Gleichbehandlungsbericht 2011 - EnergieDienst AG

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31.03.2012 BERICHT ÜBER DIE MAßNAHMEN NACH DEM GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM DER ENERGIEDIENST HOLDING AG IM JAHRE 2011 Vorgelegt durch Alissa Hollerbach (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für die Energiedienst-Gruppe bestehend aus Energiedienst Holding AG, Laufenburg / Schweiz Energiedienst AG, Rheinfelden / Deutschland Energiedienst Netze GmbH, Rheinfelden / Deutschland Naturenergie AG, Grenzach-Wyhlen / Deutschland ED GrünSelect GmbH, Rheinfelden / Deutschland

31.03.2012<br />

BERICHT<br />

ÜBER DIE MAßNAHMEN NACH DEM<br />

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM DER<br />

ENERGIEDIENST HOLDING <strong>AG</strong><br />

IM JAHRE <strong>2011</strong><br />

Vorgelegt durch<br />

Alissa Hollerbach (Gleichbehandlungsbeauftragte)<br />

Für<br />

die Energiedienst-Gruppe bestehend aus<br />

Energiedienst Holding <strong>AG</strong>, Laufenburg / Schweiz<br />

Energiedienst <strong>AG</strong>, Rheinfelden / Deutschland<br />

Energiedienst Netze GmbH, Rheinfelden / Deutschland<br />

Naturenergie <strong>AG</strong>, Grenzach-Wyhlen / Deutschland<br />

ED GrünSelect GmbH, Rheinfelden / Deutschland


<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

I. Präambel.....................................................................................................................................3<br />

II. Änderungen der Unternehmensorganisation und Unternehmensstruktur der<br />

Energiedienst-Gruppe................................................................................................................1<br />

III. Gleichbehandlungsorganisation der Energiedienst-Gruppe .................................................4<br />

1. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements.......................................................4<br />

2. Informations- und Schulungskonzept, E-Learning-Schulung .............................................6<br />

3. Sprachregelungen, Verfahrensanweisungen, Prozessbeschreibungen.............................8<br />

IV. Geschäftsprozessdokumentation, IT- und Prozessprojekte..................................................9<br />

1. Geschäftsprozessdokumentation.......................................................................................9<br />

2. IT- und Prozessprojekte.....................................................................................................9<br />

V. Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)..................10<br />

VI. Wechselprozesse im Messwesen (WiM)................................................................................10<br />

VII. Netzsicherheitsmanagement – Abschaltmanagement..........................................................10<br />

VIII. Markenpolitik und Kommunikation (§ 7a Abs. 6 EnWG).......................................................11<br />

IX. Gleichbehandlungskontrollen.................................................................................................12<br />

1. Abrechnung Sonderkunden .............................................................................................12<br />

2. Beschwerdemanagement ................................................................................................12<br />

3. Mystery Calls....................................................................................................................13<br />

X. Ausblick....................................................................................................................................13<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

I. Präambel<br />

Mit diesem Bericht kommt die Energiedienst Holding <strong>AG</strong> als vertikal integriertes Energieversorgungs-<br />

unternehmen ihrer Verpflichtung aus § 7 a Abs. 5 S. 3 EnWG nach, der Bundesnetzagentur einen<br />

Bericht über die getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres vorzulegen.<br />

Der Bericht betrifft die Zeit vom 1. Januar <strong>2011</strong> bis 31. Dezember <strong>2011</strong> und befasst sich mit den Maß-<br />

nahmen des Gleichbehandlungsprogramms vom 22. August 2005 zur diskriminierungsfreien Aus-<br />

übung des Netzgeschäftes. Da der Bericht die fortlaufende Entwicklung der Umsetzung der Vorgaben<br />

des EnWG darstellt, ist der Bericht auch in Zusammenhang mit den sechs vorangegangenen Berich-<br />

ten zu sehen. Soweit nicht ausdrücklich von Änderungen berichtet wird, gelten die in den vergange-<br />

nen Berichten erläuterten Maßnahmen ebenso weiter fort.<br />

Der Bericht wird vorgelegt für die Energiedienst-Gruppe bestehend aus Energiedienst Holding <strong>AG</strong>,<br />

Laufenburg / Schweiz, mit den deutschen Kerngesellschaften Energiedienst <strong>AG</strong>, Rheinfelden, Ener-<br />

giedienst Netze GmbH, Rheinfelden, Naturenergie <strong>AG</strong>, Grenzach-Wyhlen und ED GrünSelect GmbH<br />

Rheinfelden vorgelegt von Alissa Hollerbach, seit 19. Juli 2010 Gleichbehandlungsbeauftragte der<br />

Energiedienst Holding <strong>AG</strong>, Stab, Baslerstrasse 44, 5080 Laufenburg / Schweiz.<br />

