Betrifft: Betreuung 4
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Die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart<br />
Die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart<br />
Eine „nicht-rechtliche“ Anlaufstelle zum Schutz der<br />
Rechte psychisch kranker Menschen<br />
Joachim Schittenhelm<br />
Fast überall in Deutschland sind Beschwerdestellen, Patientenfürsprecher oder<br />
andere Modelle als unabhängige Beschwerdeinstanzen für Klientlnnen/Patientlnnen<br />
in der fachlichen Diskussion en vogue. Mitarbeiterlnnen der<br />
Beschwerdestelle Stuttgart werden seit deren Gründung vor nunmehr über<br />
sechs Jahren immer wieder eingeladen, um über den Aufbau, die Arbeitsweise<br />
und die Zusammensetzung in PSAG's, Initiativgruppen und auf Tagungen zu<br />
berichten. Das Interesse, trialogisch und multiprofessionell zusammengesetzte<br />
Beschwerdestellen aufzubauen und zu entwickeln oder Informationen zu bekommen,<br />
ist in allen Bundesländern sehr groß.<br />
Die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart ist inzwischen ein nutzerorientiertes<br />
Qualitätsinstrument in der psychiatrischen Großstadtlandschaft Stuttgarts<br />
und sie ist anerkannt bei fast allen psychiatrischen Kliniken, Einrichtungen,<br />
niedergelassenen Fachärzten und Therapeuten.<br />
Entstehung der Beschwerdestelle<br />
Die Notwendigkeit und der Bedarf einer Beschwerdeinstanz wurde im Rahmen<br />
der PSAG Stuttgart schon Ende der 80iger Jahre sehr kontrovers diskutiert.<br />
Vor allem von Ursula Zingler, Dr. Inge Schöck und anderen Vertretern der<br />
Psychiatrieerfahrenen, Angehörigen, Bürgerhelfern/Ehrenamtlichen und Professionellen<br />
wurde dieses Thema immer wieder eingebracht. Eine Unterarbeitsgruppe<br />
„Beschwerdeinstanz“ befasste sich schließ1ich Anfang der 90iger<br />
Jahre mit diesem Thema intensiver.<br />
Wenn Menschen als Betroffene in die Psychiatrie geraten, ist es ihnen oft nicht<br />
möglich, ihre Rechte und Interessen gegenüber Ärzten, Pflegepersonal, Psychologen<br />
und Sozialarbeitern in vollem Umfang wahrzunehmen. Insbesondere<br />
im stationären Rahmen gibt es ein deutliches, vor allem von den Betroffenen<br />
empfundenes „Machtgefälle“ zwischen der Institution oder Behandlern und<br />
den Betroffenen vor allem bei Zwangsunterbringungen oder Fixierungen. Die<br />
Arbeitsgruppe befasste sich deshalb vor allem mit den Themen:<br />
- „Wahrung der Rechte psychisch kranker Menschen in der Psychiatrie“,<br />
- „die Notwendigkeit der Aufklärung über die Rechte“ und<br />
- „die Möglichkeiten der Unterstützung und Aufklärung im Heilungs- und<br />
Rehabilitationsprozess“.<br />
<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 237