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Erläuterungsbericht - Niedersachsen

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Neubau Bundesautobahn<br />

d e r B68 Ortsumgehung Essen/Oldb.<br />

Ausbau Bundesstraße<br />

Von Bau-km 1+000 bis Bau-km 5+070<br />

Nächster Ort: Essen<br />

Baulänge: 4,070 km<br />

Länge der Anschlüsse:<br />

Aufgestellt:<br />

Lingen, den 31.05.2005<br />

NLStBV –Geschäftsbereich Lingen-<br />

im Auftrage : gez. Rehers<br />

Planfeststellung<br />

für<br />

den Neubau der<br />

B 68, Ortsumgehung Essen<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Straßenbauverwaltung<br />

des Landes<br />

<strong>Niedersachsen</strong><br />

Unterlage 1<br />

U _ 0 1 _ D e c k b l a t t . d o c 0 7 / 0 3


B68 - OU Essen Seite 1<br />

Gliederung des <strong>Erläuterungsbericht</strong>es<br />

1 Darstellung der Baumaßnahme .........................................................................................................................................<br />

1.1 Planerische Beschreibung ................................................................................................................................<br />

1.2 Straßenbauliche Beschreibung .........................................................................................................................<br />

2 Notwendigkeit der Baumaßnahme ....................................................................................................................................<br />

2.1 Vorgeschichte der Planung mit Hinweisen auf vorangegangene Untersuchungen und Verfahren ...................<br />

2.2 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse mit ihren negativen Erscheinungsformen ....................<br />

2.3 Raumordnerische Entwicklungsziele ................................................................................................................<br />

2.4 Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur / Verkehrsprognose .........................................................<br />

2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen .....................................................................................<br />

3 Z weckmäßigkeit der Baumaßnahme / Vergleich der Varianten und Wahl der Linien..................................................<br />

3.1 Trassenbeschreibung der Varianten .................................................................................................................<br />

3.2 Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum ...................................................<br />

3.3 Beurteilung der einzelnen Varianten..................................................................................................................<br />

3.4 Aussagen Dritter zu Varianten ..........................................................................................................................<br />

3.5 Gewählte Linie ..........................................................................................................................................<br />

4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme .....................................................................................................................<br />

4.1 Trassierung .......................................................................................................................................................<br />

4.2 Querschnitt .......................................................................................................................................................<br />

4.3 Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im W egenetz ...........................................................................<br />

4.4 Baugrund / Erdarbeiten .....................................................................................................................................<br />

4.5 Entwässerung ...................................................................................................................................................<br />

4.6 Ingenieurbauwerke............................................................................................................................................<br />

4.7 Straßenausstattung...........................................................................................................................................<br />

4.8 Besondere Anlagen...........................................................................................................................................<br />

4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen.............................................................................................................................<br />

4.10 Leitungen ..........................................................................................................................................................<br />

5 Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ..................................................................................................................<br />

5.1 Lärmschutzmaßnahmen ...................................................................................................................................<br />

5.2 Maßnahmen in W assergewinnungsgebieten ....................................................................................................<br />

5.3 Maßnahmen zur Sicherung des kohärenten Netzes "Natura 2000" ..................................................................<br />

5.4 Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Beeinträchtigungen .........................................................<br />

5.5 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen .............................................<br />

5.6 Gestaltungsmaßnahmen zur Eingrünung der Straße........................................................................................<br />

5.7 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete .............................................................................................<br />

5.8 Luftschadstoffe .................................................................................................................................................<br />

6 Erläuterung zur Kostenberechnung .................................................................................................................................<br />

6.1 Kosten...............................................................................................................................................................<br />

6.2 Kostenträger......................................................................................................................................................<br />

6.3 Beteiligung Dritter..............................................................................................................................................<br />

7 Verfahren zur Erlangung der Baurechte...........................................................................................................................<br />

8 Durchführung der Baumaßnahme.....................................................................................................................................<br />

Anlage 1: Z wangspunktnachweise der Brückenbauwerke


B68 - OU Essen Seite 2<br />

1. DARSTELLUNG DER BAUMASSNAHME<br />

1.1 Planerische Beschreibung<br />

Die B 68 führt von Cloppenburg über Quakenbrück, Bersenbrück und Bram sche nach Osnabrück. Sie stellt<br />

dam it die wichtige Verbindung dieser Städte und der um liegenden Region zum Oberzentrum Osnabrück<br />

her.<br />

W eiterhin dient sie der Verbindung des Mittelzentrums Cloppenburg m it dem Grundzentrum Essen im<br />

Landkreis Cloppenburg und dem Mittelzentrum Quakenbrück im Landkreis Osnabrück..<br />

Als Parallelweg zur BAB A1 nim m t die B 68 Umleitungsfunktionen wahr. Ein großer Teil des weiträum igen<br />

Verkehrs in Richtung Ostfriesland wird über den Straßenzug B 68 / B 72 abgewickelt.<br />

Die B 68 durchschneidet im vorliegenden Entwurfsabschnitt als “Lange Straße“ den Ortskern der Gem einde<br />

Essen. Sie erfüllt als Hauptgeschäftsstraße gleichzeitig Erschließungs- und Aufenthaltsfunktionen und dient<br />

dabei dem Binnen-, Ziel- und Quellverkehr. Die verkehrliche Situation ist besonders durch einen hohen<br />

Anteil an Schwerverkehr von über 15% gekennzeichnet.<br />

Die Ortsum gehung Essen soll den zurzeit durch den Ort Essen verlaufenden Teil der Bundesstraße 68<br />

ersetzen und diese östlich um den Ort herum führen.<br />

Es sind folgende Überführungen vorgesehen:<br />

• Rad- und Gehwegtunnel im Zuge der Gem eindestraße “Zur Beilage“ (BW 1)<br />

• Brücke über die Lager Hase (BW 2)<br />

• Überführung W indm ühlenweg (BW 3)<br />

• Brücke über die Bahnstrecke Quakenbrück-Cloppenburg (BW 4)<br />

und die Cloppenburger Straße (B68 alt)<br />

Im Landesraum ordnungsprogram m ist der Bau der Ortsum gehung im Zuge der B 68 als erforderliche<br />

Maßnahm e m it vordringlichem Bedarf dargestellt. Entsprechend orientiert sich das Regionale<br />

Raum ordnungsprogramm des Landkreises Cloppenburg an dieser Vorgabe. Es sieht die Maßnahm e<br />

ebenfalls im vordringlichen Bedarf als Hauptverkehrsstraße von überregionaler Bedeutung vor.<br />

Die Ortsum gehung Essen ist im Entwurf Bundesverkehrswegeplan von 2003 in der Stufe „vordringlicher<br />

Bedarf“ ausgewiesen. Sie ist zudem als östliche Umgehung im Flächennutzungsplan der Gem einde Essen<br />

dargestellt. Der Rat der Gemeinde hat sich im Raum ordnungsverfahren eindeutig für eine Verwirklichung<br />

ausgesprochen.<br />

Die Maßnahm e wird beim Niedersächsischen Landesam t unter der P-Nummer 220200 geführt.


B68 - OU Essen Seite 3<br />

1.2 Straßenbauliche Beschreibung<br />

Die B 68 durchquert im vorliegenden Entwurfsabschnitt die Ortslage Essen und weist hier überwiegend die<br />

Streckencharakteristik einer Stadtstraße auf. Verkehrlich ist die Situation auf der B 68 im innerörtlichen<br />

Bereich Essen m it einer Belastung von ca. 10.000 Kfz/Tag gekennzeichnet.<br />

Die OU Essen wird als anbaufreie Verbindungsstraße ohne Radweganlage m it einem Straßenquerschnitt<br />

von 11 m Kronenbreite geplant. Die Radwegführung verbleibt im verlassenen Bundesstraßenabschnitt. Die<br />

zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km /h, mit abschnittsweiser Geschwindigkeitsbeschränkung in<br />

den Knotenpunkten gem äß der verkehrsbehördlichen Anordnung.<br />

Südlich von Essen soll die Ortsum gehung im Bereich der Querung des Essener Kanals bei Str.-km 68,8<br />

beginnen und ca. 500 m nördlich der Felder Straße bei Str.-km 64,8 enden.<br />

Die Gesam tlänge der durchgehenden Strecke beträgt 4,070 km . An Straßen im untergeordneten Netz<br />

kom m en ca. 1,2 km hinzu.<br />

Rückbaumöglichkeiten an der vorhandenen B 68 ergeben sich gemeindeseitig (Lange Straße) auf ca. 1,2<br />

km sowie in den Anschlussbereichen auf ca. 0,7 km Länge.<br />

Nach Verkehrsfreigabe der B 68 neu soll die durch den Ortskern führende B 68 abgestuft werden. Die neue<br />

Trasse nim m t dann die überörtlichen Verkehrsström e, insbesondere den regionalen Durchgangsverkehr,<br />

auf.


B68 - OU Essen Seite 4<br />

2. NOTWENDIGKEIT DER BAUMASSNAHME<br />

2.1 Vorgeschichte der Planung mit Hinweisen auf vorausgegangene<br />

Untersuchungen und Verfahren<br />

In den 70er Jahren gab es einen ersten Versuch, die B 68 aus dem Ort herauszulegen. Schon dam als<br />

wurde eine östliche Um fahrung von Essen zwischen dem Ortskern und Hülsenmoor favorisiert und in den<br />

Flächennutzungsplan aufgenom m en. (Abschluss des 1. Raum ordnungsverfahrens am 04.08.1977)<br />

In der Gem einde traten dann jedoch erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Planung auf.<br />

W egen der weiteren Zunahm e des Verkehrs und des sich weiter verstärkenden Konflikts m it den<br />

städtischen Funktionen forderte die Gem einde dann im Jahr 1987 erneut die Verlegung des<br />

Bundesstraßenverkehrs auf eine Ortsumgehung.<br />

Im Jahr 1992 wurde eine Um weltverträglichkeitsstudie (UVS) erarbeitet und 1994 ergänzt.<br />

Diese lag dem anschließenden Raum ordnungsverfahren zugrunde, welches mit der landesplanerischen<br />

Feststellung des Landkreises Cloppenburg vom 04.11.1996 gem äß §14 Nieders. Raum ordnungsgesetz<br />

abgeschlossen wurde.<br />

Der Verkehrsbedarf wurde 1991 anhand von Verkehrszählungen und Befragungen erm ittelt und zum<br />

Antragsverfahren 1994 fortgeschrieben.<br />

Im Raum ordnungsverfahren wurden verschiedene Varianten untersucht und verglichen. Hierauf wird unter<br />

