Sebastian Kurtenbach
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etrachtet, was allerdings auch dazu führen kann, dass es zu einer organisierten<br />
Unverantwortlichkeit kommt (vgl. Banner 1991, S. 6). Dadurch gibt es zwar eine Förderung auf<br />
dem Papier, die jedoch keiner gemeinsamen Strategie folgt. Deshalb haben einige Kommunen<br />
sogenannte Integrationsbeauftragte 35 eingeführt, die sich allerdings in ihrem Aufgabenspektrum<br />
und ihren Kompetenzen unterscheiden. Durch einen Ansprechpartner innerhalb der<br />
Kommunalverwaltung wird Integrationsarbeit stärker betont und durchsetzungsfähiger (vgl.<br />
Detmers 2008, S. 105).<br />
Die inhaltliche Ausrichtung der kommunalen Integrationsarbeit ist nicht definiert und eine<br />
Kommune kann das Arbeitsfeld im Rahmen der Allzuständigkeit passgenau kreieren (vgl.<br />
Gesemann/Roth 2009, S. 12). Dabei reicht die Spannweite von innerer<br />
Verwaltungssensibilisierung bis hin zu Quartierskonzepten mit einem breiten Repertoire an<br />
sozialen Angeboten (vgl. u.a. Mansury 2007; BMVBS 2010). Eine solche Flexibilität in der<br />
Organisation ist Fluch und Segen zugleich. Fluch, weil es weder eine verlässliche Finanzierung<br />
für die Kommunen gibt noch eine Möglichkeit, integrationspolitische Leistungen einzufordern.<br />
Segen, weil passgenaue Lösungen generiert werden können, die dort greifen, wo sie besonders<br />
notwendig sind: nämlich in jenen Quartieren, die die Funktion einer urbanen<br />
Integrationsschleuse innehaben (vgl. Mansury 2007, S. 41ff.).<br />
Zu den Leistungen kommunaler Integrationspolitik gehört auch die Sprachförderung 36,da<br />
Sprache ein grundlegender Integrationsfaktor ist, deren Erwerb politisch gefördert werden kann<br />
(vgl. Pasler 2007, S. 7). Der Spracherwerb begünstigt die Möglichkeit, eine Arbeitsstelle zu<br />
erhalten und zu besseren Schulabschlüssen zu gelangen und fördert somit Teilhabechancen.<br />
Kommunale Integrationspolitik soll somit im weiteren Sinne als kommunales<br />
Leistungsspektrum verstanden werden, das primär auf die Förderung der Teilhabe von<br />
Migranten an relevanten Gütern abzielt. Damit können Kommunen ohne Einschränkungen<br />
passgenaue Angebote zur Förderung von Integration und damit auch zur Gestaltung urbaner<br />
Integrationsschleusen entwickeln.<br />
2.4 Kommunale Stadt-‐ und Quartiersentwicklungspolitik<br />
Stadt-‐ und damit auch Quartiersentwicklung gehört nach § 8 Raumordnungsgesetz zu den<br />
grundlegenden kommunalen Pflichtaufgaben. Die Gemeinden haben die Aufgaben, Strukturen<br />
von öffentlichem Interesse, wie z.B. Straßen, und zum Teil geförderten Wohnraum vorzuhalten.<br />
Da es sich meist um sehr kostenintensive Maßnahmen handelt, unterstützen Bund und Länder<br />
35 Die Bezeichnung variiert zwischen den Kommunen.<br />
36 An diesem Punkt gibt es eine inhaltliche Überschneidung mit der kommunalen Bildungspolitik.<br />
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