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Deckblatt EPLR - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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92<br />

Anlage 13<br />

Beschreibung der Lebensräume bzw. Lebensstätten gefährdeter Arten<br />

Die hier aufgeführten Lebensräume bzw. Lebensstätten gefährdeter Arten dienen zur territorialen<br />

und inhaltlichen Abgrenzung von Maßnahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes im Rahmen <strong>des</strong> sächsischen<br />

Agrarumweltprogramms. Sie unterliegen einer ständigen fachlichen Fortschreibung seitens<br />

<strong>des</strong> Sächsischen Lan<strong>des</strong>amtes für Umwelt und Geologie. Mit den Übersichten zu den geschützten<br />

Lebensräumen bzw. Lebensstätten soll die Funktionsweise <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes anhand<br />

<strong>des</strong> derzeitigen Sachstan<strong>des</strong> veranschaulicht werden. Die Verträge können dem Schutzziel entsprechend<br />

individuell ausgestaltet werden. Die Vertragsdauer beträgt min<strong>des</strong>tens 5 Jahre.<br />

A Geschützte Biotope (§ 26 SächsNatSchG)<br />

Die <strong>bis</strong>her durchgeführte Kartierung ergab im Freistaat Sachsen insgesamt 22.040 ha geschützte<br />

Biotope. Diese unterteilen sich in folgende Biotoptypen:<br />

Biotoptypen Flächenumfang<br />

1. Feuchtgrünland-Niedermoor<br />

2. Feuchtgrünland inkl. Sumpfdotterblumenwiese; Seggen- und bin-<br />

1.580 ha<br />

senreiche-Nasswiese; Großseggenried<br />

6.360 ha<br />

3. Grünland-mesophil a) Magere Frischwiese 4.340 ha<br />

b) Bergwiese 1.500 ha<br />

c) Streuobstwiese 1.300 ha<br />

4. Brache/Saum (Hochstaudenfluren) 1.600 ha<br />

5. Borstgrasrasen 540 ha<br />

6. Sand- und Silikatmagerrasen, Halbtrockenrasen 1.730 ha<br />

7. Zwergstrauchheiden 2.800 ha<br />

8. Steinrücken, Trockenmauern 290 ha<br />

Summe: 22.040 ha<br />

Alle aufgeführten Biotoptypen können sowohl als Biotopkomplex als auch als Biotopmosaik<br />

ausgebildet sein. Deswegen können angrenzende Flächen (Saumflächen) bei Bedarf in den Vertrag<br />

einbezogen werden.<br />

Aufgrund standörtlich differenzierter Bedingungen können keine allgemeingültigen Pflege- und<br />

Nutzungshinweise für die verschiedenen Biotoptypen bzw. Lebensräume der einzelnen Arten<br />

gegeben werden. Deshalb sind zunächst vorhandene Grundlagen (Pflege- und Entwicklungsplan,<br />

Behandlungsrichtlinien) und konkrete Behandlungshinweise ortskundiger Naturschutzfachleute<br />

bei der Gestaltung <strong>des</strong> Nutzungsregimes (Pflege- und Nutzungstermine/Besatzdichten) zu berücksichtigen.<br />

Die Vorgaben werden durch die untere Naturschutzbehörde vertraglich fixiert.<br />

Jahresspezifisch unterschiedlichen Abläufen in der Vegetationsentwicklung sollte dabei in Form<br />

flexibel handhabbarer Vereinbarungen entsprochen werden. Die in der Tabelle 56 genannten<br />

Termine dienen lediglich als Anhaltspunkte für die konkrete Gestaltung <strong>des</strong> Einzelvertrages.<br />

Grundsätzliche Beschränkungen in allen Verträgen sind:<br />

- Verzicht auf die Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland im gesamten Betrieb.<br />

- Verzicht auf die Neuanlage bzw. Wiederherstellung nicht funktionsfähiger Be- und Entwässerungssysteme,<br />

Reliefmeliorationen, Ablagerung von Materialien (z. B. Kies, Steine, Erde...)<br />

auf den einbezogenen Flächen.<br />

- Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Düngemittel.<br />

- Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer PSM.<br />

- Führung von schlagbezogenen Aufzeichnungen über die auf den einbezogenen Flächen<br />

durchgeführten Maßnahmen (z. B. Schlagkartei).


Tabelle 56 Beschreibung der biotoptypspezifischen Beschränkungen<br />

Düngung und Pflanzenschutz<br />

1. Feuchtgrünland-Niedermoor (Pfeifengraswiese)<br />

Bewirtschaftungsweise<br />

- keine Düngung,<br />

- keine Pflegemaßnahmen (walzen, schleppen) zwischen dem<br />

- keine Kalkung,<br />

31.3. <strong>bis</strong> zum ersten Nutzungstermin<br />

- kein Pflanzenschutz<br />

- Nutzungsintensität (Schnittanzahl) in Abhängigkeit von der<br />

Produktivität <strong>des</strong> Standortes<br />

- Staffelmahd<br />

- Mahd mit Messerbalkenmähwerk<br />

- Bei klassischer Pfeifengraswiese (Streugewinnung) 1 x<br />

Mahd ab Oktober<br />

- grundsätzlich keine Beweidung, nur in Ausnahmefällen<br />

(trockene Jahre) und in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde<br />

- Befahrung der Flächen nur bei Ausschluss von Verdichtung<br />

(Einsatz leichter Technik)<br />

- Belassen eines 2-5 m breiten Saumes im Randbereich der<br />

Fläche, hier alle 2-3 Jahre späte Mahd ab Mitte September<br />

2. Feuchtgrünland (inkl. Sumpfdotterblumenwiese, Seggen- und binsenreiche-Nasswiese,<br />

Großseggenried)<br />

- keine N-Düngung/Gülle und - keine Pflegemaßnahmen nach dem 31.3. <strong>bis</strong> zum ersten<br />

Kalkung<br />

Nutzungs-termin<br />

- P u. K nur im Einvernehmen - nur in Ausnahmefällen Beweidung mit einer Besatzdichte<br />

mit der Behörde<br />

von max. 2 GV/ha. In Wiesenbrütergebieten max. 1 Rind<br />

- kein Pflanzenschutz<br />

bzw. 2 Schafe/ha<br />

- 1-2 malige Mahd i.d.R. Mitte - Besatzdichte-Festlegung und eventueller Einsatz von Fest-<br />

<strong>bis</strong> Ende Juni<br />

mist nur im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde<br />

- Staffelmahd<br />

3 a) Grünland-mesophil – Magere Frischwiese<br />

- keinen Einsatz von Gülle auf<br />

Überflutungsflächen u. in an<br />

Gewässer grenzenden Schlägen<br />

Abstand zu Gewässern<br />

mind. 20 m<br />

3 b) Grünland-mesophil – Bergwiese<br />

- keine mineralische N-<br />

Düngung<br />

- org. Düngung nur in Form von<br />

Festmist sowie P und K und<br />

ggf. Kalk nach vorheriger Bodenuntersuchung<br />

nur in Abstimmung<br />

mit der Naturschutzbehörde<br />

- kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

- 2malige Mahd (in Abhängigkeit von der Produktivität <strong>des</strong><br />

Standortes). Zur Ausmagerung ggf. vorrübergehend auch 3x<br />

pro Jahr<br />

- bei geringer Produktivität ggf. auch nur 1 x Mahd<br />

- ggf. Nachbeweidung, (Besatzdichte dabei in Abhängigkeit<br />

von der Produktivität <strong>des</strong> Standortes in Einvernehmen mit<br />

der Naturschutzbehörde)<br />

- 1-2 malige Mahd<br />

- Verwertung <strong>des</strong> 1. Schnittes möglichst als Heu<br />

- Terminfestlegungen in Abhängigkeit von Höhenlage/ Witterung<br />

durch die Naturschutzbehörde (Mitte Juni – Ende Juli<br />

ggf auch später)<br />

- ggf. Nachbeweidung (Besatzdichte dabei in Abhängigkeit<br />

von der Produktivität <strong>des</strong> Standortes im Einvernehmen mit<br />

der Naturschutzbehörde)<br />

- Veränderungen <strong>des</strong> Nutzungsgebotes je nach Standort im<br />

Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde<br />

93


Düngung und Pflanzenschutz<br />

3 c) Grünland-mesophil – Streuobstwiese<br />

Bewirtschaftungsweise<br />

- keine mineralische N-<br />

- Unternutzung entsprechend mesophilem Grünland<br />

Düngung<br />

- Baumschnitt min<strong>des</strong>tens einmal innerhalb der Vertragslauf-<br />

- organische Düngung nur in zeit (ausserhalb der Brutzeit, i. d. R. spätestens <strong>bis</strong> Anfang<br />

Form von Festmist sowie P März abschließen)<br />

und K und ggf. Kalk nach - Belassen von Totholzanteilen im Bestand (Entnahme von<br />

vorheriger Bodenuntersuchung<br />

nur in Abstimmung mit<br />

der Naturschutzbehörde<br />

Totholz nur im Einvernehmen mit der Naturschutzbörde)<br />

- kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

4. Brache/Saum (Hochstaudenfluren) Zwischenstrukturen<br />

- keine Düngung<br />

- 1-2 malige Mahd innerhalb <strong>des</strong> Vertragszeitraumes mit Ab-<br />

- kein Einsatz von Pflanzentransport <strong>des</strong> Mähgutes jeweils im Juni wenn Aushagerung<br />

schutzmitteln<br />

angestrebt wird, ansonsten ab Ende September<br />

- nicht auf Flächen, die gefährdete Ackerwildkräuter beherbergen<br />

- bei zweimaliger Mahd sollte die Nutzungspause min<strong>des</strong>tens<br />

2 Jahre betragen<br />

5. Borstgrasrasen<br />

- keine Düngung<br />

- 1 x Mahd in Abhängigkeit von Klima, Höhenlage und<br />

- kein Einsatz von Pflanzen- Trophie im Zeitraum Mitte Juni <strong>bis</strong> Ende August<br />

schutzmitteln<br />

- bei Hüteschafhaltung Vorlage eines Beweidungsplanes<br />

- keine Zufütterung<br />

- keine Pferchung auf der Vertragsfläche<br />

6. Sand- und Silikatmagerrasen, Halbtrockenrasen<br />

- Keine Düngung<br />

a) Sand- und Silikatmagerrasen<br />

- kein Einsatz von Pflanzen- - Pflege primär über Hüteschafhaltung durch kurzeitige<br />

schutzmitteln<br />

"scharfe" Beweidung (enges Gehüt) Ende Juni Anfang Juli<br />

bzw. nach Vorgabe der Naturschutzbehörde<br />

Alternativen:<br />

- extensive Rinderbeweidung (max. 1 GVE/ha)<br />

- 1x Mahd zwischen Mitte Juni und Mitte Juli<br />

Bei Hüteschafhaltung:<br />

- Vorlage eines Beweidungsplanes<br />

- keine Zufütterung<br />

- keine Pferchung auf der Vertragsfläche<br />

- ausreichender Abstand der Pferchflächen zur Vertragsfläche<br />

und Gewässern<br />

- bei notwendiger Gehölzbekämpfung beifügen von Ziegen<br />

b) Halbtrockenrasen<br />

- 1 x Mahd in Abhängigkeit von Klima u. Höhenlage im Zeitraum<br />

Ende Juli Anfang August; wenn Ausmagerung erforderlich<br />

ist bereits ab Anfang Juni<br />

- Beweidung mit Schafen (2x) Ende Mai/Ende August. Besatzdichte<br />

in Abhängigkeit <strong>des</strong> Trophiegra<strong>des</strong> im Einvernehmen<br />

mit der Naturschutzbehörde<br />

Düngung und Pflanzenschutz Bewirtschaftungsweise<br />

7. Zwergstrauchheiden<br />

94


- keine Düngung<br />

- kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

8. Steinrücken (inkl. Saumbereich), Weinberg -Trockenmauer<br />

- keine Düngung<br />

- kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

- Beweidung mit Schnucken in engem Gehüt<br />

- Mahd bei vergrasten Heiden im Juli<br />

Bei Hüteschafhaltung:<br />

- Vorlage eines Beweidungsplanes<br />

- keine Zufütterung; keine Pferchung auf der Vertragsfläche<br />

Einsatz von Heid- bzw. Moorschnucken<br />

- auf den Stocksetzen der Gehölze nach Bedarf (Bestimmung<br />

durch Naturschutzbehörde)<br />

- 2 (3) malige Spätmahd (Ende September/Anfang Oktober)<br />

<strong>des</strong> Saumes innerhalb <strong>des</strong> Vertragszeitraumes. Ggf. Frühschnitt<br />

(Ende Mai/Anfang Juni) zur Beseitigung von Grasfilz<br />

im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde<br />

- Max. 40% eines Rückens im Vertragszeitraum, wobei die<br />

Hälfte nach 3 jähriger Pause zu pflegen ist<br />

In Abhängigkeit von den Einzelmaßnahmen können Vorgaben<br />

- zur Räumung <strong>des</strong> Mähgutes von der Fläche und <strong>des</strong>sen Entsorgung,<br />

- zu Mähverfahren auf den Flächen (z. B. von innen nach außen),<br />

- zur Bodenuntersuchung zu Beginn der Vertragslaufzeit,<br />

- zum Schutz der Wiesenbrüter (ggf. Schnittzeitpunktverschiebung)<br />

in die Verträge aufgenommen werden.<br />

B Schutzbedürftige Arten<br />

Auf dem Territorium <strong>des</strong> Freistaates Sachsen sind die in Tabelle 57 aufgeführten schutzbedürftigen<br />

Arten vorzufinden. Aufschluss über deren Verbreitung geben Nachweiskarten in der einschlägigen<br />

Fachliteratur 1 . Tabelle 58 gibt einen Überblick über die im Freistaat Sachsen vorzufindenden<br />

schutzbedürftige Arten ihre Verbreitungsgebiete, geeignete Schutzmaßnahmen und<br />

daraus resultierende Nutzungseinschränkungen für den Landwirt.<br />

1 ENTOMOFAUNISTISCHE GESELLSCHAFT E.V., LV SACHSEN (1999): Abschlußbericht zum F.u.E.-Projekt<br />

"Lan<strong>des</strong>weite repräsentative, ortsgenaue Erfassung ausgewählter, naturschutzrelevanter Inse ktengruppen<br />

sowie Benennung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Entomofauna in<br />

Sachsen" (Entomofauna Saxonica, Teil II). – Bericht im Auftrage <strong>des</strong> LfUG, unveröff. Mskr.<br />

MEYER, M. (1998): Zum Vorkommen <strong>des</strong> Feldhamsters Cricetus cricetus L., 1758 in Sachsen (Ein<br />

Beitrag zur Säugetierfauna Sachsens). – Veröff. Naturkundemuseum Leipzig (16): S. 30-40.<br />

SCHIEMENZ, H.; GÜNTHER, R. (1994): Verbreitungsatlas der Amphibien und Reptilien Ostdeutsc hlands<br />

(Gebiet der ehemaligen DDR). – Natur und Text, Rangsdorf, 143 S.<br />

95


Tabelle 57 Schutzbedürftige Arten im Rahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes in Freistaat Sachsen<br />

SPA FFH<br />

Anhang Anhang<br />

1. Feldhamster (Cricetus cricetus) IV besonders geschützt<br />

2. Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) II, IV streng geschützt<br />

3. Großes Mausohr (Myotis myotis) II, IV streng geschützt<br />

4. Weißstorch (Ciconia ciconia) I streng geschützt<br />

5. Knäkente (Anas querquedula) II/1<br />

6. Rohrweihe (Circus aeruginosus) I<br />

7. Kornweihe (Circus cyaneus) I<br />

8. Wiesenweihe (Circus pygargus I<br />

9. Baumfalke (Falco subbuteo) besonders bedroht in Sachsen<br />

10. Birkhuhn (Tetrao tetrix) I, II/2<br />

11. Rebhuhn (Perdix perdix) II/1, III/1<br />

12. Wachtel (Coturnix coturnix) II/2<br />

13. Kranich (Grus grus) I besonders geschützt<br />

14. Wachtelkönig (Crex crex) I streng geschützt<br />

15. Austernfischer (Haematopus ostralegus) II/2 besonders geschützt<br />

16. Kiebitz (Vanellus vanellus) II/2 besonders geschützt<br />

17. Bekassine (Gallinago gallinago) II/1, III/3 besonders geschützt<br />

18. Großer Brachvogel (Numenius arquata) II/2 streng geschützt<br />

19. Steinkauz (Athene noctua) besonders geschützt<br />

20. Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) I streng geschützt<br />

21. Wiedehopf (Upupa epops) streng geschützt<br />

22. Heidelerche (Lullula arborea) I streng geschützt<br />

23. Haubenlerche (Galerida cristata) besonders geschützt<br />

24. Brachpieper (Anthus campestris) I streng geschützt<br />

25. Raubwürger (Lanius excubitor) streng geschützt<br />

26. Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) besonders geschützt<br />

27. Braunkehlchen (Saxicola rubetra) besonders geschützt<br />

28. Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) besonders geschützt<br />

29. Grauammer (Miliaria calandra) besonders geschützt<br />

30. Ortolan (Emberiza hortulana) I streng geschützt<br />

31. Kreuzotter (Vipera berus) streng geschützt<br />

32. Flußperlmuschel (M. margaritifera) II, V streng geschützt<br />

33. Skabiosen-<br />

Scheckenfalter<br />

(Euphydryas aurinia) II besonders geschützt<br />

34. Großer Moorbläuling (Glaucopsyche teleius)<br />

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />

II, IV besonders geschützt<br />

35. Schwarzblauer Bläuling (Glaucopsyche nausithous)<br />

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />

II, IV streng geschützt<br />

36. Sumpfwiesen-<br />

Scheckenfalter<br />

(Melitaea diamina) besonders geschützt<br />

37. Gemeiner Scheckenfalter (Melitea cinxia) besonders geschützt<br />

38. Sumpfschrecke (Mecostethus grossus = Stethophyma<br />

grossum)<br />

besonders bedroht in Sachsen<br />

39. Warzenbeißer (Decticus verrucivorus)<br />

40. Östliches Heupferd (Tettigonia caudata)<br />

2 Fassung vom 18.09.1989<br />

96<br />

BartSchV 2


Tabelle 58 Schutzbedürftige Arten - Verbreitungsgebiete, Schutzmaßnahmen und Nutzungseinschränkungen für den Landwirt<br />

Art vorrangige Verbreitungsgebiete 3<br />

1. Feldhamster<br />

(Cricetus cricetus)<br />

2. Kleine Hufeisennase<br />

(Rhinolophus hipposideros)<br />

zwischen Glesien-Zwochau-Wiedemar-<br />

Klitschmar-Delitzsch [Leipziger Land], sowie<br />

zwischen Wurzen-Nischwitz-Lüptitz-<br />

Großzschepa [Nordsächsisches Platten- und<br />

Hügelland], zwischen Delitzsch-Brinnis-<br />

Krensitz-Rackwitz (Hohenrodaer Platte) [Leipziger<br />

Land] und zwischen Markranstädt-<br />

Zwenkau-Kitzen-Lan<strong>des</strong>grenze (Lützener Platte)<br />

[Leipziger Land]<br />

Raum Dresden [Mittelsächsisches Lößhügelland,<br />

Dresdener Elbtalweitung, Osterzgebirge,<br />

Sächsische Schweiz], 2 km-Radius um die aktuellen/potentiellen<br />

Wochenstubenquartiere<br />

(Miltitz, Bockwen-Siebeneichen, Scharfenberg,<br />

Maxen, Friedrichswalde-Ottendorf, Cotta,<br />

Berggießhübel, Bad Gottleuba, Meißen-<br />

Trie<strong>bis</strong>chtal, ehem.: Leuben, Zuschendorf,<br />

Lauenstein, Bad Schandau, Stadt Wehlen,<br />

Klingenberg, Oberschlottwitz, Kreischa)<br />

97<br />

Geeignete Schutzmaßnahmen<br />

vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />

9 und 15 später Stoppelumbruch und verspätete Ernte, breite<br />

Ackerrandstreifen/ Altgrasraine<br />

Beachtung geeigneter Fruchtfolge, hoher Anteil von<br />

Sommer- und Wintergetreide (außer Mais) und Futterfrüchten,<br />

relativ geringer Anteil von Raps, Rüben,<br />

Mais, später Stoppelumbruch, Langstoppeln, kein<br />

Tiefpflügen, Bodenbearbeitung bevorzugt während der<br />

inaktiven Phase (Oktober <strong>bis</strong> März), kein Einsatz von<br />

Rodentiziden, reduzierter Einsatz von sonstigen Agrochemikalien,<br />

verspätete/ keine Nutzung unmittelbarer<br />

Baubereiche<br />

7, 9 und 13 Ackerrandstreifen an Gehölzrändern<br />

breite Brachestreifen an Gehölzrändern (magere<br />

Standorte)<br />

Erhaltung von Streuobstwiesen im 2 km-Radius um<br />

die Wochenstubenquartiere<br />

Pflege von Heckenstrukturen im Umfeld (s.o.) um die<br />

Wochenstube als Leitstrukturen und potentielle Jagdhabitate<br />

Art vorrangige Verbreitungsgebiete Geeignete Schutzmaßnahmen<br />

3 mit Bezug auf Naturräume Sachsens nach Bernhardt et al. 1986, Richter 1995


3. Großes Mausohr<br />

(Myotis myotis)<br />

4. Weißstorch<br />

(Ciconia ciconia)<br />

5 km-Radius um alle Wochenstubenquartiere<br />

mit über 30 Tieren, besonders im Hügelland<br />

[Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, Oberlausitzer<br />

Gefilde, Östliche Oberlausitz, Oberlausitzer<br />

Bergland, Osterzgebirge, Mulde-<br />

Lößhügelland, Nordsächsisches Platten- und<br />

Hügelland], (Lohsa, Baruth, Niesky, Herrnhut<br />

OT Berthelsdorf, Sohland/Rotstein, Sebnitz,<br />

Friedrichswalde-Ottendorf, Gauernitz, Glashütte,<br />

Oederan, Steina, Nerchau, Pomßen, Göhren,<br />

Wermsdorf, Authausen, Pomßen)<br />

Sächsisch Niederlausitzer Heideland, Nordsächsisches<br />

Platten- und Hügelland, Großenhainer<br />

Pflege, Westlausitzer Hügel- und Bergland,<br />

Dresdener Elbtalweitung, Östliche Oberlausitz,<br />

Leipziger Land südl. Linie Naunhof-<br />

Zwenkau. Vorkommen in Leipzig; Eschefeld,<br />

Syhra, Geithain und Nauenhain (Kr. Leipziger<br />

Land); Wallengrün/Pausa und Weischlitz<br />

(Vogtlandkreis); Mosel und Cunersdorf (Zwickau-Land);<br />

Penna (Mittweida); Glauchau,<br />

Schlunzig, Meinsdorf, Falken, Callenberg<br />

(Chemnitz-Land); Dörnthal (Mittlerer Erzgebirgskreis);<br />

Großhartmannsdorf (Freiberg);<br />

Limbach, Possendorf, Dippoldiswalde, Höckendorf,<br />

Reinholdshain (Weißeritzkreis);<br />

Großpostwitz, Wilthen, Sohland/Spree (Bautzen)<br />

98<br />

vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />

5 und 6 zeitlich gestaffelte extensive Beweidung im Umfeld<br />

der Quartiere<br />

Staffelmahd in der Umgebung der Quartiere<br />

in der Umgebung der Wochenstuben (5 km-Radius)<br />

sollten zwischen April und September jeweils artenreiche,<br />

kurzgrasige Wiesen und Weiden verfügbar sein<br />

Jagdhabitate in Gebieten mit niedriger bzw. wenig<br />

ausgeprägter Bodenvegetation (Hallenwald, Grünland)<br />

4, 5, 6, 11<br />

und 15<br />

zeitlich gestaffelte Nutzung April <strong>bis</strong> August. Im Nahrungsgebiet<br />

ausgewogene Anteile an Grünland, Futter-<br />

, Getreide- und Hackfruchtschlägen (Raps, Sonnenblumen<br />

usw. ungünstig).<br />

Art vorrangige Verbreitungsgebiete Geeignete Schutzmaßnahmen


5. Knäkente<br />

(Anas querquedula)<br />

6. Rohrweihe<br />

(Circus aeruginosus)<br />

7. Kornweihe<br />

(Circus cyaneus)<br />

8. Wiesenweihe<br />

(Circus pygargus)<br />

9. Baumfalke<br />

(Falco subbuteo)<br />

10. Birkhuhn<br />

(Tetrao tetrix)<br />

Riesa-Torgauer Elbtal (außer Teiche), Muldenaue<br />

von Wurzen <strong>bis</strong> Lan<strong>des</strong>grenze<br />

Leipziger Land nördl. Linie Schkeuditz-<br />

Taucha, Düben-Dahlener Heide westl. Linie<br />

Bad Düben-Eilenburg, Großenhainer Pflege,<br />

Nordsächsisches Platten- und Hügelland, Mittelsächsisches<br />

Lößhügelland, Mulde-<br />

Lößhügelland, Erzgebirgsbecken, Osterzgebirge,<br />

Oberlausitzer Gefilde, Östliche Oberlausitz;<br />

Vorkommen Schleife-Halbendorf-Groß Düben<br />

Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, Großenhainer<br />

Pflege, Elsterwerda-Herzberger Elsterniederung,<br />

Königsbrück-Ruhlander Heiden,<br />

Düben-Dahlener Heide, Leipziger Land, Östliche<br />

Oberlausitz, Mittelerzgebirge, Vogtland,<br />

Erzgebirgsbecken westl. Linie Hohenstein-<br />

Ernstthal – Hartenstein<br />

Hoch- und Kammlagen von Ost- und Mittelerzgebirge;<br />

Muskauer Heide<br />

99<br />

vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />

4, 5, 6 und 10 Nährstoffzufuhr zu (flachen) Standgewässern durch<br />

angepasste Nutzung <strong>des</strong> Umlan<strong>des</strong> einschränken. Ausreichend<br />

große Randbereiche auskoppeln (4) bzw.<br />

festgelegte Bereiche erst Ende August mähen/beweiden<br />

(4,5,10).<br />

7, 8, 9 und 14 Bei Ansiedlung zunächst großräumiges Nichtbeernten<br />

der Kulturen (Futter, Getreide u. a.), nach Nestfund im<br />

Radius von 50 m Nestschutzzone <strong>bis</strong> zum Ausfliegen<br />

der Jungen einhalten (keinerlei Störungen). Erhaltung<br />

wenig zerschnittener Agrarräume.<br />

4, 5, 6, 7, 8,<br />

14 und 15<br />

4, 5, 6, 7, 8,<br />

9, 10, 11, 12<br />

und 14<br />

Erhaltung und Entwicklung vielfältig ausgestatteter,<br />

strukturreicher, wenig zerschnittener und störungsarmer<br />

Agrarräume. Hohe Bedeutung haben u. a. Gehölze,<br />

extensiv genutztes Grünland, Gewässer und<br />

Feuchtgebiete.<br />

Störungsminimierung in den Jahreslebensräumen! In<br />

Gehölzen <strong>Förderung</strong> von Weichholzarten (Eberesche,<br />

Weide, Birke, Aspe). Insgesamt drastische Senkung<br />

der Stoffbelastungen (v. a. Nährstoffe). Pflege und<br />

<strong>Förderung</strong> von Zwergstrauchbeständen (Besenheide,<br />

Heidel- und Preiselbeere u. a.) sowie der Moor-<br />

Vegetation (Wollgras). Haferanbau auf ausgewählten<br />

Flächen.<br />

Art vorrangige Verbreitungsgebiete Geeignete Schutzmaßnahmen


11. Rebhuhn<br />

(Perdix perdix)<br />

12. Wachtel<br />

(Coturnix coturnix)<br />

13. Kranich<br />

(Grus grus)<br />

14. Wachtelkönig<br />

(Crex crex)<br />

Leipziger Land, Düben-Dahlener Heide, Riesa-<br />

Torgauer Elbtal, Dresdener Elbtalweitung,<br />

Großenhainer Pflege, Mittelsächsisches und<br />

Mulde-Lößhügelland, Oberlausitzer Gefilde,<br />

Östliche Oberlausitz, Vogtland, Erzgebirgsbecken<br />

Leipziger Land, Düben-Dahlener Heide, Großenhainer<br />

Pflege, Westlausitzer Hügel- und<br />

Bergland westl. Linie Pulsnitz-Radeberg, Mittelsächsisches<br />

und Mulde-Lößhügelland, Oberlausitzer<br />

Gefilde, Östliche Oberlausitz, Vogtland,<br />

Erzgebirgsbecken, Osterzgebirge<br />

100<br />

vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />

4, 5, 6, 7, 8,<br />

9, 14 und 15<br />

4, 5, 6, 8, 9<br />

und 14<br />

Extensivierung! Anteiliges Wiederherstellen reich<br />

strukturierter, kleinparzelliger Grünland-Acker-<br />

Komplexe mit Rainen und Brach-/Ruderalflächen;<br />

<strong>Förderung</strong> von Hecken; Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes<br />

von Düngemitteln und Bioziden; vermehrter Anbau<br />

von Sommergetreide und/oder höherer Anteil an Win-<br />

terbrachen und spät umgebrochenen Äckern.<br />

Extensivierung! Anteiliges Wiederherstellen reich<br />

strukturierter Ackerlandschaften mit ausgewogenen<br />

Anteilen extensiv genutzter Grünländer auf nährstoffarmen<br />

Flächen. Anteilig extensiver Getreideanbau<br />

(Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes von Düngern und Bioziden,<br />

lockere Einsaat), Verlegung der Mahd und <strong>des</strong><br />

Umpflügens auf außerbrutzeitliche Perioden.<br />

Sächsisch-Niederlausitzer Heideland 4, 5, 6 und 12 Erhöhung <strong>des</strong> Anteiles extensiv genutzten Graslan<strong>des</strong>.<br />

Belassen von Stoppeläckern (v. a. auch Mais) <strong>bis</strong> in<br />

Riesa-Torgauer Elbtal, Dresdener Elbtalweitung,<br />

Sächsische Schweiz, Westlausitzer Hügel-<br />

und Bergland westl. Linie Pulsnitz-<br />

Arnsdorf-Eschdorf, Muldenaue von Wurzen <strong>bis</strong><br />

Lan<strong>des</strong>grenze, Erzgebirgsbecken, Erzgebirge,<br />

Vogtland<br />

4, 5, 6, 8, 9<br />

und 11<br />

den Spätherbst (ggf. Winter).<br />

Erhaltung, Wiederherstellung und pflegliche Nutzung/Pflege<br />

intakter, extensiv genutzter, ungedüngter<br />

oder ausgemagerter mesophiler bzw. feuchter Grünländer.<br />

Grünlandbewirtschaftung: Mahd – gestaffelte<br />

Mähtermine, kleinparzellige, vorsichtige Mahd, Belassen<br />

von ausreichend großen Flächen/Streifen <strong>bis</strong> zum<br />

Spätsommer, nur Balkenmähereinsatz, Mahd von innen<br />

nach außen. Beweidung – analog. Schaffung/Erhalt<br />

von erhöhten Vegetationsstrukturen (ca. ≥<br />

40 cm hoch), die von den Vögeln bei ihrer Ankunft als<br />

Rufplätze genutzt werden können.<br />

Art vorrangige Verbreitungsgebiete<br />

Geeignete Schutzmaßnahmen<br />

vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />

15. Austernfischer Riesa-Torgauer Elbtal 4, 5, 6 und 14 Erhalten/Schaffen ungestörter/störungsarmer Flächen


(Haematopus ostralegus) mit niedriger/lückiger Vegetation in der Elbaue. Besondere<br />

Bedeutung für eine Ansiedlung besitzt dieser<br />

16. Kiebitz<br />

(Vanellus vanellus)<br />

17. Bekassine<br />

(Gallinago gallinago)<br />

18. Großer Brachvogel<br />

(Numenius arquata)<br />

Sächsisch-Niederlausitzer Heideland, Leipziger<br />

Land, Düben-Dahlener Heide östl. Linie Falkenberg-Mockrehna,<br />

Großenhainer Pflege,<br />

Nordsächsisches Platten- und Hügelland, Mulde-Lößhügelland,<br />

Vogtland, Erzgebirgsbecken<br />

westl. Linie Hohenstein-Ernstthal-Hartenstein,<br />

Mittel- und Osterzgebirge, Östliche Oberlausitz<br />

Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, Düben-<br />

Dahlener Heide, Riesa-Torgauer Elbtal, vorwiegend<br />

obere Lagen <strong>des</strong> Erzgebirges, Vogt-<br />

land<br />

101<br />

4, 5, 6, 7, 9,<br />

10, 11, 12<br />

und 15<br />

Riesa-Torgauer Elbtal 4, 5, 6, 10<br />

und 11<br />

Art vorrangige Verbreitungsgebiete<br />

19. Steinkauz<br />

(Athene noctua)<br />

Zittauer Becken; Großenhainer Pflege; Nordsächsisches<br />

Platten- und Hügelland; Mittelsächsisches<br />

Lößhügelland; Mulde-<br />

Lößhügelland; Erzgebirgsbecken; Altenburg-<br />

Zustand <strong>des</strong> Lebensraumes von März <strong>bis</strong> Mai.<br />

Extensivierung - Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes von Düngemitteln<br />

und Bioziden. Belassen/Schaffen von in Kulturflächen<br />

integrierten nährstoffarmen, min<strong>des</strong>tens<br />

teilweise feuchten Sonderflächen mit schütterer/ niedriger<br />

Vegetation (Ruderalstellen u. ä.) in ruhiger Lage.<br />

Erhöhung <strong>des</strong> Anteils extensiv genutzter Grünländer<br />

und Äcker.<br />

4, 5, 6 und 10 auf geeigneten Flächen ehemaliger Brutorte. Minimierung<br />

von Stoffeinträgen (z. B. auch durch 4 in Umgebung<br />

von Lebensräumen). Verlegung von Pflege bzw.<br />

Mahd und Beweidung auf Termine nach der Brutzeit.<br />

Erhaltung/Pflege/Restaurierung großflächiger Komplexe<br />

von frischem/feuchtem/nassem Grünland. Reduzierung<br />

von Stoffeinträgen und Entwässerungen. Keine<br />

Einsaat hochproduktiver Grassorten. Walzen/Eggen<br />

vor Anfang März. Gestaffelte/späte Mahd-<br />

/Beweidungstermine. Erhaltung/Restaurierung <strong>des</strong><br />

Mikroreliefs und der Ausstattung mit Kleinstrukturen/Einzelelementen<br />

(Einzelbäume/Büsche, Pfähle)<br />

Geeignete Schutzmaßnahmen<br />

vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />

4, 5, 6, 8, 9, Extensive Nutzung und Pflege von Mähwiesen, Streu-<br />

12, 13 und 14 obstwiesen (nicht nur § 26) und Weiden. Reduzierung<br />

<strong>des</strong> Düngemittel- und Biozideinsatzes. Räumlichzeitliche<br />

Staffelung von Mahd/Beweidung. Erhaltung


20. Ziegenmelker<br />

(Caprimulgus europaeus)<br />

21. Wiedehopf<br />

(Upupa epops)<br />

22. Heidelerche<br />

(Lullula arborea)<br />

23. Haubenlerche<br />

(Galerida cristata)<br />

24. Brachpieper<br />

(Anthus campestris)<br />

Zeitzer Lößhügelland und Entwicklung reichstrukturierter Lebensraummosaike,<br />

u. a. mit störungsarmen Rainen, Feldwegsäumen,<br />

Ödlandstreifen, Kopfbäumen usw.; attraktive Nahrungsflächen<br />

nicht an Verkehrswegen schaffen bzw.<br />

102<br />

unterhalten.<br />

Sächsisch-Niederlausitzer Heideland 4, 8, 9 und 10 Erhaltung/Pflege/Restaurierung von Offenflächen mit<br />

niedriger, lückiger Vegetation auf mageren Standorten<br />

(z. B. Besenheide, auch über § 26 hinausgehend). Re-<br />

Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet,<br />

Muskauer Heide, Elsterwerda-Herzberger Elsterniederung<br />

4, 5, 9, 10,<br />

12, 13 und 14<br />

Sächsisch-Niederlausitzer Heideland 4, 5, 6, 9, 10<br />

und 12<br />

Leipziger Land, Düben-Dahlener Heide, Nordsächsisches<br />

Platten- und Hügelland, Königsbrück-Ruhlander<br />

Heiden, Muskauer Heide<br />

Leipziger Land, Elsterwerda-Herzberger Elsterniederung,<br />

Königsbrück-Ruhlander Heiden,<br />

Muskauer Heide, Oberlausitzer Heide- und<br />

Teichgebiet nördl. Linie Bernsdorf-Weißkollm<br />

sowie innerhalb der Linien Neudorf-<br />

Halbendorf-Wartha-Dauban-Tauer<br />

Art vorrangige Verbreitungsgebiete<br />

25. Raubwürger<br />

(Lanius excubitor)<br />

Sächsisch-Niederlausitzer Heideland, Großenhainer<br />

Pflege, Leipziger Land<br />

duzierung von Stoffeinträgen.<br />

Erhaltung/Pflege/Restaurierung von Ruderalflächen,<br />

extensiv genutztem Grünland, Streuobstwiesen usw.,<br />

vor allem auf Sandstandorten, Reduzierung <strong>des</strong> Einsat-<br />

zes von Düngemitteln und Bioziden.<br />

Erhaltung/Pflege/Restaurierung von Offenflächen mit<br />

niedriger, lückiger Vegetation auf mageren Standorten.<br />

Reduzierung von Stoffeinträgen.<br />

7, 8, 9 und 12 Erhalt, Pflege und Ergänzung <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> an größeren<br />

Ruderal-, Öd- und Brachflächen an Siedlungsrändern.<br />

Reduzierung <strong>des</strong> Einsatzes von Düngemitteln<br />

4, 9, 10 und<br />

12<br />

und Bioziden.<br />

Erhaltung/Pflege/Restaurierung von Offenflächen mit<br />

niedriger, lückiger Vegetation auf mageren<br />

Standorten. Reduzierung von<br />

Stoffeinträgen.<br />

Geeignete Schutzmaßnahmen<br />

vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />

4, 6, 7, 8, 9, Erhaltung/Pflege/Restaurierung von Offenflächen mit<br />

10 und 12 niedriger, lückiger Vegetation auf mageren Standorten.<br />

Reduzierung von Stoffeinträgen.


