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Manual zur Psychotherapieausbildung in der ÖGATAP

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<strong>Manual</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Psychotherapieausbildung</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong><br />

11 / 2011


Österreichische Gesellschaft für angewandte Tiefenpsychologie<br />

und allgeme<strong>in</strong>e Psychotherapie (<strong>ÖGATAP</strong>)<br />

1070 Wien, Kaiserstraße 14/13<br />

Tel.: (01) 523 38 39, Fax: (01) 523 38 39 – 10<br />

E-Mail: office@oegatap.at<br />

http://www.oegatap.at


<strong>Manual</strong> <strong>zur</strong> <strong>Psychotherapieausbildung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong><br />

Stand: 11/2011<br />

Präambel .................................................. 4<br />

1. Beg<strong>in</strong>n des Fachspezifikums ................................ 5<br />

2. Ausbildungsgruppen ....................................... 5<br />

3. Die Evaluation <strong>der</strong> Ausbildung .............................. 5<br />

4. Praktikum und Praktikumsanrechnung ...................... 6<br />

5. Praktikumsanrechnung für GesundheitspsychologInnen,<br />

Kl<strong>in</strong>ische PsychologInnen, PsychiaterInnen .................. 7<br />

6. Praktikumssupervision ..................................... 8<br />

7. Fallvorstellungen (FV) ...................................... 9<br />

8. PraktikantInnenstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

9. Karenzierungsmodelle ..................................... 12<br />

10. Abschluss <strong>der</strong> Ausbildung .................................. 13<br />

11. Informationen für KandidatInnen, die auch mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

und Jugendlichen arbeiten ................................. 14<br />

12. Jour fixe ................................................... 15<br />

13. Son<strong>der</strong>regelungen ......................................... 15<br />

3


Präambel<br />

Die <strong>Psychotherapieausbildung</strong> ist im Psychotherapiegesetz festgelegt.<br />

Die im Bundesm<strong>in</strong>isterium für Gesundheit erstellten Richtl<strong>in</strong>ien dienen <strong>zur</strong> e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Durchführung <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen für alle Fachspezifika.<br />

Im Berufskodex ist die berufethische Grundlage festgelegt.<br />

Die Ausbildung <strong>in</strong> den Fachspezifika <strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong> »Autogene Psychotherapie«,<br />

»Hypnosepsychotherapie« und »Katathym Imag<strong>in</strong>ative Psychotherapie« entspricht<br />

dem Psychotherapiegesetz und ist <strong>in</strong> den jeweiligen Ausbildungscurricula<br />

sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausbildungsvere<strong>in</strong>barung geregelt.<br />

Das vorliegende <strong>Manual</strong> dient dazu, Fragen, die sich bei <strong>der</strong> praktischen Durchführung<br />

<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Ausbildungsschritte ergeben, systematisch und detailliert<br />

zu beantworten.<br />

Wenn Sie Fragen im <strong>Manual</strong> nicht beantwortet f<strong>in</strong>den, wenden Sie sich bitte<br />

an die Geschäftstelle <strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong>. Dort ist man bemüht, Ihnen weiterzuhelfen.<br />

Wien, im November 2011<br />

4<br />

1. Vorsitzende Ausbildungsleiter<strong>in</strong><br />

Mag. a Evel<strong>in</strong>e Schöpfer-Ma<strong>der</strong> Dr. <strong>in</strong> Magdalena Grünewald


1. Beg<strong>in</strong>n des Fachspezifikums<br />

Voraussetzung für die Zulassung <strong>zur</strong> Ausbildung s<strong>in</strong>d das positiv beurteilte<br />

A-Sem<strong>in</strong>ar und das darauf folgende positiv beurteilte Aufnahmegespräch.<br />

Nachdem Sie <strong>in</strong> die Ausbildung aufgenommen worden s<strong>in</strong>d, dürfen Sie bereits<br />

vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Ausbildungsgruppe mit Ausbildungsschritten beg<strong>in</strong>nen: d. h. mit<br />

<strong>der</strong> Lehrtherapie, den Theorie- und Grundstufensem<strong>in</strong>aren, dem Praktikum etc.<br />

Spätestens 8 Wochen nach Aufnahme als Mitglied <strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong> müssen alle<br />

gesetzlich erfor<strong>der</strong>lichen Abschlüsse und Bescheide vorliegen: Abschluss Propädeutikum,<br />