Der Bericht ist für die interessierte Öffentlichkeit in unserem Internetauftritt unter<br />

http://www.energiedienst.de, unter der Rubrik Energiedienst, in den Informationen zum Unternehmen<br />

veröffentlicht.<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

II. Änderungen der Unternehmensorganisation und Unternehmensstruktur der<br />

Energiedienst-Gruppe<br />

Grafik: Organisationsstruktur der Energiedienst-Gruppe<br />

Wie im vergangenen Bericht schon dargelegt, wurde die Energiedienst-Gruppe zum Beginn des Jah-<br />

res <strong>2011</strong> erheblich umstrukturiert. Mit Blick auf die Vorgaben der operationellen Entflechtung gemäß §<br />

7 a EnWG, wurde der Geschäftsbereich „Netzdienste“ von der Energiedienst Holding <strong>AG</strong> (EDH) in die<br />

Energiedienst Netze GmbH (EDN) überführt. Diese Umstrukturierung betraf rund 250 Mitarbeiter 1 . Ein<br />

aktualisiertes Organigramm wird der Bundesnetzagentur separat übermittelt werden.<br />

III. Gleichbehandlungsorganisation der Energiedienst-Gruppe<br />

Das Gleichbehandlungsprogramm enthält die mittlerweile fest etablierten Maßnahmen der Energie-<br />

dienst-Gruppe zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes. Im Rahmen dieses Berichtes<br />

wird dargestellt, wie diese Maßnahmen während des Berichtszeitraums im Unternehmen vermittelt<br />

und im Einzelnen weiter ausgestaltet worden sind.<br />

1. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements<br />

1.1 Gleichbehandlungsprogramm<br />

Die Inhalte des Gleichbehandlungsprogramms sind gegenüber allen Mitarbeitern, die mit Tätigkeiten<br />

des Netzbetriebs befasst sind, bereits 2005 als verbindliche Organisationsanweisung festgelegt wor-<br />

den. Die Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms erfolgte auch im Berichtszeitraum wie-<br />

derum über das unternehmenseigene Intranet. Des Weiteren wird es bei den verbindlichen und teil-<br />

1 Der Begriff Mitarbeiter umfasst sowohl männliche wie weibliche Arbeitnehmer<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

nahmepflichtigen Einführungs- und Aufbauschulungen bekanntgemacht, sowie bei den zusätzlichen<br />

Unterweisungen der Mitarbeiter durch ihre jeweiligen Team- bzw. Bereichsleiter. Die von den geschul-<br />

ten Mitarbeitern zu unterschreibenden Teilnahmelisten werden bei der Gleichbehandlungsbeauftrag-<br />

ten archiviert.<br />

Die Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber der Bundesnetzagentur erfolgte<br />

durch Übermittlung am 25. August 2005. Aufgrund der Änderungen in der Unternehmensorganisation-<br />

und –struktur sowie der Änderungen im EnWG zum 04. August <strong>2011</strong> wird das Gleichbehandlungspro-<br />

gramm momentan aktualisiert und in den nächsten Wochen den Mitarbeitern in aktualisierter Form<br />

bekannt gemacht sowie an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.<br />

1.2 Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

Seit dem 19. Juli 2010 nimmt Frau Alissa Hollerbach die Aufgabe der Gleichbehandlungsbeauftragten<br />

wahr. Für diese Tätigkeit ist sie direkt der Unternehmensleitung unterstellt. Darüber hinaus ist sie als<br />

Unternehmensjuristin bei der Energiedienst Holding <strong>AG</strong> angestellt. Als Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

ist sie Beratungs- und Kontrollinstanz zur Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms, Schiedsstel-<br />

le für Streitfragen zum Thema Entflechtung und Diskriminierungsfreiheit, verantwortliche Stelle für die<br />

Koordination und Durchführung der ersten Schulungen und für die Sicherstellung der künftigen, be-<br />

reichsspezifischen Schulungsmaßnahmen.<br />

Des Weiteren ist die Gleichbehandlungsbeauftragte auch mit weiteren operativen Aufgaben aus dem<br />

Bereich Unbundling wie Maßnahmencontrolling, Beratung bei Prozesskontrollen oder neuen Prozes-<br />

sen, allgemeinen Kontrollen und Klärung von Einzelfragen befasst. Sie ist darüber hinaus in Fragen<br />

der Gleichbehandlung zentrale Ansprechperson für die Bundesnetzagentur.<br />

Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist für Mitarbeiter und Externe wie folgt zu erreichen:<br />

Alissa Hollerbach<br />

Rechtsanwältin<br />

Energiedienst Holding <strong>AG</strong><br />

Baslerstrasse 44<br />

5080 Laufenburg / Schweiz<br />

Tel.: +41 (0) 62 869 2133<br />

Fax: +41 (0) 62 869 2100<br />

E-Mail: alissa.hollerbach@energiedienst.de<br />

1.3 Kommunikation mit den Mitarbeitern<br />

Sämtliche Mitarbeiter wurden darauf hingewiesen, dass die Gleichbehandlungsbeauftragte zentrale<br />