26. Schilfrohrsänger<br />

(Acrocephalus schoeno-<br />

baenus)<br />

27. Braunkehlchen<br />

(Saxicola rubetra)<br />

28. Steinschmätzer<br />

(Oenanthe oenanthe)<br />

29. Grauammer<br />

(Miliaria calandra)<br />

Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, Düben-<br />

Dahlener Heide und Riesa-Torgauer Elbtal<br />

Erzgebirge und Vogtland, Düben-Dahlener<br />

Heide, Riesa-Torgauer Elbtal<br />

Leipziger Land, Düben-Dahlener Heide, Nordsächsisches<br />

Platten- und Hügelland, Riesa-<br />

Torgauer Elbtal, Königsbrück-Ruhlander Heiden,<br />

Muskauer Heide, Oberlausitzer Heide-<br />

und Teichgebiet nördl. Linie Bernsdorf-<br />

Weißkollm<br />

Leipziger Land, Riesa-Torgauer Elbtal, Großenhainer<br />

Pflege, Königsbrück-Ruhlander Heiden,<br />

Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet,<br />

Östliche Oberlausitz<br />

Art vorrangige Verbreitungsgebiete<br />

30. Ortolan<br />

(Emberiza hortulana)<br />

Düben-Dahlener Heide, Großenhainer Pflege,<br />

Westlausitzer Hügel- und Bergland, Oberlausitzer<br />

Heide- und Teichgebiet, Östliche Oberlausitz<br />

103<br />

4, 6 und 11 Bedarfsweise Pflege/Mahd von Übergangsbereichen<br />

Grünland – Röhricht. Reduzierung von Nährstoffein-<br />

4, 5, 6, 7, 9,<br />

10, 11 und 12<br />

4, 5, 6, 7, 9,<br />

10 und 12<br />

4, 5, 6, 8, 9,<br />

14 und 15<br />

trägen (z. B. durch 4 in angrenzenden Bereichen).<br />

Anpassung von Mahd-/Beweidungsterminen. Reduzierung<br />

von Düngemittel- und Biozideinsatz. <strong>Förderung</strong><br />

von Säumen, Rainen einschließlich Kleinstrukturen<br />

(Pfähle u. ä.) sowie Altgrasstreifen. Extensive Grün-<br />

landnutzung.<br />

Extensivierung der Bewirtschaftung von Grünländern<br />

auf mageren, trockenen Standorten. Erhaltung und<br />

Entwicklung von Ödland- und Brachflächen mit Lesesteinhaufen,<br />

Mauer- und Gebäuderesten u. ä.<br />

Erhalt/Restaurierung extensiv genutzten Grünlan<strong>des</strong><br />

mit erstem Mahdtermin nach Mitte Juli. Ausweisung<br />

von Brachflächen. Unbehandelte Stoppelbrachen überwintern,<br />

Anpflanzung von Hecken und Flurgehölzen,<br />

Belassen von nur in größeren Zeitabständen zu<br />

pflegenden Rainen, Säumen, Böschungen. Reduzierung<br />

und teilweise Einstellung <strong>des</strong> Einsatzes von Düngemitteln<br />

und Bioziden.<br />

Geeignete Schutzmaßnahmen<br />

vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />

4, 5, 8, 9, 14 In entsprechenden Bereichen Kleinparzellierung von<br />

und 15 Anbauflächen und Gewährleistung einer hohen Diversität<br />

der Kulturen. Reduzierung <strong>des</strong> Düngemittel- und<br />

Biozideinsatzes. Gezielt angeordnete Anlage von Stillegungsflächen<br />

an Gehölzrändern.


31. Kreuzotter<br />

(Vipera berus)<br />

32. Flußperlmuschel<br />

(M. margaritifera)<br />

Oberlausitzer Gefilde, Östliche Oberlausitz,<br />

Oberlausitzer Bergland, Zittauer Gebirge,<br />

Sächsische Schweiz, Vogtland und Erzgebirge<br />

[Westerzgebirge, Mittelerzgebirge, Osterzgebirge]<br />

Einzugsgebiete von Wolfsbach, Triebelbach <strong>bis</strong><br />

Schönbrunn, Raunerbach <strong>bis</strong> Mühlhausen,<br />

[Vogtland]<br />

Art vorrangige Verbreitungsgebiete<br />

104<br />

6, 8, 11 und<br />

14<br />

4, 6, 7, 8 und<br />

11<br />

keine organische Düngung<br />

bevorzugt als Randzonen zu Wäldern und Mooren,<br />

Entwicklung gestufter Waldränder und Gebüschzonen<br />

mit kleinen Offenbereichen<br />

bevorzugt im Randbereich zu Wäldern und Heiden,<br />

versetzte Mahd im zweijährigem Abstand<br />

Mahd und bei fortgeschrittener Sukzession lokale Entbuschung,<br />

Erhaltung von Waldwiesen<br />

Erhalt von Totholz, Trockenmauern, Steinrücken,<br />

Felsblöcken, Gebüschen<br />

wechselfeuchte offene und halboffene Bereiche<br />

kleinflächig Acker-Grünland-Umwidmung<br />

Verzicht auf jegliche Düngung und (weitgehend) auf<br />

Kalkung, Auskopplung von mind. 30 m-breiten Uferrandstreifen<br />

(Mahdnutzung möglich)<br />

Verzicht auf jegliche Düngung und (weitgehend) auf<br />

Kalkung<br />

bevorzugt die 30 m-Randstreifen betreffend<br />

keine Ausbringung von Silosickersäften<br />

Geeignete Schutzmaßnahmen<br />

vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen


33. Großer Moorbläuling<br />

(Glaucopsyche teleius) =<br />

Heller Wiesenknopf-<br />

Ameisenbläuling<br />

34. Schwarzblauer Bläuling<br />

(Glaucopsyche nausithous)<br />

= Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />

35. Skabiosen-<br />

Scheckenfalter<br />

(Euphydryas aurinia)<br />

zwischen Böhlen-Großpösna-Schkeuditz im<br />

Raum Leipzig, entlang der Pleißeaue zwischen<br />

Markkleeberg und Regis-Breitingen [Leipziger<br />

Land, Altenburg-Zeitzer Lößhügelland], Neiße<br />

bei Görlitz [Östliche Oberlausitz]<br />

zwischen Schkeuditz-Krostitz-Brandis-<br />

Naunhof-Rötha-Zwenkau [Leipziger Land];<br />

weiterhin Elsterwerda-Herzberger-<br />

Elsterniederung [Elsterwerda-Herzberger Elsterniederung],<br />

zwischen Crimmitschau-<br />

Lichtenstein-Hartenstein-Ebersbrunn [Erzgebirgsbecken]<br />

und im Oberlausitzer Heide- und<br />

Teichgebiet sowie Gefilde [Oberlausitzer Heide-<br />

und Teichgebiet, Oberlausitzer Gefilde]<br />

Vogtland südlich der Linie Pausa-Oelsnitz-<br />

Erlbach [Vogtland] sowie zwischen Schwarzenberg,<br />

Annaberg-Buchholz, Ehrenfriedersdorf<br />

und Zwönitz [Mittelerzgebirge, Erzgebirgsbecken]<br />

105<br />

4, 5, 6 und 11 extensive Beweidung, Auskoppeln breiter Säume<br />

bspw. zu Gewässerrändern mit einschüriger Mahd<br />

nach Mitte September, keine Beweidung zwischen<br />

Mitte Juni und Mitte September, keine organischen<br />

Dünger oder Silosickersäfte<br />

Mahd einschürig oder zweischürig (nicht zwischen<br />

Mitte Juni und Mitte September), relativ große<br />

Schnitthöhe, keine Ausbringung von Silosickersäften<br />

und organischen Düngern, Verzicht auf Pflanzenschutzmittel<br />

entsprechend den Vorgaben zu 5<br />

generell: Wiedervernässung geeigneter Standorte, Belassen<br />

von Randstreifen an geeigneten Grabenrändern<br />

(Mahd jährlich oder im 2 <strong>bis</strong>3-Jahres-Turnus ab etwa<br />

Mitte September)<br />

Feuchtwiesen, (G. nausithous: insbesondere deren trockenere<br />

Randbereiche), Futterpflanze: Sanguisorba<br />

officinalis. Raupen- und Puppenentwicklung in Symbiose<br />

mit Knotenameisen-Arten]<br />

Bestände von G. nausithous im Bereich <strong>des</strong> Leipziger<br />

Auwal<strong>des</strong> zählen zu größten deutschen Populationen!<br />

6 und 11 späte Mahd (ab Mitte September), Belassen ungemähter<br />

Säume zu Gehölzen und Gewässern<br />

späte Mahd (ab Mitte September), Belassen ungemähter<br />

Säume zu Gewässern<br />

Wiedervernässung geeigneter Standorte<br />

2 Ökotypen: Feuchtgrünland (am Rand von Mooren, Feuchtstellen)<br />

(in SN nur), auch Trockenrasen (in TH nur), feuchte, offene<br />

Heiden; Futterpflanze: Succisa pratensis (Teufelsabbiß)<br />

Art vorrangige Verbreitungsgebiete<br />

Geeignete Schutzmaßnahmen<br />

vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />

36. Sumpfwiesen- Vogtland südlich der Linie Reuth-Oelsnitz- 6 und 11 keine Pflanzenschutzmittel, einschürige Mahd (evtl.


Scheckenfalter<br />

(Melitaea diamina)<br />

37. Gemeiner Scheckenfalter<br />

(Melitea cinxia)<br />

Markneukirchen [Vogtland]<br />

zwischen Falkenberg-Authausen-Lan<strong>des</strong>grenze<br />

[Düben-Dahlener Heide], in der Elsterwerda-<br />

Herzberger Elsterniederung [Elsterwerda-<br />

Herzberger Elsterniederung], im NSG Königsbrücker<br />

Heide [Königsbrücker-Ruhlander Heiden]<br />

sowie in Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet,<br />

Muskauer Heide, im Vogtland südlich<br />

der Linie Raun-Landwüst [Vogtland]<br />

Art vorrangige Verbreitungsgebiete<br />

38. Sumpfschrecke<br />

(Mecostethus grossus =<br />

Stethophyma grossum)<br />

südlich der Linie Pausa-Schöneck-Erlbach<br />

[Vogtland], zwischen Reichenbach-Auerbach-<br />

Schneeberg [Vogtland, Erzgebirgsbecken,<br />

106<br />

4, 5, 6, 7 und<br />

9<br />

nur im 2-3jährigen Abstand) ab Mitte August, Belassen<br />

von randlichen ungemähten Säumen<br />

einschürige Mahd (evtl. nur im 2-3jährigen Abstand)<br />

ab Mitte August, jährliches Belassen von ungemähten<br />

Flächen<br />

feuchte, gras- und blütenreiche Stellen, auch in Waldnähe;<br />

Futterpflanzen: insbesondere Valeriana-Arten<br />

kein Ausbringen von Silosickersäften oder organ.<br />

Dünger, Auskoppeln unbeweideter Teilflächen, Pferchen<br />

außerhalb der Fläche<br />

einschürige Mahd ab Mitte September (evtl. zusätzlicher<br />

Aushagerungsschnitt im Juli), keine PSM, kein<br />

Ausbringen von Silosickersäften oder organ. Dünger<br />

Verzicht auf organ. Dünger, Belassen unbeweideter<br />

Teilflächen <strong>bis</strong> zum Herbst<br />

trockene, magere Habitate, Saumbereiche, Futterpflanzen:<br />

Plantago-Arten<br />

Geeignete Schutzmaßnahmen<br />

vgl. 5.3.2 mögliche Nutzungseinschränkungen<br />

4, 5, 6 und 11 weiträumige Auskopplung von Gewässerrändern und<br />

Feuchtstellen mit Verzicht auf jegliche Düngung<br />

Belassen von breiten ungemähten Säumen an Gewäs-


39. Warzenbeißer<br />

(Decticus verrucivorus)<br />

40. Östliches Heupferd<br />

(Tettigonia caudata)<br />

Westerzgebirge], im Röder-Pulsnitz-<br />

Einzugsgebiet zwischen Gröditz-Bernsdorf-<br />

Radeberg-Radebeul [Großenhainer Pflege, Königsbrücker-Ruhlander<br />

Heiden, Elsterwerda-<br />

Herzberger Elsterniederung, Westlausitzer Hügel-<br />

und Bergland, Dresdener Elbtalweitung],<br />

im Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, im<br />

Gebiet <strong>des</strong> geplanten Naturparks Dübener Heide<br />

[Düben-Dahlener Heide]<br />

im Vogtland südlich der Linie Pausa-Plauen-<br />

Oelsnitz-Klingenthal [Vogtland], zwischen<br />

Schneeberg-Schwarzenberg-<br />

Johanngeorgenstadt-Eibenstock [Westerzgebirge]<br />

sowie nördlich der Linie Weißkollm-<br />

Rietschen [Muskauer Heide]<br />

Dresdener Elbtalweitung zwischen Meißen und<br />

Coswig, Westlausitzer Hügel- und Bergland,<br />

Oberlausitzer Gefilde, Östliche Oberlausitz<br />

möglich<br />

107<br />

serrändern und um Feuchtstellen, Verzicht auf PSM<br />

und organ. Dünger<br />

Mahd in mehrjährigem Turnus nur auf Teilflächen<br />

Wiedervernässung (z.T. auch kurzzeitig Staunässe)<br />

räumliche Nähe oder Vernetzung der vorhandenen<br />

oder durch VNS geschaffenen Teillebensräume<br />

Reliktvorkommen in Auen; auf nassen Wiesen, feuchten<br />

Senken u.ä. im Wirtschaftsgrünland bzw. an Rand-<br />

strukturen<br />

4, 5, 6 und 10 Verzicht auf jegliche Düngung<br />

Verzicht auf jegliche Düngung und auf PSM<br />

regelmäßige Beweidung ohne Pferchung auf der Fläche<br />

räumliche Nähe oder Vernetzung der vorhandenen<br />

oder durch VNS geschaffenen Teillebensräume<br />

typischer Bodenbewohner, der am häufigsten auf<br />

kurzgrasigen Bergwiesen vorkommt, daneben auf<br />

Feuchtwiesen und Trockenrasen<br />

7, 9 und 15 Verzicht auf Düngung und Silosickersäfte<br />

kein Ausbringen von Silosickersäften, keine Mahd der<br />

Ackerstreifen<br />

Vorkommen in Getreidefeldern und auf Ödlandstreifen


EX-ANTE-BEWERTUNG<br />

zum<br />

Entwicklungsplan<br />

für den<br />

ländlichen Raum<br />

<strong>des</strong><br />

FREISTAATES SACHSEN<br />

2000 - 2006<br />

Freistaat<br />

109<br />

Sachsen<br />

Sächsische Lan<strong>des</strong>anstalt für Landwirtschaft<br />

Anlage 14


Analyse der Disparitäten, Rückstände und Möglichkeiten der derzeitigen Situation<br />

Der Freistaat Sachsen liegt im Dreiländereck Deutschland-Polen-Tschechische Republik. Für die<br />

Europäische Union übernimmt Sachsen eine wichtige Brückenfunktion zu den Märkten Osteuropas.<br />

Es ist das einzige Bun<strong>des</strong>land mit zwei Anrainerstaaten, die nicht Mitglied der Europäischen<br />

Gemeinschaften sind. Nachdem sich die wirtschaftliche Leistungskraft je Einwohner in der ersten<br />

Hälfte der 90er Jahre sprunghaft verbesserte, hat sich der Konvergenzprozess in den letzten<br />

Jahren zunehmend verlangsamt. Das in Kaufkraftparitäten gemessene BIP je Einwohner stieg<br />

zwischen 1991 und 1996 von 36,9 % auf 64 % <strong>des</strong> Durchschnittsniveaus in der <strong>EU</strong>. Seitdem hat<br />

sich das Wohlstandsgefälle nicht weiter verringert, wegen <strong>des</strong> schwachen Wachstums ist es 1998<br />

sogar wieder etwas größer geworden.<br />

Situation im Agrarsektor: Im Prozess der Umstrukturierung der sächsischen Landwirtschaft<br />

bildeten sich in den letzten Jahren bäuerliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe sowie Unternehmen<br />

verschiedenster Rechtsformen gleichberechtigt nebeneinander heraus (Tabelle 1). Als<br />

juristische Personen haben sich hauptsächlich eingetragene Genossenschaften (e. G.) und Gesellschaften<br />

mit beschränkter Haftung (GmbH) etabliert. Diese Unternehmen bewirtschaften im<br />

Durchschnitt 1.067 ha LF. Von den Einzelunternehmen bearbeiten die Haupterwerbsbetriebe<br />

durchschnittlich rund 105 ha LF, während die Nebenerwerbsbetriebe mit <strong>bis</strong> zu 50 ha LF ausgestattet<br />

sind. Hinsichtlich der Betriebsformen dominieren in Sachsen die Futterbau- und Marktfruchtbetriebe,<br />

wobei in den letzten Jahren eine weitere Verschiebung zugunsten <strong>des</strong> Marktfruchtbaus<br />

anhielt.<br />

Tabelle 1 Anzahl der mit der Agrarförderung erfassten landwirtschaftlichen Betriebe in<br />

Sachsen nach Rechtsformen<br />

Rechtsformen 1994 1995 1996 1997 1998<br />

Juristische Personen gesamt 560 548 511 521 529<br />

Personengesellschaften 277 323 319 333 356<br />

Einzelunternehmen 5.591 5.752 5.842 5.694 5.711<br />

davon: im Haupterwerb 1.606 1.662 1.683 1.698 1.709<br />

im Nebenerwerb 3.985 4.090 4.159 3.996 4.062<br />

Summe aller Betriebe 6.428 6.623 6.672 6.548 6.656<br />

Quelle: Agrarförderung<br />

Die tierische Erzeugung im Freistaat Sachsen ist seit dem Jahr 1990 durch einen starken Abbau<br />

der Viehbestände gekennzeichnet. Im Vergleich zu 1990 sind die Rinderbestände fast halbiert<br />

worden. Die Schweinebestände sind auf ca. ein Drittel <strong>des</strong> ursprünglichen Bestan<strong>des</strong> zurückgegangen.<br />

Die Ausschöpfung der Milchreferenzmenge zieht einen zusätzlichen Abbau <strong>des</strong> Milchkuhbestan<strong>des</strong><br />

nach sich. Erst in den letzten Jahren konnten die Tierbestände auf niedrigem Niveau<br />

stabilisiert werden. Mit dem Bestandsabbau der Tierproduktion sank auch der Viehbesatz<br />

auf der Fläche deutlich. Nicht mehr benötigte Arbeitskräfte, Stallgebäude sowie Futterflächen<br />

wurden in erheblichem Umfang freigesetzt. Aus dieser Tatsache leitet sich der anhaltende Druck<br />

zur Umwandlung von Grünland in Ackerland ab. Vor allem in den benachteiligten Gebieten<br />

werden immer mehr absolute Grünlandflächen freigesetzt, die zur Futtergewinnung nicht mehr<br />

notwendig sind. Können diese Flächen nicht anderweitig landwirtschaftlich genutzt bzw. gepflegt<br />

werden, besteht zunehmend die Gefahr <strong>des</strong> Verlustes natur- und landschaftsschutzbedeutsamer<br />

Offenlandbereiche (z.B. Bergwiesen).<br />

Die landwirtschaftliche Produktion im Freistaat Sachsen findet zum überwiegenden Teil auf gepachteten<br />

Flächen (80,5 %) statt, wobei deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen<br />

bestehen. Erfahrungsgemäß ist der Pachtflächenanteil bei den Einzelunternehmen im<br />

Haupt- und Nebenerwerb am geringsten, da diese Unternehmen in der Regel über Eigentumsflächen<br />

verfügen. Dagegen wirtschaften die juristischen Personen zu nahezu 90 % auf angepachte-<br />

110


ten Flächen. Der relativ hohe Pachtflächenanteil und die teilweise noch ungenügende Eigenkapitalausstattung<br />

erschweren nach wie vor die weitere Entwicklung der Landwirtschaftsbetriebe.<br />

Die Altschuldenbelastung der landwirtschaftlichen Unternehmen ist fast ausschließlich bei juristischen<br />

Personen vorzufinden. Die Schulden liegen in planwirtschaftlich veranlassten Kreditaufnahmen<br />

vor 1990 begründet. Die betroffenen Unternehmen bewirtschaften in Sachsen etwa 40 %<br />

der LF (ca. 370.000 ha). Sie beschäftigen ca. 13.000 Vollarbeitskräfte, das sind etwa 42 % aller<br />

in der Landwirtschaft tätigen Personen.<br />

Demographische Situation/Humanressourcen/Beschäftigungssituation: Unter den fünf neuen<br />

Bun<strong>des</strong>ländern ist Sachsen das bevölkerungsreichste und mit 246 Einwohnern pro km 2 das am<br />

dichtesten besiedelte Bun<strong>des</strong>land und gleichzeitig die am stärksten industrialisierte Wirtschaftsregion<br />

Ostdeutschlands. Zwischen 1991 und 1998 erfolgte jedoch ein Rückgang der Einwohnerzahl<br />

um 4,0 %.<br />

Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung in Sachsen 1991 <strong>bis</strong> 1998<br />

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998<br />

Geborenenüberschuß(+) bzw.<br />

Gestorbenenüberschuß(-)<br />

Überschuß der Zuzüge(+)<br />

-34.573 -36.267 -36.477 -35.500 -33.564 -28.750 -24.475 -21.693<br />

bzw. Fortzüge(-) -50.851 -12.854 3.140 11.672 15.468 8.524 1.097 -11.246<br />

Bevölkerung am 31.12. j.J. 4.678.877 4.640.997 4.607.660 4.584.345 4.566.603 4.545.702 4.522.412 4.489.415<br />

Quelle: Statistisches Lan<strong>des</strong>amt Sachsen.<br />

In Ostdeutschland fehlt es nach wie vor an einer breiten Absicherung von Arbeitsplätzen. Die altersspezifische<br />

Erwerbsquote (Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung im arbeitsfähigen<br />

Alter) ist in Sachsen seit 1993 wieder angestiegen (+1,7 Prozent) und lag 1998 bei 77,3 %; bei<br />

den Männern belief sie sich auf 81,1 %, bei den Frauen auf 73,4 %. Die ansteigende Erwerbsquote<br />

wurde insbesondere durch eine gewachsene Erwerbsbeteiligung älterer Menschen (55 Jahre<br />

und älter) verursacht, welche wiederum eine Folge <strong>des</strong> Auslaufens von Regelungen für ältere<br />

Arbeitnehmer (Vorruhestands- bzw. Altersübergangsgeld) ohne einen adäquaten Ersatz ist. Die<br />

Erwerbsneigung in Sachsen ist seit 1994 mit dem Durchschnittsniveau der neuen Bun<strong>des</strong>länder<br />

weitgehend identisch, liegt jedoch deutlich über dem Mittelwert der alten Bun<strong>des</strong>länder. Ursache<br />

dafür ist die in Sachsen und in den neuen Ländern nach wie vor deutlich höhere Erwerbsbeteiligung<br />

der Frauen. Eine Angleichung <strong>des</strong> Erwerbsverhaltens ostdeutscher Frauen an das westdeutsche<br />

Erwerbsmuster ist mittelfristig nicht zu erwarten. Das Qualifikationsniveau der in Sachsen<br />

Beschäftigten ist höher als im bun<strong>des</strong>deutschen Durchschnitt. So lag der Anteil der sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten, welche einen Hochschulabschluss besaßen, zur Jahresmitte<br />

1997 im Freistaat bei 7,4 %, einen Fachhochschulabschluss konnten zudem 4,4 % der Beschäftigten<br />

vorweisen. Im gesamtdeutschen Durchschnitt beliefen sich diese Anteilswerte nur auf<br />

4,9 % bzw. 3,2 %. Auch der Anteil der Beschäftigten mit Haupt- bzw. Realschulabschluss und<br />

einer abgeschlossenen Berufsausbildung lag in Sachsen mit 67,3 % über dem Mittelwert der<br />

Bun<strong>des</strong>republik insgesamt (61,7 %).<br />

Die Entwicklung der Beschäftigungszahlen in der Landwirtschaft weist eine rückläufige Tendenz<br />

auf, wobei sowohl Fremd- als auch Familienarbeitskräfte gleichermaßen betroffen sind.<br />

Insbesondere im Fremdarbeitskräftebereich hat sich seit 1991 ein drastischer Stellenabbau vollzogen.<br />

Von 66.717 in der Landwirtschaft beschäftigten Lohnarbeitern im Jahre 1991 ist diese<br />

Zahl auf 23.690 Personen im Jahr 1997 gesunken. Damit sind fast zwei Drittel der in der Landwirtschaft<br />

beschäftigten Lohnarbeitskräfte ausgeschieden. Die Ausgangssituation stellt sich anhand<br />

von Daten <strong>des</strong> Statistischen Lan<strong>des</strong>amtes Kamenz (Stand 31.12.97) bzw. der Agrarförderung<br />

1998 für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft wie folgt dar:<br />

55.715 Erwerbstätige (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) insgesamt, darunter<br />

37.969 Personen als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, davon<br />

15.575 Vollbeschäftigte in Landwirtschaftsbetrieben in der Rechtsform juristischer Personen.<br />

111


Situation der Umwelt: Die Umwelt im Freistaat Sachsen befindet sich heute in einer wesentlich<br />

besseren Verfassung als noch vor wenigen Jahren. Die nach der Wiedervereinigung gesetzten<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Preisgestaltung für Energie, Wasser und Abfall<br />

haben dazu geführt, dass der Umgang mit den knappen natürlichen Ressourcen sorgsamer erfolgt<br />

als in der Vergangenheit. Der Schutz der Ressourcen hat sich in den meisten Bereichen verbessert.<br />

Was die Hinterlassenschaften der planwirtschaftlich veranlassten "industriemäßigen Pflanzen-<br />

und Tierproduktion" angeht, sind immer noch erhebliche Defizite zu verzeichnen. Regional<br />

unterschiedlich ausgeprägt leisten ausgeräumte Agrarlandschaften Wind- und Wassererosion<br />

Vorschub. Mit der breiten Anwendung der sächsischen Agrarumweltprogramme konnte jedoch<br />

gegengesteuert werden und im Bereich der Entlastung der Oberflächengewässer konnten Fortschritte<br />

erzielt werden. Nach wie vor ist die Problematik der Grundwasserreinheit aufgrund der<br />

langfristigen Dynamik von Nitrat und PSM-Metaboliten noch nicht als zufriedenstellend einzustufen.<br />

Im einzelnen ist im Freistaat Sachsen folgender Stand zu verzeichnen:<br />

Wassergüte: Die Wasserbeschaffenheit hat sich seit 1995 deutlich verbessert, was auf den Neubau<br />

und die Rekonstruktion kommunaler Abwasserbeseitigungsanlagen und die Reduzierung<br />

von Abwassereinleitungen durch die Industrie zurückzuführen ist. Waren 1991 noch 50 % der<br />

Hauptfließgewässer stark verschmutzt, so sind es 1997 nur noch 6 %. Allerdings entsprechen 73<br />

% Gewässerstrecke der Hauptfließgewässer noch nicht der angestrebten Güteklasse II. Bei der<br />

Trinkwasseraufbereitung konnten Überschreitungen der Grenzwerte wichtiger Parameter der<br />

Trinkwasserverordnung (organische Chlorverbindungen, Nitrat, Mangan, Eisen etc.) weiter abgebaut,<br />

allerdings noch nicht beseitigt werden. 1997 waren z.B. noch rd. 400.000 Einwohner von<br />

zu hohen Konzentrationen organischer Chlorverbindungen betroffen. Auch bei Mangan, Eisen,<br />

mikrobiologischen Parametern, Nitrat sowie beim ph-Wert konnten die Richtlinien der Trinkwasserverordnung<br />

für einen Teil der Bevölkerung nicht eingehalten werden.<br />

Brach- und Konversionsflächen: Eine Erfassung aller Brach- und Konversionsflächen (ab 1000<br />

qm) im Freistaat Sachsen ergab mit Stand März 1999 eine Gesamtfläche von 17.893 ha und folgende<br />

Situation bezüglich ehemaliger Nutzung und Verteilung der Flächen:<br />

Tabelle 3: Brachflächen nach ihrer ehemaligen Nutzung<br />

Anzahl ha %<br />

Gesamt 6.271 17.893<br />

ohne Angaben zur ehemaligen Nutzung 2.626 1.877<br />

mit Angaben zur ehemaligen Nutzung 3.645 16.016 100<br />

Militär 183 7.601 47<br />

Gewerbe/Industrie 1.425 3.947 25<br />

Landwirtschaft 985 1.948 12<br />

Bergbau 65 1.335 8<br />

Wohnraum 256 312 2<br />

Erholung/ Freizeit 165 199 1<br />

Verkehr 56 127 1<br />

Sonstiges 510 547 3<br />

Bodennutzung: Die sächsische Land- und Forstwirtschaft nutzt die vorhandenen Flächen wie<br />

folgt: 917.400 ha landwirtschaftlich, 508.000 ha Wald, 8.400 ha bewirtschaftete Gewässer. Zwischen<br />

