Bericht zur Erhaltung der Straßen - Hansestadt LÜBECK ...
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4.5 Neue Haushaltsbewirtschaftung: Abschreibungen verbindlich für Wie<strong>der</strong>beschaffung nutzen<br />
Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bzw. <strong>der</strong> doppischen Buchführung<br />
(Doppik) ermöglicht es, mittels <strong>der</strong> AfA transparent aufzuzeigen, wie sich <strong>der</strong> Werteverzehr <strong>der</strong><br />
Anlagegüter Jahr für Jahr darstellt. „Dabei muss <strong>der</strong> Ressourcenverbrauch (Aufwand) in je<strong>der</strong> Periode<br />
durch das Ressourcenaufkommen (Erträge) gedeckt werden“ [11]. Die Abschreibungen auf das<br />
Sachvermögen sollten folglich für zukünftige Investitionen erwirtschaftet werden. Wenn es einer<br />
Kommune aber nicht möglich ist, die notwendigen Erträge <strong>zur</strong> Deckung des Aufwandes zu erwirtschaften,<br />
führt das zum Abbau des Eigenkapitals.<br />
Dies vorausgeschickt soll hier kurz auf die Bewertung des Anlagevermögens des Bereichs Verkehr<br />
(<strong>Straßen</strong>, Wege, Plätze) im Zuge <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Doppik bzw. für die Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong><br />
Lübeck eingegangen werden.<br />
Um eine flächendeckende Bewertung überhaupt zu ermöglichen, wurde für das komplette <strong>Straßen</strong>netz<br />
eine spezialisierte Firma beauftragt, die eine Bestands- und Zustandserfassung durchgeführt<br />
hat. Dabei wurden zustandsgemäß insgesamt ca. 4.700 homogene <strong>Straßen</strong>abschnitte gebildet und<br />
dafür die jeweilige Fläche in Quadratmetern angegeben. Parallel zum <strong>Straßen</strong>abschnitt vorhandenes<br />
Zubehör o<strong>der</strong> Nebenanlagen wie Geh- und Radwege, Borde etc. wurden ebenfalls erfasst und <strong>der</strong>en<br />
Maße/ Abmessungen angegeben.<br />
Anschließend wurden elf verschiedene Schadensmerkmale eines <strong>Straßen</strong>körpers beschrieben und<br />
an den Verkehrsflächen <strong>der</strong>en Anteil gemessen, aus <strong>der</strong>en schadhaften Ausprägungen eine Gesamtzustandskennziffer<br />
gebildet und hieraus wie<strong>der</strong>um ein fiktives Baujahr bestimmt. Eine Zustandserfassung<br />
<strong>der</strong> Nebenanlagen erfolgte nicht, die Zustandskennziffern wurden <strong>zur</strong> Vereinfachung<br />
auf die Nebenanlagen übertragen.<br />
Für die oben beschriebene Rückindizierung des Baujahrs kam <strong>der</strong> Preisindex für sonstige Bauwerke<br />
(<strong>Straßen</strong>) des statistischen Bundesamtes <strong>zur</strong> Anwendung. <strong>Straßen</strong>, die ab dem 01.01.2000 baulich<br />
hergestellt worden sind, wurden mit echten Herstellungskosten bewertet.<br />
Nach diesem Vorgehen betrug gemäß Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2010 das Anlagevermögen<br />
des Bereichs Verkehr (<strong>Straßen</strong>, Wege und Plätze) haushalterisch etwa 109 Mio. EUR. Der für<br />
das Jahr 2011 vorgesehen Betrag <strong>der</strong> Abschreibungen für den Bereich Verkehr beträgt 6,6 Mio €.<br />
Das bedeutet, dass dieses Anlagevermögen innerhalb einer Finanzplanungsperiode ohne eine fortwährende<br />
Investitionstätigkeit um etwa 30% abnehmen würde. Dies stellt nicht nur eine buchungstechnische<br />
Größe dar, son<strong>der</strong>n beschreibt auch im Groben den realen Werteverlust durch fortschreitenden<br />
Substanzverfall <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>.<br />
Auch bei einer optimistischeren Betrachtung gilt es daher, dem tatsächlichen Wertverlust deutlich<br />
Einhalt zu gebieten und Maßnahmen zu ergreifen, die diesem Verfall entgegensteuern. Ein gutes<br />
Beispiel dafür zeigt die Landeshauptstadt Stuttgart, die ebenfalls zum Stichtag 01.01.2010 eine Eröffnungsbilanz<br />
für ihr Vermögen vorgelegt hat. Danach bringt das dortige Tiefbauamt für das <strong>Straßen</strong>infrastrukturvermögen<br />
Buchwerte in Höhe von 1,55 Mrd. EUR ein [14]. Insgesamt belaufen sich<br />
die daraus resultierenden jährlichen Abschreibungen auf 60,3 Mio. EUR. Die aus <strong>der</strong> Erstbewertung<br />
des Vermögens ermittelten Abschreibungen sind in Stuttgart investiver Bestandteil sogenannter Investitionsfolgekosten.<br />
Ziel von Politik (Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen) und Verwaltung ist es<br />
<strong>der</strong>zeit, mit dem Gemein<strong>der</strong>at eine langfristige Vereinbarung über ein stetiges „Sockelbudget“ für<br />
das Bestandsvermögen zu erzielen, die dann auch als verbindliche Grundlage mittelfristiger Reinvestitionsplanungen<br />
dienen kann. Derzeit steht im Raum, für fünf Jahre jeweils 65 Mio EUR <strong>zur</strong> Verfügung<br />
zu stellen, um die theoretischen Abschreibungen <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz auf jeden Fall abzu-<br />
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