Quellenberuf nach § 10 Abs. 2 PthG bzw. Bescheid des M<strong>in</strong>isteriums.<br />

Jede/r Kandidat/<strong>in</strong> hat für die E<strong>in</strong>haltung dieser Bestimmungen selbst<br />

zu sorgen.<br />

2. Ausbildungsgruppen<br />

Sie s<strong>in</strong>d <strong>zur</strong> durchgehenden Teilnahme an <strong>der</strong> Ausbildungsgruppe verpflichtet.<br />

E<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügige zeitliche Abwesenheit (maximal 10 %) kann bei triftigen<br />

Gründen toleriert werden, wenn die Sicherung <strong>der</strong> Lehr<strong>in</strong>halte gewährleistet<br />

ist.<br />

3. Die Evaluation <strong>der</strong> Ausbildung<br />

Zulassung <strong>zur</strong> Ausbildung durch positive Beurteilung <strong>der</strong> Teilnahme am A-Kurs/<br />

E<strong>in</strong>führungskurs und e<strong>in</strong> positiv beurteiltes Aufnahmegespräch.<br />

Der Ausbildungsstand <strong>der</strong> KandidatInnen muss dreimal evaluiert werden:<br />

1) Nach 100 Stunden Selbsterfahrung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausbildungsgruppe erfolgt e<strong>in</strong>e<br />

schriftliche Beurteilung durch den/die LeiterIn <strong>der</strong> Ausbildungsgruppe, die<br />

an die Ausbildungsleitung zu senden ist. Von <strong>der</strong> Ausbildungsleitung erhalten<br />

die KandidatInnen die schriftliche Bestätigung über die positive bzw.<br />

negative Evaluierung des Lernfortschrittes.<br />

2) Zur Erlangung des PraktikantInnenstatus erfolgt e<strong>in</strong>e schriftliche Beurteilung<br />

durch den/die LeiterIn <strong>der</strong> Ausbildungsgruppe, die an die Ausbildungsleitung<br />

zu senden ist. Von <strong>der</strong> Ausbildungsleitung erhalten die<br />

5


6<br />

KandidatInnen die schriftliche Bestätigung über Erlangung des PraktikantInnenstatus.<br />

Bei negativer Beurteilung bei Punkt 1) und 2) obliegt es dem/<strong>der</strong> Leiter/<strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Ausbildungsgruppe, das weitere Proce<strong>der</strong>e zu bestimmen.<br />

3) Nach <strong>der</strong> 5. Fallvorstellung; siehe Punkt 7. Fallvorstellungen<br />

4. Praktikum und Praktikumsanrechnung<br />

Im Laufe <strong>der</strong> fachspezifischen Ausbildung muss e<strong>in</strong> Praktikum im Ausmaß von<br />

550 Stunden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung des Gesundheits- und Sozialwesens absolviert<br />

werden.<br />

Für das Fachspezifikum anrechenbare Praktika gelten nur, soweit sie nach Abschluss<br />

des Propädeutikums absolviert wurden.<br />

Zur Absolvierung von 550 Stunden Praktikum haben Sie folgende Möglichkeiten:<br />

a) Von den 550 Stunden müssen 150 Stunden <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

fache<strong>in</strong>schlägigen E<strong>in</strong>richtung des Gesundheitswesens (Kl<strong>in</strong>ik o<strong>der</strong> Krankenhaus)<br />

absolviert werden.<br />

Die restlichen 400 Stunden können <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er psychosozialen E<strong>in</strong>richtung des<br />

Gesundheitswesens (Beratungsstellen o<strong>der</strong> ähnliche E<strong>in</strong>richtungen) absolviert<br />

werden.<br />

b) Die gesamten 550 Stunden können <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er fache<strong>in</strong>schlägigen E<strong>in</strong>richtung<br />

des Gesundheitswesens absolviert werden.<br />

Vom Bundesm<strong>in</strong>isterium für Gesundheit (BMG) anerkannte Praktikumse<strong>in</strong>richtungen<br />

können <strong>in</strong> <strong>der</strong> Datenbank des BMG unter http://e<strong>in</strong>richtungen.ehealth.<br />

gv.at/ abgerufen werden. Bitte achten Sie auf die Bezeichnung »PTH, fachspezifische<br />

Praktika« für das psychosoziale Praktikum, bzw »PTH, fache<strong>in</strong>schlägige<br />

