Bericht zur Erhaltung der Straßen - Hansestadt LÜBECK ...
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3.4 Zuordnung <strong>der</strong> Maßnahmen zum Vermögenshaushalt/ Investitionshaushalt bzw.<br />
Verwaltungshaushalt/ Konsumtiver Haushalt<br />
Wie fachlich vermutet, werden im Sinne des in diesem <strong>Bericht</strong> Aufgezeigten („<strong>Erhaltung</strong> von <strong>Straßen</strong>“)<br />
ein überaus großer Anteil <strong>der</strong> Ausgaben mit investiven Mitteln (ehemals Vermögenshaushalt)<br />
getätigt, was sich dann in <strong>der</strong> Folge <strong>der</strong> erhalten Längen ebenfalls deutlich wi<strong>der</strong>spiegelt.<br />
Gemäß neuem Haushaltswesen (NKF/ Doppik) sind diese Maßnahmen zum großen Teil als Investitionen<br />
zu werten, was schon deshalb gut nachvollzogen werden kann, da es sich in den seltensten<br />
Fällen allein um eine Instandsetzung und damit die alleinige Reparatur <strong>der</strong> Deckschicht handelt (vgl.<br />
Kap. 1.2 bzw. Abbildung 1.2 – 1). Diese Maßnahmen kommen zwar vor, sind in <strong>der</strong> unten zusammengefassten<br />
Tabelle aber zunächst ausschließlich bei <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Radwege, vereinzelt im<br />
Jahr 2010 auch bei <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> Winterschäden zum Tragen gekommen. Gerade das <strong>Straßen</strong>netz<br />
ist <strong>der</strong>zeit in einem so maroden Zustand, dass fachlich deshalb meist eine Sanierung <strong>der</strong><br />
Deck- und Bin<strong>der</strong>schicht vorgenommen werden muss. Gemäß Abstimmung in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
sind <strong>der</strong>artige Bauaßnahmen Investitionsmaßnahmen (vgl. Kap. 2.5).<br />
Abbildung 3.4 – 1: Zuordnung <strong>der</strong> Maßnahmen zum Haushaltswesen<br />
3.5 Aufteilung <strong>der</strong> Maßnahmenarten<br />
Im folgenden sollen nunmehr die Maßnahmen und ihre Bauarten dargestellt werden. An <strong>der</strong> bisher<br />
gewählten Darstellung <strong>der</strong> geleisteten Ausgaben und die hierdurch erreichte Länge <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> und<br />
Radwege wird festgehalten. Vorab sei kurz daran erinnert, welche Maßnahmenart welchen Umfang<br />
besitzt (vgl. Kap. 1.2):<br />
Bauliche <strong>Erhaltung</strong> = örtlich punktuell, kleinflächig<br />
kleinflächige Reparaturarbeiten (Asphalt, Pflaster, Deckschichten ohne Bindemittel),<br />
Vergießen von Rissen, Fugenpflege, Regulieren von Abläufen, Borden, Rinnen<br />
Abfräsen von Verformungen<br />
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