Ziffer 3 näher eingegangen.<br />

Nach einer weiteren ca. 5-jährigen, m ittelbedingten Unterbrechung ist im Spätsom m er 2001, ausgehend<br />

von der landesplanerisch festgestellten Linie, mit den Entwurfsarbeiten begonnen worden.<br />

Die Linienführung wurde in ihrem nördlichen Teilabschnitt in Abstim m ung mit dem Niedersächsischen<br />

Landesam t nochm als modifiziert; ein neues Verkehrsgutachten wurde aufgrund geänderter<br />

Rahm enbedingungen (Prognosehorizont 2015, Einbeziehung einer nördlichen Entlastungsstraße) erstellt.<br />

Ein ingenieurgeologisches Streckengutachten rundete Anfang 2003 die Untersuchungen ab.<br />

Bei der weiteren Entwurfsbearbeitung fanden die erforderlichen Abstimmungen m it den TÖB´en, teils in<br />

Form von Einzelabstimmungen, teils in Arbeitskreisbesprechungen statt. Auch die Naturschutzverbände<br />

wurden geladen.<br />

Am 12.02.2003 und am 11.03.2003 wurde dann die detaillierte Planung den betroffenen Anliegern in Essen<br />

vorgestellt.<br />

In Abstim mung m it dem Am t für Agrarstruktur, Oldenburg wird auf die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens<br />

verzichtet, da der wesentliche Teil der Flächennutzung bzw. –verteilung durch die<br />

Bauleitplanung der Gem einde Essen geregelt ist. Für die verbleibenden, relativ kleinen, nicht durch<br />

Bebauungspläne erfassten Flächen werden Regelungen ausserhalb eines Flurbereinigungsverfahrens<br />

angestrebt.<br />

Veränderungen an den Zielsetzungen der Planung traten während der weiteren Entwurfsbearbeitung nicht<br />

auf.


B68 - OU Essen Seite 5<br />

2.2 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse<br />

mit ihren negativen Erscheinungsformen<br />

Der starke Verkehr und besonders der hohe Schwerverkehrsanteil stören in hohem Maße die örtlichen<br />

Funktionen durch Lärm , Abgase sowie Verkehrsgefährdung und Verunsicherung der sog. schwachen<br />

Verkehrsteilnehm er (Radfahrer / Fußgänger).<br />

Als Durchgangsstraße weist die B 68 schon heute nahezu 10.000 Kraftfahrzeuge pro Tag auf.<br />

Autobahngebühren und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen, die schon seit längerem diskutiert<br />

werden, könnten die Attraktivität der Bundesstraßen und damit ihre Verkehrsbelastung weiter steigern. Dies<br />

trifft dann im besonderen Maß auch auf die B 68 zu. Der geplante sechsspurige Ausbau der BAB A1 wird<br />

sich nicht positiv auf die Verkehrsbelastung der B 68 auswirken. Es ist zwar eine gewisse Parallellage<br />

vorhanden, der weiträum ige Verkehr ist aber in erster Linie dem Straßenzug B 68 / B 72 zuzuordnen. Eher<br />

kom m t es bei Störungen oder Behinderungen des Verkehrs auf der A 1 zu einer Mehrbelastung der B 68.<br />

Die ständigen Verkehrsstaus aufgrund der zahlreichen Einm ündungen in die B 68 (L 838, L 843, m ehrere<br />

Gem eindestraßen) und die Lärm - und Schadstoffem issionen im Ort sowie Einschränkungen in der<br />

Leistungsfähigkeit sind nicht m ehr tragbar. Die eigentlichen Funktionen eines Ortszentrums werden durch<br />

Lärm, Abgase, Trennwirkung und überwiegende Inanspruchnahm e von Flächen für den Kfz-Verkehr stark<br />

gestört oder unm öglich gem acht.<br />

Ein verkehrsgerechter Ausbau der Ortsdurchfahrt, insbesondere im sehr engen Ortszentrum sbereich der<br />

Langen Straße südlich der Einm ündung der L 843, ist nicht realisierbar, wenn gleichzeitig ausreichender<br />

Raum für Nebenanlagen geschaffen und heutige Ansprüche an die Straßengestaltung innerhalb der<br />

Ortsdurchfahrt entsprechend berücksichtigt werden sollen. Die Ortsdurchfahrt Essen für den Lkw-Verkehr zu<br />

sperren, ist nicht m öglich, da akzeptable Um leitungsmöglichkeiten nicht angeboten werden können.<br />

Der Ort leidet m ehr und m ehr unter Attraktivitätsverlust und ist deshalb bem üht, den Durchgangsverkehr<br />

und dam it auch den starken Lkw-Verkehr aus der Ortsdurchfahrt herauszunehmen und damit die<br />

unzumutbaren Beeinträchtigungen zu beseitigen. Nur so ist die Voraussetzung für eine Verkehrsberuhigung<br />

und W iedergewinnung der eigentlichen Ortsfunktion zu schaffen.<br />

Für den Bundesstraßenverkehr soll die Behinderung des durchgehenden Verkehrs, die durch die<br />

Überlagerung m it den sonstigen Funktionen einer Ortsdurchfahrt entsteht, beseitigt werden.<br />

2.3 Raumordnerische Entwicklungsziele<br />

Nach dem Landes-Raum ordnungsprogram m (LROP) gehört die Gemeinde Essen als Grundzentrum dem<br />

Mittelbereich des Mittelzentrum s Cloppenburg an. Die zentralen Einrichtungen zur Deckung des gehobenen<br />

Bedarfs werden bereitgestellt. Die Gem einde Essen erfüllt schwerpunktm äßig die Funktion der Sicherung<br />

und Entwicklung von W ohn- und Arbeitsstätten.<br />

Im Vordergrund stehen dabei folgende Ziele:<br />

• Sicherung und Erweiterung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen<br />

• Verbesserung der Produktions- und Betriebsstruktur der Land- und Forstwirtschaft<br />

• Stärkung der ergänzenden Erwerbsgrundlage durch Frem denverkehr und Naherholung<br />

Gem äß den Ansprüchen im Landesraumordnungsprogram m ist das Zusammenwirken der verschiedenen<br />

Verkehrssystem e zu fördern. Ziel ist es, ein bestm ögliches Gesamtsystem für den Personen– und<br />

Güterverkehr zu erreichen, das dazu beiträgt, die Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu verbessern.<br />

Hierzu sind die im Landkreis vorhandenen Verkehrswege und Einrichtungen zur Verbesserung der<br />

überregionalen und regionalen Erschließung flächendeckend und den jeweiligen Erfordernissen<br />

entsprechend auszubauen bzw. zu ergänzen.


B68 - OU Essen Seite 6<br />

Im Hauptort Essen sowie in den Siedlungsbereichen Hülsenm oor und Bevern sind Flächen zur<br />

W ohnbebauung ausgewiesen worden. Ein Gewerbegebiet östlich der neuen B 68 wird ausgeweitet. Größere<br />

gewerbliche Bauflächen sind darüberhinaus entlang der Landesstraße 843 östlich und an der Landesstraße<br />

838 westlich von Essen im Flächennutzungsplan festgeschrieben.<br />

2.4 Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur / Verkehrsprognose<br />

Im Interesse der im Ortskern besonders verkehrsgefährdeten und durch Lärm und Abgase belasteten<br />

Bürger ist die Gem einde Essen bestrebt, den Durchgangsverkehr aus der Hauptgeschäftsstraße sowie aus<br />

W ohngebieten herauszuhalten.<br />

Durch die neue Trassierung sollen desweiteren die Behinderungen und potenziellen Gefährdungen<br />

zwischen Schienen- und Straßenverkehr reduziert werden. Es ergeben sich Möglichkeiten zu gem eindlichen<br />

Maßnahm en, die der Verkehrsberuhigung im Zuge der jetzigen Ortsdurchfahrt dienen. Es ist vorgesehen,<br />

die Ortsdurchfahrt zwischen den Knotenpunkten B68 alt/ OU/ Beilage und B68 alt/ L 838 nach dem Bau der<br />

OU zur Gem eindestraße abzustufen.<br />

Die vorhandenen und geplanten Gewerbe- und Industriegebiete können nach Fertigstellung der geplanten<br />

Verlegungsstrecke von dieser aus erreicht werden, ohne dass dabei W ohn- und Geschäftsbereiche im<br />

größeren Um fang durchfahren werden müssen. Eine nahezu vollständige Verlagerung dieser Verkehre auf<br />

die Ortsum gehung ist aber nur durch einen direkten Anschluss der L 838 an die B 68 in Form einer<br />

Nördlichen Entlastungsstraße m öglich.<br />

Das Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2003 ergibt eine Prognosebelastung für das Jahr 2015 von 10.650<br />

Kfz / 24h auf der Ortsdurchfahrt der B 68 im Abschnitt “Lange Straße“ (Status-quo-Prognose für den<br />

Ortskern).<br />

Die B 68 neu nim mt im Südosten der Gem einde 7.150 Kfz/Tag m it einem Schwerverkehrsanteil von ca.<br />

13% auf. Nördlich der Kreuzung m it der L 843 liegen die Belastungen bei 4.700 Kfz/Tag (ca. 18% Lkw) und<br />

im Norden nim m t die B 68 neu 8.750 Kfz/Tag bei wiederum 13% Lkw auf. Bei dieser Ausbauvariante gehen<br />

die Belastungen in der Ortsdurchfahrt um bis zu 6.150 Kfz/Tag zurück. Der Abschnitt der vorhandenen B<br />

68, der im Ortskern die wesentliche Verbindung zwischen den Landesstraßen 838 und 843 (Ost-W est-<br />

Richtung) darstellt, wird um ca. 3.600 Kfz/Tag entlastet. Eine weitere Verlagerung der Verkehre auf die<br />

neue Ortsum gehung ist mit Realisierung der vorgenannten zweiten Ausbaustufe erzielbar. Diese beinhaltet<br />

eine zusätzliche nördliche Entlastungsstraße Essen in Richtung L 838 und einen weiteren Anschluss an die<br />

B 68 neu im Bereich Calhorner Kirchweg. (siehe hierzu Verkehrsgutachten der Ingenieurgem einschaft Dr.-<br />

Ing. Schubert)<br />

2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen<br />

Die Überlastung des innerörtlichen Abschnittes der B 68 mit den häufigen Anfahr- und Abbrem svorgängen<br />

an den Knotenpunkten führen zu hohen Abgas- und Lärm belastungen.<br />

Nur m it dem Bau der Ortsumgehung können die Lebensbedingungen der Menschen in der Ortschaft Essen<br />

deutlich verbessert werden.