1990 und 1996 wurden rd. 12.800 ha landwirtschaftliche Nutzfläche für andere Nutzzwecke<br />

entzogen, während die Forstflächen nahezu konstant blieben. Im Freistaat sind 27,4 % der<br />

Fläche bewaldet, ca. die Hälfte davon ist als geschützte Landschaft und als Erholungswald eingestuft.<br />

40 % <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> haben eine Wasserschutzfunktion und ca. 14 % eine besondere Schutzfunktion<br />

für die Luft. Weitere 16 % üben eine Naturschutzfunktion aus. In verschiedenen Gebieten<br />

Sachsens herrschen großflächige, kaum strukturierte Landschaftsformen mit negativen Begleiterscheinungen<br />

(Wind- und Wassererosion, eintöniges Landschaftsbild) vor. Durch verstärkte<br />

<strong>Förderung</strong> der naturschutzgerechten Bewirtschaftung sowie Renaturierung und Neuanlage von<br />

112


Biotopen könnten bessere Voraussetzungen für die Sicherung von Lebensräumen bedrohter Tier-<br />

und Pflanzenarten geschaffen werden. Gezielte Aufforstungen könnten einer Wind- und Wassererosion<br />

sowie Überschwemmungen entgegenwirken.<br />

Klimaschutz: In Sachsen haben nach 1990 vor allem der Rückgang der Industrieproduktion und<br />

die Stillegung zahlreicher Altindustrieanlagen zu einer Reduzierung der Emission klimarelevanter<br />

Gase geführt. An der Emission klimarelevanter Spurengase waren mit 69,4 % die Wärme-<br />

und Stromerzeugung, mit 12,8 % der Verkehr, mit 9,9 % Haushalte und Kleinverbraucher, mit<br />

4,9 % die Landwirtschaft und mit 3,0 % die Industrie beteiligt. In der Landwirtschaft konnte eine<br />

Emissionsminderung von CO2 durch reduzierte N-P-K-Mineraldüngung und reduzierten PSM-<br />

Einsatz sowie ein vermindertes Entweichen von N2O-N und NH3-N durch reduzierte N-<br />

Mineraldüngung gegenüber konventioneller Bewirtschaftung (Bezugsjahr 1996/97), bedingt<br />

durch die Anwendung entsprechender Agrarumweltmaßnahmen erreicht werden.<br />

Stärken bzw. Schwächen im Agrarsektor Sachsens sowie Entwicklungsmöglichkeiten<br />

Nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über dementsprechende Potentiale bzw. Probleme<br />

Stärken Entwicklungsmöglichkeiten<br />

vielfältige Eigentumsformen bei landwirtschaftlichen<br />

Betrieben (Einzelunternehmen,<br />

Mehrfamilienbetriebe)<br />

113<br />

- keine Einflussnahme durch Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> möglich und notwendig<br />

hohes Qualifikationsniveau der Betriebsleiter - keine Einflussnahme durch Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> möglich und notwendig<br />

überwiegend günstige Standortbedingungen für<br />

landwirtschaftliche und gartenbauliche Produktion<br />

(Bonität der Böden, ausreichende Niederschlagsmengen,<br />

Globalstrahlung)<br />

- hohe Flächenerträge möglich,<br />

- keine Beeinflussung durch Maßnahmen <strong>des</strong><br />

<strong>EPLR</strong> notwendig<br />

weitgehend attraktive Kulturlandschaft - Bestand muss langfristig gesichert werden<br />

- es müssen außer für Landwirte auch Fördermaßnahmen<br />

für Verbände und Privatpersonen<br />

im Bereich der Landschaftspflege-<br />

und <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> zugänglich sein,<br />

- Teilnahme an den spezifischen dazu angebotenen<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

flächendeckende Offizialberatung - Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> können wirksam<br />

den potentiellen Teilnehmern nahegebracht<br />

werden<br />

- Beratung zum biotischen Ressourcenschutz<br />

muss verbessern


Schwächen Entwicklungsmöglichkeiten<br />

geringe Eigenkapitalbasis der Betriebe - geringe Einflussnahme durch Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> möglich<br />

- eventuell durch Vorruhestandsregelung<br />

Wirtschaftlichkeit weiterbestehender Betriebe<br />

verbessern<br />

standortbedingte Hochwasser- und Erosionsgefahr<br />

Grünlandflächen bleiben zunehmend ungenutzt<br />

Orientierung auf Marktordnungsfrüchte führt<br />

zum Rückgang der Fruchtartendiversität und<br />

zu einseitigen Fruchtfolgen<br />

auf ca. einem Drittel der LN natürliche Standortnachteile<br />

große Einkommensunterschiede zwischen den<br />

Betrieben<br />

Der Einsatz von Düngemitteln und PSM in<br />

Baumschulbetrieben ist ausschließlich auf<br />

hohen Ertrag und Qualität ausgerichtet<br />

- Mehrung der Wal<strong>des</strong> in spezieller Funktion<br />

als Hochwasserschutzwald oder Windbrecher<br />

durch gezielte Erstaufforstung<br />

möglich<br />

- Teilnahme an den spezifisch dazu angebotenen<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

- Renaturierung von Fließgewässern<br />

- Beeinflussung der Produktionsstruktur der<br />

Betriebe durch Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong><br />

nicht möglich<br />

- Teilnahme an den spezifischen Angeboten<br />

zur Extensivierung bzw. naturschutzgerechten<br />

Bewirtschaftung innerhalb der Agrarumweltmaßnahmen<br />

- Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen<br />

sichert Einkommensausgleich für eingegangene<br />

Verpflichtungen in diesem Bereich<br />

- Zahlung einer Ausgleichszulage in benachteiligten<br />

Gebieten<br />

- geringe Einflussnahme durch Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> gegeben,<br />

- eventuell durch Übernahme von Landschaftspflege-<br />

und Naturschutzmaßnahmen<br />

oder Erstaufforstung alternative Einkommensquellen<br />

- Zahlung einer Ausgleichszulage zur Sicherung<br />

<strong>des</strong> Überlebens der Betriebe im<br />

benachteiligten Gebiet<br />

- Teilnahme an den spezifisch dazu angebotenen<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

Gefahr der Aufgabe der Nutzung von Teichen - Teilnahme an den spezifisch dazu angebotenen<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

nichtchemischer Pflanzenschutz würde ohne<br />

<strong>Förderung</strong> nicht angewandt werden (Mehrkosten!)<br />

- Teilnahme an den spezifisch dazu angebotenen<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

Analyse früherer Ergebnisse: Zu den einzelnen flankierenden Maßnahmen liegen unterschiedlich<br />

umfangreiche Bewertungsergebnisse vor. Die zusammenfassenden Darstellung unter Punkt<br />

114


1.2 <strong>des</strong> Entwicklungsplanes enthält dementsprechend verfügbare Angaben. Den Einschätzungen<br />

über die Wirksamkeit ist insgesamt zuzustimmen.<br />

Beurteilung der Kohärenz der vorgeschlagenen Strategie mit der Situation und den Zielen<br />

Die Entwicklung <strong>des</strong> Freistaates Sachsen wird seit 1991 durch Mittel aus der Strukturfondsförderung<br />

unterstützt. Die Erhaltung und Sanierung der landwirtschaftlichen Bausubstanz, Investitionen<br />

in moderne, umweltgerechte Produktionsverfahren, die beachtlichen Fortschritte bei der<br />

Entwicklung und Modernisierung der Infrastruktur und die vielfältigen soziokulturellen Initiativen<br />

im ländlichen Raum belegen den Erfolg der Agrarstrukturförderung. Mit der Einführung der<br />

flankierenden Maßnahmen im Rahmen der GAP-Reform 1992, insbesondere der VO (EWG) Nr.<br />

2078/92, wurde der entscheidende Impuls zur Bekämpfung bzw. Begrenzung von Agrar-<br />

Umweltproblemen gegeben. Folgerichtig gehörte Sachsen mit zu den ersten Bun<strong>des</strong>ländern, die<br />

ein speziell darauf gerichtetes Programm „Umweltgerechte Landwirtschaft (UL)“ auflegten.<br />

Damit sollten die Kardinalprobleme, wie Bodenerosion durch Wasser und Wind sowie Belastung<br />

<strong>des</strong> Grundwassers durch Nitrat, eine Hinterlassenschaft der vormals auf Eigenversorgung und<br />

Höchsterträge ausgerichteten sozialistischen Landwirtschaft, entschärft werden. Die modulare<br />

Programmgestaltung bewirkte eine ausgesprochen hohe Akzeptanz bei den Landwirten und trug<br />

somit hochgradig zur Zielerreichung bei. Außerdem waren nicht unerhebliche Sekundäreffekte<br />

wie Marktentlastung und Einkommenssicherung bei den Betrieben zu verzeichnen. Aufgrund der<br />

natürlichen Standortbedingungen, wie Hangneigung, traditioneller Armut an Strukturelementen<br />

in der Landschaft (Lößstandorte) oder gering ausgeprägter Sorptionskapazität der Böden (Diluvialstandorte)<br />

können die genannten Kardinalprobleme jedoch nicht als gelöst betrachtet werden,<br />

bzw. sie entstehen z.T. neu. Deshalb ist es folgerichtig, im Programmplanungszeitraum 2000-<br />

2006 den Agrarumweltmaßnahmen innerhalb der flankierenden Maßnahmen Priorität einzuräumen.<br />

Ebenso trägt die verstärkte Einbindung von direkt dem Naturschutz dienenden Maßnahmen<br />

in das Programm UL zur Verwirklichung <strong>des</strong> Schutzes der Umwelt und der Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Kulturerbes in Europa bei.<br />

Das europäische Landwirtschaftsmodell setzt maßgeblich auf wettbewerbsfähige Betriebe. Dabei<br />

wird schnell deutlich, das alle Rahmenbedingungen, die zur Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

führen, möglichst verändert werden müssen. Dazu gehören in entscheidendem Maße<br />

auch die Benachteiligungen aufgrund natürlicher Gegebenheiten. Zur Aufrechterhaltung der<br />

Landbewirtschaftung in derartig beeinträchtigten Gebieten und zur Wahrung eines funktionierenden<br />

Sozialgefüges in den betroffenen Dörfern hat sich die Ausgleichszulage zu einem bewährten<br />

Instrument entwickelt. Daher ist das Bekenntnis zur Fortführung grundsätzlich zu begrüßen.<br />

Obgleich die Ausgleichszulage nachweislich zum Erhalt von Landwirtschaftsbetrieben<br />

beigetragen hat, konnte in keiner Weise eine „Gleichstellung“ mit standörtlich begünstigten Betrieben<br />

erfolgen. Aufgrund der absolut objektiven Einstufung als Benachteiligtes Gebiet ist die<br />

Fehlallokation von Fördermitteln nahezu ausgeschlossen. Der geplante finanzielle Ansatz im<br />

Entwicklungsplan für die Ausgleichszulage, die in Ergänzung zu den Fördersätzen der GAK<br />

gezahlt werden soll, ist vor dem Hintergrund der beabsichtigten Wirkung möglicherweise zu<br />

niedrig bemessen, jedoch unter dem Gesichtspunkt begrenzt verfügbarer Mittel verständlich.<br />

Bei der Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen hat Sachsen ein ehrgeiziges Programm zur<br />

ökologischen Waldmehrung erarbeitet. Hierbei wurden die Erfahrungen mit Vorgängerprogrammen,<br />

insbesondere der zu niedrig bemessenen Aufforstungsprämie beachtet. Der räumlich<br />

differenzierte Bedarf zur Aufforstung besteht auch weiterhin. Dies gilt insbesondere vor dem<br />

Hintergrund <strong>des</strong> Hochwasserschutzes. Die Übereinstimmung mit der GAP und der europäischen<br />

Forstpolitik ist vorbildlich gewährleistet und auch im Hinblick auf die internationalen Verpflichtungen<br />

Deutschlands und der <strong>EU</strong> zur Klimapolitik als zielführend zu sehen.<br />

Bedingt durch die strukturellen Besonderheiten einer ehemals kollektivistisch organisierten<br />

Landwirtschaft haben sich erst in nach der politischen Wende in der ehemaligen DDR Einzelbe-<br />

115


triebe etablieren können. Aufgrund dieses erst in der jüngsten Vergangenheit abgelaufenen Prozesses<br />

ist <strong>des</strong> Problem einer Hofübergabe aus Altersgründen vergleichsweise gering ausgeprägt.<br />

Vielmehr ist die Freisetzung von Arbeitskräften aus größer strukturierten Landwirtschaftsbetrieben<br />

das eigentliche Problem im ländlichen Raum. Innerhalb der Fördermöglichkeiten der<br />

EAGFL-Verordnung ist hierfür jedoch keine Lösung möglich. Folglich wird die Inanspruchnahme<br />

einer Vorruhestandsregelung beschränkt sein. Dennoch ist die Absicht Sachsens, eine derartige<br />

<strong>Förderung</strong> einzurichten, als positiv und im Einklang mit den Zielen einer multifunktionalen<br />

Landwirtschaft zu bewerten. Die vorgesehene Größenordnung erscheint aufgrund der besonderen<br />

Situation Sachsen angemessen.<br />

Prüfung der Kohärenz mit der Gemeinsamen Agrarpolitik und anderen Politiken<br />

Durch das Zusammenwirken von „Operationellem Programm zur Strukturfondsförderung im<br />

Freistaat Sachsen“ und Entwicklungsplan Programme sind Synergieeffekte absehbar. Dieser<br />

Gesamtansatz sichert eine integrierte Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes ab. Die Programmierung<br />

beider Teile <strong>des</strong> EAGFL erfolgte in enger Abstimmung, so dass die Kohärenz der Maßnahmen<br />

im Entwicklungsplan zu denen <strong>des</strong> Operationellen Programms gewährleistet ist.<br />

Die Ziele der GAP, nämlich<br />

- Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft,<br />

- Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der Landbevölkerung,<br />

- Stabilisierung der Märkte<br />

- Sicherstellung der Versorgung der Verbraucher zu angemessenen Preisen<br />

sowie die Ziele der Umweltpolitik,<br />

- Erhaltung und Schutz sowie Verbesserung der Umwelt,<br />

- Schutz der menschlichen Gesundheit,<br />

- umsichtige und rationelle Verwendung natürlicher Ressourcen,<br />

- <strong>Förderung</strong> von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler<br />

Umweltprobleme,<br />

werden in unterschiedlicher Intensität durch alle geplanten Maßnahmen unterstützt. Insbesondere<br />

bei den Agrarumweltmaßnahmen können sich vorteilhafte Wirkungen im Sinne der gemeinschaftlichen<br />

Umweltpolitik entfalten. Die von den Landwirten eingegangenen Verpflichtungen<br />

innerhalb <strong>des</strong> Programms "Umweltgerechte Landwirtschaft" und die Gewährung anderer Ausgleichszahlungen<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Entwicklungsplans stimmen mit allen einschlägigen Gemeinschaftsverordnungen<br />

über Produktqualität, das Wohlbefinden der Tiere und den Schutz der Umwelt,<br />

der natürlichen Ressourcen und der Landschaft sowie mit den gemeinsamen Marktorganisationen<br />

für landwirtschaftliche Erzeugnisse überein. Eine Kürzung der Direktzahlungen in Abhängigkeit<br />

der in der Horizontalen Verordnung genannten Kriterien und ein Einsatz auf diese<br />

Weise eingesparter Mittel in Programmen zur ländlichen Entwicklung findet in Deutschland insgesamt<br />

keine Anwendung. Bei den Maßnahmen der Forstwirtschaft werden inhaltliche Überschneidungen<br />

zwischen beiden Plänen ausgeschlossen, indem im Entwicklungsplan nur die im<br />

Artikel 31 der VO (EG) Nr. 1257/99 aufgeführten Maßnahmen umgesetzt werden.<br />

Hinsichtlich der Wettbewerbspolitik ist der "Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im<br />

Agrarsektor" zu beachten. Die in dieser Hinsicht relevanten Angaben sind vollständig im Entwicklungsplan<br />

enthalten und geben beispielsweise Aufschluss über reine staatliche Beihilfen, die<br />

im Rahmen der geplanten Maßnahmen an Nichtlandwirte gezahlt werden sollen.<br />

Mit den anderen Gemeinschaftspolitiken und Instrumenten der GAP wird die Kohärenz insbesondere<br />

im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen dadurch hergestellt, dass außer der Ausgleichszulage<br />

für benachteiligte Gebiete alle dort geförderten Teilmaßnahmen über dem Niveau<br />

der guten fachlichen Praxis liegen. Die Direktzahlungen innerhalb der gemeinsamen Marktorganisationen<br />

(GMO) hingegen sollen in Deutschland an die Einhaltung der „guten landwirtschaftli-<br />

116


chen Praxis im üblichen Sinne“ gebunden werden. Bereits in den GMO gesetzlich fixierte Standards<br />

stellen keinen Ausgleichstatbestand für die Maßnahmen <strong>des</strong> Entwicklungsplanes dar. Die<br />

Kohärenz zu anderen Politikbereichen ist in Tabelle 4 dargestellt.<br />

Durch die Maßnahmen <strong>des</strong> Entwicklungsplanes, insbesondere durch die Ausgleichszulage für<br />

benachteiligte Gebiete werden auch die Ziele anderer Gemeinschaftspolitiken unterstützt. Zu<br />

nennen ist hier vor allem die Sicherung der Beschäftigung in den landwirtschaftlichen Betrieben,<br />

die zur ganzheitlichen ländlichen Entwicklung und zur Belebung regionaler Wirtschaftskreisläufe<br />

beiträgt. Hinsichtlich der <strong>Förderung</strong> der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist zu bemerken,<br />

dass sich die flankierenden Maßnahmen nicht dazu eignen, diesbezügliche Defizite abzubauen.<br />

Andererseits ist aus den vorliegenden Maßnahmen keine einseitige Benachteiligung erkennbar.<br />

Tabelle 4: Kohärenz mit anderen Politikbereichen<br />

Maßnahmen GAP Umwelt Erweiterung Verbraucher Wettbewerb Chancengleichheit<br />

Vorruhestand + 0 0 0 0 0<br />

benachteiligte Gebiete + + 0 0 0 0<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

+ + 0 + 0 0<br />

Erstaufforstung + + 0 0 0 0<br />

+ gegeben 0 neutral - behindert<br />

Beurteilung der voraussichtlichen Wirkung der gewählten Prioritäten<br />

Aufgrund der zu lösenden Probleme in den Bereichen Boden- und Wasserschutz, Erhaltung und<br />

Pflege wertvoller Biotope und Schutz bedrohter Arten genießen die Agrarumweltmaßnahmen<br />

innerhalb der flankierenden Maßnahmen Priorität. Dies wird durch den geplanten Einsatz finanzieller<br />

Mittel, deren Anteil 68,5 % der öffentlichen Kosten beträgt, unterstrichen. An zweiter<br />

Stelle folgen die benachteiligten Gebiete mit einem 19,7 %-igen Anteil. Aufgrund der begrenzt<br />

verfügbaren europäischen Kofinanzierungsmittel, ist eine Auslagerung der Finanzierung in die<br />

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes empfehlenswert.<br />

Anderenfalls würde ggf. der Ausbau <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes insgesamt in Frage<br />

gestellt werden. Dies würde jedoch der Zielstellung eines umfassenden Arten- und Biotopschutzes<br />

zuwider laufen. An dritter Stelle steht die Erstaufforstung mit 8,8 % im Mittelansatz. Die<br />

Anwendung der Vorruhestandsregelung wird durch die eher restriktive Auslegung der Artikel 10<br />

<strong>bis</strong> 12 der VO (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates von vornherein begrenzt. Deren Anteil beträgt somit<br />

nur 2,9 %. Der finanzielle Ansatz stimmt mit der inhaltlichen Prioritätensetzung überein.<br />

Nach den <strong>bis</strong>herigen Erfahrungen sowie der wissenschaftlichen Begleitung und Bewertung wurden<br />

signifikante Verbesserungen im Vergleich der Bewirtschaftungsweisen nach dem sächsischen<br />

Programm UL mit Bewirtschaftungsweisen nach den Regeln der guten landwirtschaftlichen<br />

Praxis erzielt. Die Verminderung der Bodenerosion, die deutliche Reduzierung <strong>des</strong> Restnitratgehaltes,<br />

der verminderte Aufwand an Pflanzenschutzmitteln sind Auswirkungen, die ebenso<br />

im kommenden Programmplanungszeitraum zu erwarten sind. Es ist prinzipiell richtig an Maßnahmen,<br />

die <strong>bis</strong>lang positive Umwelteffekte erbracht haben, festzuhalten (z.B. Zwischenfruchtanbau).<br />

Unabhängig davon war es notwendig, die Erfahrungen der auf der Rechtsgrundlage VO<br />

(EWG) Nr. 2078/92 fußenden UL-Programme zu nutzen und bei der Konzeption der nunmehr<br />

dritten Programmgeneration einfließen zu lassen. Von den berufsständischen Verbänden wurde<br />

wiederholt vorgebracht, dass die Akzeptanz bestimmter Einzelmaßnahmen verbessert werden<br />

könnte, wenn eine günstigere Einordnung in die Betriebsorganisation ermöglicht würde. Der<br />

117


Programmaufbau wurde daraufhin überprüft. Bei den weithin akzeptierten Programmteilen (z.B.<br />

beim Umweltgerechten Ackerbau und der extensiven Grünlandwirtschaft) blieb der modulare<br />

Aufbau erhalten, an den Stellen mit Akzeptanzproblemen (Naturschutzmaßnahmen als ZF II)<br />

wurde davon Abstand genommen. Von der Verankerung der Naturschutzmaßnahmen als selbständige<br />

Einzelmaßnahmen, die auf beliebigen Schlägen der Betriebsfläche, sofern naturschutzfachlich<br />

begründet, durchgeführt werden können, wird zukünftig eine höhere Akzeptanz erwartet.<br />

Der unterstellte Wirkungsansatz der Grundförderung, durch „light green measures“ auf großen,<br />

zusammenhängenden Flächen deutliche Umwelteffekt zu erzielen, wird durch zielgerichtete,<br />

schlagbezogene Erbringung von „dark green measures“ durch die Zusatzförderungen oder bei<br />

den Naturschutzmaßnahmen ergänzt. Das neu eingeführte betriebliche Erosionsschutzkonzept<br />

bedarf zur besseren Beurteilung einer weiteren Untersetzung. Insbesondere werden Kriterien zu<br />

definieren sein, die die zuständige Landwirtschaftsbehörde bei der Genehmigung <strong>des</strong> einzelbetrieblichen<br />

Konzeptes heranziehen soll. Durch die verstärkte Integration von Naturschutzmaßnahmen<br />

in das Programm UL sind positive Effekte im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz<br />

zu erwarten. Hierbei wird es auf die kooperative Arbeitsweise der Umwelt- und Agrarverwaltung<br />

ankommen, um diesbezügliche Fördermaßnahmen zum Erfolg zu führen. Grundsätzlich sind<br />

Biotopvielfalt, wertvolle Landschaftselemente (Teiche, Steinrücken) und intakte Agrarökosysteme<br />

wichtige Bausteine sowohl für die touristische Attraktivität einer Region als auch für die<br />

Lebensqualität seiner Bewohner. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Betriebe<br />

ist aufgrund der fundierten Prämienkalkulationen mit einer ausgeglichenen Bilanz zu rechnen.<br />

Mit der Gewährung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten soll ein Min<strong>des</strong>teinkommen<br />

aus landwirtschaftlicher Tätigkeit gesichert werden. Dieses Min<strong>des</strong>teinkommen stellt<br />

die wirtschaftliche Voraussetzung für eine nachhaltige und standortgerechte Landbewirtschaftung<br />

dar. Die Ausgleichszulage ist aufgrund der ständigen natürlichen Benachteiligung und damit<br />

in Zusammenhang stehend auch meist strukturellen Benachteiligung für die Fortführung der<br />

landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit eine essenzielle Voraussetzung. Die ernste Situation lässt<br />

sich anhand der Buchführungsergebnisse für Betriebe in benachteiligten Gebieten und deren<br />

niedrigeren Gewinne im Vergleich zu Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten ablesen. Mit<br />

der Gewährleistung <strong>des</strong> Fortbestan<strong>des</strong> der landwirtschaftlichen Bodennutzung sind Sekundär-<br />

bzw. Folgeeffekte verbunden. Durch die Erhaltung von landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen wird<br />

ein Beitrag zur Erhaltung einer funktionsfähigen Sozialstruktur im ländlichen Raum geleistet.<br />

Die Bewahrung der Landbewirtschaftung durch bodenständige Betriebe und ortsansässige Bauern<br />

ist eine wesentliche Voraussetzung für die Lebensfähigkeit der Dörfer. Das schlägt sich darin<br />

nieder, dass Betriebsschließungen, die ursächlich mit den erschwerten Wirtschaftsbedingungen<br />

in benachteiligten Gebieten zusammenhängen, vermieden werden und damit die im ländlichen<br />

Raum ohnehin höhere Arbeitslosigkeit nicht noch zusätzlich ansteigt. Durch die Sicherung eines<br />

ausreichenden Einkommens aus landwirtschaftlicher Tätigkeit werden die Betriebe in die Lage<br />

versetzt, die Kulturlandschaft zu pflegen und zu erhalten. Ohne diese Leistungen bestünde zunehmend<br />

die Gefahr <strong>des</strong> Verlustes der sowohl für das Landschaftsbild als auch für den Naturschutz<br />

wichtigen Offenlandbereiche. Die Ausgleichszulage hat in der Vergangenheit zu einer<br />

Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe beigetragen. Ausdruck dafür ist deren über mehrere<br />

Jahre nahezu konstant gebliebene Anzahl und Flächenbewirtschaftung. Diese Wirkung der Ausgleichszulage<br />

wird auch in Zukunft erwartet.<br />

Mit der Erstaufforstung von jährlich etwa 1.000 ha landwirtschaftlicher Flächen werden<br />

gleichzeitig mehrere Effekte erreicht. Einerseits werden zur Verringerung überschüssigen landwirtschaftlichen<br />

Produktionspotenzials Flächen einer anderen Nutzung zugeführt. Gleichzeitig<br />

entstehen neue Flächen für die Erzeugung <strong>des</strong> nachwachsenden Rohstoffes Holz. Im Zusammenhang<br />

mit der zunehmenden Substituierung anderer Rohstoffe ist bereits jetzt erkennbar, dass<br />

in Deutschland eine Verknappung der zur Verfügung stehenden Holzressourcen stattfindet. Dem<br />

steht ein ständig wachsen<strong>des</strong> Produktionspotenzial auf der Seite der Holzverarbeitung gegenüber.<br />

Als Beispiele seien hier starke Steigerungen <strong>des</strong> Holzeinsatzes in der Bauindustrie und<br />

118


expandierende Kapazitäten bei der Holzwerkstoff- und Zellstoffindustrie genannt. Weiterhin ist<br />

insgesamt ein zunehmender Anteil von nachwachsenden Rohstoffen an der Energieerzeugung zu<br />

verzeichnen. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, nicht nur das bestehende forstliche Produktionspotenzial<br />

zu erhalten, sondern es auszudehnen. Damit leistet Sachsen auch einen Beitrag zur<br />

globalen Zielsetzung der CO2-Bindung. Die Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen flankiert<br />

andere Förderprogramme im ländlichen Raum. So trägt sie im besonderen Maß dazu bei, Nährstoffe<br />

zu binden und aufgrund naturnaher Bewirtschaftungsweisen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> Schadstoffeinträge<br />

durch Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen zu vermeiden. Damit kann ein entscheidender<br />

Beitrag zur Verbesserung <strong>des</strong> Grundwassers, insbesondere der Verringerung der Nitratbelastung,<br />

geleistet werden. Für die waldarmen Regionen Nordsachsens und einige Teile <strong>des</strong> Erzgebirges<br />

würde eine deutliche Erhöhung <strong>des</strong> Waldanteils insbesondere ökologische Verbesserungen<br />

mit sich bringen. Dabei kann durch gezielte Aufforstung die bestehende Erosionsgefahr verringert<br />

und der Hochwasserschutz verbessert werden. In den intensiv landwirtschaftlich genutzten<br />

Gebieten Sachsens sind durch Meliorationsmaßnahmen, Flurholzbeseitigungen und Gewässerregulierungen<br />

in den vergangen Jahrzehnten eine Vielzahl von Lebensräumen und Strukturen<br />

beseitigt worden. Mit der Neubegründung ökologisch stabiler, artenreicher Mischbestände können<br />

hier gleichzeitig neue Lebensräume und Verbindungen zwischen bestehenden Waldökosystemen<br />

geschaffen werden. Das mit der Aufforstung verbundene Arbeitspotenzial kann wie folgt<br />

eingeschätzt werden: Die Durchführung einer Erstaufforstung von 1.000 ha entspricht einer Jahresarbeitsleistung<br />

von etwa 30 Arbeitskräften. Langfristig werden für die Bewirtschaftung von<br />

1.000 ha Wald einschließlich notwendiger Verwaltungsstrukturen etwa vier Arbeitskräfte gebunden.<br />

Waldflächen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben stellen in der Regel<br />

einen Ausgleich <strong>des</strong> saisonal schwankenden Arbeitsanfalls und ein zusätzliches Einkommen dar.<br />

Mit der Neubegründung von Wald und der Verbesserung der ökologischen Bedingungen in der<br />

offenen Landschaft erhöht sich auch in den intensiv landwirtschaftlichen Gebieten die Attraktivität<br />

touristischer Angebote, die mittlerweile zur wirtschaftlichen Basis einer zunehmenden Zahl<br />

landwirtschaftlicher Betriebe werden. Betrachtet man die Effektivität <strong>des</strong> Einsatzes der Fördermittel<br />

für die Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen im Rahmen der GAP, so kann bilanzierend<br />

festgestellt werden, dass mit den Zahlungen keinerlei wertschaffendeEffekte verbunden sind. Die<br />

Aufforstung einer Fläche mit nachfolgend langfristiger Bewirtschaftung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> hingegen<br />

erzeugt den Rohstoff Holz einschließlich Sozialfunktionen mit einem sehr geringen Einsatz an<br />

Energie. Auf der Abnehmerseite ist die langfristige Sicherung der Versorgung der Holzindustrie<br />

Voraussetzung für die Beschäftigungssicherung in diesem Bereich.<br />

Die Vorruhestandsregelung der EAGFL-VO wird im Freistaat Sachsen im Gegensatz zu den<br />

alten Bun<strong>des</strong>ländern nur zu unwesentlichen Strukturveränderungen in der Landwirtschaft führen.<br />

Bei den Unternehmen, die an der Vorruhestandsregelung partizipieren können, wird dadurch ein<br />

wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit geleistet. Durch den zu erwartenden<br />

Preisverfall der landwirtschaftlichen Produkte im Rahmen der AGENDA 2000 und die verstärkte<br />

Konkurrenz um Pachtflächen sind die landwirtschaftlichen Unternehmen gezwungen, weitere<br />

Kosteneinsparungen vorzunehmen. Voraussichtlich kommt es im Freistaat Sachsen zu einem<br />

Abbau <strong>bis</strong> zu 5.000 Arbeitsplätzen. Das Problem der Freisetzung von älteren Arbeitnehmern in<br />

juristischen Personen der Landwirtschaft Sachsens (siehe Punkt 1.1.2) kann durch die Vorruhestandsregelung<br />

keinesfalls gelöst werden. Selbst wenn man davon ausgeht, dass für 3.369 Arbeitnehmer,<br />

die über 50 Jahre alt sind, eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Anpassungshilfe<br />

für ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmer möglich ist, verbleibt immer noch eine<br />

Differenz von 1.631 Personen, für die es keinen rechtlichen Ansatz gibt. Diese Arbeitnehmer<br />

werden, im Falle der Freisetzung, die Zahl der Arbeitslosen im ländlichen Raum weiter ansteigen<br />

lassen.<br />

Untersuchung der in den Bewertungsfragen angesprochenen Punkte<br />

119


Die im Leitfaden zur Bewertung von Programmen zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums vorgegebenen<br />

spezifischen Bewertungsfragen sind in die Zukunft gerichtet und demnach erst nach<br />

einer Intervention <strong>des</strong> EAGFL-Abteilung Garantie frühestens im Zuge der Halbzeitbewertung zu<br />

erörtern. Mit Blick auf die erwarteten Wirkungen erscheinen die im Entwicklungsplan vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen als grundsätzlich geeignet, sämtliche Bewertungsfragen positiv im Sinne<br />

einer Verbesserung der derzeitigen Situation bzw. eines derzeitigen Zustan<strong>des</strong> zu beantworten.<br />

Die erwarteten positiven Wirkungen der Maßnahmen werden in Tabelle ? vergleichend dargestellt.<br />

Tabelle 5: Erwartete positive Wirkungen der Einzelmaßnahmen<br />

Maßnahmen<br />

Erwartete positive Wirkungen auf<br />

Beschäftigung Einkommen Sozial Umwelt<br />

Vorruhestand + + + 0<br />

benachteiligte Gebiete ++ + ++ +<br />

Agrarumweltmaßnahmen 0 0 0 +++<br />

Erstaufforstung + + 0 ++<br />

Quantifizierung der Ziele<br />

+++ stark ++ mittel + schwach 0 neutral<br />

Die Quantifizierung der Ziele ist im Entwicklungsplan <strong>bis</strong>her nur ansatzweise nachvollziehbar.<br />

