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Betrifft: Betreuung 4

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Problemfelder beim Leben im Heim<br />

politischen Befassung mit dem Anliegen der Grundrechtsgewährleistungen in<br />

Einrichtungen vertan. 126<br />

Mittlerweile hat die Forschungsarbeitsgemeinschaft „Menschen in Heimen“ an<br />

der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld mit Unterstützung<br />

zahlreicher Fachleute eine radikale Umkehr in der <strong>Betreuung</strong> alter<br />

und kranker Menschen gefordert und darauf hingewiesen, dass das Heimmodell<br />

als Form der Versorgung und <strong>Betreuung</strong> ein „Auslaufmodell“ sei. 127 In<br />

diesem Zusammenhang sind die Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden des<br />

Deutschen Bundestages aufgefordert worden, in der nächsten Legislaturperiode<br />

eine „Enquete für Heime“ 128 einzusetzen.<br />

Unabhängig von der Frage, ob eine Abschaffung von Heimen unter den gegenwärtigen<br />

Verhältnissen tunlich ist, bietet es sich jedoch an, eine breitere<br />

politische Befassung mit dem Problem der Versorgung und Teilhabe älterer<br />

und behinderter Menschen in und außerhalb von Einrichtungen anzuregen. In<br />

diesem Zusammenhang sind auch die vom 52. DJT aufgeworfenen und bis<br />

heute nur teilweise gelösten Fragen wieder zu stellen. Die Einrichtung einer<br />

Enquete-Kommission könnte sich hierzu als geeignetes Instrument erweisen.<br />

Zu denken wäre auch daran, mit diesem dringlichen Thema eine Kommission<br />

für den Fünften Altenbericht der Bundesregierung zu beauftragen. Gegenstände<br />

der Befassung sollten dann auch das faktische Wirken der Heimaufsicht und<br />

die Defizite in der Implementierung des Heimgesetzes durch die Heimaufsichtsbehörden<br />

sowie die faktische Realisierung der Qualität von Pflege und<br />

<strong>Betreuung</strong> in Einrichtungen sein. Schließlich könnten in einem solchen Zusammenhang<br />

auch die im Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle<br />

Rechte der Vereinten Nationen (UN) vorgebrachten Rügen gegenüber Pflegemängeln<br />

in deutschen Pflegeeinrichtungen erörtert werden. Dieser Ausschuss<br />

stellte fest, dass die Situation in Heimen zur Sorge Anlass gebe und forderte<br />

die Bundesregierung auf, sofort für Verbesserungen zu sorgen. 129<br />

126 Immerhin wird dies in der Rechtswissenschaft auch außerhalb des Sozialrechts<br />

bedauert, so aus der Sicht des Familienrechts Zenz 2000: 490.<br />

127 Zitiert nach Frankfurter Rundschau vom 1. August 2001, Nr. 176, S. 7<br />

128 Nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) kann der Bundestag<br />

zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe<br />

eine Enquete-Kommission einsetzen, vgl. § 56 Abs. 1 Satz 1 GOBT.<br />

129 Zitiert nach: Vincentz-Net-newsletter vom 23.10.2001, www.vincentz.net<br />

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