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Betrifft: Betreuung 4

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Zivilrechtliche Rahmenbedingungen<br />

Für die zu erwartende gesetzliche Regelung der Vorsorgevollmacht ist eine<br />

Bestimmung empfehlenswert, dass als Voraussetzung der Wirksamkeit einer<br />

Patientenverfügung eine vorhergehende ärztliche Beratung und Aufklärung<br />

über mögliche Wirkungen einer Patientenverfügung stattfindet.<br />

Sozialrechtliche Aspekte<br />

Einfluss externer Faktoren: Dauer der <strong>Betreuung</strong>sverfahren *<br />

Die Dauer eines <strong>Betreuung</strong>sverfahrens kann sich in der Art und Weise der<br />

Leistungserbringung nach SGB V und SGB XI auswirken. In der Praxis wird<br />

z. B. beklagt, dass Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen<br />

deswegen so lange verweilen, weil bestimmte Maßnahmen<br />

aufgrund der langen Dauer von <strong>Betreuung</strong>sverfahren nicht ergriffen<br />

werden könnten, die zu einer passenderen und oft kostengünstigeren Versorgung<br />

führen würden.<br />

Zusammenfassung und Lösungsansätze am Beispiel des SGB IX<br />

Die Rolle des Faktors Zeit ist bei der Schnittstellenproblematik nicht zu unterschätzen.<br />

Häufig sind es nicht leistungs- oder leistungserbringungsrechtliche<br />

Probleme, aufgrund derer die Übergänge an den Schnittstellen notleidend sind,<br />

sondern Probleme der Dauer z. B. von Begutachtungsverfahren im Rahmen<br />

der Pflegeversicherung.<br />

Hier könnte ein Fallmanagement helfen, wonach die Begutachtung schon dann<br />

beantragt und eingeleitet wird, wenn die Entlassung in die häusliche Umgebung<br />

absehbar wird. Nach den Begutachtungs-Richtlinien (BRi) 1997 für den<br />

MDK ist in einer solchen Situation die Begutachtung unverzüglich, spätestens<br />

innerhalb einer Woche noch im Krankenhaus oder in der stationären Rehabilitationseinrichtung<br />

durchzuführen.<br />

Für die Lösung der Problematik der zeitlichen Dauer von <strong>Betreuung</strong>sverfahren<br />

können keine probaten Lösungen angeboten werden. Die Dauer eines gerichtlichen<br />

Verfahrens hängt auch von der personellen Belastung der Justiz auf<br />

allen Ebenen ab. So wird in der Praxis häufig vorgebracht, dass richterliche<br />

Entscheidungen ungebührlich lange Zeit im Schreibdienst ihrer Verschriftlichung<br />

harren. Eine entsprechende Gerichtsverwaltungsorganisation und entsprechender<br />

Personalbesatz sind Voraussetzung für zügige Behandlung dringlicher<br />

Angelegenheiten. Am Beispiel des <strong>Betreuung</strong>sverfahrens und seiner<br />

Verfahrensdauerproblematik wird im Übrigen deutlich, dass in vulnerablen<br />

* Auszug aus dem Kapitel „Sozialrecht“ des Vierten Berichts zur Lage der älteren<br />

Generation. Deutscher Bundestag Drucksache 14/8822 vom 18. 04. 2002, S. 335,<br />

Autor dieses Kapitels: Prof. Dr. Gerhard Igl<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 75

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