Dazu ist eine weitere Untersetzung anzuraten. Es wird vorgeschlagen die weitere Konkretisierung<br />

auf Grundlage der Ansätze in den Tabellen 6 und 7 vorzunehmen. Die im Entwicklungsplan<br />

aufgeführten Programmindikatoren sind plausibel, sollten jedoch noch um Kontextindikatoren<br />

ergänzt werden. Für einige Maßnahmen sind im Planungsdokument noch keine Indikatoren vorgeschlagen<br />

worden. Der Bearbeitungsstand ist aus Tabelle 8 ersichtlich.<br />

120


Tabelle 6 Matrix repräsentativer Indikatoren<br />

Sektoren Realisierung Ergebnis Auswirkung<br />

Vorruhestand Anzahl der unterstützten<br />

Landwirte und Arbeitnehmer<br />

benachteiligte<br />

Gebiete<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

strukturverbessernd abgegebene<br />

Fläche<br />

Anzahl der geförderte Betriebe<br />

Teilnahme der landwirtschaftlichen<br />

Unternehmen<br />

an Einzelmaßnahmen<br />

(Anzahl und Fläche)<br />

Leistungen zum Ressourcenschutz<br />

(Boden, Wasser)<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Familieneinkommens<br />

im Vergleich<br />

zur Ausgangssituation<br />

verbessertes Betriebseinkommen<br />

<strong>des</strong> aufnehmenden<br />

Betriebes<br />

Anteil der <strong>Förderung</strong> am<br />

Betriebseinkommen<br />

Umwelteffekte<br />

Einkommenseffekt<br />

Markteffekt<br />

verringerter Eintrag von<br />

Nitrat (kt NO 3-N)<br />

verringerter Eintrag von<br />

Pflanzenschutzmitteln (t<br />

bzw. m³)<br />

Erosionsminderung (kt)<br />

Biodiversität Erhalt besonders geschützter<br />

Arten<br />

Erhaltung der Kulturlandschaft<br />

Erstaufforstung aufgeforstete landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche<br />

(Art und Population)<br />

Entlohnung der Leistung<br />

(€/h bzw. ha)<br />

Kompensationseffekt (%)<br />

durchschnittlicher Beihilfebetrag<br />

(DM/ha)<br />

121<br />

abgesicherter Übergang in<br />

die Rente (durchschnittliche<br />

Dauer der Unterstützung)<br />

mittelfristig verbesserter<br />

Standarddeckungsbeitrag<br />

nach zwei Jahren noch bestehender<br />

Agrarbetrieb<br />

Erhalt der betrieblichen Arbeitsplätze<br />

nachhaltige Wirkung<br />

keine Verschlechterung<br />

neutral bzw. Verringerung<br />

der Produktion<br />

Verbesserung der Grundwasserqualität<br />

im Vergleich zur<br />

Ausgangssituation<br />

Artenvielfalt vergrößerte sich<br />

gegenüber der Ausgangssituation<br />

Entwicklung in den erhaltenden<br />

Kulturlandschaften<br />

(Gesamtfläche, Diversifizierung,<br />

Tourismus)<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Waldanteils<br />

in der Region (%)<br />

Steigerung <strong>des</strong> Betriebsvermögens<br />

(Wertzuwachs <strong>des</strong><br />

Bestan<strong>des</strong> innerhalb von 20<br />

Jahren)


Tabelle 7: Quantifizierung der Ziele<br />

Maßnahme quantitative Ziele<br />

Vorruhestand zwischen 30 und 80 Förderfälle pro Jahr, sofern geschätzter Bedarf der gewünschten<br />

Inanspruchnahme entspricht (Verringerung der Anzahl landwirtschaftlicher<br />

Betriebe jährlich um 0,8 %)<br />

durchschnittliche Verbesserung <strong>des</strong> Standardbetriebseinkommens <strong>des</strong> Flächeaufnehmenden<br />

Betriebes um min<strong>des</strong>tens 4 %<br />

durchschnittliche freigesetzte Fläche je Unternehmen > 10 ha<br />

Altersdifferenz zwischen Abgebenden und Aufnehmenden > 15 Jahre<br />

benachteiligte Gebiete Anteil der Ausgleichszulage am Betrieblichen Gewinn < 100%<br />

Gewinn der Betriebe innerhalb der benachteiligten Gebiete soll 50 % <strong>des</strong><br />

durchschnittlichen Gewinns der Betriebe innerhalb <strong>des</strong> jeweiligen Regierungsbezirks<br />

nicht unterschreiten<br />

Agrarumweltmaßnahmen Reduzierung <strong>des</strong> Nitrateintrags durchschnittlich 6 kt NO3-N<br />

Erosionsminderung um jährlich 210 kt im Vergleich zur Ausgangssituation<br />

durchschnittliche Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes an Pflanzenschutzmitteln um 10<br />

% gegenüber dem Niveau der guten landwirtschaftlichen Praxis<br />

Reduzierung <strong>des</strong> Gefährdungspotentials bedrohter Arten bzw. Biotope<br />

Sicherung der biologischen Vielfalt auf geförderten Flächen bezogen auf die<br />

Ausgangssituation<br />

Erstaufforstung Aufforstung von 5.800 ha <strong>bis</strong> zum Jahr 2006<br />

über 70 % der geförderten Flächen sollen in den Regierungsbezirken Leipzig<br />

und Chemnitz liegen<br />

Tabelle 8 Quantifizierung der Ziele und Indikatoren (Bearbeitungsstand)<br />

Maßnahmen Quantifizierte Ziele Begleit- und Wirkungsindikatoren<br />

Vorruhestand 0 0<br />

benachteiligte Gebiete - 0<br />

Agrarumweltmaßnahmen - 0<br />

Erstaufforstung 0 0<br />

+ ausreichend; 0 noch ergänzungsbedürftig; - fehlen<br />

Prüfung der vorgesehenen Durchführungsmodalitäten<br />

Der Entwicklungsplan enthält Angaben zu den in die Umsetzung eingebundenen Verwaltungsbehörden,<br />

zum Finanzierungsverfahren und den Kontrollen und Sanktionen. Die Verwaltung der<br />

im Entwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt unabhängig von der Umsetzung der Gemeinsamen<br />

Marktorganisationen innerhalb <strong>des</strong> EAGFL-Garantie. Für eine effiziente verwaltungstechnische<br />

Abwicklung bildet das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)<br />

die gemeinsame Grundlage. Auf <strong>des</strong>sen Basis findet die Antragstellung, Bewilligung der Zahlungen<br />

<strong>bis</strong> hin zur Kontrolle vor Ort statt. Innerhalb <strong>des</strong> Gesamtsystems werden die Flächen abgeglichen,<br />

wodurch die wiederholte <strong>Förderung</strong> ein und <strong>des</strong>selben Fördertatbestan<strong>des</strong> ausgeschlossen<br />

werden kann. Die europäische Rahmenverordnung wird über nationale Verordnungen<br />

und sächsische Verwaltungsvorschriften in nationales Recht umgesetzt. Außer beim Vorruhe-<br />

122


stand gibt es bereits vielfältige Erfahrungen bei der Abwicklung der <strong>Förderung</strong> in vergangenen<br />

Jahren. Die Begleitung und Bewertung von Förderprogrammen stellt für die sächsischen Behörden<br />

somit keine neue Aufgabe dar. Hierzu wurden in den letzten Jahren umfangreiche Erfahrungen<br />

im Rahmen der Ziel-1-Region gesammelt. Der Begleitausschuss auf Bun<strong>des</strong>ebene stellt die<br />

geeignete Ebene zur Koordinierung und Zusammenfassung aller Aktivitäten zur Umsetzung der<br />

Maßnahmen dar. Bei der Erarbeitung <strong>des</strong> Entwicklungsplanes wurden die Fachverbände im Bereich<br />

der Landwirtschaft sowie <strong>des</strong> Umwelt- und <strong>Naturschutzes</strong> konsultiert. Die umfänglichen<br />

Beratungen sichern eine breite Basis für die Anwendung der künftig angebotenen Maßnahmen.<br />

Zusammenfassung<br />

Grundsätzlich sind alle im Entwicklungsplan genannten Ziele sinnvoll und unterstützen eine<br />

nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft und <strong>des</strong> ländlichen Raumes. Dabei ist zu beachten,<br />

dass bei der Gesamtbetrachtung die hier aufgeführten Ziele und Teilziele immer im Zusammenhang<br />

mit der Strukturfondsintervention aus dem EAGFL, Abteilung Ausrichtung, gesehen<br />

wird. Diese Ziele der Maßnahmen stimmen mit den Zielen der <strong>Förderung</strong> durch den<br />

EAGFL, Abteilung Garantie, überein. Die Zuordnung der Fördermaßnahmen zu den Haupt- und<br />

Teilzielen ist in sich schlüssig (vgl. Pkt. 2 <strong>des</strong> Entwicklungsplanes). Im Entwicklungsplan sind<br />

eindeutige Aussagen zur Einhaltung der weiteren Rahmenbedingungen bei der Umsetzung <strong>des</strong><br />

Programms enthalten. Sachsen trägt im Rahmen der Richtlinien bzw. weiterführenden Bestimmungen<br />

der sächsischen Haushaltsordnung sowie <strong>des</strong> Verwaltungsverfahrensgesetzes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

in den jeweils gültigen Verfahrensbestimmungen Sorge, dass die von den Landwirten eingegangenen<br />

Verpflichtungen mit allen einschlägigen Gemeinschaftsverordnungen über Produktqualität,<br />

das Wohlbefinden der Tiere und den Schutz der Umwelt, der natürlichen Ressourcen<br />

und der Landschaft sowie mit den Gemeinschaftsverordnungen über die gemeinsamen Marktorganisationen<br />

für landwirtschaftliche Erzeugnisse übereinstimmen. Insgesamt wird ein fundiertes<br />

Planungsdokument als Arbeitsgrundlage für eine integrierte und nachhaltige Entwicklung <strong>des</strong><br />

ländlichen Raumes vorgelegt.<br />

123


Bestätigte Listen der vom Aussterben bedrohten Nutztierrassen<br />

ERFASSUNGSBOGEN (A)<br />

Land: Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, Freistaat Sachsen<br />

Art: Rind Rasse: Vogtländisches Rotvieh<br />

Die Erhebungsdaten beziehen sich auf das Jahr 1999<br />

1.1.1.1 A) DEMOGRAPHISCHE ANGABEN<br />

1. Gesamtzahl weiblicher Tiere<br />

Internationaler Name: Rotes Höhenvieh<br />

2. Gesamtzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem weiblichen Tier<br />

3. Gesamtzahl der Bestände sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />

4. Anzahl der im Zuchtbuch eingetragenen weiblichen Zuchttiere 58<br />

5. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />

Zuchttier<br />

6. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />

Zuchttier, die sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />

7. Prozentsatz weiblicher Tiere (1), die von einem Vatertier derselben Rasse<br />

gedeckt oder besamt wurden<br />

8. Prozentsatz der eingetragenen weiblichen Zuchttiere (4), die von einem<br />

Vatertier derselben Rasse gedeckt oder besamt wurden.<br />

9. Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden<br />

a) aktiven Vatertiere, die im Natursprung eingesetzt werden 2<br />

b) aktiven Vatertiere im KB-Einsatz 3<br />

∅ Anzahl der ausgelieferten Portionen je Vatertier und Jahr (b) 69<br />

c) inaktiven Vatertiere als Genreserve -<br />

∅ Anzahl der eingelagerten Portionen je Vatertier (c)<br />

10. Anzahl der tiefgefrorenen Embryonen -<br />

124<br />

Anlage 15<br />

7<br />

6<br />

100


B) ANGABEN ZUR RASSE<br />

1. Kurze Beschreibung der Rasse (Standard)<br />

Zuchtziel ist ein einfarbig rotes <strong>bis</strong> rot-braunes Zweinutzungsrind im mittleren Rahmen mit kurzem<br />

<strong>bis</strong> mittellangem Kopf, kurzem festem Hals, mit ausgeprägter Wamme sowie tiefer Brust.<br />

Der mittellange und gerade Rücken sollte eine gute Rippenwölbung bei tiefer Flanke zeigen.<br />

Angestrebt wird eine volle Bemuskelung, kräftige feste Gliedmaßen mit korrekter Stellung und<br />

dunklen harten Klauen. Das Flotzmaul und die Hörner sollten hell, letztere mit dunklen Spitzen<br />

versehen sein. Die Schwanzquaste ist hell. Das Rote Höhenvieh soll sich besonders für die Haltung<br />

auf der Weide eignen und auch in der Landschaftspflege verwendet werden können. Kühe<br />

und Bullen sollen sich durch beste Fruchtbarkeit, hohe Widerstandskraft und Vitalität auszeichnen.<br />

Bei guter Mast- und Schlachtleistung, insbesondere Fleischqualität wird eine Milchleistung<br />

von 4000 kg aus dem Grundfutter bei 4,5 % Fett und 3,5 % Eiweiß angestrebt. Das Gewicht der<br />

ausgewachsenen Bullen beträgt 750 - 950 kg, bei einer Widerristhöhe von 135 - 145 cm. Das<br />

Gewicht der Kühe beträgt 550 -700 kg bei einer Widerristhöhe von 130 - 140 cm.<br />

2. Geographische Verbreitung<br />

Bun<strong>des</strong>land Sachsen, Region Vogtland<br />

3. Hauptzuchteignung<br />

Mutterkuhhaltung und Milchproduktion in der Vorgebirgslage<br />

4. Genetische Merkmale (Phylogenie, Gen-Marker)<br />

n.n. (F/E-Projekt zur genetischen Standortbestimmung läuft z.Z.noch)<br />

5. Kurze Beschreibung <strong>des</strong> Haltungssystems<br />

vor allem Weidehaltung<br />

6. Besondere Erzeugnisse der Rasse und ihres traditionellen Handlungsgebiets<br />

ursprünglich Drei-Nutzungsrasse (Milch-Fleisch-Zugkraft), heute vor allem Fleischproduktion in<br />

Mutterkuhhaltung (qualitativ hochwertiges Fleisch), in einigen wenigen Beständen auch Milchproduktion<br />

Für die Betreuung der Rasse zuständige Stelle (n)<br />

Name: Sächsischer Rinderzuchtverband e.G.<br />

Anschrift: Winterbergstraße 98, 01237 Dresden<br />

Tel.: 0351 2527300 Fax.: 0351 2527306<br />

125


ERFASSUNGSBOGEN (B)<br />

Land: Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, Freistaat Sachsen<br />

Art: Pferd Rasse: Kaltblut<br />

Die Erhebungsdaten beziehen sich auf das Jahr 1999<br />

A) DEMOGRAPHISCHE ANGABEN<br />

1. Gesamtzahl weiblicher Tiere<br />

Internationaler Name: Sächsisch-Thüringisches Kaltblut<br />

2. Gesamtzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem weiblichen Tier<br />

3. Gesamtzahl der Bestände sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />

4. Anzahl der im Zuchtbuch eingetragenen weiblichen Zuchttiere 125<br />

5. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />

Zuchttier<br />

6. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />

Zuchttier, die sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />

7. Prozentsatz weiblicher Tiere (1), die von einem Vatertier derselben Rasse<br />

gedeckt oder besamt wurden<br />

8. Prozentsatz der eingetragenen weiblichen Zuchttiere (4), die von einem<br />

Vatertier derselben Rasse gedeckt oder besamt wurden.<br />

9. Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden<br />

a) aktiven Vatertiere, die im Natursprung eingesetzt werden 10<br />

b) aktiven Vatertiere im KB-Einsatz<br />

∅ Anzahl der Portionen je Vatertier und Jahr (b)<br />

c) inaktiven Vatertiere als Genreserve<br />

∅ Anzahl der eingelagerten Portionen je Vatertier (c)<br />

10. Anzahl der tiefgefrorenen Embryonen -<br />

126<br />

76


B) ANGABEN ZUR RASSE<br />

2. Kurze Beschreibung der Rasse (Standard)<br />

Herkunft: Belgien<br />

Größe <strong>bis</strong> 165<br />

Farbe: Braune, Füchse, Rappen, Rapp-, Braun- und Fuchsschimmel<br />

Gebäude: harmonische Typen<br />

Kopf: schönes Gesicht mit freundlichen Augen<br />

Hals: kräftig, gut aufgesetzt<br />

Körper: mittelschwer, schräge, muskulöse Schulter, gut bemuskelte Kruppe<br />

Fundament: trocken, korrekt, feste Hufe<br />

Bewegungsablauf: raumgreifende Gänge<br />

Einsatzmöglichkeiten: land- und forstwirtschaftliches Arbeitspferd, Kutschpferd, Werbegespanne<br />

Besondere Merkmale: leichtfuttrig, guter Charakter, gutes Temperament, arbeitswillig<br />

2. Geographische Verbreitung<br />

Bun<strong>des</strong>land Sachsen, Region<br />

3. Hauptzuchteignung<br />

4. Genetische Merkmale (Phylogenie, Gen-Marker)<br />

5. Kurze Beschreibung <strong>des</strong> Haltungssystems<br />

6. Besondere Erzeugnisse der Rasse und ihres traditionellen Handlungsgebiets<br />

Für die Betreuung der Rasse zuständige Stelle (n)<br />

Name: Pferdezuchtverband Sachsen e.V.<br />

Anschrift: Winterbergstr. 98<br />

01237 Dresden<br />

Tel.: 0351/2579631 Fax.: 0351/2579640<br />

127


ERFASSUNGSBOGEN (C1)<br />

Land: Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, Freistaat Sachsen<br />

Art: Ziege Rasse: Thüringer Wald Ziege<br />

Die Erhebungsdaten beziehen sich auf das Jahr 1999<br />

A) DEMOGRAPHISCHE ANGABEN<br />

1. Gesamtzahl weiblicher Tiere<br />

Internationaler Name: ---<br />

2. Gesamtzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem weiblichen Tier 4<br />

3. Gesamtzahl der Bestände sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />

4. Anzahl der im Zuchtbuch eingetragenen weiblichen Zuchttiere 24<br />

5. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />

Zuchttier<br />

6. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />

Zuchttier, die sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />

7. Prozentsatz weiblicher Tiere (1), die von einem Vatertier derselben Rasse<br />

gedeckt oder besamt wurden<br />

8. Prozentsatz der eingetragenen weiblichen Zuchttiere (4), die von einem<br />

Vatertier derselben Rasse gedeckt oder besamt wurden.<br />

9. Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden<br />

a) aktiven Vatertiere, die im Natursprung eingesetzt werden 9<br />

b) aktiven Vatertiere im KB-Einsatz -<br />

∅ Anzahl der Portionen je Vatertier und Jahr (b) -<br />

c) inaktiven Vatertiere als Genreserve -<br />

∅ Anzahl der eingelagerten Portionen je Vatertier (c) -<br />

10. Anzahl der tiefgefrorenen Embryonen -<br />

128<br />

4<br />

-<br />

100


B) ANGABEN ZUR RASSE<br />

3. Kurze Beschreibung der Rasse (Standard)<br />

Mittelgroß, sowohl kräftige als ach feingliedrige Typen, gehörnte Tiere, Kurzhaarung, hell- <strong>bis</strong><br />

dunkelschokoladenbraun, ausgeprägte Gesichtsmaske<br />

2. Geographische Verbreitung<br />

Entstand um die Jahrhundertwende aus bodenständigen thüringischen Landschlägen, in die Toggenburger<br />

Ziegen eingekreuzt wurden. Hauptverbreitungsgebiet Thüringen, nennenswerte Bestände<br />

in ganz Deutschland.<br />

3. Hauptzuchteignung<br />

Reinzucht<br />

Milchleistung 700 <strong>bis</strong> 1000 kg, durchschnittl. 3,5 % Fett<br />

4. Genetische Merkmale (Phylogenie, Gen-Marker)<br />

5. Kurze Beschreibung <strong>des</strong> Haltungssystems<br />

Kleintierhaltung<br />

6. Besondere Erzeugnisse der Rasse und ihres traditionellen Handlungsgebiets<br />

Milch<br />

Für die Betreuung der Rasse zuständige Stelle (n)<br />

Name: Sächsischer Schaf- und Ziegenzuchtverband e.V.<br />

Anschrift: Lausicker Str. 26<br />

04668 Grimma<br />

Tel.: 03437/ 942280 Fax.: 03437/ 942281<br />

129


ERFASSUNGSBOGEN (C2)<br />

Land: Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, Freistaat Sachsen<br />

Art: Schaf Rasse: Skudde<br />

Die Erhebungsdaten beziehen sich auf das Jahr 1999<br />

A) DEMOGRAPHISCHE ANGABEN<br />

1. Gesamtzahl weiblicher Tiere<br />

Internationaler Name: ---<br />

2. Gesamtzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem weiblichen Tier 10<br />

3. Gesamtzahl der Bestände sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />

4. Anzahl der im Zuchtbuch eingetragenen weiblichen Zuchttiere 159<br />

5. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />

Zuchttier<br />

6. Anzahl der Bestände mit min<strong>des</strong>tens einem eingetragenen weiblichen<br />

Zuchttier, die sich überwiegend aus dieser Rasse zusammensetzen<br />

7. Prozentsatz weiblicher Tiere (1), die von einem Vatertier derselben Rasse<br />

gedeckt oder besamt wurden<br />

8. Prozentsatz der eingetragenen weiblichen Zuchttiere (4), die von einem<br />

Vatertier derselben Rasse gedeckt oder besamt wurden.<br />

9. Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden<br />

a) aktiven Vatertiere, die im Natursprung eingesetzt werden 25<br />

b) aktiven Vatertiere im KB-Einsatz -<br />

∅ Anzahl der Portionen je Vatertier und Jahr (b) -<br />

c) inaktiven Vatertiere als Genreserve -<br />

∅ Anzahl der eingelagerten Portionen je Vatertier (c) -<br />

10. Anzahl der tiefgefrorenen Embryonen -<br />

130<br />

-<br />

-<br />

100


B) ANGABEN ZUR RASSE<br />

4. Kurze Beschreibung der Rasse (Standard)<br />

Mittelwollige Landschafrasse, die zu den kurzschwänzigen, nordischen Herdenschafen zählt,<br />

kleinstes dt. Schaf<br />

2. Geographische Verbreitung<br />

Ursprünglich Ostpreußen und im Baltikum, heute in ganz Deutschland – im Ursprungsgebiet<br />

ausgestorben<br />

3. Hauptzuchteignung<br />

Reinzucht<br />

4. Genetische Merkmale (Phylogenie, Gen-Marker)<br />

nicht erforscht<br />

5. Kurze Beschreibung <strong>des</strong> Haltungssystems<br />

Extensive Haltung zur Landschaftspflege in kleinen Gruppen, Koppelschafhaltung<br />

6. Besondere Erzeugnisse der Rasse und ihres traditionellen Handlungsgebiets<br />

Landschaftspflege, Mischwolle<br />

Für die Betreuung der Rasse zuständige Stelle (n)<br />

Name: Sächsischer Schaf- und Ziegenzuchtverband e.V.<br />

Anschrift: Lausicker Str. 26<br />

04668 Grimma<br />

Tel.: 03437/ 942280 Fax.: 03437/ 942281<br />

131


Kombinationsmöglichkeiten im Programm<br />

„Umweltgerechte Landwirtschaft (UL)“<br />

132<br />

Anlage 16<br />

In den folgenden Abbildungen und Tabellen sind alle möglichen Kombinationen der Grundförderung<br />

sowie die einzelnen Maßnahmen der Zusatzförderung dargestellt.


Umweltgerechter Ackerbau (UA)<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> integrierten und ökologischen Landbaus schließen sich in ein und demselben<br />

Unternehmen aus. Die Maßnahme "Grundförderung" ist auf der gesamten Ackerfläche <strong>des</strong><br />

Betriebes durchzuführen. Zusätzlich zur "Grundförderung" können Maßnahmen der "Zusatzförderung<br />

I", welche ebenfalls auf der gesamten Ackerfläche <strong>des</strong> Betriebes durchzuführen<br />

sind, gewählt werden. Maßnahmen der "Zusatzförderung II" können zusätzlich zur "Grundförderung"<br />

oder zur "Grundförderung" + "Zusatzförderung I" durchgeführt werden. Sie sind<br />

schlagbezogen wählbar.<br />

Zusatzförderung II<br />

(bodenschonende<br />

Maßnahmen)<br />

Zusatzförderung I<br />

Pfluglose Bodenbearbeitung (3C)<br />

- Mulchsaat im Frühjahr<br />

25 <strong>EU</strong>R/ha<br />

- Mulchsaat im Herbst<br />

25 <strong>EU</strong>R/ha Pfluglose Bodenbearbeitung (3C)<br />

Untersaat (3B) - Mulchsaat im Frühjahr<br />

51 <strong>EU</strong>R/ha 25 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Ansaat von Zwischenfrüchten (3A) - Mulchsaat im Herbst<br />

66 <strong>EU</strong>R/ha 25 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Untersaat (3B)<br />

Umweltentlastende Maßnahme (2) 51 <strong>EU</strong>R/ha<br />

66<strong>EU</strong>R€/ha Ansaat von Zwischenfrüchten (3A)<br />

66 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Grundförderung (1) Ökologischer Ackerbau (4)<br />

40 <strong>EU</strong>R/ha 281 bzw. 230 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Kombinationsmöglichkeiten im "Umweltgerechten Ackerbau" (UA)<br />

1 GF 40 <strong>EU</strong>R/ha<br />

2 GF + ZF II (US) 91 <strong>EU</strong>R/ha<br />

3 GF + ZF II (MSF) 65 <strong>EU</strong>R/ha<br />

4 GF + ZF II (MSF + US) 116 <strong>EU</strong>R/ha<br />

5 GF + ZF II (ZWFR) 106 <strong>EU</strong>R/ha<br />

6 GF + ZF II (ZWFR + US) 157 <strong>EU</strong>R/ha<br />

7 GF + ZF II (ZWFR + MSF) 131 <strong>EU</strong>R/ha<br />

8 GF + ZF II (ZWFR + MSF + US) 182 <strong>EU</strong>R/ha<br />

9 GF + ZF II (MSH) 65 <strong>EU</strong>R/ha<br />

10 GF + ZF II (MSH + MSF) 90 <strong>EU</strong>R/ha<br />

11 GF + ZF II (MSH + US) 116 <strong>EU</strong>R/ha<br />

12 GF + ZF II (MSH + ZWFR) 131 <strong>EU</strong>R/ha<br />

13 GF + ZF II (MSH + ZWFR + US) 182 <strong>EU</strong>R/ha<br />

14 GF + ZF II (MSH + ZWFR + MSF) 156 <strong>EU</strong>R/ha<br />

15 GF + ZF II (MSH + ZWFR + MSF + US) 207 <strong>EU</strong>R/ha<br />

16 GF + ZF II (US + MSH + MSF) 141 <strong>EU</strong>R/ha<br />

17 GF + ZF I 106 <strong>EU</strong>R/ha<br />

18 GF + ZF I + ZF II (US) 157 <strong>EU</strong>R/ha<br />

19 GF + ZF I + ZF II (MSF) 131 <strong>EU</strong>R/ha<br />

20 GF + ZF I + ZF II (MSF + US) 182 <strong>EU</strong>R/ha<br />

21 GF + ZF I + ZF II (ZWFR) 172 <strong>EU</strong>R/ha<br />

22 GF + ZF I + ZF II (ZWFR + US) 223 <strong>EU</strong>R/ha<br />

23 GF + ZF I + ZF II (ZWFR + MSF) 197 <strong>EU</strong>R/ha<br />

24 GF + ZF I + ZF II (ZWFR + MSF + US) 248 <strong>EU</strong>R/ha<br />

25 GF + ZF I + ZF II (MSH) 131 <strong>EU</strong>R/ha<br />

26 GF + ZF I + ZF II (MSH + MSF) 156 <strong>EU</strong>R/ha<br />

27 GF + ZF I + ZF II (MSH + US) 182 <strong>EU</strong>R/ha<br />

28 GF + ZF I + ZF II (MSH + ZWFR) 197 <strong>EU</strong>R/ha<br />

29 GF + ZF I + ZF II (MSH + ZWFR + US) 248 <strong>EU</strong>R/ha<br />

30 GF + ZF I + ZF II (MSH + ZWFR + MSF) 222 <strong>EU</strong>R/ha<br />

31 GF + ZF I + ZF II (MSH + ZWFR + MSF + US) 273 <strong>EU</strong>R/ha<br />

32 GF + ZF I + ZF II (US + MSH + MSF) 207 <strong>EU</strong>R/ha<br />

33 Ökologischer Ackerbau - ökologisch wirtschaftender Betrieb 230 <strong>EU</strong>R/ha<br />

34 Ökologischer Ackerbau - Betrieb in Umstellung (max. 2 Jahre) 281 <strong>EU</strong>R/ha<br />

GF... Grundförderung<br />

ZF I ... Zusatzförderung I<br />

ZF II ZWFR ... Zusatzförderung II - Ansaat von Zwischenfrüchten<br />

ZF II US ... Zusatzförderung II - Untersaat<br />

ZF II MSF ... Zusatzförderung II - Mulchsaat im Frühjahr<br />

ZF II MSH ... Zusatzförderung II - Mulchsaat im Herbst<br />

133<br />

Zusatzförderung II<br />

(bodenschonende Maßnahmen)


Extensive Grünlandwirtschaft (KULAP)<br />

Die gleichzeitige Teilnahme an der Maßnahme "reduzierter Mitteleinsatz - Grundförderung"<br />

und an der Maßnahmen "Ökologische Grünlandwirtschaft" ist nicht möglich<br />

Die Maßnahme "reduzierter Mitteleinsatz - Grundförderung" ist auf der gesamten Grünlandfläche<br />

<strong>des</strong> Betriebes durchzuführen.<br />

Zusätzlich zur "Grundförderung" kann die Maßnahmen der "Zusatzförderung - Verzicht auf<br />

chem.-synth. N-Düngemittel" durchgeführt werden. Sie ist schlagbezogen wählbar.<br />

Maßnahmen der "Zusatzförderung - extensive Weide" bzw. "Zusatzförderung - extensive<br />

Wiese" setzen die Maßnahme "Zusatzförderung - Verzicht auf chem.-synth. N-Düngemittel"<br />

voraus. Sie sind schlagbezogen wählbar.<br />

Zusatzförderung<br />

(Extensivierungsmaßnahmen)<br />

Grundförderung<br />

Extensive Weide (2B) Extensive Wiese (2C)<br />

102 <strong>EU</strong>R/ha 102 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Verzicht auf chem.-synth. N-Düngemittel (2A)<br />

51 <strong>EU</strong>R/ha<br />

reduzierter Mitteleinsatz (1) Ökologische Grünlandwirtschaft (3)<br />

51 <strong>EU</strong>R/ha 204 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Kombinationsmöglichkeiten in der "Extensive Grünlandwirtschaft" (KULAP)<br />

1 reduzierter Mitteleinsatz - Grundförderung (GF) 51 <strong>EU</strong>R/ha<br />

2 GF + Zusatzförd. (Verzicht N-Düngemittel) 102 <strong>EU</strong>R/ha<br />

3 GF + Zusatzförd. (Verzicht N-Düngemittel + extensive Weide) 204 <strong>EU</strong>R/ha<br />

4 GF + Zusatzförd. (Verzicht N-Düngemittel + extensive Wiese) 204 <strong>EU</strong>R/ha<br />

5 Ökologischer Grünlandwirtschaft 204 <strong>EU</strong>R/ha<br />

134


Kombinationsmöglichkeiten der Leistungen naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung<br />

Zuschläge (B <strong>bis</strong> F) je Zeile nur alternativ, sonst summarische Festlegung möglich.<br />

Kombinationsmöglichkeiten für begründete Einzelfälle (ohne Basisleistung):<br />

E, FI, FII, FIII, F IV, E+F I, E+F II, E+F III, E+F IV<br />

Mit der vorgegebenen Struktur (Zuschläge je Zeile nur alternativ) wird sichergestellt, dass nur<br />

fachlich wünschenswerte Kombinationen vereinbart werden können.<br />

Zusatzleistun<br />

g F I (103<br />

€/ha)<br />

(C) Verzicht<br />

auf<br />

Fischbesatz<br />

154 €/ha<br />

Zusatzleistung F VII (103 €/ha)<br />

oder Zusatzleistung F II (52 €/ha) oder<br />

(D) Verzicht auf Zufütterung<br />

oder oder<br />

154 €/ha<br />

135<br />

+<br />

Zusatzleistung F VI (26 €/ha)<br />

+<br />

Zusatzleistung F V (26 €/ha)<br />

+<br />

+<br />

+<br />

(B) Strukturausprägung I (52 €/ha) oder II (103 €/ha)<br />

+<br />

Zusatzleistung F III (52 €/ha)<br />

(E) Erhalt Nahrungshabitat<br />

(103 €/ha)<br />

(A) Naturschutzfachliche Basisleistung 200 €/ha


Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau (UGA)<br />

Anbau von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen<br />

Die gleichzeitige Teilnahme am integrierten und ökologischen Anbau ist nicht möglich.<br />

Die Maßnahme "Grundförderung" ist auf der gesamten betrieblichen Freilandfläche <strong>des</strong> Gemüses<br />

sowie der Heil- und Gewürzpflanzen durchzuführen.<br />

Zusätzlich zur "Grundförderung - Gemüse (unter Glas/Folie)" kann die Maßnahmen der "Zusatzförderung<br />

- Gemüse (unter Glas/Folie)" durchgeführt werden. Sie ist teilflächenbezogen<br />

wählbar.<br />

Anbau von Gemüse (im Freiland), Heil- und Gewürzpflanzen<br />

Grundförderung (1) Ökol. Gemüsebau, Heil- u. Gewürzpfl.(11)<br />

306 bzw. 245 <strong>EU</strong>R/ha 409 bzw. 357 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Anbau von Gemüse (unter Glas/Folie)<br />