Ausbildungen« für das fache<strong>in</strong>schlägige Praktikum.<br />

Kriterien <strong>der</strong> Praktikumsstellen:<br />

Psychotherapeutisches Arbeiten mit verhaltensgestörten und/o<strong>der</strong> leidenden<br />

Personen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em multiprofessionellen Team, Anwesenheit e<strong>in</strong>es/r Arztes/


Ärzt<strong>in</strong> zum<strong>in</strong>dest fallweise (z. B. bei den Fallbesprechungen <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung),<br />

Anleitung durch e<strong>in</strong>en/r seit m<strong>in</strong>destens 5 Jahren <strong>in</strong> <strong>der</strong> Liste des<br />

BMG e<strong>in</strong>getragenen Psychotherapeuten/<strong>in</strong>.<br />

Sche<strong>in</strong>t Ihre Praktikumsstelle <strong>in</strong> <strong>der</strong> Liste des BMG auf, ist e<strong>in</strong> Ansuchen um<br />

Anrechnung nicht nötig.<br />

Sie müssen sich aber erkundigen, ob dort e<strong>in</strong>/e das Praktikum anleitend/e PsychotherapeutIn<br />

ist. Diese/r muss bereits 5 Jahre <strong>in</strong> <strong>der</strong> PsychotherapeutInnenliste<br />

des BMG e<strong>in</strong>getragen se<strong>in</strong>.<br />

Ist die Praktikumsstelle nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Liste des BMG angeführt, muss e<strong>in</strong> Anrechnungsansuchen<br />

an die Ausbildungsleitung <strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong> gestellt werden. Formulare<br />

dazu f<strong>in</strong>den Sie auf <strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong>-Homepage www.oegatap.at. Es wird<br />

dann von <strong>der</strong> Ausbildungsleitung geprüft, ob die entsprechende Praktikumsstelle<br />

den vom BMG vorgegeben Kriterien entspricht.<br />

In jedem Fall (<strong>in</strong> <strong>der</strong> Liste des BMG angeführt o<strong>der</strong> nicht) ist e<strong>in</strong>e Praktikumsbestätigung<br />

von <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung vorzulegen. Es gibt ke<strong>in</strong>e Vorlage dafür, aber sie<br />

sollte folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift <strong>der</strong> Praktikumsstelle<br />

(Briefkopf o<strong>der</strong> Stempel genügt), die Dauer (von – bis) des Praktikums, die Gesamtstundenanzahl,<br />

e<strong>in</strong>ige <strong>der</strong> Tätigkeiten im Rahmen e<strong>in</strong>es Praktikums, anleitende/r<br />

Psychotherapeut/<strong>in</strong>, LeiterIn <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung mit Unterschrift sowie<br />

Stempel <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung.<br />

Achtung: Der/die LeiterIn und <strong>der</strong>/die anleitende PsychotherapeutIn dürfen<br />

nicht dieselbe Person se<strong>in</strong>.<br />

Für alle Anrechnungen gilt, dass sie gemäß <strong>der</strong> Anrechnungsrichtl<strong>in</strong>ie des BMG<br />

erfolgen und immer ad personam ausgestellt werden. Es kann daraus ke<strong>in</strong>e Allgeme<strong>in</strong>gültigkeit<br />

abgeleitet werden.<br />

5. Praktikumsanrechnung für GesundheitspsychologInnen,<br />

Kl<strong>in</strong>ische PsychologInnen, PsychiaterInnen<br />

Das Praktikum, das für die postgraduale Ausbildung zum/r Kl<strong>in</strong>ischen- und<br />

GesundheitspsychologIn absolviert wurde, ist nicht gleichzeitig und automatisch<br />

auch für das psychotherapeutische Fachspezifikum anrechenbar, da es<br />

7


sich hier um zwei unterschiedliche, vom Gesetzgeber klar getrennte Ausbildungen<br />

handelt.<br />

Unter gewissen Umständen ist es aber möglich, am Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> <strong>Psychotherapieausbildung</strong><br />

bei <strong>der</strong> Ausbildungsleitung <strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong> um e<strong>in</strong>e Teilanrechnung<br />

dieses Praktikums anzusuchen. Kriterien dafür s<strong>in</strong>d: Das Praktikum darf nicht<br />

länger als 5 Jahre <strong>zur</strong>ückliegen, es wurde durch e<strong>in</strong>e/n seit m<strong>in</strong>destens 5 Jahren<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Liste des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Gesundheit e<strong>in</strong>getragene/n Psychotherapeut<strong>in</strong>/en<br />

angeleitet, die Praktikumsbestätigung enthält e<strong>in</strong>e genaue<br />

Aufschlüsselung <strong>der</strong> Tätigkeitsbereiche und enthält e<strong>in</strong>deutig auch psychotherapeutische<br />

