Kreisjugendausschuss Kreis 10 Oberhausen-Bottrop - TSV Safakspor
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Entscheidungsspiele<br />
<strong>10</strong><br />
Auf und Abstiegsplan<br />
Stehen am Ende der Saison zwei oder mehrere Mannschaften punktgleich in der Tabelle, werden<br />
Entscheidungsspiele zur Ermittlung der Platzierung angesetzt, sofern diese Platzierung für die Meisterschaft oder<br />
den Abstieg von Bedeutung ist. Die Entscheidungsspiele haben laut Rahmenspielplan stattzufinden.<br />
Aufstieg Niederrheinliga<br />
Die <strong>Kreis</strong>meister der A-, B - und C-Junioren spielen mit dem jüngeren Jahrgang in einer Relegation um den<br />
Aufstieg in die Niederrheinliga. Sollte der <strong>Kreis</strong>meister verzichten, kann der KJA eine Mannschaft benennen.<br />
Vereine die mit den ersten Mannschaften in der Niederrheinliga oder Regionalliga spielen, müssen in der<br />
Leistungsklasse mit dem jüngeren Jahrgang spielen. An einem Spieltag können bis zu 2 Spieler des älteren<br />
Jahrgangs eingesetzt werden.<br />
Aufstieg zur <strong>Kreis</strong>leistungsklasse von 2er Mannschaften<br />
Eine A2-/ B2-/ oder C2 – Juniorenmannschaft hat nur das Recht in einer aufstiegsberechtigten Gruppe zu spielen,<br />
wenn A1-/ B1-/ oder C1 – Juniorenmannschaft in der Bundesliga, Regionalliga, Niederrheinliga oder<br />
<strong>Kreis</strong>leistungsklasse spielen. Sie müssen in der <strong>Kreis</strong>klasse mit dem jüngeren Jahrgängen, U18, U16, U14 spielen.<br />
An einem Spieltag können bis zu 2 Spieler des älteren Jahrgangs eingesetzt werden.<br />
Eine A2-U18, B2-U16 oder C2-U14 Mannschaft kann nur aufsteigen wenn die 1. Mannschaft in der Bundesliga,<br />
Regionalliga oder Niederrheinliga spielt.<br />
Die 2. Mannschaft eines Vereines kann nicht in die Leistungsklasse aufsteigen, wenn die 1. Mannschaft dieses<br />
Vereines schon in der Leistungsklasse spielt. Steigt eine Mannschaft aus der Niederrheinliga ab, so muss eine<br />
eventuell in der Leistungsklasse spielende 2. Mannschaft in die <strong>Kreis</strong>klasse absteigen.<br />
Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins einer Altersklasse in aufstiegsberechtigten Gruppen, so kann nur die<br />
1. Mannschaft aufsteigen.<br />
Auf- und Abstiegsplan für das Spieljahr 2012 / 13<br />
§ 16 Abs. 5 der Jugendordnung hat Gültigkeit.<br />
In den Leistungsklassen der A-Junioren bis C-Junioren können nur 11-er-Mannschaften und in der Leistungsklasse<br />
der D-Junioren nur 9-er-Mannschaften berücksichtigt werden.<br />
Mannschaften, die neu zum Spielbetrieb angemeldet werden, müssen in der untersten Staffel (<strong>Kreis</strong>staffel)<br />
eingegliedert werden.<br />
Werden Mannschaften während der laufenden Saison zurückgezogen, gelten sie als Absteiger. Bei Ummeldung<br />
entscheidet der KJA über die weitere Spielmöglichkeit.<br />
Die Meisterschaftsanwärter der A- bis C- Leistungsklassen haben bis zum letzten Spieltag schriftlich gegenüber<br />
dem Staffelleiter zu erklären, ob sie an der Qualifikation zur Niederrheinliga teilnehmen, wenn sie die sportliche<br />
Qualifikation erreichen und ggf. in der Niederrheinliga spielen. Bis zum letzten Spieltag haben alle Vereine, die<br />
aufgrund ihrer Platzierung in der Leistungsklasse verbleiben oder als <strong>Kreis</strong>liga-Staffelsieger ein Aufstiegsrecht<br />
haben, gegenüber dem Staffelleiter schriftlich zu erklären, ob sie mit ihren Mannschaften in den Leistungsklassen<br />
spielen werden. Vereine, die bis zum vorgenannten Termin keine schriftliche Erklärung abgegeben haben,<br />
verzichten hierdurch automatisch auf einen Platz in der Leistungsklasse.<br />
Die schriftliche Erklärung wird von allen Staffelleitern per Einschreiben oder über das FVN - Postfach<br />
angenommen. Alle anderen Formen der Einsendungen sind nichtig!<br />
Verzichten Mannschaften der Leistungsklasse, die sich durch den Tabellenplatz direkt für die neue Leistungsklasse<br />
qualifiziert haben, auf ihren Platz, verbleiben nächstplatzierte Mannschaften in der Leistungsklasse. Bei einem<br />
Verzicht nach Saisonstart gilt die zurückgezogene Mannschaft für die neue Spielzeit als Absteiger aus der<br />
Leistungsklasse. Über eine weitere Spielmöglichkeit dieser Mannschaft in unteren Klassen ohne neue<br />
Aufstiegsberechtigung entscheidet der KJA im Einzelfall.<br />
Stehen nach Abschluss der Spielrunde zwei oder mehrere Mannschaften punktgleich auf Tabellenplätzen, die für<br />
die Meisterschaft bzw. den Auf- oder Abstieg von Bedeutung sind, sind Entscheidungsspiele durchzuführen (§ 8<br />
Abs. 4 JSpO). Entscheidungsspiele zwischen zwei Mannschaften finden auf neutralem Platz statt. Die Regelungen<br />
des § 47 (2) und (3) SpO sind zu beachten. Hinsichtlich der Verlängerungsspieldauer gilt § 19 (3) JSpO.<br />
Ist eine Entscheidung zwischen drei Mannschaften herbeizuführen, hat jede Mannschaft ein Heim- und ein<br />
Auswärtsspiel. Die Auslosung nimmt der Staffelleiter vor. Bei Punktgleichheit nach der Runde entscheidet zunächst<br />
die Tordifferenz, danach die Mehrzahl der erzielten Tore und, falls erforderlich, der direkte Vergleich. Ist hierdurch