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Bericht zur Erhaltung der Straßen - Hansestadt LÜBECK ...

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Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg setzt daher bereits seit 1989 ein Kontrollsystem<br />

ein, mit dem durch Bewertung <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellungsarbeiten die Fachkunde <strong>der</strong> Baufirmen<br />

beurteilt wird und bei negativen Ergebnissen entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Firmen<br />

werden dann schriftlich ermahnt und können sogar zeitlich ausgeschlossen werden. Anschließend<br />

müssen sie sich zunächst wie<strong>der</strong> „qualifizieren“ und über eine sog. Firmenliste erneut bewerben.<br />

Diese Vorgehensweise ist in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck zum einen schon dadurch nicht möglich,<br />

da eine entsprechende, rechtsverbindliche Vorschrift als Handlungsrahmen <strong>der</strong> Bauverwaltung fehlt.<br />

Zum an<strong>der</strong>en ist aber auch <strong>der</strong> Markt für Fachfirmen nicht so groß wie in Hamburg, sodass <strong>der</strong> Bieterkreis<br />

künstlich eingeschränkt und damit gegen Vorgaben des Vergabewesen verstoßen würde.<br />

Vor diesen sämtlichen Hintergründen wurde durch eigene Initiative des Bereichs Verkehr Anfang<br />

2008 intern ein Projektauftrag erteilt und damit ein Projekt begonnen, das zum Ziel hat, neben dem<br />

allgemein bestehenden technischen Regelwerk (<strong>der</strong> Forschungsgesellschaft für <strong>Straßen</strong> und Verkehrswesen)<br />

eine eigenständige, technische Vorschrift für die beson<strong>der</strong>en Belange <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong><br />

Lübeck zu entwickeln.<br />

Ausgehend von <strong>der</strong> bundesweit geltenden ZTV A-StB („Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen<br />

und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen“) sollten in einer TV A-HL StB („Technische<br />

Vorschrift Aufgrabungen in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung des <strong>Straßen</strong>oberbaus“) die<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen für die Wie<strong>der</strong>herstellung von Aufgrabungen vereinfacht zusammengefasst werden.<br />

Obschon eine Vielzahl von Befestigungsarten vorhanden sind, sollen künftig nur sechs Regelbauweisen<br />

mit hoher Qualität festgelegt werden. Parallel dazu soll nach Legitimation <strong>der</strong> TV A-HL StB<br />

<strong>zur</strong> Qualitätssicherung eine Datenbank aller Beteiligter angelegt und gepflegt werden, die die Ergebnisse<br />

von Kontrollen vor Ort nach <strong>der</strong> Fertigstellung und Daten über die Mängelbeseitigung enthält.<br />

Die TV A-HL StB sollen klare Handlungsanweisungen für den Einbau des <strong>Straßen</strong>oberbaus geben.<br />

Allerdings werden sie nicht das bei je<strong>der</strong> Aufgrabung erfor<strong>der</strong>liche Abstimmungsverfahren mit dem<br />

Bereich Verkehr <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck über Art, Umfang und zeitliche Abwicklung <strong>der</strong> Baumaßnahme<br />

ersetzen.<br />

Vorbild für eine TV A-HL StB waren das Vorgehen <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> Stadt Münster. Eigenständige<br />

Vorschriften o<strong>der</strong> Bestimmungen bestehen aber nach hiesiger Kenntnis auch in Hamburg, Stuttgart<br />

und in <strong>der</strong> Stadt Köln, in <strong>der</strong> seit 2003 für sämtliche Aufgrabungen ein Gestattungsvertrag geschlossen<br />

und darin ein sogenanntes Gestattungsentgelt festgelegt wird.<br />

Durch die geplante Vorschrift TV A-HL StB könnte zunächst einmal <strong>der</strong> fachliche Standard und damit<br />

die Qualität von geschlossenen Aufgrabungen deutlich gehoben werden. Würde diese Vorschrift im<br />

Rahmen einer städtischen Satzung (Ortsrecht) eingeführt, die auch den Abschluss von Gestattungsverträgen<br />

mit Gestattungsentgelten regelt, könnten darüber hinaus zusätzliche Einnahmen erzielt<br />

werden, die als finanzieller Ausgleich <strong>der</strong> Folgewirkungen von Aufgrabungen dem Haushalt des Bereichs<br />

Verkehr <strong>zur</strong> Verfügung stehen könnten.<br />

Wichtig zu erkennen ist, dass diese Einnahmen aus den Mehrkosten bei Aufgrabungen nicht dem<br />

Steuerzahler abverlangt werden und wegen des Verursacherprinzips keine Finanzierung aus allgemeinen<br />

Steuergel<strong>der</strong>n erfor<strong>der</strong>n [18].<br />

Insgesamt erscheint das Vorgehen an<strong>der</strong>er Kommunen lohnend und <strong>der</strong>art Erfolg versprechend,<br />

dass <strong>der</strong> Bereich Verkehr die Arbeiten an diesem Projekt innerhalb <strong>der</strong> nächsten 12 Monate forcieren<br />

und zu gegebener Zeit die politischen Gremien einbinden wird.<br />

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