Zusatzförderung (3)<br />

2.556 bzw. 2.045 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Grundförderung (2) Ökol. Gemüsebau (11)<br />

153 bzw. 122 <strong>EU</strong>R/ha 3.579 bzw. 3.068 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Kombinationsmöglichkeiten im "Umweltgerechten Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau" (UGA)<br />

Anbau von Gemüsebau, Heil- und Gewürzpflanzen<br />

Einführung Beibehaltung<br />

1 GF Gemüsebau (Freiland), Heil- und Gewürzpflanzen 306 245 <strong>EU</strong>R/ha<br />

2 GF Gemüsebau (Glas/Folie) 153 122 <strong>EU</strong>R/ha<br />

3 GF Gemüsebau (Glas/Folie) + ZF Gemüsebau (Glas/Folie) 2.709 2.167 <strong>EU</strong>R/ha<br />

4 Ökologischer Gemüsebau (Freiland), Heil- u. Gewürzpflanzen<br />

- ökologisch wirtschaftender Betrieb 357 <strong>EU</strong>R/ha<br />

5 Ökologischer Gemüsebau (Freiland), Heil- u. Gewürzpflanze<br />

- Betrieb in Umstellung (max. 2 Jahre) 409 <strong>EU</strong>R/ha<br />

6 Ökologischer Gemüsebau (Glas/Folie), Heil- u. Gewürzpflanz en<br />

- ökologisch wirtschaftender Betrieb 3.068 <strong>EU</strong>R/ha<br />

7 Ökologischer Gemüsebau (Glas/Folie), Heil- u. Gewürzpflanzen<br />

- Betrieb in Umstellung (max. 2 Jahre) 3.579 <strong>EU</strong>R/ha<br />

GF... Grundförderung<br />

ZF... Zusatzförderung<br />

136


Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau (UGA)<br />

Obstbau und Baumschulproduktion<br />

Die gleichzeitige Teilnahme am integrierten und ökologischen Anbau ist nicht möglich.<br />

Die Maßnahme "Grundförderung" ist auf der gesamten betrieblichen Baumobstfläche sowie<br />

der Baumschulfläche im Freiland durchzuführen.<br />

Zusätzlich zur "Grundförderung - Obstbau" können die Maßnahmen der "Zusatzförderung -<br />

Obstbau" durchgeführt werden. Sie sind schlagbezogen wählbar.<br />

Baumschulproduktion<br />

Obstbau<br />

Zusatzförderung<br />

Grundförderung (4) Ökol. Baumschulproduktion (12)<br />

306 bzw. 245 <strong>EU</strong>R/ha 766 bzw. 664 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Verzicht auf Herbizideinsatz (6C)<br />

76 bzw. 61 <strong>EU</strong>R/ha<br />

biotechnische Maßnahmen (6B)<br />

127 bzw. 102 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Prognoseverfahren (6A)<br />

51 bzw. 40 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Grundförderung (5) Ökol. Obstbau (12)<br />

306 bzw. 245 <strong>EU</strong>R/ha 766 bzw. 664 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Kombinationsmöglichkeiten im "Umweltgerechten Gartenbau, Weinbau und Hopfenanba u" (UGA)<br />

Obstbau und Baumschulproduktion<br />

Einführung Beibehaltung<br />

1 GF Baumschulproduktion 306 245 <strong>EU</strong>R/ha<br />

2 GF Obstbau 306 245 <strong>EU</strong>R/ha<br />

3 GF Obstbau + ZF (Prog) 357 285 <strong>EU</strong>R/ha<br />

4 GF Obstbau + ZF (Prog + Biotech) 484 387 <strong>EU</strong>R/ha<br />

5 GF Obstbau + ZF (Prog + Biotech + Herbizid) 560 448 <strong>EU</strong>R/ha<br />

6 GF Obstbau + ZF (Prog + Herbizid) 433 346 <strong>EU</strong>R/ha<br />

7 GF Obstbau + ZF (Biotech) 433 347 <strong>EU</strong>R/ha<br />

8 GF Obstbau + ZF (Biotech + Herbizid) 509 408 <strong>EU</strong>R/ha<br />

9 GF Obstbau + ZF (Herbizid) 382 306 <strong>EU</strong>R/ha<br />

10 Ökologischer Obstbau / Baumschulproduktion<br />

- ökologisch wirtschaftender Betrieb 664 <strong>EU</strong>R/ha<br />

11 Ökologischer Obstbau / Baumschulproduktion<br />

- Betrieb in Umstellung (max. 3 Jahre) 766 <strong>EU</strong>R/ha<br />

GF... Grundförderung<br />

ZF... Zusatzförderung<br />

Prog ... Zusatzförderung - Prognoseverfahren<br />

Biotech ... Zusatzförderung - biotechnische Maßnahmen<br />

Herbizid ... Zusatzförderung - Verzicht auf Herbizideinsatz<br />

137


Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau (UGA)<br />

Weinbau<br />

Die gleichzeitige Teilnahme am integrierten und ökologischen Anbau ist nicht möglich.<br />

Die Maßnahme "Grundförderung" ist auf der gesamten bestockten Rebfläche <strong>des</strong> Betriebes<br />

durchzuführen.<br />

Zusätzlich zur "Grundförderung" können die Maßnahmen der "Zusatzförderung - Weinbau<br />

durchgeführt werden. Sie sind schlagbezogen wählbar.<br />

Weinbau<br />

Zusatzförderung<br />

Verminderung von Erosionsgefährdung (8C)<br />

153 bzw. 122 <strong>EU</strong>R/ha (in Steillage)<br />

51 bzw. 40 <strong>EU</strong>R/ha (in Direktzuglage)<br />

Verzicht auf Herbizideinsatz (8B)<br />

153 bzw. 122 <strong>EU</strong>R/ha (in Steillage)<br />

102 bzw. 81 <strong>EU</strong>R/ha (in Direktzuglage)<br />

biotechnische Maßnahmen (8A)<br />

102 bzw. 81 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Grundförderung (7) Ökol. Weinbau (13)<br />

255 bzw. 204 <strong>EU</strong>R/ha 869 bzw. 766 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Kombinationsmöglichkeiten im "Umweltgerechten Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau" (UGA)<br />

Weinbau<br />

Einführung Beibehaltung<br />

1 GF Weinbau 255 204 <strong>EU</strong>R/ha<br />

2 GF Weinbau + ZF (Biotech) 357 285 <strong>EU</strong>R/ha<br />

3 GF Weinbau + ZF (Biotech + Herbizid) 510 366 <strong>EU</strong>R/ha<br />

4 GF Weinbau + ZF (Biotech + Herbizid + Erosion) 663 406 <strong>EU</strong>R/ha<br />

5 GF Weinbau + ZF (Biotech + Erosion) 510 325 <strong>EU</strong>R/ha<br />

6 GF Weinbau + ZF (Herbizid) 408 285 <strong>EU</strong>R/ha<br />

7 GF Weinbau + ZF (Herbizid + Erosion) 561 325 <strong>EU</strong>R/ha<br />

8 GF Weinbau + ZF (Erosion) 408 244 <strong>EU</strong>R/ha<br />

9 Ökologischer Weinbau - ökologisch wirtschaftender Betrieb 766 <strong>EU</strong>R/ha<br />

10 Ökologischer Weinbau - Betrieb in Umstellung (max. 3 Jahre) 869 <strong>EU</strong>R/ha<br />

GF... Grundförderung<br />

ZF... Zusatzförderung<br />

Erosion ... Zusatzförderung - Verminderung der Erosionsgefährdung<br />

Biotech ... Zusatzförderung - biotechnische Maßnahmen<br />

Herbizid ... Zusatzförderung - Verzicht auf Herbizideinsatz<br />

138


Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau (UGA)<br />

Hopfenanbau<br />

Die Maßnahme "Grundförderung" ist auf der gesamten Hopfenanbaufläche <strong>des</strong> Betriebes durchzuführen.<br />

Zusätzlich zur "Grundförderung" kann die Maßnahme der "Zusatzförderung", welche ebenfalls<br />

auf der gesamten Hopfenanbaufläche <strong>des</strong> Betriebes durchzuführen ist, gewählt werden.<br />

Zusatzförderung (10)<br />

51 bzw. 40 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Grundförderung (9)<br />

255 bzw. 204 <strong>EU</strong>R/ha<br />

Kombinationsmöglichkeiten im "Umweltgerechten Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau" (UGA)<br />

Hopfenanbau<br />

Einführung Beibehaltung<br />

1 GF Hopfenanbau 255 204 <strong>EU</strong>R/ha<br />

2 GF Hopfenanbau + ZF Hopfenanbau 306 244 <strong>EU</strong>R/ha<br />

GF... Grundförderung<br />

ZF... Zusatzförderung<br />

139


140<br />

Anlage 17<br />

GENEHMIGUNGSVERFAHREN ERSTAUFFORSTUNG GEMÄß § 10 DES SÄCHSISCHEN WALDGESETZES<br />

Anhörung Gemeinde<br />

Antragsteller: Antrag auf <strong>Förderung</strong><br />

Antragsteller<br />

Erstaufforstungsantrag<br />

Amt für Landwirtschaft<br />

Beteiligung Forstamt<br />

Fachliche Prüfung<br />

Standortgerechte<br />

Baumartenwahl<br />

Zustimmung/Ablehnung<br />

ggf. Erteilung von<br />

forstlichen Auflagen<br />

Beteiligung untere<br />

Naturschutzbehörde<br />

Naturschutzfachliche<br />

Prüfung<br />

u.a. Prüfung auf Schutzgebiete,<br />

z.B. Natura<br />

2000-Flächen<br />

Einvernehmen der Behörden Kein Einvernehmen<br />

Eventuell Auflagen<br />

Amt für Landwirtschaft<br />

Zustimmung/Ablehnung<br />

ggf. Erteilung von naturschutzfachlichen<br />

Auflagen<br />

Prüfung Erfordernisse der Raumordnung und<br />

Lan<strong>des</strong>planung<br />

Prüfung der Auswirkung auf Agrarstruktur<br />

Genehmigung Ablehnung<br />

ggf. Widerspruchsverfahren


Beträge der Ausgleichszulage nach GAK und Höhe <strong>des</strong> sächsischen Ergänzungsbetrages Anlage 18<br />

Ausgleichszulage aus GA für Ergänzungsbetrag für Möglicher Gesamt-<br />

GEBIET NACH GRAD DER BENACHTEILIGUNG Acker Grünland Ackerfutter Mais betrag je ha<br />

Berggebiet 77 €/ha 154 €/ha 77 €/ha 154 €/ha 154 €/ha<br />

Gemeinden über 600 Meter Höhe sowie Gemeinden unter 600 Meter<br />

Höhe und einer LVZ unter 25<br />

64 €/ha 128 €/ha 64 €/ha 128 €/ha 128 €/ha<br />

Gemeinden unter 600 Meter Höhe und einer LVZ zwischen 25 und 28 48 €/ha 96 €/ha 48 €/ha 96 €/ha 96 €/ha<br />

Gemeinden mit einer LVZ von 28 und mehr 25 €/ha 50 €/ha 25 €/ha 50 €/ha 50 €/ha<br />

KULTUR HKCODE<br />

lt. InVe-<br />

KoS-<br />

Antrag<br />

141<br />

Ausgleichszulage<br />

<strong>bis</strong> 1999 als<br />

A = Acker<br />

F = Futter für GV-<br />

Berechnung<br />

AZ aus GA<br />

Sätze für<br />

AL = Ackerland<br />

GL = Grünland<br />

Ergänz.-Betrag<br />

Sätze für<br />

AL = Ackerland<br />

GL = Grünland<br />

Gesamtbetrag aus GA<br />

und Ergänz.-Betrag<br />

entspricht den Sätzen<br />

für AL bzw. GL lt. GA<br />

Hartweizen 113<br />

Dinkel 114<br />

Winterweizen (Weichweizen) 115<br />

Sommerweizen (Weichweizen) 116<br />

Winterroggen 121 A AL AL<br />

Sommerroggen 122 A AL AL<br />

Wintermenggetreide 125 A AL AL<br />

Wintergerste 131 A AL AL<br />

Sommergerste 132 A AL AL<br />

Winterhafer 142 A AL AL<br />

Sommerhafer 143 A AL AL<br />

Sommermenggetreide zur Körnergewinnung 145 A AL AL<br />

Triticale 155 A AL AL<br />

Körnermais 171 A<br />

Corn-Cob-Mix 172 F<br />

Silomais als Getreide 173 F Mais GL<br />

Zuckermais 174 A<br />

Hirse 181 A AL AL<br />

Buchweizen 182 A AL AL<br />

sonstige Getreide 190 A AL AL


KULTUR HKCODE<br />

lt. InVe-<br />

KoS-<br />

Antrag<br />

142<br />

Ausgleichszulage<br />

<strong>bis</strong> 1999 als<br />

A = Acker<br />

F = Futter für GV-<br />

Berechnung<br />

AZ aus GA<br />

Sätze für<br />

AL = Ackerland<br />

GL = Grünland<br />

Ergänz.-Betrag<br />

Sätze für<br />

AL = Ackerland<br />

GL = Grünland<br />

Gesamtbetrag aus GA<br />

und Ergänz.-Betrag<br />

entspricht den Sätzen<br />

für AL bzw. GL lt. GA<br />

Erbsen zur Körnergewinnung 210 A AL AL<br />

Ackerbohnen zur Körnergewinnung 220 A AL AL<br />

Süßlupinen zur Körnergewinnung 230 A AL AL<br />

alle anderen Hülsenfrüchte 290 A AL AL<br />

Wicken 291 A AL AL<br />

Linsen zur Körnergewinnung (bei Beantragung v. Anlage L) 292 A AL AL<br />

Kichererbsen zur Körnergewinnung (bei Beantragung v. Anlage L) 293 A AL AL<br />

Wicken zur Körnergewinnung (bei Beantragung v. Anlage L) 294 A AL AL<br />

Winterraps (OO) zur Körnergewinnung 311 A AL AL<br />

Sommerraps (00) zur Körnergewinnung 314 A AL AL<br />

Winterrübsen zur Körnergewinnung 315 A AL AL<br />

Sommerrübsen zur Körnergewinnung 316 A AL AL<br />

Vertags-0-Raps 317 A AL AL<br />

Wintererucaraps zur Körnergewinnung 318 A AL AL<br />

Sommererucaraps zur Körnergewinnung 319 A AL AL<br />

Sonnenblumen zur Körnergewinnung 320 A AL AL<br />

Sojabohnen als Hauptfrucht 330 A AL AL<br />

Öllein zur Körnergewinnung 341 A AL AL<br />

Lein zur Fasergewinnung 342 A AL AL<br />

sonstige Ölfrüchte 390 A AL AL<br />

Körnersenf 391 A AL AL<br />

Silomais (als Hauptfutter) 411 F Mais GL<br />

Futterhackfrüchte ohne Futterkartoffeln 412 F AL AL<br />

Kohlrüben 414 F AL AL<br />

Klee 421 F AL Ackerfutter GL<br />

Kleegras 422 F AL Ackerfutter GL<br />

Luzerne 423 F AL Ackerfutter GL<br />

Gras 424 F AL Ackerfutter GL<br />

Ganzpflanzensilage 426 F AL Ackerfutter GL<br />

Wechselgrünland 428 F GL GL<br />

sonstige Hauptfutterpflanzen 429 F AL Ackerfutter GL<br />

Wiesen 451 F GL GL


KULTUR HKCODE<br />

lt. InVe-<br />

KoS-<br />

Antrag<br />

143<br />

Ausgleichszulage<br />

<strong>bis</strong> 1999 als<br />

A = Acker<br />

F = Futter für GV-<br />

Berechnung<br />

AZ aus GA<br />

Sätze für<br />

AL = Ackerland<br />

GL = Grünland<br />

Ergänz.-Betrag<br />

Sätze für<br />

AL = Ackerland<br />

GL = Grünland<br />

Gesamtbetrag aus GA<br />

und Ergänz.-Betrag<br />

entspricht den Sätzen<br />

für AL bzw. GL lt. GA<br />

Mähweiden 452 F GL GL<br />

Weiden und Almen 453 F GL GL<br />

Hutungen und Streuwiesen 454 F GL GL<br />

Streuwiesen 458 F GL GL<br />

sonstige Grünlandflächen 459 F GL GL<br />

einfache Stilllegung ohne nachwachsende Rohstoffe 511 A AL AL<br />

einfache Stilllegung mit einjährig nachwachsenden Rohstoffen 516 A AL AL<br />

einfache Stilllegung mit mehrjährig nachwachsenden Rohstoffen 517 A AL AL<br />

sonstige stillgelegte Fläche gem. flankierender Maßnahmen (20- jähr.) 555<br />

Stillegung für Naturschutz und Landschaftspflege (5-Jahresprogramm) 559<br />

Stillegung im Rahmen der Erstaufforstung 563<br />

Stillegung im Rahmen der Biotopentwicklung 564<br />

Frühkartoffeln 611 A AL AL<br />

Speisekartoffeln (mittel, frühe u. späte zum Direktverzehr) 612 A AL AL<br />

sonstige Industriekartoffeln 613 A AL AL<br />

Futterkartoffeln 614 A AL AL<br />

Pflanzkartoffeln (mittel, frühe und späte) 615 A AL AL<br />

Stärkekartoffeln 616 A AL AL<br />

Zuckerrüben 620<br />

sonstige Hackfrüchte (außer Futterhackfrüchte) 690 A AL AL<br />

Feldgemüse (Ackerland) 710<br />

Spargel 715<br />

Gartenbauerzeugnisse im Freiland - Zierpflanzen 722<br />

Gartenbauerzeugnisse im Freiland - Erdbeeren 723<br />

Gartenbauerzeugnisse im Freiland - Gemüse 724<br />

Gartenbauerzeugnisse unter Glas/Folie - Gemüse und sonst. Garten- 731<br />

gewächse<br />

Gartenbauerzeugnisse unter Glas/Folie - Zierpflanzen 732<br />

Gartenbauerzeugnisse unter Glas/Folie - Pilzbeetflächen 733<br />

Hopfen 750<br />

vorrübergehende Stilllegung von Hopfenflächen 753<br />

Tabak 760


KULTUR HKCODE<br />

lt. InVe-<br />

KoS-<br />

Antrag<br />

144<br />

Ausgleichszulage<br />

<strong>bis</strong> 1999 als<br />

A = Acker<br />

F = Futter für GV-<br />

Berechnung<br />

AZ aus GA<br />

Sätze für<br />

AL = Ackerland<br />

GL = Grünland<br />

Ergänz.-Betrag<br />

Sätze für<br />

AL = Ackerland<br />

GL = Grünland<br />

Gesamtbetrag aus GA<br />

und Ergänz.-Betrag<br />

entspricht den Sätzen<br />

für AL bzw. GL lt. GA<br />

Heil- und Gewürzpflanzen 770 A AL AL<br />

Kamille 774 A AL AL<br />

alle anderen Handelsgewächse 790 A AL AL<br />

Gartenbausämerei 791 A AL AL<br />

Hanf 793 A AL AL<br />

Obstanlagen - Vollanbau (Apfel, Birne, Pfirsich) 811 A AL AL<br />

Obstanlagen - Streuobst / Streuobstwiese 812 F AL AL<br />

sonstige Obstanlagen 819 A AL AL<br />

Baumschulen 830<br />

Korbweiden 845<br />

Weihnachtsbäume 846<br />

Rebland 850<br />

sonstige Dauerkulturen 890 A AL AL<br />

Pappeln 891<br />

Miscanthus (Chinaschilf) 895 A AL AL<br />

sonstige Ackerkulturen 910 A AL AL<br />

Rübensamenvermehrung 911 A AL AL<br />

Grassamenvermehrung 912 A AL AL<br />

Haus - und Nutzgärten 920<br />

Flächen für Vertragsnaturschutz nach Lan<strong>des</strong>richtlinien 926<br />

Forellenteich 931<br />

Karpfenteich 932<br />

sonstige bewirtschaftete Gewässer 939<br />

Forstfläche für Ausgleichszulage 950<br />

Pflege aufgegebener landwirtschaftlicher Flächen 961<br />

alle anderen Flächen 990


145<br />

Anlage 19<br />

Darstellung der im sächsischen Entwicklungsplan enthaltenen "top ups"<br />

Nr. Maßnahmen<br />

Prämie €/ha<br />

im Plan Kofinanzierung <strong>bis</strong> top up<br />

AGRARUMWELTMAßNAHMEN<br />

• Erhaltung der Kulturlandschaft und Naturschutz<br />

Naturschutzmaßnahmen<br />

7 Anlage von Ackerrandstreifen<br />

b) 50 % verringerte Saatstärke<br />

8 Langfristige Stillegung landwirtschaftlicher Nutz-<br />

630 450 180<br />

fläche zur Biotopentwicklung<br />

<strong>bis</strong> 630<br />

11 Nasswiesenpflege 480 450 30<br />

15 Naturschutzgerechter Ackerbewirtschaftung<br />

Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller<br />

Teiche<br />

17 Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung<br />

<strong>bis</strong> 700 600 100<br />

Variante 7 509 450 59<br />

Variante 8 560 450 110<br />

Variante 9 664 450 214<br />

Variante 10 561 450 111<br />

Variante 11 560 450 110<br />

Variante 12 458 450 8<br />

Variante 13 715 450 265<br />

Variante 14 562 450 112<br />

Variante 15 613 450 163<br />

Variante 17 484 450 34<br />

Variante 18 613 450 163<br />

Variante 19 664 450 214<br />

Variante 24 484 450 34<br />

Variante 25 484 450 34<br />

Variante 26 561 450 111<br />

Variante 29 509 450 59<br />

• Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau<br />

Anbau von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen<br />

3 Zusatzförderung Gemüse unter Glas/Folie (Beibehaltung)<br />

2.045 600 1.445<br />

Zusatzförderung Gemüse unter Glas/Folie (Einfüh- 2.556 600 1.956<br />

rung)<br />

Ökologischer Anbau<br />

11 b) Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen<br />

unter Glas und Folie (Beibehaltung) 3.068 600 2.468<br />

unter Glas und Folie (Einführung) 3.579 600 2.979<br />

AUFFORSTUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER FLÄCHEN<br />

3 Erstaufforstungsprämie<br />

b) natürliche und juristische Personen 205 185 20<br />

450<br />

180


Kontrollen von wesentlichen landwirtschaftlichen Praktiken im Rahmen der „guten landwirtschaftlichen Praxis“<br />

146<br />

Anlage 20<br />

Wesentliche landwirtschaftliche Praktiken, deren Einhaltung nach Maßgabe von Art. 47 der VO (EG) Nr. 1750/1999 sowie der Leitlinie der Kommission<br />

zu den Art. 46-48 der VO (EG) Nr. 1750/1999 bei 5 % der Begünstigten einmal jährlich vor Ort überprüft werden müssen:<br />

Fachlicher Prüfbereich<br />

Wesentliche Praktik<br />

Düngung Durchführung der Düngebedarfsermittlung<br />

Verdachtsmomente<br />

gegen wesentliche Praktiken<br />

oder bei besonderen Gefahren<br />

Unterlagen über Werte für Stickstoff<br />

liegen nicht vor<br />

Ab 2001: Bodenuntersuchungen für die<br />

Grundnährstoffe Phosphat und Kali liegen<br />

nicht vor<br />

Fragestellung bei der<br />

Vor -Ort-Kontrolle<br />

Liegen Unterlagen über die für die Düngebedarfsermittlung<br />

notwendigen Werte für Stick-<br />

stoff vor?<br />

Ab 2001: Liegen für die Grundnährstoffe<br />

Phosphat und Kali Bodenuntersuchungen vor?<br />

Sanktion<br />

Verstöße gegen<br />

bestimmte Vorschriften<br />

<strong>des</strong> Fachrechts:<br />

- Behandlung als<br />

Ordnungswidrigkeit<br />

nach den<br />

Vorgaben <strong>des</strong><br />

Fachrechts und<br />

ggf. Ahndung<br />

als Ordnungswid<br />

rigkeit<br />

(durch Geldbuße<br />

<strong>bis</strong> zu 30.000<br />

DM)<br />

- Sanktionen entsprechend<br />

den<br />

Entwicklungsplänen<br />

der Länder


Fachlicher Prüfbereich<br />

Wesentliche Praktik<br />

Durchführung von Nährstoffvergleichen<br />

(nur durchzuführen von Betrieben<br />

ab 10 Hektar landwirtschaftlich<br />

genutzter Fläche oder mehr als 1<br />

Hektar Anbau von Gemüse, Hopfen,<br />

Reben, Erdbeeren, Gehölzen oder<br />

Tabak)<br />

Unverzügliche Einarbeitung von<br />

Gülle, Jauche, Geflügelkot oder<br />

flüssigen Sekundärrohstoffdüngern<br />

auf unbestelltem Ackerland<br />

Verdachtsmomente<br />

gegen wesentliche Praktiken<br />

oder bei besonderen Gefahren<br />

Aufzeichnungen über die Nährstoffvergleiche<br />

und deren Ergebnisse liegen nicht<br />

vor<br />

Unbestellte Ackerflächen, auf denen Gü lle,<br />

Jauche, Geflügelkot oder flüssige Sekundärrohstoffdünger<br />

nicht eingearbeitet<br />

sind, vorgefunden<br />

147<br />

Fragestellung bei der<br />

Vor -Ort-Kontrolle<br />

Liegen Aufzeichnungen über Nährstoffvergleiche<br />

vor?<br />

Gibt es zum Zeitpunkt der Prüfung Hinweise<br />

auf eine nicht unverzügliche Einarbeitung von<br />

Gülle, Jauche, Geflügelkot oder flüssigen Sekundärrohstoffdüngern<br />

auf unbestelltem Ackerland<br />

Sanktion<br />

Verstöße gegen<br />

bestimmte Vorschriften<br />

<strong>des</strong> Fachrechts:<br />

- Behandlung als<br />

Ordnungswidrigkeit<br />

nach den<br />

Vorgaben <strong>des</strong><br />

Fachrechts und<br />

ggf. Ahndung<br />

als Ordnungswid<br />

rigkeit<br />

(durch Geldbuße<br />

<strong>bis</strong> zu 30.000<br />

DM)<br />

- Sanktionen<br />

entsprechend<br />

den Entwicklungsplänen<br />

der<br />

Länder


Fachlicher Prüfbereich<br />

PFLANZENSCHUTZ<br />

Wesentliche Praktik<br />

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

nur durch sachkundige Anwen-<br />

der<br />

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

nur mit amtlich geprüften<br />

Geräten<br />

Verdachtsmomente<br />

gegen wesentliche Praktiken<br />

oder bei besonderen Gefahren<br />

148<br />

Fragestellung bei der<br />

Vor -Ort-Kontrolle<br />

Sachkundenachweis fehlt Liegt der Sachkundenachweis vor?<br />

Amtliche Prüfplakette fehlt Trägt das Pflanzenschutzgerät die amtliche<br />

Prüfplakette oder liegt Prüfbeleg vor?<br />

Sanktion<br />

Verstöße gegen<br />

bestimmte Vorschriften<br />

<strong>des</strong> Fachrechts:<br />

- Behandlung als<br />

Ordnungswidrigkeit<br />

nach den<br />

Vorgaben <strong>des</strong><br />

Fachrechts und<br />

ggf. Ahndung<br />

als Ordnungswidrigkeit<br />

(durch Geldbuße<br />

<strong>bis</strong> zu 100.000<br />

DM)


149<br />

Anlage 21<br />

Vorschriften im landwirtschaftlichen Fachrecht in den Bereichen<br />

Düngung (Anlage 21 A) und<br />

Pflanzenschutz (Anlage 21 B)


150<br />

Anlage 21 A<br />

Vorschriften im landwirtschaftlichen Fachrecht - Düngemittelrecht -<br />

bezüglich der Düngemittelanwendung<br />

Düngemittelgesetz<br />

Das Düngemittelgesetz schreibt seit 1989 vor, dass die Düngung nur nach guter fachlicher Praxis<br />

erfolgen darf. Die Düngung nach guter fachlicher Praxis dient der Versorgung der Pflanzen mit<br />

notwendigen Nährstoffen sowie der Erhaltung und <strong>Förderung</strong> der Bodenfruchtbarkeit.<br />

Zur guten fachlichen Praxis der Düngung gehört, dass sie nach Art, Menge und Zeit auf den Bedarf<br />

der Pflanzen und <strong>des</strong> Bodens unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe<br />

und organischen Substanz sowie der Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet wird.<br />

Düngeverordnung<br />

Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen sind seit 1996 für landwirtschaftlich<br />

(einschließlich gartenbaulich) genutzte Flächen in der Düngeverordnung näher bestimmt. Neben<br />

allgemeinen Vorgaben für die Anwendung von Düngemitteln enthält die Verordnung auch spezielle<br />

Vorschriften für die Anwendung von Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdüngern. Die<br />

Grundsätze der guten fachlichen Praxis zielen auf den pflanzenbedarfs- und standortgerechten<br />

Einsatz von Düngemitteln ab, um dabei soweit wie möglich sowohl eine Über- als auch eine<br />

Unterdüngung zu vermeiden. Damit werden auch Nährstoffverluste und Nährstoffeinträge in Gewässer<br />

und andere Ökosysteme verringert bzw. vermieden.<br />

In der Düngeverordnung sind im Wesentlichen festgelegt<br />

- allgemeine Grundsätze der Düngemittelanwendung und besondere Grundsätze für die Verwendung<br />

von Wirtschaftsdüngern,<br />

- Grundsätze der Düngebedarfsermittlung,<br />

- Ausbringungsverbote, sofern der Boden Nährstoffe nicht aufnehmen kann,<br />

- ein zeitlich befristetes Ausbringungsverbot für Gülle, Jauche, Geflügelkot und flüssigen Sekundärrohstoffdünger,<br />

- besondere Auflagen für die Ausbringung dieser Düngemittel,<br />

- Aufzeichnungen über Vergleiche der Nährstoffzu- und abfuhren.<br />

Regelungen im Einzelnen:<br />

Anwendungsbereich<br />

- Der Anwendungsbereich der Verordnung erstreckt sich grundsätzlich auf alle landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen (einschließlich Garten- und Weinbau sowie Sonderkulturen).<br />

Geschlossene bodenunabhängige Verfahren, z. B. unter Glas, werden nicht erfasst, weil hierbei<br />

Nährstoffausträge systembedingt ausgeschlossen werden können.<br />

Auch Haus- und Nutzgärten in landwirtschaftlichen Betrieben sind nicht einbezogen, weil<br />

dies zu unverhältnismäßigem Aufwand bei der Anwendung und Überwachung führen würde.


