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Betrifft: Betreuung 4

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Gemeindepsychiatrie<br />

Der Hilfeplan ist in Anlehnung an den „Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan“<br />

der Aktion Psychisch Kranke entwickelt und mit allen Bochumer<br />

Einrichtungen mit Pflichtversorgung abgestimmt worden.<br />

Zum Schluss sollen thesenartig die Rahmenbedingungen für die Kooperation<br />

in der Gemeindepsychiatrie zusammengefasst werden, die sich als hilfreich<br />

erwiesen haben, damit die ambulante Psychiatrie ihrer vorsorgenden Funktion<br />

gerecht werden kann:<br />

Pflichtversorgung<br />

Durch die Übernahme von Pflichtaufgaben entfallen leidige Diskussionen über<br />

Zuständigkeiten oder potenzielles Abschieben von Klienten. Beziehungsabbrüche<br />

werden vermieden, es kommt nicht zur Aufspaltung in <strong>Betreuung</strong>s- und<br />

Ordnungsinstanzen, die nicht sinnvoll sind. In Krisenzeiten wird der Klient<br />

von ihm bekannten Bezugsbetreuern begleitet.<br />

Eine Zuständigkeitsaufteilung für gutmotivierte Klienten einerseits und<br />

schwierige unmotivierte Klienten andererseits innerhalb eines oder zwischen<br />

mehreren Diensten ist daneben auch für die Psychohygiene der Betreuer des<br />

zweiten Klientenkreises nicht sinnvoll.<br />

Gehstruktur<br />

Gerade in Krisenzeiten ist es Klienten oft nicht möglich, selbständig Angebote<br />

in Beratungsstellen aufzusuchen. Eine aufsuchend nachgehende Hilfe ist erforderlich;<br />

dazu müssen alle Kooperationspartner die Möglichkeiten zur Krisenintervention<br />

in Hausbesuchen vorsehen, da ansonsten der Personenkreis der<br />

chronisch erkrankten Klienten mit komplexen Problemen am ehesten wieder<br />

aus der Versorgung ausgegrenzt wird.<br />

Integrierte Lösungen<br />

Es ist inzwischen fachlich unumstritten, dass die gegenwärtig noch weit verbreitete<br />

einrichtungsbezogene Organisation von Hilfen und die institutionelle<br />

Zersplitterung des Hilfeangebotes gerade chronisch psychisch kranken Menschen<br />

nicht gerecht wird und kontraproduktiv ist: Zum einen begünstigt das<br />

Weiterreichen von Institution zu Institution mit den einhergehenden Beziehungsabbrüchen<br />

(Wechsel von therapeutischen Bezugspersonen) jeweils eine<br />

erneute Destabilisierung des Klienten; zum anderen sind gerade chronisch<br />

psychisch erkrankte Menschen, die verschiedene Hilfeangebote benötigen, oft<br />

nicht in der Lage, diese eigenständig zu koordinieren.<br />

Erforderlich ist eine Begleitung durch konstante Bezugspersonen, die klientenbezogen<br />

auch über die Grenzen von Einrichtungen und Diensten hinweg tätig<br />

werden.<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 231

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