Betrifft: Betreuung 4
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Bund-Länder-Arbeitsgruppe „<strong>Betreuung</strong>srecht“<br />
- im Alter von 18 - 39 Jahren, die dement waren und in einer Einrichtung<br />
lebten;<br />
- im Alter von 18 - 39 Jahren, die dement waren und zu Hause lebten;<br />
- im Alter von 40 - 69 Jahren, die dement waren und in einer Einrichtung<br />
lebten;<br />
- im Alter von 40 - 69 Jahren, die dement waren und zu Hause lebten;<br />
- im Alter von 70 Jahren und mehr, die dement waren und in einer Einrichtung<br />
lebten;<br />
- im Alter von 70 Jahren und mehr, die dement waren und zu Hause lebten;<br />
- im Alter von 18 - 39 Jahren, die suchtkrank waren und in einer Einrichtung<br />
lebten;<br />
- im Alter von 18 - 39 Jahren, die suchtkrank waren und zu Hause lebten; im<br />
Alter von 40 - 69 Jahren, die suchtkrank waren und in einer Einrichtung<br />
lebten;<br />
- im Alter von 40 - 69 Jahren, die suchtkrank waren und zu Hause lebten;<br />
- im Alter von 70 Jahren und mehr, die suchtkrank waren und in einer Einrichtung<br />
lebten;<br />
- im Alter von 70 Jahren und mehr, die suchtkrank waren und zu Hause<br />
lebten?<br />
In welcher Höhe wurden den Berufsbetreuerinnen und -betreuern in den jeweils<br />
unter der Frage 1 aufgeführten Fallgestaltungen Aufwendungsersatz<br />
gezahlt?<br />
Dieser Fragenkatalog wird in die Evaluation des Bundesministeriums der Justiz<br />
zum <strong>Betreuung</strong>srecht einfließen. Die Mitglieder der Bund-Länder-<br />
Arbeitsgruppe sind überwiegend im Beirat des Evaluationsprojekts vertreten.<br />
Die Beantwortung der gestellten Fragen wird die Grundlage für weitere Prüfungen<br />
sein.<br />
3. Weitere Überlegungen<br />
Insbesondere wenn eine Pauschalierung der Vergütung - einschließlich des<br />
Auslagenersatzes - nicht verwirklicht werden kann, stellt sich die Frage, welche<br />
Maßnahmen ergriffen werden können, um Vergütungsabrechnungen effektiver<br />
und inhaltsreicher prüfen und bearbeiten zu können. Dazu empfiehlt die<br />
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zwei Bereiche eingehend zu prüfen:<br />
Sinnvoll könnte es sein, den Ländern die Einrichtung zentraler Abrechnungsstellen<br />
zu ermöglichen. Eine zentrale Stelle kann zu einer über den einzelnen<br />
Amtsgerichtsbezirk hinausgehenden Kontrolle führen, die eher in der<br />
Lage ist, Missbräuche aufzudecken.<br />
Zudem erscheint es notwendig, das Kriterium der „Wirtschaftlichkeit“ des<br />
betreuerischen Handelns im Gesetz zu verankern. Die Analyse vieler <strong>Betreuung</strong>sakten<br />
hat ergeben, dass oft ohne Rücksicht auf die Kriterien rationellen<br />
52 VormundschaftsGerichtsTag e.V.