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Betrifft: Betreuung 4

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4. Badischer Vormundschaftsgerichtstag<br />

schaft. Hier bestehen andere Wirkmechanismen der Qualitätssicherung. Der<br />

auf Märkten vorausgesetzte Wettbewerb, die Kontrolle durch die Verbraucher<br />

und Kunden bei mangelhaften Leistungen, sie entfällt weitgehend im <strong>Betreuung</strong>swesen.<br />

Insofern kommt es darauf an, die Qualitätsmaßstäbe, die zentralen<br />

Orientierungen des <strong>Betreuung</strong>swesens bei allen Akteuren, aber auch in der<br />

Gesamtgesellschaft zu verankern. Nur dann gibt es die notwendige „awareness“,<br />

die gegenseitige Kontrolle zur Einhaltung vorgegebener Qualitätsmaßstäbe,<br />

die dem behinderten oder psychisch kranken Menschen dienen.<br />

Perspektiven standen am Ende des Badischen Vormundschaftsgerichtstages<br />

und sie wurden in unterschiedlicher Hinsicht, z.T. auch als Forderung formuliert.<br />

Auf Bundesebene wird über die Reform des <strong>Betreuung</strong>srechtes in einer<br />

Bund-Länder-Arbeitgruppe diskutiert, dies vor allem angestoßen durch die<br />

fiskalischen Mehraufwendungen in Justizhaushalten.<br />

Vom Justizministerium Baden-Württemberg wurden Andeutungen gemacht, in<br />

welche Richtung diese Überlegungen gehen. Eine Rechtssicherheit schaffende<br />

Formulierung von Formvorschriften für Vorsorgevollmachten soll ebenso dazu<br />

gehören wie die Diskussion um ein gesetzliches Angehörigenvertretungsrecht.<br />

Eine Verlagerung von Aufgaben von der Justiz zu den <strong>Betreuung</strong>sbehörden,<br />

aber auch eine Umverlagerung von Aufgaben innerhalb der Justiz zugunsten<br />

der Rechtspfleger ist Thema. Bei den Teilnehmern des Badischen Vormundschaftsgerichtstages<br />

wurde u.a. gefordert, klare Ausstattungsstandards für<br />

<strong>Betreuung</strong>sbehörden verbindlich zu erklären, die <strong>Betreuung</strong>svereine für ihre<br />

Querschnittsaufgaben adäquat auszustatten, die Justiz auch seitens des Justizministeriums<br />

zu motivieren, sich stärker in die Netzwerke des <strong>Betreuung</strong>swesens<br />

vor Ort einzubringen.<br />

Von allen Teilnehmern wurde die Einschätzung geteilt, dass die großen Herausforderungen<br />

des <strong>Betreuung</strong>srechtes erst noch bevorstehen: Sowohl durch<br />

die demografische Entwicklung als auch durch die gesellschaftlichen Veränderungen<br />

werden sowohl qualitativ als auch quantitativ Mehraufgaben auf das<br />

<strong>Betreuung</strong>swesen zukommen. Dabei kann sich auch das Profil der gesetzlichen<br />

<strong>Betreuung</strong> wandeln. Wenn etwa, wie im SGB IX, im Rehabilitationsrecht,<br />

vorgesehen, personenbezogene Budgets eingeführt werden, werden diese von<br />

den Berufsbetreuern gemanaged? Gerade die Berufsbetreuer sehen hierin eine<br />

mögliche Ausweitung des Berufsbildes der Berufsbetreuer, erweitert etwa um<br />

Aufgaben der Insolvenzverwaltung, des Case-Managements, eines „Sozialanwaltes“.<br />

Im Bereich der ehrenamtlichen <strong>Betreuung</strong>en wurde gerade vor dem<br />

Hintergrund der baden-württembergischen Erfahrungen im Bürgerschaftlichen<br />

Engagement dringend empfohlen, die vielfältige Engagementbereitschaft in<br />

der Bevölkerung in <strong>Betreuung</strong>svereinen zu nutzen. Das freiwillige Engagement<br />

muss nicht nur darin bestehen, ehrenamtliche <strong>Betreuung</strong>en zu übernehmen.<br />

Es kann auch als freiwilliges Engagement im <strong>Betreuung</strong>sverein an ande-<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 279

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