Düngemittelanwendung<br />

- Nach der Verordnung müssen Düngemittel grundsätzlich so ausgebracht werden, dass die in<br />

ihnen enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend für ihr Wachstum ausgenutzt<br />

werden können. Das hängt ab von der Höhe und vom zeitlichen Verlauf <strong>des</strong> Düngebedarfs<br />

der angebauten Kulturen; außerdem müssen die Standort- und Anbaubedingungen beachtet<br />

werden. Die auf dieses Ziel ausgerichteten Düngungsmaßnahmen führen gleichzeitig dazu,<br />

dass Nährstoffverluste und damit verbundene Einträge in Gewässer durch Auswaschung oder<br />

oberflächlichen Abtrag weitestgehend vermieden werden.<br />

Stickstoffhaltige Düngemittel, also auch Wirtschaftsdünger, dürfen nur so aufgebracht werden,<br />

dass die enthaltenen Nährstoffe im Wesentlichen während der Vegetationszeit für die<br />

Pflanzen verfügbar werden.<br />

- Beim Ausbringen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft entstehen je nach technischer<br />

Ausstattung unvermeidliche Verluste in unterschiedlicher Höhe. Dafür räumt die Verordnung<br />

allerdings höchstens 20 Prozent der vor der Ausbringung in den Wirtschaftsdüngern ermittelten<br />

Mengen an Gesamtstickstoff ein und schafft damit einen Zwang zur Verbesserung der<br />

technischen Ausstattung. Um Ammoniakverluste und damit Stickstoffeinträge in nichtlandwirtschaftliche<br />

Ökosysteme weiter zu verringern, sollen nämlich schrittweise moderne Geräte<br />

mit verlustarmer Ausbringungstechnik zum Einsatz kommen.<br />

Sachgerechte Ausbringung<br />

- Um eine sachgerechte Ausbringung zu erreichen, ist vorgeschrieben, dass die Ausbringungsgeräte<br />

den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, eine sachgerechte Mengenbemessung<br />

und Verteilung sowie eine verlustarme Ausbringung erlauben.<br />

Bei der Auswahl der Technik sind auch Gelände- und Bodenbeschaffenheit angemessen zu<br />

berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz schwerer Technik oder für Geräte mit<br />

einem hohen Zugkraftbedarf auf leichten Standorten oder in Hanglagen.<br />

Abstand zu Gewässern und Nachbarflächen<br />

- Im Interesse <strong>des</strong> Gewässerschutzes dürfen durch die Düngung keine Nährstoffe unmittelbar<br />

in die Oberflächengewässer gelangen. Bei der Ausbringung muss <strong>des</strong>halb ein angemessener<br />

Abstand zu den Gewässern eingehalten werden; dieser hat sich wiederum nach den jeweiligen<br />

Gegebenheiten wie z. B. Geländebeschaffenheit, Bodenverhältnisse, Pflanzenbewuchs,<br />

Art <strong>des</strong> Düngemittels, Ausbringungsgerät usw. zu richten. Vorsicht ist auch gegenüber benachbarten<br />

Flächen notwendig, insbesondere wenn es sich dabei um Flächen handelt, die als<br />

natürlicher Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten von besonderer Bedeutung sind (z. B.<br />

Naturschutzflächen). Um dies zu gewährleisten, können die zuständigen Behörden der Länder<br />

Anordnungen treffen und dabei im Einzelfall insbesondere Abstände zu Gewässern festlegen.<br />

N-Düngung nur bei aufnahmefähigen Böden<br />

- Um Nährstoffverlusten und einer Gewässerbelastung durch Abschwemmung vorzubeugen,<br />

dürfen stickstoffhaltige Düngemittel nur dann ausgebracht werden, wenn die Böden für den<br />

Dünger aufnahmefähig sind.<br />

151


Aufnahmefähig sind Böden nicht, wenn sie wassergesättigt, tiefgefroren oder stark schneebedeckt<br />

sind.<br />

Besondere Grundsätze bei Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdünger<br />

- Wirtschaftdünger und Sekundärrohstoffdünger sind hinsichtlich Ihrer Zusammensetzung<br />

grundsätzlich wie vergleichbare Mehrnährstoffdünger anzuwenden.<br />

- Auf Grund ihrer Eigenschaften können Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und Sekundärrohstoffdünger<br />

in der Regel im Vergleich zu Mineraldüngern nicht so gezielt angewendet<br />

werden. Mit ihrer Ausbringung sind somit größere Risiken für eventuelle Umweltbelastungen<br />

durch Nährstoffverluste verbunden. Deshalb sind bei ihrer Anwendung neben den allgemein<br />

geltenden Grundsätzen weitere Anforderungen zu befolgen.<br />

Maßnahmen zur Verringerung von Ammoniakverlusten<br />

- Gewisse Ammoniakverflüchtigungen sind beim Ausbringen von Gülle, Jauche, Geflügelkot<br />

oder stickstoffhaltigen flüssigen Sekundärrohstoffdüngern unvermeidbar. Sie müssen jedoch<br />

im Interesse der Umwelt und im Interesse <strong>des</strong> Landwirtes soweit wie möglich verringert werden.<br />

Dazu gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. So verringert z. B. die Ausbringung bei<br />

niedrigen Temperaturen, trübem Wetter oder Windstille die Verluste. Weiterhin kann die<br />

Verdünnung mit Wasser, insbesondere bei Rindergülle, zu einer geringeren Ammoniakverflüchtigung<br />

beitragen. Drillverfahren auf Grünland oder der Einsatz von Schleppschläuchen<br />

sind ebenfalls wirksame Techniken und sollten künftig verstärkt eingesetzt werden. Unter bestimmten<br />

Bedingungen ist auch die Zugabe von Nitrifikationshemmern von Nutzen. Auf unbestellten<br />

Ackerflächen ist die umgehende Einarbeitung mit gut mischenden Bodenbearbeitungsgeräten<br />

wichtigste Voraussetzung für die Reduzierung von Ammoniakverlusten.<br />

N-Düngung nach der Ernte zur Folgefrucht<br />

- In den Herbst- und Wintermonaten kann ungenutzter Stickstoff aus flüssigen Wirtschaftsdüngern<br />

nach Umwandlung in Nitrat besonders leicht ausgewaschen werden. Auf Ackerland darf<br />

<strong>des</strong>halb Gülle, Jauche, Geflügelkot oder flüssiger stickstoffhaltiger Sekundärrohstoffdünger<br />

nach der Ernte nur dann ausgebracht werden, wenn ein aktueller Stickstoffbedarf der angebauten<br />

Kulturen ermittelt wurde oder der ausgebrachte Stickstoff zur Strohrotte beitragen<br />

soll. Auf Erfahrungswerte gestützt, ist die Gesamtmenge auf 80 kg Gesamtstickstoff je Hektar<br />

begrenzt worden.<br />

Ausbringungs-Sperrfrist<br />

- Gülle, Jauche, Geflügelkot oder stickstoffhaltiger Sekundärrohstoffdünger dürfen in der Zeit<br />

vom 15. November <strong>bis</strong> 15. Januar grundsätzlich nicht ausgebracht werden.<br />

Die zuständige Behörde kann unter Berücksichtigung der besonderen Eigenschaften der Düngemittel,<br />

der Standortverhältnisse und der landwirtschaftlichen Nutzung Ausnahmen zulassen<br />

oder weitergehende zeitliche Ausbringungsverbote anordnen.<br />

Besonderheit von Moorböden<br />

- Wegen der besonderen Beschaffenheit von Moorböden ist bei der Ausbringung von Gülle,<br />

Jauche, Geflügelkot und stickstoffhaltigen flüssigen Sekundärrohstoffdüngern auf Moorböden<br />

besondere Vorsicht geboten, da diese Dünger hier besonders rasch in tiefere Boden-<br />

152


schichten gelangen und damit Nährstoffanreicherungen im Grundwasser herbeiführen können.<br />

Phosphat- und Kalidüngung bei hochversorgten Böden<br />

- Auf Böden, die sehr hoch mit Phosphat oder Kali versorgt sind – insbesondere trifft dies in<br />

Betrieben mit intensiver Tierhaltung zu – dürfen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nur<br />

<strong>bis</strong> in Höhe <strong>des</strong> Phosphat- oder Kalientzuges <strong>des</strong> Pflanzenbestan<strong>des</strong> unter Berücksichtigung<br />

der unter den jeweiligen Standortbedingungen zu erwartenden Erträge und Qualitäten ausgebracht<br />

werden, wenn schädliche Auswirkungen auf Gewässer nicht zu erwarten sind.<br />

Obergrenzen für die Stickstoffdüngung aus Wirtschaftsdünger<br />

- Zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie werden auf Betriebsebene flächenbezogene Obergrenzen<br />

für das Aufbringen von Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft eingeführt<br />

(170 kg/ha auf Ackerland). Da Stickstoff auf Grünlandstandorten in der Regel geringer<br />

auswaschungsgefährdet ist, wurde die Möglichkeit der EG-Nitratrichtlinie genutzt und für<br />

Grünland abweichend von der allgemein geltenden Obergrenze von 170 kg Stickstoff (N) je<br />

Hektar ein Wert von 210 kg N je Hektar festgesetzt. Die Obergrenzen beziehen sich auf den<br />

Durchschnitt <strong>des</strong> Betriebes.<br />

Düngungsbedarfsermittlung<br />

- Der Düngungsbedarf wird in der Regel schlagbezogen – u.a. durch Bodenuntersuchungen -<br />

ermittelt. Bei der Ermittlung <strong>des</strong> Stickstoffbedarfs können jedoch kleinere Schläge <strong>bis</strong> zu einer<br />

Fläche von insgesamt 5 Hektar auch als Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst werden.<br />

Da der Düngebedarf einer Fläche von zahlreichen Faktoren abhängt, lässt sich eine fachlich<br />

vertretbare generelle Mengenvorgabe nicht festlegen. Vielmehr gilt es, neben den Nährstoffentzügen<br />

durch die Pflanzen auch eine Vielzahl von Standorteigenschaften in Rechnung zu<br />

stellen. Die Einschätzung der Nährstoffentzüge muss dabei auf Erträge und Qualitäten ausgerichtet<br />

werden, die unter den jeweiligen Standort- und Anbaudingungen realistischerweise erwartet<br />

werden können.<br />

Um den konkreten Düngebedarf einer bestimmten Kultur möglichst genau ermitteln zu können,<br />

ist es wichtig, den Nährstoffvorrat <strong>des</strong> Bodens zu kennen und die Nährstoffmengen abzuschätzen,<br />

die voraussichtlich im jeweiligen Zeitraum für die Pflanzen verfügbar sind.<br />

Weiterhin sind die durch Bewirtschaftung zugeführten und pflanzenverfügbaren Nährstoffmengen<br />

zu berücksichtigen. Dazu gehören u. a. auch die Nährstoffmengen, die durch Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

zu einem früheren Zeitpunkt zugeführt wurden oder die mit Bodenhilfsstoffen,<br />

Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln aufgebracht werden.<br />

Da Anbaubedingungen wie Kulturart, Vorfrucht, Bodenbearbeitung und Bewässerung die<br />

Nährstoffverfügbarkeit im Boden stark beeinflussen, sind diese bei der Düngebedarfsermittlung<br />

ebenfalls einzubeziehen.<br />

Ermittlung der Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdünger<br />

- Die richtige Bemessung der Düngergaben setzt voraus, dass auch die Nährstoffgehalte der<br />

Wirtschaftsdünger bekannt sind. Nur dann kann unter Berücksichtigung der Ausbringungs-<br />

153


menge die gesamte Nährstoffzufuhr richtig kalkuliert werden. Die Nährstoffgehalte können<br />

durch Untersuchung, aber auch durch Berechnungs- und Schätzverfahren oder durch Richtwerte<br />

der Beratung in Erfahrung gebracht werden.<br />

- Da im Stall und bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern Stickstoffverluste in gewissem<br />

Umfang unvermeidbar sind, muss dies bei der Düngebemessung und beim Vergleich über<br />

Nährstoffzu- und -abfuhren beachtet werden. Bei Gülle und Jauche wird ein Abzug in Höhe<br />

von 10 Prozent, bei Festmist in Höhe von 25 Prozent eingeräumt, um auf einen möglichst<br />

verlustarmen Umgang mit Wirtschaftsdüngern hinzuwirken.<br />

Nährstoffvergleiche<br />

- Zusätzlich zu der Bewertung der kurzfristigen schlag- und bestandsbezogenen Düngungsmaßnahmen<br />

können die Landwirte nur im langfristigen Überblick erkennen, ob die durchgeführten<br />

Düngungsmaßnahmen auf Dauer ökonomisch und auch ökologisch sachgerecht sind.<br />

Hierzu sind Vergleiche über Nährstoffzu- und -abfuhr im Betrieb unabdingbar. Das Erstellen<br />

der Nährstoffvergleiche ist jedoch nur auf Betriebsebene vorgesehen, um die Betriebe nicht<br />

unverhältnismäßig mit Verwaltungsaufwand zu belasten. Die Ergebnisse der Vergleiche werden<br />

den Landwirten und der landwirtschaftlichen Beratung wichtige Hinweise für die künftigen<br />

Düngungsmaßnahmen geben, da Reserven in Form von vermeidbaren Nährstoffverlusten,<br />

aber auch eine zu geringe Nährstoffzufuhr und die damit verbundene Erschöpfung der<br />

Bodenvorräte aufgedeckt werden können.<br />

Betriebe unter 10 Hektar sind wegen ihres geringen Flächenanteils grundsätzlich von der<br />

Verpflichtung zum Erstellen von Nährstoffvergleichen ausgenommen. Für Betriebe mit<br />

Wein- oder Gemüsebau sowie mit Anbau von Hopfen, Erdbeeren, Gehölzen oder Tabak ist<br />

jedoch wegen der bei diesen Kulturen häufig höheren Düngungsintensität die Flächengrenze<br />

niedriger angesetzt worden. Der mit jährlichen Vergleichen abzudeckende Zeitraum soll sich<br />

mit dem betriebstypischen Wirtschaftsjahr decken.<br />

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen<br />

- Da den Landwirten nur aus einem längerfristigen Vergleich Vorteile für die Düngebedarfsermittlung<br />

erwachsen, sind die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen, der angewandten Berechnungs-<br />

und Schätzverfahren oder der Berechnungen mit Hilfe von Richtwerten sowie die<br />

Nährstoffvergleiche aufzuzeichnen und min<strong>des</strong>tens 9 Jahre aufzubewahren.<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

- Ordnungswidrigkeiten können laut Düngemittelgesetz mit einer Geldstrafe <strong>bis</strong> zu 30.000 DM<br />

geahndet werden.<br />

154


Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz<br />

155<br />

Anlage 21 B<br />

Das zuletzt 1998 geänderte Pflanzenschutzgesetz und die darauf gestützten Verordnungen enthalten<br />

vielfältige Vorschriften zum Pflanzenschutz und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.<br />

Pflanzenschutz, nicht nur die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, darf danach nur nach<br />

guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Hierzu enthält das Gesetz allgemeine Zielvorgaben.<br />

Zur näheren Beschreibung der guten fachlichen Praxis erarbeitete BML gemäß § 2a <strong>des</strong> Pflanzenschutzgesetzes<br />

„Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz“,<br />

die im November 1998 im Bun<strong>des</strong>anzeiger veröffentlicht wurden (vgl. S. 10 ff.).<br />

Die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz wird ferner maßgeblich geprägt durch die Bestimmungen<br />

<strong>des</strong> Pflanzenschutzrechts zur<br />

- Zulassung von Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Festsetzung von Anwendungsgebieten<br />

(Kultur und Schadorganismus) und Anwendungsbestimmungen,<br />

- Ausbildung der Anwender von Pflanzenschutzmitteln (Sachkunde),<br />

- Prüfung von Feldspritzgeräten.<br />

Die Grundsätze sind nicht unmittelbar bußgeldbewehrt. Jedoch im Einzelfall kann die zuständige<br />

Behörde <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf der Grundlage<br />

von § 6 Abs. 1 PflSchG bußgeldbewehrte Anordnungen zur Einhaltung der guten fachlichen Praxis<br />

treffen.<br />

Dieses System (Rechtsrahmen, Grundsätze, bußgeldbewehrte Anordnungen im Einzelfall) wurde<br />

aus der Erkenntnis heraus geschaffen, dass allgemein rechtsverbindliche und bußgeldbewehrte<br />

Regelungen zur guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz aufgrund der vielen unterschiedlichen<br />

Situationen und Gegebenheiten vor Ort (z.B. Kulturen, Schadorganismen, Witterung, Standorte,<br />

verfügbare Pflanzenschutzmaßnahmen, betriebliche Voraussetzungen) nicht mit hinreichender<br />

Bestimmtheit festgelegt werden können.<br />

Die Grundsätze werden regelmäßig überprüft und nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />

und der Technik angepasst. Mit den Ländern ist vereinbart, dass Diskussionen hierzu<br />

bereits zwei Jahre nach der Veröffentlichung vor dem Hintergrund erster Erfahrungen erfolgen<br />

sollen. Die Vorbereitungen durch eine Befragung der Länder zu ihren Erfahrungen hierzu laufen<br />

bereits.


Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz<br />

Wortlaut der gemäß dem Pflanzenschutzgesetz erstellten und im Bun<strong>des</strong>anzeiger Nr. 220a vom<br />

21.11.1998 bekannt gegebenen Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis<br />

im Pflanzenschutz<br />

1. Zielstellung und Rahmen<br />

Bereits seit geraumer Zeit wird gefordert, den Begriff „Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz“<br />

näher zu definieren, um sachgerechtes Handeln von nicht sachgerechtem Handeln unterscheiden<br />

zu können. Eine solche Unterscheidung ist nicht nur von Belang für den Fachbereich, d.h. den<br />

Pflanzenschutz, sondern gleichermaßen im Hinblick auf andere Bereiche, wie z.B. den Gesundheitsschutz,<br />

den Naturschutz, den Bodenschutz oder den Schutz <strong>des</strong> Wassers.<br />

Rechtliche Regelungen bei Pflanzenschutzmitteln<br />

Bei der Formulierung solcher Grundsätze ist zu berücksichtigen,<br />

dass ein Teil <strong>des</strong> Pflanzenschutzes, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,<br />

bereits vielfältig geregelt ist. So besteht seit 1986<br />

die generelle Verpflichtung, dass Pflanzenschutzmittel nur nach<br />

guter fachlicher Praxis anzuwenden sind und dabei die Grundsätze<br />

<strong>des</strong> integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden müssen.<br />

Hinzu kommen die besondere Sorgfaltspflicht (§ 6 Abs. 1 Satz 2<br />

PflSchG), das Erfordernis der personenbezogenen Sachkunde bei<br />

der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Betrieben der<br />

Landwirtschaft, <strong>des</strong> Gartenbaus und der Forstwirtschaft (§ 10<br />

PflSchG), insbesondere aber auch die Detailvorschriften der sachgerechten<br />

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die von der<br />

Biologischen Bun<strong>des</strong>anstalt für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen<br />

mit dem Bun<strong>des</strong>institut für gesundheitlichen Verbraucherschutz<br />

und Veterinärmedizin und dem Umweltbun<strong>des</strong>amt bei<br />

der Zulassung <strong>des</strong> Pflanzenschutzmittels festgelegt werden. Weitere<br />

mittel- und flächenbezogene Anwendungsbeschränkungen<br />

sind in speziellen Verordnungen auf Bun<strong>des</strong>ebene festgelegt, wie<br />

z. B. der Bienenschutzverordnung und der Pflanzenschutz-<br />

Anwendungsverordnung oder bereits durch das Pflanzenschutzgesetz<br />

(§ 6 Abs. 2 PflSchG). Darüber hinaus bestehen auf Lan<strong>des</strong>oder<br />

Gemeindeebene Bestimmungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,<br />

z.B. zum Schutz <strong>des</strong> Wassers oder aus Gründen<br />

<strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>, die einzuhalten sind. Hinzu kommen Vorschriften<br />

in weiteren Rechtsbereichen, die den Erwerb, den Transport,<br />

den Umgang und die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln<br />

betreffen. Weitaus weniger detailliert sind die rechtlichen Regelungen<br />

zur Durchführung nichtchemischer Pflanzenschutzmaßnahmen<br />

und zum Einsatz von Pflanzenschutzgeräten.<br />

156


Pflanzenschutz vollzieht sich in dynamischen biologischen Systemen, die von einer Vielzahl von<br />

Variablen bestimmt werden. Viele dieser Variablen sind von denjenigen, die die Pflanzenschutzmaßnahmen<br />

durchführen, weder exakt vorhersehbar noch gestaltbar. Die gute fachliche Praxis<br />

im Pflanzenschutz ist somit stets von der speziellen Situation vor Ort abhängig und daher auch<br />

nur im Hinblick auf den Einzelfall beurteilbar. Es lassen sich jedoch allgemeine Grundsätze für<br />

die Durchführung der guten fachlichen Praxis formulieren, wie nach heutigem gesichertem Wissen<br />

die generelle Ausrichtung <strong>des</strong> Pflanzenschutzes erfolgen sollte. Die gute fachliche Praxis im<br />

Pflanzenschutz umfasst mehr als nur die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Als machbare<br />

und zumutbare Handlungsanforderung für jeden, der Pflanzenschutzmaßnahmen durchführt,<br />

müssen auch vorbeugende acker- und pflanzenbauliche oder andere nichtchemische Maßnahmen<br />

eingeschlossen werden.<br />

Die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz ist Ausdruck <strong>des</strong> Status quo. Sie stellt damit die<br />

Summe der positiven und negativen Erfahrungen, die <strong>bis</strong>her im Pflanzenschutz gesammelt wurden,<br />

dar. Sie ist gleichzeitig das umgesetzte und bewährte Ergebnis der Forschungsarbeit. Somit<br />

ändern und entwickeln sich, u.a. auch bestimmt von den jeweiligen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen, im Zeitablauf Inhalt und Durchführung der guten fachlichen<br />

Praxis im Pflanzenschutz. Nicht bewährte und nicht mehr akzeptable Methoden werden verworfen,<br />

neue Elemente in das Instrumentarium <strong>des</strong> praktischen Pflanzenschutzes eingefügt. Die<br />

Mannigfaltigkeit der angebauten Kulturpflanzen und ihrer Schadorganismen, aber auch der unterschiedliche<br />

Wissensstand über ihre wechselseitigen Beziehungen führen dazu, dass die im<br />

konkreten Fall zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Schadensabwehr und -reduzierung<br />

nach Art und Wirksamkeit verschieden sind.<br />

Die gute fachliche Praxis ist Basisstrategie im Pflanzenschutz und beinhaltet die Durchführung<br />

von Pflanzenschutzmaßnahmen, die<br />

? in der Wissenschaft als gesichert gelten,<br />

? aufgrund praktischer Erfahrungen als geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind,<br />

? von der amtlichen Beratung empfohlen werden und<br />

? den sachkundigen Anwendern bekannt sind.<br />

Zwischen der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, die den fachlich anerkannten Status<br />

quo widerspiegelt, und dem integrierten Pflanzenschutz, der das Leitbild <strong>des</strong> praktischen Pflanzenschutzes<br />

darstellt, existieren aufgrund der dynamischen Entwicklung fließende Übergänge.<br />

Diese unscharfen Konturen erschweren allerdings die Formulierung von Handlungsempfehlungen<br />

für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz. So sind z.B. bei Dauerkulturen<br />

die natürlichen Regelmechanismen besser auszunutzen als bei jährlich wechselndem<br />

Anbau. Auf längere Sicht wird sich der Standard der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz,<br />

wenn auch in unterschiedlichem Maße, bei entsprechenden Rahmenbedingungen immer mehr<br />

dem heutigen Bild <strong>des</strong> integrierten Pflanzenschutzes annähern.<br />

Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis bilden einen Handlungsrahmen<br />

und gelten für jeden, der in der Landwirtschaft, im Gartenbau (Landwirtschaft und Gartenbau<br />

werden hier in einem umfassenden Sinne verwendet und schließen Sonderkulturen wie Hopfen,<br />

den Weinbau und alle Sparten <strong>des</strong> Produktions- und Dienstleistungsgartenbaus ein.)<br />

oder in der Forstwirtschaft Pflanzenschutzmaßnahmen durchführt. Die nachfolgend näher beschriebenen<br />

Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz<br />

gewährleisten in Verbindung mit den anspruchsvollen rechtlichen Regelungen zur<br />

? Zulassung von Pflanzenschutzmitteln,<br />

? Prüfung von Pflanzenschutzgeräten und<br />

? Sachkunde<br />

eine Sicherung der Pflanzenproduktion in Qualität und Quantität durch Pflanzenschutzmaßnahmen.<br />

Gleichzeitig werden mögliche Risiken für Mensch und Tier und für den Naturhaushalt auf<br />

157


ein Minimum reduziert.<br />

„Gute fachliche Praxis“<br />

und „integrierter Pflanzenschutz“<br />

In § 2a Absatz 1 <strong>des</strong> Pflanzenschutzgesetzes wird ein direkter Bezug<br />

zwischen der Durchführung <strong>des</strong> Pflanzenschutzes nach guter<br />

fachlicher Praxis und dem integrierten Pflanzenschutz hergestellt:<br />

„Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze <strong>des</strong> integrierten<br />

Pflanzenschutzes und der Schutz <strong>des</strong> Grundwassers berücksichtigt<br />

werden."<br />

Solche Grundsätze <strong>des</strong> integrierten Pflanzenschutzes werden in<br />

einer Reihe von Veröffentlichungen beschrieben. Sie dokumentieren<br />

den hohen Anspruch <strong>des</strong> Konzeptes <strong>des</strong> integrierten Pflanzenschutzes,<br />

das sich von den derzeitigen Anforderungen der guten<br />

fachlichen Praxis im Pflanzenschutz abhebt. Das Konzept <strong>des</strong> integrierten<br />

Pflanzenschutzes wird weltweit, wie auch in der Agenda<br />

21 der UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 formuliert,<br />

als Leitbild <strong>des</strong> praktischen Pflanzenschutzes herausgestellt.<br />

Der integrierte Pflanzenschutz ist gekennzeichnet durch:<br />

? ein komplexes Vorgehen im Einklang mit den Zielen <strong>des</strong> integrierten<br />

Pflanzenbaues und unter besonderer Berücksichtigung<br />

der Nachhaltigkeit der Produktion von Pflanzen,<br />

? die Einbeziehung ökologischer Forderungen und Wirkungen,<br />

insbesondere der <strong>Förderung</strong> natürlicher Regelmechanismen und<br />

? die gezielte und sparsame Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel<br />

unter Einbeziehung aller Möglichkeiten vorbeugender<br />

Maßnahmen und der nichtchemischen Schadensabwehr.<br />

Für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft heißt dies, die „Gute fachliche Praxis" tagtäglich<br />

unter Beweis zu stellen und insbesondere im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln eigenverantwortlich<br />

gesundheitsbewusst und ökologisch zu handeln und dennoch ökonomisch vertretbar<br />

zu wirtschaften. Die Entwicklung von Pflanzenschutzmitteln mit verbesserten Eigenschaften,<br />

eine hochwertige Zulassung sowie umfassende Informations- und Beratungsmöglichkeiten helfen<br />

dem Anwender dabei, seiner Verantwortung gegenüber Dritten, Verbrauchern und dem Naturhaushalt<br />

gerecht zu werden. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Minimierung von Pflanzenschutzmittelrückständen<br />

in Lebensmitteln und den Schutz <strong>des</strong> Grund- und Trinkwassers.<br />

Die Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis berücksichtigen alle dem<br />

Standort und der Situation angepassten Möglichkeiten zur Schadensabwehr und schließen nur<br />

Methoden ein, die praktikabel (Praktikabel wird hier im Sinne von wirtschaftlich, wirksam und<br />

bewährt verwendet.) und unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte anwendbar sind.<br />

2. Allgemeine Grundsätze<br />

Die gute fachliche Praxis dient insbesondere der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von<br />

Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen durch vorbeugende Maßnahmen, Verhütung der Einschleppung<br />

oder Verschleppung von Schadorganismen und Abwehr oder Bekämpfung von Schadorganismen<br />

sowie der Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung, das Lagern und den sonstigen<br />

Umgang mit Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen <strong>des</strong> Pflanzenschutzes,<br />

insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen<br />

können.<br />

Folgende allgemeine Grundsätze gelten:<br />

158


? Alle Pflanzenschutzmaßnahmen standort-, kultur- und situationsbezogen durchführen<br />

und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß beschränken.<br />

? Bewährte kulturtechnische und andere nichtchemische Maßnahmen zur Schadensminderung<br />

nutzen, sofern sie praktikabel und wirtschaftlich sind.<br />

? Der Befall ist durch geeignete Maßnahmen so zu reduzieren, dass kein wirtschaftlicher<br />

Schaden entsteht. Dabei ist keine Vernichtung der Schadorganismen anzustreben. In<br />

Einzelfällen kann aus anderen Gründen eine regionale oder punktuelle Eliminierung<br />

angezeigt sein.<br />

? Die vielfältigen Angebote der amtlichen und sonstigen Beratung sowie Weiterbildung<br />

und andere Entscheidungshilfen nutzen.<br />

3. Grundsätze für Maßnahmen, die einem Befall durch Schadorganismen<br />

vorbeugen<br />

Anbausysteme, Kulturarten und Fruchtfolgen (Hierzu zählen auch Baumarten.)<br />

Grundsätzlich sollte der Standort so genutzt werden, dass er den Ansprüchen der Kulturarten an<br />

Bodengüte und Klima genügt, um den Pflanzen ein optimales Wachstum zu ermöglichen und das<br />

Risiko <strong>des</strong> Befalls mit Schadorganismen niedrig zu halten. Ungünstige oder ungünstig gestaltete<br />

Standorte schwächen die Vitalität und damit die Widerstands- und Konkurrenzkraft der Pflanzen.<br />

Enge Fruchtfolgen können zur Anreicherung <strong>des</strong> Schadorganismenpotenzials führen, das<br />

einen weiteren Anbau gefährden kann. Bei einer Reihe von Kulturen sollten Anbaupausen eingehalten<br />

werden, um eine Anreicherung von Schadorganismen zu vermeiden. Beispielsweise<br />

sind bei Zuckerrüben und Kartoffeln Anbaupausen erforderlich, um den Befall durch Nematoden<br />

in Grenzen zu halten oder abzuwenden.<br />

Anbausysteme, Kulturarten und Fruchtfolgen sollten standortgerecht<br />

und so ausgewählt und gestaltet werden, dass der Befall<br />

durch Schadorganismen nicht gefördert wird.<br />

Den Möglichkeiten <strong>des</strong> Praktikers (Als Praktiker wird nachfolgend der sachkundige Anwender<br />

von Pflanzenschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Forstwirtschaft<br />

bezeichnet.), Kulturarten und Fruchtfolgen unter dem Gesichtspunkt der Pflanzengesundheit<br />

auszuwählen, sind allerdings Grenzen gesetzt. An vielen Standorten ist aufgrund der Boden- und<br />

Klimaverhältnisse nur ein sehr spezifisches Kulturartenspektrum anbauwürdig, aus dem die Kulturen<br />

ausgewählt werden müssen, die zur Wirtschaftlichkeit der Betriebe beitragen. Die Kosten<br />

für die Mechanisierung der Produktion können ebenfalls die Kulturartengruppen einengen.<br />

Die Nachfrage und die agrarpolitischen Rahmenbedingungen bestimmen auch weitgehend die<br />

Möglichkeiten der Fruchtfolgegestaltung. Ungeachtet dieser Einschränkungen sollte eine erweiterte<br />

Fruchtfolge auch durch den Anbau von Zwischenfrüchten oder die Einordnung der Stillegungsfläche<br />

angestrebt werden, obwohl die hierdurch zu erreichende Verringerung <strong>des</strong> Befalls-<br />

bzw. Infektionsdruckes auf die Pflanzen nur ausnahmsweise den Verzicht auf sonst notwendige<br />

Pflanzenschutzmaßnahmen erlaubt.<br />

Die Auswahl der Kulturen im Gartenbau wird in noch stärkerem Maße durch den Markt und die<br />

Marktnähe bestimmt. Wenn auch die Vielfalt der gartenbaulichen Kulturen zunächst bessere<br />

Voraussetzungen für einen Kulturwechsel bietet, der von hygienischen Erwägungen bestimmt<br />

wird, so werden die Möglichkeiten durch betriebsspezifische Gegebenheiten und regionale Vermarktungsbedingungen<br />

doch eingeschränkt.<br />

In der Forstwirtschaft sind standortgerechte, gemischte Wälder seit langem eine wichtige Maßnahme<br />

zur Erhöhung der natürlichen Widerstandskraft der Wälder.<br />

Bodenbearbeitung<br />

Eine schonende, dem Standort, der Kultur und der phytosanitären Situation angepasste Bodenbearbeitung<br />

kann dazu beitragen, den Aufwand an chemischen Pflanzenschutzmitteln zu reduzie-<br />

159


en. Die Bodenbearbeitung wird vor allem von den Bodeneigenschaften, der Bodenfeuchte, der<br />

Vorfrucht und den Ansprüchen der Kulturpflanzen bestimmt. Dabei sind die Auswirkungen auf<br />

die Mineralisierung sowie die Gefahren der Bodenerosion durch Wasser und Wind zu beachten.<br />

Bodenschonende Bearbeitungsverfahren setzen einen hinreichenden Kulturzustand <strong>des</strong> Bodens<br />

voraus und sind nicht in allen Boden-Klima-Regionen möglich. Eine Entscheidung über das jeweils<br />

angemessene Bodenbearbeitungsverfahren kann nur vor Ort und unter Beachtung von Erfahrungswerten<br />

situationsbezogen durch den Praktiker erfolgen. Die Bodenbearbeitung ist an den<br />

Ansprüchen der Kulturpflanzen auszurichten und häufig eine unverzichtbare Maßnahme im<br />

Rahmen der Unkrautregulierung. In der Regel sollte in der Forstwirtschaft keine bzw. nur selten<br />

und in geringem Umfang eine Bodenbearbeitung durchgeführt werden.<br />

Die Bodenbearbeitung sollte standortgerecht und situationsbezogen so gestaltet<br />

werden, dass der Befall durch Schadorganismen nicht gefördert wird.<br />

Der Praktiker hat zu beachten, dass die Bodenbearbeitung erhebliche Auswirkungen vor allem<br />

auf die Verunkrautung der Kulturpflanzenbestände oder auch z.B. auf den Befall <strong>des</strong> Getrei<strong>des</strong><br />

durch Halmbasiserkrankungen hat. Durch sachgerechte Bodenbearbeitung kann er z. B. die Verunkrautung<br />

durch die Quecke mindern. Pfluglose Bodenbearbeitung hemmt die Erosion, ist jedoch<br />

häufig mit einem insgesamt erhöhten Aufwand an Pflanzenschutzmaßnahmen verbunden.<br />

Hier gilt es im Einzelfall abzuwägen, welche Art der Bodenbearbeitung sowohl den Belangen<br />

<strong>des</strong> Bodenschutzes als auch der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz am besten gerecht<br />

wird.<br />

Auswahl von Sorten und Herkünften<br />

Die Pflanzenzüchtung leistet mit der Bereitstellung von Kulturpflanzensorten, die wichtige Resistenz-<br />

oder Toleranzeigenschaften besitzen, einen Beitrag zur Entwicklung eines umweltschonenden<br />

Pflanzenschutzes. Zu diesen Sorten können solche mit Resistenz oder Toleranz gegenüber<br />

Schadorganismen ebenso gehören wie Sorten mit einer erhöhten Konkurrenzfähigkeit<br />

gegenüber Unkräutern oder mit Toleranzen gegenüber Pflanzenschutzmitteln. Zum Beispiel bei<br />

Getreide stehen dem Landwirt Hochleistungssorten zur Verfügung, die gegen Mehltau- und<br />

Rosterkrankungen eine nur noch geringe <strong>bis</strong> mittlere Anfälligkeit aufweisen und so eine deutliche<br />

Verringerung <strong>des</strong> Fungizidaufwan<strong>des</strong> erlauben. Dies gilt u.a. auch für wichtige Obst- und<br />

Gemüsearten sowie für Reben, bei denen ertragreiche Sorten mit Mehrfachresistenz gegen verschiedene<br />

Schadorganismen zur Verfügung stehen. Die Resistenz ist <strong>des</strong>halb neben der Leistungsfähigkeit<br />

und der regionalen und betriebswirtschaftlichen Eignung der Sorten und ihrer<br />

Nachfrage am Markt ein wichtiges Auswahlkriterium. Die Resistenz einer Sorte ist keine stabile<br />