Ansprechpartnerin für alle Fragen der Diskriminierungsfreiheit im Netzbetrieb ist.<br />

Sie ist schriftlich, telefonisch sowie per E-Mail erreichbar. Dies ist auch in anonymer Form möglich.<br />

Im unternehmenseigenen Intranet findet sich eine eigene Seite der Gleichbehandlungsbeauftragten,<br />

auf der sämtliche Schulungsunterlagen und sonstige von der Gleichbehandlungsbeauftragten erstell-<br />

ten Informationsunterlagen, sowie das Gleichbehandlungsprogramm für die Mitarbeiter zur Verfügung<br />

stehen. Diese Seiten werden fortlaufend aktualisiert.<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

Innerhalb der Energiedienst-Gruppe wird eine offene Gesprächspolitik gepflegt. Gerade daraus folgt<br />

die gute Etablierung der Gleichbehandlungsbeauftragten und die frühzeitige Einbeziehung in unbund-<br />

ling-relevante Fragestellungen. Dies konnte auch im Berichtszeitraum wieder erfolgreich fortgesetzt<br />

werden.<br />

Es gab im Berichtszeitraum vereinzelt schriftliche und mündliche Anfragen von Mitarbeitern an die<br />

Gleichbehandlungsbeauftragte. Anlass für Anfragen waren vor allem die Vorgaben der Bundesnetz-<br />

agentur zur Liberalisierung des Messwesens und zum informatorischen Unbundling.<br />

Eine Vielzahl der Anfragen ergab sich aufgrund von Problemen des Netzbetreibers mit anderen<br />

Messdienstleistern. Einige Marktpartner haben noch immer Schwierigkeiten bei der Umsetzung des<br />

Datenaustauschs gemäß GPKE und WiM. Es werden unplausible Messwerte geschickt oder gar keine<br />

Turnusablesungen durchgeführt, sodass der Netzbetreiber gezwungen ist, Schätzungen durchzufüh-<br />

ren. Wegen der erforderlichen Plausibilisierungen und bilateralen Abstimmungen mit den Marktpart-<br />

nern, entstehen erheblicher Mehraufwand und Kosten, die nicht weiter verrechnet werden können.<br />

Großen Arbeitsaufwand bereitete zudem die Insolvenz des Lieferanten TelDaFax Energy GmbH.<br />

1.4 Kommunikation mit der Unternehmensleitung<br />

Die Gleichbehandlungsbeauftragte berichtet vierteljährlich der Geschäftsleitung über Maßnahmen zur<br />

Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms sowie über den Status der Unbund-<br />

ling-Maßnahmen im Unternehmen. Ebenfalls wird auch hier eine Politik der „kurzen Wege“ gepflegt,<br />

so dass die Unternehmensleitung jederzeit über aktuelle Themen informiert ist.<br />

1.5 Kommunikation innerhalb des Konzerns<br />

Im Rahmen des AK Unbundling-Compliance der EnBW werden strategische Themen besprochen.<br />

Schwerpunkte des Arbeitskreises waren im Berichtszeitraum der Austausch über aktuelle Entwicklun-<br />

gen der Regulierungspraxis in Bezug auf Unbundling sowie über Erfahrungen im Zusammenhang mit<br />

dem Gleichbehandlungsmanagement. Besondere Beachtung fanden hierbei der Aufbau und die Inhal-<br />

te der <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong>e, die Dokumentation der unbundling-kritischen Geschäftsprozesse<br />

des Netzbetriebs, die Durchführung von Unbundling-Kontrollen, der Austausch über verschiedene<br />

Schulungspraktiken, das neu entwickelte E-Learning sowie die Planung und Durchführung von Myste-<br />

ry Calls.<br />

2. Informations- und Schulungskonzept, E-Learning-Schulung<br />

Für die Mehrheit der mit Netztätigkeiten beschäftigten Mitarbeiter waren die in den Vorjahren durchge-<br />

führten Informationsveranstaltungen und Schulungen ein erster Ansatzpunkt für die Eröffnung des<br />

Austausches zum Thema Unbundling.<br />

Stets bewährt hat sich das mittlerweile fest etablierte Konzept der Energiedienst-Gruppe, neu eintre-<br />

tende Mitarbeiter zeitnah zum Zeitpunkt ihrer Einstellung zum Thema Unbundling zu schulen. Hierzu<br />

wird in enger Abstimmung mit der Personalabteilung eine Schulung der neuen Mitarbeiter durch die<br />

