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ydaea r S - Bergstadt Sayda

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<strong>Sayda</strong>er Amts- und Heimatblatt . 04 - 2010 Informationen/Allgemeines Seite 11<br />

Baumpflege und Baumfällungen<br />

im Ortsgebiet und an Straßen<br />

Auch in diesem Winter wurden trotz der Aufgaben im<br />

Winterdienst Baumpflege und Baumfällungen durchgeführt.<br />

Nach der Auswertung der Baumschauen im Jahr 2009 war<br />

wieder eine große Liste entsprechend den Vorschriften durch das<br />

Ordnungsamt und den Umweltbeauftragten der Unteren<br />

Umweltbehörde erstellt worden. Diese Liste sah Pflege- und<br />

Fällungsmaßnahmen am Baumbestand im öffentlichen<br />

Verkehrsraum und bei Gefährdungen von Objekten vor.<br />

Auf Grund der Konsolidierung des städtischen Haushalts<br />

konnten nur Arbeiten, die durch den örtlichen Bauhof<br />

durchführbar waren ausgeführt werden. Die Arbeiten, die nur<br />

durch Spezialfirmen ausführbar sind und schnell eine<br />

vierstellige Summe erreichen, müssen jedoch auf Grund des<br />

Haushaltfehlbetrages verschoben werden.<br />

In diesen Fällen ist zu hoffen, dass bis zum Haushaltausgleich<br />

und zur Vergabe der Leistungen keine Schäden entstehen. Sie<br />

werden jedes Jahr zur Baumschau wieder kontrolliert und bei<br />

Gefahr in Verzug Maßnahmen ergriffen. Dazu muss dann eine<br />

unaufschiebbare Ausgabe beantragt werden.<br />

Noch im Frühjahr werden an einigen Stellen Ersatzpflanzungen<br />

vorgenommen, um auch in Zukunft einen gepflegten<br />

Baumbestand im gesamten Ortsgebiet vorfinden zu können.<br />

Diese Maßnahmen werden dann im Baumkataster erfasst und<br />

der Umweltbehörde als Nachweisführung vorgelegt.<br />

Foto: Esche mit verfaultem Stammkern und Pilzbefall<br />

Foto: Stamm mit verfaultem Kern und gerissenem Mantel<br />

Diese Bilder zeigen die Notwendigkeit der Fällungen wegen<br />

Fäulnis und bei anderen Bäumen war Abtrocknung oder<br />

Pilzbefall die Ursache.<br />

V. Krönert<br />

Bürgermeister<br />

Information zur Baumfällung<br />

Wiederholt wurde ich angesprochen, ob man auf<br />

Privatgrundstücken eine Fällgenehmigung von der<br />

Stadtverwaltung braucht.<br />

Nach wie vor gilt die Baumschutzverordnung in den Städten und<br />

Gemeinden.<br />

Das heißt, dass das Baumfällen grundsätzlich genehmigt werden<br />

muss und nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar des<br />

Folgejahres erfolgen darf. Ausnahmen oder eine Verlängerung<br />

des Fälltermins geschehen nur in Absprache mit der<br />

Stadtverwaltung <strong>Sayda</strong> und dem Baumschutzverantwortlichen.<br />

Alle anderen Medien-Gerüchte entsprechen nicht der Wahrheit.<br />

B. Dürichen<br />

Baumschutzverantwortlicher<br />

Haushaltsbefragung – Mikrozensus<br />

und Arbeitskräftestichprobe<br />

der EU 2010<br />

Jährlich werden im Freistaat Sachsen wie im gesamten<br />

Bundesgebiet der Mikrozensus und die EU- Arbeitskräftestichprobe<br />

durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“)<br />

ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung, bei der ein<br />

Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu<br />

Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche,<br />

Besuch von Schulen oder Hochschulen, Quellen des<br />

Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2010<br />

enthält zudem noch Fragen zur Wohnsituation.<br />

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den<br />

Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens.<br />

Dabei werden nicht Personen sondern Wohnungen ausgewählt.<br />

Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier<br />

aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können<br />

zwischen der zeitsparenden Befragung durch die<br />

Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung<br />

direkt an das statistische Landesamt wählen.<br />

Erhebungsbeauftragte legitimieren sich mit einem<br />

Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur<br />

Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen<br />

verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für<br />

statistische Zwecke verwendet.<br />

Die Ergebnisse des Mikrozensus ermöglichen zuverlässige<br />

Aussagen über die wirtschaftliche und soziale Lage der<br />

Bevölkerung, der Haushalte und Familien. Gleichzeitig werden<br />

mit dieser Erhebung international vergleichbare<br />

Arbeitsmarktdaten geliefert.<br />

Auskunft erteilt: Ina Helbig, Tel.: 03578 33-2110<br />

ErzgebirgsCard,<br />

mit der Sie kostengünstig oder kostenlos zahlreiche<br />

touristische Einrichtungen in der Region besuchen<br />

können.<br />

Zur Auswahl stehen die 48-Stunden-Karte, welche an zwei<br />

aufeinander folgenden Tagen in Anspruch genommen werden<br />

muss (Erwachsene 22,00 €, Kinder von 6 bis 14 Jahren 11,00 €)<br />

bzw. die 4-Tageskarte, die an 4 frei wählbaren Tagen innerhalb<br />

von 14 Tagen ab erster Nutzung gültig ist .<br />

M. Meyer, FVA <strong>Sayda</strong>

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