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Betrifft: Betreuung 4

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Joachim Schittenhelm<br />

1992 wurde erreicht, dass ein themenbezogenes Hearing im Psychosozialen<br />

Ausschuss der Stadt Stuttgart stattfand. Das Thema „Beschwerdeinstanz“ war<br />

von der Fachöffentlichkeit von großem Interesse, mündete aber leider aufgrund<br />

der damaligen Finanzsituation der Stadt Stuttgart nicht in eine von der<br />

Arbeitsgruppe geforderte Finanzierung eines hauptamtlichen Patientenfürsprechers.<br />

So begann die Arbeitsgruppe und das war etwas Neues in Baden-Württemberg<br />

in ihrer multiprofessionellen Zusammensetzung ehrenamtlich. Der Begriff<br />

Beschwerdestelle ist übrigens bis heute umstritten; Ombudsmann/-frau oder<br />

Patientenfürsprecher oder Beistand wurden im Vorfeld ebenso diskutiert.<br />

Zusammensetzung, Finanzierung und Aufgaben der Beschwerdestelle<br />

Die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart setzt sich zur Zeit aus 13 Mitgliedern<br />

zusammen: ein Jurist, drei Psychiatrieerfahrene, drei Angehörige, eine<br />

Bürgerhelferin, vier Sozialarbeiterlnnen aus den Sozialpsychiatrischen Diensten<br />

und dem Sozialdienst der beiden Kliniken, ein beratender Facharzt für<br />

Psychiatrie und eine Praktikantin der Sozialpädagogik.<br />

Bei der Organisation der Beschwerdestelle wurde die vom Sozialministerium<br />

Baden-Württemberg entwickelte Konzeption für Patientenfürsprecher insofern<br />

umgesetzt, wie eine Vertreterin der Beschwerdestelle offiziell als Patientenfürsprecherin<br />

ernannt wurde und im Sinne der Richtlinien des Sozialministeriums<br />

für Patientenfürsprecher die Beschwerdestelle gegenüber der Stadt Stuttgart<br />

vertritt und in den entsprechenden Gremien berichtet. Ein offizieller Auftrag<br />

und eine Pauschalfinanzierung für die Auslagen der ehrenamtlich Tätigen<br />

durch die Stadt Stuttgart besteht in diesem Zusammenhang inzwischen erfreulicherweise<br />

auch.<br />

Aufgabe der Beschwerdestelle ist es, Betroffene in einem Beschwerdefall<br />

gegenüber Behandlern, Institutionen oder anderen Professionellen zu beraten<br />

und zu unterstützen, um gemeinsam mit den Betroffenen und „Beschwerdegegner(n)“<br />

zu einer Klärung des Beschwerdefalls zu kommen.<br />

Rechtsberatung und Vertretung der Betroffenen gegenüber Behörden oder<br />

Gerichten ist nicht Aufgabe der Beschwerdestelle. Diese Bereiche müssen<br />

anwaltlich oder in einem laufenden Verfahren durch Verfahrenspfleger vertreten<br />

werden. Die Beschwerdestelle kann hier Betroffene lediglich beratend<br />

begleiten.<br />

Weiter hat sich die Beschwerdestelle zur Aufgabe gemacht, strukturelle<br />

Missstände aufzuzeigen und gegenüber Behandlern und Institutionen diesbezüglich<br />

Verbesserungsvorschläge zu machen und deren Umsetzung zu<br />

hinterfragen und weiterzuverfolgen.<br />

238 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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