Gleichbehandlungsbeauftragte durchgeführt. Die Mitteilung über Neueinstellungen und interne Ver-<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

setzungen erhält die Gleichbehandlungsbeauftragte automatisch von der Personalabteilung. Die Mit-<br />

arbeiter werden in dieser ersten Schulung auf ihre Pflichten aus Unbundling-Sicht hingewiesen, und<br />

ihnen wird die Gleichbehandlungsseite im unternehmenseigenen Intranet, sowie das Gleichbehand-<br />

lungsprogramm der Energiedienst-Gruppe bekannt gegeben.<br />

Als erfolgreich herausgestellt hat es sich, im Anschluss an die erste Einführungsschulung, weitere<br />

bereichs- bzw. tätigkeitsspezifische Schulungen mit angepasstem Schwierigkeitsgrad und möglichst<br />

überschaubarer Mitarbeiterzahl durchzuführen.<br />

Im Berichtszeitraum wurde in Zusammenarbeit mit der EnBW außerdem eine E-Learning-<br />

Basisschulung konzipiert und entwickelt. In den letzten Wochen wurde dieses von der Gleichbehand-<br />

lungsbeauftragten noch an die ED-Gruppe angepasst. Bei dem E-Learning-Programm handelt es sich<br />

um eine Einführungs-/Basis-Schulung, zur ersten Vermittlung der wesentlichen Entflechtungsgrund-<br />

sätze, also eines Grundlagenwissens und zu einer ersten Sensibilisierung der Mitarbeiter hinsichtlich<br />

ihrer Pflichten aus Unbundling-Sicht. Diese Basis-Schulung soll von allen neuen Mitarbeitern bei Ein-<br />

tritt absolviert werden sowie von allen übrigen Mitarbeitern, zur Auffrischung der Kenntnisse. Das E-<br />

Learning-Programm kann von jedem Mitarbeiter selbstständig am PC durchgeführt werden. Nachdem<br />

alle Lektionen mit den jeweiligen Fällen und Erklärungen durchlaufen wurden, folgt am Ende ein Test,<br />

der bestanden werden muss, um das Programm abzuschließen. Im Rahmen eines Fragenkatalogs<br />

wird überprüft, ob der Mitarbeiter die Kernpunkte verstanden hat. Die Dauer der Schulung liegt bei ca.<br />

45 Minuten. In den nächsten Wochen erfolgt die systematische Implementierung des E-Learning-<br />

Programms bei ED. Davon unbeeinflusst bleibt das oben erwähnte Konzept persönlicher Einführungs-<br />

und bereichsspezifischer Schulungen.<br />

Die Gleichbehandlungsstelle wird von Mitarbeitern und Teamleitern frühzeitig in Projekte und Maßna-<br />

hen miteinbezogen, hat sich also als zentraler Ansprechpartner für alle unbundling-bezogenen Frage-<br />

stellungen im Unternehmen etabliert.<br />

Durch die in der Vergangenheit durchgeführten Schulungen, nicht nur in Netz- und Dienstleistungsbe-<br />

reichen, sondern auch in den Marktbereichen der EDH, aber auch durch entsprechende Arbeitsan-<br />

weisungen für die dienstleistenden Bereiche, hat sich das Bewusstsein für eine entflechtungskonfor-<br />

me Unternehmenskultur fest verankert.<br />

Den Mitarbeitern des Netzbetreibers sowie den Dienstleistern des Netzbetreibers wurde die Möglich-<br />

keit arbeitsrechtlicher Konsequenzen bei Verstoß gegen das EDH Gleichbehandlungsprogramm und<br />

die darin umgesetzten Vorschriften zur Entflechtung und zum diskriminierungsfreien Netzbetrieb ver-<br />

mittelt.<br />

Geschult wurden Mitarbeiter der folgenden Bereiche:<br />

Finanzen und Administration<br />

ÿ Controlling<br />

ÿ Einkauf und Logistik<br />

Energiedienst Netze GmbH<br />

ÿ Energiedatenmanagement<br />

ÿ Netzleitstelle<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

Personal<br />

ÿ Personal<br />

ÿ Personaladministration und -betreuung<br />

Service Center<br />

ÿ Qualitätsmanagementbeauftragter<br />

ÿ Energiewirtschaft & Portfoliomanagement<br />

Service Center<br />

Stab<br />

ÿ Abrechung Standardkunden<br />

ÿ Abrechnung Sonderkunden<br />

ÿ Kundenberatung<br />

ÿ Vertragsmanagement<br />

ÿ SAP<br />

ÿ IT & Abrechnung<br />

ÿ Recht<br />

ÿ Inkasso<br />

Vertrieb<br />

ÿ Pricing & Vertriebsmanagement<br />

ÿ Marketing<br />

Besonderes Augenmerk richtet die Energiedienst-Gruppe auch auf ihre Auszubildenden, so dass ein<br />

eigener Unterrichtsblock zum Thema Gleichbehandlung im Rahmen der festen Unterrichtseinheiten<br />

stattfand. Damit werden bereits die Auszubildenden innerhalb der Energiedienst-Gruppe frühzeitig<br />

sensibilisiert.<br />

Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Berichtszeitraum an folgenden Fortbildungsmaßnahmen<br />

teilgenommen:<br />

BDEW-Infotag in Zusammenarbeit mit der BNetzA über die <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong>e über das<br />

