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Betrifft: Betreuung 4

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Rüdiger Pohlmann<br />

wiederum, dass man als Betreuer verpflichtet ist, regelmäßig Kontakt zum<br />

betreuten Menschen und der Einrichtung zu halten, da man sich sonst der Freiheitsberaubung<br />

schuldig macht. Leider wird nach wie vor der ein- oder zweijährige<br />

Beschluss des Gerichtes für die Zwangsmaßnahme als unumstößliche<br />

Anordnung verstanden – das ist ein Irrtum.<br />

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Grundlage für die Wahl einer Wohnform<br />

zu nehmen, erinnert an alte Zeiten aus der Vormundschaft, vielmehr<br />

sollte der Aufgabenkreis lauten:<br />

- Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform,<br />

- Unterstützung beim Auszug aus der Wohngruppe,<br />

- Abschluss eines Heimvertrages.<br />

Dieser Hinweis erscheint mir für MitarbeiterInnen aus Einrichtungen sinnvoll,<br />

regen sie doch häufig <strong>Betreuung</strong>en an und stellen damit ein Stück die Weichen<br />

für zukünftige Betrachtungen, durch die Spielräume entstehen.<br />

Schlussbetrachtung<br />

Eingangs erwähnte ich die unerlässliche Beteiligung der Menschen mit<br />

<strong>Betreuung</strong>. Hierzu einige Beispiele: Den jährlichen Bericht an das Vormundschaftsgericht<br />

über meine Tätigkeiten und zur Person des Betreuten, bespreche<br />

ich mit dem betreuten Menschen. Wenn möglich, unterschreibt er mit mir den<br />

Bericht. Hat er andere Vorstellungen, wird der Bericht um seine Vorstellungen<br />

ergänzt.<br />

Unser Verein bietet Menschen mit Behinderung im Rahmen eines Betreuten-<br />

Stammtisches die Möglichkeiten zum Austausch zu Fragen wie:<br />

- Ich komme mit meinem Betreuer nicht klar.<br />

- Darf mir der Betreuer den Auszug aus der Wohngruppe verbieten?<br />

- Was sind die Pflichten des Betreuers?<br />

Mit einzelnen ratsuchenden Betreuten schreiben wir Beschwerden an das Gericht<br />

über Betreuer, häufig mit dem Wunsch, einen anderen oder keinen Betreuer<br />

mehr haben zu wollen.<br />

Weiterhin gibt es unterschiedliche Kurse, z. B.<br />

- wie finde ich mich im <strong>Betreuung</strong>sverfahren zurecht,<br />

- wir besuchen das Amtsgericht,<br />

- ich kenne mich aus in Recht und Politik,<br />

und neuerdings politische Bildungsurlaube zum Thema wie und wo werden<br />

Gesetze gemacht, Gespräche mit Bundestagsabgeordneten usw..<br />

Die unbedingte Beteiligung von Menschen mit Behinderung bestimmt die<br />

Form der Koordination und Kooperation. Kooperiert und abgestimmt werden<br />

mit dem betreuten Menschen zusammen die Unterstützungen, die er von uns<br />

braucht, um ein zufriedenes und ein so weit wie möglich selbstständiges Leben<br />

führen zu können.<br />

208 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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