B68 - OU Essen Seite 7<br />

3. ZWECKMÄSSIGKEIT DER BAUMASSNAHME / VERGLEICH DER VARIANTEN<br />

UND WAHL DER LINIE<br />

3.1 Beschreibung der Varianten<br />

Im Rahm en der im Jahr 1992 erstellten Um weltverträglichkeitsstudie, die 1994 aufgrund der Ergebnisse der<br />

Antragskonferenz vom 20.12.1993 zum Raum ordnungsverfahren ergänzt wurde, wurden zur<br />

Linienbestim m ung die nachfolgenden Varianten entwickelt :<br />

• Variante 1 enge Ostum gehung<br />

• Variante 1a enge Ostum gehung m it Nordanschluss nördlich der Mühle<br />

• Variante 1b enge Ostum gehung m it Nordanschluss südlich der Mühle<br />

• Variante 2 weite Ostum gehung (dam alige F-Plan-Linie)<br />

• Variante 3 weiträum ige Ostum gehung (östlich Hülsenm oor)<br />

• Variante 3a weiträum ige Ostum gehung mit alternativem Nordanschluss<br />

• Variante 4 W estumgehung<br />

Aufgrund der Grobbeurteilung in der UVS sind sowohl die W estum gehung als auch die weiträum igen<br />

Ostum gehungsvarianten wegen ihrer überwiegenden Nachteile nicht weiter untersucht worden.<br />

Der Linienvergleich fand somit unter der engen Ostumgehung m it ihren Alternativlösungen (Varianten 1, 1a,<br />

1b) und einer weiten Ostumgehung (Variante 2) statt.<br />

Nach Gesprächen, Beteiligungsverfahren und Auswertung der Verkehrsuntersuchungen schließt das<br />

Raum ordnungsverfahren m it der landesplanerischen Feststellung der Variante 1a (enge Ostum gehung mit<br />

Nordanschluss nördlich der Mühle) ab.<br />

3.2 Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum<br />

Die südliche Streckenführung der geplanten Ortsum gehung liegt innerhalb der Hase-Niederung und quert<br />

die Lager Hase. Überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie zahlreiche gliedernde<br />

Gehölzstrukturen prägen das Landschaftsbild. Der Grünlandanteil ist relativ hoch. Die<br />

Grundwasserflurabstände sind in diesem Bereich gering. Südlich des Brückenbauwerks über die Lager Hase<br />

sind Reste von schützenswerten Auenbiotopen erhalten. Aufgrund dieser landschaftlichen Ausstattung<br />

finden seltene bzw. gefährdete Tierarten in der Niederung der Lager Hase geeignete Lebensräum e.<br />

Bei Ostendorf geht die Niederung in die Geest über. Das Gelände liegt höher und wird durch großflächige<br />

Ackerschläge (Eschlagen) sowie durch zunehm ende Siedlungsflächen geprägt. Die Ausstattung der<br />

Landschaft m it naturnahen Elem enten, wie z.B. Heckenstrukturen, nim mt deutlich ab.<br />

3.3 Beurteilung der einzelnen Varianten<br />

Die Nullvariante und die Ausbauvariante auf bestehender Trasse stellen keine Lösung der<br />

Verkehrsprobleme in Essen dar, da sie die unter Ziffer 2.2 dargestellten negativen Erscheinungsform en<br />

nicht beheben und keine verkehrliche Entlastung der Ortsdurchfahrt bewirken.<br />

Eine enger geführte Variante wirkt sich günstiger auf die vorhandene und sich entwickelnde W ohnbebauung<br />

der Gem einde Essen aus. Für die dringend erforderliche Neuansiedlungen soll der Ortsteil Hülsenmoor<br />

weiter entwickelt werden. Mit dieser städtebaulichen Planungsvorgabe ist die weite Variante für eine<br />

Um gehungsstraße nicht m ehr verträglich.


B68 - OU Essen Seite 8<br />

Der geringe Abstand zur denkm algeschützten Mühle wirkt sich bei allen Alternativlösungen der engen<br />

Variante allerdings sehr negativ aus. Durch Veränderung der Linienführung bei gleichzeitiger Verlängerung<br />

der Einschnittsstrecke wurde dieser Nachteil bei der Detailplanung deutlich reduziert.<br />

Die Grundwasserbeeinträchtigung ist bei der weiten Ortsumgehung im Vergleich m it der engen Lösung<br />

deutlich stärker, da die Trasse vermehrt über Bereiche mit mittleren bis hohen Grundwasserständen führt.<br />

Desweiteren werden doppelt so viele Fließgewässer gequert.<br />

Insgesam t bewirkt die enge Variante den größten verkehrlichen Nutzen, die beste Entlastung des Ortes<br />

Essen vom Durchgangsverkehr, die besseren gem eindlichen Entwicklungsm öglichkeiten und bietet<br />

gegenüber der Variante 2 den geringsten Eingriff in Natur und Landschaft, wobei die Anschlussform en<br />

besonders im Norden von Essen austauschbar und somit nicht entscheidungsrelevant für einen Vergleich<br />

sind.<br />

3.4 Aussagen Dritter zu Varianten<br />

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens m it Einbeziehung der Öffentlichkeit favorisiert die Landwirtschaftskam<br />

m er W eser-Ems die weite Ostum gehung (Variante 2), da hierbei weniger Eschflächen durchschnitten<br />

werden. Dieses steht jedoch im W iderspruch zu den städtebaulichen Rahm enbedingungen.<br />

Der Kreislandvolkverband Cloppenburg befürchtet Nachteile für die Landwirtschaft durch eine erschwerte<br />

Bewirtschaftung der zwischen Bahn und Ortsum gehung verbleibenden Flächen. Nördlich der Lager Hase<br />

sind diese Flächen über das vorhandene bzw. geringfügig m odifizierte W egenetz auch zukünftig<br />

problemlos zu erreichen.<br />

Die südlich der Lager Hase belegenen, größtenteils extensiv genutzten Flächen sind von der verlassenen<br />

B 68 aus, parallel zur Bahnlinie über einen W irtschaftsweg erreichbar.<br />

Private Einwendungen betreffen ausschließlich im m issionsrechtliche Belange und wurden bei Aufstellung<br />

der Entwurfsunterlagen berücksichtigt.


B68 - OU Essen Seite 9<br />

3.5 Gewählte Linie<br />

Die Umgehung Essen zweigt nördlich der Brücke über den Essener Kanal vor dem Bahnübergang von der<br />

bestehenden B 68 ab. Die Trasse verläuft dann auf einer Länge von ca. 1,7 km in nördliche Richtung<br />

parallel zur Bahnlinie durch die Hase-Niederung und kreuzt anschließend die Landesstraße 843. Sie verläuft<br />

danach, weiter in vorwiegend nördliche Richtung parallel zur festgesetzten W ohnbaugrenze des<br />

Siedlungsgebietes “Hülsenm oor“ mit weitestgehendem Abstand zu einer denkmalgeschützten Mühle. Am<br />

Fuß der anschließenden Überführungsram pe zur Bahnstrecke Quakenbrück – Cloppenburg schwenkt die<br />

Trasse zunächst nach W esten und dann in östliche Richtung, verläuft an der “Barlager Straße“ etwa m ittig<br />

zwischen zwei Hofstellen landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe und mündet dann rd. 1,4 km nördlich<br />

der Ortsdurchfahrt wieder in die vorhandene B 68 ein.<br />

Die B 68 verläuft auf ganzer Länge auf dem Gebiet der Gem einde Essen.<br />

Die Verknüpfungen m it der B 68 alt im Norden und Süden von Essen sowie der Anschluss der Landesstraße<br />

843 erfolgen jeweils höhengleich.<br />

Die vorstehend beschriebene Linie ist weitestgehend m it der W ahllinie der landesplanerischen Feststellung<br />

des Landkreises Cloppenburg identisch. Abweichungen hiervon betreffen den Streckenabschnitt nördlich<br />

der Bahnlinie. Aufgrund der Trassenoptim ierung in der weiteren Entwurfsbearbeitung zeigte sich, dass die<br />

Vorschlagsvariante 1a sowohl hinsichtlich ihrer Entwurfsparam eter, als auch unter<br />

Verkehrssicherheitsaspekten gravierende Nachteile aufweist. Die nunm ehr gewählte Linie entspricht<br />

nördlich der Bahnlinie in etwa der dam aligen Flächennutzungsplantrasse und wurde in der dem<br />

Linienbestim m ungsverfahren vorgeschalteten UVS mit untersucht. Unter naturschutzfachlichen Aspekten<br />

wurden hierbei keine Nachteile form uliert.


B68 - OU Essen Seite 10<br />

4. TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMASSNAHME<br />

4.1 Trassierung<br />

4.1.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselem ente<br />

Die Ortsum gehung soll als zügig zu befahrende, anbaufreie Straße einen großen Teil des<br />

Durchgangsverkehrs der Gem einde Essen aufnehm en und dadurch den Ortskern entlasten. Als<br />

Entwurfsgeschwindigkeit ist VE=80 km /h zugrunde gelegt, die den raumordnerischen Zielsetzungen sowie<br />

den örtlichen und verkehrstechnischen Anforderungen gerecht wird. Entsprechend ihrer Funktion wird die<br />

Ortsum gehung der Straßenkategorie A II nach RAS-N zugeordnet.<br />

Für die W ahl der Entwurfselem ente ist demnach die RAS-L m aßgebend, deren Grenzwerte in Lage und<br />

Höhe eingehalten werden.<br />

Im Hinblick auf eine auch zukünftig richtlinienkonform e Fortschreibung der Maßnahme werden darüber<br />

hinaus die Hinweise zur Überführung der sektoralen in eine ganzheitliche Entwurfsrichtlinie<br />

(Forschungsarbeit FE 02/199/2000) beachtet. Die B 68 wird dem entsprechend der Entwurfsklasse EKL 2<br />

zugeordnet.<br />

Der minim ale Kurvenradius ist auf R = 350 m festgelegt. Der kleinste Kuppenhalbm esser der Gradiente<br />

beträgt H = 5000 m .<br />

Zur Abschätzung der zu erwartenden Geschwindigkeiten auf Abschnitten gleichartiger<br />

Streckencharakteristik dienen die 85 %-Geschwindigkeiten unbehindert fahrender Pkw bei nasser, sauberer<br />

