Betrifft: Betreuung 4
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Die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart<br />
Insgesamt möchte die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart eine Verbesserung,<br />
Sensibilisierung und Humanisierung der psychiatrischen Versorgung<br />
erreichen, um damit für die gesamte psychiatrische Versorgung Stuttgarts<br />
zur Qualitätssicherung beizutragen.<br />
Plakate und Faltblätter, die auf den Stationen der Kliniken, in Einrichtungen<br />
und Praxen sichtbar aushängen oder ausliegen, informieren ausführlich über<br />
die Beschwerdestelle und ihr Angebot. Dabei werden sechs Adressen von<br />
Mitarbeiterlnnen der Beschwerdestelle genannt, an die sich Betroffene wenden<br />
können. Daneben haben Betroffene auch die Möglichkeit, in der einmal monatlich<br />
stattfindenden Sprechstunde Kontakt zu uns aufzunehmen.<br />
Zuständigkeit der Beschwerdestelle<br />
Die Beschwerdestelle ist für Beschwerden im Rahmen einer psychiatrischen<br />
Behandlung oder <strong>Betreuung</strong> in den stationären und ambulanten Einrichtungen<br />
sowie bei Fachärzten, Beratungsstellen, Therapeuten oder durch gesetzliche<br />
Betreuer im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet zuständig.<br />
Die entgegengenommenen Beschwerden werden im monatlichen Plenum ausführlich<br />
besprochen und die einzelnen Schritte der Bearbeitung der Beschwerde<br />
festgelegt und dokumentiert.<br />
Die verschiedenen Perspektiven im multiprofessionellen Team erhöhen die<br />
Qualität der Erörterung und die Beschwerde wird in Absprache mit dem Betroffenen<br />
möglichst zu zweit bis zur für den Betroffenen befriedigenden Lösung<br />
bearbeitet. Dies kann sich häufig über einen längeren Zeitraum hinziehen.<br />
Eine Rückkoppelung bei der Bearbeitung einer Beschwerde findet regelmäßig<br />
im monatlichen Plenum mit den anderen Mitarbeiterlnnen der Beschwerdestelle<br />
statt, und gegebenenfalls werden weitere Absprachen getroffen oder Maßnahmen<br />
vereinbart, diskutiert und weiterhin dokumentiert.<br />
In der Regel wird nach Beschwerdeaufnahme um eine Stellungnahme vom<br />
„Beschwerdegegner“ gebeten bezüglich der vom Betroffenen vorgebrachten<br />
Beschwerdegründe. Anschließende trialogische Gespräche zwischen Beschwerdeführer,<br />
uns und dem „Beschwerdegegner“ befassen sich mit den<br />
Beschwerdegründen. Ziel ist es - wie schon erwähnt - eine Klärung herbeizuführen.<br />
Beschwerdegründe<br />
Die Beschwerden und Anfragen von Betroffenen und Angehörigen kommen<br />
sowohl aus dem stationären als auch ambulanten Bereich. Nach einer Erhebung<br />
von 1993-1998 bezogen sich im stationären Bereich die meisten Beschwerden<br />
auf:<br />
- Unterbringungsmaßnahmen nach dem UBG oder BGB (§ 1906 ff. BGB)<br />
- Fixierungen<br />
<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 239