Jahr 2010 in Bonn am 02. Februar <strong>2011</strong><br />

BDEW-Forum zum Erfahrungsaustausch für Gleichbehandlungsbeauftragte in Würzburg am 13. +<br />

14. September <strong>2011</strong><br />

3. Sprachregelungen, Verfahrensanweisungen, Prozessbeschreibungen<br />

Der Bereich Service Center nutzt seit 2008 ein nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. DIN EN ISO<br />

9001:2008 zertifiziertes Qualitätsmanagement-System. Ziel und Zweck des aufgebauten Qualitätsma-<br />

nagement-Systems ist es, die für das Unternehmen typische Dienstleistung fortlaufend in der vom<br />

Kunden geforderten Qualität zu erbringen und in der Unternehmensinnen- und -außenwirkung als ein<br />

verlässlicher Partner wahrgenommen zu werden. So gelten bei der Auswahl eines Dienstleisters heu-<br />

te immer öfter klar definierte und überprüfbare Unternehmensabläufe und -prozesse als das bestim-<br />

mende Entscheidungskriterium.<br />

Wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagement-Systems ist auch die Dokumentation von Pro-<br />

zessbeschreibungen bzw. Verfahrensanweisungen und Sprachregelungen. Jeder Mitarbeiter des Be-<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

reichs Service Center hat über das unternehmenseigene Intranet jederzeit Zugriff auf diese Prozess-<br />

dokumentationen und Verfahrensanweisungen. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat mit dieser Art<br />

der Mitarbeiter-Bereichs-Information gute Erfahrungen gemacht. Es hat sich gezeigt, dass die betref-<br />

fenden Mitarbeiter bei kleinen Unsicherheiten frühzeitig auf die Prozessbeschreibungen bzw. Verfah-<br />

rensanweisungen und Sprachregelungen zurückgreifen. Die Beschreibungen und Anweisungen bzw.<br />

Sprachregelungen werden durch interne und externe Audits laufend aktuell gehalten und mit der<br />

Gleichbehandlungsbeauftragten im Hinblick auf Unbundlingkonformität abgestimmt. Im Berichtsjahr<br />

fand ebenfalls ein internes Audit statt. Außerdem stand die Rezertifizierung durch den externen Audi-<br />

tor an, die erfolgreich bestanden und das Zertifikat erneut erteilt worden ist. Auch hier wurde die<br />

Gleichbehandlungsbeauftragte über Prüfungsinhalte und Ergebnis informiert. Zusätzlich hat die<br />

Gleichbehandlungsbeauftragte in zwei Bereichen, in einer weiteren Kontrolle, die Prozesse überprüft<br />

(Details im entsprechenden Abschnitt), Prozessnachbesserungen waren nicht erforderlich.<br />

IV. Geschäftsprozessdokumentation, IT- und Prozessprojekte<br />

1. Geschäftsprozessdokumentation<br />

Die Prozessanalyse und die Anpassungen der Geschäftsprozesse im Hinblick auf die Entflechtungs-<br />

konformität nach den Vorgaben des EnWG wurden weiter fortgeführt, wobei diese weitgehend abge-<br />

schlossen ist.<br />

Im Berichtszeitraum waren die Prozesse zur Netznutzungsabrechnung erneut sehr arbeitsintensiv.<br />

Der automatisierte Datenaustausch klappt in einer Vielzahl von Fällen noch immer nicht reibungslos.<br />

Marktpartner versenden Nachrichten von schlechter Datenqualität, sodass Nachbearbeitungen erfor-<br />

derlich sind und reklamierte Daten werden zum Teil nicht bearbeitet.<br />

Insoweit bedurfte es wieder eines hohen Zeit- und Abklärungsaufwands. Bei der Abklärung solcher<br />

Problemfälle wurde eng mit der Gleichbehandlungsbeauftragten zusammengearbeitet. Dabei hat sie<br />

festgestellt, dass die Abwicklung der Prozesse gemäß der Vorschriften der GPKE intern sehr gut funk-<br />

tioniert und es nur wenige Einzelfälle gab, die zu Beschwerden führten.<br />

Aktuell werden die Prozesse an die Änderungen durch den Beschluss der Bundesnetzagentur BK6-<br />

