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Bericht zur Erhaltung der Straßen - Hansestadt LÜBECK ...

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schlägig ermittelter Summen <strong>der</strong> hierfür vorgesehenen Haushaltsstellen im damaligen Verwaltungshaushalt),<br />

kann davon ausgegangen werden, dass etwa 4,9 Mio. EUR insgesamt für den Erhalt <strong>der</strong><br />

Lübecker <strong>Straßen</strong> jährlich ausgegeben wurden. Es bleibt zu erkennen, dass mindestens ein Fehlbetrag<br />

von 2,65 Mio. EUR bestanden hatte (bezogen auf den Kostenstand 2004) und damit diese Aufgabe<br />

auch damals bereits chronisch unterfinanziert gewesen ist.<br />

Gemäß gültiger Investitionsrichtlinie <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck (in <strong>der</strong> Fassung vom 22.04.2009) wird<br />

mit Einführung <strong>der</strong> Doppik die Trennung zwischen Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt<br />

aufgehoben. Bei <strong>der</strong> Haushaltsplanung und <strong>der</strong> Buchung <strong>der</strong> Geschäftsvorfälle stellt sich daher seit<br />

01.01.2010 die Frage, ob es sich um eine Investition o<strong>der</strong> um <strong>Erhaltung</strong>saufwand im Sinne des Gemeindehaushaltsrechts<br />

handelt.<br />

Wie allgemein bekannt, besteht ein <strong>Straßen</strong>körper grob von oben nach unten aus den Schichten<br />

Deckschicht, Bin<strong>der</strong>schicht, Tragschicht und Frostschutzschicht. Innerhalb <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />

wurde in Übereinstimmung mit den Regelungen <strong>der</strong> Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik<br />

(GemHVO-Doppik) festgelegt, dass es sich um Unterhaltungsaufwand handelt, wenn ausschließlich<br />

die Deckschicht einer Straße erneuert wird. Werden bei einer Straße mindestens zwei <strong>der</strong> genannten<br />

Schichten erneuert, so wird angenommen, dass es sich um eine Investitionsmaßnahme handelt.<br />

Erfolgt im Rahmen einer Grundsanierung einer Fahrbahn die Erneuerung sämtlicher Schichten, liegt<br />

eine vollständige Wie<strong>der</strong>herstellung vor. Bis auf den Fall, dass es sich allein um Unterhaltungsaufwand<br />

handelt, müssen somit sämtliche Maßnahmen als investive Maßnahmen gesehen, mithin abgeschrieben<br />

werden und zugleich die ausgebauten, alten Teile in Abgang gebracht werden.<br />

Die Darstellung <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung wird somit wesentlich komplexer und ist auch<br />

davon geprägt, dass diese – sobald mehr als eine Schicht erneuert wird – als Investition gesehen<br />

werden muss. Dies ist auch dann <strong>der</strong> Fall, wenn För<strong>der</strong>mittel eingeworben werden o<strong>der</strong> über das<br />

Kommunalabgabengesetz (KAG) Anliegerbeiträge erhoben werden.<br />

Die Verwendung <strong>der</strong> Haushaltsmittel seit 01.01.2010 wird innerhalb dieses <strong>Bericht</strong>es genauer im<br />

Kap. 3 erläutert. Zur Finanzierung <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung sei aber schon jetzt darauf hingewiesen,<br />

dass Abschreibungen <strong>der</strong> investiven Maßnahmen sinnvoller Weise dazu dienen sollten, die Kosten<br />

in gleicher Höhe planmäßig <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung zu verwenden. In <strong>der</strong><br />

<strong>Hansestadt</strong> Lübeck dienen Abschreibungen <strong>der</strong>zeit aber lei<strong>der</strong> nur dazu, den Ressourcenverbrauch<br />

darzustellen. Da Abschreibungen dem konsumtiven Haushalt zugeordnet werden, ist es künftig sinnvoll,<br />

den konsumtiven Haushalt tatsächlich in <strong>der</strong> fachlich nötigen Größenordnung auszustatten, um<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vergangenheit wie<strong>der</strong>holt festgestellten Unterfinanzierung wirkungsvoll zu begegnen.<br />

2.6 För<strong>der</strong>möglichkeiten<br />

Zur Verbesserung <strong>der</strong> Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und zugleich <strong>zur</strong> Befriedigung des<br />

Finanzbedarfs in den Kommunen gewährte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

den Län<strong>der</strong>n aufgrund des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) seit<br />

01.01.1971 Finanzmittel aus <strong>der</strong> Mineralölsteuer. Die Höhe <strong>der</strong> Finanzmittel wurde über die Anzahl<br />

<strong>der</strong> zugelassenen Kraftfahrzeuge in den einzelnen Län<strong>der</strong>n ermittelt.<br />

Darüber hinaus bestehen gemäß Grundgesetz im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen dem<br />

Bund und den Bundeslän<strong>der</strong>n sowie zwischen den Bundeslän<strong>der</strong>n untereinan<strong>der</strong> sog. Finanzhilfen<br />

strukturschwacher Län<strong>der</strong> (FAG-Mittel). Hieraus können die Län<strong>der</strong>verwaltungen ihren Gebietskörperschaften<br />

finanzielle Mittel im Rahmen einer Höchstför<strong>der</strong>ung weitergeben.<br />

Das o.a. (Bundes-) GVFG entfiel zum Jahresende 2006. Seit 01.01.2007 stellt das Bundesministerium<br />

den Län<strong>der</strong>n allerdings für eine Übergangszeit noch einmal Kompensationsmittel <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

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