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Bericht zur Erhaltung der Straßen - Hansestadt LÜBECK ...

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Anlage 1<br />

In den Sitzungen am 31.01.2011 und am 14.02.2011 hat <strong>der</strong> Bauausschuss im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vergabe<br />

von Aufträgen <strong>zur</strong> Beseitigung von Winterschäden/ Fortführung aus 2010 (TOP 9.2 am 31.01.2011),<br />

<strong>der</strong> Vorlage betr. Haushaltssatzung 2011 (TOP 4.3 am 14.02.2011) und einer Mitteilung <strong>zur</strong> Beseitigung <strong>der</strong><br />

Winterschäden im Timmendorfer Weg (TOP 5.2.3 am 14.02.2011) um eingehende Informationen <strong>zur</strong> <strong>Erhaltung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> gebeten. In Erledigung dieser Bitte legt <strong>der</strong> Bereich Verkehr nun den nachfolgenden <strong>Bericht</strong><br />

vor.<br />

1. Systematik von <strong>Straßen</strong>(neu)bau, <strong>Straßen</strong>erhaltung/ -unterhaltung/ -sanierung, <strong>Straßen</strong>erhaltungsmanagement<br />

(SEM) und Pavement Management System (PMS)<br />

(„was ist das eigentlich alles?“)<br />

1.1 Definition <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht als Grundlage sämtlichen Handelns<br />

Nach dem Neubau o<strong>der</strong> einer grundlegenden Sanierung sind regelmäßige Kontrollen des <strong>Straßen</strong>zustands<br />

anhand von objektiven Kriterien die Grundvoraussetzung für den langfristigen Bestand von<br />

<strong>Straßen</strong>. Dadurch werden Zustandsverän<strong>der</strong>ungen erkannt, die Hinweise darauf geben, dass <strong>der</strong><br />

konstruktiven Bestand ggf. gefährdet o<strong>der</strong> die Befahrbarkeit und die Verkehrssicherheit nicht mehr<br />

ausreichend gegeben ist.<br />

Als rechtlicher Hintergrund <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>unterhaltung ergibt sich gemäß Artikel 34 GG (Staatshaftung)<br />

und den BGB §§ 823 (Schadensersatzpflicht), 254 (Mitverschulden) und 839 (Haftung bei Amtspflichtverletzung)<br />

die sogenannte Verkehrssicherungspflicht des <strong>Straßen</strong>baulastträgers [19]. Verkehrssicherungspflichtig<br />

ist demnach <strong>der</strong>jenige, „… <strong>der</strong> durch Eröffnung, Unterhaltung o<strong>der</strong> unter<br />

Umständen auch nur durch Duldung des Verkehrs auf seinem Grundstück o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise<br />

potentielle Gefahrenquellen schafft“. Dabei richtet sich nach ständiger Rechtsprechung Inhalt und<br />

Umfang <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht nach den „örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Verkehrsanschauung“.<br />

Dies bedeutet – vereinfacht dargestellt – dass die Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck grundsätzlich<br />

nur diejenigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen hat, die ein verständiger und umsichtiger Mensch<br />

für ausreichend halten darf, um an<strong>der</strong>e Personen vor Schäden zu bewahren und die unter den Umständen<br />

nach zumutbar sind. Verkehrssicherungspflicht darf also nicht missverstanden werden als<br />

Pflicht <strong>zur</strong> völligen schadlos Haltung <strong>der</strong> Verkehrswege [13]. Grundlage sämtlichen Handelns – gerade<br />

auch in Zeiten knapper Finanzmittel und hoher Verschuldung – ist es daher, <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht<br />

als <strong>Straßen</strong>baulastträger zu genügen.<br />

1.2 Systematik <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>unterhaltung, <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung und <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>sanierung<br />

Neben dem Bau von <strong>Straßen</strong> (hierzu zählen <strong>der</strong> reine Neubau als erstmalige Herstellung sowie <strong>der</strong><br />

Um- und Ausbau als Wie<strong>der</strong>herstellung o<strong>der</strong> Erweiterung einer <strong>Straßen</strong>verkehrsanlage) bestehen<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> die sogenannten Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>unterhaltung, <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung<br />

und <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>sanierung.<br />

Schwerpunkt dieses <strong>Bericht</strong>es ist gemäß o.a. Auftragslage des Bauausschusses die umfängliche<br />

Darstellung <strong>der</strong> generellen <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>. Zur Darstellung <strong>der</strong> einzelnen Aufgaben innerhalb<br />

<strong>der</strong> bestehenden Systematik gemäß [7] und [9] dient dabei folgende Abbildung 1.2–1:<br />

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