Sebastian Kurtenbach
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unterliegen (vgl. Niedersächsischer Landtag 2007, S. 337), wobei sie allerdings auch die<br />
finanziellen Lasten alleine schultern müssen. Dafür ist es den Kommunen und freien Trägern<br />
freigestellt, wie sie die Erwachsenen-‐ und Familienbildung inhaltlich ausgestalten.<br />
Für urbane Integrationsschleusen bedeutet dies, dass kommunale Bildungspolitik an den<br />
Spielräumen der jeweiligen bildungspolitischen Handlungsfelder ausgerichtet werden muss. Im<br />
vorschulischen Bereich sowie im Schulbereich können Kommunen die Integrationsleistungen<br />
unterstützen, indem sie eine möglichst hochwertige Infrastruktur vorhalten. Dies impliziert auch<br />
eine möglichst gute Ausstattung mit pädagogischen Fachkräften. Zudem ist insbesondere eine<br />
qualitativ hochwertige frühkindliche Förderung (vgl. Förster/Taubert 2008, S. 131ff.) ein<br />
Baustein, um der nachwachsenden Generation bessere Bildungs-‐ und damit Zukunftschancen zu<br />
ermöglichen (vgl. Geißler 2008, S. 273ff.). Tatsächlich können Kommunen die Erwachsenen-‐ und<br />
Familienbildung passgenau auf die Gegebenheiten in der urbanen Integrationsschleuse<br />
ausrichten, wie Beispiele aus dem Programm Soziale Stadt zeigen (vgl. Soziale Stadt 2012).<br />
2.3 Kommunale Integrationspolitik<br />
Der Bund hat in Einwanderungsfragen die Gesetzgebungskompetenz, und die Länder haben<br />
mittels Polizeigewalt für die Durchführung der Gesetze zu sorgen. Somit bleibt den Kommunen<br />
nur die Gestaltung weicher Integrationsfaktoren, oder anders gesagt: Der Bund und die Länder<br />
regeln die Zuwanderung, in den Kommunen wird sie zur Integrationsaufgabe. An ihnen hängt<br />
Integration allerdings im besonderen Ausmaß, denn Migranten erfahren die jeweiligen<br />
Förderungsangebote in ihrer unmittelbaren Lebensumwelt, dem Quartier (vgl. Farwick 2004,<br />
S. 254f.). Dieses Umstandes sind sich die meisten Kommunen bewusst und reagieren mit<br />
unterschiedlichen politischen Maßnahmen. Solche Maßnahmen unterliegen keinen gesetzlichen<br />
Regelungen und sind freiwillige Aufgaben der Kommunen 34.<br />
Die wachsenden Integrationsbemühungen von Kommunen sind ebenfalls an der Entwicklung<br />
dieses Politikfeldes abzulesen, denn seit spätestens 2005 hat sich die Kommunalpolitik von der<br />
Ausländer-‐ zur Integrationspolitik weiterentwickelt (vgl. Heinrich 2012, S. 1). Kommunale<br />
Integrationspolitik hat sich somit, auch aufgrund unterschiedlicher öffentlicher und<br />
gesellschaftlicher Debatten, als prominentes Politikfeld etabliert (vgl. u.a. Schwarz 2010; Spiegel<br />
2010). Dabei wird sie von den Kommunen oftmals als sogenannte Querschnittsaufgabe<br />
34 Zwar gibt es eine Bundesbeauftragte für Integration, diese hat jedoch keine Kompetenz in der Gesetzgebung (§ 92<br />
AufenthG). Die Länder nehmen sich des Politikfeldes Integrationsförderung ebenfalls an, ohne jedoch Gesetze zu<br />
erlassen. Eher werden Projekte und Programme ausgeschrieben, die Kommunen Fördergelder für vorgeplante<br />
Integrationsprojekte sichern (vgl. am Beispiel NRW www.integration.nrw.de/foerderung/index.php, abgerufen am<br />
15.11.2012).<br />
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