05.06.2013 Aufrufe

Betrifft: Betreuung 4

Betrifft: Betreuung 4

Betrifft: Betreuung 4

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Vorwort<br />

Vorwort<br />

Die mit dem Inkrafttreten des <strong>Betreuung</strong>srechts zum 1.1.1992 vollzogene<br />

„Jahrhundertreform“ des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige<br />

ist zehn Jahre alt. Das „neue“ Recht steht für einen Paradigmenwechsel<br />

im gesellschaftlichen Umgang mit behinderten, psychisch kranken und alten<br />

Menschen: An die Stelle von Entrechung, Stigmatisierung und anonymer<br />

Verwaltung trat als neues Leitbild, hilfebedürftigen Menschen Würde und<br />

Selbstbestimmung, Schutz und qualifizierte Hilfe zu verbürgen. Dieser sozialstaatlich<br />

geprägten Zielsetzung des <strong>Betreuung</strong>sgesetzes ist der Vormundschaftsgerichtstag<br />

e.V. ohne Einschränkung verpflichtet. Die Realisierung<br />

dieses Leitbildes zum Wohl der Menschen mit <strong>Betreuung</strong> muss der wichtigste<br />

Ansteuerungspunkt sein und bleiben. Dies gilt sowohl für die Umsetzung und<br />

Anwendung des <strong>Betreuung</strong>srechts als auch für die laufende Diskussion über<br />

dessen „Reformbedürftigkeit“.<br />

Für fast eine Million Menschen ist inzwischen ein rechtlicher Betreuer bestellt.<br />

Bleiben ihre Rechte gewahrt? Ist die unterschiedlich entwickelte und ausgestattete<br />

Infrastruktur des <strong>Betreuung</strong>swesens geeignet und in der Lage, ihnen die<br />

nötige Hilfe zuteil werden zu lassen? Solange es zu diesen und zu weiteren<br />

elementaren Fragen keine gesicherten Erkenntnisse gibt, fehlt der Kompass,<br />

um Rechtsänderungen zielsicher ansteuern zu können. Nicht überstürzte Manöver<br />

sind in dieser Situation angezeigt, sondern zunächst eine sorgfältige<br />

Positionsbestimmung und erst dann erforderliche behutsame Kurskorrekturen.<br />

Zu dieser Auffassung ist offenbar auch die auf Beschluss der 72. Justizministerkonferenz<br />

gebildete Bund-Länder-Arbeitsgruppe gelangt. Der im Sommer<br />

vorgelegte – in diesem Band vollständig dokumentierte und in einigen Beiträgen<br />

kommentierte – Zwischenbericht zeigt eindeutig, dass in erster Linie nicht<br />

eine erneute Rechtsreform, sondern die Umsetzung von Zielen und Vorgaben<br />

des <strong>Betreuung</strong>srechts sowie eine Qualifizierung der beteiligten Akteure und<br />

Handlungsabläufe erforderlich ist. Dieser Kurs ist nachdrücklich zu begrüßen.<br />

Diese - erstmals in Buchform vorgelegte - Ausgabe von <strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong><br />

erscheint im Vorfeld des 8. Vormundschaftsgerichtstags, auf dem die Diskussion<br />

über Wege und Strategien zur Umsetzung der Ziele des <strong>Betreuung</strong>srechts<br />

sowie zu eventuellen Rechtsänderungen fortgeführt wird. Die Ergebnisse werden<br />

wir so schnell wie möglich – voraussichtlich im Mai 2003 – veröffentlichen.<br />

Jeder von uns bleibt aufgefordert, das kostbare Gut <strong>Betreuung</strong>srecht in<br />

der Alltagspraxis pfleglich zu behandeln und auch vor überstürzten Änderungen<br />

zu schützen.<br />

Hans-Erich Jürgens, Karl-Ernst Brill<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!