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Betrifft: Betreuung 4

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Gemeindepsychiatrie<br />

Hilfe zu zeitaufwändig oder der Klient wenig motiviert und kooperativ ist)<br />

weiterverwiesen oder erst gar nicht aufgenommen werden.<br />

Die Übernahme der Versorgungsverpflichtung durch Einrichtungen und Dienste<br />

kann daher nur bei ausreichender Finanzierungsverpflichtung durch die<br />

Kostenträger gefordert werden. Aufgabe der Kommune ist hier, die Qualität<br />

der Versorgungsangebote gerade in Hinblick auf die Vollversorgung zu bewerten<br />

und zur Grundlage der Verteilung der Finanzen zu machen.<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 233

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