliche Schäden an Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen verursachen<br />
können. Viren und ähnliche Krankheitserreger werden den<br />
Mikroorganismen, nicht durch Schadorganismen verursachte Krankheiten<br />
werden den Schadorganismen gleichgestellt.<br />
Toleranz Die Fähigkeit einer Pflanze, Schaderregerbefall oder die Einwirkung<br />
abiotischer Schadfaktoren unter geringerer Einbuße an Lebens- und<br />
Leistungsfähigkeit zu überstehen als eine sensible Pflanze bei gleicher<br />
Belastungsintensität.<br />
Wirkstoff Chemische Elemente oder deren Verbindungen, wie sie natürlich vorkommen<br />
oder zu gewerblichen Zwecken hergestellt werden, ein-<br />
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Wirtschaftliche<br />
Schadensschwelle<br />
kommen oder zu gewerblichen Zwecken hergestellt werden, einschließlich<br />
der Verunreinigungen, mit Wirkung auf<br />
a. Schadorganismen oder<br />
b. Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse;<br />
Mikroorganismen einschließlich Viren und ähnliche Organismen so-<br />
wie ihre Bestandteile sind den chemischen Elementen gleichgestellt.<br />
Befallsdichte bzw. Befallsintensität eines Schadorganismus, bei der<br />
Schäden eintreten, die gleichhoch sind wie die Kosten einer Bekämpfungsmaßnahme.<br />
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