Download - SPÖ Gemeindevertreterverband NÖ
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Der Gemeinde-Rat<br />
30<br />
von Karin Kraus MPA<br />
Merkur Treuhand Steuerberatung GmbH<br />
www.merkurtreuhand.at<br />
Wie schon in unserem Artikel<br />
in der KI 04 vom September 2012 erläutert,<br />
müssen, lt. Änderung der <strong>NÖ</strong><br />
Gemeindeordnung (<strong>NÖ</strong> GO), Jahresabschlüsse<br />
jener Wirtschaftsjahre,<br />
welche nach dem 1.1.2011 begonnen<br />
haben, ausgegliederte Unternehmungen<br />
mit eigener Rechtspersönlichkeit,<br />
die unter beherrschendem Einfluss<br />
von zumindest einer Gemeinde stehen,<br />
unabhängig von ihrer Rechtsform<br />
und Größe, einen Jahresabschluss und<br />
Lagebericht nach den Bestimmungen<br />
der §§ 222 ff Unternehmensgesetzbuch<br />
(UGB) erstellen sowie die Eigenkapitalquote<br />
und die fiktive Schuldentilgungsdauer<br />
nach den §§ 23 und<br />
24 des Unternehmensreorganisationsgesetz<br />
(URG) ermitteln. Darüber<br />
hinaus haben die Gemeinden dafür zu<br />
sorgen, dass, unabhängig von den<br />
Größenmerkmalen nach § 221 UGB,<br />
jedenfalls, noch vor Ende des Geschäftsjahres,<br />
ein Abschlussprüfer gem.<br />
§ 268 Abs. 4 UGB bestellt wird. Dieser<br />
muss Wirtschaftsprüfer sein und<br />
die Voraussetzungen eines gesetzlich<br />
verpflichteten Qualitätssicherungssystems<br />
für Abschlussprüfer erfüllen. Er<br />
muss über eine aufrechte Qualitätsbescheinigung<br />
(A-QSG) verfügen und<br />
im Allgemeinen Register sämtlicher<br />
Abschlussprüfer eingetragen sein. Der<br />
Abschlussprüfer hat den Jahresabschluss,<br />
bestehend aus Bilanz, Gewinnund<br />
Verlustrechnung und dem Anhang,<br />
einschließlich Lagebericht zu<br />
prüfen. Das Prüfungsergebnis ist umgehend<br />
dem Bürgermeister zu übermitteln<br />
und von diesem, mit dem<br />
nächstfolgenden Rechnungsabschluss,<br />
dem Gemeinderat zur Kenntnis zu<br />
bringen.<br />
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses<br />
der ausgegliederten Gemeindegesellschaften<br />
zum 31.12.2012 handelt<br />
es sich also im Sinne des UGB um eine<br />
freiwillige Prüfung, allerdings im Sinne<br />
des § 68a <strong>NÖ</strong> GO um eine gesetzliche<br />
Pflichtprüfung.<br />
Mit dem Jahresabschluss zum<br />
31.12.2012 haben, alle ausgegliederten<br />
Gesellschaften, unabhängig von ihrer<br />
Gesellschaftsform und Größe, einen<br />
Lagebericht zu erstellen, welcher<br />
sehr genauen Vorgaben, durch die<br />
<strong>NÖ</strong> Gemeindeordnung, entsprechen<br />
muss. Auf den Inhalt und die Formvorschriften<br />
des geforderten Lageberichts<br />
soll in diesem Artikel näher eingegangen<br />
werden, da die nunmehr<br />
verlangte verbale Berichtsform für die<br />
Geschäftsführer sicherlich eine besondere<br />
Herausforderung darstellt.<br />
Der Lagebericht, nach der Definition<br />
des § 68 a <strong>NÖ</strong> Gemeindeordnung,<br />
ist wie folgt aufzubauen:<br />
• Darstellung des Geschäftsverlaufes<br />
• Nachtragsbericht (wichtige Ereignisse<br />
zwischen Bilanzstichtag und Zeitpunkt<br />
der Bilanzerstellung)<br />
• Prognosebericht<br />
• Verwendung von Finanzinstrumenten<br />
