Bericht zur Erhaltung der Straßen - Hansestadt LÜBECK ...
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schlägig ermittelter Summen <strong>der</strong> hierfür vorgesehenen Haushaltsstellen im damaligen Verwaltungshaushalt),<br />
kann davon ausgegangen werden, dass etwa 4,9 Mio. EUR insgesamt für den Erhalt <strong>der</strong><br />
Lübecker <strong>Straßen</strong> jährlich ausgegeben wurden. Es bleibt zu erkennen, dass mindestens ein Fehlbetrag<br />
von 2,65 Mio. EUR bestanden hatte (bezogen auf den Kostenstand 2004) und damit diese Aufgabe<br />
auch damals bereits chronisch unterfinanziert gewesen ist.<br />
Gemäß gültiger Investitionsrichtlinie <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck (in <strong>der</strong> Fassung vom 22.04.2009) wird<br />
mit Einführung <strong>der</strong> Doppik die Trennung zwischen Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt<br />
aufgehoben. Bei <strong>der</strong> Haushaltsplanung und <strong>der</strong> Buchung <strong>der</strong> Geschäftsvorfälle stellt sich daher seit<br />
01.01.2010 die Frage, ob es sich um eine Investition o<strong>der</strong> um <strong>Erhaltung</strong>saufwand im Sinne des Gemeindehaushaltsrechts<br />
handelt.<br />
Wie allgemein bekannt, besteht ein <strong>Straßen</strong>körper grob von oben nach unten aus den Schichten<br />
Deckschicht, Bin<strong>der</strong>schicht, Tragschicht und Frostschutzschicht. Innerhalb <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
wurde in Übereinstimmung mit den Regelungen <strong>der</strong> Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik<br />
(GemHVO-Doppik) festgelegt, dass es sich um Unterhaltungsaufwand handelt, wenn ausschließlich<br />
die Deckschicht einer Straße erneuert wird. Werden bei einer Straße mindestens zwei <strong>der</strong> genannten<br />
Schichten erneuert, so wird angenommen, dass es sich um eine Investitionsmaßnahme handelt.<br />
Erfolgt im Rahmen einer Grundsanierung einer Fahrbahn die Erneuerung sämtlicher Schichten, liegt<br />
eine vollständige Wie<strong>der</strong>herstellung vor. Bis auf den Fall, dass es sich allein um Unterhaltungsaufwand<br />
handelt, müssen somit sämtliche Maßnahmen als investive Maßnahmen gesehen, mithin abgeschrieben<br />
werden und zugleich die ausgebauten, alten Teile in Abgang gebracht werden.<br />
Die Darstellung <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung wird somit wesentlich komplexer und ist auch<br />
davon geprägt, dass diese – sobald mehr als eine Schicht erneuert wird – als Investition gesehen<br />
werden muss. Dies ist auch dann <strong>der</strong> Fall, wenn För<strong>der</strong>mittel eingeworben werden o<strong>der</strong> über das<br />
Kommunalabgabengesetz (KAG) Anliegerbeiträge erhoben werden.<br />
Die Verwendung <strong>der</strong> Haushaltsmittel seit 01.01.2010 wird innerhalb dieses <strong>Bericht</strong>es genauer im<br />
Kap. 3 erläutert. Zur Finanzierung <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung sei aber schon jetzt darauf hingewiesen,<br />
dass Abschreibungen <strong>der</strong> investiven Maßnahmen sinnvoller Weise dazu dienen sollten, die Kosten<br />
in gleicher Höhe planmäßig <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung zu verwenden. In <strong>der</strong><br />
<strong>Hansestadt</strong> Lübeck dienen Abschreibungen <strong>der</strong>zeit aber lei<strong>der</strong> nur dazu, den Ressourcenverbrauch<br />
darzustellen. Da Abschreibungen dem konsumtiven Haushalt zugeordnet werden, ist es künftig sinnvoll,<br />
den konsumtiven Haushalt tatsächlich in <strong>der</strong> fachlich nötigen Größenordnung auszustatten, um<br />
<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vergangenheit wie<strong>der</strong>holt festgestellten Unterfinanzierung wirkungsvoll zu begegnen.<br />
2.6 För<strong>der</strong>möglichkeiten<br />
Zur Verbesserung <strong>der</strong> Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und zugleich <strong>zur</strong> Befriedigung des<br />
Finanzbedarfs in den Kommunen gewährte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
den Län<strong>der</strong>n aufgrund des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) seit<br />
01.01.1971 Finanzmittel aus <strong>der</strong> Mineralölsteuer. Die Höhe <strong>der</strong> Finanzmittel wurde über die Anzahl<br />
<strong>der</strong> zugelassenen Kraftfahrzeuge in den einzelnen Län<strong>der</strong>n ermittelt.<br />
Darüber hinaus bestehen gemäß Grundgesetz im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen dem<br />
Bund und den Bundeslän<strong>der</strong>n sowie zwischen den Bundeslän<strong>der</strong>n untereinan<strong>der</strong> sog. Finanzhilfen<br />
strukturschwacher Län<strong>der</strong> (FAG-Mittel). Hieraus können die Län<strong>der</strong>verwaltungen ihren Gebietskörperschaften<br />
finanzielle Mittel im Rahmen einer Höchstför<strong>der</strong>ung weitergeben.<br />
Das o.a. (Bundes-) GVFG entfiel zum Jahresende 2006. Seit 01.01.2007 stellt das Bundesministerium<br />
den Län<strong>der</strong>n allerdings für eine Übergangszeit noch einmal Kompensationsmittel <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
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