– nicht nur psychologische – Inhalte.<br />

Praktikumsanrechnung für PsychiaterInnen bzw. PsychiaterInnen <strong>in</strong> Ausbildung:<br />

Unter <strong>der</strong> Bed<strong>in</strong>gung, dass die Kriterien des BMG erfüllt werden, kann die Arbeit<br />

als PsychiaterIn bzw. als PsychiaterIn <strong>in</strong> Ausbildung zum Teil als Praktikum für<br />

die <strong>Psychotherapieausbildung</strong> über e<strong>in</strong> schriftliches Ansuchen angerechnet<br />

werden. D. h. wenn das Krankenhaus <strong>in</strong> <strong>der</strong> Liste des BMG als fache<strong>in</strong>schlägige<br />

E<strong>in</strong>richtung geführt wird, s<strong>in</strong>d das Rasterzeugnis und die Bestätigung<br />

<strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Ausbildung dem Ansuchen beizulegen. Sollte das Krankenhaus<br />

nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Liste aufsche<strong>in</strong>en, ist e<strong>in</strong> Ansuchen wie oben an die Ausbildungsleitung<br />

zu stellen.<br />

Bitte beides unbed<strong>in</strong>gt bereits während <strong>der</strong> Ausbildung.<br />

6. Praktikumssupervision<br />

Die vorgeschriebenen 30 Stunden Praktikumssupervision müssen laut Richtl<strong>in</strong>ie<br />

des Psychotherapiebeirats immer methodenspezifisch (ATP, HYP, KIP) und<br />

ausschließlich bei e<strong>in</strong>em/e<strong>in</strong>er LehrtherapeutIn <strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong> mit voller bzw. partieller<br />

Lehrbefugnis absolviert werden. E<strong>in</strong>e entsprechende Liste f<strong>in</strong>den Sie auf<br />

<strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong>-Homepage.<br />

Ausnahmen s<strong>in</strong>d nur dann möglich, wenn vor <strong>der</strong> Praktikums-Supervision e<strong>in</strong><br />

begründeter Antrag auf Ausnahmeregelung gestellt und von <strong>der</strong> Ausbildungsleitung<br />

bzw. Ausbildungskommission genehmigt wurde.<br />

Supervisionen, die während des Praktikums <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung stattgefunden<br />

haben, zählen zum Praktikum und s<strong>in</strong>d nicht als Praktikumssupervision für das<br />

8


Fachspezifikum anrechenbar, selbst wenn <strong>der</strong>/die SupervisorIn methodenspezifisch<br />

mit ATP, HYP o<strong>der</strong> KIP arbeitet.<br />

Zu beachten ist weiterh<strong>in</strong>, dass <strong>der</strong>/die SupervisorIn nicht dieselbe Person se<strong>in</strong><br />

darf, wie <strong>der</strong>/die das Praktikum anleitende PsychotherapeutIn, selbst wenn die<br />

Supervision außerhalb <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung stattf<strong>in</strong>det.<br />

Der/die SupervisorIn darf nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praktikumse<strong>in</strong>richtung arbeiten.<br />

7. Fallvorstellungen (FV)<br />

Eigenständige Darstellung des Fallverlaufes mit Begründung <strong>der</strong> Vorgangsweise,<br />

e<strong>in</strong>er nachvollziehbaren und reflektierten Darstellung <strong>der</strong> Überlegungen<br />

zu Indikation, Diagnosestellung, Arbeitshypothesen und Behandlungsplan.<br />

Daran schließt sich die Darstellung des therapeutischen Prozesses an. Dabei<br />

s<strong>in</strong>d Tonaufnahmen und Zeichnungen <strong>der</strong> Imag<strong>in</strong>ationen verpflichtend.<br />

10 Fallvorstellungen mit eigenem Fall:<br />

In den 10 Fallvorstellungen s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens 3 verschiedene Fälle bei m<strong>in</strong>destens<br />

4 verschiedenen LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis vorzustellen.<br />

