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Betrifft: Betreuung 4

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Karl-Ernst Brill<br />

Hilfe und Zwang<br />

- oder Zwang aus Hilflosigkeit<br />

Hilfen für psychisch kranke Menschen in den Grenzen<br />

des Rechts – Eine Tagung von VGT e.V. und DGSP e.V.<br />

Karl-Ernst Brill<br />

Menschen in schweren psychischen Krisensituationen benötigen Hilfe und<br />

Schutz. Dies zu gewährleisten ist ein wesentliche Aufgabe des zum 1. Januar<br />

1992 in Kraft getretenen <strong>Betreuung</strong>srechts wie der Ländergesetze über Hilfen<br />

und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (Psychisch-Kranken-Gesetze).<br />

Gemeinsam ist diesen rechtlichen Regelungen aber auch, dass sie Eingriffe in<br />

die durch die Verfassung geschützten Persönlichkeitsrechte ermöglichen. Sie<br />

regeln, unter welchen Voraussetzungen Zwangsmaßnahmen - wie Zwangseinweisungen,<br />

Fesselungen und andere freiheitsentziehende Maßnahmen und<br />

zwangsweise Behandlungen – legitimiert werden.<br />

Vor diesem Hintergrund führten der Vormundschaftsgerichtstag (VGT) und<br />

die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) eine gemeinsame<br />

Fachtagung am 26. und 27. Juni 2001 in der Evangelischen Akademie Hofgeismar<br />

durch. Die Tagung bot ein Forum zur Verständigung zwischen Justiz<br />

und Psychiatrie unter Einbeziehung der Perspektive der Psychiatrie-<br />

Erfahrenen.<br />

Im Mittelpunkt der Tagung stand die Auseinandersetzung<br />

mit der „Zweigleisigkeit“ von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen<br />

Regelungen, die sich in Anbetracht der Unterschiede in den landesrechtlichen<br />

Regelungen zu einer kaum überschaubaren „Vielgleisigkeit“ entwickelt<br />

hat. In Anbetracht der offensichtlichen Unübersichtlichkeit der Verfahrenspraktiken<br />

stellt sich erneut die vor 1992 viel diskutierte Frage:<br />

Brauchen wir nicht doch eine einheitliche gesetzliche Regelung der Unterbringung?<br />

mit Fragen der Rechtspraxis: In Anbetracht der geradezu extremen regionalen<br />

Ungleichheiten bei der Anwendungspraxis des Unterbringungsrechts<br />

stellt sich die Frage, welche Faktoren sozialer, medizinischer, administrativer<br />

und justizieller Natur diese Praxis gestalten. Welchen Anteil hat die<br />

Qualität der gemeindepsychiatrischen Infrastruktur – welchen die Justiz?<br />

mit der Struktur und Qualität vorsorgender Hilfen („Krisendienste“) in der<br />

Gemeinde und der Frage, ob und welche Steuerungsfunktion die PsychKGs<br />

für deren Aufbau und Arbeit haben können;<br />

216 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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