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Betrifft: Betreuung 4

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Forschung an Einwilligungsunfähigen<br />

Aber selbst sogenannte sanfte Methoden wie Wiegen, Messen und Beobachten<br />

oder Blut-, Speichel- und Urinproben sind bei den betroffenen Menschen mit<br />

geistigen und seelischen Behinderungen oft mit großer Angst besetzt, die im<br />

Hinblick auf die Würde und Unverletzlichkeit auch dieser Menschen nicht als<br />

„objektiv minimal“ wegdiskutiert werden darf. Im übrigen sind diese Begriffe<br />

derart weit interpretierbar, dass sie keine ausreichende Garantie für eine enge<br />

Begrenzung von Forschungsmethoden bedeuten.<br />

Nach allem kann einer Aufweichung des Nürnberger Kodex von 1947 („Die<br />

freiwillige Einwilligung der Versuchsperson ist absolut erforderlich“) nicht<br />

zugestimmt werden.<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 271

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