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Kreisjugendausschuss Kreis 10 Oberhausen-Bottrop - TSV Safakspor

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Entscheidungsspiele<br />

<strong>10</strong><br />

Auf und Abstiegsplan<br />

Stehen am Ende der Saison zwei oder mehrere Mannschaften punktgleich in der Tabelle, werden<br />

Entscheidungsspiele zur Ermittlung der Platzierung angesetzt, sofern diese Platzierung für die Meisterschaft oder<br />

den Abstieg von Bedeutung ist. Die Entscheidungsspiele haben laut Rahmenspielplan stattzufinden.<br />

Aufstieg Niederrheinliga<br />

Die <strong>Kreis</strong>meister der A-, B - und C-Junioren spielen mit dem jüngeren Jahrgang in einer Relegation um den<br />

Aufstieg in die Niederrheinliga. Sollte der <strong>Kreis</strong>meister verzichten, kann der KJA eine Mannschaft benennen.<br />

Vereine die mit den ersten Mannschaften in der Niederrheinliga oder Regionalliga spielen, müssen in der<br />

Leistungsklasse mit dem jüngeren Jahrgang spielen. An einem Spieltag können bis zu 2 Spieler des älteren<br />

Jahrgangs eingesetzt werden.<br />

Aufstieg zur <strong>Kreis</strong>leistungsklasse von 2er Mannschaften<br />

Eine A2-/ B2-/ oder C2 – Juniorenmannschaft hat nur das Recht in einer aufstiegsberechtigten Gruppe zu spielen,<br />

wenn A1-/ B1-/ oder C1 – Juniorenmannschaft in der Bundesliga, Regionalliga, Niederrheinliga oder<br />

<strong>Kreis</strong>leistungsklasse spielen. Sie müssen in der <strong>Kreis</strong>klasse mit dem jüngeren Jahrgängen, U18, U16, U14 spielen.<br />

An einem Spieltag können bis zu 2 Spieler des älteren Jahrgangs eingesetzt werden.<br />

Eine A2-U18, B2-U16 oder C2-U14 Mannschaft kann nur aufsteigen wenn die 1. Mannschaft in der Bundesliga,<br />

Regionalliga oder Niederrheinliga spielt.<br />

Die 2. Mannschaft eines Vereines kann nicht in die Leistungsklasse aufsteigen, wenn die 1. Mannschaft dieses<br />

Vereines schon in der Leistungsklasse spielt. Steigt eine Mannschaft aus der Niederrheinliga ab, so muss eine<br />

eventuell in der Leistungsklasse spielende 2. Mannschaft in die <strong>Kreis</strong>klasse absteigen.<br />

Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins einer Altersklasse in aufstiegsberechtigten Gruppen, so kann nur die<br />

1. Mannschaft aufsteigen.<br />

Auf- und Abstiegsplan für das Spieljahr 2012 / 13<br />

§ 16 Abs. 5 der Jugendordnung hat Gültigkeit.<br />

In den Leistungsklassen der A-Junioren bis C-Junioren können nur 11-er-Mannschaften und in der Leistungsklasse<br />

der D-Junioren nur 9-er-Mannschaften berücksichtigt werden.<br />

Mannschaften, die neu zum Spielbetrieb angemeldet werden, müssen in der untersten Staffel (<strong>Kreis</strong>staffel)<br />

eingegliedert werden.<br />

Werden Mannschaften während der laufenden Saison zurückgezogen, gelten sie als Absteiger. Bei Ummeldung<br />

entscheidet der KJA über die weitere Spielmöglichkeit.<br />

Die Meisterschaftsanwärter der A- bis C- Leistungsklassen haben bis zum letzten Spieltag schriftlich gegenüber<br />

dem Staffelleiter zu erklären, ob sie an der Qualifikation zur Niederrheinliga teilnehmen, wenn sie die sportliche<br />

Qualifikation erreichen und ggf. in der Niederrheinliga spielen. Bis zum letzten Spieltag haben alle Vereine, die<br />

aufgrund ihrer Platzierung in der Leistungsklasse verbleiben oder als <strong>Kreis</strong>liga-Staffelsieger ein Aufstiegsrecht<br />

haben, gegenüber dem Staffelleiter schriftlich zu erklären, ob sie mit ihren Mannschaften in den Leistungsklassen<br />

spielen werden. Vereine, die bis zum vorgenannten Termin keine schriftliche Erklärung abgegeben haben,<br />

verzichten hierdurch automatisch auf einen Platz in der Leistungsklasse.<br />

Die schriftliche Erklärung wird von allen Staffelleitern per Einschreiben oder über das FVN - Postfach<br />

angenommen. Alle anderen Formen der Einsendungen sind nichtig!<br />

Verzichten Mannschaften der Leistungsklasse, die sich durch den Tabellenplatz direkt für die neue Leistungsklasse<br />

qualifiziert haben, auf ihren Platz, verbleiben nächstplatzierte Mannschaften in der Leistungsklasse. Bei einem<br />

Verzicht nach Saisonstart gilt die zurückgezogene Mannschaft für die neue Spielzeit als Absteiger aus der<br />

Leistungsklasse. Über eine weitere Spielmöglichkeit dieser Mannschaft in unteren Klassen ohne neue<br />

Aufstiegsberechtigung entscheidet der KJA im Einzelfall.<br />

Stehen nach Abschluss der Spielrunde zwei oder mehrere Mannschaften punktgleich auf Tabellenplätzen, die für<br />

die Meisterschaft bzw. den Auf- oder Abstieg von Bedeutung sind, sind Entscheidungsspiele durchzuführen (§ 8<br />

Abs. 4 JSpO). Entscheidungsspiele zwischen zwei Mannschaften finden auf neutralem Platz statt. Die Regelungen<br />

des § 47 (2) und (3) SpO sind zu beachten. Hinsichtlich der Verlängerungsspieldauer gilt § 19 (3) JSpO.<br />

Ist eine Entscheidung zwischen drei Mannschaften herbeizuführen, hat jede Mannschaft ein Heim- und ein<br />

Auswärtsspiel. Die Auslosung nimmt der Staffelleiter vor. Bei Punktgleichheit nach der Runde entscheidet zunächst<br />

die Tordifferenz, danach die Mehrzahl der erzielten Tore und, falls erforderlich, der direkte Vergleich. Ist hierdurch

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