Betrifft: Betreuung 4
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Betrifft: Betreuung 4
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Jörg Kalthoff<br />
Zusammenarbeit im Sektor<br />
Die Träger bleiben in Bezug auf die Ausführung ihrer Aufgaben eigenständig;<br />
es ist jedoch im Rahmen der übernommenen Versorgungsverpflichtung darauf<br />
zu achten, dass dem Klienten die jeweils erforderlichen angemessenen Angebote<br />
gemacht und im Falle der Beteiligung mehrerer Träger auch fortlaufend<br />
abgestimmt werden. Über die gemeinsame Hilfeplanung findet dabei auch<br />
automatisch eine wechselseitige Kontrolle und Qualitätssicherung statt.<br />
Handlungskompetenz<br />
Der Sozialpsychiatrische Dienst muss für die Kooperation attraktiv sein und<br />
eigene Kompetenzen einbringen, die ansonsten nicht vorhanden sind. Der<br />
öffentliche Gesundheitsdienst sollte sich nicht nur als Kontrollinstrument auffassen,<br />
sondern seine eigenen Kompetenzen in der Beratung, Begleitung und<br />
Behandlung dieses Personenkreises einbringen. Aufgrund der multifaktoriellen<br />
Entstehungsweise von psychischen Erkrankungen ist zur optimalen <strong>Betreuung</strong><br />
eine multiprofessionelle Herangehensweise wichtig, die häufig erst über den<br />
Sozialpsychiatrischen Dienst vervollständigt werden kann.<br />
Regelmäßige institutionalisierte Treffen auf Mitarbeiterebene<br />
Regelmäßige Treffen der Sektorteams dienen der gemeinsamen Klientenarbeit,<br />
der gemeinsamen Qualitätskontrolle und Weiterentwicklung. Sie unterstützen<br />
die Abkehr vom einrichtungs- bzw. trägerbezogenen Denken und die Entwicklung<br />
einer gemeinsamen Verantwortung für die Vollversorgung eines Sektors.<br />
Gemeinsam kann auch geprüft werden, wie ggf. bestehende Defizite im Hilfeangebot<br />
auszugleichen sind.<br />
Kooperationsverträge<br />
Es ist hilfreich Kooperationsbeziehungen auch vertraglich zu definieren, um<br />
sich in schwierigen Zeiten auf klare Absprachen berufen zu können. Klare<br />
Aufgaben mit Festlegung des Personenkreises, ggf. des Sektors, lassen klare<br />
Verantwortlichkeiten feststellen, mindern damit Reibungsverluste und wirken<br />
dem Konkurrenzdenken entgegen.<br />
Dieses ist auch wichtig bei der Verteilung der Finanzmittel: Finanzierung für<br />
Übernahme von Pflichtaufgaben („Geld gegen Verantwortung“)<br />
Ausreichende finanzielle Ressourcen<br />
Die oft komplexe <strong>Betreuung</strong> im Rahmen der Pflichtversorgung für einen Sektor<br />
nach den hier beschriebenen Kriterien ist nicht mit den gleichen Ressourcen<br />
zu leisten, wie eine „freiwillige“ Versorgung. Bei herkömmlichen Versorgungskonzepten<br />
ist es häufig so, dass die Einrichtungen und Dienste jeweils<br />
die Klienten auswählen, die zu ihrem Angebot passen; die Folge hiervon ist,<br />
dass Klienten bei auftretenden Schwierigkeiten (z.B. weil die erforderliche<br />
232 VormundschaftsGerichtsTag e.V.