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Betrifft: Betreuung 4

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Thomas Klie<br />

lich die Rechte des Einzelnen zu stärken, nachhaltig gesichert werden können,<br />

fällt auf, dass die Würdigung aber auch die Förderung der Freiwilligen auch in<br />

Baden-Württemberg nicht „mustergültig“ ist, trotz des Landesprogramms<br />

„Bürgerschaftlichen Engagement“. Die neuerlich ins Gespräch gekommene<br />

Steuerpflicht für die Aufwandsentschädigungen von 312 Euro für die „ehrenamtlichen<br />

Betreuer“ und vielfach eingeleitete Steuerprüfung im Zusammenhang<br />

mit der Aufwandsentschädigung können in diesem Zusammenhang nur<br />

empören.<br />

Wichtiges Thema auf dem Badischen Vormundschaftsgerichtstag war die<br />

Qualitätssicherung im <strong>Betreuung</strong>swesen. Für die <strong>Betreuung</strong>sbehörden wurde<br />

eine Empfehlung bzw. Orientierungshilfe der kommunalen Spitzenverbände<br />

zur Ausstattung in den Grundzügen vorgestellt, die der Qualitätssicherung<br />

dient. Aus Freiburg wurde davon berichtet, dass eine Organisationsuntersuchung<br />

der <strong>Betreuung</strong>sbehörde zum Ergebnis kam, dass diese dringend der<br />

Reorganisation bedarf. So sollen hier die vielfältigen Aufgaben der Erstellung<br />

von Sozialberichten nicht mehr vom Allgemeinen Sozialen Dienst, sondern<br />

von Mitarbeitern einer eigenständigen <strong>Betreuung</strong>sbehörde wahrgenommen<br />

werden. Die Interessensgemeinschaft der <strong>Betreuung</strong>svereine in Baden-<br />

Württemberg stellte für die <strong>Betreuung</strong>svereine geltende Qualitätsstandards vor,<br />

die gemeinsam erarbeitet wurden. Die Berufsverbände berichteten über ihre<br />

Aktivitäten: Erstellung eines verbindlichen Berufsbildes, Weiterbildung, Prüfung<br />

der Einführung eines Berufsregisters und vieles mehr.<br />

Eine zentrale Rolle der Qualitätssicherung im <strong>Betreuung</strong>swesen spielen die<br />

Vormundschaftsgerichte, sowohl gegenüber anderen Akteuren als auch hinsichtlich<br />

ihrer eigenen Arbeit. Hier wurde deutlich, dass es an wirksamen Instanzen<br />

der externen Qualitätssicherung fehlt. Lediglich in Vergütungsfragen<br />

würden Beschwerdewege genutzt, nicht jedoch in den zentralen Fragen der<br />

Führung von <strong>Betreuung</strong> und der Entscheidung von Gerichten. So blieben vielfach<br />

unterlassene Anhörung, der Verzicht auf die Bestellung eines Verfahrensbetreuers<br />

und vieles andere mehr völlig folgenlos. Die Diskussion um die<br />

Qualitätssicherung machte deutlich, dass es für ein funktionierendes, qualitätsgesichertes<br />

<strong>Betreuung</strong>swesen von großer Bedeutung ist, dass die Akteure sich<br />

ihre Qualitätsstandards gegenseitig offen legen, so dass die jeweils anderen<br />

wissen, welche Qualitätsmaßstäbe sie an die Arbeit etwa der Gerichte, etwa<br />

der Berufsbetreuer etc legen können. Als äußerst wirkungsvoll bewähren sich<br />

übergreifende regionale Absprachen zur Qualitätssicherung in speziellen<br />

<strong>Betreuung</strong>sfragen, etwa beim Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen,<br />

bei der Auswahl und Bestellung von Betreuern etc. Kooperative Qualitätssicherung<br />

heißt hier das Stichwort: das <strong>Betreuung</strong>swesen kann in sich nur qualitätsgesichert<br />

funktionieren, wenn die Kooperation qualitätsgesichert ist. Die<br />

Ansätze und Termini der Qualitätssicherung stammen aus Militär und Wirt-<br />

278 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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