11-150 angepasst. In diesem Zusammenhang steht die Gleichbehandlungsbeauftragte bei auftreten-<br />

den Fragen und Problemen beratend zur Verfügung.<br />

2. IT- und Prozessprojekte<br />

Wie im vergangenen Bericht schon ausführlich berichtet, wurden im Jahr 2010 die Systeme getrennt,<br />

sodass wirtschaftlich sensible und wirtschaftlich vorteilhafte Daten der EDN auf dem Netzsystem ab-<br />

gelegt sind und somit den Mitarbeitern aus dem Vertriebsbereich die Einsicht verwehrt ist.<br />

Die Mitarbeiter der Shared-Service Bereiche sind in Schulungen und Unterweisungen explizit auf die<br />

Anforderungen über die vertrauliche Behandlung wirtschaftlich sensibler Informationen hingewiesen<br />

worden und zur Einhaltung dieser Anforderungen verpflichtet. Dem entsprechend wird darauf geach-<br />

tet, dass nur wenige Mitarbeiter aus dem Shared-Service Bereich Zugriff auf beide Systeme haben.<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

Nach den Erfahrungen der Gleichbehandlungsbeauftragten und den Rückmeldungen zufolge, funktio-<br />

niert die Arbeit mit der neuen Systemlandschaft sehr gut. Bei auftretenden unbundling-relevanten<br />

Fragen oder Problemen, wenden sich die Mitarbeitenden an die Gleichbehandlungsbeauftragte.<br />

V. Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)<br />

Die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung gemäß des Beschlusses BK6-07-002 (Marktregeln für<br />

die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom) hatte marktweit ab dem 01.04.<strong>2011</strong> zu erfolgen.<br />

Die Umsetzung der Vorgaben war gut vorbereitet und konnte daher problemlos fristgerecht umgesetzt<br />

werden. Die neuen Regelungen führten zu einer Erleichterung bei der Bilanzkreisabrechnung.<br />

Im Moment befinden sich die Prozesse ebenfalls in Anpassung an den Beschluss der Bundesnetz-<br />

agentur BK6-11-150, die zum 01.04.2012 umzusetzen sind.<br />

VI. Wechselprozesse im Messwesen (WiM)<br />

Die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen für die Liberalisierung des Messwesens wurden umge-<br />

setzt und entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Vorgaben gemäß<br />

BK6-09-034 und BK7-09-001 der Bundesnetzagentur wurden fristgerecht umgesetzt. Die von Mess-<br />

stellenbetreibern (MSB) und Messdienstleistern (MDL) einzuhaltende Wechselprozesse werden ein-<br />

gehalten und funktionieren seitens ED problemlos. Allerdings treten immer wieder Schwierigkeiten mit<br />

Marktpartner auf, die die Prozesse noch nicht rechtskonform umsetzen können.<br />

Im Rahmen der Umsetzung der Festlegung mussten Prozesse mit neuen Formaten implementiert<br />

werden, neue MSB- und MDL- Rahmenverträge wurden entsprechend den festgelegten Rahmenver-<br />

trägen neu abgeschlossen. Bereits bestehende Verträge wurden zum 01.02.<strong>2011</strong> angepasst.<br />

Aktuell wird an der Umsetzung der Änderungen durch den Beschluss BK6-11-150 gearbeitet, die zum<br />

01.04.2012 anzuwenden sind. Bei Auslegungsfragen wenden sich die Fachabteilungen ebenfalls an<br />

die Gleichbehandlungsbeauftragte.<br />

VII. Netzsicherheitsmanagement – Abschaltmanagement<br />

Die TransnetBW (ehemals EnBW Transportnetze GmbH (TNG)) erarbeitet derzeit mit den ihr direkt<br />

nachgelagerten Verteilnetzbetreibern in ihrer Regelzone einen „Handlungsleitfaden für die Umsetzung<br />

von Maßnahmen im Rahmen der Systemverantwortung gemäß §§ 13, 14 EnWG“. Dieser bezieht sich<br />

hauptsächlich auf die § 13 Abs. 2 und § 14 des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Handlungsleitfaden<br />

soll die Kommunikation sowie die technische Handhabung bei netztechnischen Anpassungen in Notsi-<br />

tuationen zwischen den jeweiligen Netzbetreibern regeln.<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

Eine diskriminierungsfreie Umsetzung der Maßnahmen ist in dem Handlungsleitfaden ebenfalls vor-<br />

gesehen. Hierzu muss jeder Verteilnetzbetreiber eine eigene auf sich zugeschnittene praktische Um-<br />

setzung erarbeiten.<br />

Die Energiedienst Netze GmbH gewährleistet eine diskriminierungsfreie Abschaltung indem jeder<br />

