Bericht zur Erhaltung der Straßen - Hansestadt LÜBECK ...
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Abbildung 3.6 – 1: Zuordnung <strong>der</strong> Maßnahmen zu geson<strong>der</strong>t beschlossenen Programmen<br />
Es zeigt sich die den Jahren zugeordnet weitgehend korrekt erfolgte Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse.<br />
Dem Programm <strong>zur</strong> grundhaften Sanierung <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> wurden bei <strong>der</strong> jetzt erfolgten Auswertung<br />
noch weitere, investive Maßnahmen zugeordnet, die im damaligen Vermögenshaushalt als Einzelmaßnahme<br />
veranschlagt und geordnet waren.<br />
Das Programm <strong>zur</strong> Sanierung <strong>der</strong> Radwege konnte abgearbeitet werden, wird aber in seiner Größe<br />
bei weitem nicht den Notwendigkeiten gerecht, um hier dauerhaft Abhilfe zu schaffen.<br />
In dieser Darstellung überschreitet die Summe <strong>der</strong> Ausgaben für die Beseitigung <strong>der</strong> Winterschäden<br />
mit rd. 2,9 Mio. EUR deutlich die geson<strong>der</strong>t beschlossenen Beträge. Diese darüber hinaus gehenden<br />
Haushaltsmittel waren im Februar 2010 für Sofort-Maßnahmen in Höhe von 2,0 Mio EUR ebenfalls<br />
politisch beschlossen worden (vgl. Beschreibung des Programms oben). Die darüber hinaus gehende<br />
Summe (etwa 900 TEUR) waren in den Jahren 2010 und 2011 bereits im Haushalt für investive<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>sanierung eingestellt und kamen damit dem geson<strong>der</strong>ten Programm fachlich-inhaltlich<br />
„zugute“.<br />
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