Größe. Schon innerhalb weniger Jahre können aufgrund von natürlichen Selektionen oder Modifikationen<br />

der Schadorganismen Resistenzen überwunden und resistente Sorten wieder anfällig<br />

werden. Diese Gefahr steigt, wenn einzelne Sorten längere Zeit im Anbau dominieren. Zudem<br />

wird die Resistenz stark durch standörtliche Gegebenheiten beeinflusst.<br />

Es sind vorzugsweise solche Sorten und Herkünfte auszuwählen,<br />

die Toleranz- oder Resistenzeigenschaften gegenüber wichtigen<br />

standortspezifischen Schadorganismen aufweisen.<br />

Unter Einbeziehung der Beratung und von Informationsmaterial, z.B. beschreibende Sortenlisten<br />

und Hinweise durch die Saatguthändler, informiert sich der Praktiker über die Resistenzeigenschaften<br />

der Sorten und wählt die geeignetsten aus. Allerdings ist zu beachten, dass nicht alle<br />

Schadorganismengruppen gleichermaßen der Resistenzzüchtung zugänglich sind. Vollständig<br />

oder teilweise resistent sind landwirtschaftliche und gartenbauliche Kulturpflanzensorten gegenüber<br />

einigen Krankheiten, die durch Pilze und Viren verursacht werden, oder gegenüber Nematodenbefall.<br />

Insektenresistente Sorten sind <strong>bis</strong>her nur ausnahmsweise verfügbar. Da Resistenzen<br />

von den Schadorganismen überwunden werden können, ist auch beim Anbau resistenter Sorten<br />

160


der Gesundheitszustand der Pflanzen sorgfältig zu beobachten, um gegebenenfalls rechtzeitig<br />

Abwehrmaßnahmen einleiten zu können. Die natürliche Verjüngung örtlich bewährter Bestände<br />

und die Wahl herkunftsgesicherten Vermehrungsgutes auf der Grundlage <strong>des</strong> Gesetzes über<br />

forstliches Saat- und Pflanzgut und der Herkunftsempfehlungen von verschiedenen Bun<strong>des</strong>ländern<br />

sind die Voraussetzung für gut an den Standort angepasste Bestände. Auch eine hohe biologische<br />

Vielfalt erhöht die Widerstandskraft der Wälder.<br />

Hygiene<br />

In der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Forstwirtschaft ist es das Ziel hygienischer Maßnahmen,<br />

das Schadorganismenpotential zu reduzieren und die Erstinfektion durch Schadorganismen<br />

möglichst weit hinauszuschieben oder auszuschließen. Das geschieht über das Verhindern<br />

der Einschleppung und Verschleppung von Schadorganismen, wie z.B. Nematoden, Rizomania<br />

an Zuckerrüben und Ringfäule an Kartoffeln, durch das Saat- und Pflanzgut und der Einschleppung<br />

über verseuchte Erde, Substrate, Anzuchtgefäße, Geräte oder kranke Pflanzen.<br />

Durch Maßnahmen der Hygiene sind die Voraussetzungen für<br />

gesunde und leistungsfähige Pflanzenbestände zu schaffen.<br />

Für den Praktiker ist die wichtigste hygienische Maßnahme die Verwendung gesunden Saat- und<br />

Pflanzgutes. Ein regelmäßiger Bezug zertifizierten Saat- und Pflanzgutes und die Einschränkung<br />

<strong>des</strong> Nachbaus auf Saat- und Pflanzgut aus gesunden und leistungsfähigen Beständen ist dafür die<br />

Grundlage. Bei gemeinsamer Nutzung durch mehrere Betriebe sind Ackergeräte und -maschinen<br />

von anhaftender Erde zu säubern. Auch der Mähdrescher kann zur Verbreitung von Unkräutern,<br />

z.B. <strong>des</strong> Flughafers, beitragen. Durch Einarbeiten von Pflanzenresten und Ernterückständen kann<br />

im Feldbau in der Regel eine Verminderung <strong>des</strong> Schadensrisikos erreicht werden, z.B. bei Befall<br />

durch den Maiszünsler oder zur Verringerung <strong>des</strong> Fusariumbefalls bei Weizen nach Maisvorfrucht.<br />

In Gewächshäusern sind die regelmäßige Reinigung, die Substratdämpfung und gegebenenfalls<br />

die Desinfektion der Kultureinrichtungen sowie die Beseitigung von Unkraut und überständigen<br />

Pflanzen wichtige Hygienemaßnahmen. Pflanzliche Abfälle sind so zu behandeln und wiederzuverwerten<br />

bzw. erforderlichenfalls zu beseitigen, dass eine Übertragung von Schadorganismen<br />

verhindert wird. Neu erworbene Pflanzen sind ggf. zeitweise unter Quarantäne zu stellen.<br />

In der Forstwirtschaft werden Hygienemaßnahmen im Rahmen der sauberen Waldwirtschaft<br />

durchgeführt. Dazu gehört auch die Abfuhr von mit Borkenkäfern befallenem Holz aus dem<br />

Wald.<br />

Saat- und Pflanzzeiten<br />

Die Saat- und Pflanzzeiten richten sich nach den Erfordernissen der Kulturpflanzenarten. Sie<br />

sind in Abhängigkeit vom Klimagebiet, Bodenzustand und von der Witterung festzulegen. Im<br />

Gartenbau haben darüber hinaus die ökonomischen Rahmenbedingungen einen großen Einfluss.<br />

Die Optimierung der für Standort und Betrieb spezifischen Saat- und Pflanzzeit ist eine wichtige<br />

Voraussetzung für die Entwicklung gesunder und leistungsfähiger Kulturpflanzenbestände.<br />

Durch die Wahl der Saat- und Pflanzzeit lässt sich das Auftreten bestimmter Schadorganismen<br />

beeinflussen.<br />

Die Saat- und Pflanzzeiten sollten so gewählt werden, dass der<br />

Befall durch Schadorganismen nicht gefördert wird.<br />

Frühe Saat von Wintergetreide kann den Befall durch Pilzkrankheiten, Viruskrankheiten und<br />

Unkräuter fördern, sie bringt jedoch meistens Pflanzen hervor, die den Winter besser überstehen,<br />

gegen andere Schadorganismen widerstandsfähiger sind und bei Bekämpfung dieser Organismen<br />

in aller Regel höhere Erträge erwarten lassen. Darüber hinaus erleichtert die frühere Ernte den<br />

Anbau von Zwischenfrüchten. Bei einigen Schadorganismen, z.B. Gelbverzwergungsvirus der<br />

Gerste und Fritfliege, kann durch eine nicht zu zeitige Aussaat <strong>des</strong> Wintergetrei<strong>des</strong> und mög-<br />

161


lichst frühe Aussaat <strong>des</strong> Sommergetrei<strong>des</strong> der Befall so weit verringert werden, dass sich sonst<br />

notwendige Pflanzenschutzmaßnahmen erübrigen können. Über die Nutzung dieser Möglichkeiten,<br />

die zu Lasten der Bestan<strong>des</strong>entwicklung gehen können, muss der Praktiker unter Abwägung<br />

aller Umstände vor Ort entscheiden.<br />

Kultur- und Pflegemaßnahmen<br />

Geeignete Kultur- und Pflegemaßnahmen sind bei allen Kulturpflanzenarten Voraussetzung für<br />

die Entwicklung gesunder und leistungsfähiger Bestände. Darüber hinaus sind Pflegemaßnahmen<br />

in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Forstwirtschaft unverzichtbarer Bestandteil<br />

<strong>des</strong> Pflanzenschutzes.<br />

Die Kultur- und Pflegemaßnahmen sind standortgerecht und<br />

situationsbezogen durchzuführen.<br />

Zum Beispiel in landwirtschaftlichen Kulturen und in Freilandkulturen <strong>des</strong> Gartenbaus sind Pflegemaßnahmen<br />

vor allem auf die Lockerung <strong>des</strong> Bodens und die Beseitigung <strong>des</strong> Unkrauts gerichtet.<br />

Mechanische Maßnahmen können aber die Erosion fördern oder zur Virusübertragung<br />

beitragen. Notwendigkeit und Umfang sind daher im Einzelfall vor Ort abzuwägen und zu entscheiden.<br />

Im Gartenbau ist der Schnitt bei Gehölzen eine wichtige Maßnahme sowohl zur Erhaltung <strong>des</strong><br />

physiologischen Gleichgewichtes und damit <strong>des</strong> Gesundheitszustan<strong>des</strong> der Pflanzen als auch zur<br />

Abwehr von Schadorganismen. Er ist in Abhängigkeit von Pflanzenart, Wuchsform, Pflanzenalter<br />

und Kulturverfahren durchzuführen und kann nur unmittelbar am Standort entschieden werden.<br />

In Gewächshauskulturen üben Faktoren wie Bestandsdichte, Klimatisierung und Bewässerungstechnik<br />

einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung von Schadorganismen aus. Ihre richtige<br />

Kombination in Abhängigkeit von Kulturart, Kulturstadium und technischen Einrichtungen kann<br />

die Infektionsgefahr durch bedeutsame Schadpilze vermindern und in einigen Kulturen die Anwendung<br />

von Wachstumsreglern teilweise ersetzen.<br />

Waldbauliche Pflegemaßnahmen sind insbesondere auf die Regulierung <strong>des</strong> Standraumes der<br />

Bäume gerichtet. So bewirken Läuterungen und Durchforstungen u.a., dass die Widerstandskraft<br />

der verbleibenden Bäume gegen blatt- und nadelfressende Insekten durch Vergrößerung <strong>des</strong><br />

Wuchsraumes und der Vitalität der Bäume verbessert wird.<br />

Nährstoffversorgung<br />

Eine über die gesamte Vegetationszeit der Kulturpflanzen andauernde ausgewogene und bedarfsgerechte<br />

Nährstoffversorgung ist Voraussetzung für die Entwicklung gesunder und leistungsfähiger<br />

Kulturpflanzenbestände.<br />

Die Nährstoffversorgung der Pflanzen einschließlich der Düngung<br />

ist ausgewogen und bedarfsgerecht zu gestalten. Im Rahmen<br />

einer bedarfsgerechten Düngung sollte die Nährstoffversorgung<br />

so ausgeführt werden, dass der Befall durch Schadorganismen<br />

nicht gefördert wird.<br />

Der Praktiker muss sich nach den Regelungen der guten fachlichen Praxis in der Düngeverordnung<br />

richten. Damit soll Überdüngungen vorgebeugt werden.<br />

Es ist zu berücksichtigen, dass auch Nährstoffmangel und ein unausgewogenes Verhältnis zwischen<br />

den Einzelnährstoffen die Kulturpflanzen schwächen, ihre Anfälligkeit gegenüber Krankheiten<br />

und Schädlingen erhöhen und die Konkurrenzkraft gegenüber Unkräutern in der Regel<br />

verringern.<br />

162


Auch bei Waldbeständen kommt einer ausgewogenen Nährstoffversorgung für die Stabilität und<br />

die Widerstandsfähigkeit <strong>des</strong> Ökosystems eine besondere Rolle zu. Nährstoffungleichgewichte<br />

werden in Wäldern nur bedingt, z.B. durch Kompensationskalkungen, ausgeglichen.<br />

4. Grundsätze für die Einschätzung und Bewertung <strong>des</strong> Schadens, der durch<br />

Krankheitserreger, Schädlinge und Unkräuter hervorgerufen werden kann<br />

Beobachtung der Pflanzenbestände und Einschätzung <strong>des</strong> Befalls<br />

(Hierzu zählen auch Wälder.)<br />

Zur guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz gehört, dass Schadorganismen grundsätzlich nur<br />

dann abgewehrt oder bekämpft werden, wenn ein wirtschaftlicher Schaden droht. Es ist jedoch<br />

keine Vernichtung der Schadorganismen anzustreben, und ein Befall, der keinen wirtschaftlichen<br />

Schaden verursacht, ist zu tolerieren. Eine Eliminierung von Schadorganismen ist nur unter bestimmten<br />

Bedingungen angezeigt, insbesondere bei der Saat- und Pflanzgutproduktion, bei der<br />

Pflanzenquarantäne, bei besonderen Qualitätsanforderungen und zur Vermeidung von Virusübertragungen.<br />

Die Pflanzenbestände sind hinsichtlich ihrer Entwicklung und<br />

ihres Gesundheitszustan<strong>des</strong> zu beobachten. Der Befall mit<br />

Schadorganismen ist nach der Notwendigkeit einer Bekämpfung<br />

einzuschätzen und einzustufen in:<br />

? nichtbekämpfungswürdiger Befall oder<br />

? bekämpfungswürdiger Befall.<br />

Die Einschätzung der Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme kann nicht generell getroffen<br />

werden. Bei der Einschätzung der Notwendigkeit müssen stets die standort-, situations- und<br />

kulturpflanzenbezogenen sowie die schadorganismusspezifischen Bedingungen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Zur Einschätzung der Entwicklung und <strong>des</strong> Gesundheitszustan<strong>des</strong> von Pflanzenbeständen sind<br />

solide Kenntnisse erforderlich, vor allem zu Befalls- und Schadbildern der wichtigsten Schadorganismen.<br />

Der Praktiker benötigt darüber hinaus ausreichende Kenntnisse zur Bewertung eines<br />

bekämpfungswürdigen Befalls.<br />

Für eine Reihe von Schadorganismen kann der Praktiker Bekämpfungsschwellen nutzen, die<br />

jedoch voraussetzen, dass im Rahmen einer Stichprobe der Befall eines Fel<strong>des</strong> oder Bestan<strong>des</strong><br />

quantifiziert wird. Beispiele sind nach heutigem Wissensstand<br />

? Verunkrautung in Getreide, insbesondere Winterweizen, und Raps,<br />

? Mehltau an Winterweizen,<br />

? Getreideblattläuse an Winterweizen,<br />

? Schmetterlingslarven und Blattläuse an Kohlarten sowie<br />

? Larven von Forstschädlingen an Kiefer, Eiche oder Fichte.<br />

Für einzelne Schadorganismen stehen auch indirekte Methoden der Befallseinschätzung zur Verfügung,<br />

beispielsweise<br />

? Gelbschalen für Rapsschädlinge (Rapserdfloh und Stengelrüßler),<br />

? geleimte Farbtafeln im Obstbau und in Gewächshäusern,<br />

? Pheromonfallen für Schadschmetterlinge (Wintersaateule, Erbsenwickler, Apfelwickler, Apfelschalenwickler,<br />

Traubenwickler, Nonne, Forleule u.a.) und Borkenkäfer sowie<br />

? elektronische Warngeräte für Apfelschorf und Peronospora im Weinbau.<br />

Für einige Krankheiten, z.B. Halmbruchkrankheit <strong>des</strong> Weizens, Kraut- und Braunfäule an der<br />

Kartoffel und Feuerbrand an Kernobst, ist keine visuelle Früherkennung und Einschätzung der<br />

163


Bekämpfungsnotwendigkeit möglich. Hier hilft die Pflanzenschutzberatung mit Prognosehinweisen,<br />

die mit Hilfe von Computermodellen und anderen indirekten Methoden erstellt werden.<br />

Erfahrungen und Entscheidungshilfen<br />

Die Entscheidung gegen oder für eine Abwehrmaßnahme muss der Praktiker stets allein treffen<br />

und verantworten. Er hat die Kosten für die Maßnahmen – sie können im Ackerbau <strong>bis</strong> zu 600<br />

DM/ha betragen und im Gartenbau auch wesentlich höher liegen – zu tragen und ist <strong>des</strong>halb auch<br />

aus betriebswirtschaftlichen Gründen bemüht, keine unnötigen Maßnahmen durchzuführen. Andererseits<br />

trägt er aber auch das Risiko bei Unterlassung einer notwendigen Pflanzenschutzmaßnahme,<br />

die zu hohen Verlusten, bei Obst, Reben, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen und Waldbäumen<br />

sogar zum Totalverlust, führen kann. Dies kann nicht nur alle finanziellen Vorleistungen für<br />

gute Erträge zunichte machen, sondern auch betriebswirtschaftliche und ökologische Folgen haben.<br />

Bei der Einschätzung der Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme<br />

sind die Erfahrungen und Beobachtungen der Vorjahre<br />

einzubeziehen, die Hinweise der amtlichen Pflanzenschutzberatung<br />

zu berücksichtigen und, soweit verfügbar und<br />

praktikabel, weitere Entscheidungshilfen zu nutzen.<br />

Der Praktiker nutzt auch seine langjährigen Erfahrungen und Beobachtungen, um eine standort-<br />

und situationsbezogene Einschätzung <strong>des</strong> Gesundheitszustan<strong>des</strong> der Pflanzenbestände zu sichern<br />

oder sich auf drohende Befallsentwicklungen einzustellen. Zur Einschätzung der Notwendigkeit<br />

einer Bekämpfungsmaßnahme sind alle zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Entscheidungshilfen,<br />

insbesondere Informationsschriften, Warndiensthinweise, Beratungsveranstaltungen<br />

und Auskunftsdienste der Pflanzenschutzberatung der Länder, heranzuziehen. Wenn in den Ländern<br />

oder Regionen für die Praxis geeignete computergestützte Prognoseverfahren oder Expertensysteme<br />

angeboten werden, sollten diese genutzt werden. Auch Informationen von Pflanzenschutzexperten<br />

der privaten Beratung, <strong>des</strong> Handels, der Anbauverbände und der Industrie können<br />

zur Entscheidungssicherheit beitragen.<br />

5. Grundsätze für die Auswahl der Abwehr- und Bekämpfungsmaßnahmen<br />

Nichtchemische Abwehr- und Bekämpfungsverfahren<br />

Nichtchemische Abwehr- und Bekämpfungsverfahren leiten sich in vielen Fällen aus der acker-<br />

und pflanzenbaulichen Tradition ab oder berücksichtigen Mechanismen der biologischen Regulation.<br />

Sie gelten oft als besonders umweltverträglich.<br />

Sofern praktikable und umweltverträgliche nichtchemische<br />

Abwehr- und Bekämpfungsverfahren zur Verfügung stehen,<br />

sind diese zu bevorzugen.<br />

Die Entscheidung für eine nichtchemische Pflanzenschutzmaßnahme ist unter Abwägung der<br />

Wirksamkeit, der Umweltverträglichkeit, <strong>des</strong> Risikos und der Kosten standort-, situations- und<br />

kulturpflanzenbezogen zu treffen. Dabei ist auch auf besondere Anforderungen <strong>des</strong> Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutzes zu achten. Es sind alle zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Entscheidungshilfen,<br />

insbesondere Informationsschriften, Warndiensthinweise, Beratungsveranstaltungen<br />

und Auskunftsdienste der Pflanzenschutzberatung der Bun<strong>des</strong>länder, zu nutzen.<br />

Anwendung geeigneter Pflanzenschutzmittel<br />

Die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz schließt die bestimmungsgemäße<br />

und sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ein. Da in vielen Bereichen der<br />

Pflanzenproduktion keine geeigneten nichtchemischen Verfahren verfügbar sind, gibt es zur<br />

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vielfach keine Alternative.<br />

164


Stehen keine anderen praktikablen Möglichkeiten der Schadensabwehr<br />

zur Verfügung, so ist die Anwendung eines geeigneten<br />

zugelassenen Pflanzenschutzmittels vorzusehen.<br />

Die Entscheidung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist unter Abwägung der Wirksamkeit,<br />

<strong>des</strong> Risikos und der Kosten standort-, situations- und kulturpflanzenbezogen zu treffen.<br />

Dabei sind die Hinweise auf der Gebrauchsanleitung zu berücksichtigen. Hierzu gehören z.B.<br />

notwendige Anwenderschutzmaßnahmen, bestimmte Anwendungsbedingungen oder der Grad<br />

möglicher Schädigungen von Nutzorganismen oder Regenwürmern. Bei der Anwendung von<br />

Herbiziden und Nematiziden sind die möglichen Auswirkungen auf die Folgekultur zu beachten.<br />

Es sind auch die zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Entscheidungshilfen, insbesondere<br />

Informationsschriften, computergestützte Expertensysteme, Warndiensthinweise, Beratungsveranstaltungen<br />

und Auskunftsdienste der Pflanzenschutzberatung der Bun<strong>des</strong>länder, zu nutzen.<br />

Zusätzliche Informationen auch von anderen Experten über chemische Pflanzenschutzmaßnahmen,<br />

z.B. Berater der Pflanzenschutzmittelhersteller, <strong>des</strong> Handels und private Pflanzenschutzberater,<br />

können zur Entscheidungssicherheit beitragen.<br />

6. Grundsätze für die sachgerechte Anwendung nichtchemischer Pflanzenschutzmaßnahmen<br />

Anwendung nichtchemischer Pflanzenschutzmaßnahmen<br />

Nichtchemische Pflanzenschutzmaßnahmen sind sehr spezielle, zuweilen nicht einfach zu handhabende<br />

und aufwendige Verfahren, die standort- und situationsbezogen angewendet werden<br />

müssen. Auch sie können durchaus unerwünschte Nebenwirkungen haben, wie die <strong>Förderung</strong><br />

der Erosion durch Wind und Wasser nach mechanischer Unkrautbekämpfung oder die Schädigung<br />

von Nützlingen beim Abflammen von Unkräutern. Selektiv wirkende und umweltverträgliche<br />

biologische Verfahren im engeren Sinne stehen nur für relativ wenige Schadorganismen zur<br />

Verfügung, sind oftmals relativ teuer und <strong>des</strong>halb nur ausnahmsweise und unter besonderen Bedingungen,<br />

z.B. im ökologischen Landbau oder bei Einsatz von Fördermitteln, praktikabel.<br />

Nichtchemische Maßnahmen sind anzuwenden, wenn die gewählten<br />

Verfahren praktikabel und umweltverträglich sind.<br />

In der Landwirtschaft, im Gartenbau und der Forstwirtschaft stehen die mechanische Beseitigung<br />

oder Zurückdrängung <strong>des</strong> Unkrautes durch Hacken, Striegeln und Mähen oder andere Techniken<br />

im Mittelpunkt nichtchemischer Pflanzenschutzmaßnahmen. Der Praktiker hat zu berücksichtigen,<br />

dass die Effizienz der mechanischen Unkrautbekämpfung vom Bodenzustand, von der Entwicklung<br />

<strong>des</strong> Kulturpflanzenbestan<strong>des</strong> und der Verunkrautung sowie von der Witterung abhängig<br />

ist. Im Getreide kann sie zwischen 30 und 70% Unkrautbeseitigung liegen und in Kartoffeln<br />

und Mais auch darüber. Nach Erfahrungswerten können in landwirtschaftlichen Kulturen etwa<br />

10 <strong>bis</strong> 20 % der notwendigen Maßnahmen zur Unkrautbekämpfung mittels mechanischer Verfahren,<br />

vorzugsweise in Kartoffeln und Rüben auf leichten Böden und bei geringer Verunkrautung,<br />

durchgeführt werden. Auch die Kombination mechanischer mit chemischen Verfahren<br />

trägt zur verminderten Anwendung von Herbiziden bei.<br />

Im Ackerbau eignen sich mechanische Verfahren lokal auch für die Bekämpfung schädlicher<br />

Bodeninsekten, wobei allerdings auch Nützlinge und indifferente Arten beeinträchtigt werden<br />

können. Eine Entscheidung über das zu wählende Verfahren kann nur unter Abwägung aller<br />

Umstände standort- und situationsbezogen erfolgen. Weitere nichtchemische Pflanzenschutzmaßnahmen,<br />

wie Abflammen der Unkräuter oder Einsatz von Kollektoren zum Absammeln von<br />

Kartoffelkäfern, sind teuer, oft sehr energieaufwendig und zum Teil ungenügend wirksam. Von<br />

den biologischen Verfahren hat sich im Ackerbau die finanziell geförderte Anwendung z.B. von<br />

Trichogramma-Eiparasiten gegen den Maiszünsler bewährt. Darüber hinaus können auch Bacil-<br />

165


lus thuringiensis-Präparate gegen Kartoffelkäfer, Maiszünsler, Nonne und andere Schädlinge<br />

angewandt werden.<br />

Im Gartenbau bestehen in vielen Fällen bessere Voraussetzungen für die Anwendung vielfältiger<br />

nichtchemischer Maßnahmen, die neben der Unkrautbeseitigung und dem Einsatz von Nützlingen<br />

Netze zum Schutz gegen Insekten und Vögel, Fallen, Lock- und Abschreckstoffe etc. umfassen.<br />

Folien zum Abdecken der Bodenoberfläche und andere Mulchverfahren gewährleisten in<br />

bestimmten Kulturen einen wirksamen Schutz gegen die Verunkrautung. Schutznetze können auf<br />

kleineren Flächen <strong>des</strong> Rettichanbaus vor Rettichfliegenbefall oder im Obstbau gegen den Maikäfer<br />

schützen. Auf großen Anbauflächen allerdings ist die Handhabung der Netze schwierig oder<br />

nicht möglich. In bestimmten Gewächshauskulturen ist der Einsatz von Nützlingen bereits so<br />

weit entwickelt, dass ganz oder teilweise auf die Anwendung von Akariziden oder Insektiziden<br />

verzichtet werden kann. Die Entscheidung über den Nützlingseinsatz kann nur situationsbezogen<br />

vor Ort und gegebenenfalls unter Einbeziehung einer Spezialberatung getroffen werden und<br />

muss begleitende Maßnahmen, z.B. die Gestaltung <strong>des</strong> Raumklimas, einbeziehen.<br />

Im Weinbau können in bestimmten Situationen umweltverträgliche Bacillus thuringiensis-Präparate<br />

gegen Traubenwickler, in der Forstwirtschaft gegen einige Schmetterlingsraupen angewandt<br />

werden. Auch im Gartenbau, in der Forstwirtschaft und im öffentlichen Grün stehen mikrobiologische<br />

Methoden (insektenpathogene Bakterien und Viren) zur Verfügung.<br />

In der Forstwirtschaft sind mechanische Bekämpfungsmaßnahmen wie das Entrinden befallenen<br />

Holzes z.B. durch Borken- oder Prachtkäfer übliche Standardmaßnahmen. Als biotechnische<br />

Maßnahmen hat sich der Einsatz von Fallen mit Aggregationspheromonen zur kleinörtlichen<br />

Borkenkäferbekämpfung bewährt.<br />

Beim Nützlingseinsatz ist die Gefahr der Faunenverfälschung durch Nützlinge zu beachten, behördliche<br />

Beratung ist unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage vor dem Einsatz gebietsfremder<br />

Nützlinge einzuholen. Im Gartenbau richten sich die Möglichkeiten <strong>des</strong> Einsatzes von<br />

Nützlingen nach der jeweiligen einzelbetrieblichen Situation, insbesondere im Hinblick auf Kulturfolgen,<br />

Kulturarten, technische Einrichtungen und die Vermarktungsstruktur. Dabei ist zu<br />

beachten, dass der Nützlingseinsatz in Kulturen mit relativ hohem potentiellem Schaderregerauftreten<br />

oft hinsichtlich der gesamten Verfahrenskosten deutlich teurer ist als chemische Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Pflanzenschutzes und es aufgrund der spezifischen Ansprüche und Potentiale der einzelnen<br />

Nützlinge eines speziellen Nützlingsmanagements bedarf.<br />

Umgang mit Nützlingen<br />

Im Rahmen der biologischen Bekämpfung besteht die Möglichkeit, die vorhandene Nützlingsfauna<br />

zu schonen oder zu fördern. Darüber hinaus werden bestimmte Nützlinge in speziellen<br />

Betrieben kommerziell vermehrt und vermarktet, so dass sie von den Anwendern im Freiland<br />

oder im Gewächshaus in der notwendigen Dichte ausgebracht werden können.<br />

Nützlinge sind als lebende Organismen im Rahmen der biologischen<br />

Bekämpfung sorgfältig und verantwortungsbewusst zu handhaben.<br />

Beim Einsatz von Nützlingen ist in besonderer Weise darauf zu achten, dass die Beschaffung<br />

und die Anwendung sorgfältig vorbereitet und durchgeführt werden. In den Wäldern ist besonderer<br />

Wert auf Selbstregulationsprozesse unter Ausnutzung und <strong>Förderung</strong> von vorhandenen Nützlingen<br />

(z.B. Ameisen) zu legen.<br />

Beratung zu nichtchemischen Verfahren<br />

Die Wirkung nichtchemischer Pflanzenschutzmaßnahmen ist in höherem Maße als bei Anwendung<br />

von Pflanzenschutzmitteln von den standörtlichen Gegebenheiten und der jeweiligen aktuellen<br />

Situation abhängig. Sie erfordern oftmals einen erheblichen zeitlichen und finanziellen<br />

Aufwand, und es sind besondere Kenntnisse erforderlich.<br />

Beim Einsatz von nichtchemischen Verfahren, insbesondere bei<br />

der Anwendung von Nutzorganismen, ist auf die Hinweise der<br />

166


der Anwendung von Nutzorganismen, ist auf die Hinweise der<br />

Produzenten und der Beratung besonders zu achten.<br />

Der Praktiker muss über die einzelnen Methoden gute Kenntnisse besitzen und alle zur Verfügung<br />

stehenden Informationen und die Beratung nutzen, damit die notwendige Effizienz dieser<br />

Verfahren erreicht und nicht durch unerwünschte Nebenwirkungen in Frage gestellt wird. Insbesondere<br />

beim Einsatz von Nützlingen ist eine Beachtung der Hinweise der Züchter und Berater<br />

und eine kontinuierliche Überwachung der Anwendung für den Erfolg unverzichtbar.<br />

7. Grundsätze für die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung von<br />

Pflanzenschutzmitteln<br />

Zugelassene Pflanzenschutzmittel<br />

Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich nur eingeführt, in den Verkehr gebracht und angewendet<br />

werden, wenn sie in Deutschland nach eingehender Prüfung durch die Biologische Bun<strong>des</strong>anstalt<br />

für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bun<strong>des</strong>institut für gesundheitlichen<br />

Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und dem Umweltbun<strong>des</strong>amt zugelassen und entsprechend<br />

gekennzeichnet sind. Die drei Eckpfeiler - zugelassenes Pflanzenschutzmittel, geprüftes<br />

Pflanzenschutzgerät und sachkundiger Anwender – bilden die Grundlage dafür, dass die bestimmungsgemäße<br />

und sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine schädlichen<br />

Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser und keine<br />

sonstigen nicht vertretbaren Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt, hat.<br />

Zugelassene Pflanzenschutzmittel sowie geprüfte Geräte und<br />

sachkundige Anwender sind die Grundvoraussetzungen für die<br />

bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.<br />

Die Prüfung und Bewertung der Pflanzenschutzmittel im Zulassungsverfahren erstreckt sich auf<br />

die belebte und auf die unbelebte Umwelt. Prüfung und Zulassung werden nach den einheitlichen<br />

Grundsätzen für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln der Europäischen<br />

Union auf hohem Niveau vorgenommen. Durch regelmäßige Neubewertung innerhalb von zehn<br />

Jahren wird der neueste Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse im Rahmen der Zulassung<br />

berücksichtigt.<br />

Im einzelnen sind dies folgende Prüfbereiche:<br />

1. Chemische und physikalische Eigenschaften.<br />

2. Wirksamkeit der Pflanzenschutzmittel einschließlich möglicher Schäden für die angebaute<br />

oder nachgebaute Kulturpflanze.<br />

3. Toxizität für Mensch und Tier. Verbleib bzw. Ausscheidungswege bei tierischen Organismen,<br />

Akkumulationsgefahr.<br />

4. Rückstände in den behandelten Pflanzen und Pflanzenteilen sowie bei Futtermitteln,<br />

Rückstände in tierischen Erzeugnissen wie Milch, Eiern und Fleisch. Bewertung der<br />

Rückstände für die menschliche Gesundheit bei lebenslanger Aufnahme.<br />

5. Abbauverhalten im Boden, Auswirkungen auf<br />

6. Bodenorganismen. Abschätzung der Versickerungsneigung in das Grundwasser.<br />

7. Verbleib und Abbauverhalten in Oberflächengewässern, Auswirkungen auf Wasserorganismen<br />

sowie die Regelung durch Abstandsauflagen, die eine Gefährdung ausschließen.<br />

8. Entweichen in die Luft und dortiger Abbau.<br />

9. Auswirkungen auf Bienen, Nützlinge und andere freilebende terrestrische Tiere.<br />

Mit der Zulassung verbindet die Biologische Bun<strong>des</strong>anstalt für Land- und Forstwirtschaft die<br />

zum Schutz von Mensch, Tier und Naturhaushalt erforderlichen Anwendungsbestimmungen und<br />

167


Auflagen, so dass die Erfordernisse für eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung<br />

nach guter fachlicher Praxis aus der Gebrauchsanleitung ersichtlich sind.<br />

Neben den geprüften Pflanzenschutzmitteln bieten Pflanzenschutzgeräte, die in die Pflanzenschutzgeräteliste<br />

eingetragen sind, und die regelmäßige Überprüfung der im Gebrauch befindlichen<br />

Geräte sowie sachkundige Anwender die Gewähr für eine sachgerechte Anwendung. In<br />

Publikationen der Pflanzenschutzdienste der Länder zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung<br />

sind alle wesentlichen Punkte der guten fachlichen Praxis im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln<br />

enthalten.<br />

Dem Anwender obliegt darüber hinaus eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Anwendung von<br />

Pflanzenschutzmitteln. Anwendern, die Pflanzenschutzmittel nicht bestimmungsgemäß und<br />

sachgerecht anwenden, kann die Anwendung untersagt und nicht ordnungsgemäß arbeitende<br />