Fahrbahn in Abhängigkeit von der Kurvigkeit. Dadurch ergibt sich für die B 68 neu anhand Bild 33 RAS-L<br />

eine V85 = 100 km /h. Durch Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Knotenpunkten, deren Abstände<br />

zwischen 1500 und 2000m liegen, wird die m ittlere Pkw-Reisegeschwindigkeit auf ca. 80 km/h reduziert. Sie<br />

bewegt sich jedoch innerhalb der Zielgröße der RAS-N. Der Nachweis der V85-Geschwindigkeiten erfolgt in<br />

Unterlage 8.2.<br />

Die im Zuge der Sichtweitenanalyse erm ittelten W erte der Haltesichtweite sind für die durchgehende<br />

Strecke der Ortsum gehung in der Unterlage 8 - Höhenplan - ausgewiesen. Zur Einhaltung des<br />

erforderlichen, sichtweitenbedingten Mindestkuppenhalbmessers im Bereich der Überführungsram pe über<br />

die Bahnlinie ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 90 km /h anzuordnen. Der<br />

Berechnungsnachweis ist als Unterlage 8.3 dem Höhenplan angefügt.<br />

4.1.2 Zwangspunkte<br />

Neben vorhandenem Baum bestand, bestehenden Höfen und Betrieben sowie W ohngebäuden sind auch die<br />

Abgrenzungen verschiedener Bebauungspläne als lage- und höhenm äßige Zwangspunkte zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die Trassierung bestim mende Zwangspunkte sind:<br />

• Südlicher Anschluss am Beginn der Baustrecke Beachtung der Lage- und Höhenverhältnisse<br />

• Unterführung “Zur Beilage“ (Bau-km ca. 1+625) Einhaltung der lichten Höhe, Hochwasserschutz<br />

• Überführung über die “Lager Hase“ (Bau-km ca. 2+068) Höhenlage, Hochwasserschutz<br />

• Bebauung Ostendorf (Bau-km ca. 2+400) Beachtung der Lage- und Höhenverhältnisse<br />

• Kreuzung “L 843“ (Bau-km ca. 2+561) Beachtung der Lage- und Höhenverhältnisse<br />

• Überführung “W indmühlenweg“ (Bau-km ca. 3+592) Beachtung der Lage und Höhenverhältnisse<br />

• Kreuzung Anlage der DB AG (Bau-km ca. 4+158) Einhaltung der lichten Höhe<br />

• Kreuzung “Barlager Straße“ (Bau-km ca. 4+400) Beachtung der Lage- und Höhenverhältnisse<br />

• Nördlicher Anschluss am Ende der Baustrecke Beachtung der Lage- und Höhenverhältnisse


B68 - OU Essen Seite 11<br />

4.1.3 Berücksichtigung der Um welt bei der Trassierung<br />

Die Trassierung der Ortsum gehung erfolgte unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von<br />

Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.<br />

Die vorhandene Bebauung, vorwiegend landwirtschaftliche Betriebe, wird nicht m ehr als unvermeidbar<br />

beeinträchtigt. Die geplante Durchschneidung der Eschflächen deckt sich mit den Vorgaben des<br />

Rauordnungsverfahrens. Zusam m enhängende W aldflächen werden nicht berührt.<br />

Beeinträchtigungen der nördlich von Essen liegenden Streubebauung (Barlager Straße) wurden im Rahm en<br />

der Feintrassierung ebenfalls m inim iert.<br />

Die relativ geringen Abstände der Trasse zu einem 28a-Biotop (Bau-km ca. 2+000, östlich) sowie zur<br />

W ohnbebauung “Ostendorf“ lassen sich nicht weiter vergrößern.<br />

Zwischen dem Essener Kanal und der Streubebauung “Ostendorf“ durchschneidet die Ortsumgehung das<br />

Überschwem m ungsgebiet der Hase-Niederung. Dabei handelt es sich um kein gesetzliches, sondern um ein<br />

natürliches Überschwem mungsgebiet.<br />

Den Vorgaben des Landesbetriebes für W asserwirtschaft und Küstenschutz (NLW K) folgend wird die B 68<br />

im Überschwemmungsgebiet, ausgehend von einem 100-jährlichen-Hochwasserereignis (HQ100) auf einem<br />

Dam m körper hergestellt. Das zur Gradientenfestlegung maßgebende Bem essunghochwasser ist m it NN<br />

+24,20 m anzusetzen. Zuzüglich eines Freibordes von 0,50m beträgt die m inim ale Gradientenhöhe in<br />

diesem Abschnitt somit NN +24,70 m.<br />

Das Brückenbauwerk über die “Lager Hase“ wurde dementsprechend dim ensioniert. Die Berücksichtung des<br />

HQ100-W ertes bei der Festlegung der Konstruktionsunterkante sowie die Anlegung flacher Berm en<br />

gleichen den durch das Bauwerk verursachten Querschnittsverlust im Verbandsgewässer aus.<br />

Durch den Dam m körper geht ein Regenwasserretentionsraum in einer Größenordnung von ca. 16.000 m ³<br />

(siehe Unterlage 13.6) verloren, zu dessen Ausgleich am Unterlauf der Lager Hase, ca. 600m östlich der<br />

Trasse der Ortsumgehung, eine durch einen Gewässeraltarm eingefasste Fläche vertieft wird. Die<br />

W iederherstellung des erforderlichen Retentionsvolumens und damit verbundener Ersatzm aßnahmen wird<br />

als Maßnahm e E14 in der landschaftspflegerischen Begleitplanung beschrieben und dargestellt.


B68 - OU Essen Seite 12<br />

4.2 Querschnitt<br />

4.2.1 Begründung und Aufteilung des Regelquerschnittes<br />

Die Ortsum gehung soll zwischen dem Anschluss der verlassenen B 68 im Süden und der Barlager Straße im<br />

Norden ausschließlich dem motorisierten Verkehr dienen. Eine Benutzung durch Radfahrer und Fußgänger ist<br />

nicht vorgesehen. Ob die OU als Kraftfahrstraße gewidmet wird, bleibt einer verkehrsbehördlichen Anordnung<br />

des Straßenverkehrsam tes vorbehalten.<br />

Die Bundesstraße 68 wird nach der Verkehrszählung von 2000 von 7446 Kfz/24h befahren. Der<br />

Schwerlastverkehr beträgt 12,2 % bzw. absolut 911 Kfz/24h. Maßgebend ist die Zählstelle Nr. 402 bei km<br />

65,000 nördlich von Essen. Gem äß Ziffer 2.4.1.2 der RAS-Q-96 werden die Randstreifen auf 0,50 m<br />

verbreitert, da die Schwerverkehrsbelastung auf diesem Streckenabschnitt den Schwellenwert von 900 Kfz/24h<br />

übersteigt. Zur Vereinheitlichung des Streckencharakters und im Hinblick auf prognostizierte<br />

Verkehrszuwächse erhält die Fahrbahn der Ortsumgehung auf gesam ter Länge eine Breite von 8,00 m .<br />

Die Querschnittsabm essungen betragen für diesen Regelquerschnitt:<br />

unbefestigter Seitenstreifen = 1,50 m<br />

Randstreifen = 0,50 m<br />

Fahrstreifen = 3,50 m<br />

Fahrstreifen = 3,50 m<br />

Randstreifen = 0,50 m<br />

unbefestigter Seitenstreifen = 1,50 m<br />

Kronenbreite = 11,00m<br />

Beidseitig werden Entwässerungsgräben angelegt m it ggf. anschließender Einschnittsböschung und<br />

abschnittsweiser Verwallung bis zu rd. 1,50m Höhe.<br />

Böschungen und Seitenstreifen werden m it 0,20m Oberboden angedeckt und wie Mulden und<br />

Grabenböschungen angesät.<br />

Aufweitungen für Linksabbiegestreifen sowie alle planungs- und ausbaurelevanten Angaben zu den<br />

Querschnittsmaßen sind den Lageplänen (Unterlage 7) zu entnehm en.


B68 - OU Essen Seite 13<br />

4.2.2 Befestigung der Fahrbahnen<br />

Aus der durchgeführten Berechnung der erforderlichen Fahrbahnbefestigung haben sich unter<br />

Berücksichtigung der prognostizierten Schwerfahrzeuge die in der Unterlage 6.1, Blatt 1 erm ittelten Bauklassen<br />

nach den “Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 01) ergeben. Für die<br />

B 68 ergibt sich hieraus eine Befestigung nach Bauklasse II.<br />

a) Ortsumgehung Essen<br />

Bauklasse II, Tafel 1, Zeile 1<br />

4 cm Splittm astixasphalt 0/11 S<br />

8 cm Asphaltbinder 0/16 S<br />

14 cm Asphalttragschicht CS, 0/32<br />

15 cm Schotter-Splitt-Sand-Gem isch (Mineralgem isch) 0/32<br />

≥ 35 cm frostsicherer Sand<br />

b) Gemeindestraßen<br />

Bauklasse IV, Tafel 1, Zeile 1<br />

4 cm Asphaltbeton 0/11<br />

14 cm Asphalttragschicht C, 0/32<br />

15 cm Schotter-Splitt-Sand-Gem isch (Mineralgem isch) 0/32<br />

≥ 35 cm frostsicherer Sand<br />

c) Verbindungswege<br />

Bauklasse V, Tafel 1, Zeile 1<br />

4 cm Asphaltbeton 0/11<br />

10 cm Asphalttragschicht C, 0/32<br />

15 cm Schotter-Splitt-Sand-Gem isch (Mineralgem isch) 0/32<br />

≥ 35 cm frostsicherer Sand<br />

W eitere detaillierte Angaben zu Fahrbahnbefestigungen sind den Unterlagen 6 (Straßenquerschnitte) und 6.1,<br />

Blatt 2 (Erm ittlung des frostsicheren Oberbaues) zu entnehm en.


