ydaea r S - Bergstadt Sayda
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<strong>Sayda</strong>er Amts- und Heimatblatt . 04 - 2010 Informationen/Allgemeines Seite 11<br />
Baumpflege und Baumfällungen<br />
im Ortsgebiet und an Straßen<br />
Auch in diesem Winter wurden trotz der Aufgaben im<br />
Winterdienst Baumpflege und Baumfällungen durchgeführt.<br />
Nach der Auswertung der Baumschauen im Jahr 2009 war<br />
wieder eine große Liste entsprechend den Vorschriften durch das<br />
Ordnungsamt und den Umweltbeauftragten der Unteren<br />
Umweltbehörde erstellt worden. Diese Liste sah Pflege- und<br />
Fällungsmaßnahmen am Baumbestand im öffentlichen<br />
Verkehrsraum und bei Gefährdungen von Objekten vor.<br />
Auf Grund der Konsolidierung des städtischen Haushalts<br />
konnten nur Arbeiten, die durch den örtlichen Bauhof<br />
durchführbar waren ausgeführt werden. Die Arbeiten, die nur<br />
durch Spezialfirmen ausführbar sind und schnell eine<br />
vierstellige Summe erreichen, müssen jedoch auf Grund des<br />
Haushaltfehlbetrages verschoben werden.<br />
In diesen Fällen ist zu hoffen, dass bis zum Haushaltausgleich<br />
und zur Vergabe der Leistungen keine Schäden entstehen. Sie<br />
werden jedes Jahr zur Baumschau wieder kontrolliert und bei<br />
Gefahr in Verzug Maßnahmen ergriffen. Dazu muss dann eine<br />
unaufschiebbare Ausgabe beantragt werden.<br />
Noch im Frühjahr werden an einigen Stellen Ersatzpflanzungen<br />
vorgenommen, um auch in Zukunft einen gepflegten<br />
Baumbestand im gesamten Ortsgebiet vorfinden zu können.<br />
Diese Maßnahmen werden dann im Baumkataster erfasst und<br />
der Umweltbehörde als Nachweisführung vorgelegt.<br />
Foto: Esche mit verfaultem Stammkern und Pilzbefall<br />
Foto: Stamm mit verfaultem Kern und gerissenem Mantel<br />
Diese Bilder zeigen die Notwendigkeit der Fällungen wegen<br />
Fäulnis und bei anderen Bäumen war Abtrocknung oder<br />
Pilzbefall die Ursache.<br />
V. Krönert<br />
Bürgermeister<br />
Information zur Baumfällung<br />
Wiederholt wurde ich angesprochen, ob man auf<br />
Privatgrundstücken eine Fällgenehmigung von der<br />
Stadtverwaltung braucht.<br />
Nach wie vor gilt die Baumschutzverordnung in den Städten und<br />
Gemeinden.<br />
Das heißt, dass das Baumfällen grundsätzlich genehmigt werden<br />
muss und nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar des<br />
Folgejahres erfolgen darf. Ausnahmen oder eine Verlängerung<br />
des Fälltermins geschehen nur in Absprache mit der<br />
Stadtverwaltung <strong>Sayda</strong> und dem Baumschutzverantwortlichen.<br />
Alle anderen Medien-Gerüchte entsprechen nicht der Wahrheit.<br />
B. Dürichen<br />
Baumschutzverantwortlicher<br />
Haushaltsbefragung – Mikrozensus<br />
und Arbeitskräftestichprobe<br />
der EU 2010<br />
Jährlich werden im Freistaat Sachsen wie im gesamten<br />
Bundesgebiet der Mikrozensus und die EU- Arbeitskräftestichprobe<br />
durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“)<br />
ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung, bei der ein<br />
Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu<br />
Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche,<br />
Besuch von Schulen oder Hochschulen, Quellen des<br />
Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2010<br />
enthält zudem noch Fragen zur Wohnsituation.<br />
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den<br />
Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens.<br />
Dabei werden nicht Personen sondern Wohnungen ausgewählt.<br />
Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier<br />
aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können<br />
zwischen der zeitsparenden Befragung durch die<br />
Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung<br />
direkt an das statistische Landesamt wählen.<br />
Erhebungsbeauftragte legitimieren sich mit einem<br />
Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur<br />
Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen<br />
verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für<br />
statistische Zwecke verwendet.<br />
Die Ergebnisse des Mikrozensus ermöglichen zuverlässige<br />
Aussagen über die wirtschaftliche und soziale Lage der<br />
Bevölkerung, der Haushalte und Familien. Gleichzeitig werden<br />
mit dieser Erhebung international vergleichbare<br />
Arbeitsmarktdaten geliefert.<br />
Auskunft erteilt: Ina Helbig, Tel.: 03578 33-2110<br />
ErzgebirgsCard,<br />
mit der Sie kostengünstig oder kostenlos zahlreiche<br />
touristische Einrichtungen in der Region besuchen<br />
können.<br />
Zur Auswahl stehen die 48-Stunden-Karte, welche an zwei<br />
aufeinander folgenden Tagen in Anspruch genommen werden<br />
muss (Erwachsene 22,00 €, Kinder von 6 bis 14 Jahren 11,00 €)<br />
bzw. die 4-Tageskarte, die an 4 frei wählbaren Tagen innerhalb<br />
von 14 Tagen ab erster Nutzung gültig ist .<br />
M. Meyer, FVA <strong>Sayda</strong>