Betrifft: Betreuung 4
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Karl-Ernst Brill<br />
Hilfe und Zwang<br />
- oder Zwang aus Hilflosigkeit<br />
Hilfen für psychisch kranke Menschen in den Grenzen<br />
des Rechts – Eine Tagung von VGT e.V. und DGSP e.V.<br />
Karl-Ernst Brill<br />
Menschen in schweren psychischen Krisensituationen benötigen Hilfe und<br />
Schutz. Dies zu gewährleisten ist ein wesentliche Aufgabe des zum 1. Januar<br />
1992 in Kraft getretenen <strong>Betreuung</strong>srechts wie der Ländergesetze über Hilfen<br />
und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (Psychisch-Kranken-Gesetze).<br />
Gemeinsam ist diesen rechtlichen Regelungen aber auch, dass sie Eingriffe in<br />
die durch die Verfassung geschützten Persönlichkeitsrechte ermöglichen. Sie<br />
regeln, unter welchen Voraussetzungen Zwangsmaßnahmen - wie Zwangseinweisungen,<br />
Fesselungen und andere freiheitsentziehende Maßnahmen und<br />
zwangsweise Behandlungen – legitimiert werden.<br />
Vor diesem Hintergrund führten der Vormundschaftsgerichtstag (VGT) und<br />
die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) eine gemeinsame<br />
Fachtagung am 26. und 27. Juni 2001 in der Evangelischen Akademie Hofgeismar<br />
durch. Die Tagung bot ein Forum zur Verständigung zwischen Justiz<br />
und Psychiatrie unter Einbeziehung der Perspektive der Psychiatrie-<br />
Erfahrenen.<br />
Im Mittelpunkt der Tagung stand die Auseinandersetzung<br />
mit der „Zweigleisigkeit“ von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen<br />
Regelungen, die sich in Anbetracht der Unterschiede in den landesrechtlichen<br />
Regelungen zu einer kaum überschaubaren „Vielgleisigkeit“ entwickelt<br />
hat. In Anbetracht der offensichtlichen Unübersichtlichkeit der Verfahrenspraktiken<br />
stellt sich erneut die vor 1992 viel diskutierte Frage:<br />
Brauchen wir nicht doch eine einheitliche gesetzliche Regelung der Unterbringung?<br />
mit Fragen der Rechtspraxis: In Anbetracht der geradezu extremen regionalen<br />
Ungleichheiten bei der Anwendungspraxis des Unterbringungsrechts<br />
stellt sich die Frage, welche Faktoren sozialer, medizinischer, administrativer<br />
und justizieller Natur diese Praxis gestalten. Welchen Anteil hat die<br />
Qualität der gemeindepsychiatrischen Infrastruktur – welchen die Justiz?<br />
mit der Struktur und Qualität vorsorgender Hilfen („Krisendienste“) in der<br />
Gemeinde und der Frage, ob und welche Steuerungsfunktion die PsychKGs<br />
für deren Aufbau und Arbeit haben können;<br />
216 VormundschaftsGerichtsTag e.V.