B68 - OU Essen Seite 14<br />

4.3 Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz<br />

4.3.1 Kreuzungspunkte<br />

Die Verknüpfung der Neubaustrecke m it der vorhandenen B 68 ist m it zwei höhengleichen Anschlüssen<br />

vorgesehen.<br />

Der Straßenzug Quakenbrücker Straße / Lange Straße der B 68 wird zwischen ihrem südlichen Anschluss<br />

an die neue Ortsum gehung und der Einmündung der Löninger Straße (L838) im Ortskern von Essen zur<br />

Gem eindestraße abgestuft. Das Teilstück der vorh. B 68 zwischen der Einmündung der L 838 und dem<br />

Knotenpunkt B68 alt/ OU/ Barlager Str. wird zur Landesstraße abgestuft (L 838). Das Teilstück der L 843<br />

zwischen der vorh. B 68 und der Kreuzung OU/ L 843 wird zur Gem eindestraße abgestuft. Hierüber muss<br />

noch eine entsprechende Umstufungsvereinbarung abgeschlossen werden.<br />

Der verbleibende nördliche Teil der Cloppenburger Straße (B68) zwischen Barlager Straße und der OU wird<br />

zur Gem eindestraße abgestuft. Die vorhandene Fahrbahn wird vom östlichen Fahrbahnrand ausgehend auf<br />

eine Breite von 5,50m zurückgebaut. Der vorhandene Radweg an der Ostseite bleibt dabei in Lage und<br />

Höhe erhalten. Verbleibende Restflächen werden entsiegelt und rekultiviert.<br />

Die bei der Entsiegelung bitum inöser Flächen anfallenden Materialien werden schadlos entsorgt.<br />

4.3.1.1 Höhengleiche Anbindung Essen-Süd<br />

Der südliche Anschluss an die Ortsum gehung dient vorrangig dem Ziel- und Quellverkehr für die Anbindung<br />

der östlich der neuen Trasse in der Hase-Niederung gelegenen Hofstellen zum Ortszentrum. Hierzu wird<br />

parallel zur B 68 neu ein ca. 600 m langer, 4,75 m breiter Verbindungsweg hergestellt. Dieser m ündet<br />

zukünftig gegenüber der verlassenen B 68 in die OU ein.<br />

Zwischen der Ortsum gehung und dem neuen Verbindungsweg wird ein ca. 2 m hoher Landschaftswall aus<br />

überschüssigem Bodenm aterial angelegt.<br />

Die Brücke über den Essener Kanal, die W ohnbebauung entlang der B 68 in Höhe der sogenannten<br />

“Todeskurve“ und der, in etwa 100 m Abstand zur Ortsum gehung gelegene Bahnübergang sind dabei<br />

entscheidend für die W ahl der Knotenpunktsform.<br />

Die zunächst diskutierte Überführung der Bahnlinie als Ersatzm aßnahm e zur Aufhebung zweier<br />

Bahnübergänge lässt sich aufgrund vorgenannter Zwangspunkte und enorm er Defizite bei der Einbindung in<br />

das Landschaftsbild nicht verwirklichen. Eine Trog-Tunnellösung scheidet im Überschwemmungsgebiet der<br />

Lager Hase ebenso aus.<br />

Unter Berücksichtigung verkehrssicherheitstechnischer Belange, insbesondere wegen der Räum ungsdefizite<br />

im Notfall, ist die Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes hier nicht sinnvoll.<br />

Entsprechend der RAS-K-1 Tabelle 7 ergibt sich aus der Verkehrsstärke MSV von 487 [Kfz/h] für die<br />

Ausbildung des Knotenpunktes die Grundform 1 einschließlich Linksabbiegespuren. Die<br />

Linksabbiegestreifen werden m it Verzögerungsstrecke und geschlossener Einleitung ausgebildet. Aus der<br />

Geschwindigkeit v k = v zul = 70 km /h erm ittelt sich die Länge der Fahrbahnaufweitung zu lz = 50 m . Die<br />

Verzögerungs- und Aufstellstrecke (Lv+Lz) sind beidseitig der Kreuzung 40 m lang. In den untergeordneten<br />

Knotenpunktästen werden Fahrbahnteiler (Tropfen) vorgesehen und im Nord-W est-Quadranten<br />

entsprechend der Unterlage 7, Lageplan Blatt 1 eine Dreiecksinsel angelegt. Vor dieser nim mt ein<br />

Ausfahrkeil den von Norden in Richtung Essen abzweigenden Verkehrsstrom auf.


B68 - OU Essen Seite 15<br />

4.3.1.2 Rad- und Gehwegtunnel im Zuge der Gem eindestraße “Zur Beilage“<br />

Zur sicheren Führung der Fußgänger und Radfahrer wird zum sicheren Erreichen des Ortskernes (Schule,<br />

Kindergarten, Sportstätten) ca. 5m südlich neben der Trasse der Gem eindestraße eine Unterführung in<br />

Form eines 4,00 m breiten und 2,50 m hohen Rahm enbauwerkes, jeweils lichte Breite, hergestellt. Bedingt<br />

durch den hohen Grundwasserspiegel wird die Unterführung als Trogbauwerk hergestellt (Bauwerk 1) .<br />

Zur Beseitigung des anfallenden Regenwassers ist eine Pum penanlage im Tiefpunkt des Trogbauwerkes<br />

vorgesehen.<br />

Die Längsneigung der Unterführungsram pen beträgt max. 6 %.<br />

Für den Abstimmungsprozess m it den betroffenen Anliegern wurden alternativ Lösungen entwickelt, die<br />

eine Überführungen der Gem eindestraße über die Ortsumgehung sowohl für den Kfz-Verkehr, als auch in<br />

Form einer reinen Rad- und Gehwegbrücke vorsahen. Der dabei bedeutend höherer Flächenverbrauch bei<br />

eingeschränkter Flächenverfügbarkeit, längere Anrampungen und die höheren Baukosten waren<br />

entscheidungsrelevant für die W ahl der Kreuzungform .<br />

Auf einer m it den Anliegern des Ortsteiles “Beilage“ durchgeführten Versam m lung (12.02.2003) wurde<br />

Einvernehmen hinsichtlich der, m it dem geplanten Rad- und Gehwegtunnel einhergehenden verkehrlichen<br />

Unterbrechung der Gem eindestraße “Zur Beilage“ erzielt.<br />

Einzelheiten zum Bauwerk sind der Unterlage 6, Straßenquerschnitt Blatt 4 zu entnehm en.<br />

4.3.1.3 Kreuzung der Landesstraße 843 mit Lichtsignalanlage (LSA)<br />

Die Landesstraße 843 (Beverner Straße) zählt zu den Hauptverkehrsstraßen von Essen m it überregionaler<br />

Bedeutung. Sie verläuft in Ost-W estrichtung zwischen der Kreisstadt Vechta und der Gem einde Essen.<br />

Über die Anschlusstelle Vechta der BAB A1 sichert sie darüberhinaus die Verbindung der B 68 mit dem<br />

Autobahnnetz. Die Verkehrsbelastung auf der L 843 liegt bei einem DTV von 4118 Kfz/24h (Zählung 2000).<br />

Der Schwerverkehrsanteil beträgt ca. 14%.<br />

Untersucht wurde zunächst eine planfreie Verknüpfung der Landesstraße mit der Ortsumgehung. Aufgrund<br />

beengter Verhältnisse und bedeutend höherer Baukosten wurde diese Lösung zugunsten eines plangleichen<br />

Anschlusses wieder verworfen.<br />

Aufgrund der Strukturplanungen der Gemeinde Essen m it größeren Gewerbe- und W ohnflächen und bei<br />

Annahm e der fertiggestellten Ortsumgehung wird auf der L843 eine künftige Verkehrsbelastung von<br />

m axim al 8300 Kfz/Tag m it 3% Schwerlastverkehrsanteil prognostiziert. Dem entsprechend ergibt sich bei<br />

geschlossenen Schranken vor der Bahnquerung in der Schulstraße östlich des Bahnüberganges eine<br />

m axim ale Staulänge von ca. 320m.<br />

Um auf einen m öglichen Einfluss des Rückstaus auf den Knotenpunkt reagieren zu können, wird eine<br />

lichtsignalgeregelte Kreuzung mit Links- und Rechtsabbiegespur einem Kreisverkehrsplatz vorgezogen.<br />

Entsprechend der RAS-K-1 Tabelle 7 ergibt sich aus der Verkehrsstärke für die Ausbildung des<br />

Knotenpunktes die Grundform 1. Für alle Knotenpunktszufahrten werden Linksabbiegestreifen m it<br />

Verzögerungsstrecke und geschlossener Einleitung vorgesehen.<br />

Die Verzögerungs- und Aufstellstrecke (lv+lA) in den Linksabbiegestreifen beträgt m it einer Ausnahm e in den<br />

Zufahrten 35 m. In der Zufahrt B68 Süd wird die Aufstellstrecke (lA) von 20 m auf 30 m erhöht, insgesam t ist<br />

hier eine Länge des Linksabbiegers von 45 m vorgesehen.<br />

Aus der Geschwindigkeit v k = 70 km /h erm ittelt sich entsprechend der RAS-K-1 die Länge der<br />

Fahrbahnaufweitung zu lz = 50 m.<br />

Um im Bedarfsfall bei geschlossenen Schranken Rechtsabbieger aufstauen zu können, wird in der Zufahrt<br />

B68 Nord ein Rechtsabbiegestreifen mit einer Gesam tlänge von 60m vorgesehen.


B68 - OU Essen Seite 16<br />

Durch die Anlage von Links- und Rechtsabbiegestreifen m it sam t Tropfen und Dreiecksinsel wird die<br />

Erkennbarkeit des Knotenpunktes erleichtert.<br />

Die Entwässerung des Knotenpunktes erfolgt über den Seitenstreifen in den Straßengraben.<br />

Östlich der Ortsum gehung wird zwischen der ortsseitig abgehängten Gem eindestraße “Ostendorfe“ und<br />

dem Knotenpunkt ein ca. 130 m langer Radweg angelegt. Dieser gewährleistet eine kurze, fußläufige<br />

Anbindung an die L 843. An der Nordseite der Landesstraße ist ein durchgehender Radweg bereits<br />

vorhanden.<br />

4.3.1.4 Überführung W indm ühlenweg<br />

Die Gem eindestraße “W indm ühlenweg“ dient vorrangig dem Ziel- und Quellverkehr aus dem Ortsteil<br />

“Hülsenmoor“ und besitzt darüberhinaus eine besondere Bedeutung als Verbindungsroute im Hasetal-<br />

Radwegesystem .<br />

Der W indm ühlenweg wird vom Ortskern kom mend östlich der Bahnlinie nach Süden verschwenkt und in<br />

einem Abstand von ca. 10m zu seiner heutigen Trasse über die Ortsum gehung (Bau-km 3+593) geführt. Er<br />

m ündet östlich der Um gehung ca. 190 m weiter in die jetzige Fahrbahn wieder ein.<br />

Der Bahnübergang im Zuge der Gem eindestraße ist von der Baum aßnahme nicht betroffen.<br />

