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Betrifft: Betreuung 4

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4. Badischer Vormundschaftsgerichtstag<br />

Bericht vom 4. Badischen Vormundschaftsgerichtstag<br />

Thomas Klie<br />

Am 22.03.2002 fand der 4. Badische Vormundschaftsgerichtstag an der Ev.<br />

Fachhochschule in Freiburg statt. 200 Teilnehmerinnen kamen aus allen Bereichen<br />

des <strong>Betreuung</strong>swesens: ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer, <strong>Betreuung</strong>svereine,<br />

Vormundschaftsgerichte, <strong>Betreuung</strong>sbehörden, Vertreter von<br />

Einrichtungen der Psychiatrie, der Pflege und des Gesundheitswesens. Der 4.<br />

Badische Vormundschaftsgerichtstag stand unter dem Motto: „Ten years after“:<br />

das <strong>Betreuung</strong>srecht hatte sein erstes größeres „Jubiläum“ zu feiern, es<br />

trat 1992 in Kraft. Bilanzen aus unterschiedlichen Perspektiven wurden gezogen.<br />

Der Grundtenor war: Die Konzeption des <strong>Betreuung</strong>srechtes ist in vielen<br />

Sachfragen konsolidiert.<br />

Gleichwohl sind bei der Umsetzung des <strong>Betreuung</strong>srechtes eine Reihe von<br />

Defiziten zu beklagen. Dabei handelt es sich weniger um die skandalträchtigen<br />

Randerscheinungen des <strong>Betreuung</strong>swesens, die in den öffentlich zu recht gebrandmarkten<br />

Untreuevorwürfen gegen Berufsbetreuer liegen. Die meisten<br />

Berufsbetreuer arbeiten in hohem Maße engagiert und zuverlässig. Ohne sie<br />

würde das <strong>Betreuung</strong>swesen nicht funktionieren. Dies gilt in noch größerem<br />

Maße für die Angehörigen und Ehrenamtlichen, die die überwiegende Zahl der<br />

<strong>Betreuung</strong>en, weit über 60 % führen. Probleme bereitet die unzureichende<br />

Ausstattung der <strong>Betreuung</strong>svereine zur Wahrnehmung ihrer Querschnittsaufgaben,<br />

der Gewinnung von Freiwilligen deren Begleitung und Schulung. Viele<br />

<strong>Betreuung</strong>svereine müssen zur Sicherung ihrer Finanzierung Berufsbetreuungen<br />

führen und werden dadurch von anderen Aufgaben, den ihnen an sich<br />

übertragenen, abgehalten. Die Gerichte zeigen sich zunehmend überlastet. Die<br />

Zahl der <strong>Betreuung</strong>en hat sich gegenüber dem Jahre 1992 verdoppelt. Eine<br />

Million Betreute sind in Deutschland bei den Amtsgerichten registriert. Dies<br />

führt zu einem wesentlich erhöhten Arbeitsanfall bei den Vormundschaftsgerichten,<br />

die in der Zwischenzeit nicht oder kaum besser ausgestattet wurden,<br />

aber ein wesentlich höheres Arbeitspensum zu bewältigen haben. In hohem<br />

Maße problematisch erscheint auch die Entwicklung, dass gesetzliche Betreuer<br />

immer mehr Aufgaben übernehmen müssen, die an sich Sozialen Diensten<br />

obliegen, sei es im Bereich der sozialpsychiatrischen Versorgung, sei es im<br />

Bereich der Koordination und Beratung in Pflegekontexten, sei es bei der Entlassung<br />

von Patienten aus dem Krankenhaus. Gesetzliche Betreuer werden zu<br />

Lückenbüßern einer Infrastruktur mit sozialen Diensten. Mit Blick auf die<br />

freiwilligen Betreuer, deren es dringend bedarf, um das <strong>Betreuung</strong>swesen auch<br />

in der Zukunft so gestalten zu können, dass die Ziele des Gesetzgebers, näm-<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 277

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