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Bericht zur Erhaltung der Straßen - Hansestadt LÜBECK ...

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gearbeitet werden muss, die eine effektivere Koordination behin<strong>der</strong>n [5]. Dies ist im Bereich Verkehr<br />

mit dem Start <strong>der</strong> Pilotphase <strong>zur</strong> Einführung <strong>der</strong> Software VIA VIS (vgl. Kap. 2.3) erfreulicherweise<br />

seit Ende 2010 nicht mehr <strong>der</strong> Fall. Ein Ausbau weiterer Stufen steht aber noch aus und es sind<br />

auch noch nicht die Schnittstellen zu den weiteren Beteiligten hinreichend eruiert bzw. die einheitlichen<br />

EDV-Standards definiert, damit die Koordination gezielt unterstützt und vereinfacht werden<br />

kann.<br />

4.2 Wegebenutzungsverträge <strong>der</strong> Stadtwerke Lübeck mit <strong>der</strong> Kernverwaltung <strong>der</strong> HL<br />

<strong>Straßen</strong> dienen im allgemeinen <strong>der</strong> Verbindung von Räumen und ermöglichen dadurch einen individuellen<br />

Ortswechsel. Kommunale <strong>Straßen</strong> haben darüber hinaus die Aufgabe, die ihnen anliegenden<br />

Grundstücke zu versorgen und auch wie<strong>der</strong> zu entsorgen. Das Verlegen, Erweitern und Reparieren<br />

<strong>der</strong> hierfür erfor<strong>der</strong>lichen Leitungssysteme erfolgt in <strong>der</strong> Regel durch Aufgrabungen, die den<br />

Verkehrsflächen eine dauerhafte „Wunde“ und einen damit verbunden Wertverlust zufügen [12].<br />

Die Leitungsträger für Strom, Wasser, Fernwärme und Gas zahlen in den meisten Städten und Gemeinden<br />

für das Recht, in <strong>der</strong>en Zuständigkeitsbereich ihre Leitungen zu verlegen, jährliche Konzessionsabgeben.<br />

Dabei sind (nach Definition des Energiewirtschaftsgesetzes) „Konzessionsabgaben<br />

Entgelte für die Einräumung des Rechts <strong>der</strong> unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern<br />

im Gemeindegebiet mit Energie mittels Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und<br />

den Betrieb von Leitungen“. In <strong>der</strong> Begründung des Bundesrates zu dieser Gesetzesentscheidung<br />

wird u.a. ausgeführt, dass Konzessionsabgaben Gegenleistungen eines Versorgungsunternehmens<br />

sind und dass dafür „… öffentliche Wege … <strong>zur</strong> Verfügung gestellt [werden]“ [12].<br />

Wichtig zu wissen ist, dass Konzessionsabgaben keine Son<strong>der</strong>nutzungsgebühren o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>abgaben<br />

darstellen, son<strong>der</strong>n privatrechtliche Wegenutzungsentgelte. Die Konzessionsabgabe ist daher<br />

immer in dem vom Verbraucher zu zahlenden Nettopreis enthalten.<br />

Meist ist die Summe <strong>der</strong> Konzessionsabgaben deutlich höher als <strong>der</strong> Finanzbedarf für die <strong>Erhaltung</strong><br />

des <strong>Straßen</strong>netzes [12]. Dies gilt im beson<strong>der</strong>en Maße, wenn man allein bzw. geson<strong>der</strong>t nur die<br />

Summe des Finanzbedarfs für die Beseitigung <strong>der</strong> Schäden an den <strong>Straßen</strong> durch Leitungsarbeiten<br />

betrachtet.<br />

Auch in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck bestehen zwischen den Stadtwerken Lübeck und <strong>der</strong> Kernverwaltung<br />

mehrere Wegebenutzungsverträge für Strom, Gas und Wasser. Mit Stand 2001 (letztmalige Aktualisierung<br />

<strong>der</strong> genannten Verträge) beträgt für die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck die jährliche Konzessionsabgabe<br />

15,88 Mio. EUR. Bei einer (damaligen) Zahl von 214.000 Einwohnern beträgt die Konzessionsabgabe<br />

pro Einwohner rd. 74 EUR. Rechnet man – in Anlehnung an Kap. 2.5 – selbst mit groben<br />

Schätzwerten den Finanzbedarf für die <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> pro Einwohner um, ergeben sich etwa<br />

35 EUR (errechneter Bedarf von rd. 7,548 Mio. EUR gem. [8], verteilt auf 214.000 Einwohner).<br />

Es zeigt sich daher auch für die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck, dass die Finanzmittel für den Erhalt von <strong>Straßen</strong><br />

allein aus den Wegebenutzungsverträgen <strong>zur</strong> Verfügung stehen könnten. Es ist sogar so, dass<br />

jährlich mehr als das Doppelte <strong>zur</strong> Verfügung steht (absolute Betrachtung: Konzessionsabgabe =<br />

15,88 Mio. EUR Bedarf = 7,548 Mio. EUR o<strong>der</strong> Betrachtung pro Einwohner: Konzessionsabgabe<br />

= rd. 74 EUR Bedarf = rd. 35 EUR).<br />

Im Hinblick auf den Erhalt <strong>der</strong> städtischen <strong>Straßen</strong> ist es aus Sicht des Bereichs Verkehr daher dringend<br />

geboten, diese <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Einnahmen ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen.<br />

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