• Eigenkapitalquote (§ 23 URG, BGBl.<br />
I Nr. 114/1997, idF BGBl. I Nr.<br />
58/2010)<br />
• Fiktive Schuldentilgungsdauer (§ 24<br />
URG, BGBl. I Nr. 114/1997, idF BGBl. I<br />
Nr. 58/2010)<br />
Abschlussprüfung gem.<br />
§ 68 a <strong>NÖ</strong> Gemeindeordnung – der Lagebericht<br />
Im Folgenden sollen die Details zum Lagebericht ausgegliederter Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit für den Jahresabschluss<br />
zum 31.12.2012 beleuchtet werden. Der Artikel versteht sich als Erläuterung und Hilfestellung für die mit dem Jahresabschluss<br />
betrauten Geschäftsführer der ausgegliederten Unternehmungen.<br />
Darstellung des Geschäftsverlaufes<br />
Es handelt sich um einen vergangenheitsorientierten<br />
Bericht, der, lt.<br />
Gesetzesdefinition, eine „ausgewogene<br />
und umfassende, dem Umfang und<br />
der Komplexität der Geschäftstätigkeit<br />
angemessene Analyse des Geschäftsverlaufes,<br />
einschließlich des Geschäftsergebnisses,<br />
und der Lage des Unternehmens“<br />
zu enthalten hat. Diese<br />
Analyse hat „auf die für die jeweilige<br />
Geschäftstätigkeit wichtigsten, finanziellen<br />
Leistungsindikatoren, also jener<br />
Faktoren, aufgrund derer die Entwicklung,<br />
das Ergebnis und die Lage des<br />
Unternehmens wirksam gemessen<br />
werden kann (z.B. Umsatzerlöse, Betriebsergebnis,<br />
Finanzergebnis, usw.),<br />
einzugehen und sie, unter Bezugnahme<br />
auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen<br />
Beträge und Angaben, zu erläutern“<br />
(§ 243 Abs. 2 UGB). Dh. das<br />
Hauptaugenmerk des Berichts liegt<br />
auf der Analyse der Ertragslage unter<br />
Berücksichtigung der, im § 243 Abs 1<br />
UGB genannten, Vermögens- und Finanzlage.<br />
Die Analyse des Geschäftsverlaufes<br />
soll eine Beurteilung von Entwicklungen<br />
und ihrer Ursachen, welche im<br />
Bericht verbal erläutert werden müssen,<br />
ermöglichen, was wiederum einen<br />
Vergleich mit Vorjahreszahlen erfordert<br />
um entsprechende Schlüsse<br />
ziehen zu können. Die Einbeziehung<br />
von Vorjahreszahlen stellt für Gesellschaften,<br />
die bisher nur eine Einnahmen-Ausgabenrechnung<br />
als Jahresabschluss<br />
gelegt haben, eine zusätzliche<br />
Aufgabe dar. Da es sich in den meisten<br />
Fällen um eine „Erstprüfung“ handeln<br />
wird, müssen die betroffenen Unternehmen,<br />
um Zahlen der Jahresabschlüsse<br />
vergleichbar und somit auch<br />
erst interpretierbar zu machen, auf<br />
Foto: © Frank Täubel - Fotolia.com<br />
doppelte Buchhaltung umstellen und<br />
eine Eröffnungsbilanz erstellen, was einen<br />
nicht unerheblichen Mehraufwand<br />
bedeutet.<br />
In der Darstellung im Lagebericht<br />
sollte also speziell auf folgende Punkte<br />
eingegangen werden:<br />
• Entwicklung der Branche sowie der<br />
Gesamtwirtschaft<br />
• Umsatz- und Auftragsentwicklung<br />
• Investitionen<br />
• Finanzierungsmaßnahmen und künftige<br />
Vorhaben<br />
• Personal- und Sozialbereich<br />
• Umweltschutz<br />
• Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr<br />
• Darstellung Lage betreffend: Finanzund<br />
Ertragslage<br />
• Risikoberichterstattung -Umfeld und<br />