Durch das Verschwenken der Fahrbahnachse wird eine Beeinträchtigung der denkm algeschützten Mühle<br />

vermieden. Die Rampenhöhe beträgt, bei Längsneigungen von 4,30%, ca. 6,20 m über dem derzeitigen<br />

Fahrbahnniveau,<br />

Unter Berücksichtigung erforderlicher Sichtweiten ergibt sich ein Kuppenhalbm esser für die Überführung<br />

von HK = 1200 m . Die Fahrbahn wird in 4,50 m Breite ausgebaut. Rad- und Gehweganlagen sind nicht<br />

vorgesehen.<br />

Die Gem einde Essen hielt aufgrund der Ausweisung neuer Baugebiete in der Ortschaft Hülsenm oor sowie<br />

der Erweiterung eines Gewerbegebietes den Anschluss der Gemeindestraße an die neue B 68 für<br />

erforderlich. Anbindungsmöglichkeiten an die Ortsum gehung und eine sinnvolle Verknüpfung der<br />

Verkehrsbeziehungen der Landesstraßen 843 und 838 untereinander wurden in diesem Zusam menhang<br />

um fassend geprüft. Eine weitere Verknüpfung mit der Ortsumgehung ist nicht erforderlich.<br />

4.3.1.5 Höhenungleiche Kreuzung der Bahnstrecke Quakenbrück-Cloppenburg<br />

und der “Cloppenburger Straße“ (B68 alt)<br />

Ausgehend von der nachfolgend unter Ziffer 4.3.1.6 beschriebenen Trassenführung wird zur Überführung<br />

der Bahnlinie und der verlassenen B 68 (Cloppenburger Straße) ein Zweifeldbauwerk errichtet. Die lichte<br />

Höhe im Bereich der Gleisanlagen beträgt 5,70m .<br />

Die Längsneigung beträgt in Stationierungsrichtung vor dem Bauwerk 3,50%. Die Gradientenführung hinter<br />

dem Bauwerk (3,50%) wird bestim m t durch die Höhenlage des anzuschließenden Straßen- und<br />

W egenetzes und die Einhaltung der Trassierungsgrenzwerte (Durchfahrtshöhe und<br />

Kuppenmindesthalbmesser).<br />

Die Überführung beginnt bei Bau-km 3+850 direkt im Anschluss an den geplanten Einschnitt der B 68,<br />

kreuzt die Bahnstrecke in Bau-km 4+159 und m ündet an der Kreuzung m it der Barlager Straße ungefähr in<br />

Bau-km 4+400 ein. Die Ram penlängen betragen demnach ca. 300 bzw. 250 m .<br />

4.3.1.6 Kreuzung verlassene B 68 / Barlager Straße m it der Ortsum gehung


B68 - OU Essen Seite 17<br />

Die im Raumordnungsverfahren festgestellte Trasse m ündet in Höhe der bestehenden Einm ündung der<br />

Barlager Straße in die B 68 alt wieder ein.<br />

Im Zuge der Entwurfsplanung, insbesondere durch detaillierte Betrachtungen und Erörterungen während<br />

m ehrerer Abstim m ungsterm ine, wurden wesentliche Nachteile dieser Linienführung erkennbar :<br />

• Rückstau auf der B 68 am Bahnübergang “Felder Straße“ (Halbstundentakt richtungsbezogen)<br />

• hierfür erforderliche Abbiegespuren in der B 68 aufgrund beengter Verhältnisse sind nicht<br />

realisierbar<br />

• erheblicher Eingriff in den Baum bestand vor dem Eckgrundstück Barlager Straße Nr. 2<br />

• versetzte Kreuzung (kritischer Linksversatz) B 68 / Barlager Straße / Felder Straße<br />

• Verkürzung des zufahrtsfreien Bereiches der B 68<br />

• Gegenüber einer längeren Variante verkürzte Einschnittsstrecke auf dem Plaggenesch<br />

• Konzentration der Verkehrsströme vor dem Eckgrundstück an der Barlager Straße<br />

• höhere Em issionen an der Mühle und am W ohnhaus Cloppenburger Str. Nr. 5 durch geringeren<br />

Abstand zur Trasse<br />

• Relationstrassierung nach RAS-L Abschnitt 4.1.1 ausserhalb des brauchbaren Bereiches<br />

(Radienfolge 700/300m )<br />

• Grenzwerte der Höchstlängsneigung (RAS-L Abschnitt 5.1.2.1) der Überführungsram pe zur<br />

Bahnlinie sowie im Knotenpunktsbereich m it der Barlager Straße (RAS-K-1 Abschnitt 3.1.3) werden<br />

nahezu erreicht<br />

• Geringerer Kreuzungswinkel m it der Bahnlinie<br />

• ungünstiger Verknüpfungspunkt für den Anschluss einer nördlichen Entlastungsstraße zur L 838<br />

• Kürzere anbaufreie Strecke auf der Ortsum gehung<br />

In Abwägung aller Belange, unterstützt durch das Ergebnis einer vom Niedersächsischen Landesamt<br />

aufgestellten Betroffenheitsanalyse zur Prüfung der Existenzgefährdung eines trassennahen<br />

Nebenerwerbsbetriebes, wird der Verlauf der Ortsum gehung abweichend von der landesplanerisch<br />

festgestellten Linie um ca. 100 m nach W esten, zwischen 2 Hofstellen verlegt und dadurch um ca. 500 m<br />

verlängert.<br />

Die Barlager Straße aus westlicher Richtung und die verlassene B 68 (Cloppenburger Straße) aus dem<br />

Ortskern kom m end werden als Knotenpunkt in der Grundform 1 m it Linksabbiegespuren und Ausfahrkeilen<br />

m it der B 68 verknüpft.<br />

Die Linksabbiegestreifen werden mit Verzögerungsstrecke und geschlossener Einleitung ausgebildet. Aus<br />

der Geschwindigkeit vk = vzul = 70 km /h erm ittelt sich die Länge der Fahrbahnaufweitung zu lz = 55 m . Die<br />

Verzögerungs- und Aufstellstrecke (Lv+Lz) sind beidseitig der Kreuzung 50 m lang. In den untergeordneten<br />

Knotenpunktästen werden Fahrbahnteiler (Tropfen) und Dreiecksinseln angelegt. Für eine eventuell spätere<br />

Installation einer Lichtsignalanlage werden im Knotenpunkt Leerrohre m it Schächten verlegt.<br />

Aufgrund der hohen Längsneigung von 3,50% im Kreuzungsbereich und der Kurvigkeit der Hauptachse<br />

wurde die alternativ beplante Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes an dieser Stelle wieder verworfen.<br />

Zudem weisen die einzelnen Knotenpunktsäste laut Prognoseberechnung große Belastungsunterschiede<br />

auf.<br />

Die Barlager Straße m ündet 90 m nördlich der Kreuzung abgekröpft in die Gemeindestraße “Nadorster<br />

W eg“ ein.<br />

Durch Um gestaltung im Nord-W est-Quadranten der Kreuzung lässt sich an dieser Stelle kostengünstig die<br />

Anbindung einer nördlichen Entlastungsstraße – unabhängig ihrer künftigen Linienführung - verwirklichen.


B68 - OU Essen Seite 18<br />

Nordöstlich der Kreuzung gelegene Hofstellen werden zukünftig über die verlassene und in Teilbereichen<br />

zurückgebaute B 68 an das Straßennetz angeschlossen. Die Abschirmung dieser Hofstellen gegenüber der<br />

neuen Ortsum gehung erfolgt durch einen Landschaftswall.


B68 - OU Essen Seite 19<br />

4.4 Baugrund / Erdarbeiten<br />

Für den Planungsbereich sind im Jahre 2001 entlang der Trasse zunächst in einem Intervall von ca. 150m<br />

Schlitzsondierungen bis in 3,00 m Tiefe durchgeführt worden. Hierbei sollten Möglichkeiten der<br />

Einschnittsführung der Trasse insbesondere unter Beachtung des Grundwasserflurabstands geklärt werden.<br />

Um fangreiche Bodenerkundungen schlossen im 2. Halbjahr 2002 an. In dem darauf aufbauenden<br />

Streckengutachten werden u. a. Aussagen über die Bodenbeschaffenheit, Tragfähigkeit und Eignung des<br />

anstehenden Bodens als Dam mmaterial getroffen.<br />

Gem äß Darstellung im Ingenieurgeologischen Gutachten (siehe Bodenerkundung der Ingenieurgesellschaft<br />

Dr. Schleicher & Partner Gm bH vom 28.02.2003) stehen unter einer unterschiedlich starken hum osen<br />

Deckschicht Fein- und Mittelsande an. In Teilbereichen der Trasse, vorwiegend südlich der “Lager Hase“<br />

wurde oberflächennah weicher, sandiger Torf erbohrt. Der Torf steht hier in einer Mächtigkeit von bis zu<br />

1,70 m an. Darunter wurden bis zu einer abgeteuften Tiefe von m axim al 9 m unter Gelände Feinsande m it<br />

schichtweise unterschiedlichen Mittelsandbeimengungen erbohrt.<br />

Im Bereich des Trasseneinschnitts nördlich der Landesstraße 843 steht in Höhe des Planum s z.T.<br />

Geschiebemergel an.<br />

In Abschnitten, in denen Torf oberflächennah in nicht zu großer Mächtigkeit ansteht, soll er ausgehoben und<br />

durch Füllsand ersetzt werden. Der auf der Baustrecke gewonnene Sand lässt sich überwiegend für den<br />

Erdbau verwenden. Bodenaushub mit hohem Feinkornanteil soll im Dam m vorzugsweise in W echsellagen<br />

m it besser verdichtungsfähigem Sand eingebaut bzw. damit verm ischt werden.<br />

Zum Zeitpunkt der Baugrunduntersuchung lag der Grundwasserspiegel in den tiefer gelegenen<br />

Trassenabschnitten südlich der Landesstraße 843 bei wenigen Dezim etern unter Geländeoberkante,<br />

während in den höher gelegenen Bereichen Grundwasser erst ab 5,00 m Tiefe angetroffen wurde.<br />

Gewonnener Boden wird zur Dam mschüttung der Überführungsram pen bzw. zur Herstellung der seitlichen<br />

Verwallung benötigt. Der gewonnene Oberboden wird ebenfalls an der Baustrecke wieder eingebaut.<br />

Zum Ausgleich des Verlustes an Retentionsraum zu fördernder Bodenaushub – Seitenentnahm e – findet im<br />

Dam m bereich südlich der Landesstraße Verwendung. Der Boden aus der Seitenentnahm e muss allerdings<br />

noch auf seine Eignung untersucht werden. Der Transport der Erdm assen soll weitgehend auf der geplanten<br />

Trasse sowie entlang der Lager Hase vorgenom m en werden.<br />

Zur Durchführung der Erdarbeiten und zur erfolgreichen Nachverdichtung wird je nach aktuellem<br />

Grundwasserstand in Teilbereichen eine Absenkung des Grundwasserspiegels erforderlich.<br />

Seitenentnahm en unterliegen generell einem gesonderten Genehmigungsverfahren. Über den<br />

Arbeitsstreifen hinausgehende größere Ablagerungsflächen werden nicht benötigt.


