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ydaea r S - Bergstadt Sayda

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Seite 6 Satzung<br />

.<br />

<strong>Sayda</strong>er Amts- und Heimatblatt 04 - 2010<br />

1. Änderungssatzung vom 24.03.2010<br />

zur Hauptsatzung der Stadt <strong>Sayda</strong> vom 11.12.2008<br />

Auf Grund von § 4 Abs.2 in Verbindung mit § 28 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. 4/2003 S. 55, 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Januar 2008<br />

(SächsGVBl. 3/2008, S138, 158) hat der Stadtrat der Stadt <strong>Sayda</strong> am 24.03.2010 in öffentlicher Sitzung mit der Mehrheit der<br />

Stimmen seiner Mitglieder die folgende Änderungssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Änderung<br />

Der § 3 der Hauptsatzung vom 11.12.2008 wird wie folgt neu gefasst:<br />

§ 3<br />

Wappen, Flagge, Dienstsiegel, Logo<br />

(1) Die Stadt <strong>Sayda</strong> führt ein Wappen, eine Flagge, ein Dienstsiegel sowie ein Logo.<br />

(2) Die Stadt führt seit 1646 ein unverändertes Wappen. Es zeigt im Vollwappen einen rot-grün geteilten Löwen, der nach links<br />

aufgerichtet im gelben Schild steht. Das Wappen wird vervollständigt mit einem Oberwappen mit stahlfarbenen bläulichem<br />

Helm, bräunlichen und gelblichen Helmzier mit Helmdecken.<br />

Zusätzlich zum Vollwappen wird ein kleines Wappen unter Verzicht auf das Oberwappen geführt, welches auf Antrag auch<br />

der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.<br />

(3) Die Flagge der Stadt ist Rot (oben) und Grün (unten).<br />

(4) Das Dienstsiegel der Stadt enthält das kleine Stadtwappen. Die Führung des Dienstsiegels ist dem Bürgermeister vorbehalten.<br />

Der Bürgermeister kann Bedienstete der Stadtverwaltung mit der Führung des Dienstsiegels beauftragen. Näheres ist in einer<br />

Siegelordnung zu regeln.<br />

(5) 2009 wurde ein Logo der Stadt <strong>Sayda</strong> eingeführt. Das Logo steht allen ohne Antrag zur Verfügung. Es zeigt stilisiert ein nach<br />

oben führendes zweigeteiltes Dreieck mit der Inschrift <strong>Sayda</strong> auf grünen Grund. Die Spitze ist rot. An der linken Schräge<br />

sind Wasserturm und Kirche als Wahrzeichen der Stadt angedeutet. An der rechten Schräge kann die Internetadresse der Stadt<br />

<strong>Sayda</strong> stehen. Das Logo darf nicht verändert werden.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Sayda</strong>, den 24.03.2010<br />

........................................<br />

V. Krönert, Bürgermeister<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO<br />

zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt<br />

worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 der SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />

oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des<br />

Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist die Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO<br />

genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Sayda</strong>, den 24.03.2010<br />

........................................<br />

V. Krönert, Bürgermeister

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