Branchenrisiken (politische und rechtliche<br />
Entwicklung), unternehmensstrategische<br />
Risiken (Investitionen, Standort),<br />
Finanzwirtschaftliche Risiken (Liquidität,<br />
Zinsänderungen, Kreditrisiko)<br />
Nachtragsbericht<br />
Dieser Bericht umfasst, gem. § 243<br />
Abs 3 Z 1 UGB, tatsächlich eingetretene<br />
Vorgänge (nicht lediglich geplante)<br />
von besonderer Bedeutung, die<br />
erst nach dem Schluss des Geschäftsjahres<br />
eingetreten (also zwischen Abschlussstichtag<br />
und dem Tag der Unterzeichnung<br />
des Abschlusses) sind.<br />
Prognosebericht<br />
Nach herrschender Meinung soll<br />
der Prognosebericht einen Zeitraum<br />
von zwei Jahren umfassen und gem. §<br />
243 Abs 3 Z 2 UGb, auf „die voraussichtlichen<br />
Entwicklungen des Unternehmens“<br />
eingehen. Obwohl zukunftsgerichtete<br />
Aussagen weniger<br />
verlässlich sind, sollte im Lagebericht<br />
auf folgende Punkte doch eingegangen<br />
werden:<br />
• Allgemeinde volkswirtschaftliche<br />
Entwicklung<br />
• Wesentliche Änderungen im Bereich<br />
Beschaffung, Produktion, Personal,<br />
Investition und Finanzierung<br />
• Marktstellung in wichtigen Tätigkeitsbereichen<br />
• Tendenzielle Entwicklung der Ergebnisse<br />
Verwendung von<br />
Finanzinstrumenten<br />
Im Lagebericht ist, ausgewogen und<br />
umfassend, zu erörtern ob und wie Finanzinstrumente<br />
eingesetzt werden<br />
und inwieweit das Unternehmen<br />
Preisänderungs-, Ausfall-, Liquiditätsund<br />
Cashflow-Risiken ausgesetzt ist.<br />
Diese Informationen dienen als<br />
Grundlage für die Beurteilung der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.<br />
Eigenkapitalquote und Fiktive<br />
Schuldentilgungsdauer<br />
Die Ermittlung dieser beiden Parameter<br />
ist durch je eine Formel im<br />
URG definiert und dient der Feststellung,<br />
ob ein Reorganisationsbedarf im<br />
Unternehmen besteht. Dieser wird<br />
dann vermutet, wenn, neben einer un-<br />
ter 8% liegenden Eigenmittelquote die<br />
fiktive Schuldentilgungsdauer 15 Jahre<br />
übersteigt.<br />
Prüfungsurteil<br />
Der Jahresabschuss (bestehend aus<br />
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />
und dem Anhang) muss ein möglichst<br />
getreues Bild der Vermögens- Finanzund<br />
Ertragslage de Unternehmens geben.<br />
Die verbalen Erläuterungen im<br />
Lagebericht dienen als Ergänzung.<br />
Sollte der Abschlussprüfer während<br />
der Prüfung Tatsachen feststellen, die<br />
den Fortbestand des Unternehmens<br />
gefährden könnten oder gegen die gesetzlichen<br />
Vorschriften oder die Satzung<br />
verstoßen, so hat er eine unverzügliche<br />
Rede- und Warnpflicht gegenüber<br />
dem Unternehmen. Bei gravierenden,<br />
nicht korrigierten, Fehldarstellungen<br />
muss der Abschlussprüfer<br />
einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />
erteilen oder den Bestätigungsvermerk<br />
versagen. Wird jedoch<br />
die Übereinstimmung zwischen dem<br />
Jahresabschluss und den gesetzlichen<br />
Vorschriften sowie der Satzung festgestellt,<br />
so hat der Abschlussprüfer, gem.<br />
den Regeln des UGB, einen uneingeschränkten<br />
Bestätigungsvermerk zu<br />
erteilen.<br />
31<br />
Der Gemeinde-Rat