Es dürfen maximal 5 Fallvorstellungen bei e<strong>in</strong> und dem/<strong>der</strong>selben LehrtherapeutIn<br />

mit voller Lehrbefugnis vorgestellt werden.<br />

Verpflichtend s<strong>in</strong>d 5 Fallvorstellungen <strong>in</strong> Fallvorstellungs-Sem<strong>in</strong>aren:<br />

entwe<strong>der</strong> bei den <strong>in</strong>ternationalen Sem<strong>in</strong>aren o<strong>der</strong> außerhalb <strong>der</strong> <strong>in</strong>t. Sem<strong>in</strong>are<br />

von den KandidatInnen selbst organisiert.<br />

Für diese außerhalb <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen Sem<strong>in</strong>are organisierten Fallvorstellungssem<strong>in</strong>are<br />

gilt folgendes Proce<strong>der</strong>e:<br />

Das Sem<strong>in</strong>ar muss vorher an die Ausbildungsleitung gemeldet werden; mit Angabe<br />

von Datum, Zeit, Ort, LeiterIn und TeilnehmerInnen.<br />

Sie haben folgende Möglichkeiten <strong>der</strong> Sem<strong>in</strong>argestaltung:<br />

1) 3 KandidatInnen stellen je e<strong>in</strong>en Fall vor (6 Arbeitse<strong>in</strong>heiten)<br />

2) 2 KandidatInnen stellen e<strong>in</strong>en Fall vor mit m<strong>in</strong>destens 1 Zuhörer (4 Arbeitse<strong>in</strong>heiten)<br />

Die weiteren 5 Fallvorstellungen können nach eigener Wahl auf folgende Weise<br />

absolviert werden:<br />

– im E<strong>in</strong>zelsett<strong>in</strong>g (1 KandidatIn bei 1 LehrtherapeutIn mit voller Lehrbefugnis)<br />

9


– im Gruppensett<strong>in</strong>g (mehr als 1 KandidatIn bei 1 LehrtherapeutIn mit voller<br />

Lehrbefugnis)<br />

– im Rahmen e<strong>in</strong>er Supervisionsgruppe, wenn die FV vorher angekündigt<br />

wurde und das E<strong>in</strong>verständnis <strong>der</strong> Gruppe e<strong>in</strong>geholt wurde. Voraussetzung<br />

ist, dass dieser Fall nicht bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong>selben Gruppe supervidiert wurde.<br />

Achtung:<br />

In laufen<strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelsupervision s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelfallvorstellungen möglich.<br />

Beim/bei <strong>der</strong> LehrtherapeutIn <strong>der</strong> laufenden E<strong>in</strong>zelsupervision s<strong>in</strong>d nur Fallvorstellungen<br />

mit Zuhörer(n) möglich.<br />

Fälle, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelsupervision o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gruppe supervidiert werden, dürfen<br />

nicht beim/bei <strong>der</strong> selben LehrtherapeutIn vorgestellt werden.<br />

Proce<strong>der</strong>e nach <strong>der</strong> 5. Fallvorstellung (ad Punkt 3. Evaluation)<br />

Schriftliche Evaluierung durch den/die LehrtherapeutIn mit voller Lehrbefugnis<br />

an die Ausbildungsleitung. Erst nach schriftlicher Genehmigung durch die Ausbildungsleitung<br />

können weitere Fallvorstellungen gemacht werden.<br />

Ausnahmeregelung:<br />

Bei regionalen Engpässen (fehlenden Möglichkeiten zu Fallvorstellungen) können<br />

maximal 2 Fälle bei dem/<strong>der</strong> Leiter/<strong>in</strong> <strong>der</strong> eigenen Ausbildungsgruppe absolviert<br />

werden.<br />

Proce<strong>der</strong>e: Vorher Genehmigung durch die Ausbildungsleitung e<strong>in</strong>holen.<br />

Beurteilung von Fallvorstellungen:<br />

Fallvorstellungen, die negativ beurteilt werden, können als Supervisionsstunden<br />

angerechnet werden. Negativ beurteilte Fallvorstellungen werden durch<br />

die LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis an die Ausbildungsleitung gemeldet.<br />

