ydaea r S - Bergstadt Sayda
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Seite 6 Satzung<br />
.<br />
<strong>Sayda</strong>er Amts- und Heimatblatt 04 - 2010<br />
1. Änderungssatzung vom 24.03.2010<br />
zur Hauptsatzung der Stadt <strong>Sayda</strong> vom 11.12.2008<br />
Auf Grund von § 4 Abs.2 in Verbindung mit § 28 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. 4/2003 S. 55, 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Januar 2008<br />
(SächsGVBl. 3/2008, S138, 158) hat der Stadtrat der Stadt <strong>Sayda</strong> am 24.03.2010 in öffentlicher Sitzung mit der Mehrheit der<br />
Stimmen seiner Mitglieder die folgende Änderungssatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Änderung<br />
Der § 3 der Hauptsatzung vom 11.12.2008 wird wie folgt neu gefasst:<br />
§ 3<br />
Wappen, Flagge, Dienstsiegel, Logo<br />
(1) Die Stadt <strong>Sayda</strong> führt ein Wappen, eine Flagge, ein Dienstsiegel sowie ein Logo.<br />
(2) Die Stadt führt seit 1646 ein unverändertes Wappen. Es zeigt im Vollwappen einen rot-grün geteilten Löwen, der nach links<br />
aufgerichtet im gelben Schild steht. Das Wappen wird vervollständigt mit einem Oberwappen mit stahlfarbenen bläulichem<br />
Helm, bräunlichen und gelblichen Helmzier mit Helmdecken.<br />
Zusätzlich zum Vollwappen wird ein kleines Wappen unter Verzicht auf das Oberwappen geführt, welches auf Antrag auch<br />
der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.<br />
(3) Die Flagge der Stadt ist Rot (oben) und Grün (unten).<br />
(4) Das Dienstsiegel der Stadt enthält das kleine Stadtwappen. Die Führung des Dienstsiegels ist dem Bürgermeister vorbehalten.<br />
Der Bürgermeister kann Bedienstete der Stadtverwaltung mit der Führung des Dienstsiegels beauftragen. Näheres ist in einer<br />
Siegelordnung zu regeln.<br />
(5) 2009 wurde ein Logo der Stadt <strong>Sayda</strong> eingeführt. Das Logo steht allen ohne Antrag zur Verfügung. Es zeigt stilisiert ein nach<br />
oben führendes zweigeteiltes Dreieck mit der Inschrift <strong>Sayda</strong> auf grünen Grund. Die Spitze ist rot. An der linken Schräge<br />
sind Wasserturm und Kirche als Wahrzeichen der Stadt angedeutet. An der rechten Schräge kann die Internetadresse der Stadt<br />
<strong>Sayda</strong> stehen. Das Logo darf nicht verändert werden.<br />
§ 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
<strong>Sayda</strong>, den 24.03.2010<br />
........................................<br />
V. Krönert, Bürgermeister<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO<br />
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt<br />
worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 der SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />
oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des<br />
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist die Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO<br />
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Sayda</strong>, den 24.03.2010<br />
........................................<br />
V. Krönert, Bürgermeister