110kV Abgang (Transformatorfeld oder Leitungsfeld eines Kunden), an dem sich Netzkunden befin-<br />

den, abgeschaltet wird. Diese Abgänge sind in einer bestimmten Reihenfolge aufgelistet. Die Reihen-<br />

folge wurde so gewählt, dass bei einer Abschaltung sich die abgeschalteten Gebiete möglichst<br />

gleichmäßig im gesamten Netzgebiet verteilen. Je nach der abzuschaltenden Leistung und der mo-<br />

mentanen Netzlast wird eine bestimmte Anzahl von Hochspannungs-Abgängen (HS-Abgänge) zu<br />

einer ersten Abschaltgruppe zusammengefasst. Diese Abschaltgruppe wird für 1,5 Stunden abge-<br />

schaltet, anschließend werden die nächsten HS-Abgänge zur zweiten Abschaltgruppe, mit der ent-<br />

sprechenden Abschaltleistung, zusammengefasst und diese 1,5 Stunden abgeschaltet. Der Übergang<br />

von der ersten zur zweiten Abschaltgruppe erfolgt fließend, indem immer ein Abgang abgeschaltet<br />

und einer von der ersten Gruppe wieder zugeschaltet wird, um das Netz nicht zu stark durch die<br />

Schalthandlungen zu belasten. Die Auflistung der Abgänge gewährleistet, dass jeder Netzkunde ein-<br />

mal abgeschaltet wird, bevor ein anderer Kunde ein zweites Mal betroffen ist. Im Fall einer erneuten<br />

Lastabschaltung (z.B. ein Jahr später) wird also nicht wieder beim „Abgang 1“ begonnen, sondern bei<br />

dem Abgang, der bei der letzen Lastabschaltung als nächstes an der Reihe gewesen wäre. Dies ge-<br />

währleistet ein diskriminierungsfreies Abschaltmanagement auch bei mehreren Abschaltungen.<br />

Im Berichtszeitraum waren keine Abschaltungen erforderlich.<br />

VIII. Markenpolitik und Kommunikation (§ 7a Abs. 6 EnWG)<br />

Die Energiedienst Netze GmbH ist seit 2007 rechtlich entflochten und tritt nach außen als eigenständige<br />

Gesellschaft auf. Ihr im Handelsregister eingetragener Geschäftssitz befindet sich an einer anderen<br />

Adresse, als der der Vertriebsgesellschaften. Zudem verfügt sie über eine eigene Homepage.<br />

In einer Geschäftsleitungssitzung hat die Geschäftsleitung zusammen mit der erweiterten Geschäftsleitung<br />

die gesetzlichen Anforderungen des § 7a Abs. 6 nach der EnWG-Novelle vom 04. August <strong>2011</strong><br />

thematisiert. Im erweiterten Kreis wurde dieser Punkt auch mit dem Verwaltungsratspräsidenten der<br />

EDH besprochen. Weiterhin erfolgte eine erste Information an den Verwaltungsrat der EDH und den<br />

Aufsichtsrat der ED <strong>AG</strong>. Erste Ideen und Vorschläge zu einer neuen Markenpolitik wurden gesammelt<br />

und diskutiert. Im nächsten Schritt soll hierzu eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die die konkreten<br />

Anforderungen nach der EnWG-Novelle verifiziert und Vorschläge für das weitere Vorgehen erarbeitet.<br />

Zurzeit gestaltet sich eine konkrete Planung im Hinblick auf eine rechtskonforme Markenpolitik und<br />

Kommunikation jedoch schwierig, da aktuell noch viele Fragen offen sind. Es fehlt an klaren Auslegungsgrundsätzen<br />

der Norm sowie an Vergleichsbeispielen oder konkreten Vorgaben seitens der<br />

Bundesnetzagentur.<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

IX. Gleichbehandlungskontrollen<br />

Im Berichtszeitraum hat die Gleichbehandlungsbeauftragte weitere Kontrollen durchgeführt. Diese<br />

Überprüfungen dienten der Sicherstellung der Einhaltung des EDH Gleichbehandlungsprogramms.<br />

Die bereits in den vergangenen Jahren erfolgten Überprüfungen im Shared-Service Bereich wurden<br />

fortgeführt. Die Prozessabläufe werden nach wie vor GPKE-konform durchgeführt und die Nachsteue-<br />

rung eines Prozesses war nicht erforderlich.<br />

Der Bereich Service Center nutzt – wie schon im <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> 2008 und dort unter Punkt<br />

III.3 beschrieben – seit 2008 ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System. Im Zuge der durch die<br />

