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ydaea r S - Bergstadt Sayda

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Seite 8 Amtliches<br />

.<br />

<strong>Sayda</strong>er Amts- und Heimatblatt 04 - 2010<br />

(Fortsetzung von Seite 7) einzelnen Teile des Haushaltsplans zwischen verschiedenen<br />

Kommunen differenziert sein:<br />

Dabei sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen 1. Haushaltssatzung<br />

beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte 2. Vorbericht<br />

Interessen einzelner entgegenstehen. Der Gemeinderat ist 3. Gesamtplan mit<br />

einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert; er soll jedoch • Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Vermindestens<br />

einmal im Monat einberufen werden. Der pflichtungsermächtigungen (nach den Einzelplänen 0 - 9,<br />

Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Viertel getrennt für Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)<br />

der Gemeinderäte unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes • Haushaltsquerschnitt (Einnahmen und Ausgaben nach den<br />

beantragt. In Eilfällen kann der Gemeinderat ohne Frist, formlos Einzelplänen 0 - 9, differenziert nach Arten, getrennt für<br />

und nur unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)<br />

werden. • Gruppierungsübersicht (Einnahmen und Ausgaben nach<br />

(4) Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind Arten - maßgebliches Klassifizierungskriterium ist der<br />

rechtzeitig ortsüblich bekanntzugeben. Dies gilt nicht bei der Gruppierungsplan)<br />

Einberufung des Gemeinderats in Eilfällen. • Finanzierungsübersicht (in verschiedenen Bundesländern<br />

(5) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Gemeinderäte gleichzeitig Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit)<br />

ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätes- 4. Einzelpläne des Verwaltungshaushalts, untergliedert in<br />

tens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen, wenn Abschnitte und Unterabschnitte<br />

der Gemeinderat den gleichen Verhandlungsgegenstand nicht 5. Einzelpläne des Vermögenshaushalts, untergliedert in<br />

innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat oder Abschnitte und Unterabschnitte<br />

wenn sich seit der Behandlung die Sach- oder Rechtslage 6. Sammelnachweise und Stellenplan<br />

wesentlich geändert hat. Die Verhandlungsgegenstände müssen 7. Finanzplanung und Investitionsprogramm<br />

in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen. 8. Übersichten über den Stand des Vermögens, der Schulden<br />

und der Rücklagen sowie die Fälligkeiten der Verpflich-<br />

§ 37 Öffentlichkeit der Sitzungen tungsermächtigungen<br />

(1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, sofern nicht 9. Haushalts- bzw. Wirtschaftspläne der<br />

das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner eine • Stiftungen<br />

nichtöffentliche Verhandlung erfordern. Über Anträge aus der • Sondervermögen, insb. der Eigenbetriebe<br />

Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand • Unternehmen des privaten Rechts, deren Eigentümerin die<br />

entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentli- Kommune ist, oder an denen sie mit mehr als 50% beteiligt<br />

cher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung<br />

beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung gefasste<br />

ist.<br />

Beschlüsse sind in öffentlicher Sitzung bekanntzugeben, sofern Zumindest in umfangreicheren Haushaltsplänen sind diese<br />

nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner<br />

entgegenstehen. Beschließt der Gemeinderat, einen<br />

einzelnen Teile farblich voneinander abgetrennt.<br />

Verhandlungsgegenstand in öffentlicher Sitzung zu behandeln, Mit dem künftigen, doppischen Haushaltsrecht wird sich<br />

so hat der Bürgermeister diesen auf die Tagesordnung der auch die Struktur der Haushaltspläne ändern, da z. B. die<br />

nächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen. Unterteilung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt<br />

(2) Die Gemeinderäte und der Bürgermeister sind zur entfällt und Vermögen bzw. Verbindlichkeiten in die Bilanz<br />

Verschwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung Eingang finden.<br />

behandelten Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis der<br />

Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die 1.2. Die Haushaltssatzung – Die Rechtsnorm<br />

Verschwiegenheitspflicht aufhebt; dies gilt nicht für Beschlüsse, Die Haushaltssatzung ist die rechtliche Grundlage für die<br />

die nach Absatz 1 Satz 3 bekanntgegeben worden sind. Haushaltswirtschaft. Sie wird vom Rat beschlossen; im<br />

Gegensatz zu den meisten anderen kommunalen Satzungen ist<br />

Den kommunalen Haushalt verstehen sie zeitlich (in der Regel auf ein Jahr) befristet. Die<br />

Haushaltssatzung enthält allerdings nur wenige Angaben; alle<br />

(Weiterführung vom Amtsblatt 03/2010)<br />

weiteren Hinweise sind dem Haushaltsplan und den dort<br />

Im neuen Haushaltsrecht soll die Integration der Finanzplanung<br />

beigefügten Übersichten und Informationen zu entnehmen. In<br />

in den Haushaltsplan erfolgen.<br />

der Haushaltssatzung werden lediglich festgesetzt:<br />

Schließlich ist der Haushaltsplan ein öffentliches Zahlenwerk.<br />

• Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts als<br />

Er wird nicht nur in öffentlicher Sitzung beraten und<br />

Gesamtsummen<br />

verabschiedet. Er kann auch von den Einwohnern - zumeist<br />

• Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts als<br />

zeitlich begrenzt - eingesehen werden.<br />

Gesamtsummen<br />

Wie wird der Haushalt erstellt?<br />

Die kommunalen Einrichtungen, die Vereine und die Bürger<br />

können ihre Vorschläge und Hinweise vor der Aufstellung des<br />

Haushalts einreichen. Nach der Erstellung durch die Kämmerei<br />

wird in den Räten dazu diskutiert, eventuell verändert und die<br />

• Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme<br />

• Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

• Der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />

• Die Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A und B,<br />

Gewerbesteuer)<br />

• [weitere Angaben z. B. zu weiteren Steuer- und Abgabe-<br />

Auslage beschlossen. Während der Auslage haben alle Bürger<br />

Sätzen]<br />

nochmal die Möglichkeit zur Einsicht und zu Einwendungen,<br />

ehe er nach der Abwägung der Einwände durch die Räte der<br />

Was sind Verwaltungs- und Vermögenshaushalt?<br />

Haushalt beschlossen wird.<br />

Seit der Neuregelung des kommunalen Haushaltsrechts 1974/75<br />

gilt die Unterscheidung von Verwaltungs- und Vermögenshaus-<br />

Was enthält der gedruckte Haushaltsplan?<br />

halt. In diesem Punkt weicht der kommunale vom staatlichen<br />

Der Aufbau des Haushaltsplanes, der schließlich gedruckt Haushalt ab, der eine solche Trennung nicht kennt.<br />

vorgelegt wird, folgt dabei in den Kommunen einem durchaus<br />

vergleichbaren Muster; allerdings kann die Reihenfolge der<br />

(Fortsetzung auf Seite 9)

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