Pflanzenschutzgeräte können stillgelegt werden.<br />

Mittelauswahl<br />

Die Auswahl <strong>des</strong> Pflanzenschutzmittels ist unter Abwägung der Wirksamkeit und der Kosten<br />

standort-, situations- und kulturpflanzenbezogen zu treffen.<br />

Bei der Mittelauswahl sind die für die jeweilige Situation geeignetsten<br />

Präparate zu bevorzugen.<br />

Die zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind dem jeweils gültigen Pflanzenschutzmittelverzeichnis<br />

zu entnehmen oder bei der Beratung zu erfragen. Bei gleicher Eignung für das jeweilige Anwendungsgebiet<br />

sollten mindertoxische, nützlingsschonende und bienenungefährliche Pflanzenschutzmittel<br />

ohne besondere Auflagen bevorzugt zur Anwendung kommen. Selektive Pflanzenschutzmittel<br />

sind breitwirksamen vorzuziehen, es sei denn, dass mehrere Schadorganismen<br />

gleichzeitig auftreten bzw. eine hohe Wahrscheinlichkeit für deren Auftreten besteht oder entsprechend<br />

breitwirksame Mittel ökologische Vorteile bieten. Probebehandlungen, z.B. zur Prüfung<br />

der Verträglichkeit bei neuen Sorten, sind im Vorfeld der Bestandsbehandlung für den Gartenbau<br />

häufig unerlässlich.<br />

Anwendungen und Aufwandmengen<br />

Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln ohne Prüfung der Bekämpfungsnotwendigkeit aus allgemeinem<br />

Vorsorgedenken heraus entsprechen nicht der guten fachlichen Praxis. Die für den<br />

Schadorganismus und die Kultur am besten geeigneten Pflanzenschutzmittel sind daher situationsbezogen<br />

anzuwenden, um mit möglichst wenig Wirkstoffaufwand auszukommen. Darüber<br />

hinaus sind die standörtlichen Gegebenheiten und die Witterungsbedingungen zu beachten, um<br />

die Gefahr der Abtrift und der Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln zu vermeiden. In besonderen<br />

Fällen kann durch die Anwendung wirkungsverbessernder Zusatzstoffe die Effizienz<br />

der Pflanzenschutzmittel erhöht und damit der Aufwand verringert werden. Maßnahmen zur Reduzierung<br />

der Anwendungshäufigkeit und der Aufwandmenge senken gleichzeitig die Kosten für<br />

den Pflanzenschutz und tragen zur allgemeinen Risikominderung bei.<br />

Die Anwendungen und die Aufwandmengen sind den Gegebenheiten anzupassen.<br />

Soweit es im Einzelfall vertretbar ist, sollten die in der Gebrauchsanleitung vorgesehenen maximalen<br />

Anwendungshäufigkeiten und Aufwandmengen unterschritten werden.<br />

Voraussetzung ist, dass die Kontrolle der Schaderreger mit vertretbarem Aufwand und eine Einschätzung<br />

der Befallssituation möglich sind. Dazu sind alle verfügbaren Entscheidungshilfen zu<br />

nutzen. Darüber hinaus kann die Beratung Hilfestellung geben. Die Einhaltung der richtigen Bekämpfungstermine<br />

stellt eine wichtige Voraussetzung dar, um den Pflanzenschutzmittelaufwand<br />

zu begrenzen und eine hinreichende Wirkung zu erzielen. Bei bestimmten Schadorganismen<br />

kann, auch unter den oben genannten Voraussetzungen, bei rechtzeitigem Einsatz kurz vor oder<br />

bei Befallsbeginn eine Epidemie besser und mit einer geringeren Anzahl von Anwendungen<br />

168


zw. geringerer Aufwandmenge bekämpft werden als zu einem späteren Zeitpunkt, da die Erreger<br />

im Jugendstadium häufig empfindlicher reagieren. Andererseits gibt es Unkräuter, wie die<br />

sogenannten Wurzelunkräuter, und Schadinsekten, die im ausgewachsenen Stadium leichter zu<br />

bekämpfen sind. So sind z.B. Disteln und Quecken mit geeigneten Wirkstoffen in größeren Stadien<br />

besser zu bekämpfen als im Jugendstadium. Je nach Schadorganismus und Wirkstoff sind<br />

daher differenzierte Vorgehensweisen zur Reduzierung der Aufwandmenge nötig. Auch die Witterungsbedingungen<br />

spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, wie weit man die Aufwandmenge<br />

zurücknehmen kann. Morpholine verlieren z.B. ihre Wirkung bei Wärme eher als<br />

Azolfungizide. Wuchsstoffe zur Unkrautbekämpfung benötigen Wärme, während diese bei bestimmten<br />

Bodenherbiziden kaum eine Bedeutung hat. Diese wiederum brauchen vor allem Bodenfeuchtigkeit,<br />

um ihre volle Wirkung zu entfalten. Die Aufwandmenge dieser Mittel ist außerdem<br />

vom Humus- und Tongehalt <strong>des</strong> Bodens abhängig.<br />

Teilflächen-, Rand- und Einzelpflanzenbehandlung<br />

Da Unkräuter, Insekten und Pilze häufig vom Rand her einwandern, sind oftmals Behandlungen<br />

von Teilen der Kulturfläche oder von Einzelpflanzen ausreichend. Bei großen Schlägen ist dies<br />

eher der Fall als bei kleinen. Es kann auch sinnvoll sein, bei den ersten Anzeichen eines Befalls<br />

auf Teilflächen zu bekämpfen, um später nicht den ganzen Schlag oder das ganze Waldgebiet<br />

behandeln zu müssen.<br />

Durch Teilflächen-, Rand- und Einzelpflanzenbehandlungen lassen sich<br />

in vielen Fällen großflächige Bekämpfungsmaßnahmen vermeiden.<br />

Die Eingrenzung von Bekämpfungsmaßnahmen auf den Rand der Kulturfläche bietet sich z.B.<br />

bei der Abwehr von Rapsschädlingen und <strong>des</strong> Erbsenwicklers an. Teilflächenbehandlungen sind<br />

z.B. bei unterschiedlich anfälligen Kulturpflanzensorten und bei ungleichmäßigem Auftreten von<br />

Unkräutern sinnvoll. Auch im Wald kann einer Massenvermehrung bestimmter Schadorganismen<br />

mit einer Rand- oder Teilflächenbehandlung entgegengewirkt werden.<br />

Darüber hinaus kann die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an Einzelpflanzen (z.B. Ampferbekämpfung<br />

im Grünland oder Wildver<strong>bis</strong>sschutz) oder an zu schützenden Pflanzenerzeugnissen<br />

ausreichen.<br />

Tankmischungen<br />

Tankmischungen dienen der Reduzierung der Aufwandmenge, der Verminderung der Eingriffshäufigkeit<br />

und der Vermeidung von Resistenzentwicklungen. Die gemeinsame Ausbringung<br />

spart darüber hinaus Überfahrten und damit Kosten. Es wird weniger Wasser und Energie verbraucht<br />

und Bodendruck gemindert.<br />

Durch Tankmischungen kann der Aufwand an Pflanzenschutzmitteln verringert<br />

werden. Ihre Anwendung unterliegt einer besonderen Sorgfaltspflicht.<br />

Zugelassene Tankmischungen bieten die höchste Sicherheit. Bei allen anderen Tankmischungen<br />

ist zu berücksichtigen, dass die Eigenschaften der einzelnen Pflanzenschutzmittel hinsichtlich<br />

Phytotoxizität oder möglicher Schädigung von z.B. Nutzorganismen in Mischungen ungünstiger<br />

ausfallen können. Mischungen mit drei und mehr Pflanzenschutzmitteln sollten <strong>des</strong>halb vermieden<br />

werden. Sofern nicht auf bewährte Tankmischungen zurückgegriffen werden kann, sind Informationen<br />

der Hersteller der Pflanzenschutzmittel oder der amtlichen Beratung über Erfahrungen<br />

mit der vorgesehenen Tankmischung einzuholen. Sind diese Informationen nicht verfügbar,<br />

ist es unverzichtbar, vor der Ausbringung die technische Mischbarkeit, die Verträglichkeit<br />

für die Kulturpflanzen und eine mögliche Gefährdung von z.B. Nutzorganismen auf geeignete<br />

Weise abzuklären.<br />

169


Resistenzen gegenüber Pflanzenschutzmitteln<br />

Resistente Schadorganismenpopulationen entstehen durch den Selektionsdruck, der durch wiederholte<br />

Anwendung einer Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffgruppe hervorgerufen wird. Häufigkeit<br />

und Geschwindigkeit der Entwicklung resistenter Schadorganismenpopulationen hängen<br />

vom Wirkungsmechanismus der Substanz und vom Schadorganismus (Generationsfolge, Rassenbildung)<br />

ab.<br />

Durch geeignete Resistenzmanagementstrategien, wie z.B. Wechsel von<br />

Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen, Reduzierung der Behandlungshäufigkeit,<br />

ist der Entwicklung von Resistenzen vorzubeugen.<br />

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf der Basis von Wirkstoffen unterschiedlicher<br />

Wirkungsmechanismen während der Vegetationszeit und bei Herbiziden auch in den folgenden<br />

Vegetationsperioden kann eine geeignete Maßnahme sein, um der Entwicklung resistenter Schadorganismenpopulationen<br />

zu begegnen. Welche Maßnahmen im konkreten Fall anzuwenden<br />

sind, ist ggf. mit der amtlichen Beratung zu klären.<br />

8. Grundsätze und Hinweise für den bestimmungsgemäßen und sachgerechten<br />

Einsatz von Pflanzenschutzgeräten<br />

Pflanzenschutzmittel können in Abhängigkeit von Anwendungsgebiet und -zweck mit unterschiedlichen<br />

Pflanzenschutzgeräten in verschiedenen Formen und Verfahren ausgebracht werden.<br />

Schätzungsweise 95% der im Pflanzenbau zur Anwendung gelangenden Pflanzenschutzmittel<br />

werden im Spritzverfahren mit Hilfe von Feldspritzgeräten und dem Trägerstoff Wasser ausgebracht.<br />

In den Raumkulturen Wein, Obst, Hopfen und im Forst kommen überwiegend Sprühgeräte zum<br />

Einsatz, die die Spritzflüssigkeitstropfen mit Hilfe eines Gebläseluftstroms zum Zielobjekt transportieren.<br />

In geschlossenen Gewächshäusern wird neben dem Spritzverfahren auch das Nebelverfahren<br />

praktiziert. Nebelgeräte erzeugen sehr feine Tropfen, die z.T. durch Zusatzgebläse im Gewächshaus<br />

verteilt werden und sich auf den Zielflächen niederschlagen.<br />

Schließlich sind noch das Streichverfahren und die Saatgutbehandlung zu nennen. Letztere ist an<br />

spezielle Beizgeräte gebunden, die gerätetechnisch auf die Verarbeitung von zugelassenen Saatgutbehandlungsmitteln<br />

ausgerichtet sind. Ihr bestimmungsgemäßer Einsatz lässt sich mit Hilfe<br />

der thematisch einfachen und begrenzten Vorgaben in den Geräte-Gebrauchsanleitungen relativ<br />

einfach gewährleisten und wird in der Regel stationär von Fachpersonal durchgeführt. Eine Ausbringung<br />

von Pflanzenschutzmitteln durch Luftfahrzeuge ist z.B. im Wald oft unverzichtbar.<br />

Geeignete und funktionssichere Pflanzenschutzgeräte<br />

Pflanzenschutzgeräte dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie so beschaffen sind,<br />

dass ihre bestimmungsgemäße und sachgerechte Verwendung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln<br />

keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf<br />

den Naturhaushalt hat, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Die Hersteller, Einführer<br />

oder Vertriebsunternehmer von neuen Pflanzenschutzgeräten müssen die Einhaltung der bestehenden<br />

technischen Min<strong>des</strong>tanforderungen gegenüber der Biologischen Bun<strong>des</strong>anstalt für<br />

Land- und Forstwirtschaft durch Abgabe einer Erklärung bestätigen. Die Biologische Bun<strong>des</strong>anstalt<br />

führt und veröffentlicht eine Liste, die sogenannte Pflanzenschutzgeräteliste, in der nur die<br />

Pflanzenschutzgeräte geführt werden, die diese Anforderungen erfüllen und damit in Deutschland<br />

verkehrsfähig sind.<br />

Im Gebrauch befindliche Feldspritzgeräte müssen im zweijährigen Turnus in amtlich anerkannten<br />

Kontrollstellen geprüft werden. Erfolgreich geprüfte Feldspritzgeräte erhalten eine Prüfplakette,<br />

ohne die die Pflanzenschutzmittelausbringung verboten ist. Der Pflanzenschutzdienst überwacht<br />

diese Vorgaben.<br />

170


Es sind nur geeignete und funktionssichere Pflanzenschutzgeräte einzusetzen.<br />

Beim Einsatz von Feldspritzgeräten sind die folgenden Hinweise zu beachten:<br />

? Pflanzenschutzgeräte dienen dem Zweck, Pflanzenschutzmittel genau dosiert und mit möglichst<br />

geringen Verlusten gleichmäßig auf Zielflächen anzulagern. Nach Möglichkeit sollte<br />

<strong>des</strong>halb verlustmindernde Technik zum Einsatz kommen (abtriftmindernde Düsen, Recyclingtechnik).<br />

Vor Einsatzbeginn muss der Wasseraufwand/Hektar festgelegt werden. Dabei<br />

sind u.a. die anzuwendenden Pflanzenschutzmittel, das Entwicklungsstadium der Kultur und<br />

die Wetterbedingungen zu berücksichtigen.<br />

? Die Geräte-Gebrauchsanleitungen liefern alle notwendigen Hinweise zur Auswahl der Düsen,<br />

zur Einstellung <strong>des</strong> Spritzdruckes und zur Fahrgeschwindigkeit. Auch ist eine Methode beschrieben,<br />

wie die Dosiergenauigkeit vor Einsatzbeginn zu überprüfen ist.<br />

? Beim Ansetzen der Spritzflüssigkeit sind die Vorgaben der Mittel-Gebrauchsanleitung im<br />

Hinblick auf Mittelaufwand, die Mischbarkeit und die erforderlichen Vorsichts- und Anwenderschutzmaßnahmen<br />

zu beachten. Für das Abmessen und die Zugabe von Pflanzenschutzmitteln<br />

in den Gerätebehälter oder die Mitteleinfüllschleuse <strong>des</strong> Gerätes sind ausschließlich<br />

geeignete und diesem Zweck vorbehaltene Messgefäße zu verwenden.<br />

? Das Befüllen von Pflanzenschutzgeräten ist zu beaufsichtigen. Die Gerätebehälter dürfen<br />

nicht über das Nennvolumen hinaus befüllt werden und dürfen nicht überschäumen. Es muss<br />

gewährleistet sein, dass beim Befüllen aus einer Trinkwasserleitung keine Spritzflüssigkeit<br />

zurückgesaugt oder -gedrückt werden kann.<br />

? Pflanzenschutzmittel-Gebinde sind nach der Entleerung sorgfältig zu spülen. Das Spülwasser<br />

ist der Spritzflüssigkeit zuzugeben. Es empfiehlt sich, zu diesem Zweck Mitteleinfüllschleusen<br />

mit integrierter Kanisterspüleinrichtung zu verwenden. Die gereinigten Behälter können<br />

dann der kostenfreien Rücknahme durch die Pflanzenschutzmittelindustrie zugeführt werden.<br />

? Um zu vermeiden, dass am Ende der Behandlung Spritzflüssigkeitsreste übrigbleiben, ist aus<br />

dem Flüssigkeitsaufwand und der Größe der Behandlungsfläche der Bedarf an Spritzflüssigkeit<br />

abzuschätzen. Aus der Behältergröße <strong>des</strong> Pflanzenschutzgerätes ergibt sich die Zahl der<br />

erforderlichen Füllungen. Für die letzte Füllung ist der Bedarf an Spritzflüssigkeit genau zu<br />

berechnen und diese Menge oder sogar etwas weniger einzufüllen. Aufgrund der im Gerät<br />

verbleibenden technischen Restmenge wird eine kleine Teilfläche unbehandelt bleiben, auf<br />

der das bei der Innenreinigung anfallende Spülwasser ausgebracht werden kann.<br />

? Im Interesse einer gleichmäßigen Quer- und Längsverteilung sollte eine Fahrgeschwindigkeit<br />

von 6 km/h gewählt werden. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 8 km/h nehmen<br />

Verteilungsprobleme überproportional zu.<br />

? Spritzeinsätze bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/s, Temperaturen über 25 °C oder relativen<br />

Luftfeuchten unter 30% führen zu erheblichen Mittelverlusten durch Abtrift und Verflüchtigung<br />

und sollten daher unterbleiben.<br />

? Grenzen gefährdete Objekte an die Behandlungsfläche, ist die herrschende Windrichtung zu<br />

berücksichtigen. Für die Behandlung der ersten Spritzbahn entlang von Gewässern und schützenswerten<br />

Biotopen sind neben den in der Zulassung erteilten Auflagen, Anwendungsbestimmungen<br />

und Hinweisen abtriftreduzierende Maßnahmen, wie z.B. geringere Fahrgeschwindigkeit<br />

mit dadurch abnehmendem Betriebsdruck, grobtropfigere Ausbringung und<br />

ggf. Abschaltung der äußeren Düsen, zu treffen. Ferner sind zu Wohngebieten, Gärten, Freizeit-<br />

und Sportflächen sowie Weiden mit Viehaustrieb ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten.<br />

Sollte trotz der Vorsichtsmaßnahmen Abtrift auf Nachbarflächen und -kulturen aufgetreten<br />

sein, ist der Nutzungsberechtigte umgehend zu verständigen und ggf. auf Vorsorgemaßnahmen<br />

(z.B. Einhaltung der Wartezeit oder Verzehrsverbot) hinzuweisen.<br />

? Unmittelbar nach Abschluss der Spritzarbeiten ist die im Gerät verbliebene technisch bedingte<br />

Restmenge min<strong>des</strong>tens im Verhältnis 1:10 mit Klarwasser zu verdünnen und auf der unbehandelt<br />

gebliebenen Restfläche auszubringen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Restmenge,<br />

die sich zwischen Armatur und Düsen befindet, nicht verdünnbar ist und daher beim<br />

171


menge, die sich zwischen Armatur und Düsen befindet, nicht verdünnbar ist und daher beim<br />

Ausspritzen auf den ersten Metern die volle Konzentration ausgebracht wird. Nach Möglichkeit<br />

sollte das Klarwasser z.B. mit Hilfe von Tankreinigungsdüsen zur Reinigung der Behälterinnenwände<br />

genutzt werden.<br />

? Geringe, bereits mehrfach verdünnte Restmengen können, sofern die verwendeten Mittel dies<br />

zulassen, im Gerät verbleiben und beim nächsten Einsatz mit ausgebracht werden.<br />

? Die Außenreinigung <strong>des</strong> Pflanzenschutzgerätes sollte auf einer Anwendungsfläche erfolgen.<br />

? Auch zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollterminen sollte das Pflanzenschutzgerät<br />

sorgfältig gepflegt und gewartet werden, um die Funktionstüchtigkeit sowie die Dosierund<br />

Verteilgenauigkeit zu gewährleisten.<br />

Beim Einsatz von Spritz- und Sprühgeräten für Raumkulturen sind die folgenden Hinweise zusätzlich<br />

oder ersatzweise zu beachten:<br />

? Die Pflanzenschutzgeräte sind entsprechend den amtlichen Empfehlungen für eine gezielte<br />

und verlustarme Applikation auf die Kulturen (z.B. Obst-, Wein- oder Hopfenbau), Entwicklungsstadien,<br />

Anbauformen und Objekte (z.B. berindetes Stammholz) einzustellen. Aufgrund<br />

der räumlichen Ausdehnung der Kulturen und der dadurch gegebenen höheren Abtrift sind die<br />

Maßnahmen zur Reduzierung der Abtrift besonders zu beachten.<br />

? Grundsätzlich ist mit der für eine ausreichende Durchdringung der Kultur notwendigen geringstmöglichen<br />

Gebläseleistung zu arbeiten, wobei jede Fahrgasse auszunutzen ist. Eine Applikation<br />

über mehrere Fahrgassen hinweg führt zu erhöhten Verlusten und sollte daher unterbleiben.<br />

In Kulturen mit engen Reihenabständen, wie z.B. im Weinbau, sind die Pflanzenschutzmittel<br />

in den frühen Entwicklungsstadien, also bei geringer Blattfläche, möglichst<br />

im Spritzverfahren ohne Luftunterstützung auszubringen.<br />

? Der Wasser- und Pflanzenschutzmittelaufwand ist im Obst-, Wein- und Hopfenbau entsprechend<br />

dem Entwicklungsstadium und im Obstbau auch in Abhängigkeit von der Kronenhöhe<br />

einzustellen. Die Fahrgeschwindigkeit im Weinbau sollte nicht mehr als 6 km/h betragen.<br />

? Grenzen gefährdete Objekte an die Behandlungsfläche an, soll die Randbehandlung einseitig<br />

in die Behandlungsfläche hinein erfolgen, soweit die Windverhältnisse dies zulassen.<br />

? Min<strong>des</strong>tens alle zwei Jahre sollen Sprühgeräte in einer amtlich anerkannten Kontrollwerkstatt<br />

überprüft werden.<br />

? Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen sind die einschlägigen<br />

Vorschriften der Länderbehörden zu beachten.<br />

9. Grundsätze für das Lagern, die Entsorgung und den sonstigen Umgang mit<br />

Pflanzenschutzmitteln<br />

Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln<br />

Besondere Anforderungen betreffen die Lagerung und die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln,<br />

um Gefahren für Mensch, Tier und Naturhaushalt auszuschließen. Die Lagerung und Entsorgung<br />

von Pflanzenschutzmitteln beim Anwender ist vielfach unumgänglich. Hierzu existieren<br />

besondere gesetzliche Regelungen.<br />

Die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln ist zeitlich und mengenmäßig<br />

auf das notwendige Minimum zu begrenzen und unterliegt<br />

einer besonderen Sorgfaltspflicht.<br />

Transport von Pflanzenschutzmitteln<br />

Der Transport von Pflanzenschutzmitteln findet vor allem zwischen den Handelseinrichtungen<br />

und dem Lager <strong>des</strong> Anwenders bzw. von dort zum Anwendungsort statt. Da dazu übliche Ver-<br />

172


kehrsmittel und Verkehrswege benutzt werden, ist der Gefahr von Beschädigungen der Behälter<br />

und der Kontamination von Mensch, Tier und Naturhaushalt vorzubeugen.<br />

Beim Transport von Pflanzenschutzmitteln sind Vorkehrungen<br />

zu treffen, um Beschädigungen von Transportbehältern und<br />

Kontaminationen auszuschließen.<br />

Wenn bei einem Unfall Pflanzenschutzmittel aus Transportbehältern austreten, sind die Polizei<br />

und ggf. der Hersteller oder Händler <strong>des</strong> Mittels einzuschalten.<br />

Herstellung der Behandlungsflüssigkeiten<br />

Die Zubereitung von Behandlungsflüssigkeiten und der Umgang mit dem Konzentrat von Pflanzenschutzmitteln<br />

können besondere Gefahren sowohl für den Anwender als auch für den Naturhaushalt<br />

auslösen und sind <strong>des</strong>halb eine kritische Phase beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.<br />

Bei der Herstellung der Behandlungsflüssigkeit sind besondere<br />

Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz <strong>des</strong> Anwenders, Dritter und<br />

<strong>des</strong> Naturhaushaltes zu beachten.<br />

Um Gefahren abzuwenden, sind bei der Zubereitung der Behandlungsflüssigkeit und beim Umgang<br />

mit dem Konzentrat sowie mit der Behandlungsflüssigkeit die in der Gebrauchsanleitung<br />

aufgeführten Schutzvorschriften, insbesondere zum Körper- und Atemschutz, zu beachten. Der<br />

Anwender trägt für die Einhaltung von Schutzmaßnahmen die volle Eigenverantwortung. Bei der<br />

Herstellung der Behandlungsflüssigkeit ist darauf zu achten, dass Leckagen und Kontaminationen<br />

durch sachgerechtes Verhalten und einen entsprechenden Körperschutz vermieden werden.<br />

Angesetzte Behandlungsflüssigkeiten, unverbrauchte Pflanzenschutzmittel, ungereinigte Behälter<br />

und Geräte sind grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt zu lassen, um Gefahren für Dritte abzuwenden.<br />

Verunreinigte Behälter und Geräte sind vor Niederschlag zu schützen. Eine ausreichende<br />

Hygiene bei und nach Abschluss der Arbeit trägt dazu bei, Risiken für den Anwender so gering<br />

wie möglich zu halten (z.B. benutzte Handschuhe vor dem Ausziehen gründlich abwaschen).<br />

10. Grundsätze für die Erfolgskontrolle und Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen<br />

Erfolgskontrolle<br />

Nach jeder Pflanzenschutzmaßnahme ist zu prüfen, ob das Ziel erreicht wurde. Dadurch ergibt<br />

sich die Möglichkeit, weitere Entscheidungen sachkundig zu treffen und Erfahrungen über die<br />

Wirkung von Pflanzenschutzmaßnahmen in bestimmten Situationen zu sammeln.<br />

Der Erfolg der Pflanzenschutzmaßnahmen ist durch geeignete<br />

Methoden zu überprüfen.<br />

Der Praktiker sollte sich in angemessener Zeit nach der Durchführung einer Pflanzenschutzmaßnahme<br />

von deren Wirksamkeit und Verträglichkeit überzeugen, indem er den Befall <strong>des</strong> behandelten<br />

Bestan<strong>des</strong> einschätzt. Hat die Maßnahme unzureichend gewirkt, muss sorgfältig geprüft<br />

werden, wodurch die Minderwirkung oder der Schaden verursacht wurde und ob eine Wiederholungsmaßnahme<br />

möglich und sinnvoll ist. Hierbei sollten die Pflanzenschutzberatung bzw.<br />

Pflanzenschutzmittelspezialisten einbezogen werden.<br />

Bei besonderem Interesse, zur Demonstration der Effizienz von Pflanzenschutzmaßnahmen und<br />

bei unsicheren Pflanzenschutzentscheidungen zugunsten einer Maßnahme wird in landwirtschaftlichen<br />

Kulturen die Anlage von unbehandelten Teilflächen, z.B. in der Größe Gerätebreite<br />

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x 10 m, empfohlen. Dort können in der Zeit nach der Behandlung die ungestörte Befallsentwicklung<br />

verfolgt und die Auswirkung der Maßnahme beurteilt werden. Allerdings ist die Anlage von<br />

unbehandelten Teilflächen nicht bei allen Pflanzenkrankheiten zu empfehlen, da die unbehandelte<br />

Stelle eine Infektionsquelle darstellen kann, die zusätzliche Behandlungen erforderlich macht,<br />

so z.B. bei der Kraut- und Braunfäule an Kartoffeln.<br />

In der Forstwirtschaft wird die Wirkung einer Insektenbekämpfung z.B. anhand von Kotfallkontrollen<br />

und Probezählungen ermittelt.<br />

Dokumentation<br />

Die Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen dient der kritischen Analyse und langfristigen<br />

Optimierung <strong>des</strong> Pflanzenschutzes am jeweiligen Standort.<br />

Pflanzenschutzmaßnahmen sollten so dokumentiert werden, dass standortund<br />

situationsbezogene Erfahrungen gesammelt werden können.<br />

Der Praktiker kann unterschiedliche Formen der Dokumentation im Rahmen der Betriebsführung<br />

anwenden, z.B.<br />

• Betriebsheft,<br />

• schriftliche Schlagkartei/Kulturkartei/Forsteinrichtungswerk und<br />

• PC-Schlagkartei/Kulturkartei.<br />

Min<strong>des</strong>tens folgende Aufzeichnungen sind empfehlenswert:<br />

• Datum,<br />

• Stadium der Kultur, Alter <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong>,<br />

• Art und Ziel der Maßnahme,<br />

• Einschätzung der Wirkung und<br />

• Besonderheiten.<br />

Sofern chemische Pflanzenschutzmittel zur Anwendung kommen, darüber hinaus:<br />

• Pflanzenschutzmittel, Aufwandmenge und Wasseraufwand,<br />

• Witterungsbedingungen (z.B. Temperatur, Windstärke u. -richtung).<br />

11. Glossar<br />

Dieses Glossar erläutert auf der Grundlage von Legaldefinitionen oder anderen Beschreibungen<br />

wichtige Begriffe, die in den Grundsätzen für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im<br />

Pflanzenschutz verwendet werden.<br />

Abtrift Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln durch Luftbewegung.<br />

Akarizide Mittel gegen Milben. Neben spezifischen Akariziden haben auch zahlreiche<br />

Insektizide gleichzeitig akarizide Eigenschaften.<br />

Anwendungsgebiet Bestimmte Pflanzen, Pflanzenarten oder Pflanzenerzeugnisse zusammen<br />

mit denjenigen Schadorganismen, gegen die die Pflanzen und<br />

Pflanzenerzeugnisse geschützt werden sollen, oder der sonstige<br />

Zweck, zu dem das Pflanzenschutzmittel angewandt werden soll.<br />

Aufwandmenge Die Menge eines Pflanzenschutzmittels pro Fläche, Bodenvolumen<br />

oder Raumeinheit, die zur Bekämpfung von Schadorganismen erforderlich<br />

ist.<br />

Bekämpfungsschwelle Befallsdichte bzw. Befallsintensität von Schadorganismen, bei der<br />

eine Bekämpfung aus epidemiologischen, populationsdynamischen<br />

oder technischen Gründen durchgeführt werden muss, um das Erreichen<br />

der wirtschaftlichen Schadensschwelle zu verhindern.<br />

Erosion Transport von Boden durch Wind oder Wasser aus einem Abtragungsgebiet<br />

in ein Anlandungsgebiet. Durch Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

beeinflussbare wichtigste Ursache für Degradierung und Ver-<br />

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lust von Ackerkrume.<br />

Fungizide Mittel gegen phytopathogene Pilze.<br />

Herbizide Mittel gegen unerwünschten Pflanzenwuchs (Unkräuter, Ungräser).<br />

Insektizide Mittel gegen Schadinsekten.<br />

Integrierter<br />

Pflanzenschutz<br />

Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung<br />

biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer<br />

sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung<br />

chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt<br />

wird.<br />

Nematizide Mittel gegen Nematoden (Fadenwürmer).<br />

Nützlinge Antagonisten von Schädlingen, die entweder als Bestandteil der vorhandenen<br />

Fauna gefördert oder in Zuchten vermehrt und anschließend<br />

ausgebracht werden.<br />

Pflanzenschutzmittel Stoffe, die dazu bestimmt sind,<br />

a. Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu<br />

schützen,<br />

b. Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Tieren,<br />

c. Pflanzen oder Mikroorganismen zu schützen, die nicht Schadorganismen<br />

sind,<br />

d. die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen, ohne ihrer<br />

Ernährung zu dienen (Wachstumsregler),<br />

e. das Keimen von Pflanzenerzeugnissen zu hemmen,<br />

ausgenommen sind Wasser, Düngemittel im Sinne <strong>des</strong> Düngemittelgesetzes<br />

und Pflanzenstärkungsmittel; als Pflanzenschutzmittel gelten<br />

auch Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzen abzutöten oder das<br />

Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder zu verhindern, ohne dass<br />

diese Stoffe unter Buchstabe a oder c fallen.<br />

Pheromone Exohormone, vor allem von Insekten; dienen der intraspezifischen<br />

Kommunikation. Man unterscheidet Sexualpheromone, Aggregationspheromone,<br />

Alarmpheromone, Markierungs- oder Ablenkungspheromone.<br />

Phytotoxizität Schädlichkeit eines Pflanzenschutzmittels gegenüber der zu behandelnden<br />

Kulturpflanze. Die Phytotoxizität ist abhängig von der Dosis.<br />

Resistenz Befähigung eines Organismus, den Angriff von Schadorganismen abzuwehren<br />

oder der Wirkung eines schädigenden Agens zu widerstehen.<br />

Wichtiges Zuchtziel sind Kulturpflanzensorten, die Resistenz<br />

gegen Schadorganismen oder Stress aufweisen. Schadorganismen<br />

können gegen Pflanzenschutzmittel Resistenz entwickeln, die <strong>bis</strong> zur<br />

völligen Unwirksamkeit führt.<br />

Schadensschwelle Befallsdichte bzw. Befallsintensität von Schadorganismen an einem<br />

Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Entwicklungsstadium, bei<br />

der Schäden eintreten.<br />

Schadorganismen Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen in allen Entwicklungsstadien,<br />

die erhebliche Schäden an Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen verursachen<br />

können. Viren und ähnliche Krankheitserreger werden den<br />

Mikroorganismen, nicht durch Schadorganismen verursachte Krankheiten<br />

werden den Schadorganismen gleichgestellt.<br />

Toleranz Die Fähigkeit einer Pflanze, Schaderregerbefall oder die Einwirkung<br />

abiotischer Schadfaktoren unter geringerer Einbuße an Lebens- und<br />

Leistungsfähigkeit zu überstehen als eine sensible Pflanze bei gleicher<br />

Belastungsintensität.<br />

Wirkstoff Chemische Elemente oder deren Verbindungen, wie sie natürlich vorkommen<br />

oder zu gewerblichen Zwecken hergestellt werden, ein-<br />

175


Wirtschaftliche<br />

Schadensschwelle<br />

kommen oder zu gewerblichen Zwecken hergestellt werden, einschließlich<br />

der Verunreinigungen, mit Wirkung auf<br />

a. Schadorganismen oder<br />

b. Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse;<br />

Mikroorganismen einschließlich Viren und ähnliche Organismen so-<br />

wie ihre Bestandteile sind den chemischen Elementen gleichgestellt.<br />

Befallsdichte bzw. Befallsintensität eines Schadorganismus, bei der<br />

Schäden eintreten, die gleichhoch sind wie die Kosten einer Bekämpfungsmaßnahme.<br />

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