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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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Beiträge zur vorderbsterreichisclieii Münzgeschichte.<br />

227<br />

nähere Datirung dieses Blaphartes (nach Luschin zwischen 1405 und<br />

1411) wird durch die von mir beigebrachten Urkunden geändert<br />

und seine Entstehung um einige Jahre früher hinaufgesetzt.<br />

Die Münze selbst beschreibt Luschin wie folgt:<br />

Vs. -i- LeVPOLD ? D — VK S KVSTRie. In einem Vierpass der<br />

österreichische Balkenschild, umschlossen von den Insignien des<br />

Ordens vom „umgestürzten Drachen".<br />

Ks. S § Theo — BäLDVS. Der sitzende Heilige in Bischofs-<br />

kleidung, rechts segnend, links den Krummstab, zu den Füßen den<br />

österreichischen Balkenschild.<br />

Durchmesser 23 mm, wiegt 1*91 g, hält nach dem Striche<br />

angeblich zwischen 8 und 9 Loth fein.<br />

Wir haben in diesem eigenthümlichen Gepräge in der That das<br />

älteste, sicher nachweisbare Erzeugnis der Münzstätte Thann vor<br />

uns, dessen Entstehung, wie wir sehen werden, zwischen die Jahre<br />

1399 und 1403 fällt.<br />

Herzog Albrecht, der Vormund der Söhne des in der Schlacht<br />

bei Sempach gefallenen Herzogs Leopold IH., hatte 1387 seiner Stadt<br />

Thann im Elsass das Recht verliehen ,daz si nu furbass ewiclich<br />

unser müntz slahen und messen mügent" *"). Es war dies kurz nach<br />

dem Zustandekommen des großen Münzvertrages vom 14. September<br />

1387 geschehen, in welchem Albrecht für sein ganzes Gebiet, mit<br />

den Bischöfen von Basel und Strassburg, sowie allen Herren und<br />

Städten der Nordschweiz und des oberen Rheinthaies sich verbunden<br />

hatte, zehn Jahre lang ein Pfund Pfennige (240) im "Werte eines<br />

guten Goldguldens auszubringen. In dieser Vertragsurkunde wird<br />

Thann noch unter den nichtmünzenden Städten aufgeführt, ein<br />

Beweis, dass damals jenes Privileg noch nicht existii-te. Um jedoch<br />

den Thanner Pfennigen in jedem Falle im Bundesgebiete Währung<br />

zu verschaffen, datirte man nachträglich das Verleihungsdocument<br />

auf den 1. September 1387, also vor Abschluss des Vertrages<br />

zurück ").<br />

10) Schoepflin, Alsatia diplomatica II, p. 28i.<br />

1') Nur so ist der auch schon von Luschin erkannte Widerspruch zu<br />

erklären. Vordatirungen von Privilegien waren übrigens damals durchaus nichts<br />

Ungewöhnliches. Vergl. das Beispiel für Colmar von 1376 („Der Rappenmünzbund"<br />

p. 24).<br />

15*

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