Betrifft: Betreuung 4
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Joachim Schittenhelm<br />
1992 wurde erreicht, dass ein themenbezogenes Hearing im Psychosozialen<br />
Ausschuss der Stadt Stuttgart stattfand. Das Thema „Beschwerdeinstanz“ war<br />
von der Fachöffentlichkeit von großem Interesse, mündete aber leider aufgrund<br />
der damaligen Finanzsituation der Stadt Stuttgart nicht in eine von der<br />
Arbeitsgruppe geforderte Finanzierung eines hauptamtlichen Patientenfürsprechers.<br />
So begann die Arbeitsgruppe und das war etwas Neues in Baden-Württemberg<br />
in ihrer multiprofessionellen Zusammensetzung ehrenamtlich. Der Begriff<br />
Beschwerdestelle ist übrigens bis heute umstritten; Ombudsmann/-frau oder<br />
Patientenfürsprecher oder Beistand wurden im Vorfeld ebenso diskutiert.<br />
Zusammensetzung, Finanzierung und Aufgaben der Beschwerdestelle<br />
Die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart setzt sich zur Zeit aus 13 Mitgliedern<br />
zusammen: ein Jurist, drei Psychiatrieerfahrene, drei Angehörige, eine<br />
Bürgerhelferin, vier Sozialarbeiterlnnen aus den Sozialpsychiatrischen Diensten<br />
und dem Sozialdienst der beiden Kliniken, ein beratender Facharzt für<br />
Psychiatrie und eine Praktikantin der Sozialpädagogik.<br />
Bei der Organisation der Beschwerdestelle wurde die vom Sozialministerium<br />
Baden-Württemberg entwickelte Konzeption für Patientenfürsprecher insofern<br />
umgesetzt, wie eine Vertreterin der Beschwerdestelle offiziell als Patientenfürsprecherin<br />
ernannt wurde und im Sinne der Richtlinien des Sozialministeriums<br />
für Patientenfürsprecher die Beschwerdestelle gegenüber der Stadt Stuttgart<br />
vertritt und in den entsprechenden Gremien berichtet. Ein offizieller Auftrag<br />
und eine Pauschalfinanzierung für die Auslagen der ehrenamtlich Tätigen<br />
durch die Stadt Stuttgart besteht in diesem Zusammenhang inzwischen erfreulicherweise<br />
auch.<br />
Aufgabe der Beschwerdestelle ist es, Betroffene in einem Beschwerdefall<br />
gegenüber Behandlern, Institutionen oder anderen Professionellen zu beraten<br />
und zu unterstützen, um gemeinsam mit den Betroffenen und „Beschwerdegegner(n)“<br />
zu einer Klärung des Beschwerdefalls zu kommen.<br />
Rechtsberatung und Vertretung der Betroffenen gegenüber Behörden oder<br />
Gerichten ist nicht Aufgabe der Beschwerdestelle. Diese Bereiche müssen<br />
anwaltlich oder in einem laufenden Verfahren durch Verfahrenspfleger vertreten<br />
werden. Die Beschwerdestelle kann hier Betroffene lediglich beratend<br />
begleiten.<br />
Weiter hat sich die Beschwerdestelle zur Aufgabe gemacht, strukturelle<br />
Missstände aufzuzeigen und gegenüber Behandlern und Institutionen diesbezüglich<br />
Verbesserungsvorschläge zu machen und deren Umsetzung zu<br />
hinterfragen und weiterzuverfolgen.<br />
238 VormundschaftsGerichtsTag e.V.