Fallweise können dann nach Rücksprache mit <strong>der</strong> DozentInnenschaft<br />

und Ausbildungskommission weitere Schritte und eventuelle Auflagen erfor<strong>der</strong>lich<br />

se<strong>in</strong>.<br />

5 Fallvorstellungen als Zuhörer/<strong>in</strong> (ohne eigenen Fall):<br />

Sie haben folgende Möglichkeiten:<br />

1) <strong>in</strong> Fallvorstellungssem<strong>in</strong>aren und<br />

2) bei allen beschriebenen Fallvorstellungen<br />

10


mit Ausnahme von:<br />

Fallvorstellungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> laufenden Supervisionsgruppe werden für die Zuhörer<br />

nur als Supervision angerechnet.<br />

Beim bzw. bei <strong>der</strong> LehrtherapeutIn, bei dem/<strong>der</strong> die E<strong>in</strong>zelselbsterfahrung absolviert<br />

wurde, darf selbstverständlich ke<strong>in</strong>e Fallvorstellung gemacht werden.<br />

Fallvorstellungen beim/bei <strong>der</strong> Leiter/<strong>in</strong> <strong>der</strong> eigenen Ausbildungsgruppe außerhalb<br />

<strong>der</strong> laufenden Ausbildungsgruppe werden für ZuhörerInnen nur als Supervision<br />

angerechnet.<br />

8. PraktikantInnenstatus<br />

Den PraktikantInnenstatus erhalten Sie frühestens 2 Jahre nach Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong><br />

Ausbildung nach Evaluierung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausbildungsgruppe.<br />

Bitte achten Sie, sobald Sie im PraktikantInnenstatus s<strong>in</strong>d, auf e<strong>in</strong>e korrekte<br />

Berufsbezeichung (z. B. Visitenkarten, eigene Homepage, Türschil<strong>der</strong>, Stempel,<br />

Briefkopf etc). Nach e<strong>in</strong>er Vorgabe des Bundesm<strong>in</strong>isteriums ist die Bezeichnung:<br />

»PsychotherapeutIn <strong>in</strong> Ausbildung unter Supervision« immer vollständig<br />

auszuschreiben. Abkürzungen dieses Titels s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> jeglicher Form unzulässig.<br />

Verlängerung des PraktikantInnenstatus<br />

Ohne Verlängerung des Praktikant<strong>in</strong>nenstatus erlischt die Berechtigung <strong>zur</strong><br />

psychotherapeutischen Behandlung unter Supervision automatisch nach 3<br />

Jahren.<br />

Proce<strong>der</strong>e: Rechtzeitig e<strong>in</strong>en formlosen schriftlichen Antrag an die Ausbildungsleitung<br />

stellen (ke<strong>in</strong>e E-Mail) und folgende drei Bestätigungen beilegen:<br />

1. schriftliche Bestätigung Ihres/r Supervisors/Supervisor<strong>in</strong>, dass Sie sich mit<br />

Ihren Therapiefällen unter laufen<strong>der</strong> Supervision bef<strong>in</strong>den,<br />

2. Nachweise über die zuletzt absolvierten Fallvorstellungen,<br />

3. Nachweise über die zuletzt besuchten Intensiv- o<strong>der</strong> Anwendungssem<strong>in</strong>are;<br />

bzw. e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Anmeldung für e<strong>in</strong> solches, falls <strong>in</strong> den letzten 3 Jahren<br />

ke<strong>in</strong> Sem<strong>in</strong>ar besucht wurde.<br />

11


Nach Bewilligung <strong>der</strong> Verlängerung durch die Ausbildungsleitung erhalten<br />

Sie die neue Bestätigung über Ihren gültigen Praktikantenstatus vom Büro<br />

<strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong>.<br />

Bitte beachten Sie, dass laut Ausbildungsvertragsrichtl<strong>in</strong>ie des BMG die Ausbildungsdauer<br />

(außer <strong>in</strong> begründeten Fällen z. B. Karenzierung) 12 Jahre nicht<br />

überschreiten darf. Der PraktikantInnenstatus kann also maximal 3 * verlängert<br />

werden.<br />

9. Karenzierungsmodelle<br />

Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ter Mitgliedsbeitrag:<br />

Wenn Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber <strong>in</strong> Karenz bef<strong>in</strong>den (Geburt von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

etc.), können Sie bei <strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong> um verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Mitgliedsbeitrag ansuchen.<br />

Dazu stellen Sie bitte e<strong>in</strong>en schriftlichen Antrag und legen folgende Bestätigungen<br />

bei: Geburtsurkunde, Karenzierungsbestätigung des Dienstgebers/<br />

Sozialversicherungsträgers etc.<br />

Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag bleiben aufrecht. Die<br />