B68 - OU Essen Seite 20<br />

4.5 Entwässerung<br />

4.5.1 Oberflächenwasser<br />

Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt bei allen hier neu geplanten Straßen und W egen über seitlich<br />

angelegte Bankette und Gräben bzw. Mulden.<br />

Zur Verm eidung von Abflussspitzen in den Vorflutern wird an der B68 auf die Fassung über Hochborde m it<br />

Straßenabläufen verzichtet. Die Anlegung von Regenrückhaltebecken als zusätzliche Entlastung der<br />

Verbandsgewässer ist nicht erforderlich und ebenfalls nicht vorgesehen.<br />

Aufgrund des geringen Grundwasserflurabstandes im Planungsabschnitt Bau-km 1+260 bis 2+000 müssen<br />

die Gräben gegen eindringendes Grundwasser mit steinfreiem, bindigen Boden d=20 cm oder<br />

gleichwertigen Maßnahm en gedichtet werden.<br />

Die Entwässerung des Rad- und Gehwegtunnels im Zuge der Gemeindestraße “Zur Beilage“ erfolgt m ittels<br />

Pumpenbauwerk in den Straßenseitengraben m it Vorflut zur Lager Hase.<br />

Im Bereich nördlich des Knotenpunktes L843 beträgt der Grundwasserflurabstand zwischen 4,00 und 5,00<br />

m . Das vorliegende Bodengutachten weist für den Abschnitt „Essener Esch“ ab einer Tiefe von ca. 1,10m<br />

schluffige Bodenschichten aus, die nur eingeschränkt eine Versickerung zulassen. Das hier auf der<br />

Fahrbahn und den Berm en anfallende Oberflächenwasser wird daher über die Straßenseitengräben in<br />

Richtung Süden in die „Lager Hase“ geleitet.<br />

Aufgrund nicht vorhandener Vorflut werden im Ram penbereich der Bahnbrücke am Dam m fuß 2,00 m<br />

breite Sickermulden angelegt.<br />

Die wassertechnischen Maßnahm en wurden im Vorfeld sowie während der Entwurfsarbeiten mit den<br />

Vertretern der zuständigen Unterhaltungsverbände einvernehm lich abgestimmt. Verlegungen der<br />

W asserzüge sind nicht beabsichtigt, so dass es zu keiner nennenswerten Veränderung der<br />

wasserwirtschaftlichen Vorflutsituation kom m t.<br />

4.5.2 Kreuzende Gewässer<br />

Die Ortsumgehung kreuzt in ihrem Verlauf die Verbandsgewässer III. Ord. Nr. 5/2 (Flutm ulde), II. Ord. Nr. 4<br />

(Lager Hase) sowie den Felder Bach (II. Ord. Nr. 9.2).<br />

Die Flutmulde (Bau-km 1+425) wird m ittels Stahlbeton-Rahmendurchlass m it Berm en zur Aufrechterhaltung<br />

der Tierwanderbeziehungen – sogenannter Am phibiendurchlass – unterführt. Die Abmessungen des<br />

Rechteckprofils betragen 2,00 x 2,00 m und tragen som it auch zur schnellen Entlastung des<br />

Überschwem m ungsgebietes bei Hochwasserereignissen bei.<br />

Über der Lager Hase wird das Einfeldbauwerk BW Nr. 2 (Bau-km 2+070) mit einer lichten W eite von<br />

24,50m hergestellt. Die Berm en unterhalb des Bauwerkes werden ca. 4,50 m breit in einer Neigung von<br />

1:15 bis 1:20 angelegt und zur Böschungssicherung sowie Unterhaltungszwecken m it W asserbausteinen<br />

befestigt. Um einen W ildwechsel zu erm öglichen sind die Hinweise in der Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplanung zu beachten. Die Straßenseitengräben schließen deutlich oberhalb des Mitelwasserspiegels<br />

(NN+21,02) an die Lager Hase an. Eine Rückstausicherung ist som it nicht erforderlich.<br />

Der Felder Bach wird im Bereich der Gewässerkreuzung m it der B 68 (Bau-km 4+570) m it einem Betonrohr<br />

DN 1400 auf ca. 20m Länge verrohrt. Der hydraulische Nachweis wurde hierbei ebenso wie für die<br />

Flutm ulde im Vorfeld der Planungen von der Hase-W asseracht geführt. Vorgaben zu den Sohlhöhen der<br />

Durchlaßbauwerke sind in den Entwurf eingeflossen. Die Einlagerung von Sohlsubstraten wurde<br />

berücksichtigt. (s. Anlage 1 und 2 der wassertechnischen Untersuchung)<br />

Einzelheiten zur Entwässerung mit den hydraulischen Nachweisen der Gräben und Rohrleitungen sind der<br />

wassertechnischen Untersuchung (Unterlage 13) zu entnehm en.


B68 - OU Essen Seite 21<br />

4.6 Ingenieurbauwerke<br />

Die Notwendigkeit der nachfolgend aufgeführten Ingenieurbauwerke wurde im Vorfeld der Planungen<br />

sowohl mit dem Landesamt für Straßenbau, als auch unter Beteiligung der jeweils Betroffenen wie dem<br />

NLW K, der DB-AG sowie der Gem einde Essen um fassend erörtert. Hiebei wurde auch Einvernehm en<br />

hinsichtlich der angedachten Bauwerksabmessungen erzielt. Die endgültige Ausgestaltung der Bauwerke<br />

bleibt den Brückenentwürfen vorbehalten.<br />

Rahmenbauwerk im Zuge der Gemeindestraße “Zur Beilage“<br />

BW 1: Rad- und Gehwegtunnel<br />

Einfeldbauwerk<br />

Bau-km 1+625,938<br />

Kreuzungswinkel 87,64 gon<br />

Lichte Höhe ≥ 2,50 m<br />

Lichte W eite ≥ 4,00 m<br />

BW 2: Brücke über die “Lager Hase“<br />

Bau-km 2+068<br />

Kreuzungswinkel 86,00 gon<br />

Lichte Höhe ≥ 4,00 m<br />

Lichte W eite ≥ 24,50 m<br />

Dreifeldbauwerk im Zuge der Gemeindestraße “Windmühlenweg“<br />

BW 3: Überführung “W indm ühlenweg“<br />

Zweifeldbauwerk<br />

Bau-km 3+592,890<br />

Kreuzungswinkel 92,87 gon<br />

Lichte Höhe ≥ 4,70 m<br />

Lichte W eite ≥ 11,50 m<br />

Stützweite 10,00 m + 13,50 m + 10,00 m<br />

BW 4: Brücke über die Bahnstrecke Quakenbrück-Cloppenburg<br />

und der “Cloppenburger Straße“ (B68 alt)<br />

Bau-km 4+155,670<br />

Kreuzungswinkel 49,17 gon<br />

Lichte Höhe ≥ 5,70 m<br />

Lichte W eite ≥ 16,60 / 16,60 m


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4.7 Straßenausstattung<br />

Verkehrszeichen und –einrichtungen sowie Leiteinrichtungen werden den Vorschriften und Richtlinien<br />

entsprechend nach Abstim m ung m it der Unteren Verkehrsbehörde aufgestellt bzw. abmarkiert.<br />

Die Kreuzung der neuen Ortsum gehung m it der L843 erhält eine Lichtsignalanlage, deren Steuerung die<br />

Rückstaulängen am Bahnübergang berücksichtigt.<br />

Eine Beleuchtung der Verlegungsstrecke ist nicht vorgesehen.<br />

4.8 Besondere Anlagen<br />

Tankanlagen, Lagerplätze oder sonstige besondere Anlagen sind nicht vorgesehen.<br />

4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen<br />

Für die Verkehrsgem einschaft Landkreis Cloppenburg bedienen m it der W eser-Ems Busverkehr Gm bH<br />

(W EB) und der W ilmering Omnibusbetrieb Gm bH private Betreiber den öffentlichen Personennahverkehr.<br />

Über die B 68 führt die Busverbindung Löningen – Essen – Quakenbrück (Linie 925 der W EB). Sie erfüllt<br />

vor allem die Funktion der Schülerbeförderung zwischen Essen und den weiterführenden Schulen am<br />

Standort Löningen sowie eines Zubringers von Fahrgästen zum Bahnhof in Essen.<br />

Eine direkte Verbindung m it dem östlich gelegenen Mittelzentrum Vechta besteht über die Landesstraße<br />

843 durch die Buslinie 942.<br />

Die o.g. Konzessionsträger führen darüberhinaus Linienfahrten und Schülerbeförderungen im<br />

Gem eindeverkehr Essen durch.<br />

Die Haltestellen im Zuge der vorhandenen Straßen bleiben erhalten. Neue Haltestellen im Zuge der<br />

Um gehungsstraße sind nicht geplant.<br />

4.10 Leitungen<br />

Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen müssen, soweit sie dem Bauvorhaben hinderlich sind,<br />

verlegt oder der neuen Höhenlage angepasst werden.<br />

Insbesondere bei der Herstellung des neuen Rad- und Gehwegtunnels im Zuge der Gemeindestraße “Zur<br />

Beilage“ bedeutet die dingliche Sicherung der Leitungen einen erhöhten Arbeitsaufwand.<br />

Alle Kosten für ggf. durchzuführende Verlegungen regeln sich nach den bestehenden Verträgen.


