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Kreisjugendausschuss Kreis 10 Oberhausen-Bottrop - TSV Safakspor

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Top 6.1<br />

Bleibt ein Schiedsrichter aus<br />

6<br />

Bleibt ein Schiedsrichter in der Leistungsklasse der A-Jgd. bis D-Jgd. und <strong>Kreis</strong>klasse A-Jugend aus, wird<br />

das Spiel grundsätzlich abgesagt und in der folgenden Woche zeitnah nachgeholt.<br />

Bleibt ein Schiedsrichter in der <strong>Kreis</strong>klasse der B-Jugend bis D-Jugend aus, oder wird kein Schiri angesetzt, muss<br />

das Spiel dennoch ausgetragen werden. Die beteiligten Vereine müssen sich auf eine Person zur Spielleitung<br />

einigen. Das Recht zur Spielleitung ist der folgenden Staffelung zu entnehmen:<br />

1. neutraler Schiedsrichter, 2. Schiedsrichter des Gastvereins, 3. Schiedsrichter des Platzvereins,<br />

4. B- oder C-Lizenz-Inhaber, 5. Jugendleiterausweisinhaber des Gastvereins,<br />

6. Jugendleiterausweisinhaber des Platzvereins, 7. Betreuer Gastverein, 8. Betreuer Platzverein.<br />

Alle Spiele müssen ausgetragen werden.<br />

Sollte ein Spiel in der KK der B-Jugend bis D-Jugend ausfallen, da die Vereine sich nicht auf einen Schiri<br />

einigen, wird das Spiel für beide als verloren gewertet.<br />

Top 6.2<br />

Passkontrolle vor dem Spiel<br />

Bei allen Pflichtspielen der A/B/C+D -Junioren auf <strong>Kreis</strong>ebene (Niederrheinliga und höher sind hiervon nicht<br />

betroffen) werden vor dem Spiel durch den SR eine persönliche Passkontrolle durchgeführt. Die Vereine sind daher<br />

verpflichtet die Ausfüllung des Spielberichts bis mindestens 30 Minuten vor dem Spiel abzuschließen. Danach wird<br />

der SR die Kontrolle in bisheriger Form vornehmen. Hiernach wird dann eine persönliche Passkontrolle<br />

durchgeführt, wo überprüft wird, ob der im Spielbericht eingetragene Spieler mit den Geburtsdaten und Passbild<br />

übereinstimmen. Sollte ein Spieler ohne Pass antreten so muss er sich durch einen gültigen<br />

Lichtbildausweis ausweisen. Ist dies nicht der Fall kann der Spieler nicht eingesetzt werden.<br />

Auswechselspieler werden vor Spielbeginn in den Spielbericht eingetragen und haben sich unaufgefordert<br />

beim SR zur Datenüberprüfung zu melden.<br />

Top 7.0<br />

Spielkleidung und Rückennummern<br />

Wenn zwei Mannschaften die gleiche oder nach Ansicht des Schiedsrichters eine nicht genügend unterschiedliche<br />

Spielkleidung haben, so muss die Gastgebermannschaft die Kleidung wechseln. Ersatzspielbekleidung ist<br />

bereitzuhalten. Die Trikots müssen, bei A, B, C und D-Junioren, mit Rückennummern versehen sein. Es sind nur<br />

fortlaufende Rückennummern von 1 bis 16 usw. gestattet. Diese Nummern müssen sich in der Farbe von der<br />

Spielkleidung deutlich abheben. Die Nummerierung muss mit den Eintragungen auf dem Spielbericht<br />

übereinstimmen. Auswechselspieler sind erst nach ihrer Einwechselung einzutragen. Der Ersatztorwart ist<br />

gesondert zu kennzeichnen.<br />

Top 7.1<br />

Werbung auf Spielkleidung<br />

Werbung auf der Spielkleidung ist genehmigungspflichtig. Die Bestimmungen des DFB sind zu beachten. Für<br />

jeden Werbeträger ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Der KJA ist aufgefordert, Stichproben zu machen.<br />

Verstöße gegen Anzeigepflicht werden gemäß § 4 RuVO/WFV geahndet.<br />

Top 8.0<br />

Turniere<br />

Jugendturniere sind mit Durchführungsbestimmungen und Spielplänen an den KJA 6 Wochen vor Beginn des<br />

Turniers in vierfacher Ausfertigung zwecks Genehmigung vorzulegen. Außerdem muss für den Bereich<br />

<strong>Oberhausen</strong> eine zusätzliche Genehmigung bei der OGM Sportservice Center, durch den Verein eingeholt werden,<br />

ansonsten werden keine Turniere genehmigt. Sollte ein Verein ein nicht genehmigtes Turnier ausrichten oder an<br />

zugesagten Terminen nicht antreten sowie Teilnehmen, wird eine einjährige Sperre für weitere<br />

Turnierausrichtungen / Teilnahmen ausgesprochen. Ein Verein der eine schriftliche Zusage zu einem Turnier<br />

gegeben hat ist verpflichtet teilzunehmen. Der ausrichtende Verein muss für das Genehmigungsverfahren, die<br />

schriftlichen Zusagen der teilnehmenden Vereine den Unterlagen beifügen und dem KJA vorlegen.<br />

Innerhalb von 4 Wochen vor Turnierbeginn kann der ausrichtende Verein die Ausladung bzw. der teilnehmende<br />

Verein seine Zusage in schriftlicher Form zurückziehen.

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