Betrifft: Betreuung 4
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Betrifft: Betreuung 4
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4. Badischer Vormundschaftsgerichtstag<br />
schaft. Hier bestehen andere Wirkmechanismen der Qualitätssicherung. Der<br />
auf Märkten vorausgesetzte Wettbewerb, die Kontrolle durch die Verbraucher<br />
und Kunden bei mangelhaften Leistungen, sie entfällt weitgehend im <strong>Betreuung</strong>swesen.<br />
Insofern kommt es darauf an, die Qualitätsmaßstäbe, die zentralen<br />
Orientierungen des <strong>Betreuung</strong>swesens bei allen Akteuren, aber auch in der<br />
Gesamtgesellschaft zu verankern. Nur dann gibt es die notwendige „awareness“,<br />
die gegenseitige Kontrolle zur Einhaltung vorgegebener Qualitätsmaßstäbe,<br />
die dem behinderten oder psychisch kranken Menschen dienen.<br />
Perspektiven standen am Ende des Badischen Vormundschaftsgerichtstages<br />
und sie wurden in unterschiedlicher Hinsicht, z.T. auch als Forderung formuliert.<br />
Auf Bundesebene wird über die Reform des <strong>Betreuung</strong>srechtes in einer<br />
Bund-Länder-Arbeitgruppe diskutiert, dies vor allem angestoßen durch die<br />
fiskalischen Mehraufwendungen in Justizhaushalten.<br />
Vom Justizministerium Baden-Württemberg wurden Andeutungen gemacht, in<br />
welche Richtung diese Überlegungen gehen. Eine Rechtssicherheit schaffende<br />
Formulierung von Formvorschriften für Vorsorgevollmachten soll ebenso dazu<br />
gehören wie die Diskussion um ein gesetzliches Angehörigenvertretungsrecht.<br />
Eine Verlagerung von Aufgaben von der Justiz zu den <strong>Betreuung</strong>sbehörden,<br />
aber auch eine Umverlagerung von Aufgaben innerhalb der Justiz zugunsten<br />
der Rechtspfleger ist Thema. Bei den Teilnehmern des Badischen Vormundschaftsgerichtstages<br />
wurde u.a. gefordert, klare Ausstattungsstandards für<br />
<strong>Betreuung</strong>sbehörden verbindlich zu erklären, die <strong>Betreuung</strong>svereine für ihre<br />
Querschnittsaufgaben adäquat auszustatten, die Justiz auch seitens des Justizministeriums<br />
zu motivieren, sich stärker in die Netzwerke des <strong>Betreuung</strong>swesens<br />
vor Ort einzubringen.<br />
Von allen Teilnehmern wurde die Einschätzung geteilt, dass die großen Herausforderungen<br />
des <strong>Betreuung</strong>srechtes erst noch bevorstehen: Sowohl durch<br />
die demografische Entwicklung als auch durch die gesellschaftlichen Veränderungen<br />
werden sowohl qualitativ als auch quantitativ Mehraufgaben auf das<br />
<strong>Betreuung</strong>swesen zukommen. Dabei kann sich auch das Profil der gesetzlichen<br />
<strong>Betreuung</strong> wandeln. Wenn etwa, wie im SGB IX, im Rehabilitationsrecht,<br />
vorgesehen, personenbezogene Budgets eingeführt werden, werden diese von<br />
den Berufsbetreuern gemanaged? Gerade die Berufsbetreuer sehen hierin eine<br />
mögliche Ausweitung des Berufsbildes der Berufsbetreuer, erweitert etwa um<br />
Aufgaben der Insolvenzverwaltung, des Case-Managements, eines „Sozialanwaltes“.<br />
Im Bereich der ehrenamtlichen <strong>Betreuung</strong>en wurde gerade vor dem<br />
Hintergrund der baden-württembergischen Erfahrungen im Bürgerschaftlichen<br />
Engagement dringend empfohlen, die vielfältige Engagementbereitschaft in<br />
der Bevölkerung in <strong>Betreuung</strong>svereinen zu nutzen. Das freiwillige Engagement<br />
muss nicht nur darin bestehen, ehrenamtliche <strong>Betreuung</strong>en zu übernehmen.<br />
Es kann auch als freiwilliges Engagement im <strong>Betreuung</strong>sverein an ande-<br />
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