Ausbildung wird fortgesetzt, die maximale Ausbildungsdauer verlängert sich<br />

dadurch nicht.<br />

Ruhendstellung:<br />

Können Sie Ihre Ausbildung für e<strong>in</strong>e gewisse Zeit nicht fortsetzen und möchten<br />

diese für e<strong>in</strong>en bestimmten Zeitraum unterbrechen, stellen Sie bitte e<strong>in</strong>en Antrag<br />

auf Ruhendstellung und legen die entsprechenden Bestätigungen bei; z. B.<br />

Karenzierungsbestätigung des Dienstgebers/Sozialversicherungsträgers u. a.<br />

In diesem Fall haben Sie für den gewünschten Zeitraum ke<strong>in</strong>en PraktikantInnenstatus<br />

und dürfen folglich nicht psychotherapeutisch arbeiten. Sie können<br />

folglich auch als ZuhörerIn für Fallsupervisionen o<strong>der</strong> Fallvorstellungen ke<strong>in</strong>e<br />

Bestätigung erhalten.<br />

Ihre Teilnahme an Sem<strong>in</strong>aren, Kongressen o<strong>der</strong> Theorieveranstaltungen wird<br />

selbstverständlich weiterh<strong>in</strong> für die Ausbildung angerechnet.<br />

Proce<strong>der</strong>e um die Ruhendstellung zu beenden und die Ausbildung wie<strong>der</strong> aufzunehmen:<br />

Bitte schriftlich <strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong> mitteilen, dass Sie die Ruhendstellung beenden und<br />

die Ausbildung wie<strong>der</strong> aufnehmen möchten. In <strong>der</strong> nächsten Vorstandssitzung<br />

12


wird dies bearbeitet und Sie erhalten e<strong>in</strong>en Brief, <strong>in</strong> dem Ihnen die nächsten<br />

Schritte für die Wie<strong>der</strong>erlangung des PraktikantInnenstatus mitgeteilt werden.<br />

(Siehe auch Verlängerung des PraktikantInnenstatus.)<br />

Die Zeit <strong>der</strong> Ruhendstellung zählt nicht zu den 12 Jahren Ausbildungsdauer.<br />

Diese verlängert sich folglich um die Dauer <strong>der</strong> Ruhendstellung.<br />

10. Abschluss <strong>der</strong> Ausbildung<br />

Füllen Sie bitte das Formular »E<strong>in</strong>reichung <strong>zur</strong> Zulassung zum Kolloquium« <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> entsprechenden Methode aus. Dieses f<strong>in</strong>den Sie auf <strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong>-Homepage.<br />

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen:<br />

Der A-Kurs ist e<strong>in</strong>e Voraussetzung für die Ausbildung und zählt nicht zu den<br />

Intensivsem<strong>in</strong>aren.<br />

Das ausgefüllte Formular mit Ihrer Unterschrift schicken Sie dann geme<strong>in</strong>sam<br />

mit allen orig<strong>in</strong>alen Bestätigungen, Anrechnungsschreiben etc. als Nachweis<br />

e<strong>in</strong>geschrieben an das Büro <strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong>. Sie erhalten nach <strong>der</strong> Bearbeitung<br />

alle Orig<strong>in</strong>ale <strong>zur</strong>ück. Bitte fertigen Sie unbed<strong>in</strong>gt vorher Kopien Ihrer<br />

Unterlagen an.<br />

S<strong>in</strong>d alle Unterlagen <strong>in</strong> Ordnung und von <strong>der</strong> Ausbildungsleitung genehmigt,<br />

erhalten Sie e<strong>in</strong>e schriftliche Bestätigung darüber. Ab diesem Zeitpunkt können<br />

Sie die Abschlussarbeit <strong>in</strong> 4-facher Ausfertigung sowie Ihren therapeutischen<br />

Lebenslauf <strong>in</strong> zweifacher Ausführung an das Büro <strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong> schicken.<br />

Abschlussarbeit: gebunden, 30 bis höchstens 35 Seiten Text, 1V-zeilig, 12 pt-<br />

Schrift, 40 Zeilen pro Seite.<br />

Psychotherapeutischer Lebenslauf: tabellarisch, maximal 1 Seite – Angabe von<br />

Schulausbildung /Studium; Quellenberuf, Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Ausbildung, Methode,<br />

Zulassung <strong>zur</strong> Absolvierung des pychotherapeutischen Fachspezifikums,<br />

