05.06.2013 Aufrufe

Betrifft: Betreuung 4

Betrifft: Betreuung 4

Betrifft: Betreuung 4

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart<br />

Insgesamt möchte die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart eine Verbesserung,<br />

Sensibilisierung und Humanisierung der psychiatrischen Versorgung<br />

erreichen, um damit für die gesamte psychiatrische Versorgung Stuttgarts<br />

zur Qualitätssicherung beizutragen.<br />

Plakate und Faltblätter, die auf den Stationen der Kliniken, in Einrichtungen<br />

und Praxen sichtbar aushängen oder ausliegen, informieren ausführlich über<br />

die Beschwerdestelle und ihr Angebot. Dabei werden sechs Adressen von<br />

Mitarbeiterlnnen der Beschwerdestelle genannt, an die sich Betroffene wenden<br />

können. Daneben haben Betroffene auch die Möglichkeit, in der einmal monatlich<br />

stattfindenden Sprechstunde Kontakt zu uns aufzunehmen.<br />

Zuständigkeit der Beschwerdestelle<br />

Die Beschwerdestelle ist für Beschwerden im Rahmen einer psychiatrischen<br />

Behandlung oder <strong>Betreuung</strong> in den stationären und ambulanten Einrichtungen<br />

sowie bei Fachärzten, Beratungsstellen, Therapeuten oder durch gesetzliche<br />

Betreuer im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet zuständig.<br />

Die entgegengenommenen Beschwerden werden im monatlichen Plenum ausführlich<br />

besprochen und die einzelnen Schritte der Bearbeitung der Beschwerde<br />

festgelegt und dokumentiert.<br />

Die verschiedenen Perspektiven im multiprofessionellen Team erhöhen die<br />

Qualität der Erörterung und die Beschwerde wird in Absprache mit dem Betroffenen<br />

möglichst zu zweit bis zur für den Betroffenen befriedigenden Lösung<br />

bearbeitet. Dies kann sich häufig über einen längeren Zeitraum hinziehen.<br />

Eine Rückkoppelung bei der Bearbeitung einer Beschwerde findet regelmäßig<br />

im monatlichen Plenum mit den anderen Mitarbeiterlnnen der Beschwerdestelle<br />

statt, und gegebenenfalls werden weitere Absprachen getroffen oder Maßnahmen<br />

vereinbart, diskutiert und weiterhin dokumentiert.<br />

In der Regel wird nach Beschwerdeaufnahme um eine Stellungnahme vom<br />

„Beschwerdegegner“ gebeten bezüglich der vom Betroffenen vorgebrachten<br />

Beschwerdegründe. Anschließende trialogische Gespräche zwischen Beschwerdeführer,<br />

uns und dem „Beschwerdegegner“ befassen sich mit den<br />

Beschwerdegründen. Ziel ist es - wie schon erwähnt - eine Klärung herbeizuführen.<br />

Beschwerdegründe<br />

Die Beschwerden und Anfragen von Betroffenen und Angehörigen kommen<br />

sowohl aus dem stationären als auch ambulanten Bereich. Nach einer Erhebung<br />

von 1993-1998 bezogen sich im stationären Bereich die meisten Beschwerden<br />

auf:<br />

- Unterbringungsmaßnahmen nach dem UBG oder BGB (§ 1906 ff. BGB)<br />

- Fixierungen<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 239

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!