Bericht zur Erhaltung der Straßen - Hansestadt LÜBECK ...
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Anlage 1<br />
In den Sitzungen am 31.01.2011 und am 14.02.2011 hat <strong>der</strong> Bauausschuss im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vergabe<br />
von Aufträgen <strong>zur</strong> Beseitigung von Winterschäden/ Fortführung aus 2010 (TOP 9.2 am 31.01.2011),<br />
<strong>der</strong> Vorlage betr. Haushaltssatzung 2011 (TOP 4.3 am 14.02.2011) und einer Mitteilung <strong>zur</strong> Beseitigung <strong>der</strong><br />
Winterschäden im Timmendorfer Weg (TOP 5.2.3 am 14.02.2011) um eingehende Informationen <strong>zur</strong> <strong>Erhaltung</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> gebeten. In Erledigung dieser Bitte legt <strong>der</strong> Bereich Verkehr nun den nachfolgenden <strong>Bericht</strong><br />
vor.<br />
1. Systematik von <strong>Straßen</strong>(neu)bau, <strong>Straßen</strong>erhaltung/ -unterhaltung/ -sanierung, <strong>Straßen</strong>erhaltungsmanagement<br />
(SEM) und Pavement Management System (PMS)<br />
(„was ist das eigentlich alles?“)<br />
1.1 Definition <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht als Grundlage sämtlichen Handelns<br />
Nach dem Neubau o<strong>der</strong> einer grundlegenden Sanierung sind regelmäßige Kontrollen des <strong>Straßen</strong>zustands<br />
anhand von objektiven Kriterien die Grundvoraussetzung für den langfristigen Bestand von<br />
<strong>Straßen</strong>. Dadurch werden Zustandsverän<strong>der</strong>ungen erkannt, die Hinweise darauf geben, dass <strong>der</strong><br />
konstruktiven Bestand ggf. gefährdet o<strong>der</strong> die Befahrbarkeit und die Verkehrssicherheit nicht mehr<br />
ausreichend gegeben ist.<br />
Als rechtlicher Hintergrund <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>unterhaltung ergibt sich gemäß Artikel 34 GG (Staatshaftung)<br />
und den BGB §§ 823 (Schadensersatzpflicht), 254 (Mitverschulden) und 839 (Haftung bei Amtspflichtverletzung)<br />
die sogenannte Verkehrssicherungspflicht des <strong>Straßen</strong>baulastträgers [19]. Verkehrssicherungspflichtig<br />
ist demnach <strong>der</strong>jenige, „… <strong>der</strong> durch Eröffnung, Unterhaltung o<strong>der</strong> unter<br />
Umständen auch nur durch Duldung des Verkehrs auf seinem Grundstück o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise<br />
potentielle Gefahrenquellen schafft“. Dabei richtet sich nach ständiger Rechtsprechung Inhalt und<br />
Umfang <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht nach den „örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Verkehrsanschauung“.<br />
Dies bedeutet – vereinfacht dargestellt – dass die Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck grundsätzlich<br />
nur diejenigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen hat, die ein verständiger und umsichtiger Mensch<br />
für ausreichend halten darf, um an<strong>der</strong>e Personen vor Schäden zu bewahren und die unter den Umständen<br />
nach zumutbar sind. Verkehrssicherungspflicht darf also nicht missverstanden werden als<br />
Pflicht <strong>zur</strong> völligen schadlos Haltung <strong>der</strong> Verkehrswege [13]. Grundlage sämtlichen Handelns – gerade<br />
auch in Zeiten knapper Finanzmittel und hoher Verschuldung – ist es daher, <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht<br />
als <strong>Straßen</strong>baulastträger zu genügen.<br />
1.2 Systematik <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>unterhaltung, <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung und <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>sanierung<br />
Neben dem Bau von <strong>Straßen</strong> (hierzu zählen <strong>der</strong> reine Neubau als erstmalige Herstellung sowie <strong>der</strong><br />
Um- und Ausbau als Wie<strong>der</strong>herstellung o<strong>der</strong> Erweiterung einer <strong>Straßen</strong>verkehrsanlage) bestehen<br />
<strong>zur</strong> <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> die sogenannten Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>unterhaltung, <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung<br />
und <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>sanierung.<br />
Schwerpunkt dieses <strong>Bericht</strong>es ist gemäß o.a. Auftragslage des Bauausschusses die umfängliche<br />
Darstellung <strong>der</strong> generellen <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>. Zur Darstellung <strong>der</strong> einzelnen Aufgaben innerhalb<br />
<strong>der</strong> bestehenden Systematik gemäß [7] und [9] dient dabei folgende Abbildung 1.2–1:<br />
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