DIN EN ISO 9001:2000 bzw. DIN EN ISO 9001:2008 Zertifizierung vorgeschriebenen regelmäßigen<br />

internen und externen Audits werden auch die Vorgaben des EnWG in Rücksprache mit der Gleich-<br />

behandlungsbeauftragten überprüft. Diese Audits finden zusätzlich zu den Kontrollen der Gleichbe-<br />

handlungsbeauftragten statt. Mögliche Abweichungen werden benannt und genutzt, um Anpassungen<br />

in den Abläufen und Prozessen realisieren und Änderungen gesetzlicher Art neu aufnehmen zu kön-<br />

nen. Die Gleichbehandlungsbeauftragte erhält durch den Qualitätsmanagement-Beauftragten Kennt-<br />

nis von den internen und externen Auditberichten und daraus resultierenden Korrektur- und Verbesse-<br />

rungsmaßnahmen. Berichtszeitraum waren keine Prozessanpassungen oder Prozessnachsteuerun-<br />

gen erforderlich.<br />

Arbeitsrechtliche Sanktionen gegen Mitarbeiter waren nicht erforderlich. Dies zeigt, dass die Vorgaben<br />

zum Unbundling innerhalb der Energiedienst-Gruppe gelebt werden und sich ein breites Verständnis<br />

bei den betroffenen Mitarbeitern für diese Thematik entwickelt hat.<br />

1. Abrechnung Sonderkunden<br />

Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat sich, gesondert zu oben Genanntem, die Prozessabläufe im<br />

Bereich Sonderkundenabrechnung erläutern und zeigen lassen. Bei der Überprüfung der Prozessbe-<br />

schreibungen wurden keine unbundling-relevanten Probleme oder Fehler festgestellt. Folglich waren<br />

Korrektur- oder Verbesserungsvorschläge nicht erforderlich. Die Gleichbehandlungsbeauftragte stellte<br />

fest, dass die Mitarbeitenden im Hinblick auf das Thema Unbundling sensibilisiert sind und pflichtbe-<br />

wusst mit der Thematik umgehen. Insbesondere geht man rechtskonform mit Daten des Netzbetrei-<br />

bers um. Sobald sich ein Mitarbeiter unsicher ist, wird sich in der jeweiligen Prozessbeschreibung<br />

rückversichert, beim Teamleiter nachgefragt oder mit der Gleichbehandlungsbeauftragten in Verbin-<br />

dung gesetzt.<br />

2. Beschwerdemanagement<br />

Ferner wurde der Prozess „Beschwerdemanagement“ kontrolliert. Die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

stellte keine unbundling-kritischen Abläufe oder Inhalte fest. Die gesetzlichen Neuerungen durch die<br />

EnWG-Novelle gemäß § 111 a EnWG wurden in die Prozessbeschreibung eingearbeitet, sodass eine<br />

Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden innerhalb der gesetzlichen Frist sichergestellt ist. Prozess-<br />

nachbesserungen waren nicht erforderlich.<br />

31.03.2012 12


<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

3. Mystery Calls<br />

Wie im <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> über das Jahr 2010 angekündigt, hat die Gleichbehandlungsbeauf-<br />

tragte Mystery Calls im Shared-Service Bereich durchführen lassen. Die Mystery Calls wurden Ende<br />

<strong>2011</strong> geplant und organisiert. Diese wurden Anfang 2012 von einem unabhängigen, externen<br />

Dienstleister in Baden-Württemberg durchgeführt.<br />

Es wurden Aussagen von Mitarbeitern aus dem Shared-Service Bereich, die Zugriff auf beide Syste-<br />

me haben, gegenüber Kunden überprüft. Insbesondere sollte getestet werden, ob diese Mitarbeiter<br />

gegenüber den Kunden eine eindeutige Trennung von Netz- und Vertriebstätigkeiten leben, also kei-<br />

nerlei Netzinformationen für vertriebliche Zwecke genutzt werden oder beim Anruf eines Netzkunden<br />

versucht wird, vertrieblich aktiv zu werden.<br />

Das Ergebnis hat gezeigt, dass die Mitarbeiter zum Thema Unbundling sehr gut geschult sind. In kei-<br />

nem der Gespräche wurde gegen Unbundling-Vorschriften verstoßen.<br />

X. Ausblick<br />

Im kommenden Berichtszeitraum wird sich die Gleichbehandlungsbeauftragte zunächst mit der Fertig-<br />

stellung des zu aktualisierenden Gleichbehandlungsprogramms beschäftigen. Des Weiteren wird sie<br />

die Umsetzung der Änderungen aufgrund des Beschlusses BK6-11-150 kontrollieren und weiter als<br />

Beratungsstelle für die betroffenen Fachbereiche zur Verfügung stehen.<br />

In den nächsten Wochen wird das E-Learning-Programm im Unternehmen ausgerollt. Zudem sollen<br />

weitere persönliche bereichsspezifische Schulungen oder Schulungen mit thematischen Schwerpunk-<br />

ten stattfinden.<br />

Daneben wird die Gleichbehandlungsbeauftragte weitere Kontrollen im Shared-Service Bereich durch-<br />

führen.<br />

Alissa Hollerbach<br />

Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

31.03.2012 13

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