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Die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart<br />

Die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart<br />

Eine „nicht-rechtliche“ Anlaufstelle zum Schutz der<br />

Rechte psychisch kranker Menschen<br />

Joachim Schittenhelm<br />

Fast überall in Deutschland sind Beschwerdestellen, Patientenfürsprecher oder<br />

andere Modelle als unabhängige Beschwerdeinstanzen für Klientlnnen/Patientlnnen<br />

in der fachlichen Diskussion en vogue. Mitarbeiterlnnen der<br />

Beschwerdestelle Stuttgart werden seit deren Gründung vor nunmehr über<br />

sechs Jahren immer wieder eingeladen, um über den Aufbau, die Arbeitsweise<br />

und die Zusammensetzung in PSAG's, Initiativgruppen und auf Tagungen zu<br />

berichten. Das Interesse, trialogisch und multiprofessionell zusammengesetzte<br />

Beschwerdestellen aufzubauen und zu entwickeln oder Informationen zu bekommen,<br />

ist in allen Bundesländern sehr groß.<br />

Die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart ist inzwischen ein nutzerorientiertes<br />

Qualitätsinstrument in der psychiatrischen Großstadtlandschaft Stuttgarts<br />

und sie ist anerkannt bei fast allen psychiatrischen Kliniken, Einrichtungen,<br />

niedergelassenen Fachärzten und Therapeuten.<br />

Entstehung der Beschwerdestelle<br />

Die Notwendigkeit und der Bedarf einer Beschwerdeinstanz wurde im Rahmen<br />

der PSAG Stuttgart schon Ende der 80iger Jahre sehr kontrovers diskutiert.<br />

Vor allem von Ursula Zingler, Dr. Inge Schöck und anderen Vertretern der<br />

Psychiatrieerfahrenen, Angehörigen, Bürgerhelfern/Ehrenamtlichen und Professionellen<br />

wurde dieses Thema immer wieder eingebracht. Eine Unterarbeitsgruppe<br />

„Beschwerdeinstanz“ befasste sich schließ1ich Anfang der 90iger<br />

Jahre mit diesem Thema intensiver.<br />

Wenn Menschen als Betroffene in die Psychiatrie geraten, ist es ihnen oft nicht<br />

möglich, ihre Rechte und Interessen gegenüber Ärzten, Pflegepersonal, Psychologen<br />

und Sozialarbeitern in vollem Umfang wahrzunehmen. Insbesondere<br />

im stationären Rahmen gibt es ein deutliches, vor allem von den Betroffenen<br />

empfundenes „Machtgefälle“ zwischen der Institution oder Behandlern und<br />

den Betroffenen vor allem bei Zwangsunterbringungen oder Fixierungen. Die<br />

Arbeitsgruppe befasste sich deshalb vor allem mit den Themen:<br />

- „Wahrung der Rechte psychisch kranker Menschen in der Psychiatrie“,<br />

- „die Notwendigkeit der Aufklärung über die Rechte“ und<br />

- „die Möglichkeiten der Unterstützung und Aufklärung im Heilungs- und<br />

Rehabilitationsprozess“.<br />

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