Betrifft: Betreuung 4
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Jörg Kalthoff, Günter Mosch<br />
Das PsychKG als „Motor“<br />
gemeindepsychiatrischer Entwicklung<br />
Jörg Kalthoff und Günter Mosch<br />
In den Diskussionen der Arbeitsgruppe * wurde deutlich, dass die bisherigen<br />
PsychKG‘s bis auf wenige Formulierungen nicht die Funktion des Motors<br />
gemeindepsychiatrischer Entwicklung erfüllen. So sind – von wenigen Ausnahmen<br />
wie Bremen abgesehen – in den PsychKGs Aufgaben im Bereich der<br />
Planung und Koordination weithin nicht oder nur sehr allgemein und unverbindlich<br />
geregelt. Weiter ist auffällig, dass in den PsychKG‘s zwar die Hilfen<br />
am Anfang stehen, aber wiederum nur sehr allgemein beschrieben werden,<br />
während zu den Schutz- bzw. Unterbringungsmaßnahmen detaillierte Regelungen<br />
enthalten sind.<br />
Das PsychKG kann eine entscheidende Rolle bei der Weiterentwicklung der<br />
gemeindepsychiatrischen Versorgung spielen, wenn es gelingt, von dem „klassischen“<br />
PsychKG zu einem „modernen“, d. h. den neueren Entwicklungen in<br />
der psychiatrischen Versorgung entsprechenden Gesetz für möglichst alle<br />
psychisch Kranken zu kommen. In diesem Sinne sollte das PsychKG als „Psychiatriegesetz“<br />
verstanden werden.<br />
Vor diesem Hintergrund wurden folgende Thesen zum PsychKG als „Motor“<br />
entwickelt:<br />
Zu den vorsorgenden und nachgehenden Hilfen:<br />
1. Priorität der Hilfen vor den Schutzmaßnahmen: In einer Präambel ist auf die<br />
Priorität der Hilfen deutlich hinzuweisen. Erst wenn alle Hilfen ausgeschöpft<br />
sind, kann es zu Schutzmaßnahmen kommen. Bei den Hilfen ist die Priorität<br />
insbesondere für chronisch psychisch kranke Betroffene und Betroffene mit<br />
besonders komplexen Problemen vorzusehen.<br />
2. Mindeststandards: Sowohl quantitative (Ausstattung) als auch qualitative<br />
(Multiprofessionalität, aufsuchend nachgehende Arbeitsweise, Sektorisierung,<br />
Pflichtversorgung) Mindeststandards sind verbindlich zu entwickeln.<br />
3. Personenzentrierter Ansatz: Gemeinsame Grundlage in der Gestaltung der<br />
Hilfen ist ein personenzentrierter und kein institutionsbezogener Ansatz,<br />
Grundlage ist gemeinsame verbindliche Hilfeplanung aller Beteiligten unter<br />
* Arbeitsgruppe im Rahmen der gemeinsamen Fachtagung des Vormundschaftsgerichtstag<br />
e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie “Hilfe und<br />
Zwang oder Zwang aus Hilflosigkeit” am 26./27. Juni 2001 in Hofgeismar<br />
234 VormundschaftsGerichtsTag e.V.