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5. SCHUTZ-, AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN<br />

5.1 Lärmschutzmaßnahmen<br />

Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzm aßnahmen beim Bau oder der wesentlichen<br />

Änderung öffentlicher Straßen sind die §§ 41 und 42 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm SchG)<br />

vom 15.03.1974 in der Neufassung vom 26.09.2002, in Verbindung m it der gem äß § 43 Bim SchG<br />

erlassenen "16. Rechtsverordnung zur Durchführung des Bundes-Im missionsschutzgesetzes"<br />

(Verkehrslärm schutzverordnung) vom 12.06.1990 und der 24. Verordnung zur Durchführung des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes" (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahm enver-ordnung) vom 4.02.1997.<br />

Der Bau der Ortsumgehung Essen im Zuge der B 68 ist schalltechnisch als Straßenneubau zu behandeln.<br />

Somit sind die Kriterien der Lärmvorsorge auf der Grundlage der 16. BIm SchV für den Baustreckenbereich<br />

anzuwenden.<br />

Es wurden an mehreren repräsentativen Gebäuden und Gartenbereichen Berechnungspunkte gesetzt.<br />

Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen sind in der Unterlage 11.2.1 als Em issionspegel und in<br />

der Unterlage 11.2.2 als Beurteilungspegel dargestellt. In den Lageplänen (Unterlage 11.3 und Unterlage 7)<br />

wurden alle untersuchten Objekte mit gelben Objektnum m ern versehen, sowie die Gebäudeseiten m it<br />

Grenzwertüberschreitungen rot gekennzeichnet.<br />

5.2 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten<br />

W asserschutzgebiete werden nicht berührt. In bestehende W asserschutzgebiete wird durch den Straßenbau<br />

nicht eingegriffen. Das Regionale Raum ordnungsprogram m des Landkreises Cloppenburg sieht jedoch ein<br />

großräum iges Gebiet m it besonderer Bedeutung für die W assergewinnung vor.<br />

5.3 Maßnahmen zur Sicherung des kohärenten Netzes “Natura 2000“<br />

FFH- sowie EU-Vogelschutzgebiete sind von der geplanten Ortsumgehung Essen nicht betroffen. Daher<br />

entfallen diesbezügliche Sicherungsm aßnahmen.


B68 - OU Essen Seite 24<br />

5.4 Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Beeinträchtigungen<br />

Entsprechend dem Verm eidungsgrundsatz des § 8 NNatG sind verm eidbare Beeinträchtigungen von Natur<br />

und Landschaft zu unterlassen. Im Zuge der Ortsum gehung sind während der Bautätigkeit Maßnahmen zum<br />

Schutz von 12 Einzelbäumen sowie 1.180 m Schutzzäune zur Sicherung wertvoller Biotope vorgesehen<br />

(Maßnahm en S 1 und S 2).<br />

Darüber hinaus werden im Rahm en der Ausführungsplanung und Bauausführung weitere Möglichkeiten der<br />

Verm eidung und Minim ierung von Beeinträchtigungen berücksichtigt, z.B. die Reduzierung des<br />

Flächenverbrauchs und die Versickerung von Oberflächenwasser.<br />

5.5 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen, die trotz der Verm eidungs- und Minderungsm aßnahm en sowie der<br />

Gestaltungsm aßnahm en verbleiben, sind nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz zu<br />

kom pensieren. Dabei wird unterschieden in Ausgleichsm aßnahm en (§ 10 NNatG) und Ersatzm aßnahm en<br />

(§ 12 NNatG).<br />

Folgende Ausgleichsmaßnahm en sind vorgesehen:<br />

• Die Entsiegelung von nicht m ehr benötigten Verkehrsflächen stellt einen Ausgleich für die<br />

Neuversiegelung dar (Maßname A 8). Dadurch ist eine W iederaufnahme der natürlichen<br />

Bodenfunktionen und eine Entwicklung des Bodenlebens m öglich. Insgesam t werden 0,44 ha<br />

entsiegelt.<br />

• Zum Ausgleich von den Eingriffen in Biotop- und Landschaftsbildstrukturen der Niederung<br />

der Lager Hase und zum Ausgleich verloren gehender Gehölzstrukturen ist südlich der Lager Hase<br />

in direkter Nachbarschaft zur Trasse die Anlage eines 0,45 ha großen Feldgehölzes vorgesehen<br />

(Maßnahm e A 9).<br />

• Für den Verlust von weiteren Biotopen von m ittlerer bis sehr hoher Bedeutung im Verlauf der<br />

Trasse ist eine naturnahe Entwicklung der Anschluss-Innenfläche (0,58 ha) nordwestlich der<br />

Bahnüberführung (Maßnahm e A 10 sowie einer 0,28 ha großen Restfläche am nördlichen<br />

Anschluss an die vorhandene B 68 (Maßnahm e A 11) geplant.<br />

Des W eiteren sind folgende Ersatzm aßnahm en vorgesehen:<br />

• Begründung eines naturnahen Laubwaldes auf 1,89 ha derzeit ackerbaulich genutzten Flächen im<br />

Bereich der Restflächen zwischen B 68 und Bahn (Maßnahm e E 12).<br />

• Teilweise Absenkung einer 3,91 ha großen Ackerfläche an der Lager Hase zur Entwicklung von<br />

naturnahen Kleingewässern und grundwassernaher Bodenstandorte mit der Initialisierung der<br />

Entwicklung von Erlenauwald. Auf den höher gelegenen Restflächen Entwicklung eines naturnahen<br />

Eichen-Mischwaldbestandes (Maßnahme E 13).<br />

Insgesam t haben die Ausgleichs- und Ersatzm aßnahmen eine Größe von 7,55 ha.


B68 - OU Essen Seite 25<br />

5.6 Gestaltungsmaßnahmen zur Eingrünung der Straße<br />

Im Einzelnen sind folgende Gestaltungsm aßnahm en zur Eingrünung der Straße vorgesehen:<br />

• baum betonte, dichte Gehölzpflanzungen auf insgesamt 1,93 ha (Maßnahm e G 3),<br />

• strauchbetonte Gehölzpflanzungen auf insgesam t 0,31 ha (Maßnahm e G 4),<br />

• Sukzessionsflächen auf insgesam t 0,23 ha (Maßnahm e G 5),<br />

• Pflanzung von 224 Einzelbäum en (Maßnahm e G6), überwiegend als Baum reihen und<br />

• Ansaat von Landschaftsrasen (Maßnahm e G 9, insgesam t 1,33 ha).<br />

Die geplanten Gestaltungsmaßnahm en dienen der landschaftsgerechten Einbindung des Straßenbauwerks<br />

sowie der landschaftsgerechten Neugestaltung des Landschaftsbildes. Außerdem tragen sie zur<br />

Verm eidung von Beeinträchtigungen bei und haben darüber hinaus eine ausgleichende W irkung für die<br />

tem poräre Inanspruchnahme der Bodenflächen. Sie sind außerdem ein Ausgleich Straßen begleitender<br />

Gehölze, die im Zuge der Baumaßnahm e an der B 68 verloren gehen. Eine darüber hinausgehende<br />

Ausgleichs- oder Ersatzfunktion für erhebliche Beeinträchtigungen von W erten und Funktionen des<br />

Naturhaushaltes kom m t ihnen nicht zu.<br />

5.7 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete<br />

Die gewählte Linie folgt im wesentlichen dem Trassenkorridor des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes,<br />

bei dessen Aufstellung alle einpassungsrelevanten Gesichtspunkte abgewogen wurden.<br />

5.8 Luftschadstoffe<br />

Die Ortsdurchfahrt Essen ist derzeit durch den hohen Durchgangsverkehr der B 68 und den dam it<br />

verbundenen hohen Anteil des Schwerlastverkehres stark belastet. Durch die Verlagerung des<br />

Durchgangsverkehrs auf die weiträum ige Ortsum gehung wird der Stauanteil in der Ortslage und die dam it<br />

verbundene Em issionsbelastung stark reduziert.<br />

Für den Neubau der Ortsumgehung Essen wird eine Abschätzung der Abgasbelastungen (Jahresm ittelwerte<br />

und 98-Perzentile) durch den Kfz-Verkehr gemäß dem "Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen<br />

ohne oder mit lockerer Randbebauung - MLuS-02" vorgenom m en. Das Merkblatt MLuS 02 wurde mit dem<br />

dazu empfohlenen PC-Berechnungsverfahren vom Bundesm inisterium für Verkehr, Bau- und<br />

W ohnungswesen mit Allgem einen Rundschreiben Straßenbau (ARS Nr. 17/2002) am 16. Septem ber 2002<br />

eingeführt.<br />

Die Berechnungsergebnisse sind aus den Diagram men und Tabellen der Unterlage 11.Lus.2 zu ersehen. In<br />

der Tabelle beziehen sich alle Angaben auf µg/m 3 . Dort wird die Zusatz- und Gesamtbelastung in Abstände<br />

zwischen 0 m und 200 m in 10m-Schritten angegeben. Die ermittelten Im m issionen von der neuen Straße<br />

sind danach als unkritisch zu bewerten.


B68 - OU Essen Seite 26<br />

6. ERLÄUTERUNG ZUR KOSTENBERECHNUNG<br />

6.1 Kosten<br />

Eine Gesam tkostenermittlung liegt vor und wird ggf. nach Abschluß der planrechtlichen Genehm igung<br />

fortgeschrieben.<br />

6.2 Kostenträger<br />

Kostenträger für den Neubau der Ortsum gehung Essen ist die Bundesrepublik Deutschland<br />

- Bundesstraßenverwaltung -.<br />

6.3 Beteiligung Dritter<br />

Eine Beteiligung Dritter (z.B. Versorgungsunternehm en) kom mt nur im Rahm en bestehender Verträge in<br />

Betracht.


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7. VERFAHREN ZUR ERLANGUNG DER BAURECHTE<br />

Das Bauvorhaben ist bereits weitgehend mit den Trägern öffentlicher Belange abgestim mt.<br />

Zur Erlangung der Baurechte ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §17 FStrG<br />

erforderlich.<br />

8. DURCHFÜHRUNG DER BAUMASSNAHME<br />

Es ist vorgesehen, zunächst die Brückenbauwerke m it den zugehörigen Überführungram pen herzustellen.<br />

Der Längstransport erfolgt dann von der Landesstraße 843 ausgehend in nördliche und südliche Richtung<br />

kreuzungsfrei auf der Trasse der Ortsum gehung. Ein ständiges Queren kreuzender Straßen und W ege m it<br />

daraus resultierender zusätzlicher Unfallgefahr und Fahrbahnverschm utzungen entfällt dam it. Zudem<br />

werden durch diesen Ablauf Setzungen an den Bauwerken vorweggenom m en. Über die Einteilung in<br />

Bauabschnitte wird nach Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses entschieden.<br />

BK Projektmanagement<br />

Datum Zeichen<br />

Bearbeitet: 02/05 gez. bä<br />

Geprüft: 02/05 gez. ba<br />

NLStBV<br />

Geschäftsbereich Lingen<br />

Datum Zeichen<br />

Nachgeprüft: 04.05.05 gez. Rulle

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