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Sebastian Kurtenbach

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unterliegen (vgl. Niedersächsischer Landtag 2007, S. 337), wobei sie allerdings auch die<br />

finanziellen Lasten alleine schultern müssen. Dafür ist es den Kommunen und freien Trägern<br />

freigestellt, wie sie die Erwachsenen-­‐ und Familienbildung inhaltlich ausgestalten.<br />

Für urbane Integrationsschleusen bedeutet dies, dass kommunale Bildungspolitik an den<br />

Spielräumen der jeweiligen bildungspolitischen Handlungsfelder ausgerichtet werden muss. Im<br />

vorschulischen Bereich sowie im Schulbereich können Kommunen die Integrationsleistungen<br />

unterstützen, indem sie eine möglichst hochwertige Infrastruktur vorhalten. Dies impliziert auch<br />

eine möglichst gute Ausstattung mit pädagogischen Fachkräften. Zudem ist insbesondere eine<br />

qualitativ hochwertige frühkindliche Förderung (vgl. Förster/Taubert 2008, S. 131ff.) ein<br />

Baustein, um der nachwachsenden Generation bessere Bildungs-­‐ und damit Zukunftschancen zu<br />

ermöglichen (vgl. Geißler 2008, S. 273ff.). Tatsächlich können Kommunen die Erwachsenen-­‐ und<br />

Familienbildung passgenau auf die Gegebenheiten in der urbanen Integrationsschleuse<br />

ausrichten, wie Beispiele aus dem Programm Soziale Stadt zeigen (vgl. Soziale Stadt 2012).<br />

2.3 Kommunale Integrationspolitik<br />

Der Bund hat in Einwanderungsfragen die Gesetzgebungskompetenz, und die Länder haben<br />

mittels Polizeigewalt für die Durchführung der Gesetze zu sorgen. Somit bleibt den Kommunen<br />

nur die Gestaltung weicher Integrationsfaktoren, oder anders gesagt: Der Bund und die Länder<br />

regeln die Zuwanderung, in den Kommunen wird sie zur Integrationsaufgabe. An ihnen hängt<br />

Integration allerdings im besonderen Ausmaß, denn Migranten erfahren die jeweiligen<br />

Förderungsangebote in ihrer unmittelbaren Lebensumwelt, dem Quartier (vgl. Farwick 2004,<br />

S. 254f.). Dieses Umstandes sind sich die meisten Kommunen bewusst und reagieren mit<br />

unterschiedlichen politischen Maßnahmen. Solche Maßnahmen unterliegen keinen gesetzlichen<br />

Regelungen und sind freiwillige Aufgaben der Kommunen 34.<br />

Die wachsenden Integrationsbemühungen von Kommunen sind ebenfalls an der Entwicklung<br />

dieses Politikfeldes abzulesen, denn seit spätestens 2005 hat sich die Kommunalpolitik von der<br />

Ausländer-­‐ zur Integrationspolitik weiterentwickelt (vgl. Heinrich 2012, S. 1). Kommunale<br />

Integrationspolitik hat sich somit, auch aufgrund unterschiedlicher öffentlicher und<br />

gesellschaftlicher Debatten, als prominentes Politikfeld etabliert (vgl. u.a. Schwarz 2010; Spiegel<br />

2010). Dabei wird sie von den Kommunen oftmals als sogenannte Querschnittsaufgabe<br />

34 Zwar gibt es eine Bundesbeauftragte für Integration, diese hat jedoch keine Kompetenz in der Gesetzgebung (§ 92<br />

AufenthG). Die Länder nehmen sich des Politikfeldes Integrationsförderung ebenfalls an, ohne jedoch Gesetze zu<br />

erlassen. Eher werden Projekte und Programme ausgeschrieben, die Kommunen Fördergelder für vorgeplante<br />

Integrationsprojekte sichern (vgl. am Beispiel NRW www.integration.nrw.de/foerderung/index.php, abgerufen am<br />

15.11.2012).<br />

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