Namen <strong>der</strong>/s Lehrtherapeuten/<strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zeltherapie (Lehrtherapie), des/r Leiters/<strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Ausbildungsgruppe, und bei wem <strong>der</strong> Fall am häufigsten und zuletzt<br />

supervidiert wurde, außerdem kurzer beruflicher Werdegang.<br />

13


Den beiden LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis, die Ihre Arbeit beurteilen,<br />

stehen dafür 8 Wochen <strong>zur</strong> Verfügung. Im Anschluss daran f<strong>in</strong>det das<br />

Kolloquium statt.<br />

Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem E<strong>in</strong>reichen <strong>der</strong> Unterlagen für die Zulassung<br />

zum Kolloquium bis zum E<strong>in</strong>tragungsterm<strong>in</strong> <strong>in</strong> die Psychotherapeutenliste ca.<br />

3 Monate e<strong>in</strong>planen müssen. Der E<strong>in</strong>tragungsausschuss tagt 4 * im Jahr. Die<br />

Term<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>den Sie auf <strong>der</strong> <strong>ÖGATAP</strong>-Homepage.<br />

Für das zeitgerechte E<strong>in</strong>reichen des Antrags auf E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> die Liste <strong>der</strong> PsychotherapeutInnen<br />

des Bundesm<strong>in</strong>isteriums ist je<strong>der</strong>/jede AbsolventIn selbst<br />

verantwortlich.<br />

Sie benötigen dafür:<br />

Das Formblatt mit Bestätigung <strong>der</strong> Ausbildungsschritte durch die <strong>ÖGATAP</strong><br />

(Orig<strong>in</strong>al), e<strong>in</strong> ärztliches Zeugnis* (Orig<strong>in</strong>al), die Strafregisterauszug (Orig<strong>in</strong>al),<br />

die Sponsions- bzw. Promotionsurkunde (Kopie), das Abschlusszertifikat für<br />

das Propädeutikum (Kopie), das Abschlusszertifikat für das Fachspezifikum<br />

(Kopie) und bei Angabe des Dienstortes die Bestätigung Ihres Dienstgebers<br />

(Orig<strong>in</strong>al).<br />

Sollte die Arbeit nicht angenommen werden, werden Ihnen die weiteren Auflagen<br />

von den beiden DozentInnen mitgeteilt.<br />

Entwe<strong>der</strong>: Die Abschlussarbeit muss nochmals überarbeitet werden.<br />

O<strong>der</strong>: Falls die Arbeit abgelehnt wird, ist e<strong>in</strong>e Kolloquiumsarbeit über e<strong>in</strong>en<br />

neuen Fall e<strong>in</strong><strong>zur</strong>eichen.<br />

11. Informationen für KandidatInnen, die auch mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

und Jugendlichen arbeiten<br />

Von den 600 Stunden psychotherapeutische Tätigkeit unter begleiten<strong>der</strong><br />

Supervision müssen Sie m<strong>in</strong>destens 300 Stunden psychotherapeutisch mit<br />

Erwachsenen arbeiten.<br />

* Das ärztliche Zeugnis darf nicht von e<strong>in</strong>em nahen Verwandten (z. B. mit gleichem Namen)<br />

ausgestellt werden.<br />

14


Diese 50:50-Regelung gilt auch für die Fallvorstellungen. Es dürfen maximal<br />

die Hälfte <strong>der</strong> 10 Fallvorstellungen mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendlichen-Fällen vorgestellt<br />

werden.<br />

In <strong>der</strong> Abschlussarbeit kann sowohl e<strong>in</strong> Erwachsenfall als auch e<strong>in</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>- o<strong>der</strong><br />

Jugendlichen-Fall bearbeitet werden.<br />

12. Jour fixe<br />

Die Jour-fixe-Veranstaltungen können nicht als Ausbildungsstunden angerechnet<br />

werden, son<strong>der</strong>n s<strong>in</strong>d berufliche Fortbildung.<br />

13. Son<strong>der</strong>regelungen<br />

Schritte, die vom Ausbildungscurriculum abweichen, müssen <strong>in</strong> jedem Fall vorher<br />

von <strong>der</strong> Ausbildungsleitung bzw. Ausbildungskommission genehmigt werden.<br />

15


Österreichische Gesellschaft für angewandte Tiefenpsychologie<br />

und allgeme<strong>in</strong>e Psychotherapie (<strong>ÖGATAP</strong>)<br />

1070 Wien, Kaiserstraße 14/13<br />

Tel.: (01) 523 38 39, Fax: (01) 523 38 39 – 10<br />

E-Mail: office@oegatap.at<br />

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