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Betrifft: Betreuung 4

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Jörg Kalthoff<br />

Zusammenarbeit im Sektor<br />

Die Träger bleiben in Bezug auf die Ausführung ihrer Aufgaben eigenständig;<br />

es ist jedoch im Rahmen der übernommenen Versorgungsverpflichtung darauf<br />

zu achten, dass dem Klienten die jeweils erforderlichen angemessenen Angebote<br />

gemacht und im Falle der Beteiligung mehrerer Träger auch fortlaufend<br />

abgestimmt werden. Über die gemeinsame Hilfeplanung findet dabei auch<br />

automatisch eine wechselseitige Kontrolle und Qualitätssicherung statt.<br />

Handlungskompetenz<br />

Der Sozialpsychiatrische Dienst muss für die Kooperation attraktiv sein und<br />

eigene Kompetenzen einbringen, die ansonsten nicht vorhanden sind. Der<br />

öffentliche Gesundheitsdienst sollte sich nicht nur als Kontrollinstrument auffassen,<br />

sondern seine eigenen Kompetenzen in der Beratung, Begleitung und<br />

Behandlung dieses Personenkreises einbringen. Aufgrund der multifaktoriellen<br />

Entstehungsweise von psychischen Erkrankungen ist zur optimalen <strong>Betreuung</strong><br />

eine multiprofessionelle Herangehensweise wichtig, die häufig erst über den<br />

Sozialpsychiatrischen Dienst vervollständigt werden kann.<br />

Regelmäßige institutionalisierte Treffen auf Mitarbeiterebene<br />

Regelmäßige Treffen der Sektorteams dienen der gemeinsamen Klientenarbeit,<br />

der gemeinsamen Qualitätskontrolle und Weiterentwicklung. Sie unterstützen<br />

die Abkehr vom einrichtungs- bzw. trägerbezogenen Denken und die Entwicklung<br />

einer gemeinsamen Verantwortung für die Vollversorgung eines Sektors.<br />

Gemeinsam kann auch geprüft werden, wie ggf. bestehende Defizite im Hilfeangebot<br />

auszugleichen sind.<br />

Kooperationsverträge<br />

Es ist hilfreich Kooperationsbeziehungen auch vertraglich zu definieren, um<br />

sich in schwierigen Zeiten auf klare Absprachen berufen zu können. Klare<br />

Aufgaben mit Festlegung des Personenkreises, ggf. des Sektors, lassen klare<br />

Verantwortlichkeiten feststellen, mindern damit Reibungsverluste und wirken<br />

dem Konkurrenzdenken entgegen.<br />

Dieses ist auch wichtig bei der Verteilung der Finanzmittel: Finanzierung für<br />

Übernahme von Pflichtaufgaben („Geld gegen Verantwortung“)<br />

Ausreichende finanzielle Ressourcen<br />

Die oft komplexe <strong>Betreuung</strong> im Rahmen der Pflichtversorgung für einen Sektor<br />

nach den hier beschriebenen Kriterien ist nicht mit den gleichen Ressourcen<br />

zu leisten, wie eine „freiwillige“ Versorgung. Bei herkömmlichen Versorgungskonzepten<br />

ist es häufig so, dass die Einrichtungen und Dienste jeweils<br />

die Klienten auswählen, die zu ihrem Angebot passen; die Folge hiervon ist,<br />

dass Klienten bei auftretenden Schwierigkeiten (z.B. weil die erforderliche<br />

232 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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