Bericht zur Erhaltung der Straßen - Hansestadt LÜBECK ...
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Lässt man die maßgeblich zum Erhalt <strong>der</strong> Verkehrswege beigetragenen Son<strong>der</strong>programme <strong>der</strong> vergangenen<br />
Jahre einmal außer Betracht, zeigt sich ausgesprochen deutlich, dass die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
mit rd. 4,9 Mio. EUR (vgl. Kap. 2.5) – maximal und bei vorsichtiger Schätzung – nur etwa 54 %<br />
das tatsächlichen Finanzierungsbedarfs jährlich bereitstellt.<br />
Es stellt sich somit nicht die Frage, wie viel <strong>Straßen</strong>bau sich die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck noch leisten<br />
kann, son<strong>der</strong>n die Aufgabe, wie viel Mittel für die <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> bestehenden <strong>Straßen</strong> bereit gestellt<br />
werden muss. Daher gilt für die Zukunft, sich sowohl von Seiten <strong>der</strong> Bauverwaltung als auch von<br />
Seiten <strong>der</strong> sachkundigen, politisch Handelnden gemeinsam für den Schluss dieser deutlichen Finanzierungslücke<br />
nachdrücklich einzusetzen.<br />
Gelingt es dagegen <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck nicht, einen Weg zu finden, die <strong>Straßen</strong>erhaltung finanziell<br />
– und im übrigen auch personell – ausreichend auszustatten, drohen neben dem Wertverlust<br />
des Anlagevermögens möglicherweise auch rechtliche Konsequenzen. Es kann dann soweit kommen,<br />
dass nicht einmal die Verkehrssicherheit gegeben ist und damit <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht<br />
nur dadurch genüge getan werden kann, indem <strong>Straßen</strong> gesperrt werden. Im besten Fall reichen<br />
dann die Haushaltsmittel, diese <strong>Straßen</strong> <strong>zur</strong>ück- o<strong>der</strong> für eine an<strong>der</strong>e Form <strong>der</strong> Nutzung umzubauen<br />
(Entwidmung).<br />
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