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Betrifft: Betreuung 4

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Vormundschaftsgerichtstag e.V.<br />

Steuerliche Behandlung der<br />

Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche<br />

(rechtliche) Betreuer<br />

A. Petition des Vormundschaftsgerichtstag e.V. vom 25. Februar 2002<br />

Die Komplexität und Unübersichtlichkeit rechtlicher Regelungen ist schon<br />

vielfach beklagt worden, und es dürfte auch diesem Umstand geschuldet sein,<br />

dass wir erst jetzt auf eine eklatante „Ungereimtheit“ aufmerksam worden<br />

sind, die bereits seit nunmehr gut zwei Jahren besteht:<br />

Es handelt sich darum, dass die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche<br />

Betreuer nach § 1835a BGB offenkundig unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben<br />

unterliegt, je nachdem, ob es sich um die zivilrechtliche oder um die<br />

steuerrechtliche handelt. Es ist den als ehrenamtlichen Betreuern tätigen Bürgerinnen<br />

und Bürgern nicht zu vermitteln, dass ihnen der Gesetzgeber auf der<br />

einen Seite einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung einräumt, ohne<br />

dass eine Einzelabrechung oder Belege vorgelegt werden müssen und auf der<br />

anderen Seite diese Aufwandsentschädigung als „einkommenssteuerrelevante<br />

Tätigkeit“ ansieht, bei der die Aufwandsentschädigung nur dann in voller<br />

Höhe steuerfrei bleibt, wenn entsprechende Aufwendungen einzeln nachgewiesen<br />

werden bzw. das Gesamteinkommen so niedrig ist, dass keine Steuerpflicht<br />

besteht.<br />

Hierdurch ist nicht nur die Glaubwürdigkeit des politischen Ziels der Förderung<br />

und des Vorrangs ehrenamtlichen Engagements bedroht, sondern konkret<br />

die Bereitschaft von Ehrenamtlichen zur Weiterführung bzw. Übernahme einer<br />

<strong>Betreuung</strong> und damit eines der wesentlichen mit dem <strong>Betreuung</strong>srecht verbundenen<br />

Ziele.<br />

Die Folge hiervon wäre eine Erosion im Gefüge des <strong>Betreuung</strong>swesens und<br />

damit einhergehend eine dramatische Steigerung der Aufwendungen der<br />

Staatskasse für beruflich geführte <strong>Betreuung</strong>en:<br />

Zum 31.12.2000 war für rund 925.000 Volljährige ein Betreuer bestellt; von<br />

den <strong>Betreuung</strong>en wurden rund 650.000 ehrenamtlich geführt, davon rund drei<br />

Viertel von Familienangehörigen (490.000) und ein Viertel von anderen Ehrenamtlichen<br />

(160.000).<br />

242 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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