Betrifft: Betreuung 4
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Gemeindepsychiatrie<br />
Der Hilfeplan ist in Anlehnung an den „Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan“<br />
der Aktion Psychisch Kranke entwickelt und mit allen Bochumer<br />
Einrichtungen mit Pflichtversorgung abgestimmt worden.<br />
Zum Schluss sollen thesenartig die Rahmenbedingungen für die Kooperation<br />
in der Gemeindepsychiatrie zusammengefasst werden, die sich als hilfreich<br />
erwiesen haben, damit die ambulante Psychiatrie ihrer vorsorgenden Funktion<br />
gerecht werden kann:<br />
Pflichtversorgung<br />
Durch die Übernahme von Pflichtaufgaben entfallen leidige Diskussionen über<br />
Zuständigkeiten oder potenzielles Abschieben von Klienten. Beziehungsabbrüche<br />
werden vermieden, es kommt nicht zur Aufspaltung in <strong>Betreuung</strong>s- und<br />
Ordnungsinstanzen, die nicht sinnvoll sind. In Krisenzeiten wird der Klient<br />
von ihm bekannten Bezugsbetreuern begleitet.<br />
Eine Zuständigkeitsaufteilung für gutmotivierte Klienten einerseits und<br />
schwierige unmotivierte Klienten andererseits innerhalb eines oder zwischen<br />
mehreren Diensten ist daneben auch für die Psychohygiene der Betreuer des<br />
zweiten Klientenkreises nicht sinnvoll.<br />
Gehstruktur<br />
Gerade in Krisenzeiten ist es Klienten oft nicht möglich, selbständig Angebote<br />
in Beratungsstellen aufzusuchen. Eine aufsuchend nachgehende Hilfe ist erforderlich;<br />
dazu müssen alle Kooperationspartner die Möglichkeiten zur Krisenintervention<br />
in Hausbesuchen vorsehen, da ansonsten der Personenkreis der<br />
chronisch erkrankten Klienten mit komplexen Problemen am ehesten wieder<br />
aus der Versorgung ausgegrenzt wird.<br />
Integrierte Lösungen<br />
Es ist inzwischen fachlich unumstritten, dass die gegenwärtig noch weit verbreitete<br />
einrichtungsbezogene Organisation von Hilfen und die institutionelle<br />
Zersplitterung des Hilfeangebotes gerade chronisch psychisch kranken Menschen<br />
nicht gerecht wird und kontraproduktiv ist: Zum einen begünstigt das<br />
Weiterreichen von Institution zu Institution mit den einhergehenden Beziehungsabbrüchen<br />
(Wechsel von therapeutischen Bezugspersonen) jeweils eine<br />
erneute Destabilisierung des Klienten; zum anderen sind gerade chronisch<br />
psychisch erkrankte Menschen, die verschiedene Hilfeangebote benötigen, oft<br />
nicht in der Lage, diese eigenständig zu koordinieren.<br />
Erforderlich ist eine Begleitung durch konstante Bezugspersonen, die klientenbezogen<br />
auch über die Grenzen von Einrichtungen und Diensten hinweg tätig<br />
werden.<br />
<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 231